Flächennutzungsplan des ... - Kenzingen
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<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong><br />
Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong><br />
<strong>Kenzingen</strong> – Herbolzheim<br />
13. punktuelle Planänderung<br />
der 2. Fortschreibung<br />
(Gemeinde Rheinhausen - Bürgerzentrum)<br />
Stand: Offenlage<br />
(01.12.2010)
<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />
<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />
13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />
Rheinhausen - Bürgerzentrum<br />
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 2 von 14<br />
Inhalt<br />
1 Anlass und Inhalt der Planänderung.................................................... 3<br />
1.1 Planungsanlass ..................................................................................................3<br />
1.2 Beschreibung der Planungsinhalte .....................................................................3<br />
1.3 Geplante Darstellungen im <strong>Flächennutzungsplan</strong> und Flächengröße.................4<br />
2 Übergeordnete Planungen .................................................................... 5<br />
2.1 Anpassung an die Ziele der Lan<strong>des</strong>planung und Raumordnung ........................5<br />
2.2 Raumordnerische und städtebauliche Verträglichkeit.........................................6<br />
3 Verfahren und Rechtsgrundlage .......................................................... 7<br />
3.1 Verfahren der FNP-Änderung .............................................................................7<br />
3.2 Rechtsgrundlage.................................................................................................8<br />
3.3 Darstellung rechtskräftiger <strong>Flächennutzungsplan</strong> ...............................................9<br />
4 Umweltbericht ........................................................................................ 9<br />
4.1 Rechtliche Grundlagen, Planungen und Ziele der<br />
<strong>Flächennutzungsplan</strong>änderung...........................................................................9<br />
4.2 Aufgabe und Methodik <strong>des</strong> Umweltberichtes......................................................9<br />
4.3 Naturräumliche Übersicht .................................................................................10<br />
4.4 Schutzgüter.......................................................................................................11<br />
4.5 Prognose über die Auswirkungen auf den Umweltzustand bei Durchführung<br />
der Planung ......................................................................................................12<br />
4.6 Prognose über die Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> bei Nichtdurchführung<br />
der Planung (Nullvariante) ................................................................................13<br />
4.7 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen ....13<br />
4.8 Prüfung von Standortalternativen .....................................................................13<br />
4.9 Monitoring .........................................................................................................13<br />
4.10 Summationswirkung..........................................................................................14<br />
4.11 Vorhandene Informationen/Plangrundlagen .....................................................14<br />
Anhang: Flächensteckbrief (Umweltprüfung)
<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />
<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />
13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />
Rheinhausen - Bürgerzentrum<br />
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 3 von 14<br />
1 ANLASS UND INHALT DER PLANÄNDERUNG<br />
1.1 Planungsanlass<br />
Der rechtskräftige <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> <strong>Kenzingen</strong>-Herbolzheim<br />
wurde im Dezember 2001 von der Verbandsversammlung beschlossen.<br />
Er soll nun für einen Teilbereich der Gemeinde Rheinhausen im Rahmen der 13.<br />
punktuellen Änderung überarbeitet werden.<br />
Der Planungsanlass besteht in der Absicht der Gemeinde Rheinhausen, im nördlichen<br />
Bereich der neuen Wislaer Straße ein Bürgerzentrum mit allen für die Nahversorgung<br />
relevanten Einrichtungen zu entwickeln. Dazu gehören auch Einkaufsmöglichkeiten in<br />
Form eines Vollsortimenters, der aufgrund der wirtschaftlichen Anforderungen eine<br />
Verkaufsflächengröße von minimal 1.200 qm benötigt.<br />
Für das Gebiet wurde bereits im Rahmen der 5. Änderung eine <strong>Flächennutzungsplan</strong>änderung<br />
vorgenommen, die für das gesamte Gebiet eine Gemeinbedarfsfläche vorsieht.<br />
Da für den geplanten Vollsortimenter planungsrechtlich ein Sondergebiet erforderlich<br />
ist und dieses nicht aus der Gemeinbedarfsfläche entwickelt werden kann, ist<br />
die erneute Änderung <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplan</strong>s erforderlich.<br />
Um die angestrebten Nutzungen innerhalb der Gemeinbedarfsfläche klarzustellen,<br />
wurde der noch nicht realisierte Teil, also außer dem Bereich Bürgerhaus und Feuerwehr,<br />
ebenfalls erneut in die <strong>Flächennutzungsplan</strong>änderung einbezogen. In diesem<br />
Teil ändert sich die Darstellung als Gemeinbedarfsfläche nicht. Es wird jedoch die<br />
Zweckbestimmung Kindergarten und gesundheitliche Zwecke ergänzt.<br />
