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Flächennutzungsplan des ... - Kenzingen

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<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong><br />

Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong><br />

<strong>Kenzingen</strong> – Herbolzheim<br />

13. punktuelle Planänderung<br />

der 2. Fortschreibung<br />

(Gemeinde Rheinhausen - Bürgerzentrum)<br />

Stand: Offenlage<br />

(01.12.2010)


<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />

<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />

13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />

Rheinhausen - Bürgerzentrum<br />

BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 2 von 14<br />

Inhalt<br />

1 Anlass und Inhalt der Planänderung.................................................... 3<br />

1.1 Planungsanlass ..................................................................................................3<br />

1.2 Beschreibung der Planungsinhalte .....................................................................3<br />

1.3 Geplante Darstellungen im <strong>Flächennutzungsplan</strong> und Flächengröße.................4<br />

2 Übergeordnete Planungen .................................................................... 5<br />

2.1 Anpassung an die Ziele der Lan<strong>des</strong>planung und Raumordnung ........................5<br />

2.2 Raumordnerische und städtebauliche Verträglichkeit.........................................6<br />

3 Verfahren und Rechtsgrundlage .......................................................... 7<br />

3.1 Verfahren der FNP-Änderung .............................................................................7<br />

3.2 Rechtsgrundlage.................................................................................................8<br />

3.3 Darstellung rechtskräftiger <strong>Flächennutzungsplan</strong> ...............................................9<br />

4 Umweltbericht ........................................................................................ 9<br />

4.1 Rechtliche Grundlagen, Planungen und Ziele der<br />

<strong>Flächennutzungsplan</strong>änderung...........................................................................9<br />

4.2 Aufgabe und Methodik <strong>des</strong> Umweltberichtes......................................................9<br />

4.3 Naturräumliche Übersicht .................................................................................10<br />

4.4 Schutzgüter.......................................................................................................11<br />

4.5 Prognose über die Auswirkungen auf den Umweltzustand bei Durchführung<br />

der Planung ......................................................................................................12<br />

4.6 Prognose über die Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> bei Nichtdurchführung<br />

der Planung (Nullvariante) ................................................................................13<br />

4.7 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen ....13<br />

4.8 Prüfung von Standortalternativen .....................................................................13<br />

4.9 Monitoring .........................................................................................................13<br />

4.10 Summationswirkung..........................................................................................14<br />

4.11 Vorhandene Informationen/Plangrundlagen .....................................................14<br />

Anhang: Flächensteckbrief (Umweltprüfung)


<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />

<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />

13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />

Rheinhausen - Bürgerzentrum<br />

BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 3 von 14<br />

1 ANLASS UND INHALT DER PLANÄNDERUNG<br />

1.1 Planungsanlass<br />

Der rechtskräftige <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> <strong>Kenzingen</strong>-Herbolzheim<br />

wurde im Dezember 2001 von der Verbandsversammlung beschlossen.<br />

Er soll nun für einen Teilbereich der Gemeinde Rheinhausen im Rahmen der 13.<br />

punktuellen Änderung überarbeitet werden.<br />

Der Planungsanlass besteht in der Absicht der Gemeinde Rheinhausen, im nördlichen<br />

Bereich der neuen Wislaer Straße ein Bürgerzentrum mit allen für die Nahversorgung<br />

relevanten Einrichtungen zu entwickeln. Dazu gehören auch Einkaufsmöglichkeiten in<br />

Form eines Vollsortimenters, der aufgrund der wirtschaftlichen Anforderungen eine<br />

Verkaufsflächengröße von minimal 1.200 qm benötigt.<br />

Für das Gebiet wurde bereits im Rahmen der 5. Änderung eine <strong>Flächennutzungsplan</strong>änderung<br />

vorgenommen, die für das gesamte Gebiet eine Gemeinbedarfsfläche vorsieht.<br />

Da für den geplanten Vollsortimenter planungsrechtlich ein Sondergebiet erforderlich<br />

ist und dieses nicht aus der Gemeinbedarfsfläche entwickelt werden kann, ist<br />

die erneute Änderung <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplan</strong>s erforderlich.<br />

Um die angestrebten Nutzungen innerhalb der Gemeinbedarfsfläche klarzustellen,<br />

wurde der noch nicht realisierte Teil, also außer dem Bereich Bürgerhaus und Feuerwehr,<br />

ebenfalls erneut in die <strong>Flächennutzungsplan</strong>änderung einbezogen. In diesem<br />

Teil ändert sich die Darstellung als Gemeinbedarfsfläche nicht. Es wird jedoch die<br />

Zweckbestimmung Kindergarten und gesundheitliche Zwecke ergänzt.<br />

1.2 Beschreibung der Planungsinhalte<br />

Die Gemeinde Rheinhausen plant bereits seit einigen Jahren im Bereich zwischen den<br />

Ortsteilen Ober- und Niederhausen ein neues Bürgerzentrum einzurichten. Umgesetzt<br />

wurden in diesem Zusammenhang bereits das neue Feuerwehrhaus, der neue Bauhof,<br />

das neue Musikzentrum, der Kreisverkehr zwischen den Ortsteilen und das erste Drittel<br />

der Wislaer Straße. Derzeit befindet sich das neue Bürgerhaus mit Verwaltungsräumen<br />

für das Bürgermeisteramt, einem Konzert- und Festsaal und einer Bibliothek (Katholische<br />

Pfarrbüchereien Ober- und Niederhausen) im Bau. Die Fortführung der Wislaer<br />

Straße befindet sich in der Planung.<br />

Die beiden Ortsteile Ober- und Niederhausen wurden im Zuge der Gemeindereform<br />

vereint. Beide Ortsteile für sich können die erforderlichen Einrichtungen der Daseinsvorsorge<br />

nicht zur Verfügung stellen, so dass es erforderlich ist, die Funktionen an einer<br />

zentralen Stelle zu bündeln.<br />

Die Lage zwischen den beiden Ortsteilen erscheint dafür ideal, da diese sowohl gefühlsmäßig<br />

als auch durch die gute Erreichbarkeit von Norden, Süden und Osten praktische<br />

