Flächennutzungsplan des ... - Kenzingen
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<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />
<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />
13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />
Rheinhausen - Bürgerzentrum<br />
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 4 von 14<br />
Bürgerhaus mit Sitz der Gemeindeverwaltung, Konzert- und Festsaal und der<br />
vereinigten katholischen Pfarrbücherei (im Bau)<br />
Außenbereich mit Veranstaltungsmöglichkeiten (Festplatz)<br />
Kinder- und Kleinkindbetreuung<br />
Generationenübergreifen<strong>des</strong> Begegnungszentrum<br />
Betreutes Wohnen<br />
Pflegeplätze, Tagespflege und ggf. Hospiz- und Demenzstation<br />
Aufgrund der beabsichtigten Multifunktionalität der Fläche wurden auf der Ebene <strong>des</strong><br />
<strong>Flächennutzungsplan</strong>s die Zweckbestimmungen „Kindergarten“ und „kulturelle, gesundheitliche<br />
und soziale Zwecke“ vorgesehen. Damit werden alle anvisierten Nutzungen<br />
abgedeckt.<br />
Neben den original kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge ist es für die Lebensqualität<br />
insbesondere im ländlichen Raum von elementarer Bedeutung, dass auch eine<br />
Versorgung mit Gütern <strong>des</strong> täglichen Bedarfs gegeben ist. Aus diesem Grund wurde<br />
östlich an die Gemeinbedarfsfläche anschließend eine Sonderbaufläche für die Nahversorgung<br />
aufgenommen. In dieser kann ein Lebensmittelvollsortimenter mit einer<br />
maximalen Verkaufsfläche von 1.200 qm sowie ein weiterer, kleinerer Laden mit einer<br />
maximalen Verkaufsfläche von 100 qm realisiert werden. Diese Größenordnung wird<br />
einerseits dem Ziel gerecht, an dieser Stelle ein Zentrum mit allen wichtigen Einrichtungen<br />
der Daseinsvorsorge zu schaffen. Auf der anderen Seite wird durch die Begrenzung<br />
der Verkaufsflächen erreicht, dass keine negativen Auswirkungen auf die<br />
umliegenden Gemeinden zu erwarten sind.<br />
Die Sonderbaufläche Nahversorgung erstreckt sich auch auf den im Rahmen der 8.<br />
FNP-Änderung nicht mehr als Baufläche dargestellten Bereich, auf dem eine Versickerungsfläche<br />
geplant war. An dem Grundsatz, dass unverschmutztes Oberflächenwasser<br />
(z.B. von Dachflächen) im Bereich der 13. <strong>Flächennutzungsplan</strong>änderung im Plangebiet<br />
versickert werden muss, soll festgehalten werden. Da derzeit jedoch noch nicht<br />
abschließend festgelegt ist, wie groß die Dachflächen werden und wie groß entsprechend<br />
die Versickerungsmulde ausgebildet werden muss, wurde das Gebiet in die<br />
Sonderbaufläche einbezogen. So kann in diesem Bereich eine größere Flexibilität erreicht<br />
werden, da die Versickerungsflächen flexibel im Rahmen der Bebauungsplanung<br />
angeordnet werden können. Weiterhin wird ein großer Vorteil darin gesehen, dass die<br />
Versickerungsflächen so in die noch zu erarbeitende Freiflächenkonzeption integriert<br />
werden können, was ökologisch und insbesondere gestalterisch sinnvoll ist.<br />
Verbunden mit den hochbaulichen Entwicklungen ist das Ziel, eine sehr hohe Freiflächenqualität<br />
zu erreichen. Dafür wurde bereits ein Landschaftsplanungsbüro beauftragt,<br />
welches für den Bereich um das Bürgerhaus einen schlüssigen Gesamtentwurf<br />
geliefert hat. Diese Konzeption soll fortgesetzt werden, sodass das Gelände insbesondere<br />
im Bereich der Gemeinbedarfsfläche auch zum Aufenthalt einlädt.<br />
1.3 Geplante Darstellungen im <strong>Flächennutzungsplan</strong> und Flächengröße<br />
Das Plangebiet wird im Westen und Norden als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Die<br />
Zweckbestimmungen, nämlich „Kindergarten“, „kulturelle, gesundheitliche und soziale<br />
Zwecke“ wurden nicht bestimmten Bereichen zugeordnet, sondern beziehen sich auf<br />
die gesamte Gemeinbedarfsfläche. Damit wird der Absicht entsprochen, ein multifunktionales<br />
Bürgerzentrum zu schaffen, in dem vielfältige Nutzungen sich ergänzen.