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Tarifbereich/ Branche Friseurhandwerk Tarifvertragsparteien ...

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<strong>Tarifbereich</strong>/ <strong>Branche</strong> <strong>Friseurhandwerk</strong><br />

<strong>Tarifvertragsparteien</strong>/Ansprechpartner<br />

Innungsverband Friseur und Kosmetik, Richard-Wagner-Str. 32-34, 50674 Köln<br />

Innungsverband des <strong>Friseurhandwerk</strong>s Westfalen-Lippe, Deggingstr. 16, 44141 Dortmund<br />

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e.V., Landesbezirk Nordrhein-Westfalen,<br />

Karlstr. 18, 40210 Düsseldorf<br />

Fachlicher Geltungsbereich<br />

Die Tarifverträge gelten für Unternehmen des <strong>Friseurhandwerk</strong>s (Betriebe, Filialen oder dergleichen).<br />

Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig ab 01.05.2008 - kündbar zum 30.04.2013<br />

gültig ab 01.05.2008 - kündbar zum 30.04.2013 (Auszubildende)<br />

Laufzeit des Vergütungstarifvertrages: gültig ab 01.05.2008 - kündbar zum 30.04.2009<br />

Anzahl der Vergütungsgruppen: 10<br />

Differenzierung der Vergütungsgruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: nein<br />

Höhe der Monatsvergütungen für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen und Angestellte<br />

Unterste Vergütungsgruppe<br />

Arbeitnehmer/-innen ohne Gesellenprüfung, die die Ausbildungszeit durchlaufen haben und die Gesellenprüfung<br />

nicht abgelegt oder nicht bestanden haben, nach 2-jähriger Vollzeittätigkeit<br />

1.300,00 €<br />

Einstieg nach Ausbildung<br />

Arbeitnehmer/-innen mit Gesellenprüfung, die folgende Basistechniken beherrschen, sofern diese zum<br />

Leistungsangebot des Betriebes gehören: Haarschneiden Damen und Herren, Erstellen von Damen- und<br />

Herrenfrisuren, Grundtechniken für Umformungen, Grundtechniken für Colorationen, Salonkosmetische<br />

Behandlungen und Maniküre, Beratung zu allen Positionen.<br />

1.300,00 €<br />

Arbeitnehmer/-innen mit Gesellenprüfung, die überwiegend selbständig arbeiten und über die Basistechniken<br />

hinaus, über Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, die für die Erstellung von Systemhaarschnitten,<br />

konservativen und modernen Frisuren, sowie zeitgerechten Colorations- und Dauerwelltechniken<br />

erforderlich sind.<br />

1.456,00 €<br />

Höchste Vergütungsgruppe<br />

Arbeitnehmer/-innen mit Gesellenprüfung, die selbständig arbeiten und die im modernen Friseurbetrieb<br />

verlangten Leistungen und Fachberatungen professionell beherrschen.<br />

1.703,00 €<br />

Höhe der Monatsvergütungen für Meister<br />

Unterste Vergütungsgruppe<br />

Arbeitnehmer/-innen mit Meisterprüfung ohne Funktionsbereiche bis zu 3-jährigen praktischen Tätigkeit<br />

nach erfolgreicher Absolvierung der Gesellenprüfung.<br />

1.456,00 €<br />

Höchste Vergütungsgruppe<br />

Arbeitnehmer/-innen mit Meisterprüfung, die arbeitsvertraglich als Geschäftsführer/-in oder Betriebsleiter/-in<br />

tätig sind und zugleich arbeitsvertraglich verantwortlich mit der Ausbildung der Auszubildenden<br />

beauftragt sind.<br />

2.163,00 €<br />

Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung<br />

1. Ausbildungsjahr 350,00 €


2. Ausbildungsjahr 470,00 €<br />

3. Ausbildungsjahr 585,00 €<br />

Wöchentliche Regelarbeitszeit<br />

39,5 Stunden<br />

Urlaubsdauer<br />

bei einer Betriebszugehörigkeit<br />

bis zu 2 Jahren 24 Arbeitstage<br />

von 3 bis 5 Jahren 25 Arbeitstage<br />

ab dem 6. Jahr 26 Arbeitstage<br />

Auszubildende erhalten 25 Arbeitstage, wenn sie zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt<br />

sind, sonst 24 Arbeitstage.<br />

Urlaubsgeld<br />

nicht geregelt<br />

Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)<br />

abhängig von der Vergütungsgruppe<br />

1. 484,00 € 5. 279,00 € 10. 337,00 €<br />

2. 413,00 € 6. 268,00 € 11. 296,00 €<br />

3. 381,00 € 8. 204,00 €<br />

4. 321,00 € 9. 188,00 €<br />

Auszubildende erhalten im 1. Jahr 180,00 DM, im 2. Jahr 240,00 DM, im 3. Jahr 300,00 DM.<br />

Die Tarifverträge über die Weihnachtszuwendungen sind mit dem 30.06.2005 außer Kraft getreten.<br />

Vermögenswirksame Leistung<br />

nicht geregelt

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