27.04.2013 Aufrufe

Vereinbarung zum Einsatz in Arbeitsgelegenheiten nach ... - job.sozial

Vereinbarung zum Einsatz in Arbeitsgelegenheiten nach ... - job.sozial

Vereinbarung zum Einsatz in Arbeitsgelegenheiten nach ... - job.sozial

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1<br />

<strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong> <strong>zum</strong> <strong>E<strong>in</strong>satz</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Arbeitsgelegenheiten</strong> <strong>nach</strong> § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II<br />

zwischen<br />

und<br />

Name, Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

Straße, Nr.<br />

PLZ, Ort<br />

Telefon<br />

e-mail<br />

GbR<br />

GbR<br />

Neue Sülze 5 – 6, 21335 Lüneburg<br />

Telefon (0 41 31) 26 660 - 0<br />

Telefax (0 41 31) 26 660 - 20<br />

(im Folgenden Beschäftigte/ Beschäftigter) wird folgende <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong><br />

abgeschlossen:<br />

§ 1 Grundlage der Arbeitsgelegenheit<br />

§ 16 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (Grundsicherung für<br />

Arbeitssuchende) regelt u.a. die Durchführung von <strong>Arbeitsgelegenheiten</strong> mit<br />

Mehraufwandsentschädigung.<br />

Sitz der Gesellschaft Sparkasse Lüneburg Geschäftsführer<br />

Lüneburg BLZ 240 501 10 Günter Wernecke und<br />

Kto. 84210 Michael Elsner


Grundlage dieser <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong> ist die Beauftragung der <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR durch die<br />

ARGE Landkreis Lüneburg zur Umsetzung von <strong>Arbeitsgelegenheiten</strong>. <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR<br />

vermittelt und verwaltet <strong>Arbeitsgelegenheiten</strong> und ermöglicht erwerbsfähigen<br />

Arbeitssuchenden die Teilnahme an solchen Maßnahmen. Weiterh<strong>in</strong> unterstützt und<br />

begleitet <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR die Beschäftigten.<br />

2<br />

§ 2 Tätigkeit<br />

Aufgrund des Kooperationsvertrages zwischen <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR und<br />

________________________________________<br />

Träger der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle<br />

wird der Beschäftigte / die Beschäftigte <strong>in</strong> der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle<br />

________________________________________<br />

<strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle<br />

für die Zeit vom ______________ bis ______________ (max. 6 Monate)<br />

e<strong>in</strong>e Arbeitsgelegenheit gemäß dem entsprechenden Stellenprofil wahrnehmen.<br />

Die wöchentliche <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>zeit beträgt ______________ (15 bis 20 Stunden)<br />

und verteilt sich auf die e<strong>in</strong>zelnen Wochentage wie folgt:<br />

Montag ____ Dienstag ____ Mittwoch ____ Donnerstag ____ Freitag ____<br />

Samstag ____ Sonntag ____<br />

Die Anzahl der Wochenarbeitstage kann nur <strong>nach</strong> vorheriger Absprache zwischen<br />

<strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR und dem Träger der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle verändert werden.<br />

<strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR kann der Beschäftigten / dem Beschäftigten bei Vorliegen e<strong>in</strong>es<br />

wichtigen Grundes e<strong>in</strong>e andere <strong>zum</strong>utbare Beschäftigung zuweisen.<br />

Der Beschäftigte / die Beschäftigte setzt für die Arbeitsgelegenheit se<strong>in</strong>e / ihre<br />

Fähigkeiten und Kenntnisse e<strong>in</strong>. Er / sie ist verpflichtet die Weisungen se<strong>in</strong>er / ihrer<br />

<strong>E<strong>in</strong>satz</strong>leitung zu beachten und die für se<strong>in</strong>en / ihren Arbeitsbereich geltenden<br />

Vorschriften zu befolgen.<br />

Maßnahmen des Coach<strong>in</strong>gs im Rahmen der Durchführung von <strong>Arbeitsgelegenheiten</strong><br />

f<strong>in</strong>den <strong>in</strong>nerhalb der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>zeit statt und s<strong>in</strong>d den gleichen Bestimmungen und<br />

Bed<strong>in</strong>gungen unterworfen. Die Coach<strong>in</strong>gzeiten werden im Laufe der Durchführung<br />

der Arbeitsgelegenheit <strong>in</strong>dividuell vere<strong>in</strong>bart.<br />

<strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR trägt Sorge dafür, dass der Beschäftigten / dem Beschäftigten <strong>in</strong> der<br />

<strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle e<strong>in</strong>e Ansprechpartner<strong>in</strong>/ e<strong>in</strong> Ansprechpartner zur Verfügung steht.<br />

Der Beschäftigte / die Beschäftigte erhält – soweit erforderlich - von <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR<br />

angemessene Arbeitskleidung für se<strong>in</strong>e / ihre Tätigkeit <strong>in</strong> der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle.<br />

