Elternzeit - Landesärztekammer Hessen
Elternzeit - Landesärztekammer Hessen
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<strong>Landesärztekammer</strong> <strong>Hessen</strong><br />
<strong>Elternzeit</strong> – welche Auswirkungen haben<br />
Beitragsminderungen für die Rente im Versorgungswerk<br />
der <strong>Landesärztekammer</strong> <strong>Hessen</strong>?<br />
Dr. Susan Trittmacher, Dr. Brigitte Ende, Klaus Selch<br />
Das 1968 gegründete Versorgungswerk<br />
der <strong>Landesärztekammer</strong> hat sich fest als<br />
erste Säule des Alterssicherungssystems<br />
für Ärzte und Ärztinnen in <strong>Hessen</strong> etabliert.<br />
§ 5 Abs. 2 des Heilberufsgesetzes<br />
skizziert die Kernleistungen, die das<br />
Versorgungswerk für seine Mitglieder<br />
erbringt: Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente<br />
und Existenzsicherung der Hinterbliebenen.<br />
Im Gegensatz zur Deutschen Rentenversicherung<br />
Bund (vormals BfA), in der<br />
die Finanzierung der Renten durch ein<br />
Umlageverfahren erfolgt, finanziert das<br />
Versorgungswerk seine Leistungen durch<br />
ein Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet,<br />
dass jedes Mitglied einen Kapitalstock<br />
anspart, der später für die Rentenzahlungen<br />
zur Verfügung steht. Solidarleistungen<br />
werden nur in dem systembedingt<br />
nicht vermeidbaren Umfang<br />
erbracht, z.B. bei Berufsunfähigkeitsrenten<br />
und der Existenzsicherung von Hinterbliebenen.<br />
Genau wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
sind auch im Versorgungswerk<br />
die individuellen Rentenansprüche<br />
stark an die Erwerbsbiographie geknüpft:<br />
Verringern sich die Beitragszahlungen<br />
oder bleiben sie gar ganz aus, so<br />
sinken die Rentenansprüche im Alter<br />
z.T. erheblich. Typische Unterbrechungen<br />
der Erwerbstätigkeit stellen Phasen<br />
der Arbeitslosigkeit, Wehr- oder Wehrersatzdienst<br />
und <strong>Elternzeit</strong> dar. Kommt<br />
im Falle der Arbeitslosigkeit die Bundesagentur<br />
für Arbeit und im Falle des<br />
Wehrdienstes der Bund für die Rentenbeiträge<br />
an das Versorgungswerk auf,<br />
bleiben die Bundeszuschüsse während<br />
der <strong>Elternzeit</strong> aus. Hiervon sind vor<br />
allem die angestellten Ärzte und Ärztinnen<br />
betroffen. Die Arbeitsgemeinschaft<br />
180 Hessisches Ärzteblatt 3/2006<br />
berufständischer Versorgungswerke als<br />
Dachverband sowie das hessische Versorgungswerk<br />
bemühen sich, die Interessen<br />
der kindererziehenden Ärzte<br />
und Ärztinnen zu vertreten, gleichwohl<br />
konnte eine bundesgesetzliche Gleichstellung<br />
mit den Mitgliedern der Deutschen<br />
Rentenversicherung Bund bisher<br />
nicht erzielt werden.<br />
Die Jahre, in der Ärzte und Ärztinnen<br />
Familienverantwortung übernehmen,<br />
stellen gleichzeitig die wichtigsten „Rentenbeitragsjahre“<br />
dar. In dieser Zeit<br />
wird auf Grund des jungen Lebensalters<br />
und der Versicherungsmathematik (Zinseffekt)<br />
mit einem vergleichsweise geringen<br />
Beitrag eine hohe Rentenanwartschaft<br />
erzielt. Jede Beitragsermäßigung<br />
und -befreiung in dieser Zeit führt zu<br />
einer deutlicheren Reduktion der hochgerechneten<br />
Rentenanwartschaft zum<br />
65. Lebensjahr, als dies in höherem Alter<br />
der Fall wäre; die Auswirkung kann u.U.<br />
einer Altersteilzeit entsprechen. Ganz<br />
anders im Fall der Berufsunfähigkeitsrente:<br />
Sollte ein Mitglied während der<br />
<strong>Elternzeit</strong> berufsunfähig werden, wird<br />
ihm die Berufsunfähigkeitsrente unverändert<br />
in der Höhe gewährt, die es vor<br />
Eintritt der <strong>Elternzeit</strong> erreicht hat (sog.<br />
Kinderbetreuungszeit).<br />
Um seinem Versorgungsauftrag gerecht<br />