Vorteile bietet. Die Chancen stehen somit sehr gut, dass das Bürgerzentrum als<br />

Mittelpunkt <strong>des</strong> zukünftigen kommunalen Lebens von allen Rheinhausener Bürgern<br />

angenommen wird.<br />

Im neuen Bürgerzentrum sollen mittelfristig die wichtigen kommunalen Dienstleistungen<br />

für die Gesamtgemeinde gebündelt werden. Dies sind im Wesentlichen folgende<br />

Einrichtungen:<br />

Feuerwehr, Bauhof, Musikzentrum (bereits bestehend)


<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />

<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />

13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />

Rheinhausen - Bürgerzentrum<br />

BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 4 von 14<br />

Bürgerhaus mit Sitz der Gemeindeverwaltung, Konzert- und Festsaal und der<br />

vereinigten katholischen Pfarrbücherei (im Bau)<br />

Außenbereich mit Veranstaltungsmöglichkeiten (Festplatz)<br />

Kinder- und Kleinkindbetreuung<br />

Generationenübergreifen<strong>des</strong> Begegnungszentrum<br />

Betreutes Wohnen<br />

Pflegeplätze, Tagespflege und ggf. Hospiz- und Demenzstation<br />

Aufgrund der beabsichtigten Multifunktionalität der Fläche wurden auf der Ebene <strong>des</strong><br />

<strong>Flächennutzungsplan</strong>s die Zweckbestimmungen „Kindergarten“ und „kulturelle, gesundheitliche<br />

und soziale Zwecke“ vorgesehen. Damit werden alle anvisierten Nutzungen<br />

abgedeckt.<br />

Neben den original kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge ist es für die Lebensqualität<br />

insbesondere im ländlichen Raum von elementarer Bedeutung, dass auch eine<br />

Versorgung mit Gütern <strong>des</strong> täglichen Bedarfs gegeben ist. Aus diesem Grund wurde<br />

östlich an die Gemeinbedarfsfläche anschließend eine Sonderbaufläche für die Nahversorgung<br />

aufgenommen. In dieser kann ein Lebensmittelvollsortimenter mit einer<br />

maximalen Verkaufsfläche von 1.200 qm sowie ein weiterer, kleinerer Laden mit einer<br />

maximalen Verkaufsfläche von 100 qm realisiert werden. Diese Größenordnung wird<br />

einerseits dem Ziel gerecht, an dieser Stelle ein Zentrum mit allen wichtigen Einrichtungen<br />

der Daseinsvorsorge zu schaffen. Auf der anderen Seite wird durch die Begrenzung<br />

der Verkaufsflächen erreicht, dass keine negativen Auswirkungen auf die<br />

umliegenden Gemeinden zu erwarten sind.<br />

Die Sonderbaufläche Nahversorgung erstreckt sich auch auf den im Rahmen der 8.<br />

FNP-Änderung nicht mehr als Baufläche dargestellten Bereich, auf dem eine Versickerungsfläche<br />

geplant war. An dem Grundsatz, dass unverschmutztes Oberflächenwasser<br />

(z.B. von Dachflächen) im Bereich der 13. <strong>Flächennutzungsplan</strong>änderung im Plangebiet<br />

versickert werden muss, soll festgehalten werden. Da derzeit jedoch noch nicht<br />

abschließend festgelegt ist, wie groß die Dachflächen werden und wie groß entsprechend<br />

die Versickerungsmulde ausgebildet werden muss, wurde das Gebiet in die<br />

Sonderbaufläche einbezogen. So kann in diesem Bereich eine größere Flexibilität erreicht<br />

werden, da die Versickerungsflächen flexibel im Rahmen der Bebauungsplanung<br />

angeordnet werden können. Weiterhin wird ein großer Vorteil darin gesehen, dass die<br />

Versickerungsflächen so in die noch zu erarbeitende Freiflächenkonzeption integriert<br />

werden können, was ökologisch und insbesondere gestalterisch sinnvoll ist.<br />

Verbunden mit den hochbaulichen Entwicklungen ist das Ziel, eine sehr hohe Freiflächenqualität<br />

zu erreichen. Dafür wurde bereits ein Landschaftsplanungsbüro beauftragt,<br />

welches für den Bereich um das Bürgerhaus einen schlüssigen Gesamtentwurf<br />

geliefert hat. Diese Konzeption soll fortgesetzt werden, sodass das Gelände insbesondere<br />

im Bereich der Gemeinbedarfsfläche auch zum Aufenthalt einlädt.<br />

1.3 Geplante Darstellungen im <strong>Flächennutzungsplan</strong> und Flächengröße<br />

Das Plangebiet wird im Westen und Norden als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Die<br />

Zweckbestimmungen, nämlich „Kindergarten“, „kulturelle, gesundheitliche und soziale<br />

Zwecke“ wurden nicht bestimmten Bereichen zugeordnet, sondern beziehen sich auf<br />

die gesamte Gemeinbedarfsfläche. Damit wird der Absicht entsprochen, ein multifunktionales<br />

Bürgerzentrum zu schaffen, in dem vielfältige Nutzungen sich ergänzen.


<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />

<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />

13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />

Rheinhausen - Bürgerzentrum<br />

BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 5 von 14<br />

Der östliche Teil <strong>des</strong> Plangebietes wird entsprechend der beabsichtigten Nutzung als<br />

Sonderbaufläche für die Nahversorgung dargestellt.<br />

Das Plangebiet umfasst einen Teil <strong>des</strong> Flurstücks Nr. 620 und eine Fläche von insgesamt<br />

2,61 ha. Davon entfallen auf die Gemeinbedarfsfläche 1,726 ha und auf die Sonderbaufläche<br />

Nahversorgung 0,887 ha.<br />

2 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN<br />

2.1 Anpassung an die Ziele der Lan<strong>des</strong>planung und Raumordnung<br />

Nach § 1 (4) BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planung<br />

anzupassen. Aus diesem Anpassungsgebot ergibt sich für die Gemeinde die<br />

Verpflichtung zur Beachtung bestehender Ziele bei der Änderung, Ergänzung bzw.<br />

