Tarifbereich/ Branche Friseurhandwerk Tarifvertragsparteien ...
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<strong>Tarifbereich</strong>/ <strong>Branche</strong> <strong>Friseurhandwerk</strong><br />
<strong>Tarifvertragsparteien</strong>/Ansprechpartner<br />
Innungsverband Friseur und Kosmetik, Richard-Wagner-Str. 32-34, 50674 Köln<br />
Innungsverband des <strong>Friseurhandwerk</strong>s Westfalen-Lippe, Deggingstr. 16, 44141 Dortmund<br />
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e.V., Landesbezirk Nordrhein-Westfalen,<br />
Karlstr. 18, 40210 Düsseldorf<br />
Fachlicher Geltungsbereich<br />
Die Tarifverträge gelten für Unternehmen des <strong>Friseurhandwerk</strong>s (Betriebe, Filialen oder dergleichen).<br />
Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig ab 01.05.2008 - kündbar zum 30.04.2013<br />
gültig ab 01.05.2008 - kündbar zum 30.04.2013 (Auszubildende)<br />
Laufzeit des Vergütungstarifvertrages: gültig ab 01.05.2008 - kündbar zum 30.04.2009<br />
Anzahl der Vergütungsgruppen: 10<br />
Differenzierung der Vergütungsgruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: nein<br />
Höhe der Monatsvergütungen für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen und Angestellte<br />
Unterste Vergütungsgruppe<br />
Arbeitnehmer/-innen ohne Gesellenprüfung, die die Ausbildungszeit durchlaufen haben und die Gesellenprüfung<br />
nicht abgelegt oder nicht bestanden haben, nach 2-jähriger Vollzeittätigkeit<br />
1.300,00 €<br />
Einstieg nach Ausbildung<br />
Arbeitnehmer/-innen mit Gesellenprüfung, die folgende Basistechniken beherrschen, sofern diese zum<br />
Leistungsangebot des Betriebes gehören: Haarschneiden Damen und Herren, Erstellen von Damen- und<br />
Herrenfrisuren, Grundtechniken für Umformungen, Grundtechniken für Colorationen, Salonkosmetische<br />
Behandlungen und Maniküre, Beratung zu allen Positionen.<br />
1.300,00 €<br />
Arbeitnehmer/-innen mit Gesellenprüfung, die überwiegend selbständig arbeiten und über die Basistechniken<br />
hinaus, über Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, die für die Erstellung von Systemhaarschnitten,<br />
konservativen und modernen Frisuren, sowie zeitgerechten Colorations- und Dauerwelltechniken<br />
erforderlich sind.<br />
1.456,00 €<br />
Höchste Vergütungsgruppe<br />
Arbeitnehmer/-innen mit Gesellenprüfung, die selbständig arbeiten und die im modernen Friseurbetrieb<br />
verlangten Leistungen und Fachberatungen professionell beherrschen.<br />
1.703,00 €<br />
Höhe der Monatsvergütungen für Meister<br />
Unterste Vergütungsgruppe<br />
Arbeitnehmer/-innen mit Meisterprüfung ohne Funktionsbereiche bis zu 3-jährigen praktischen Tätigkeit<br />
nach erfolgreicher Absolvierung der Gesellenprüfung.<br />
1.456,00 €<br />
Höchste Vergütungsgruppe<br />
Arbeitnehmer/-innen mit Meisterprüfung, die arbeitsvertraglich als Geschäftsführer/-in oder Betriebsleiter/-in<br />
tätig sind und zugleich arbeitsvertraglich verantwortlich mit der Ausbildung der Auszubildenden<br />
beauftragt sind.<br />
2.163,00 €<br />
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung<br />
1. Ausbildungsjahr 350,00 €
2. Ausbildungsjahr 470,00 €<br />
3. Ausbildungsjahr 585,00 €<br />
Wöchentliche Regelarbeitszeit<br />
39,5 Stunden<br />
Urlaubsdauer<br />
bei einer Betriebszugehörigkeit<br />
bis zu 2 Jahren 24 Arbeitstage<br />
von 3 bis 5 Jahren 25 Arbeitstage<br />
ab dem 6. Jahr 26 Arbeitstage<br />
Auszubildende erhalten 25 Arbeitstage, wenn sie zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt<br />
sind, sonst 24 Arbeitstage.<br />
Urlaubsgeld<br />
nicht geregelt<br />
Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)<br />
abhängig von der Vergütungsgruppe<br />
1. 484,00 € 5. 279,00 € 10. 337,00 €<br />
2. 413,00 € 6. 268,00 € 11. 296,00 €<br />
3. 381,00 € 8. 204,00 €<br />
4. 321,00 € 9. 188,00 €<br />
Auszubildende erhalten im 1. Jahr 180,00 DM, im 2. Jahr 240,00 DM, im 3. Jahr 300,00 DM.<br />
Die Tarifverträge über die Weihnachtszuwendungen sind mit dem 30.06.2005 außer Kraft getreten.<br />
Vermögenswirksame Leistung<br />
nicht geregelt