Biosicherheit in Rinderhaltungen - Landestierärztekammer ...
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Leitfaden<br />
<strong>Biosicherheit</strong> <strong>in</strong> R<strong>in</strong>derhaltungen<br />
Stand: 30. Januar 2013
Inhalt<br />
1. E<strong>in</strong>leitung<br />
2. Grundlagen<br />
Leitfaden<br />
<strong>Biosicherheit</strong> <strong>in</strong> R<strong>in</strong>derhaltungen<br />
3. „Bauste<strong>in</strong>e“ für <strong>Biosicherheit</strong> <strong>in</strong> R<strong>in</strong>derhaltungen<br />
3.1 Personen- und Fahrzeugverkehr<br />
(Management der Kontakte mit Personen u. Fahrzeugen)<br />
3.2 Tierverkehr<br />
(Management der Kontakte mit Tieren)<br />
3.3 Tiergesundheits-Management<br />
(Zusammenarbeit von Tierhalter u. Tierarzt)<br />
3.4 Landwirtschaftliches Bauen<br />
(Informationen für Planung von Stall-Neubauten)
1. E<strong>in</strong>leitung<br />
Warum ist <strong>Biosicherheit</strong> wichtig? Wie ist es zur Entwicklung des Leitfadens gekommen ?<br />
Die <strong>Biosicherheit</strong> beschäftigt sich mit der Analyse bestehender Gefahren der Erregere<strong>in</strong>schleppung <strong>in</strong><br />
Tierhaltungen sowie der Entwicklung von Maßnahmen, um dieses Risiko zu verkle<strong>in</strong>ern oder zu<br />
verh<strong>in</strong>dern. Das Thema <strong>Biosicherheit</strong> wird zukünftig <strong>in</strong> den R<strong>in</strong>der haltenden Betrieben e<strong>in</strong>e größere<br />
Rolle spielen als dies bisher der Fall war.<br />
Von Tierhaltern wurden und werden erhebliche Aufwendungen betrieben, um die R<strong>in</strong>der von<br />
verschiedenen Krankheiten wie z.B. BHV1 oder BVD zu sanieren. Der Sanierungsstand <strong>in</strong> den<br />
niedersächsischen R<strong>in</strong>derhaltungen ist <strong>in</strong>zwischen weit fortgeschritten. E<strong>in</strong> Neu-E<strong>in</strong>trag von Erregern<br />
<strong>in</strong> die Herden könnte daher zu e<strong>in</strong>er schnellen und heftigen Ausbreitung der jeweiligen Infektion<br />
führen. Auch die wachsenden Tierzahlen je Bestand sowie die vielfältigen Außenkontakte<br />
begünstigen e<strong>in</strong>e rasche Infektionsausbreitung <strong>in</strong> der R<strong>in</strong>derhaltung. Für die Erhaltung e<strong>in</strong>es<br />
gesunden und leistungsfähigen R<strong>in</strong>derbestandes gilt es daher, den erreichten Gesundheitsstatus zu<br />
sichern und Neu- oder Re<strong>in</strong>fektionen durch die Etablierung von <strong>Biosicherheit</strong>smaßnahmen<br />
vorzubeugen.<br />
Auch seitens der Rechtssetzung wird dem Schutz von Tierhaltungen vor der E<strong>in</strong>schleppung von<br />
Tierkrankheiten zukünftig e<strong>in</strong>e größere Rolle beigemessen. Die Kommission der Europäischen Union<br />
hat 2007 die so genannte Tiergesundheitsstrategie mit dem Motto „Vorbeugen ist die beste Mediz<strong>in</strong>“<br />
entwickelt. In e<strong>in</strong>em Entwurf für e<strong>in</strong> Tiergesundheitsgesetz sieht die EU-Kommission vor, dass der<br />
Tierhalter verantwortlich für die Gesundheit der Tiere ist und diese vor übertragbaren Seuchen zu<br />
schützen hat. Der Zugang zu öffentlichen Mitteln im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung kann<br />
zukünftig von der Beachtung der <strong>Biosicherheit</strong>sgrundsätze abhängig werden.<br />