1.2 Beschreibung der Planungsinhalte<br />
Die Gemeinde Rheinhausen plant bereits seit einigen Jahren im Bereich zwischen den<br />
Ortsteilen Ober- und Niederhausen ein neues Bürgerzentrum einzurichten. Umgesetzt<br />
wurden in diesem Zusammenhang bereits das neue Feuerwehrhaus, der neue Bauhof,<br />
das neue Musikzentrum, der Kreisverkehr zwischen den Ortsteilen und das erste Drittel<br />
der Wislaer Straße. Derzeit befindet sich das neue Bürgerhaus mit Verwaltungsräumen<br />
für das Bürgermeisteramt, einem Konzert- und Festsaal und einer Bibliothek (Katholische<br />
Pfarrbüchereien Ober- und Niederhausen) im Bau. Die Fortführung der Wislaer<br />
Straße befindet sich in der Planung.<br />
Die beiden Ortsteile Ober- und Niederhausen wurden im Zuge der Gemeindereform<br />
vereint. Beide Ortsteile für sich können die erforderlichen Einrichtungen der Daseinsvorsorge<br />
nicht zur Verfügung stellen, so dass es erforderlich ist, die Funktionen an einer<br />
zentralen Stelle zu bündeln.<br />
Die Lage zwischen den beiden Ortsteilen erscheint dafür ideal, da diese sowohl gefühlsmäßig<br />
als auch durch die gute Erreichbarkeit von Norden, Süden und Osten praktische<br />
Vorteile bietet. Die Chancen stehen somit sehr gut, dass das Bürgerzentrum als<br />
Mittelpunkt <strong>des</strong> zukünftigen kommunalen Lebens von allen Rheinhausener Bürgern<br />
angenommen wird.<br />
Im neuen Bürgerzentrum sollen mittelfristig die wichtigen kommunalen Dienstleistungen<br />
für die Gesamtgemeinde gebündelt werden. Dies sind im Wesentlichen folgende<br />
Einrichtungen:<br />
Feuerwehr, Bauhof, Musikzentrum (bereits bestehend)
<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />
<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />
13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />
Rheinhausen - Bürgerzentrum<br />
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 4 von 14<br />
Bürgerhaus mit Sitz der Gemeindeverwaltung, Konzert- und Festsaal und der<br />
vereinigten katholischen Pfarrbücherei (im Bau)<br />
Außenbereich mit Veranstaltungsmöglichkeiten (Festplatz)<br />
Kinder- und Kleinkindbetreuung<br />
Generationenübergreifen<strong>des</strong> Begegnungszentrum<br />
Betreutes Wohnen<br />
Pflegeplätze, Tagespflege und ggf. Hospiz- und Demenzstation<br />
Aufgrund der beabsichtigten Multifunktionalität der Fläche wurden auf der Ebene <strong>des</strong><br />
<strong>Flächennutzungsplan</strong>s die Zweckbestimmungen „Kindergarten“ und „kulturelle, gesundheitliche<br />
und soziale Zwecke“ vorgesehen. Damit werden alle anvisierten Nutzungen<br />
abgedeckt.<br />
Neben den original kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge ist es für die Lebensqualität<br />
insbesondere im ländlichen Raum von elementarer Bedeutung, dass auch eine<br />
Versorgung mit Gütern <strong>des</strong> täglichen Bedarfs gegeben ist. Aus diesem Grund wurde<br />
östlich an die Gemeinbedarfsfläche anschließend eine Sonderbaufläche für die Nahversorgung<br />
aufgenommen. In dieser kann ein Lebensmittelvollsortimenter mit einer<br />
maximalen Verkaufsfläche von 1.200 qm sowie ein weiterer, kleinerer Laden mit einer<br />
maximalen Verkaufsfläche von 100 qm realisiert werden. Diese Größenordnung wird<br />
einerseits dem Ziel gerecht, an dieser Stelle ein Zentrum mit allen wichtigen Einrichtungen<br />
der Daseinsvorsorge zu schaffen. Auf der anderen Seite wird durch die Begrenzung<br />
der Verkaufsflächen erreicht, dass keine negativen Auswirkungen auf die<br />
umliegenden Gemeinden zu erwarten sind.<br />
Die Sonderbaufläche Nahversorgung erstreckt sich auch auf den im Rahmen der 8.<br />
FNP-Änderung nicht mehr als Baufläche dargestellten Bereich, auf dem eine Versickerungsfläche<br />
geplant war. An dem Grundsatz, dass unverschmutztes Oberflächenwasser<br />
(z.B. von Dachflächen) im Bereich der 13. <strong>Flächennutzungsplan</strong>änderung im Plangebiet<br />
versickert werden muss, soll festgehalten werden. Da derzeit jedoch noch nicht<br />
abschließend festgelegt ist, wie groß die Dachflächen werden und wie groß entsprechend<br />
die Versickerungsmulde ausgebildet werden muss, wurde das Gebiet in die<br />
Sonderbaufläche einbezogen. So kann in diesem Bereich eine größere Flexibilität erreicht<br />
werden, da die Versickerungsflächen flexibel im Rahmen der Bebauungsplanung<br />
angeordnet werden können. Weiterhin wird ein großer Vorteil darin gesehen, dass die<br />
Versickerungsflächen so in die noch zu erarbeitende Freiflächenkonzeption integriert<br />
werden können, was ökologisch und insbesondere gestalterisch sinnvoll ist.<br />
Verbunden mit den hochbaulichen Entwicklungen ist das Ziel, eine sehr hohe Freiflächenqualität<br />
zu erreichen. Dafür wurde bereits ein Landschaftsplanungsbüro beauftragt,<br />
welches für den Bereich um das Bürgerhaus einen schlüssigen Gesamtentwurf<br />
geliefert hat. Diese Konzeption soll fortgesetzt werden, sodass das Gelände insbesondere<br />
im Bereich der Gemeinbedarfsfläche auch zum Aufenthalt einlädt.<br />
1.3 Geplante Darstellungen im <strong>Flächennutzungsplan</strong> und Flächengröße<br />
Das Plangebiet wird im Westen und Norden als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Die<br />
Zweckbestimmungen, nämlich „Kindergarten“, „kulturelle, gesundheitliche und soziale<br />
Zwecke“ wurden nicht bestimmten Bereichen zugeordnet, sondern beziehen sich auf<br />
die gesamte Gemeinbedarfsfläche. Damit wird der Absicht entsprochen, ein multifunktionales<br />
Bürgerzentrum zu schaffen, in dem vielfältige Nutzungen sich ergänzen.