Sitz der Gesellschaft Sparkasse Lüneburg Geschäftsführer<br />

Lüneburg BLZ 240 501 10 Günter Wernecke und<br />

Kto. 84210 Michael Elsner


Notwendige und angemessene tatsächlich entstandene Fahrtkosten werden<br />

erstattet.<br />

Neben den Vorschriften über den Arbeitsschutz und Datenschutz, das<br />

Bundesurlaubsgesetz und die Rechtsprechung zur Arbeitnehmerhaftung f<strong>in</strong>den<br />

weder gesetzliche noch tarifvertragliche Vorschriften für Arbeitnehmer oder<br />

arbeitnehmerähnliche Mitarbeiter Anwendung. Aus dieser <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong> kann ke<strong>in</strong><br />

Arbeitsverhältnis begründet werden.<br />

3<br />

§ 3 Mehraufwandsentschädigung<br />

Die Auszahlung der Mehraufwandsentschädigung <strong>in</strong> Höhe von 1,- € pro tatsächlich<br />

geleisteter <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stunde wird von <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR jeweils <strong>nach</strong>träglich bis <strong>zum</strong> 15.<br />

des Folgemonats auf das Konto der Beschäftigten / des Beschäftigten durchgeführt.<br />

Im Falle des Nichtvorhandense<strong>in</strong>s e<strong>in</strong>er Bankverb<strong>in</strong>dung kann die<br />

Mehraufwandsentschädigung <strong>nach</strong>träglich bis <strong>zum</strong> 15. des Folgemonats <strong>in</strong> bar<br />

ausgezahlt werden.<br />

Grundlage für die Abrechung der geleisteten Stunden ist dabei die<br />

Anwesenheitsmeldung der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle. Der Beschäftigte / die Beschäftigte hat dafür<br />

Sorge zu tragen, dass die Anwesenheitsmeldung korrekt ausgefüllt und vom<br />

Verantwortlichen der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle und ihm / ihr selbst ordnungsgemäß unterzeichnet<br />

spätestens bis <strong>zum</strong> 02. Werktag des Folgemonats bei <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR vorliegt. Bei<br />

verspäteter Vorlage der Anwesenheitsmeldung kann die turnusgemäße Auszahlung<br />

der Mehraufwandsentschädigung nicht garantiert werden; die Auszahlung kann sich<br />

ggf. um e<strong>in</strong>en Monat verzögern.<br />

§ 4 Urlaub, Freistellung und Anwesenheitsverh<strong>in</strong>derung<br />

Dem Beschäftigten / der Beschäftigten stehen während der 6 Monate <strong>in</strong><br />

entsprechender Anwendung des Bundesurlaubsgesetzes 10 Tage<br />

Erholungsurlaub zu.<br />

Die Teilnehmer<strong>in</strong> / der Teilnehmer beantragt den Urlaub bei der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle und<br />

muss deren Zustimmung e<strong>in</strong>holen. Die Mehraufwandsentschädigung entfällt für die<br />

Dauer des Urlaubs.<br />

Der Beschäftigte/ die Beschäftigte wird für maximal 20% der<br />

Wochenbeschäftigungszeit von der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle für e<strong>in</strong> Coach<strong>in</strong>g durch die<br />

<strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR freigestellt. <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR bietet den Beschäftigten <strong>in</strong> dem Coach<strong>in</strong>g<br />

<strong>in</strong>dividuelle Unterstützung <strong>nach</strong> Bedarf (vor allem <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick auf die Entwicklung<br />

e<strong>in</strong>er <strong>nach</strong>haltigen beruflichen Perspektive) an. Die Teilnahme am Coach<strong>in</strong>g wird wie<br />

Beschäftigungszeit vergütet.<br />

Der Beschäftigte / die Beschäftigte ist verpflichtet, die <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle über jede<br />

<strong>E<strong>in</strong>satz</strong>verh<strong>in</strong>derung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich zu <strong>in</strong>formieren.<br />

Bei Krankheit ist ferner ab dem ersten Tag e<strong>in</strong> ärztliches Attest vorzulegen. Die<br />

Fehlzeiten werden von der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle zu <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR zur Kenntnis gegeben.<br />

Sitz der Gesellschaft Sparkasse Lüneburg Geschäftsführer<br />

Lüneburg BLZ 240 501 10 Günter Wernecke und<br />

Kto. 84210 Michael Elsner


Bei wiederholtem und unentschuldigtem Fehlen kann <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR den <strong>E<strong>in</strong>satz</strong><br />

beenden.<br />

§ 5 Sozial- und Unfallversicherung , Schutzvorschriften und Haftung<br />

Für Schäden <strong>in</strong> Ausführung der ihm / ihr übertragenen Tätigkeit haftet der<br />

Beschäftigte / die Beschäftigte wie e<strong>in</strong> Arbeitnehmer / e<strong>in</strong>e Arbeitnehmer<strong>in</strong> (§ 16<br />

Absatz 3 Satz 2 SGB II).<br />

Es f<strong>in</strong>den die Vorschriften über den Arbeitsschutz für die Beschäftigte / den<br />

