28.04.2013 Aufrufe

Stadt Ladenburg Beschluss-Vorlage

Stadt Ladenburg Beschluss-Vorlage

Stadt Ladenburg Beschluss-Vorlage

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Stadt</strong> <strong>Ladenburg</strong><br />

<strong>Beschluss</strong>-<strong>Vorlage</strong><br />

zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates<br />

am 20. Februar 2008<br />

GRD-Nr. 10/08<br />

Niederschrift-Nr.<br />

Betreff: Änderung der Benutzungsordnung und der Beitragstabelle für die Benutzung<br />

der städtischen Kindertagesstätte<br />

Vorgänge:<br />

Anlagen: Beitragstabelle neu und alt<br />

Verteiler:<br />

Bearbeiter/-in: Frau Jäger<br />

Sachverhalt:<br />

1.<br />

Die Nachfrage nach Regelbetreuung in der Kindertagesstätte (Mo – Do 7.30 Uhr - 12.30 Uhr<br />

und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr, Fr 7.30 Uhr - 12.30 Uhr) ging in den letzten Jahren immer mehr<br />

zurück, da die Eltern diese Betreuungszeiten nur schwer mit ihrer Arbeitszeit in Einklang<br />

bringen können. Aktuell liegt keine Anmeldung für einen Regelplatz vor. Da die Regelkinder<br />

nachmittags mit den Tageskindern betreut werden, ist es aus organisatorischen und personellen<br />

Gründen ohnehin schwierig, diese Betreuungsform anzubieten. Das Angebot der Regelbetreuung<br />

soll deshalb aus der Benutzungsordnung und aus der Beitragstabelle genommen<br />

werden.<br />

2.<br />

Nach den vorliegenden Empfehlungen des Städte- und Gemeindetages ist, um ein weiteres<br />

Auseinanderdriften von Einnahmen und Ausgaben zu vermeiden, eine Erhöhung der Elternbeiträge<br />

zum 01.04.2008 bei der Blockzeitbetreuung notwendig. Gemäß Absprache mit der<br />

Ev. Kirchengemeinde und Caritas (im Falle des Günther´schen Kindergartens) sind deren<br />

Betreuungsangebote mit dem städtischen vergleichbar.<br />

Es soll in der städtischen Kindertagesstätte, im Anne-Frank-Kindergarten und im Güntherschen<br />

Kindergarten eine Erhöhung von 72,00 € auf 75,00 € für das erste Kind stattfinden.<br />

Für das zweite Kind bleibt der Beitrag unverändert, das dritte Kind einer Familie bleibt weiterhin<br />

beitragsfrei.<br />

Im St. Josef- und St. Johannes- Kindergarten erfolgt eine Erhöhung von 69,00 € auf lediglich<br />

71,00 €, da die Betreuung in diesen beiden Einrichtungen gegenüber 6 ½ Std. in der städtischen<br />

Kindertagesstätte und im Günther´schen Kindergarten bzw. 7 Std. im Anne Frank Kindergarten<br />

nur 6 Std. beträgt.


- 2 -<br />

3.<br />

In Absprache mit dem Caritas e.V. wurden die bisher für die Kindertagesstätte geltenden<br />

Einkommensstufen von 6 auf 5 Stufen reduziert und zur Vereinfachung auf glatte Beträge<br />

verändert.<br />

Diese Neufestsetzung der einkommensabhängigen Beiträge mit Reduzierung im Spitzensatz<br />

wurde u.a. auch vorgenommen, da der Geschwisterbonus gestrichen wurde und eine Wiedereinführung<br />

aufgrund des Gleichklangs zwischen den Einrichtungen nicht möglich ist. Für<br />

die entsprechenden Familien soll dadurch eine gewisse finanzielle Entlastung erreicht werden.<br />

Die einkommensabhängigen Beiträge in der Kindertagesstätte für die Ganztagesbetreuung<br />

sind im Vergleich mit den Umlandgemeinden außerdem sehr hoch<br />

Die neue Beitragstabelle für die Ganztagsbetreuung soll ab 01.09.2008 für alle neu aufgenommenen<br />

Kinder sowie für die derzeit in der Einrichtung betreuten Kinder gelten, die sich<br />

gegenüber der bisher geltenden Beitragstabelle besser stellen. Im übrigen gilt, dass die bisherige<br />

Beitragstabelle in den Fällen bis zum Ende der laufenden Betreuung angewendet<br />

wird, die sich mit der neuen Beitragstabelle schlechter stellen würden.<br />

4.<br />

Zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes bei der Erhebung des einkommensabhängigen<br />

Elternbeitrags bei der Tagesbetreuung in der städtischen Kindertagesstätte und den Caritas-<br />

Kindergärten sollen sich die Eltern künftig selbst einschätzen. Von der <strong>Stadt</strong>verwaltung werden<br />

stichprobenartige Überprüfungen durchgeführt.<br />

5.<br />

Aus sozialen Gründen sollen Eltern, deren Kindern ab dem 15. eines Monats neu aufgenommen<br />

werden oder für den Fall, dass die Einrichtung erst ab dem 15. eines Monats öffnet,<br />

für diesen Monat künftig nur noch den hälftigen Elternbeitrag zahlen (bisher: Beitragspflicht<br />

für den vollen Monat).<br />

<strong>Beschluss</strong>vorschlag:<br />

1. Der Gemeinderat stimmt den in der <strong>Vorlage</strong> unter 1. – 5. genannten Änderungen zu.<br />

2. Der Gemeinderat beschließt die beigefügte neue Beitragstabelle.<br />

3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Benutzungsordnung entsprechend<br />

anzupassen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!