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Der östliche Teil <strong>des</strong> Plangebietes wird entsprechend der beabsichtigten Nutzung als<br />
Sonderbaufläche für die Nahversorgung dargestellt.<br />
Das Plangebiet umfasst einen Teil <strong>des</strong> Flurstücks Nr. 620 und eine Fläche von insgesamt<br />
2,61 ha. Davon entfallen auf die Gemeinbedarfsfläche 1,726 ha und auf die Sonderbaufläche<br />
Nahversorgung 0,887 ha.<br />
2 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN<br />
2.1 Anpassung an die Ziele der Lan<strong>des</strong>planung und Raumordnung<br />
Nach § 1 (4) BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planung<br />
anzupassen. Aus diesem Anpassungsgebot ergibt sich für die Gemeinde die<br />
Verpflichtung zur Beachtung bestehender Ziele bei der Änderung, Ergänzung bzw.<br />
Aufstellung von Bauleitplänen. Dies gilt insbesondere für Flächennutzungspläne.<br />
Für den Bereich <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> <strong>Kenzingen</strong>-Herbolzheim ist der<br />
die Ziele <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsplans konkretisierende Regionalplan <strong>des</strong> Regionalverbands<br />
Südlicher Oberrhein maßgebend, der aus dem Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan abgeleitet<br />
wurde.<br />
Die folgende Abbildung zeigt die Raumnutzungskarte <strong>des</strong> Regionalplans 1995. Die im<br />
Plan noch dargestellte Grünzäsur zwischen Nieder- und Oberhausen ist im Rahmen<br />
der Fortschreibung 2002 entfallen.<br />
Rheinhausen ist eine „Gemeinde mit Eigenentwicklung“, was bedeutet, dass keine<br />
Wanderungsgewinne von außen angezogen werden sollen. Das geplante Bürgerzentrum<br />
orientiert sich ausnahmslos an der bestehenden Bevölkerung und dient ihrer Nahversorgung.<br />
Das Vorhaben dient der Sicherung einer hohen Lebens- und Versorgungsqualität<br />
auch im ländlichen Raum.<br />
In der Regel dürfen großflächige Einzelhandelsbetriebe nur in Ober-, Mittel- und Unterzentren<br />
ausgewiesen werden. Der Einzelhandelserlass Baden Württemberg sieht abweichend<br />
von dieser Regel jedoch auch Standorte in Kleinzentren und Gemeinden ohne<br />
zentralörtliche Funktion vor, wenn dies nach den raumstrukturellen Gegebenheiten<br />
zur Sicherung der Grundversorgung geboten ist.<br />
Dies ist im vorliegenden Projekt der Fall, weshalb aus gemeindlicher Sicht keine regionalplanerischen<br />
Ziele gegen die <strong>Flächennutzungsplan</strong>änderung vorliegen.
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Ausschnitt <strong>des</strong> Regionalplans<br />
2.2 Raumordnerische und städtebauliche Verträglichkeit<br />
Maßgeblich für die Beurteilung der Verträglichkeit sind gemäß Einzelhandelserlass Baden-Württemberg<br />
die folgenden drei Kriterien:<br />
Kongruenzgebot<br />
Das Kongruenzgebot besagt, dass der betriebswirtschaftlich angestrebte Einzugsbereich<br />
eines Vorhabens den zentralörtlichen Verflechtungsbereich der Standortgemeinde<br />
nicht wesentlich überschreiten darf.<br />
Der langjährig bestandene Vollsortimenter im Ortsteil Oberhausen wurde bereits aufgegeben<br />
und in einen Treff-Discounter umgewandelt. Die Gemeinde hat mit der Schaffung<br />
<strong>des</strong> Bürgerzentrums die einmalige Chance, wieder eine vollwertige Versorgung ihrer<br />
Bevölkerung mit Gütern <strong>des</strong> täglichen Bedarfs zu schaffen. Aufgrund der Größe der<br />
Gemeinde mit ca. 3.500 Einwohnern erscheint es realistisch, dass diese eine ausreichende<br />
Kaufkraft für den Vollsortimenter an zentraler Stelle generieren kann.<br />
Das Einzelhandelsangebot dient ausnahmslos der Nahversorgung der Rheinhausener<br />
Bevölkerung, sodass das Kongruenzgebot durch das Planvorhaben nicht verletzt wird.<br />
Beeinträchtigungsverbot<br />
Das Beeinträchtigungsverbot besagt, dass ein Vorhaben die städtebaulichen Gefüge<br />
und die Funktionsfähigkeit <strong>des</strong> Versorgungskerns sowie die verbrauchernahe Versorgung<br />
nicht beeinträchtigen darf.<br />
Neben dem Treff-Discounter bestehen in beiden Ortsteilen keine anderweitigen Geschäfte.<br />
Durch die beabsichtigte Wiederansiedlung eines Vollsortimenters in integrier-
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BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 7 von 14<br />
ter Lage wird die verbrauchernahe Versorgung gestärkt. Somit sind keine negativen<br />
Beeinträchtigungen zu befürchten. Auch negative Entwicklungen auf Nachbargemeinden<br />
sind nicht zu befürchten, da an dem Standort lediglich der tägliche Bedarf der<br />
Rheinhausener Bevölkerung befriedigt werden soll.<br />
Integrationsgebot<br />
Das Integrationsgebot besagt, dass Vorhaben in einem zentralörtlichen Versorgungskern<br />
errichtet oder erweitert werden sollen und solche Standorte Vorrang vor städtebaulichen<br />
Randlagen haben.<br />
Durch die auch fußläufig und mit dem Fahrrad von beiden Ortsteilen gut erreichbare<br />
Lage wurde ein integrierter Standort gefunden, der dazu beiträgt, die Bevölkerung umweltfreundlich<br />
zu versorgen.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass der rechtskräftige Bebauungsplan „Zentrum für kommunale<br />
Infrastruktur“ bereits im Bereich der heute als Gemeinbedarf dargestellten Fläche<br />
ein Sondergebiet für Dienstleistungen und Handel festgesetzt hat. In diesem Sondergebiet<br />
waren Einzelhandelsbetriebe bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm je Betrieb<br />
zulässig. Insgesamt konnte also bereits nach derzeitiger Rechtslage in der Summe<br />
eine sehr große Verkaufsfläche (beispielsweise vier Betriebe à 800 qm VK also<br />
3.200 qm VK) realisiert werden. Diese Fläche wird durch die vorliegende <strong>Flächennutzungsplan</strong>änderung<br />
konkretisiert und gegenüber den bislang bereits bestehenden Nutzungsmöglichkeiten<br />
durch die Begrenzung auf 1.300 qm VK sogar verringert.<br />
Der Einzelhandel hat sich aus den alten Ortskernen bereits weitestgehend zurückgezogen,<br />