Im Gegensatz zur Schwe<strong>in</strong>ehaltung existiert gegenwärtig ke<strong>in</strong>e Rechtsvorschrift zur <strong>Biosicherheit</strong> <strong>in</strong><br />
der R<strong>in</strong>derhaltung. Erste Ansätze von Regelungsversuchen scheiterten bislang an der Akzeptanz bei<br />
den beteiligten Fachkreisen aufgrund e<strong>in</strong>er als mangelhaft e<strong>in</strong>gestuften Praktikabilität. Es ersche<strong>in</strong>t<br />
daher zielführend, die Verantwortlichen für <strong>Biosicherheit</strong> <strong>in</strong> R<strong>in</strong>derhaltungen (R<strong>in</strong>derhalter, Tierärzte,<br />
Tierzuchttechniker, Klauenpfleger, Viehhändler, Bau-Fachleute) selbst die Risiken analysieren und<br />
Gegenmaßnahmen ausarbeiten zu lassen. Diese Empfehlungen können dann den betroffenen<br />
Berufsgruppen als Orientierung zur Umsetzung betriebsspezifischer <strong>Biosicherheit</strong>spläne dienen. Die<br />
eigenverantwortliche E<strong>in</strong>zelfallkonzeption kann letztlich effektiver als e<strong>in</strong>e vere<strong>in</strong>heitlichende<br />
Rechtsvorschrift se<strong>in</strong>.<br />
Die Freiheit von Seuchen (z.B. der Maul- und Klauenseuche) sichert ungeh<strong>in</strong>derte Handelsströme<br />
und bee<strong>in</strong>flusst so <strong>in</strong>direkt Vermarktbarkeit (und Preis) aller tierischen Produkte. Im Rahmen der<br />
<strong>Biosicherheit</strong> geht es jedoch nicht nur um die Abwehr von Seuchen. Gerade die alltäglichen,<br />
schadensreichen Infektionskrankheiten der R<strong>in</strong>der machen es sehr lohnenswert, sich auf die<br />
Thematik e<strong>in</strong>zulassen und zu prüfen, welche Maßnahmen für den eigenen Betrieb wichtig und richtig<br />
s<strong>in</strong>d. Infektiöse R<strong>in</strong>dererkrankungen bedeuten e<strong>in</strong>en hohen ökonomischen Schaden durch<br />
unplanmäßige Abgänge, dauerhafte M<strong>in</strong>derleistung, Behandlungs- und Betreuungskosten. Die<br />
Verh<strong>in</strong>derung von Neu<strong>in</strong>fektionen dient der Reduktion des Arzneimittelverbrauches (z.B. Antibiotika)<br />
und dem Tierschutz gleichermaßen. Damit tragen <strong>Biosicherheit</strong>smaßnahmen dazu bei, Forderungen<br />
der Gesellschaft an die Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft zu erfüllen.<br />
Ziele des Leitfadens<br />
Auf Initiative der Tierärztekammer Niedersachsen hat e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>äre Arbeitsgruppe (s.S.2.) aus<br />
den oben genannten Gründen den vorliegenden Leitfaden erarbeitet. Die AG hat dar<strong>in</strong> die zu<br />
berücksichtigenden Risiken und die möglichen Maßnahmen gegen e<strong>in</strong>e Erregerverschleppung und -<br />
ausbreitung zusammengetragen. In die Zusammenstellung s<strong>in</strong>d zahlreiche praktische Erfahrungen<br />
und spezielle Kenntnisse der R<strong>in</strong>derhalter und ihrer Vertretungen, der Tierärzte, der<br />
Tierzuchttechniker, der Viehhändler, der Experten für landwirtschafliches Bauen, der buiatrischen<br />
Wissenschaft und der Überwachungsbehörden e<strong>in</strong>gegangen. Der Leitfaden stellt damit e<strong>in</strong>e<br />
umfassende Informationssammlung für die betroffenen Berufsgruppen dar und soll durch das<br />
Aufzeigen von angepassten Reaktionsmöglichkeiten zur Ause<strong>in</strong>andersetzung mit der Materie und zur<br />
Entwicklung betriebsspezifischer <strong>Biosicherheit</strong>skonzepte motivieren.
