Vereinbarung zum Einsatz in Arbeitsgelegenheiten nach ... - job.sozial
Vereinbarung zum Einsatz in Arbeitsgelegenheiten nach ... - job.sozial
Vereinbarung zum Einsatz in Arbeitsgelegenheiten nach ... - job.sozial
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
1<br />
<strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong> <strong>zum</strong> <strong>E<strong>in</strong>satz</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Arbeitsgelegenheiten</strong> <strong>nach</strong> § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II<br />
zwischen<br />
und<br />
Name, Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
Straße, Nr.<br />
PLZ, Ort<br />
Telefon<br />
e-mail<br />
GbR<br />
GbR<br />
Neue Sülze 5 – 6, 21335 Lüneburg<br />
Telefon (0 41 31) 26 660 - 0<br />
Telefax (0 41 31) 26 660 - 20<br />
(im Folgenden Beschäftigte/ Beschäftigter) wird folgende <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong><br />
abgeschlossen:<br />
§ 1 Grundlage der Arbeitsgelegenheit<br />
§ 16 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (Grundsicherung für<br />
Arbeitssuchende) regelt u.a. die Durchführung von <strong>Arbeitsgelegenheiten</strong> mit<br />
Mehraufwandsentschädigung.<br />
Sitz der Gesellschaft Sparkasse Lüneburg Geschäftsführer<br />
Lüneburg BLZ 240 501 10 Günter Wernecke und<br />
Kto. 84210 Michael Elsner
Grundlage dieser <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong> ist die Beauftragung der <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR durch die<br />
ARGE Landkreis Lüneburg zur Umsetzung von <strong>Arbeitsgelegenheiten</strong>. <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR<br />
vermittelt und verwaltet <strong>Arbeitsgelegenheiten</strong> und ermöglicht erwerbsfähigen<br />
Arbeitssuchenden die Teilnahme an solchen Maßnahmen. Weiterh<strong>in</strong> unterstützt und<br />
begleitet <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR die Beschäftigten.<br />
2<br />
§ 2 Tätigkeit<br />
Aufgrund des Kooperationsvertrages zwischen <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR und<br />
________________________________________<br />
Träger der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle<br />
wird der Beschäftigte / die Beschäftigte <strong>in</strong> der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle<br />
________________________________________<br />
<strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle<br />
für die Zeit vom ______________ bis ______________ (max. 6 Monate)<br />
e<strong>in</strong>e Arbeitsgelegenheit gemäß dem entsprechenden Stellenprofil wahrnehmen.<br />
Die wöchentliche <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>zeit beträgt ______________ (15 bis 20 Stunden)<br />
und verteilt sich auf die e<strong>in</strong>zelnen Wochentage wie folgt:<br />
Montag ____ Dienstag ____ Mittwoch ____ Donnerstag ____ Freitag ____<br />
Samstag ____ Sonntag ____<br />
Die Anzahl der Wochenarbeitstage kann nur <strong>nach</strong> vorheriger Absprache zwischen<br />
<strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR und dem Träger der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle verändert werden.<br />
<strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR kann der Beschäftigten / dem Beschäftigten bei Vorliegen e<strong>in</strong>es<br />
wichtigen Grundes e<strong>in</strong>e andere <strong>zum</strong>utbare Beschäftigung zuweisen.<br />
Der Beschäftigte / die Beschäftigte setzt für die Arbeitsgelegenheit se<strong>in</strong>e / ihre<br />
Fähigkeiten und Kenntnisse e<strong>in</strong>. Er / sie ist verpflichtet die Weisungen se<strong>in</strong>er / ihrer<br />
<strong>E<strong>in</strong>satz</strong>leitung zu beachten und die für se<strong>in</strong>en / ihren Arbeitsbereich geltenden<br />
Vorschriften zu befolgen.<br />
Maßnahmen des Coach<strong>in</strong>gs im Rahmen der Durchführung von <strong>Arbeitsgelegenheiten</strong><br />
f<strong>in</strong>den <strong>in</strong>nerhalb der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>zeit statt und s<strong>in</strong>d den gleichen Bestimmungen und<br />
Bed<strong>in</strong>gungen unterworfen. Die Coach<strong>in</strong>gzeiten werden im Laufe der Durchführung<br />
der Arbeitsgelegenheit <strong>in</strong>dividuell vere<strong>in</strong>bart.<br />
<strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR trägt Sorge dafür, dass der Beschäftigten / dem Beschäftigten <strong>in</strong> der<br />
<strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle e<strong>in</strong>e Ansprechpartner<strong>in</strong>/ e<strong>in</strong> Ansprechpartner zur Verfügung steht.<br />
Der Beschäftigte / die Beschäftigte erhält – soweit erforderlich - von <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR<br />
angemessene Arbeitskleidung für se<strong>in</strong>e / ihre Tätigkeit <strong>in</strong> der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle.<br />