zu werden, seine Mitglieder aber in einkommenslosen<br />
Zeiten nicht übermäßig<br />
zu strapazieren, gilt im Versorgungswerk<br />
der <strong>Landesärztekammer</strong> <strong>Hessen</strong>: Mitglieder,<br />
die sich im gesetzlichen Mutterschutz<br />
oder in <strong>Elternzeit</strong> befinden, erhalten<br />
auf Antrag eine Beitragsermäßigung,<br />
auf Wunsch auch eine Beitragsbefreiung.<br />
Entscheidet sich das Mitglied<br />
für eine Beitragszahlung während der<br />
<strong>Elternzeit</strong>, so sind mindestens 1/10 des<br />
Höchstbeitrages zu entrichten. Jede Beitragszahlung<br />
vermehrt den Kapitalstock<br />
und wirkt sich positiv auf die Rentenhöhe<br />
aus.<br />
Solange es noch keine Regelung gibt,<br />
dass der Bund Beiträge zu den berufsständischen<br />
Versorgungswerken für Kindererziehende<br />
analog des Vorgehens<br />
bei der Deutschen Rentenversicherung<br />
Bund (§ 177 I SGB VI), gilt es daher zu<br />
überlegen, ob Beitragszahlungen für<br />
das kindererziehende Mitglied nicht<br />
auch aus dem Familieneinkommen bestritten<br />
werden können, damit eigenständige<br />
weitere Ansprüche geschaffen<br />
werden. Hierbei sollte auch bedacht<br />
werden, dass die Witwen-/Witwer- und<br />
Halbwaisenrente aus dem Versorgungswerk,<br />
anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung,<br />
unabhängig vom Einkommen<br />
der Hinterbliebenen gewährt<br />
werden.<br />
Während der <strong>Elternzeit</strong> ist eine Erwerbstätigkeit<br />
ohne gesetzliche Einschränkung<br />
der Entgelthöhe zulässig, wenn<br />
die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit<br />
für den Elternteil, der die <strong>Elternzeit</strong><br />
in Anspruch nimmt, 30 Wochenstunden<br />
nicht übersteigt. Bei den dabei erzielten<br />
Einkünften, und seien sie noch so gering,<br />
sollte abgewogen werden, welcher<br />
Anteil für die Alterssicherung zur Verfügung<br />
gestellt werden kann.<br />
Wird das Mitglied im Anschluss an die<br />
<strong>Elternzeit</strong> seine ärztliche Tätigkeit wieder<br />
aufnehmen und höhere Beiträge an<br />
das Versorgungswerk entrichten, so wird<br />
der Zuwachs der Rentenanwartschaft<br />
dementsprechend wieder steigen.<br />
Das Versorgungswerk der <strong>Landesärztekammer</strong><br />
<strong>Hessen</strong>, vertreten in der Arbeitsgemeinschaft<br />
berufsständischer<br />
Versorgungseinrichtungen, wird sich
weiterhin für die Gleichbehandlung seiner<br />
kindererziehenden Mitglieder mit<br />
denen der Deutschen Rentenversicherung<br />
Bund einsetzen. Jedes Mitglied<br />
des hessischen Versorgungswerkes sollte<br />
bei gravierenden Änderungen seines<br />
Erwerbseinkommens das Beratungsangebot<br />
des Versorgungswerkes in Anspruch<br />
nehmen, um eine individuell<br />
Am 3. März feiert<br />
Dr. med. Hermann<br />
Kerger, einer der<br />
wahren Pioniere<br />
der ärztlichen Fortbildung,<br />
seinen<br />
100. Geburtstag.<br />
Die Daten seines<br />
Lebenslaufs sind<br />
tabellarisch zusammengefasst<br />
(s. Kasten auf S. 182), sie spiegeln<br />
aber nicht die Ereignisse wider, die<br />
der Jubilar nicht nur miterlebt, sondern<br />
auch über Jahrzehnte mitgestaltet hat.<br />
Gleich zu Beginn soll dabei eine seiner in<br />
meinen Augen fundamentalsten Leistungen<br />
seines berufspolitischen Lebens betont<br />
werden: unsere ärztliche Fort- und<br />
Weiterbildungsakademie in Bad Nauheim,<br />
deren Ehrenvorsitzender er ist. Kollege<br />
Hermann Kerger zählt zu den Gründern<br />
und Promotoren der Akademie unserer<br />
<strong>Landesärztekammer</strong>. Von Beginn seiner<br />
ärztlichen beruflichen Tätigkeit an erkannte<br />
er die Notwendigkeit der ärztlichen<br />
Fortbildung. Seine Möglichkeit als Delegierter<br />