Beschäftigten entsprechend Anwendung (§ 16 Absatz 3 Satz 2 SGB II).<br />

Der Beschäftigte / die Beschäftigte ist durch den Träger der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle gesetzlich<br />

unfallversichert (§ 2 Absatz 2 SGB VII).<br />

Die Beschäftigte / der Beschäftigte ist <strong>in</strong> den Haftpflichtversicherungsschutz des<br />

Trägers der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle mit e<strong>in</strong>bezogen.<br />

4<br />

§ 6 Schweigepflicht, Datenschutz und Beurteilung<br />

Die Beschäftigte / der Beschäftigte verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über die im<br />

Zusammenhang mit ihrer / se<strong>in</strong>er Tätigkeit erlangten Arbeitsergebnisse, Kenntnisse<br />

und Informationen, die den Charakter von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen<br />

haben oder solchen von der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle gleichgestellt werden. Diese Verpflichtung<br />

besteht <strong>nach</strong> Ende der Arbeitsgelegenheit fort.<br />

<strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR erstellt – <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle / dem<br />

<strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stellenanbieter – am Ende der erfolgreichen Maßnahme für den Beschäftigten<br />

/ die Beschäftigte e<strong>in</strong> <strong>in</strong>dividuelles Zeugnis. Für die ARGE Landkreis Lüneburg wird<br />

e<strong>in</strong>e Teilnehmerbeurteilung zur Ergänzung des Kundenprofils erstellt.<br />

§ 7 Beendigung der Beschäftigungsmaßnahme<br />

Der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong> <strong>in</strong> der Arbeitsgelegenheit endet zu dem <strong>in</strong> § 2 vere<strong>in</strong>barten Datum, ohne<br />

dass es e<strong>in</strong>er Beendigungserklärung von <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR oder dem Träger der<br />

<strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle bedarf.<br />

Der Beschäftigte/ die Beschäftigte kann den <strong>E<strong>in</strong>satz</strong> <strong>in</strong> der Arbeitsgelegenheit bei<br />

Vorliegen e<strong>in</strong>es wichtigen Grundes <strong>in</strong> Abstimmung mit <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR beenden. Die<br />

Aufnahme e<strong>in</strong>er unterhaltssichernden Arbeit gilt als wichtiger Grund.<br />

<strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR ist berechtigt – <strong>in</strong> Absprache mit der ARGE Landkreis Lüneburg -, aus<br />

wichtigem Grund ohne E<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>er Frist die Arbeitsgelegenheit zu beenden. E<strong>in</strong><br />

wichtiger Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn der Beschäftigte / die<br />

Beschäftigte für die ihm / ihr übertragene Aufgabe ungeeignet ist oder se<strong>in</strong>e<br />

Verpflichtungen erheblich verletzt oder fortlaufend stört.<br />

Sitz der Gesellschaft Sparkasse Lüneburg Geschäftsführer<br />

Lüneburg BLZ 240 501 10 Günter Wernecke und<br />

Kto. 84210 Michael Elsner


Die Beendigungsmöglichkeiten der ARGE Landkreis Lüneburg bleiben hiervon<br />

unberührt.<br />

Der Träger der <strong>E<strong>in</strong>satz</strong>stelle kann <strong>in</strong> Absprache mit <strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR den <strong>E<strong>in</strong>satz</strong> <strong>in</strong> der<br />

Arbeitsgelegenheit beenden.<br />

5<br />

§ 8 Schlussbestimmungen<br />

Durch die Arbeitsgelegenheit wird ke<strong>in</strong> Arbeitsverhältnis im S<strong>in</strong>ne des Arbeitsrechtes<br />

und ke<strong>in</strong> Beschäftigungsverhältnis im S<strong>in</strong>ne der gesetzlichen Kranken- und<br />

Rentenversicherung begründet (§ 16 Absatz 3 Satz 2 SGB II).<br />

Weitere <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong>en bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollte e<strong>in</strong>e der<br />

Bestimmungen dieser <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong> ganz oder teilweise rechtsunwirksam se<strong>in</strong> oder<br />

werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In<br />

e<strong>in</strong>em solchen Fall wird die Bestimmung durch e<strong>in</strong>e wirksamere <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong><br />

ersetzt, die den <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong>en mit der ARGE Landkreis Lüneburg und der<br />

E<strong>in</strong>gliederungsvere<strong>in</strong>barung beziehungsweise dem Bewilligungsbescheid /<br />

Vermittlungsvorschlag am nächsten kommt.<br />

Wir weisen hiermit noch mal ausdrücklich darauf h<strong>in</strong>, dass die Arbeitsgelegenheit<br />

geme<strong>in</strong>nützig, zusätzlich und wettbewerbsneutral ist.<br />

Lüneburg, _______________<br />

Datum<br />

______________________________________<br />

Unterschrift der Beschäftigten / des Beschäftigten<br />

______________________________________<br />

<strong>job</strong>.<strong>sozial</strong> GbR<br />

Sitz der Gesellschaft Sparkasse Lüneburg Geschäftsführer<br />

Lüneburg BLZ 240 501 10 Günter Wernecke und<br />

Kto. 84210 Michael Elsner

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!