Sitz der Gesellschaft Sparkasse Lüneburg Geschäftsführer<br />
Lüneburg BLZ 240 501 10 Günter Wernecke und<br />
Kto. 84210 Michael Elsner
Notwendige und angemessene tatsächlich entstandene Fahrtkosten werden<br />
erstattet.<br />
Neben den Vorschriften über den Arbeitsschutz und Datenschutz, das<br />
Bundesurlaubsgesetz und die Rechtsprechung zur Arbeitnehmerhaftung f<strong>in</strong>den<br />
weder gesetzliche noch tarifvertragliche Vorschriften für Arbeitnehmer oder<br />
arbeitnehmerähnliche Mitarbeiter Anwendung. Aus dieser <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong> kann ke<strong>in</strong><br />
Arbeitsverhältnis begründet werden.<br />
3<br />
§ 3 Mehraufwandsentschädigung<br />
Die Auszahlung der Mehraufwandsentschädigung <strong>in</strong> Höhe von 1,- € pro tatsächlich<br />
geleisteter <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stunde wird von <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR jeweils <strong>nach</strong>träglich bis <strong>zum</strong> 15.<br />
des Folgemonats auf das Konto der Beschäftigten / des Beschäftigten durchgeführt.<br />
Im Falle des Nichtvorhandense<strong>in</strong>s e<strong>in</strong>er Bankverb<strong>in</strong>dung kann die<br />
Mehraufwandsentschädigung <strong>nach</strong>träglich bis <strong>zum</strong> 15. des Folgemonats <strong>in</strong> bar<br />
ausgezahlt werden.<br />
Grundlage für die Abrechung der geleisteten Stunden ist dabei die<br />
Anwesenheitsmeldung der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle. Der Beschäftigte / die Beschäftigte hat dafür<br />
Sorge zu tragen, dass die Anwesenheitsmeldung korrekt ausgefüllt und vom<br />
Verantwortlichen der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle und ihm / ihr selbst ordnungsgemäß unterzeichnet<br />
spätestens bis <strong>zum</strong> 02. Werktag des Folgemonats bei <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR vorliegt. Bei<br />
verspäteter Vorlage der Anwesenheitsmeldung kann die turnusgemäße Auszahlung<br />
der Mehraufwandsentschädigung nicht garantiert werden; die Auszahlung kann sich<br />
ggf. um e<strong>in</strong>en Monat verzögern.<br />
§ 4 Urlaub, Freistellung und Anwesenheitsverh<strong>in</strong>derung<br />
Dem Beschäftigten / der Beschäftigten stehen während der 6 Monate <strong>in</strong><br />
entsprechender Anwendung des Bundesurlaubsgesetzes 10 Tage<br />
Erholungsurlaub zu.<br />
Die Teilnehmer<strong>in</strong> / der Teilnehmer beantragt den Urlaub bei der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle und<br />
muss deren Zustimmung e<strong>in</strong>holen. Die Mehraufwandsentschädigung entfällt für die<br />
Dauer des Urlaubs.<br />
Der Beschäftigte/ die Beschäftigte wird für maximal 20% der<br />
Wochenbeschäftigungszeit von der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle für e<strong>in</strong> Coach<strong>in</strong>g durch die<br />
<strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR freigestellt. <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR bietet den Beschäftigten <strong>in</strong> dem Coach<strong>in</strong>g<br />
<strong>in</strong>dividuelle Unterstützung <strong>nach</strong> Bedarf (vor allem <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick auf die Entwicklung<br />
e<strong>in</strong>er <strong>nach</strong>haltigen beruflichen Perspektive) an. Die Teilnahme am Coach<strong>in</strong>g wird wie<br />
Beschäftigungszeit vergütet.<br />
Der Beschäftigte / die Beschäftigte ist verpflichtet, die <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle über jede<br />
<strong>E<strong>in</strong>satz</strong>verh<strong>in</strong>derung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich zu <strong>in</strong>formieren.<br />
Bei Krankheit ist ferner ab dem ersten Tag e<strong>in</strong> ärztliches Attest vorzulegen. Die<br />
Fehlzeiten werden von der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle zu <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR zur Kenntnis gegeben.<br />
Sitz der Gesellschaft Sparkasse Lüneburg Geschäftsführer<br />
Lüneburg BLZ 240 501 10 Günter Wernecke und<br />
Kto. 84210 Michael Elsner
Bei wiederholtem und unentschuldigtem Fehlen kann <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR den <strong>E<strong>in</strong>satz</strong><br />
beenden.<br />
§ 5 Sozial- und Unfallversicherung , Schutzvorschriften und Haftung<br />
Für Schäden <strong>in</strong> Ausführung der ihm / ihr übertragenen Tätigkeit haftet der<br />
Beschäftigte / die Beschäftigte wie e<strong>in</strong> Arbeitnehmer / e<strong>in</strong>e Arbeitnehmer<strong>in</strong> (§ 16<br />
Absatz 3 Satz 2 SGB II).<br />
Es f<strong>in</strong>den die Vorschriften über den Arbeitsschutz für die Beschäftigte / den<br />
Beschäftigten entsprechend Anwendung (§ 16 Absatz 3 Satz 2 SGB II).<br />
Der Beschäftigte / die Beschäftigte ist durch den Träger der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle gesetzlich<br />
