Vereinbarung zum Einsatz in Arbeitsgelegenheiten nach ... - job.sozial
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Bei wiederholtem und unentschuldigtem Fehlen kann <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR den <strong>E<strong>in</strong>satz</strong><br />
beenden.<br />
§ 5 Sozial- und Unfallversicherung , Schutzvorschriften und Haftung<br />
Für Schäden <strong>in</strong> Ausführung der ihm / ihr übertragenen Tätigkeit haftet der<br />
Beschäftigte / die Beschäftigte wie e<strong>in</strong> Arbeitnehmer / e<strong>in</strong>e Arbeitnehmer<strong>in</strong> (§ 16<br />
Absatz 3 Satz 2 SGB II).<br />
Es f<strong>in</strong>den die Vorschriften über den Arbeitsschutz für die Beschäftigte / den<br />
Beschäftigten entsprechend Anwendung (§ 16 Absatz 3 Satz 2 SGB II).<br />
Der Beschäftigte / die Beschäftigte ist durch den Träger der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle gesetzlich<br />
unfallversichert (§ 2 Absatz 2 SGB VII).<br />
Die Beschäftigte / der Beschäftigte ist <strong>in</strong> den Haftpflichtversicherungsschutz des<br />
Trägers der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle mit e<strong>in</strong>bezogen.<br />
4<br />
§ 6 Schweigepflicht, Datenschutz und Beurteilung<br />
Die Beschäftigte / der Beschäftigte verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über die im<br />
Zusammenhang mit ihrer / se<strong>in</strong>er Tätigkeit erlangten Arbeitsergebnisse, Kenntnisse<br />
und Informationen, die den Charakter von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen<br />
haben oder solchen von der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle gleichgestellt werden. Diese Verpflichtung<br />
besteht <strong>nach</strong> Ende der Arbeitsgelegenheit fort.<br />
<strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR erstellt – <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle / dem<br />
<strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stellenanbieter – am Ende der erfolgreichen Maßnahme für den Beschäftigten<br />
/ die Beschäftigte e<strong>in</strong> <strong>in</strong>dividuelles Zeugnis. Für die ARGE Landkreis Lüneburg wird<br />
e<strong>in</strong>e Teilnehmerbeurteilung zur Ergänzung des Kundenprofils erstellt.<br />
§ 7 Beendigung der Beschäftigungsmaßnahme<br />
Der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong> <strong>in</strong> der Arbeitsgelegenheit endet zu dem <strong>in</strong> § 2 vere<strong>in</strong>barten Datum, ohne<br />
dass es e<strong>in</strong>er Beendigungserklärung von <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR oder dem Träger der<br />
<strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle bedarf.<br />
Der Beschäftigte/ die Beschäftigte kann den <strong>E<strong>in</strong>satz</strong> <strong>in</strong> der Arbeitsgelegenheit bei<br />
Vorliegen e<strong>in</strong>es wichtigen Grundes <strong>in</strong> Abstimmung mit <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR beenden. Die<br />
Aufnahme e<strong>in</strong>er unterhaltssichernden Arbeit gilt als wichtiger Grund.<br />
<strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR ist berechtigt – <strong>in</strong> Absprache mit der ARGE Landkreis Lüneburg -, aus<br />
wichtigem Grund ohne E<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>er Frist die Arbeitsgelegenheit zu beenden. E<strong>in</strong><br />
wichtiger Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn der Beschäftigte / die<br />
Beschäftigte für die ihm / ihr übertragene Aufgabe ungeeignet ist oder se<strong>in</strong>e<br />
Verpflichtungen erheblich verletzt oder fortlaufend stört.<br />
Sitz der Gesellschaft Sparkasse Lüneburg Geschäftsführer<br />
Lüneburg BLZ 240 501 10 Günter Wernecke und<br />
Kto. 84210 Michael Elsner