2. Grundlagen<br />
2.1. Def<strong>in</strong>ition<br />
Mit <strong>Biosicherheit</strong> s<strong>in</strong>d die Maßnahmen geme<strong>in</strong>t, die getroffen werden, um Krankheiten von<br />
Tierpopulationen, Beständen oder Gruppen fern zu halten, <strong>in</strong> denen sie bislang nicht auftreten, oder<br />
um die Ausbreitung der Krankheit <strong>in</strong>nerhalb des Bestandes zu beschränken.<br />
Bezogen auf die R<strong>in</strong>derhaltung beschreibt die <strong>Biosicherheit</strong> alle Maßnahmen deren Ziel die<br />
Verh<strong>in</strong>derung der Kontam<strong>in</strong>ation unserer Bestände mit Krankheitserregern ist, oder die e<strong>in</strong>e<br />
Ausbreitung der Erreger, ausgehend von <strong>in</strong>fizierten Tieren, verh<strong>in</strong>dern helfen.<br />
2.2. biologische Grundlagen<br />
Krankheitserreger können auf vielen verschiedenen Wegen übertragen werden. Für viele<br />
Krankheitserreger s<strong>in</strong>d die Infektionswege spezifisch.<br />
Man unterscheidet dabei grundsätzlich zwischen direkter und <strong>in</strong>direkter Infektion. Bei der direkten<br />
Infektion gelangt der Krankheitserreger ohne Zwischenschritte von Tier zu Tier. Beispiele für diese Art<br />
der Erregerübertragung s<strong>in</strong>d die aerogenen Tröpfchen<strong>in</strong>fektionen oder Kontakt<strong>in</strong>fektionen. E<strong>in</strong>e<br />
Übertragung von Keimen via ausgeschiedener Se- und Exkrete erfolgt teilweise auch auf direktem<br />
Wege. Direkte Infektionen durch Tierkontakte s<strong>in</strong>d die häufigste Ursache der Übertragung von<br />
Tierseuchen (s.Abb.1)<br />
Voraussetzung für e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>direkte Übertragung von Krankheitserregern ist die Existenz von<br />
Überträgern oder Vektoren. Man unterscheidet zwischen belebten Vektoren (Personen, Tiere anderer<br />
Arten, Wildtierpopulationen, Schadnager, Zecken, Stechmücken etc.) und unbelebten Vektoren<br />
(Fahrzeuge, Geräte und Instrumente, Futter und Wasser).<br />
Abb.1:<br />
Anteile verschiedener<br />
Übertragungswege an den<br />
Infektionsursachen für Tierseuchen<br />
Quelle:<br />
FLI, Wusterhausen<br />
Dr. Jürgen Teufert, Dr. Matthias Kramer<br />
2007<br />
Um die Risiken der Infektionsübertragung besser managen zu können, beschäftigt sich die<br />
<strong>Biosicherheit</strong> mit folgenden drei Fragen:<br />
a) Durch wen oder was können Erreger neu <strong>in</strong> den R<strong>in</strong>derbestand e<strong>in</strong>geschleppt werden und wie<br />
wird die E<strong>in</strong>schleppung erschwert?<br />
b) Wie kann der Neue<strong>in</strong>trag e<strong>in</strong>er Infektion möglichst rasch erkannt werden, um Gegenmaßnahmen<br />
zu ergreifen?<br />
c) Wie kann die Vorbeugung gegen Infektionsübertragungen günstigstenfalls gestaltet werden?<br />
Bei der Analyse der E<strong>in</strong>schleppungsgefahr von Krankheitserregern s<strong>in</strong>d vor allem der Tierverkehr<br />
sowie der Personen- und Fahrzeugverkehr, sowie der Kontakt zu Wildtieren zu betrachten. Der<br />
Früherkennung von Seuchen und anderen Infektionen dient e<strong>in</strong> gutes Tiergesundheitsmanagement.<br />
E<strong>in</strong> vorbeugender Infektionsschutz wird am besten zu realisieren se<strong>in</strong>, wenn schon beim<br />
landwirtschaftlichen Bauen auf Aspekte der <strong>Biosicherheit</strong> Wert gelegt wird.