unfallversichert (§ 2 Absatz 2 SGB VII).<br />
Die Beschäftigte / der Beschäftigte ist <strong>in</strong> den Haftpflichtversicherungsschutz des<br />
Trägers der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle mit e<strong>in</strong>bezogen.<br />
4<br />
§ 6 Schweigepflicht, Datenschutz und Beurteilung<br />
Die Beschäftigte / der Beschäftigte verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über die im<br />
Zusammenhang mit ihrer / se<strong>in</strong>er Tätigkeit erlangten Arbeitsergebnisse, Kenntnisse<br />
und Informationen, die den Charakter von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen<br />
haben oder solchen von der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle gleichgestellt werden. Diese Verpflichtung<br />
besteht <strong>nach</strong> Ende der Arbeitsgelegenheit fort.<br />
<strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR erstellt – <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle / dem<br />
<strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stellenanbieter – am Ende der erfolgreichen Maßnahme für den Beschäftigten<br />
/ die Beschäftigte e<strong>in</strong> <strong>in</strong>dividuelles Zeugnis. Für die ARGE Landkreis Lüneburg wird<br />
e<strong>in</strong>e Teilnehmerbeurteilung zur Ergänzung des Kundenprofils erstellt.<br />
§ 7 Beendigung der Beschäftigungsmaßnahme<br />
Der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong> <strong>in</strong> der Arbeitsgelegenheit endet zu dem <strong>in</strong> § 2 vere<strong>in</strong>barten Datum, ohne<br />
dass es e<strong>in</strong>er Beendigungserklärung von <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR oder dem Träger der<br />
<strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle bedarf.<br />
Der Beschäftigte/ die Beschäftigte kann den <strong>E<strong>in</strong>satz</strong> <strong>in</strong> der Arbeitsgelegenheit bei<br />
Vorliegen e<strong>in</strong>es wichtigen Grundes <strong>in</strong> Abstimmung mit <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR beenden. Die<br />
Aufnahme e<strong>in</strong>er unterhaltssichernden Arbeit gilt als wichtiger Grund.<br />
<strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR ist berechtigt – <strong>in</strong> Absprache mit der ARGE Landkreis Lüneburg -, aus<br />
wichtigem Grund ohne E<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>er Frist die Arbeitsgelegenheit zu beenden. E<strong>in</strong><br />
wichtiger Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn der Beschäftigte / die<br />
Beschäftigte für die ihm / ihr übertragene Aufgabe ungeeignet ist oder se<strong>in</strong>e<br />
Verpflichtungen erheblich verletzt oder fortlaufend stört.<br />
Sitz der Gesellschaft Sparkasse Lüneburg Geschäftsführer<br />
Lüneburg BLZ 240 501 10 Günter Wernecke und<br />
Kto. 84210 Michael Elsner
Die Beendigungsmöglichkeiten der ARGE Landkreis Lüneburg bleiben hiervon<br />
unberührt.<br />
Der Träger der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle kann <strong>in</strong> Absprache mit <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR den <strong>E<strong>in</strong>satz</strong> <strong>in</strong> der<br />
Arbeitsgelegenheit beenden.<br />
5<br />
§ 8 Schlussbestimmungen<br />
Durch die Arbeitsgelegenheit wird ke<strong>in</strong> Arbeitsverhältnis im S<strong>in</strong>ne des Arbeitsrechtes<br />
und ke<strong>in</strong> Beschäftigungsverhältnis im S<strong>in</strong>ne der gesetzlichen Kranken- und<br />
Rentenversicherung begründet (§ 16 Absatz 3 Satz 2 SGB II).<br />
Weitere <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong>en bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollte e<strong>in</strong>e der<br />
Bestimmungen dieser <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong> ganz oder teilweise rechtsunwirksam se<strong>in</strong> oder<br />
werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In<br />
e<strong>in</strong>em solchen Fall wird die Bestimmung durch e<strong>in</strong>e wirksamere <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong><br />
ersetzt, die den <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong>en mit der ARGE Landkreis Lüneburg und der<br />
E<strong>in</strong>gliederungsvere<strong>in</strong>barung beziehungsweise dem Bewilligungsbescheid /<br />
Vermittlungsvorschlag am nächsten kommt.<br />
Wir weisen hiermit noch mal ausdrücklich darauf h<strong>in</strong>, dass die Arbeitsgelegenheit<br />
geme<strong>in</strong>nützig, zusätzlich und wettbewerbsneutral ist.<br />
Lüneburg, _______________<br />
Datum<br />
______________________________________<br />
Unterschrift der Beschäftigten / des Beschäftigten<br />
______________________________________<br />
<strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR<br />
Sitz der Gesellschaft Sparkasse Lüneburg Geschäftsführer<br />
Lüneburg BLZ 240 501 10 Günter Wernecke und<br />
Kto. 84210 Michael Elsner