Aufstellung von Bauleitplänen. Dies gilt insbesondere für Flächennutzungspläne.<br />

Für den Bereich <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> <strong>Kenzingen</strong>-Herbolzheim ist der<br />

die Ziele <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsplans konkretisierende Regionalplan <strong>des</strong> Regionalverbands<br />

Südlicher Oberrhein maßgebend, der aus dem Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan abgeleitet<br />

wurde.<br />

Die folgende Abbildung zeigt die Raumnutzungskarte <strong>des</strong> Regionalplans 1995. Die im<br />

Plan noch dargestellte Grünzäsur zwischen Nieder- und Oberhausen ist im Rahmen<br />

der Fortschreibung 2002 entfallen.<br />

Rheinhausen ist eine „Gemeinde mit Eigenentwicklung“, was bedeutet, dass keine<br />

Wanderungsgewinne von außen angezogen werden sollen. Das geplante Bürgerzentrum<br />

orientiert sich ausnahmslos an der bestehenden Bevölkerung und dient ihrer Nahversorgung.<br />

Das Vorhaben dient der Sicherung einer hohen Lebens- und Versorgungsqualität<br />

auch im ländlichen Raum.<br />

In der Regel dürfen großflächige Einzelhandelsbetriebe nur in Ober-, Mittel- und Unterzentren<br />

ausgewiesen werden. Der Einzelhandelserlass Baden Württemberg sieht abweichend<br />

von dieser Regel jedoch auch Standorte in Kleinzentren und Gemeinden ohne<br />

zentralörtliche Funktion vor, wenn dies nach den raumstrukturellen Gegebenheiten<br />

zur Sicherung der Grundversorgung geboten ist.<br />

Dies ist im vorliegenden Projekt der Fall, weshalb aus gemeindlicher Sicht keine regionalplanerischen<br />

Ziele gegen die <strong>Flächennutzungsplan</strong>änderung vorliegen.


<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />

<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />

13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />

Rheinhausen - Bürgerzentrum<br />

BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 6 von 14<br />

Ausschnitt <strong>des</strong> Regionalplans<br />

2.2 Raumordnerische und städtebauliche Verträglichkeit<br />

Maßgeblich für die Beurteilung der Verträglichkeit sind gemäß Einzelhandelserlass Baden-Württemberg<br />

die folgenden drei Kriterien:<br />

Kongruenzgebot<br />

Das Kongruenzgebot besagt, dass der betriebswirtschaftlich angestrebte Einzugsbereich<br />

eines Vorhabens den zentralörtlichen Verflechtungsbereich der Standortgemeinde<br />

nicht wesentlich überschreiten darf.<br />

Der langjährig bestandene Vollsortimenter im Ortsteil Oberhausen wurde bereits aufgegeben<br />

und in einen Treff-Discounter umgewandelt. Die Gemeinde hat mit der Schaffung<br />

<strong>des</strong> Bürgerzentrums die einmalige Chance, wieder eine vollwertige Versorgung ihrer<br />

Bevölkerung mit Gütern <strong>des</strong> täglichen Bedarfs zu schaffen. Aufgrund der Größe der<br />

Gemeinde mit ca. 3.500 Einwohnern erscheint es realistisch, dass diese eine ausreichende<br />

Kaufkraft für den Vollsortimenter an zentraler Stelle generieren kann.<br />

Das Einzelhandelsangebot dient ausnahmslos der Nahversorgung der Rheinhausener<br />

Bevölkerung, sodass das Kongruenzgebot durch das Planvorhaben nicht verletzt wird.<br />

Beeinträchtigungsverbot<br />

Das Beeinträchtigungsverbot besagt, dass ein Vorhaben die städtebaulichen Gefüge<br />

und die Funktionsfähigkeit <strong>des</strong> Versorgungskerns sowie die verbrauchernahe Versorgung<br />

nicht beeinträchtigen darf.<br />

Neben dem Treff-Discounter bestehen in beiden Ortsteilen keine anderweitigen Geschäfte.<br />

Durch die beabsichtigte Wiederansiedlung eines Vollsortimenters in integrier-


<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />

<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />

13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />

Rheinhausen - Bürgerzentrum<br />

BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 7 von 14<br />

ter Lage wird die verbrauchernahe Versorgung gestärkt. Somit sind keine negativen<br />

Beeinträchtigungen zu befürchten. Auch negative Entwicklungen auf Nachbargemeinden<br />

sind nicht zu befürchten, da an dem Standort lediglich der tägliche Bedarf der<br />

Rheinhausener Bevölkerung befriedigt werden soll.<br />

Integrationsgebot<br />

Das Integrationsgebot besagt, dass Vorhaben in einem zentralörtlichen Versorgungskern<br />

errichtet oder erweitert werden sollen und solche Standorte Vorrang vor städtebaulichen<br />

Randlagen haben.<br />

Durch die auch fußläufig und mit dem Fahrrad von beiden Ortsteilen gut erreichbare<br />

Lage wurde ein integrierter Standort gefunden, der dazu beiträgt, die Bevölkerung umweltfreundlich<br />

zu versorgen.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass der rechtskräftige Bebauungsplan „Zentrum für kommunale<br />

Infrastruktur“ bereits im Bereich der heute als Gemeinbedarf dargestellten Fläche<br />

ein Sondergebiet für Dienstleistungen und Handel festgesetzt hat. In diesem Sondergebiet<br />

waren Einzelhandelsbetriebe bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm je Betrieb<br />

zulässig. Insgesamt konnte also bereits nach derzeitiger Rechtslage in der Summe<br />

eine sehr große Verkaufsfläche (beispielsweise vier Betriebe à 800 qm VK also<br />