2.3. vorhandene Unterlagen und Quellen<br />
Bereits <strong>in</strong> der Vergangenheit wurden Anforderungen an die <strong>Biosicherheit</strong> formuliert. Diese Konzepte<br />
haben sich jedoch <strong>in</strong> der Praxis nicht durchgesetzt. Bei der Erarbeitung dieses Leitfadens mit<br />
neuartigem Ansatz wurden gesichtet:<br />
a) Richtl<strong>in</strong>ie zur Bekämpfung und zum Schutz vor BHV1 – und BVDV-Infektionen sowie zur<br />
Seuchenvorbeugung <strong>in</strong> R<strong>in</strong>der haltenden Betrieben<br />
Jan. 2000 (Niedersachsen)<br />
Die niedersächsische Richtl<strong>in</strong>ie (RL) wurde im Jahr 2000 erlassen und hatte neben e<strong>in</strong>er<br />
Anlage zur BHV1 und e<strong>in</strong>er Anlage zur BVD Bekämpfung, e<strong>in</strong>e dritte Anlage <strong>in</strong> der<br />
Hygieneanforderungen für R<strong>in</strong>der haltende Betriebe formuliert wurden. Ziel der RL war es die<br />
Seuchenverschleppung zu verh<strong>in</strong>dern sowie die Früherkennung von Infektionen <strong>in</strong> den<br />
Betrieben zu verbessern. Die Maßnahmen zum Erreichen e<strong>in</strong>es betriebsspezifischen<br />
Hygieneplanes wurden auf der Grundlage der Tierzahl, dem Nutzungszweck und den örtlichen<br />
Gegebenheiten ausgerichtet. Es wurden Anforderungen zu den baulichen E<strong>in</strong>richtungen, der<br />
Betriebsführung und e<strong>in</strong>em Tiergesundheitsprogramm formuliert.<br />
Der Beitritt erfolgte durch e<strong>in</strong>e Verpflichtungserklärung. Bis zum Jahr 2005 hatten sich <strong>in</strong><br />
Niedersachsen <strong>in</strong> fünf Landkreisen <strong>in</strong>sgesamt 234 Betrieben angeschlossen. Lediglich e<strong>in</strong><br />
Landkreis hatte <strong>in</strong> 60 Betrieben Kontrollen durchgeführt, bei denen es zu ke<strong>in</strong>en<br />
Beanstandungen kam.<br />
b) Leitl<strong>in</strong>ie über hygienische Anforderungen beim Halten von R<strong>in</strong>dern (LL RdHaltHyg), März<br />
2007 (Mecklenburg-Vorpommern)<br />
Die Leitl<strong>in</strong>ie über hygienische Anforderungen beim Halten von R<strong>in</strong>dern wurde im Jahr 2007 <strong>in</strong><br />
Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet. Grundlage war der Auftrag der<br />
Länderarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft Gesundheitlicher Verbraucherschutz (LAGV). Die Leitl<strong>in</strong>ie trat nie <strong>in</strong><br />
Kraft, da e<strong>in</strong> Konsens mit den Wirtschaftsverbänden nicht erzielt werden konnte.<br />
Die Leitl<strong>in</strong>ie stellt die Eigenverantwortung des Tierhalters heraus, dafür Sorge zu tragen se<strong>in</strong>en<br />
Bestand vor Infektions- und Übertragungsrisiken zu schützen. Die Anforderungen an die<br />
Betriebe erhöhen sich mit e<strong>in</strong>er steigenden Tierzahl.<br />
c) Richtl<strong>in</strong>ie über <strong>Biosicherheit</strong>smaßnahmen und Frühwarnsystem <strong>in</strong> R<strong>in</strong>derhaltungen,<br />
März 2007 (Sachsen-Anhalt)<br />
Der ursprüngliche Entwurf der Richtl<strong>in</strong>ie über <strong>Biosicherheit</strong>smaßnahmen und<br />
Frühwarnsystem <strong>in</strong> R<strong>in</strong>derhaltungen aus dem M<strong>in</strong>isterium für Landwirtschaft und Umwelt <strong>in</strong><br />
