1. Turnplatz Hasenheide (Berlin) - Friedrich-Ludwig-Jahn-Museum
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<strong>1.</strong> <strong>Turnplatz</strong> <strong>Hasenheide</strong> (<strong>Berlin</strong>)<br />
Seit 1810 in <strong>Berlin</strong> ansässig geworden und als Lehrer tätig, zog <strong>Jahn</strong> mit seinen Schülern vor<br />
die Tore der Stadt, wo er in der <strong>Hasenheide</strong> (<strong>Berlin</strong> - Neukölln) ab 1811 mit der Errichtung<br />
eines <strong>Turnplatz</strong>es begann, auf dem alle für die damals bekannten Übungen - Lauf, Sprung und<br />
Wurf, das Turnen an Geräten, Ringen und Spiele - benötigten Anlagen und Geräte aufgebaut<br />
wurden.<br />
Auf diesem ersten öffentlichen <strong>Turnplatz</strong> in<br />
Deutschland waren häufig mehrere hundert junge<br />
<strong>Berlin</strong>er aus allen sozialen Schichten gleichzeitig<br />
aktiv. Der Übungsbetrieb lief in wohl-durchdachter<br />
Ordnung ab mit Riegen, Vorturnern, mit Kür und<br />
Pflicht (Turnschule). In den Pausen wurden auf dem<br />
Tie (den Germanen nachgeahmter Versammlungsort<br />
auf dem <strong>Turnplatz</strong>) über Turnen und seine Weiterentwicklung<br />
beraten, Vorträge über vater-ländische<br />
Geschichte gehalten, Gesang gepflegt und<br />
Streitigkeiten geschlichtet.<br />
Allgemeine Turngesetze<br />
Erster öffentlicher <strong>Turnplatz</strong> auf der <strong>Berlin</strong>er<br />
<strong>Hasenheide</strong> 1811<br />
<strong>Jahn</strong>-Denkmal auf der <strong>Hasenheide</strong><br />
<strong>1.</strong> Jeder, der Mitglied der Turngemeinschaft werden will, muß zuvor versprechen, der<br />
Turnordnung nachzuleben, und nicht anders zu handeln - auf keinerlei Weise.<br />
2. Jeder soll nur in grauleinener Turntracht auf den <strong>Turnplatz</strong> kommen.<br />
3. Kein Turner soll einigen Unwillen, Fehd und Feindschaft, [die] er mit einem und dem<br />
anderen Mitturner hat, während der Turnzeit und auf dem Turnfelde äußern, sondern jeder<br />
soll bloß turnen – und in Friede, Freude und Freundschaft.<br />
4. Es soll auch keines Hasses oder Grolles auf dem Turnfelde gedacht werden; und ebenso-<br />
wenig auf dem Hingang und Heimgang, auch auf keinen Turnfahrten.<br />
5. Jeder Turner darf nur auf den bezeichneten Wegen und Stegen zum und vom <strong>Turnplatz</strong><br />
kommen und gehen (weder durchkriechen noch übersteigen, auch nicht überspringen).<br />
6. Beim Kommen und Gehen muß jeder Turner auf den Tie gehen und am Dingbaum<br />
schauen, was vor ist, was es gibt und was jedermann kund und zu wissen not tut.
7. Welcher Turner irgend etwas erfährt, was für ihn und wider die Turnkunst und unsere<br />
Übung derselben Freund oder Feind sprechen, schreiben und wirken: muß davon sogleich<br />
Anzeige machen, damit zu seiner Zeit und an seinem Orte aller solcher Kunden – mit<br />
Glimpf und Schimpf – könne gedacht werden.<br />
8. Und so soll ein jeder nach unserem löblichen Turnbrauch sich richten und nicht neusüchtig<br />
Neuerungen aufbringen, ohne vorherige Rücksprache und Beratung.<br />
Aus: <strong>Friedrich</strong> <strong>Ludwig</strong> <strong>Jahn</strong>/Ernst Eiselen: Die Deutsche Turnkunst. II. Die Turngesetze.<br />
<strong>Berlin</strong>: Sportverlag 1960, S. 181