3.200 qm VK) realisiert werden. Diese Fläche wird durch die vorliegende <strong>Flächennutzungsplan</strong>änderung<br />

konkretisiert und gegenüber den bislang bereits bestehenden Nutzungsmöglichkeiten<br />

durch die Begrenzung auf 1.300 qm VK sogar verringert.<br />

Der Einzelhandel hat sich aus den alten Ortskernen bereits weitestgehend zurückgezogen,<br />

sodass keine weiteren Funktionseinbußen bevorstehen. Dennoch ist es für die<br />

bestehenden beiden Ortszentren von großer Bedeutung, dass diese mit anderen, nicht<br />

einzelhandelsbezogenen Nutzungen belebt werden und auch gestalterisch aufgewertet<br />

werden. In Niederhausen ist dies bereits mit der Neugestaltung <strong>des</strong> Rathausplatzes in<br />

vorbildlicher Weise gelungen. Auch in Oberhausen bestehen bereits Planungen, den<br />

Ortskern aufzuwerten und mit dorfgemeinschaftlichen Funktionen zu beleben. Ein Aufnahmeantrag<br />

in das Lan<strong>des</strong>sanierungsprogramm wurde für die städtebauliche Erneuerung<br />

der Ortsmitte Oberhausen erstmalig im Jahr 2010 gestellt.<br />

3 VERFAHREN UND RECHTSGRUNDLAGE<br />

3.1 Verfahren der FNP-Änderung<br />

Zur <strong>Flächennutzungsplan</strong>änderung wird ein zweistufiges Planungsverfahren, bestehend<br />

aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1)<br />

BauGB und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchgeführt. Das Scoping<br />

wird parallel zur frühzeitigen Behördenbeteiligung durchgeführt.<br />

Verfahrensdaten<br />

14.07.2010 Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit und der Behörden sowie Scoping<br />

zur 13. Änderung <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplan</strong>s durch<br />

die Verbandsversammlung <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong><br />

<strong>Kenzingen</strong> – Herbolzheim


<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />

<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />

13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />

Rheinhausen - Bürgerzentrum<br />

BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 8 von 14<br />

22.07.2010 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer<br />

Informationsveranstaltung<br />

Schreiben vom<br />

29.07.2010<br />

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange sowie Scoping<br />

01.12.2010 Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen<br />

Beteiligung und Offenlegungsbeschluss durch die Verbandsversammlung<br />

17.01. - 18.02.2011 Durchführung der Offenlage zur Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

und Benachrichtigung der Behörden und der sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange<br />

_________ Entscheidung über die in der Offenlage vorgebrachten<br />

Anregungen und Feststellungsbeschluss durch die Verbandsversammlung<br />

3.2 Rechtsgrundlage<br />

Die FNP-Änderung wird nach den Vorschriften <strong>des</strong> durch das EAG-Bau geänderte<br />

Baugesetzbuchs durchgeführt. Demnach beziehen sich alle Rechtsgrundlagen in der<br />

vorliegenden FNP-Änderung auf das BauGB in der Fassung der Neubekanntmachung<br />

vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).<br />

Gemäß § 1 (5) BauGB sind, um eine „.... nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu erreichen,<br />

(...) eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen<br />

zu schützen und zu entwickeln...“, unter anderem auch die „... Belange <strong>des</strong><br />

Umweltschutzes, <strong>des</strong> Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die<br />

Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und das Wirkungsgefüge<br />

zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt zu berücksichtigen.<br />

Diese Vorgaben werden im § 1 a (3) BauGB genauer geregelt. Eingriffe in Natur und<br />

Landschaft sind im Zuge der Abwägung nach Möglichkeit zu mindern.<br />

Das BauGB sieht in seiner aktuellen Fassung vor, dass für die Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes<br />

im Rahmen der Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne nach § 1 Abs. 6<br />

Nr. 7 und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt wird, in der die voraussichtlichen<br />

erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben<br />

und bewertet werden.<br />

Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.<br />

Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden im Umweltbericht festgehalten und bewertet.<br />

Dieser wird ein gesonderter Teil der Begründung zum <strong>Flächennutzungsplan</strong> (vgl.<br />

Kap. 4).


<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />

<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />

13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />

Rheinhausen - Bürgerzentrum<br />

BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 9 von 14<br />

3.3 Darstellung rechtskräftiger <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

4 UMWELTBERICHT<br />

4.1 Rechtliche Grundlagen, Planungen und Ziele der <strong>Flächennutzungsplan</strong>änderung<br />

siehe Begründung Kapitel 1<br />

4.2 Aufgabe und Methodik <strong>des</strong> Umweltberichtes<br />

Aufgabe<br />

Aufgabe <strong>des</strong> Umweltberichts zur Änderung <strong>des</strong> FNP ist die Bestandserfassung und -<br />

bewertung der einzelnen Schutzgüter. In der vorliegenden Untersuchung erfolgt dies<br />

anhand eines Steckbriefs für die zu untersuchende Fläche (vgl. Anhang). Zur Ermittlung<br />

voraussichtlicher erheblicher Umweltauswirkungen ist das geplante Baugebiet in<br />

einer detaillierten Konfliktanalyse hinsichtlich der Auswirkung auf Naturhaushalt und<br />

Landschaft zu prüfen, darzustellen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung<br />

von Eingriffen zu ermitteln.<br />

Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wird auf der Ebene der <strong>Flächennutzungsplan</strong>änderung<br />

nicht durchgeführt, sondern im Umweltbericht zur verbindlichen Bebauungsplanung<br />

abgehandelt.<br />

Scopingverfahren<br />

Nach § 2 (4) BauGB muss im Vorfeld der Erstellung der Umweltprüfung zunächst festlegt<br />

werden, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der umwelt-


<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />

<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />

13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />

Rheinhausen - Bürgerzentrum<br />

BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 10 von 14<br />

schützenden Belange für die Abwägung zu erfolgen hat (sog. „Scoping“). Dieser Verfahrensschritt<br />

wurde im Zusammenhang mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden<br />

und Träger öffentlicher Belange durchgeführt.<br />

Bestandsaufnahme<br />

Der Umweltbericht ist auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme der natürlichen Gegebenheiten<br />

einschließlich ihrer Nutzungen zu erstellen.<br />

Die Bestandserfassung erfolgt zum einem auf der Grundlage bereits verfügbarer Daten<br />