Sachsen-Anhalt wurde als Empfehlungen zu <strong>Biosicherheit</strong>smaßnahmen und Frühwarnsystem<br />
<strong>in</strong> R<strong>in</strong>derhaltungen im Jahr 2007 veröffentlicht. Die Empfehlungen gelten für alle Betriebe, die<br />
R<strong>in</strong>der zur Zucht sowie zur Milch- oder Fleischerzeugung halten. Die freiwillige Umsetzung der<br />
Empfehlungen soll zu e<strong>in</strong>er Verbesserung des Hygieneniveaus und zu e<strong>in</strong>em<br />
Tierseuchenschutz <strong>in</strong> den R<strong>in</strong>derbeständen führen. Dabei ist der Betriebsleiter für die<br />
Umsetzung verantwortlich. Inhaltlich ergeben sich vergleichbare Anforderungen an die<br />
baulichen Voraussetzungen und die Betriebsführung. E<strong>in</strong>e Differenzierung <strong>in</strong> Nutzungsrichtung<br />
oder Betriebsgröße erfolgt allerd<strong>in</strong>gs nicht.<br />
F<strong>in</strong>anzielle Vorbehalte sowie die Befürchtungen erhebliche Auflagen erfüllen zu müssen, haben<br />
zu e<strong>in</strong>er mäßigen Annahme der Empfehlungen geführt.<br />
Während der Arbeit am Leitfaden (Juni 2012) legt das Bundesm<strong>in</strong>isterium für Ernährung,<br />
Landwirtschaft und Verbraucherschutz e<strong>in</strong>en Entwurf für Leitl<strong>in</strong>ien für hygienische Anforderungen<br />
an das Halten von Wiederkäuern vor. Bei dieser Leitl<strong>in</strong>ie stehen neben Bestimmungen zur<br />
<strong>Biosicherheit</strong> <strong>in</strong> R<strong>in</strong>derbetrieben auch Aspekte der allgeme<strong>in</strong>en Tierbetreuung, des Tierwohls und<br />
vor allem die Sanierungsmaßnahmen im H<strong>in</strong>blick auf Paratuberkulose und Q-Fieber im Focus.<br />
Alle gesichteten Quellen erfüllen nach Me<strong>in</strong>ung der Arbeitsgruppe nicht die notwendigen<br />
Anforderungen an die Praktikabilität und damit an die Akzeptanz <strong>in</strong>nerhalb der betroffenen<br />
Berufsgruppen. Dem wird der hier vorgelegte Leitfaden mit e<strong>in</strong>em Drei-Stufen-Konzept besser<br />
gerecht.
3. „Bauste<strong>in</strong>e“ für <strong>Biosicherheit</strong> <strong>in</strong> R<strong>in</strong>derhaltungen<br />
Das betriebseigene <strong>Biosicherheit</strong>skonzept muss Antworten geben auf die Frage nach den wichtigsten<br />
Risikoquellen für e<strong>in</strong>e Erregere<strong>in</strong>schleppung und geeignete Abwehr- bzw. Vorbeugemaßnahmen.<br />
Diese Kriterien der <strong>Biosicherheit</strong> werden im vorliegenden Leitfaden als Bauste<strong>in</strong>e bezeichnet und<br />
e<strong>in</strong>zeln analysiert.<br />
In allen R<strong>in</strong>derhaltungen ist dazu vor allem der Tierverkehr sowie der Personen- und<br />
Fahrzeugverkehr zu betrachten. Der Früherkennung von Infektionen (und Seuchen) dient e<strong>in</strong> gutes<br />
Tiergesundheitsmanagement. Selbiges wirkt auch vorbeugend, <strong>in</strong>dem e<strong>in</strong>e hochstehende<br />
Herdengesundheit e<strong>in</strong>e optimierte Infektionsabwehr der Tiere begründet, die Außenkontakte der<br />
Herde (z.B. zu Dienstleistern, Händlern, Zukaufstieren etc.) m<strong>in</strong>imiert und so die Neu<strong>in</strong>fektionsrisiken<br />
effektiv senkt.<br />
Alle Maßnahmen des vorbeugenden Infektionsschutzes werden am besten zu realisieren se<strong>in</strong>, wenn<br />