sodass keine weiteren Funktionseinbußen bevorstehen. Dennoch ist es für die<br />
bestehenden beiden Ortszentren von großer Bedeutung, dass diese mit anderen, nicht<br />
einzelhandelsbezogenen Nutzungen belebt werden und auch gestalterisch aufgewertet<br />
werden. In Niederhausen ist dies bereits mit der Neugestaltung <strong>des</strong> Rathausplatzes in<br />
vorbildlicher Weise gelungen. Auch in Oberhausen bestehen bereits Planungen, den<br />
Ortskern aufzuwerten und mit dorfgemeinschaftlichen Funktionen zu beleben. Ein Aufnahmeantrag<br />
in das Lan<strong>des</strong>sanierungsprogramm wurde für die städtebauliche Erneuerung<br />
der Ortsmitte Oberhausen erstmalig im Jahr 2010 gestellt.<br />
3 VERFAHREN UND RECHTSGRUNDLAGE<br />
3.1 Verfahren der FNP-Änderung<br />
Zur <strong>Flächennutzungsplan</strong>änderung wird ein zweistufiges Planungsverfahren, bestehend<br />
aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1)<br />
BauGB und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchgeführt. Das Scoping<br />
wird parallel zur frühzeitigen Behördenbeteiligung durchgeführt.<br />
Verfahrensdaten<br />
14.07.2010 Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit und der Behörden sowie Scoping<br />
zur 13. Änderung <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplan</strong>s durch<br />
die Verbandsversammlung <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong><br />
<strong>Kenzingen</strong> – Herbolzheim
<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />
<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />
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BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 8 von 14<br />
22.07.2010 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer<br />
Informationsveranstaltung<br />
Schreiben vom<br />
29.07.2010<br />
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange sowie Scoping<br />
01.12.2010 Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen<br />
Beteiligung und Offenlegungsbeschluss durch die Verbandsversammlung<br />
17.01. - 18.02.2011 Durchführung der Offenlage zur Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
und Benachrichtigung der Behörden und der sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange<br />
_________ Entscheidung über die in der Offenlage vorgebrachten<br />
Anregungen und Feststellungsbeschluss durch die Verbandsversammlung<br />
3.2 Rechtsgrundlage<br />
Die FNP-Änderung wird nach den Vorschriften <strong>des</strong> durch das EAG-Bau geänderte<br />
Baugesetzbuchs durchgeführt. Demnach beziehen sich alle Rechtsgrundlagen in der<br />
vorliegenden FNP-Änderung auf das BauGB in der Fassung der Neubekanntmachung<br />
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).<br />
Gemäß § 1 (5) BauGB sind, um eine „.... nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu erreichen,<br />
(...) eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen<br />
zu schützen und zu entwickeln...“, unter anderem auch die „... Belange <strong>des</strong><br />
Umweltschutzes, <strong>des</strong> Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die<br />
Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und das Wirkungsgefüge<br />
zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt zu berücksichtigen.<br />
Diese Vorgaben werden im § 1 a (3) BauGB genauer geregelt. Eingriffe in Natur und<br />
Landschaft sind im Zuge der Abwägung nach Möglichkeit zu mindern.<br />
Das BauGB sieht in seiner aktuellen Fassung vor, dass für die Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes<br />
im Rahmen der Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne nach § 1 Abs. 6<br />
Nr. 7 und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt wird, in der die voraussichtlichen<br />
erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben<br />
und bewertet werden.<br />
Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.<br />
Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden im Umweltbericht festgehalten und bewertet.<br />
Dieser wird ein gesonderter Teil der Begründung zum <strong>Flächennutzungsplan</strong> (vgl.<br />
Kap. 4).
<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />
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3.3 Darstellung rechtskräftiger <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />
4 UMWELTBERICHT<br />
4.1 Rechtliche Grundlagen, Planungen und Ziele der <strong>Flächennutzungsplan</strong>änderung<br />
siehe Begründung Kapitel 1<br />
4.2 Aufgabe und Methodik <strong>des</strong> Umweltberichtes<br />
Aufgabe<br />
Aufgabe <strong>des</strong> Umweltberichts zur Änderung <strong>des</strong> FNP ist die Bestandserfassung und -<br />
bewertung der einzelnen Schutzgüter. In der vorliegenden Untersuchung erfolgt dies<br />
anhand eines Steckbriefs für die zu untersuchende Fläche (vgl. Anhang). Zur Ermittlung<br />
voraussichtlicher erheblicher Umweltauswirkungen ist das geplante Baugebiet in<br />
einer detaillierten Konfliktanalyse hinsichtlich der Auswirkung auf Naturhaushalt und<br />
Landschaft zu prüfen, darzustellen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung<br />
von Eingriffen zu ermitteln.<br />
Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wird auf der Ebene der <strong>Flächennutzungsplan</strong>änderung<br />
nicht durchgeführt, sondern im Umweltbericht zur verbindlichen Bebauungsplanung<br />
abgehandelt.<br />
Scopingverfahren<br />
Nach § 2 (4) BauGB muss im Vorfeld der Erstellung der Umweltprüfung zunächst festlegt<br />
werden, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der umwelt-
<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />
<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />
13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />
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BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 10 von 14<br />
schützenden Belange für die Abwägung zu erfolgen hat (sog. „Scoping“). Dieser Verfahrensschritt<br />
