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Elternzeit - Landesärztekammer Hessen

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<strong>Landesärztekammer</strong> <strong>Hessen</strong><br />

<strong>Elternzeit</strong> – welche Auswirkungen haben<br />

Beitragsminderungen für die Rente im Versorgungswerk<br />

der <strong>Landesärztekammer</strong> <strong>Hessen</strong>?<br />

Dr. Susan Trittmacher, Dr. Brigitte Ende, Klaus Selch<br />

Das 1968 gegründete Versorgungswerk<br />

der <strong>Landesärztekammer</strong> hat sich fest als<br />

erste Säule des Alterssicherungssystems<br />

für Ärzte und Ärztinnen in <strong>Hessen</strong> etabliert.<br />

§ 5 Abs. 2 des Heilberufsgesetzes<br />

skizziert die Kernleistungen, die das<br />

Versorgungswerk für seine Mitglieder<br />

erbringt: Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente<br />

und Existenzsicherung der Hinterbliebenen.<br />

Im Gegensatz zur Deutschen Rentenversicherung<br />

Bund (vormals BfA), in der<br />

die Finanzierung der Renten durch ein<br />

Umlageverfahren erfolgt, finanziert das<br />

Versorgungswerk seine Leistungen durch<br />

ein Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet,<br />

dass jedes Mitglied einen Kapitalstock<br />

anspart, der später für die Rentenzahlungen<br />

zur Verfügung steht. Solidarleistungen<br />

werden nur in dem systembedingt<br />

nicht vermeidbaren Umfang<br />

erbracht, z.B. bei Berufsunfähigkeitsrenten<br />

und der Existenzsicherung von Hinterbliebenen.<br />

Genau wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

sind auch im Versorgungswerk<br />

die individuellen Rentenansprüche<br />

stark an die Erwerbsbiographie geknüpft:<br />

Verringern sich die Beitragszahlungen<br />

oder bleiben sie gar ganz aus, so<br />

sinken die Rentenansprüche im Alter<br />

z.T. erheblich. Typische Unterbrechungen<br />

der Erwerbstätigkeit stellen Phasen<br />

der Arbeitslosigkeit, Wehr- oder Wehrersatzdienst<br />

und <strong>Elternzeit</strong> dar. Kommt<br />

im Falle der Arbeitslosigkeit die Bundesagentur<br />

für Arbeit und im Falle des<br />

Wehrdienstes der Bund für die Rentenbeiträge<br />

an das Versorgungswerk auf,<br />

bleiben die Bundeszuschüsse während<br />

der <strong>Elternzeit</strong> aus. Hiervon sind vor<br />

allem die angestellten Ärzte und Ärztinnen<br />

betroffen. Die Arbeitsgemeinschaft<br />

180 Hessisches Ärzteblatt 3/2006<br />

berufständischer Versorgungswerke als<br />

Dachverband sowie das hessische Versorgungswerk<br />

bemühen sich, die Interessen<br />

der kindererziehenden Ärzte<br />

und Ärztinnen zu vertreten, gleichwohl<br />

konnte eine bundesgesetzliche Gleichstellung<br />

mit den Mitgliedern der Deutschen<br />

Rentenversicherung Bund bisher<br />

nicht erzielt werden.<br />

Die Jahre, in der Ärzte und Ärztinnen<br />

Familienverantwortung übernehmen,<br />

stellen gleichzeitig die wichtigsten „Rentenbeitragsjahre“<br />

dar. In dieser Zeit<br />

wird auf Grund des jungen Lebensalters<br />

und der Versicherungsmathematik (Zinseffekt)<br />

mit einem vergleichsweise geringen<br />

Beitrag eine hohe Rentenanwartschaft<br />

erzielt. Jede Beitragsermäßigung<br />

und -befreiung in dieser Zeit führt zu<br />

einer deutlicheren Reduktion der hochgerechneten<br />

Rentenanwartschaft zum<br />

65. Lebensjahr, als dies in höherem Alter<br />

der Fall wäre; die Auswirkung kann u.U.<br />

einer Altersteilzeit entsprechen. Ganz<br />

anders im Fall der Berufsunfähigkeitsrente:<br />

Sollte ein Mitglied während der<br />

<strong>Elternzeit</strong> berufsunfähig werden, wird<br />

ihm die Berufsunfähigkeitsrente unverändert<br />

in der Höhe gewährt, die es vor<br />

Eintritt der <strong>Elternzeit</strong> erreicht hat (sog.<br />

Kinderbetreuungszeit).<br />

Um seinem Versorgungsauftrag gerecht<br />

zu werden, seine Mitglieder aber in einkommenslosen<br />

Zeiten nicht übermäßig<br />

zu strapazieren, gilt im Versorgungswerk<br />

der <strong>Landesärztekammer</strong> <strong>Hessen</strong>: Mitglieder,<br />

