Fördergrundsätze Fonds Wanderlust - Kulturstiftung des Bundes
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<strong>Wanderlust</strong> – <strong>Fonds</strong> für internationale Theaterpartnerschaften<br />
<strong>Fördergrundsätze</strong><br />
1. Die <strong>Kulturstiftung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> hat einen <strong>Fonds</strong> für internationale Theaterpartnerschaften<br />
eingerichtet. Der <strong>Fonds</strong> <strong>Wanderlust</strong> fördert auf Antrag deutsche Theater, die eine feste Partnerschaft<br />
mit einem ausländischen Theater eingehen wollen. Im Rahmen der Partnerschaft<br />
sind der Austausch von künstlerischem Personal, Gastspiele und Koproduktionen möglich<br />
und erwünscht. Ziel <strong>des</strong> <strong>Fonds</strong> ist es, eine dauerhafte internationale Vernetzung der deutschen<br />
Theaterszene mit Theatern aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland anzuregen.<br />
2. Förderempfänger können deutsche Stadt- und Staatstheater, Städte(bund)theater,<br />
Lan<strong>des</strong>bühnen bzw. Lan<strong>des</strong>theater sowie Theater in gemeinnütziger Form sein sowie alle<br />
anderen Theater, die maßgeblich institutionell mit öffentlichen Geldern gefördert werden. Die<br />
Theater müssen grundsätzlich über ein eigenes Ensemble verfügen, das ggf. auch an dem Projekt<br />
beteiligt ist. Der verantwortlich unterzeichnende Antragsteller muss der/ die Intendant/in<br />
<strong>des</strong> Hauses sein.<br />
3. Die Förderung durch die <strong>Kulturstiftung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> kann pro Partnerschaft maximal bis zu<br />
150.000 Euro betragen.<br />
4. Eine bereits gesicherte Co-Finanzierung <strong>des</strong> Projekts durch einen Eigenanteil oder durch<br />
Fördermittel von dritter Seite in Höhe von min<strong>des</strong>tens 25 % <strong>des</strong> Gesamtprojektbudgets ist<br />
Voraussetzung der Förderung. Bei der Co-Finanzierung muss es sich um bare Geldmittel handeln.<br />
Die Bereitstellung der Eigenmittel ist durch schriftliche Erklärung der Leitung <strong>des</strong> Hauses<br />
nachzuweisen. Als Nachweis der Drittmittel muss ein rechtskräftiger Förderbescheid bzw.<br />
-vertrag oder die verbindliche schriftliche Zusage eines weiteren Förderers vorgelegt werden.<br />
5. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Institutionelle Förderung<br />
und Förderung bereits laufender Projekte sind ausgeschlossen. Die Förderung wird als Teilfinanzierung<br />
<strong>des</strong> Projektes bewilligt und grundsätzlich als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.<br />
Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Für Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung<br />
der Fördermittel sowie für Nachweis und Prüfung der Verwendung, einen möglichen Rücktritt<br />
vom Fördervertrag und eine Rückforderung von Fördermitteln gelten die §§ 23, 44 der<br />
Bun<strong>des</strong>haushaltsordnung sowie die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften und die anwendbaren<br />
Vorschriften <strong>des</strong> Verwaltungsverfahrensgesetzes. Auszahlungen können erst nach<br />
Abschluss eines Fördervertrages erfolgen.<br />
6. Für die Förderanträge sind die auf der Website der <strong>Kulturstiftung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> bereitgestellten<br />
Formulare zu verwenden. Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge berücksichtigt<br />
werden. Des Weiteren sind schriftliche Erklärungen <strong>des</strong> Partnertheaters, der künstlerischen<br />
Leiter <strong>des</strong> Projekts oder vergleichbar verantwortlicher Mitwirkender einzusenden.<br />
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7. Einsen<strong>des</strong>chluss für die einzureichenden Anträge ist der 15. Oktober 2008 für Projekte ab<br />
der Spielzeit 2009/10 und der 15. Oktober 2009 für Projekte ab der Spielzeit 2010/2011. Über<br />
die Auswahl der geförderten Projekte entscheidet der Vorstand der <strong>Kulturstiftung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
auf der Grundlage der Empfehlungen einer unabhängigen Fachjury. Der Vorstand bereitet für<br />
die Entscheidungen der Jury eine Dokumentation der Projekte vor und beruft deren Sitzung<br />
ein. Die Jury trifft ihre Entscheidungen in nichtöffentlicher Sitzung.<br />
8. Diese <strong>Fördergrundsätze</strong> gelten ab 1.10.2007. Änderungen sind vorbehalten.<br />
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