wurde im Zusammenhang mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden<br />
und Träger öffentlicher Belange durchgeführt.<br />
Bestandsaufnahme<br />
Der Umweltbericht ist auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme der natürlichen Gegebenheiten<br />
einschließlich ihrer Nutzungen zu erstellen.<br />
Die Bestandserfassung erfolgt zum einem auf der Grundlage bereits verfügbarer Daten<br />
(Landschaftsplan, Regionalplan Südlicher Oberrhein, § 32 Kartierung usw.) zum andern<br />
werden die Ergebnisse örtlicher Begehungen berücksichtigt.<br />
Bewertung<br />
Die Bewertung <strong>des</strong> Zustan<strong>des</strong> von Natur und Landschaft erfolgt verbal-argumentativ<br />
nach den einschlägigen Zielen und Grundsätzen von Naturschutz, Landschaftspflege<br />
und Erholungsvorsorge, wie sie in §§ 1 und 2 BNatSchG sowie NatSchG vorgegeben<br />
sind. Gegenstand der Bewertung sind die verschiedenen Teilfunktionen <strong>des</strong> Beziehungs-<br />
und Wirkungsgefüges, welche die natürlichen Faktoren und die Naturgüter im<br />
Naturhaushalt und in der Landschaft bilden. Diese Funktionen werden als Schutzgüter<br />
(Landschaftspotenziale) beschrieben und hinsichtlich folgender Aspekte bewertet:<br />
Bedeutung für die Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> Naturhaushaltes (Regulations- und Regenerationsfunktionen)<br />
bzw. für das Landschaftsbild,<br />
Bedeutung für die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter und als Lebensgrundlage <strong>des</strong><br />
Menschen (Funktionen für umweltabhängige Nutzungen),<br />
Empfindlichkeit gegenüber potenziellen Beeinträchtigungen.<br />
Die relevanten Schutzgüter werden hinsichtlich ihrer Erheblichkeit nach einer vierstufigen<br />
Skala bewertet (keine Erheblichkeit, geringe, mittlere oder hohe Erheblichkeit). Die<br />
beiden Aspekte Lage/Standortgunst und Erschließbarkeit werden hinsichtlich ihrer Eignung<br />
nach einer dreistufigen Skala (geeignet, bedingt geeignet und ungeeignet) bewertet.<br />
Bewertung der Umweltauswirkungen / Konfliktanalyse<br />
Die Bewertung der Umweltauswirkungen greift die schutzgutbezogenen Funktionen auf<br />
und führt für diese, vor dem Hintergrund der wesentlichen negativen Umweltauswirkungen<br />
durch die konkreten Planungen der Gemeinden (z. B. Siedlungserweiterung),<br />
eine entsprechende Einschätzung durch.<br />
4.3 Naturräumliche Übersicht<br />
Naturräumliche Lage im Raum<br />
Das Plangebiet liegt zwischen den Ortsteilen Niederhausen und Oberhausen der Gemeinde<br />
Rheinhausen. Nach Fischer & Klink (1967) ist es der naturräumlichen Einheit<br />
Straßburg-Offenburger Rheinebene (Nr. 210) zuzuordnen und gehört zur Untereinheit<br />
der Forchheimer Niederterrassenplatte Nr. 210.8).<br />
4.4 Schutzgüter<br />
Für die Untersuchungsfläche wurde ein Flächensteckbrief angelegt, in dem alle<br />
schutzgutbezogenen Informationen zusammengefasst sind. Im folgenden werden einige<br />
allgemeine Aussagen zu den einzelnen Schutzgütern getroffen.
<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />
<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />
13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />
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BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 11 von 14<br />
Der Steckbrief erfüllt für den Umweltbericht die zentrale Aufgabe der Umweltprüfung<br />
nach § 2 (4) BauGB, nach der die Umweltauswirkungen der Planung beschrieben und<br />
bewertet werden müssen.<br />
Boden<br />
Zur Berücksichtigung der Einzelfunktionen für das Schutzgut Boden sind gemäß dem<br />
§ 2 (2) Nr. 1 a.) bis c.) <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>bodenschutzgesetzes zu untersuchen:<br />
• Natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />
• Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf<br />
• Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe<br />
• Standort für die natürliche Vegetation<br />
Grundlage für die Bewertung stellt der Landschaftsplan <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong><br />
<strong>Kenzingen</strong>-Herbolzheim, sowie die Bodenübersichtskarte von Baden-<br />
Württemberg im Maßstab 1 : 200.000 dar.<br />
Siehe auch Flächensteckbrief im Anhang.<br />
Wasser<br />
Für das Schutzgut Grundwasser ist vor allem die Nutzung der bestehenden Grundwasservorkommen<br />
zur Trinkwasserversorgung entscheidend. Diesbezüglich ist somit<br />
insbesondere die weitgehende Erhaltung der Grundwasserneubildung sowie die Sicherung<br />
der Grundwasserqualität ausschlaggebend.<br />
Siehe auch Flächensteckbrief im Anhang.<br />
Tiere, Pflanzen und Lebensräume<br />
Siehe Flächensteckbrief im Anhang.<br />
Luft und Klima<br />
Das Plangebiet ist nach Trenkle (1983) der Klimazone Oberrheinebene zuzuordnen.<br />
Diese ist im Sommer gekennzeichnet durch eine hohe Wärmebelastung, die bei austauscharme<br />
Wetterlagen in Kombination mit hohen Temperaturen und hoher relativer<br />
Luftfeuchtigkeit auftritt. In den kalten Jahreszeiten sind bei Hochdruckwetterlagen häufig<br />
Temperaturinversionen zu beobachten.<br />
Der Untersuchungsraum zählt zu den sonnigsten Gebieten Deutschlands. Die mittlere<br />
tägliche Sonnenscheindauer beträgt im Juni 7,5 und im Dezember 1,4 Stunden.<br />
Die Nebelhäufigkeit bewegt sich zwischen 50 und 100 Tagen im Jahr.<br />
Die mittlere Jahresniederschlagssumme liegt bei ca. 650 bis 850 mm.<br />
Die mittlere wirkliche Durchschnittslufttemperatur beträgt im Jahr 9 °C.<br />
Die Hauptwindströme kommen aus südwestlicher und nordöstlicher Richtung.<br />
Orts- und Landschaftsbild<br />
Mit dem Begriff Landschaft sind neben seiner Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen<br />
und Tiere die ästhetischen Qualitäten <strong>des</strong> Untersuchungsraumes zu verstehen. Zusammenfassend<br />
werden diese Qualitäten mit dem Begriff Landschaftsbild beschrieben,<br />
in dem auch das Ortsbild miteinbezogen ist.