nutzte er, als er auf der Delegiertenversammlung<br />
am 18. Mai 1963 einen<br />
Antrag für die ärztliche Fortbildung einbrachte.<br />
Daraus folgten zwei Beschlüsse:<br />
optimale Lösung zu finden. Bitte wenden<br />
Sie sich an die Abteilung Mitgliederbetreuung<br />
des Versorgungswerkes.<br />
Namen und Telefonnummer der für Sie<br />
zuständigen Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters<br />
finden Sie auf dem letzten<br />
Kontoauszug oder der letzten Rentenanwartschaftsmitteilung<br />
des Versorgungswerkes;<br />
ansonsten hilft Ihnen auch<br />
Dr. med. Hermann Kerger<br />
Zeitzeuge eines Jahrhunderts der Medizin<br />
1. Es soll eine Grundsatzdebatte darüber<br />
geführt werden, ob die in der Berufsordnung<br />
festgelegte Pflicht des Arztes<br />
zur Fortbildung und die Aufgaben der<br />
Kammer, die Fortbildung der Kammerangehörigen<br />
zu fördern, enger zu fassen<br />
und zu konkretisieren ist.<br />
2. Es soll ein Ausschuss gebildet werden,<br />
der sich mit den rechtlichen, organisatorischen<br />
und fachlichen Voraussetzungen<br />
zur Einführung einer Pflichtfortbildung<br />
befasst und der nächsten<br />
Delegiertenversammlung darüber Bericht<br />
erstatten soll.<br />
Vorsitzender des Ausschusses war Professor<br />
Wilhelm Theopold, damaliger Vizepräsident<br />
der Kammer, die von Kollegen<br />
Franz Mündel geführt wurde. Umfassend<br />
informierte sich der Ausschuss, und Kollege<br />
Kerger trug ausführlich die Überlegungen<br />
dieses Ausschusses im gleichen Jahr<br />
auf der Delegiertenversammlung vom<br />
7. Dezember vor. Die Diskussion über dieses<br />
für die Ärzte so wichtige Thema zog<br />
sich durch viele Debatten und Gespräche<br />
fort, bis dann am 21. Februar 1970 die Delegiertenversammlung<br />
beschloss, die Akademie<br />
in Bad Nauheim zu gründen.<br />
Der 1. Vorsitzende wurde Dr. Kerger, der<br />
seine so ausführlichen Gedanken nun in<br />
die Tat umsetzen konnte. Als besonders<br />
<strong>Landesärztekammer</strong> <strong>Hessen</strong><br />
gerne die Telefonzentrale weiter, die Sie<br />
unter der Nummer 069 979640 erreichen.<br />
Bei Ihren Überlegungen sollte aber<br />
nicht die kurzfristige Beitragsentlastung<br />
im Vordergrund stehen, sondern viel<br />
mehr die Absicherung des Lebensstandards<br />
im Alter.<br />
Von hessischen Ärztinnen und Ärzten<br />
begünstigend empfand er dabei, dass er<br />
als Mitglied des Präsidiums jederzeit unmittelbar<br />
die Anliegen der Akademie<br />
einem wohlgesinnten Präsidium vorbringen<br />
und begründen konnte. Zu diesem<br />
Zeitpunkt hatte Kollege Kerger selbst<br />
schon reichlich praktische Erfahrungen<br />
sammeln können.<br />
Kehren wir jedoch zu dem Beginn seiner<br />
medizinischen Tätigkeit zurück, spricht er<br />
immer von seinem besonders verehrten<br />
akademischen Lehrer Professor Franz Volhard.<br />
Bei ihm begann er nach seiner Approbation<br />
1930 als Privatassistent seine<br />
ärztliche Tätigkeit. Rufen wir dieses Jahr<br />
in unsere Erinnerung zurück, erhielt zu<br />
diesem Zeitpunkt Landsteiner den Nobelpreis<br />
für Medizin für seine Entdeckung<br />
der Hauptgruppen der Blutgruppen. Im<br />
gleichen Jahr wurde der Vinyläther zur<br />
Narkose eingeführt. Insulin war erst wenige<br />
Jahre vorher entdeckt worden, um<br />
Diabetikern viel Heil zu bringen, und die<br />
perniziöse Anämie wurde mit Rohleber<br />
behandelt. In die Zeit seines Studiums in<br />
Frankfurt und Wien fallen die Selbstversuche<br />
von Forßmann mit dem Herzkatheter.<br />
Eine Methode, die jetzt bei einem<br />
kardiologischen Notfall mit ST-Hebung<br />
im EKG sofort als erste therapeutische<br />
Maßnahme gilt. Macht man sich einzelne<br />
Hessisches Ärzteblatt 3/2006 181