(Landschaftsplan, Regionalplan Südlicher Oberrhein, § 32 Kartierung usw.) zum andern<br />

werden die Ergebnisse örtlicher Begehungen berücksichtigt.<br />

Bewertung<br />

Die Bewertung <strong>des</strong> Zustan<strong>des</strong> von Natur und Landschaft erfolgt verbal-argumentativ<br />

nach den einschlägigen Zielen und Grundsätzen von Naturschutz, Landschaftspflege<br />

und Erholungsvorsorge, wie sie in §§ 1 und 2 BNatSchG sowie NatSchG vorgegeben<br />

sind. Gegenstand der Bewertung sind die verschiedenen Teilfunktionen <strong>des</strong> Beziehungs-<br />

und Wirkungsgefüges, welche die natürlichen Faktoren und die Naturgüter im<br />

Naturhaushalt und in der Landschaft bilden. Diese Funktionen werden als Schutzgüter<br />

(Landschaftspotenziale) beschrieben und hinsichtlich folgender Aspekte bewertet:<br />

Bedeutung für die Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> Naturhaushaltes (Regulations- und Regenerationsfunktionen)<br />

bzw. für das Landschaftsbild,<br />

Bedeutung für die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter und als Lebensgrundlage <strong>des</strong><br />

Menschen (Funktionen für umweltabhängige Nutzungen),<br />

Empfindlichkeit gegenüber potenziellen Beeinträchtigungen.<br />

Die relevanten Schutzgüter werden hinsichtlich ihrer Erheblichkeit nach einer vierstufigen<br />

Skala bewertet (keine Erheblichkeit, geringe, mittlere oder hohe Erheblichkeit). Die<br />

beiden Aspekte Lage/Standortgunst und Erschließbarkeit werden hinsichtlich ihrer Eignung<br />

nach einer dreistufigen Skala (geeignet, bedingt geeignet und ungeeignet) bewertet.<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen / Konfliktanalyse<br />

Die Bewertung der Umweltauswirkungen greift die schutzgutbezogenen Funktionen auf<br />

und führt für diese, vor dem Hintergrund der wesentlichen negativen Umweltauswirkungen<br />

durch die konkreten Planungen der Gemeinden (z. B. Siedlungserweiterung),<br />

eine entsprechende Einschätzung durch.<br />

4.3 Naturräumliche Übersicht<br />

Naturräumliche Lage im Raum<br />

Das Plangebiet liegt zwischen den Ortsteilen Niederhausen und Oberhausen der Gemeinde<br />

Rheinhausen. Nach Fischer & Klink (1967) ist es der naturräumlichen Einheit<br />

Straßburg-Offenburger Rheinebene (Nr. 210) zuzuordnen und gehört zur Untereinheit<br />

der Forchheimer Niederterrassenplatte Nr. 210.8).<br />

4.4 Schutzgüter<br />

Für die Untersuchungsfläche wurde ein Flächensteckbrief angelegt, in dem alle<br />

schutzgutbezogenen Informationen zusammengefasst sind. Im folgenden werden einige<br />

allgemeine Aussagen zu den einzelnen Schutzgütern getroffen.


<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />

<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />

13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />

Rheinhausen - Bürgerzentrum<br />

BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 11 von 14<br />

Der Steckbrief erfüllt für den Umweltbericht die zentrale Aufgabe der Umweltprüfung<br />

nach § 2 (4) BauGB, nach der die Umweltauswirkungen der Planung beschrieben und<br />

bewertet werden müssen.<br />

Boden<br />

Zur Berücksichtigung der Einzelfunktionen für das Schutzgut Boden sind gemäß dem<br />

§ 2 (2) Nr. 1 a.) bis c.) <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>bodenschutzgesetzes zu untersuchen:<br />

• Natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />

• Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf<br />

• Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe<br />

• Standort für die natürliche Vegetation<br />

Grundlage für die Bewertung stellt der Landschaftsplan <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong><br />

<strong>Kenzingen</strong>-Herbolzheim, sowie die Bodenübersichtskarte von Baden-<br />

Württemberg im Maßstab 1 : 200.000 dar.<br />

Siehe auch Flächensteckbrief im Anhang.<br />

Wasser<br />

Für das Schutzgut Grundwasser ist vor allem die Nutzung der bestehenden Grundwasservorkommen<br />

zur Trinkwasserversorgung entscheidend. Diesbezüglich ist somit<br />

insbesondere die weitgehende Erhaltung der Grundwasserneubildung sowie die Sicherung<br />

der Grundwasserqualität ausschlaggebend.<br />

Siehe auch Flächensteckbrief im Anhang.<br />

Tiere, Pflanzen und Lebensräume<br />

Siehe Flächensteckbrief im Anhang.<br />

Luft und Klima<br />

Das Plangebiet ist nach Trenkle (1983) der Klimazone Oberrheinebene zuzuordnen.<br />

Diese ist im Sommer gekennzeichnet durch eine hohe Wärmebelastung, die bei austauscharme<br />

Wetterlagen in Kombination mit hohen Temperaturen und hoher relativer<br />

Luftfeuchtigkeit auftritt. In den kalten Jahreszeiten sind bei Hochdruckwetterlagen häufig<br />

Temperaturinversionen zu beobachten.<br />

Der Untersuchungsraum zählt zu den sonnigsten Gebieten Deutschlands. Die mittlere<br />

tägliche Sonnenscheindauer beträgt im Juni 7,5 und im Dezember 1,4 Stunden.<br />

Die Nebelhäufigkeit bewegt sich zwischen 50 und 100 Tagen im Jahr.<br />

Die mittlere Jahresniederschlagssumme liegt bei ca. 650 bis 850 mm.<br />

Die mittlere wirkliche Durchschnittslufttemperatur beträgt im Jahr 9 °C.<br />

Die Hauptwindströme kommen aus südwestlicher und nordöstlicher Richtung.<br />

Orts- und Landschaftsbild<br />

Mit dem Begriff Landschaft sind neben seiner Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen<br />

und Tiere die ästhetischen Qualitäten <strong>des</strong> Untersuchungsraumes zu verstehen. Zusammenfassend<br />

werden diese Qualitäten mit dem Begriff Landschaftsbild beschrieben,<br />

in dem auch das Ortsbild miteinbezogen ist.