<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />
<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />
13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />
Rheinhausen - Bürgerzentrum<br />
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 12 von 14<br />
Siehe auch Flächensteckbrief im Anhang.<br />
Mensch<br />
Siehe Flächensteckbrief im Anhang.<br />
Sach- und Kulturgüter<br />
Siehe Flächensteckbrief im Anhang.<br />
4.5 Prognose über die Auswirkungen auf den Umweltzustand bei Durchführung<br />
der Planung<br />
Umweltauswirkungen können sich grundsätzlich auf alle Umweltbelange erstrecken.<br />
Dabei sind nach § 1 Abs. 6 S. 7a, c und d BauGB neben den Umweltbelangen Tiere,<br />
Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen, die Landschaft,<br />
die biologische Vielfalt, der Mensch, seine Gesundheit und die Bevölkerung<br />
insgesamt, die Kultur- und sonstigen Sachgüter und auch die sonstigen Belange nach<br />
§ 1 Abs. 6 S. 7 b, e-i BauGB und nach § 1 a Abs. 2 und 3 BauGB zu untersuchen.<br />
Im Rahmen der vorliegenden <strong>Flächennutzungsplan</strong>änderung sind die Umweltauswirkungen<br />
lediglich auf der Ebene der geplanten Nutzungstypen beschreibbar, da konkrete<br />
planerische Aussagen noch nicht oder nur teilweise bekannt sind.<br />
Die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ im Steckbrief<br />
(siehe Anhang). Dabei werden die schutzbezogenen Funktionen aufgegriffen und vor<br />
dem Hintergrund der wesentlichen negativen Umweltauswirkungen entsprechend eingeschätzt.<br />
Schutzgut Boden<br />
• Verlust und Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen<br />
Schutzgut Wasser<br />
• Einschränkung der Grundwasserneubildungsfunktion<br />
• Veränderung der natürlichen Abflussverhältnisse<br />
Schutzgut Klima und Luft<br />
• Veränderung der Durchlüftungsfunktion<br />
• Beeinträchtigung der Wärmeregulationsfunktion<br />
• Beeinträchtigung der Luftreinigungsfunktion<br />
• Erhaltung der Luftqualität<br />
Schutzgut Arten- und Biotopschutz<br />
• Verlust von Lebensräume und ihren Funktionen (Biotopfunktionen)<br />
• Beeinträchtigung von Biotopfunktionen<br />
• Verlust bzw. Beeinträchtigungen von Biotopvernetzungsfunktonen<br />
• Einschränkung der biologischen Vielfalt<br />
• Erhaltungsziele und Schutzzwecke von potentiellen FFH-Vogelschutzgebieten<br />
Schutzgut Orts- und Landschaftsbild<br />
• Beeinträchtigung der ästhetischen Funktion
<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />
<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />
13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />
Rheinhausen - Bürgerzentrum<br />
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 13 von 14<br />
Schutzgut Sach- und Kulturgüter<br />
• Beeinträchtigung erhaltenswerter Bestandteile der Kulturlandschaft<br />
Schutzgut Mensch<br />
• Beeinträchtigung der Wohnumfeldfunktion durch Immissionen<br />
• Beeinträchtigung der Erlebnisfunktion<br />
• Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie<br />
die Bevölkerung<br />
4.6 Prognose über die Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> bei Nichtdurchführung<br />
der Planung (Nullvariante)<br />
Bei Nichtdurchführung der Planung wird voraussichtlich die bestehende landwirtschaftliche<br />
Nutzung fortgesetzt werden. Die Veränderung der Nutzung von Gemeinbedarfsfläche<br />
in Sonderbaufläche hat keine umweltrelevanten Auswirkungen.<br />
4.7 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung umwelterheblicher Auswirkungen sind im<br />
Steckbrief (siehe Anhang) aufgeführt.<br />
Aussagen zu notwendigen Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen können im derzeitigen<br />
Planungsstand noch nicht getroffen werden. Dies ist erst auf der Ebene der verbindlichen<br />
Bauleitplanung möglich. Hinweise hierzu sind z.T. ebenfalls im Steckbrief aufgeführt.<br />
4.8 Prüfung von Standortalternativen<br />
Für die Schaffung eines Bürgerzentrums bestehen keine realistischen Standortalternativen,<br />
da in beiden Ortsteilen nicht ausreichende Flächenpotenziale zur Verfügung stehen.<br />
Außerdem wird in der Lage zwischen beiden Ortsteilen ein großer Vorteil für die<br />
Identifikation der Bevölkerung mit dem Bürgerzentrum gesehen.<br />
4.9 Monitoring<br />
Detaillierte Aussagen zu Maßnahmen im Rahmen <strong>des</strong> Monitorings können im derzeitigen<br />
Planungsstand noch nicht getroffen werden. Dies ist erst auf der Ebene der verbindlichen<br />
Bauleitplanung durchzuführen.<br />
Bei erheblichen Beeinträchtigungen der einzelnen Schutzgüter sind entsprechende<br />
Maßnahmen zur Überwachung durchzuführen und zu dokumentieren.<br />
4.10 Summationswirkung<br />
Die Summe der im Gebiet geplanten Nutzungsänderungen und den damit verbundenen<br />
Eingriffen ergeben für den Naturhaushalt (Flora/Fauna, Boden, Wasser usw.) bestimmte<br />
Belastungen. Durch die vorgeschlagenen Vermeidungs-, Minimierungs-, und<br />
Ausgleichsmaßnahmen relativiert sich jedoch die Summationswirkung.<br />
In welchem Umfang Eingriffe in die Schutzgüter von Natur und Landschaft auszugleichen<br />
sind, wird auf der Bebauungsplanebene untersucht.
