Vereinbarung zum Einsatz in Arbeitsgelegenheiten nach ... - job.sozial
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Grundlage dieser <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong> ist die Beauftragung der <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR durch die<br />
ARGE Landkreis Lüneburg zur Umsetzung von <strong>Arbeitsgelegenheiten</strong>. <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR<br />
vermittelt und verwaltet <strong>Arbeitsgelegenheiten</strong> und ermöglicht erwerbsfähigen<br />
Arbeitssuchenden die Teilnahme an solchen Maßnahmen. Weiterh<strong>in</strong> unterstützt und<br />
begleitet <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR die Beschäftigten.<br />
2<br />
§ 2 Tätigkeit<br />
Aufgrund des Kooperationsvertrages zwischen <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR und<br />
________________________________________<br />
Träger der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle<br />
wird der Beschäftigte / die Beschäftigte <strong>in</strong> der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle<br />
________________________________________<br />
<strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle<br />
für die Zeit vom ______________ bis ______________ (max. 6 Monate)<br />
e<strong>in</strong>e Arbeitsgelegenheit gemäß dem entsprechenden Stellenprofil wahrnehmen.<br />
Die wöchentliche <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>zeit beträgt ______________ (15 bis 20 Stunden)<br />
und verteilt sich auf die e<strong>in</strong>zelnen Wochentage wie folgt:<br />
Montag ____ Dienstag ____ Mittwoch ____ Donnerstag ____ Freitag ____<br />
Samstag ____ Sonntag ____<br />
Die Anzahl der Wochenarbeitstage kann nur <strong>nach</strong> vorheriger Absprache zwischen<br />
<strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR und dem Träger der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle verändert werden.<br />
<strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR kann der Beschäftigten / dem Beschäftigten bei Vorliegen e<strong>in</strong>es<br />
wichtigen Grundes e<strong>in</strong>e andere <strong>zum</strong>utbare Beschäftigung zuweisen.<br />
Der Beschäftigte / die Beschäftigte setzt für die Arbeitsgelegenheit se<strong>in</strong>e / ihre<br />
Fähigkeiten und Kenntnisse e<strong>in</strong>. Er / sie ist verpflichtet die Weisungen se<strong>in</strong>er / ihrer<br />
<strong>E<strong>in</strong>satz</strong>leitung zu beachten und die für se<strong>in</strong>en / ihren Arbeitsbereich geltenden<br />
Vorschriften zu befolgen.<br />
Maßnahmen des Coach<strong>in</strong>gs im Rahmen der Durchführung von <strong>Arbeitsgelegenheiten</strong><br />
f<strong>in</strong>den <strong>in</strong>nerhalb der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>zeit statt und s<strong>in</strong>d den gleichen Bestimmungen und<br />
Bed<strong>in</strong>gungen unterworfen. Die Coach<strong>in</strong>gzeiten werden im Laufe der Durchführung<br />
der Arbeitsgelegenheit <strong>in</strong>dividuell vere<strong>in</strong>bart.<br />
<strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR trägt Sorge dafür, dass der Beschäftigten / dem Beschäftigten <strong>in</strong> der<br />
<strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle e<strong>in</strong>e Ansprechpartner<strong>in</strong>/ e<strong>in</strong> Ansprechpartner zur Verfügung steht.<br />
Der Beschäftigte / die Beschäftigte erhält – soweit erforderlich - von <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR<br />
angemessene Arbeitskleidung für se<strong>in</strong>e / ihre Tätigkeit <strong>in</strong> der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle.<br />
Sitz der Gesellschaft Sparkasse Lüneburg Geschäftsführer<br />
Lüneburg BLZ 240 501 10 Günter Wernecke und<br />
Kto. 84210 Michael Elsner