die sich im gesetzlichen Mutterschutz<br />

oder in <strong>Elternzeit</strong> befinden, erhalten<br />

auf Antrag eine Beitragsermäßigung,<br />

auf Wunsch auch eine Beitragsbefreiung.<br />

Entscheidet sich das Mitglied<br />

für eine Beitragszahlung während der<br />

<strong>Elternzeit</strong>, so sind mindestens 1/10 des<br />

Höchstbeitrages zu entrichten. Jede Beitragszahlung<br />

vermehrt den Kapitalstock<br />

und wirkt sich positiv auf die Rentenhöhe<br />

aus.<br />

Solange es noch keine Regelung gibt,<br />

dass der Bund Beiträge zu den berufsständischen<br />

Versorgungswerken für Kindererziehende<br />

analog des Vorgehens<br />

bei der Deutschen Rentenversicherung<br />

Bund (§ 177 I SGB VI), gilt es daher zu<br />

überlegen, ob Beitragszahlungen für<br />

das kindererziehende Mitglied nicht<br />

auch aus dem Familieneinkommen bestritten<br />

werden können, damit eigenständige<br />

weitere Ansprüche geschaffen<br />

werden. Hierbei sollte auch bedacht<br />

werden, dass die Witwen-/Witwer- und<br />

Halbwaisenrente aus dem Versorgungswerk,<br />

anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung,<br />

unabhängig vom Einkommen<br />

der Hinterbliebenen gewährt<br />

werden.<br />

Während der <strong>Elternzeit</strong> ist eine Erwerbstätigkeit<br />

ohne gesetzliche Einschränkung<br />

der Entgelthöhe zulässig, wenn<br />

die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit<br />

für den Elternteil, der die <strong>Elternzeit</strong><br />

in Anspruch nimmt, 30 Wochenstunden<br />

nicht übersteigt. Bei den dabei erzielten<br />

Einkünften, und seien sie noch so gering,<br />

sollte abgewogen werden, welcher<br />

Anteil für die Alterssicherung zur Verfügung<br />

gestellt werden kann.<br />

Wird das Mitglied im Anschluss an die<br />

<strong>Elternzeit</strong> seine ärztliche Tätigkeit wieder<br />

aufnehmen und höhere Beiträge an<br />

das Versorgungswerk entrichten, so wird<br />

der Zuwachs der Rentenanwartschaft<br />

dementsprechend wieder steigen.<br />

Das Versorgungswerk der <strong>Landesärztekammer</strong><br />

<strong>Hessen</strong>, vertreten in der Arbeitsgemeinschaft<br />

berufsständischer<br />

Versorgungseinrichtungen, wird sich


weiterhin für die Gleichbehandlung seiner<br />

kindererziehenden Mitglieder mit<br />

denen der Deutschen Rentenversicherung<br />

Bund einsetzen. Jedes Mitglied<br />

des hessischen Versorgungswerkes sollte<br />

bei gravierenden Änderungen seines<br />

Erwerbseinkommens das Beratungsangebot<br />

des Versorgungswerkes in Anspruch<br />

nehmen, um eine individuell<br />

Am 3. März feiert<br />

Dr. med. Hermann<br />

Kerger, einer der<br />

wahren Pioniere<br />

der ärztlichen Fortbildung,<br />

seinen<br />

100. Geburtstag.<br />

Die Daten seines<br />

Lebenslaufs sind<br />

tabellarisch zusammengefasst<br />

(s. Kasten auf S. 182), sie spiegeln<br />

aber nicht die Ereignisse wider, die<br />

der Jubilar nicht nur miterlebt, sondern<br />

auch über Jahrzehnte mitgestaltet hat.<br />

Gleich zu Beginn soll dabei eine seiner in<br />

meinen Augen fundamentalsten Leistungen<br />

seines berufspolitischen Lebens betont<br />

werden: unsere ärztliche Fort- und<br />

Weiterbildungsakademie in Bad Nauheim,<br />

deren Ehrenvorsitzender er ist. Kollege<br />

Hermann Kerger zählt zu den Gründern<br />

und Promotoren der Akademie unserer<br />

<strong>Landesärztekammer</strong>. Von Beginn seiner<br />

ärztlichen beruflichen Tätigkeit an erkannte<br />

er die Notwendigkeit der ärztlichen<br />

Fortbildung. Seine Möglichkeit als Delegierter<br />

nutzte er, als er auf der Delegiertenversammlung<br />

am 18. Mai 1963 einen<br />

Antrag für die ärztliche Fortbildung einbrachte.<br />