<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />
<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />
13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />
Rheinhausen - Bürgerzentrum<br />
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 14 von 14<br />
4.11 Vorhandene Informationen/Plangrundlagen<br />
Lan<strong>des</strong>amt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau; Bodenkarte von Baden-<br />
Württemberg<br />
Landschaftsplan <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> <strong>Kenzingen</strong> – Herbolzheim<br />
<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> <strong>Kenzingen</strong> – Herbolzheim<br />
Lan<strong>des</strong>anstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg<br />
(LFUBW) Umweltdatenbank<br />
Regionalverband südlicher Oberrhein; Regionalplan 1995<br />
Bewertung nach Heft 31 UM Baden-Württemberg, Reihe: Luft, Boden, Abfall „Bewertung<br />
der Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“.<br />
Umweltbericht mit Grünordnungsplan und FFH-Vorprüfung zum Bebauungsplan<br />
„Zentrum für kommunale Infrastruktur“ Thomas Breunig, Institut für Botanik und<br />
Landschaftskunde, Karlsruhe, Dezember 2008<br />
Trinationale Arbeitsgemeinschaft Regio-Klima-Projekt (1995)<br />
<strong>Kenzingen</strong>, den<br />
Der Verbandsvorsitzende<br />
Matthias Guderjan Der Planverfasser
<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />
<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />
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BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT<br />
„Gebiet Bürgerzentrum“ Rheinhausen<br />
Flächendaten FNP Darstellung Entwicklungsziele<br />
Größe: 2,61 ha<br />
Lage: Zwischen Niederhausen und<br />
Oberhausen<br />
Topographie: eben<br />
Nutzung: Landwirtschaft<br />
bisher:<br />
Gemeinbedarfsfläche<br />
geplant:<br />
Gemeinbedarfsfläche<br />
(1,726 ha);<br />
Sonderbaufläche (0,<br />
887ha)<br />
Planungsziel ist die Errichtung eines Bürgerzentrums<br />
mit Feuerwehr, Bauhof, Musikzentrum<br />
(bereits bestehend), Bürgerhaus,<br />
Festplatz, Kinderbetreuung, Begegnungszentrum,<br />
betreutes Wohnen, Pflegeplätze,<br />
sowie Lebensmittelmarkt und Einzelhandelsfachgeschäft.<br />
Hierfür hat die Gemeinde<br />
Rheinhausen in der vorliegenden Fläche<br />
einen idealen Standort gefunden.<br />
Übergeordnete räumliche Planungen und rechtliche Vorgaben<br />
− Westlich <strong>des</strong> Plangebiets grenzt unmittelbar an der L 104 das Vogelschutzgebiet Nr. 7712341 „Taubergießen, Elz<br />
und Brettenbach“ an. Zur Prüfung der Verträglichkeit wurde bereits im Rahmen zum Bebauungsplan „Zentrum für<br />
kommunale Infrastruktur“ eine FFH-Vorprüfung durchgeführt, die gezeigt hat, dass eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
<strong>des</strong> Gebietes durch das Vorhaben nicht gegeben ist.<br />
− In einer Entfernung von ca. 200 m grenzt <strong>des</strong> weiteren im Westen das FFH-Gebiet Nr. 7712-401 „Rheinniederung<br />
Sasbach-Wittenweier“ an. Zur Prüfung der Verträglichkeit wurde bereits im Rahmen zum Bebauungsplan „Zentrum<br />
für kommunale Infrastruktur“ eine FFH-Vorprüfung durchgeführt, die gezeigt hat, dass eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
<strong>des</strong> Gebietes durch das Vorhaben nicht gegeben ist.<br />
− Neben dem Vogelschutzgebiet grenzt ebenfalls westlich an die L 104 das Biotop Nr. 177123160408 „Land-<br />
Schilfröhrichte zwischen Nieder- und Oberhausen“ an. In diese Fläche wird jedoch nicht eingegriffen.<br />
Bewertungskriterien für Mensch, Siedlung und Umwelt (Schutzgüter)<br />
Lage / Standortgunst / Entwicklungspotenzial Eignung<br />
Das geplante Bürgerzentrum und der geplante Lebensmittelmarkt liegen in zentraler<br />
Lage zwischen den Ortsteilen Niederhausen und Oberhausen. Diese Nutzungen<br />
bieten sich an diesem Standort in idealer Weise an. Nutzungskonflikte zu den weiter<br />
im Süden bzw. im Norden gelegenen Wohnbaugebieten werden nicht erwartet.<br />
geeignet<br />
Erschließbarkeit / Entwicklungsökonomie Eignung<br />
Das Gebiet ist über die L 104 bzw. der Wislaer Straße zur L 111 optimal an das<br />
öffentliche Verkehrsnetz von Rheinhausen angebunden.<br />
geeignet
<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />
<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />
13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT<br />
Nutzungskonflikte / Immissionen (Schutzgut Mensch) Erheblichkeit / Konflikte<br />
Durch die geplanten Nutzungen ( Bürgerzentrum und Lebensmittelmarkt), sowie<br />
dem zu erwartenden erhöhten Fahrzeugverkehr, insbesondere auf der Wislaer<br />
Straße zwischen L 104 und L 111, ist mit erhöhten Lärmimmissionen innerhalb und<br />
auf das südlich gelegene Wohngebiet außerhalb <strong>des</strong> Plangebiets zu rechnen. Das<br />
Schutzgut Mensch wird durch die Planung dahingehend positiv beeinflusst, dass<br />
wohnortnahe Infrastruktureinrichtungen geschaffen werden.<br />
mittel<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter Erheblichkeit / Konflikte<br />
Im Plangebiet ist mit archäologischen Funden zu rechnen. Sollte im Zuge der baulichen<br />
Maßnahmen Funde zu Tage treten, ist unverzüglich mit dem Regierungspräsidium,<br />
Referat 25 Kontakt aufzunehmen.<br />
mittel<br />
Landschafts- und Ortsbild, Erholung Erheblichkeit / Konflikte<br />
Der Standort ist durch Verkehrsflächen und durch Strukturarmut gekennzeichneten,<br />
