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Flächennutzungsplan des ... - Kenzingen

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<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />

<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />

13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />

Rheinhausen - Bürgerzentrum<br />

BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 4 von 14<br />

Bürgerhaus mit Sitz der Gemeindeverwaltung, Konzert- und Festsaal und der<br />

vereinigten katholischen Pfarrbücherei (im Bau)<br />

Außenbereich mit Veranstaltungsmöglichkeiten (Festplatz)<br />

Kinder- und Kleinkindbetreuung<br />

Generationenübergreifen<strong>des</strong> Begegnungszentrum<br />

Betreutes Wohnen<br />

Pflegeplätze, Tagespflege und ggf. Hospiz- und Demenzstation<br />

Aufgrund der beabsichtigten Multifunktionalität der Fläche wurden auf der Ebene <strong>des</strong><br />

<strong>Flächennutzungsplan</strong>s die Zweckbestimmungen „Kindergarten“ und „kulturelle, gesundheitliche<br />

und soziale Zwecke“ vorgesehen. Damit werden alle anvisierten Nutzungen<br />

abgedeckt.<br />

Neben den original kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge ist es für die Lebensqualität<br />

insbesondere im ländlichen Raum von elementarer Bedeutung, dass auch eine<br />

Versorgung mit Gütern <strong>des</strong> täglichen Bedarfs gegeben ist. Aus diesem Grund wurde<br />

östlich an die Gemeinbedarfsfläche anschließend eine Sonderbaufläche für die Nahversorgung<br />

aufgenommen. In dieser kann ein Lebensmittelvollsortimenter mit einer<br />

maximalen Verkaufsfläche von 1.200 qm sowie ein weiterer, kleinerer Laden mit einer<br />

maximalen Verkaufsfläche von 100 qm realisiert werden. Diese Größenordnung wird<br />

einerseits dem Ziel gerecht, an dieser Stelle ein Zentrum mit allen wichtigen Einrichtungen<br />

der Daseinsvorsorge zu schaffen. Auf der anderen Seite wird durch die Begrenzung<br />

der Verkaufsflächen erreicht, dass keine negativen Auswirkungen auf die<br />

umliegenden Gemeinden zu erwarten sind.<br />

Die Sonderbaufläche Nahversorgung erstreckt sich auch auf den im Rahmen der 8.<br />

FNP-Änderung nicht mehr als Baufläche dargestellten Bereich, auf dem eine Versickerungsfläche<br />

geplant war. An dem Grundsatz, dass unverschmutztes Oberflächenwasser<br />

(z.B. von Dachflächen) im Bereich der 13. <strong>Flächennutzungsplan</strong>änderung im Plangebiet<br />

versickert werden muss, soll festgehalten werden. Da derzeit jedoch noch nicht<br />

abschließend festgelegt ist, wie groß die Dachflächen werden und wie groß entsprechend<br />

die Versickerungsmulde ausgebildet werden muss, wurde das Gebiet in die<br />

Sonderbaufläche einbezogen. So kann in diesem Bereich eine größere Flexibilität erreicht<br />

werden, da die Versickerungsflächen flexibel im Rahmen der Bebauungsplanung<br />

angeordnet werden können. Weiterhin wird ein großer Vorteil darin gesehen, dass die<br />

Versickerungsflächen so in die noch zu erarbeitende Freiflächenkonzeption integriert<br />

werden können, was ökologisch und insbesondere gestalterisch sinnvoll ist.<br />

Verbunden mit den hochbaulichen Entwicklungen ist das Ziel, eine sehr hohe Freiflächenqualität<br />

zu erreichen. Dafür wurde bereits ein Landschaftsplanungsbüro beauftragt,<br />

welches für den Bereich um das Bürgerhaus einen schlüssigen Gesamtentwurf<br />

geliefert hat. Diese Konzeption soll fortgesetzt werden, sodass das Gelände insbesondere<br />

im Bereich der Gemeinbedarfsfläche auch zum Aufenthalt einlädt.<br />

1.3 Geplante Darstellungen im <strong>Flächennutzungsplan</strong> und Flächengröße<br />

Das Plangebiet wird im Westen und Norden als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Die<br />

Zweckbestimmungen, nämlich „Kindergarten“, „kulturelle, gesundheitliche und soziale<br />

Zwecke“ wurden nicht bestimmten Bereichen zugeordnet, sondern beziehen sich auf<br />

die gesamte Gemeinbedarfsfläche. Damit wird der Absicht entsprochen, ein multifunktionales<br />

Bürgerzentrum zu schaffen, in dem vielfältige Nutzungen sich ergänzen.

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