<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />

<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />

13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />

Rheinhausen - Bürgerzentrum<br />

BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 12 von 14<br />

Siehe auch Flächensteckbrief im Anhang.<br />

Mensch<br />

Siehe Flächensteckbrief im Anhang.<br />

Sach- und Kulturgüter<br />

Siehe Flächensteckbrief im Anhang.<br />

4.5 Prognose über die Auswirkungen auf den Umweltzustand bei Durchführung<br />

der Planung<br />

Umweltauswirkungen können sich grundsätzlich auf alle Umweltbelange erstrecken.<br />

Dabei sind nach § 1 Abs. 6 S. 7a, c und d BauGB neben den Umweltbelangen Tiere,<br />

Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen, die Landschaft,<br />

die biologische Vielfalt, der Mensch, seine Gesundheit und die Bevölkerung<br />

insgesamt, die Kultur- und sonstigen Sachgüter und auch die sonstigen Belange nach<br />

§ 1 Abs. 6 S. 7 b, e-i BauGB und nach § 1 a Abs. 2 und 3 BauGB zu untersuchen.<br />

Im Rahmen der vorliegenden <strong>Flächennutzungsplan</strong>änderung sind die Umweltauswirkungen<br />

lediglich auf der Ebene der geplanten Nutzungstypen beschreibbar, da konkrete<br />

planerische Aussagen noch nicht oder nur teilweise bekannt sind.<br />

Die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ im Steckbrief<br />

(siehe Anhang). Dabei werden die schutzbezogenen Funktionen aufgegriffen und vor<br />

dem Hintergrund der wesentlichen negativen Umweltauswirkungen entsprechend eingeschätzt.<br />

Schutzgut Boden<br />

• Verlust und Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen<br />

Schutzgut Wasser<br />

• Einschränkung der Grundwasserneubildungsfunktion<br />

• Veränderung der natürlichen Abflussverhältnisse<br />

Schutzgut Klima und Luft<br />

• Veränderung der Durchlüftungsfunktion<br />

• Beeinträchtigung der Wärmeregulationsfunktion<br />

• Beeinträchtigung der Luftreinigungsfunktion<br />

• Erhaltung der Luftqualität<br />

Schutzgut Arten- und Biotopschutz<br />

• Verlust von Lebensräume und ihren Funktionen (Biotopfunktionen)<br />

• Beeinträchtigung von Biotopfunktionen<br />

• Verlust bzw. Beeinträchtigungen von Biotopvernetzungsfunktonen<br />

• Einschränkung der biologischen Vielfalt<br />

• Erhaltungsziele und Schutzzwecke von potentiellen FFH-Vogelschutzgebieten<br />

Schutzgut Orts- und Landschaftsbild<br />

• Beeinträchtigung der ästhetischen Funktion


<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />

<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />

13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />

Rheinhausen - Bürgerzentrum<br />

BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 13 von 14<br />

Schutzgut Sach- und Kulturgüter<br />

• Beeinträchtigung erhaltenswerter Bestandteile der Kulturlandschaft<br />

Schutzgut Mensch<br />

• Beeinträchtigung der Wohnumfeldfunktion durch Immissionen<br />

• Beeinträchtigung der Erlebnisfunktion<br />

• Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie<br />

die Bevölkerung<br />

4.6 Prognose über die Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> bei Nichtdurchführung<br />

der Planung (Nullvariante)<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung wird voraussichtlich die bestehende landwirtschaftliche<br />

Nutzung fortgesetzt werden. Die Veränderung der Nutzung von Gemeinbedarfsfläche<br />

in Sonderbaufläche hat keine umweltrelevanten Auswirkungen.<br />

4.7 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />

Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung umwelterheblicher Auswirkungen sind im<br />

Steckbrief (siehe Anhang) aufgeführt.<br />

Aussagen zu notwendigen Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen können im derzeitigen<br />

Planungsstand noch nicht getroffen werden. Dies ist erst auf der Ebene der verbindlichen<br />

Bauleitplanung möglich. Hinweise hierzu sind z.T. ebenfalls im Steckbrief aufgeführt.<br />

4.8 Prüfung von Standortalternativen<br />

Für die Schaffung eines Bürgerzentrums bestehen keine realistischen Standortalternativen,<br />

da in beiden Ortsteilen nicht ausreichende Flächenpotenziale zur Verfügung stehen.<br />

Außerdem wird in der Lage zwischen beiden Ortsteilen ein großer Vorteil für die<br />

Identifikation der Bevölkerung mit dem Bürgerzentrum gesehen.<br />

4.9 Monitoring<br />

Detaillierte Aussagen zu Maßnahmen im Rahmen <strong>des</strong> Monitorings können im derzeitigen<br />

Planungsstand noch nicht getroffen werden. Dies ist erst auf der Ebene der verbindlichen<br />

Bauleitplanung durchzuführen.<br />

Bei erheblichen Beeinträchtigungen der einzelnen Schutzgüter sind entsprechende<br />

Maßnahmen zur Überwachung durchzuführen und zu dokumentieren.<br />

4.10 Summationswirkung<br />

Die Summe der im Gebiet geplanten Nutzungsänderungen und den damit verbundenen<br />

Eingriffen ergeben für den Naturhaushalt (Flora/Fauna, Boden, Wasser usw.) bestimmte<br />

Belastungen. Durch die vorgeschlagenen Vermeidungs-, Minimierungs-, und<br />

Ausgleichsmaßnahmen relativiert sich jedoch die Summationswirkung.<br />

In welchem Umfang Eingriffe in die Schutzgüter von Natur und Landschaft auszugleichen<br />

sind, wird auf der Bebauungsplanebene untersucht.


