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Vortrag von Dipl. Ing. Torsten Bölting am 22. September 2009 zum ...

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Betreutes Wohnen: „Hardware“ und „Software“<br />

Betreutes Wohnen liegt nicht vor, wenn Wohnanlage unter die<br />

Heimgesetzgebung fällt (WTG NRW). Das passiert z.B., wenn…<br />

• …mehr als „allgemeine und soziale Betreuungsleistungen“ als<br />

Grundleistung angeboten werden (Richtwert:. 25 % der Nettokaltmiete)<br />

• …keine Wahlfreiheit bzw. externe Beratung bei der Auswahl <strong>von</strong><br />

Dienstleistern besteht<br />

WTG unterlässt eine eindeutige Definition des „Betreuten<br />

Wohnens“ (wie in Bayern oder Baden-Württemberg), de facto fällt<br />

jedoch das klassische Betreute Wohnen nicht unters Heimrecht<br />

Skepsis vieler Investoren bleibt zwar – ist allerdings oft<br />

unbegründet.<br />

<strong>22.</strong> <strong>September</strong> <strong>2009</strong> – BfW-Bauträgertag NRW <strong>2009</strong>, EBZ

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