landwirtschaftlichen Flächen (Acker) bereits negativ beeinträchtigt. Durch entsprechende<br />
grünordnerische Maßnahmen wie Ortsrandeingrünungen verbleibt eine<br />
geringe Beeinträchtigung dieses Schutzguts.<br />
gering<br />
Boden Erheblichkeit / Konflikte<br />
Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Niederterrassenfläche <strong>des</strong> Rheins. Als<br />
Bodentyp sind hier Parabraunerden vorherrschend. Der Oberboden besteht aus<br />
schluffigem bis lehmigem Material. Der nahe Untergrund ist infolge Grundwassereinfluss<br />
vergleyt. Weiter unten folgt verwitterter Schotter der Niederterrasse.<br />
Diese Böden weisen als Standort für Kulturpflanzen und als Puffer- und Filtereigenschaften<br />
eine mittlere bis hohe Bedeutung, sowie als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf<br />
und als Standort für natürliche Vegetation eine geringe Bedeutung auf.<br />
Insgesamt wird dem Boden ein hoher Funktionserfüllungsgrad beigemessen.<br />
mittel<br />
Grundwasser Erheblichkeit / Konflikte<br />
Durch die Nähe zum Rhein ist mit einem relativ hohen Grundwasserstand im Plangebiet<br />
zu rechnen. Der mittlere Grundwasserhöchststand liegt im Untersuchungsbereich<br />
nach Angaben <strong>des</strong> Landratsamtes Emmendingen bei ca. 165,00 m ü.NN, was<br />
einem Flurabstand von ca. 3 m entspricht.<br />
Die Böden haben insgesamt eine hohe Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf.<br />
Wegen <strong>des</strong> ebenen Gelän<strong>des</strong> ist kaum mit Oberflächenabfluss zu rechnen,<br />
so dass die Grundwasserneubildungsrate als hoch einzustufen ist. Diese wird<br />
durch die geplante Versiegelung negativ beeinträchtigt.<br />
Durch die Verpflichtung, das anfallende Oberflächenwasser in der geplanten Versickerungsmulde<br />
dem Grundwasser wieder zuzuführen, kann der Eingriff jedoch erheblich<br />
gemindert werden.<br />
Oberflächenwasser Erheblichkeit / Konflikte<br />
Weiter im Westen, in einer Entfernung von ca. 200 m zum Untersuchungsgebiet<br />
verläuft das Gewässer <strong>des</strong> „Inneren Rheins“. Negative Auswirkungen durch das<br />
Vorhaben auf dieses Gewässer sind nicht zu erwarten.<br />
hoch<br />
gering<br />
Klima / Luft Erheblichkeit / Konflikte<br />
Das Klima im Bereich von Rheinhausen ist subkontinental bis subozeanisch geprägt.<br />
Es ist gekennzeichnet durch einen zeitiges Frühjahr, einen warmen Sommer<br />
und einen milden Winter. Die Niederschläge sind relativ gering. In den Wintermonaten<br />
kommt es häufig zu Nebelbildung (Trinationale Arbeitsgemeinschaft Regio-<br />
Klima-Projekt 1995).<br />
Nennenswerte Wirkungen auf das Klima sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten.<br />
Die klimatische Belastung wird sich durch die Versiegelung ortsbezogen erhöhen.<br />
Wegen der im Osten und Westen angrenzenden freien Landschaft, werden Luftaustauschvorgänge<br />
nicht wesentlich beeinträchtigt.<br />
gering bis mittel
<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />
<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />
13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT<br />
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Erheblichkeit / Konflikte<br />
Der Untersuchungsbereich weist für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische<br />
Vielfalt aufgrund der bisherigen Nutzung als intensiv genutzte landwirtschaftliche<br />
Fläche und der daraus resultierenden Strukturarmut nur eine geringe Wertigkeit auf.<br />
Hinzu kommt der hohe Störungsgrad durch vorhandene Straßen und Bebauung.<br />
Der westliche Teilbereich ist inzwischen bebaut und durch Verkehrsflächen zu großen<br />
Teilen versiegelt. Durch die Ein- und Durchgrünung <strong>des</strong> Gebietes mit einer<br />
standortgerechten Bepflanzung, kann der Eingriff in o.g. Schutzgut minimiert bzw.<br />
kompensiert werden. Entlang der L 104 sind westlich <strong>des</strong> Untersuchungsbereichs<br />
ein geschütztes Biotop gem. § 32 vorhanden. Des Weiteren grenzen in diesem<br />
Bereich Natura 2000-Gebiete an. Auswirkungen durch die Planung auf diese<br />
Schutzgebiete sind jedoch nicht zu erwarten (siehe übergeordnete räumliche Planungen<br />
und rechtliche Vorgaben).<br />
Abwägung / Bewertungsergebnis / Empfehlung<br />
(x) geeignet; ggf. mit Auflagen (§ 21 BNatSchG)<br />
( ) bedingt geeignet<br />
( ) ungeeignet<br />
gering<br />
Aus orts- und landschaftsplanerischer Sicht ist das Gebiet für die Ansiedlung eines Bürgerzentrums,<br />
eines Lebensmittelmarktes und weiterer Einzelhandelsfachgeschäfte geeignet.<br />
Vermeidungs- / Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen und Vorgaben<br />
für die Bebauungsplanung<br />
Gebäu<strong>des</strong>truktur: Der Bebauungsplan sollte Vorgaben zu einer angemessenen Bauweise machen,<br />
sodass die Bebauung die Lage im Übergang zwischen Siedlung und<br />
Landschaft berücksichtigt.<br />
Grünordnung: Im Bebauungsplan sollten Pflanzvorgaben zur Eingrünung erfolgen.<br />
Grundwasser: Der Bebauungsplan sollte Vorgaben zur Gründungstiefe und Sicherung von<br />
Bauteilen gegen Grundwasser bzw. zum Grundwasserschutz berücksichtigen<br />
sowie zur Versickerung von unverschmutztem Oberflächenwasser machen.<br />
Altlasten: Etwaige Vorbelastungen sind nicht bekannt.<br />
Kultur- und Sachgüter:<br />
Sollte im Zuge der baulichen Maßnahmen Funde zu Tage treten, ist unverzüglich<br />
mit dem Regierungspräsidium, Referat 25 Kontakt aufzunehmen.