Daraus folgten zwei Beschlüsse:<br />

optimale Lösung zu finden. Bitte wenden<br />

Sie sich an die Abteilung Mitgliederbetreuung<br />

des Versorgungswerkes.<br />

Namen und Telefonnummer der für Sie<br />

zuständigen Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters<br />

finden Sie auf dem letzten<br />

Kontoauszug oder der letzten Rentenanwartschaftsmitteilung<br />

des Versorgungswerkes;<br />

ansonsten hilft Ihnen auch<br />

Dr. med. Hermann Kerger<br />

Zeitzeuge eines Jahrhunderts der Medizin<br />

1. Es soll eine Grundsatzdebatte darüber<br />

geführt werden, ob die in der Berufsordnung<br />

festgelegte Pflicht des Arztes<br />

zur Fortbildung und die Aufgaben der<br />

Kammer, die Fortbildung der Kammerangehörigen<br />

zu fördern, enger zu fassen<br />

und zu konkretisieren ist.<br />

2. Es soll ein Ausschuss gebildet werden,<br />

der sich mit den rechtlichen, organisatorischen<br />

und fachlichen Voraussetzungen<br />

zur Einführung einer Pflichtfortbildung<br />

befasst und der nächsten<br />

Delegiertenversammlung darüber Bericht<br />

erstatten soll.<br />

Vorsitzender des Ausschusses war Professor<br />

Wilhelm Theopold, damaliger Vizepräsident<br />

der Kammer, die von Kollegen<br />

Franz Mündel geführt wurde. Umfassend<br />

informierte sich der Ausschuss, und Kollege<br />

Kerger trug ausführlich die Überlegungen<br />

dieses Ausschusses im gleichen Jahr<br />

auf der Delegiertenversammlung vom<br />

7. Dezember vor. Die Diskussion über dieses<br />

für die Ärzte so wichtige Thema zog<br />

sich durch viele Debatten und Gespräche<br />

fort, bis dann am 21. Februar 1970 die Delegiertenversammlung<br />

beschloss, die Akademie<br />

in Bad Nauheim zu gründen.<br />

Der 1. Vorsitzende wurde Dr. Kerger, der<br />

seine so ausführlichen Gedanken nun in<br />

die Tat umsetzen konnte. Als besonders<br />

<strong>Landesärztekammer</strong> <strong>Hessen</strong><br />

gerne die Telefonzentrale weiter, die Sie<br />

unter der Nummer 069 979640 erreichen.<br />

Bei Ihren Überlegungen sollte aber<br />

nicht die kurzfristige Beitragsentlastung<br />

im Vordergrund stehen, sondern viel<br />

mehr die Absicherung des Lebensstandards<br />

im Alter.<br />

Von hessischen Ärztinnen und Ärzten<br />

begünstigend empfand er dabei, dass er<br />

als Mitglied des Präsidiums jederzeit unmittelbar<br />

die Anliegen der Akademie<br />

einem wohlgesinnten Präsidium vorbringen<br />

und begründen konnte. Zu diesem<br />

Zeitpunkt hatte Kollege Kerger selbst<br />

schon reichlich praktische Erfahrungen<br />

sammeln können.<br />

Kehren wir jedoch zu dem Beginn seiner<br />

medizinischen Tätigkeit zurück, spricht er<br />

immer von seinem besonders verehrten<br />

akademischen Lehrer Professor Franz Volhard.<br />

Bei ihm begann er nach seiner Approbation<br />

1930 als Privatassistent seine<br />

ärztliche Tätigkeit. Rufen wir dieses Jahr<br />

in unsere Erinnerung zurück, erhielt zu<br />

diesem Zeitpunkt Landsteiner den Nobelpreis<br />

für Medizin für seine Entdeckung<br />

der Hauptgruppen der Blutgruppen. Im<br />

gleichen Jahr wurde der Vinyläther zur<br />

Narkose eingeführt. Insulin war erst wenige<br />

Jahre vorher entdeckt worden, um<br />

Diabetikern viel Heil zu bringen, und die<br />

perniziöse Anämie wurde mit Rohleber<br />

behandelt. In die Zeit seines Studiums in<br />

Frankfurt und Wien fallen die Selbstversuche<br />

von Forßmann mit dem Herzkatheter.<br />

Eine Methode, die jetzt bei einem<br />

kardiologischen Notfall mit ST-Hebung<br />

im EKG sofort als erste therapeutische<br />

Maßnahme gilt. Macht man sich einzelne<br />

Hessisches Ärzteblatt 3/2006 181

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