<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />

<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />

13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />

Rheinhausen - Bürgerzentrum<br />

BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 14 von 14<br />

4.11 Vorhandene Informationen/Plangrundlagen<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau; Bodenkarte von Baden-<br />

Württemberg<br />

Landschaftsplan <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> <strong>Kenzingen</strong> – Herbolzheim<br />

<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> <strong>Kenzingen</strong> – Herbolzheim<br />

Lan<strong>des</strong>anstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg<br />

(LFUBW) Umweltdatenbank<br />

Regionalverband südlicher Oberrhein; Regionalplan 1995<br />

Bewertung nach Heft 31 UM Baden-Württemberg, Reihe: Luft, Boden, Abfall „Bewertung<br />

der Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“.<br />

Umweltbericht mit Grünordnungsplan und FFH-Vorprüfung zum Bebauungsplan<br />

„Zentrum für kommunale Infrastruktur“ Thomas Breunig, Institut für Botanik und<br />

Landschaftskunde, Karlsruhe, Dezember 2008<br />

Trinationale Arbeitsgemeinschaft Regio-Klima-Projekt (1995)<br />

<strong>Kenzingen</strong>, den<br />

Der Verbandsvorsitzende<br />

Matthias Guderjan Der Planverfasser


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BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT<br />

„Gebiet Bürgerzentrum“ Rheinhausen<br />

Flächendaten FNP Darstellung Entwicklungsziele<br />

Größe: 2,61 ha<br />

Lage: Zwischen Niederhausen und<br />

Oberhausen<br />

Topographie: eben<br />

Nutzung: Landwirtschaft<br />

bisher:<br />

Gemeinbedarfsfläche<br />

geplant:<br />

Gemeinbedarfsfläche<br />

(1,726 ha);<br />

Sonderbaufläche (0,<br />

887ha)<br />

Planungsziel ist die Errichtung eines Bürgerzentrums<br />

mit Feuerwehr, Bauhof, Musikzentrum<br />

(bereits bestehend), Bürgerhaus,<br />

Festplatz, Kinderbetreuung, Begegnungszentrum,<br />

betreutes Wohnen, Pflegeplätze,<br />

sowie Lebensmittelmarkt und Einzelhandelsfachgeschäft.<br />

Hierfür hat die Gemeinde<br />

Rheinhausen in der vorliegenden Fläche<br />

einen idealen Standort gefunden.<br />

Übergeordnete räumliche Planungen und rechtliche Vorgaben<br />

− Westlich <strong>des</strong> Plangebiets grenzt unmittelbar an der L 104 das Vogelschutzgebiet Nr. 7712341 „Taubergießen, Elz<br />

und Brettenbach“ an. Zur Prüfung der Verträglichkeit wurde bereits im Rahmen zum Bebauungsplan „Zentrum für<br />

kommunale Infrastruktur“ eine FFH-Vorprüfung durchgeführt, die gezeigt hat, dass eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

<strong>des</strong> Gebietes durch das Vorhaben nicht gegeben ist.<br />

− In einer Entfernung von ca. 200 m grenzt <strong>des</strong> weiteren im Westen das FFH-Gebiet Nr. 7712-401 „Rheinniederung<br />

Sasbach-Wittenweier“ an. Zur Prüfung der Verträglichkeit wurde bereits im Rahmen zum Bebauungsplan „Zentrum<br />

für kommunale Infrastruktur“ eine FFH-Vorprüfung durchgeführt, die gezeigt hat, dass eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

<strong>des</strong> Gebietes durch das Vorhaben nicht gegeben ist.<br />

− Neben dem Vogelschutzgebiet grenzt ebenfalls westlich an die L 104 das Biotop Nr. 177123160408 „Land-<br />

Schilfröhrichte zwischen Nieder- und Oberhausen“ an. In diese Fläche wird jedoch nicht eingegriffen.<br />

Bewertungskriterien für Mensch, Siedlung und Umwelt (Schutzgüter)<br />

Lage / Standortgunst / Entwicklungspotenzial Eignung<br />

Das geplante Bürgerzentrum und der geplante Lebensmittelmarkt liegen in zentraler<br />

Lage zwischen den Ortsteilen Niederhausen und Oberhausen. Diese Nutzungen<br />

bieten sich an diesem Standort in idealer Weise an. Nutzungskonflikte zu den weiter<br />

im Süden bzw. im Norden gelegenen Wohnbaugebieten werden nicht erwartet.<br />

geeignet<br />

Erschließbarkeit / Entwicklungsökonomie Eignung<br />

Das Gebiet ist über die L 104 bzw. der Wislaer Straße zur L 111 optimal an das<br />

öffentliche Verkehrsnetz von Rheinhausen angebunden.<br />

geeignet


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13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />

BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT<br />

Nutzungskonflikte / Immissionen (Schutzgut Mensch) Erheblichkeit / Konflikte<br />

Durch die geplanten Nutzungen ( Bürgerzentrum und Lebensmittelmarkt), sowie<br />

dem zu erwartenden erhöhten Fahrzeugverkehr, insbesondere auf der Wislaer<br />

Straße zwischen L 104 und L 111, ist mit erhöhten Lärmimmissionen innerhalb und<br />

auf das südlich gelegene Wohngebiet außerhalb <strong>des</strong> Plangebiets zu rechnen. Das<br />

Schutzgut Mensch wird durch die Planung dahingehend positiv beeinflusst, dass<br />

wohnortnahe Infrastruktureinrichtungen geschaffen werden.<br />

mittel<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter Erheblichkeit / Konflikte<br />

Im Plangebiet ist mit archäologischen Funden zu rechnen. Sollte im Zuge der baulichen<br />

Maßnahmen Funde zu Tage treten, ist unverzüglich mit dem Regierungspräsidium,<br />

Referat 25 Kontakt aufzunehmen.<br />

mittel<br />

Landschafts- und Ortsbild, Erholung Erheblichkeit / Konflikte<br />

Der Standort ist durch Verkehrsflächen und durch Strukturarmut gekennzeichneten,<br />

landwirtschaftlichen Flächen (Acker) bereits negativ beeinträchtigt. Durch entsprechende<br />

grünordnerische Maßnahmen wie Ortsrandeingrünungen verbleibt eine<br />

geringe Beeinträchtigung dieses Schutzguts.<br />

gering<br />

Boden Erheblichkeit / Konflikte<br />

Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Niederterrassenfläche <strong>des</strong> Rheins. Als<br />

