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Vereinbarung zum Einsatz in Arbeitsgelegenheiten nach ... - job.sozial

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Grundlage dieser <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong> ist die Beauftragung der <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR durch die<br />

ARGE Landkreis Lüneburg zur Umsetzung von <strong>Arbeitsgelegenheiten</strong>. <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR<br />

vermittelt und verwaltet <strong>Arbeitsgelegenheiten</strong> und ermöglicht erwerbsfähigen<br />

Arbeitssuchenden die Teilnahme an solchen Maßnahmen. Weiterh<strong>in</strong> unterstützt und<br />

begleitet <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR die Beschäftigten.<br />

2<br />

§ 2 Tätigkeit<br />

Aufgrund des Kooperationsvertrages zwischen <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR und<br />

________________________________________<br />

Träger der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle<br />

wird der Beschäftigte / die Beschäftigte <strong>in</strong> der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle<br />

________________________________________<br />

<strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle<br />

für die Zeit vom ______________ bis ______________ (max. 6 Monate)<br />

e<strong>in</strong>e Arbeitsgelegenheit gemäß dem entsprechenden Stellenprofil wahrnehmen.<br />

Die wöchentliche <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>zeit beträgt ______________ (15 bis 20 Stunden)<br />

und verteilt sich auf die e<strong>in</strong>zelnen Wochentage wie folgt:<br />

Montag ____ Dienstag ____ Mittwoch ____ Donnerstag ____ Freitag ____<br />

Samstag ____ Sonntag ____<br />

Die Anzahl der Wochenarbeitstage kann nur <strong>nach</strong> vorheriger Absprache zwischen<br />

<strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR und dem Träger der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle verändert werden.<br />

<strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR kann der Beschäftigten / dem Beschäftigten bei Vorliegen e<strong>in</strong>es<br />

wichtigen Grundes e<strong>in</strong>e andere <strong>zum</strong>utbare Beschäftigung zuweisen.<br />

Der Beschäftigte / die Beschäftigte setzt für die Arbeitsgelegenheit se<strong>in</strong>e / ihre<br />

Fähigkeiten und Kenntnisse e<strong>in</strong>. Er / sie ist verpflichtet die Weisungen se<strong>in</strong>er / ihrer<br />

<strong>E<strong>in</strong>satz</strong>leitung zu beachten und die für se<strong>in</strong>en / ihren Arbeitsbereich geltenden<br />

Vorschriften zu befolgen.<br />

Maßnahmen des Coach<strong>in</strong>gs im Rahmen der Durchführung von <strong>Arbeitsgelegenheiten</strong><br />

f<strong>in</strong>den <strong>in</strong>nerhalb der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>zeit statt und s<strong>in</strong>d den gleichen Bestimmungen und<br />

Bed<strong>in</strong>gungen unterworfen. Die Coach<strong>in</strong>gzeiten werden im Laufe der Durchführung<br />

der Arbeitsgelegenheit <strong>in</strong>dividuell vere<strong>in</strong>bart.<br />

<strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR trägt Sorge dafür, dass der Beschäftigten / dem Beschäftigten <strong>in</strong> der<br />

<strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle e<strong>in</strong>e Ansprechpartner<strong>in</strong>/ e<strong>in</strong> Ansprechpartner zur Verfügung steht.<br />

Der Beschäftigte / die Beschäftigte erhält – soweit erforderlich - von <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR<br />

angemessene Arbeitskleidung für se<strong>in</strong>e / ihre Tätigkeit <strong>in</strong> der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle.<br />

Sitz der Gesellschaft Sparkasse Lüneburg Geschäftsführer<br />

Lüneburg BLZ 240 501 10 Günter Wernecke und<br />

Kto. 84210 Michael Elsner

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