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KENZINGEN Freitag, den 02. <strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong> Seite 5 Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften„BreitenfeldII“ Die Geme<strong>in</strong>devertretung der Stadt Kenz<strong>in</strong>gen hat am 16. <strong>Dezember</strong> 2010 <strong>in</strong> öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Breitenfeld II“ aufzustellen. In der öffentlichen Geme<strong>in</strong>deratssitzungam17.November<strong>2011</strong>wur Ziele und Zwecke der Planung Der Bebauungsplan Breitenfeld I wurde am 08.08.2008 rechtskräftig und bestärkt den wohnbaulichen Entwicklungsschwerpunkt im Kenz<strong>in</strong>ger Norden. Derzeit bef<strong>in</strong>det sich das Gebiet <strong>in</strong> der Umsetzung. Um dem weiter anhaltenden Bedarf nach Wohnbaugrundstücken <strong>in</strong> Kenz<strong>in</strong>gen gerecht zu werden, soll die Wohnbauentwicklung im sich südwestlich angrenzenden Teilbereichfortgesetztwerden.Dafürist die Aufstellung e<strong>in</strong>es Bebauungsplans Breitenfeld II mit örtlichen Bauvorschriften erforderlich, <strong>in</strong> dessen Rahmen die öffentlichen und privaten Interessen gerecht gegene<strong>in</strong>ander abzuwägen s<strong>in</strong>d. Offenlage Die Offenlage f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Planauflage im Rathaus Kenz<strong>in</strong>gen vom 12.12.<strong>2011</strong> bis zum 12.01.2012 während der üblichen Dienststunden Mo, Mi, Do, Fr von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und Di von 07.30 Uhr - 12.00 Uhr und Mo, Di, Mi von 1<strong>4.</strong>00-16.00UhrundDovon1<strong>4.</strong>00-19.00Uhr <strong>in</strong> den Schaukästen des Bauamtes 2. OG statt. Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen bei Herrn Müller vom Bauamt abgege- de der Entwurf zum Bebauungsplan (mit Umweltbericht) und den örtlichen Bauvorschriften „Breitenfeld II“ gebilligt und beschlossen, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 17. November <strong>2011</strong> maßgebend. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Planausschnitt: ben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen s<strong>in</strong>d auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen s<strong>in</strong>d verfügbar: Umweltbericht Immissionsgutachten artenrechtliches Gutachten Es wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass e<strong>in</strong> Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm E<strong>in</strong>wendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Kenz<strong>in</strong>gen, 2. <strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong> Matthias Guderjan, Bürgermeister Redaktionsschlussänderung für Weihnachten und Neujahr Ausgabe KW 51/<strong>2011</strong> (Weihnachtsausgabe) Redaktionsschluss: Donnerstag, 15. <strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong>, 12.00 Uhr Ersche<strong>in</strong>ungstag: Donnerstag, 22. <strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong> KW 52/<strong>2011</strong> ersche<strong>in</strong>t ke<strong>in</strong> Mitteilungsblatt Ausgabe KW 1/2012 Redaktionsschluss: Donnerstag, 29. <strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong>, 12.00 Uhr Ersche<strong>in</strong>ungstag: Donnerstag, 05. Januar 2012 Freiwillige Feuerwehr Kenz<strong>in</strong>gen Sehr geehrte Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger, das Jahr neigt sich dem Ende und die Advents- und Weihnachtszeit beg<strong>in</strong>nt. Für viele e<strong>in</strong> <strong>Fest</strong> der Freude und Bes<strong>in</strong>nlichkeit. Für so manchen aber auch e<strong>in</strong> <strong>Fest</strong> voller Angst und Schrecken, oft sogar mit schlimmen Folgen. Nur e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Unachtsamkeit und schon steht der Adventskranz oder der Tannenbaum, das Symbol der <strong>Fest</strong>lichkeit <strong>in</strong> hellen Flammen. Damit aus Ihrer Adventszeit und der Weihnachtsfeier ke<strong>in</strong> Weihnachtsfeuer wird, hier e<strong>in</strong>ige Tipps der Feuerwehr Kenz<strong>in</strong>gen: Christbäume und Adventskränze nur auf e<strong>in</strong>er nicht entflammbaren Unterlage platzieren Nahezu abgebrannte Kerzen auf dem Adventskranz sollten nicht mehr angezündet oder ausgewechselt werden. Kaufen Sie den Weihnachtsbaum erst kurz vor dem <strong>Fest</strong> und achten Sie darauf, dass er nicht nadelt. Bewahren Sie ihn bis zu den <strong>Fest</strong>tagen möglichst im Freien auf. Achten Sie auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu leicht brennbaren Materialien wie Vorhängen und Gard<strong>in</strong>en. Verwenden Sie möglichst ke<strong>in</strong>e Wachskerzen an ihrem Weihnachtsbaum. Bedenken Sie, dass ihr Adventskranz an Heiligabend bereits vier Wochen „auf dem Buckel“ hat. Hier besteht hohe Brandgefahr! Stellen Sie für den Fall e<strong>in</strong>es Falles Löschmittel griffbereit. Es genügt e<strong>in</strong> Eimer Wasser oder e<strong>in</strong>e sogenannte Haushaltslöschdecke. Lassen Sie brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt; Eltern sollten auf ihre K<strong>in</strong>der achten. Bewahren Sie Streichhölzer und Feuerzeuge an e<strong>in</strong>em vor K<strong>in</strong>dern sicheren Platz auf. K<strong>in</strong>der sollten nur unter Anleitung von Erwachsenen mit Streichholz und Feuerzeug umgehen. Und wenn es dennoch brennen sollte: Auch am Heiligabend haben die Frauen und Männer Ihrer Freiwilligen Feuerwehren für Sie Rufbereitschaft. Notruf: 112! Ihre Freiwillige Feuerwehr Kenz<strong>in</strong>gen PS: E<strong>in</strong> Rauchmelder eignet sich perfekt als kostengünstiges und lebensrettendes Weihnachtsgeschenk!