Bodentyp sind hier Parabraunerden vorherrschend. Der Oberboden besteht aus<br />

schluffigem bis lehmigem Material. Der nahe Untergrund ist infolge Grundwassereinfluss<br />

vergleyt. Weiter unten folgt verwitterter Schotter der Niederterrasse.<br />

Diese Böden weisen als Standort für Kulturpflanzen und als Puffer- und Filtereigenschaften<br />

eine mittlere bis hohe Bedeutung, sowie als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf<br />

und als Standort für natürliche Vegetation eine geringe Bedeutung auf.<br />

Insgesamt wird dem Boden ein hoher Funktionserfüllungsgrad beigemessen.<br />

mittel<br />

Grundwasser Erheblichkeit / Konflikte<br />

Durch die Nähe zum Rhein ist mit einem relativ hohen Grundwasserstand im Plangebiet<br />

zu rechnen. Der mittlere Grundwasserhöchststand liegt im Untersuchungsbereich<br />

nach Angaben <strong>des</strong> Landratsamtes Emmendingen bei ca. 165,00 m ü.NN, was<br />

einem Flurabstand von ca. 3 m entspricht.<br />

Die Böden haben insgesamt eine hohe Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf.<br />

Wegen <strong>des</strong> ebenen Gelän<strong>des</strong> ist kaum mit Oberflächenabfluss zu rechnen,<br />

so dass die Grundwasserneubildungsrate als hoch einzustufen ist. Diese wird<br />

durch die geplante Versiegelung negativ beeinträchtigt.<br />

Durch die Verpflichtung, das anfallende Oberflächenwasser in der geplanten Versickerungsmulde<br />

dem Grundwasser wieder zuzuführen, kann der Eingriff jedoch erheblich<br />

gemindert werden.<br />

Oberflächenwasser Erheblichkeit / Konflikte<br />

Weiter im Westen, in einer Entfernung von ca. 200 m zum Untersuchungsgebiet<br />

verläuft das Gewässer <strong>des</strong> „Inneren Rheins“. Negative Auswirkungen durch das<br />

Vorhaben auf dieses Gewässer sind nicht zu erwarten.<br />

hoch<br />

gering<br />

Klima / Luft Erheblichkeit / Konflikte<br />

Das Klima im Bereich von Rheinhausen ist subkontinental bis subozeanisch geprägt.<br />

Es ist gekennzeichnet durch einen zeitiges Frühjahr, einen warmen Sommer<br />

und einen milden Winter. Die Niederschläge sind relativ gering. In den Wintermonaten<br />

kommt es häufig zu Nebelbildung (Trinationale Arbeitsgemeinschaft Regio-<br />

Klima-Projekt 1995).<br />

Nennenswerte Wirkungen auf das Klima sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten.<br />

Die klimatische Belastung wird sich durch die Versiegelung ortsbezogen erhöhen.<br />

Wegen der im Osten und Westen angrenzenden freien Landschaft, werden Luftaustauschvorgänge<br />

nicht wesentlich beeinträchtigt.<br />

gering bis mittel


<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />

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13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />

BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT<br />

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Erheblichkeit / Konflikte<br />

Der Untersuchungsbereich weist für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische<br />

Vielfalt aufgrund der bisherigen Nutzung als intensiv genutzte landwirtschaftliche<br />

Fläche und der daraus resultierenden Strukturarmut nur eine geringe Wertigkeit auf.<br />

Hinzu kommt der hohe Störungsgrad durch vorhandene Straßen und Bebauung.<br />

Der westliche Teilbereich ist inzwischen bebaut und durch Verkehrsflächen zu großen<br />

Teilen versiegelt. Durch die Ein- und Durchgrünung <strong>des</strong> Gebietes mit einer<br />

standortgerechten Bepflanzung, kann der Eingriff in o.g. Schutzgut minimiert bzw.<br />

kompensiert werden. Entlang der L 104 sind westlich <strong>des</strong> Untersuchungsbereichs<br />

ein geschütztes Biotop gem. § 32 vorhanden. Des Weiteren grenzen in diesem<br />

Bereich Natura 2000-Gebiete an. Auswirkungen durch die Planung auf diese<br />

Schutzgebiete sind jedoch nicht zu erwarten (siehe übergeordnete räumliche Planungen<br />

und rechtliche Vorgaben).<br />

Abwägung / Bewertungsergebnis / Empfehlung<br />

(x) geeignet; ggf. mit Auflagen (§ 21 BNatSchG)<br />

( ) bedingt geeignet<br />

( ) ungeeignet<br />

gering<br />

Aus orts- und landschaftsplanerischer Sicht ist das Gebiet für die Ansiedlung eines Bürgerzentrums,<br />

eines Lebensmittelmarktes und weiterer Einzelhandelsfachgeschäfte geeignet.<br />

Vermeidungs- / Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen und Vorgaben<br />

für die Bebauungsplanung<br />

Gebäu<strong>des</strong>truktur: Der Bebauungsplan sollte Vorgaben zu einer angemessenen Bauweise machen,<br />

sodass die Bebauung die Lage im Übergang zwischen Siedlung und<br />

Landschaft berücksichtigt.<br />

Grünordnung: Im Bebauungsplan sollten Pflanzvorgaben zur Eingrünung erfolgen.<br />

Grundwasser: Der Bebauungsplan sollte Vorgaben zur Gründungstiefe und Sicherung von<br />

Bauteilen gegen Grundwasser bzw. zum Grundwasserschutz berücksichtigen<br />

sowie zur Versickerung von unverschmutztem Oberflächenwasser machen.<br />

Altlasten: Etwaige Vorbelastungen sind nicht bekannt.<br />

Kultur- und Sachgüter:<br />

Sollte im Zuge der baulichen Maßnahmen Funde zu Tage treten, ist unverzüglich<br />

mit dem Regierungspräsidium, Referat 25 Kontakt aufzunehmen.

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