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Flächennutzungsplan des ... - Kenzingen

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<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> Stand: 01.12.2010<br />

<strong>Kenzingen</strong> - Herbolzheim<br />

13. Punktuelle Änderung der 2. Fortschreibung<br />

Rheinhausen - Bürgerzentrum<br />

BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Seite 5 von 14<br />

Der östliche Teil <strong>des</strong> Plangebietes wird entsprechend der beabsichtigten Nutzung als<br />

Sonderbaufläche für die Nahversorgung dargestellt.<br />

Das Plangebiet umfasst einen Teil <strong>des</strong> Flurstücks Nr. 620 und eine Fläche von insgesamt<br />

2,61 ha. Davon entfallen auf die Gemeinbedarfsfläche 1,726 ha und auf die Sonderbaufläche<br />

Nahversorgung 0,887 ha.<br />

2 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN<br />

2.1 Anpassung an die Ziele der Lan<strong>des</strong>planung und Raumordnung<br />

Nach § 1 (4) BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planung<br />

anzupassen. Aus diesem Anpassungsgebot ergibt sich für die Gemeinde die<br />

Verpflichtung zur Beachtung bestehender Ziele bei der Änderung, Ergänzung bzw.<br />

Aufstellung von Bauleitplänen. Dies gilt insbesondere für Flächennutzungspläne.<br />

Für den Bereich <strong>des</strong> Gemeindeverwaltungsverban<strong>des</strong> <strong>Kenzingen</strong>-Herbolzheim ist der<br />

die Ziele <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsplans konkretisierende Regionalplan <strong>des</strong> Regionalverbands<br />

Südlicher Oberrhein maßgebend, der aus dem Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan abgeleitet<br />

wurde.<br />

Die folgende Abbildung zeigt die Raumnutzungskarte <strong>des</strong> Regionalplans 1995. Die im<br />

Plan noch dargestellte Grünzäsur zwischen Nieder- und Oberhausen ist im Rahmen<br />

der Fortschreibung 2002 entfallen.<br />

Rheinhausen ist eine „Gemeinde mit Eigenentwicklung“, was bedeutet, dass keine<br />

Wanderungsgewinne von außen angezogen werden sollen. Das geplante Bürgerzentrum<br />

orientiert sich ausnahmslos an der bestehenden Bevölkerung und dient ihrer Nahversorgung.<br />

Das Vorhaben dient der Sicherung einer hohen Lebens- und Versorgungsqualität<br />

auch im ländlichen Raum.<br />

In der Regel dürfen großflächige Einzelhandelsbetriebe nur in Ober-, Mittel- und Unterzentren<br />

ausgewiesen werden. Der Einzelhandelserlass Baden Württemberg sieht abweichend<br />

von dieser Regel jedoch auch Standorte in Kleinzentren und Gemeinden ohne<br />

zentralörtliche Funktion vor, wenn dies nach den raumstrukturellen Gegebenheiten<br />

zur Sicherung der Grundversorgung geboten ist.<br />

Dies ist im vorliegenden Projekt der Fall, weshalb aus gemeindlicher Sicht keine regionalplanerischen<br />

Ziele gegen die <strong>Flächennutzungsplan</strong>änderung vorliegen.

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