schon beim landwirtschaftlichen Bauen auf Aspekte der <strong>Biosicherheit</strong> Wert gelegt wird.<br />
In jedem Bauste<strong>in</strong> werden die biosicherheitsrelevanten Teilbereiche benannt. Jeder Teilbereich<br />
kennzeichnet e<strong>in</strong> gesondert zu bee<strong>in</strong>flussendes <strong>Biosicherheit</strong>srisiko. Jedem Teilbereich werden<br />
geeignete Maßnahmen zugeordnet.<br />
Maßnahmen zur Risikoabwehr, zur Infektionsfrüherkennung sowie zum vorbeugenden<br />
Gesundheitsschutz können <strong>in</strong> fast allen Teilbereichen mit unterschiedlicher Intensität betrieben<br />
werden. Der mit der jeweiligen Intensität verbundene Aufwand steht <strong>in</strong> enger Beziehung zum daraus<br />
zu erwartenden Niveau der <strong>Biosicherheit</strong>. Die Konzeption dieses Leitfadens sieht e<strong>in</strong> Drei-Stufen-<br />
Modell für die E<strong>in</strong>führung von <strong>Biosicherheit</strong>skonzepten vor.<br />
Das Niveau der Sicherheitsstufe I sollte von allen R<strong>in</strong>derhaltungen angestrebt werden. E<strong>in</strong>em<br />
erhöhten Risikopotenzial ist mit e<strong>in</strong>er Intensivierung der Sicherheits-Maßnahmen zu begegnen.<br />
Gründe für überdurchschnittliche <strong>Biosicherheit</strong>sbemühungen (<strong>Biosicherheit</strong>sstufen II oder III) können<br />
z.B. se<strong>in</strong>:<br />
Auftreten hoch<strong>in</strong>fektiöser Erkrankungen <strong>in</strong> der Region (z.B. Seuchenzüge),<br />
die Wertigkeit der zu schützenden Herde: z. B. abhängig von<br />
• dem genetischen Potential der Herde<br />
• dem Gesundheitsstatus der Herde nach erfolgreicher (kosten<strong>in</strong>tensiver) Sanierung<br />
(z.B. BHV I oder BVD)<br />
• der Anzahl gehaltener R<strong>in</strong>der<br />
die Abhängigkeit von e<strong>in</strong>em spezifischen Gesundheitsstatus für die Marktsicherheit der Produkte<br />
(Zucht-Vieh, Export-Vieh, Vorzugsmilch etc.).<br />
So soll es jedem Betrieb ermöglicht werden, das für ihn erforderliche Konzept bewusst wählen und<br />
nach se<strong>in</strong>en Möglichkeiten umsetzen zu können. Es soll auch deutlich werden, dass e<strong>in</strong>e def<strong>in</strong>ierte<br />
Sicherheitsstufe nur durch konsequente Anwendung der entsprechenden Empfehlungen über alle<br />
Bauste<strong>in</strong>e für <strong>Biosicherheit</strong> gleichermaßen zu erreichen ist. Punktuelle Anstrengungen bei<br />
gleichzeitiger Vernachlässigung anderer Risikobereiche schaffen nicht die angestrebte Sicherheit. Die<br />
<strong>Biosicherheit</strong>sstufe I wird als m<strong>in</strong>imal anzustrebende E<strong>in</strong>gangsstufe beschrieben.
3.1 Personen- und Fahrzeugverkehr<br />
(Management der Kontakte mit Personen u. Fahrzeugen)<br />
Das Risiko der Erregerübertragung durch Personen- und Fahrzeuge wird bestimmt durch:<br />
Erregerart und -menge am Ausgangsort (Stall, Weide, Strasse etc)<br />
Kontam<strong>in</strong>ationsrisiko und Erregerkontakt der Personen und Fahrzeuge<br />
am Ausgangsort<br />
Widerstandsfähigkeit und Übertragbarkeit des Erregers<br />
Art und Menge der Übertragungsmöglichkeiten im Empfängerbetrieb<br />
(Tierkontakt, Futterkontam<strong>in</strong>ation etc.)<br />
Empfänglichkeit der Tiere im Empfängerbetrieb<br />
Daraus ergeben sich folgende Grundsätze für den Personen- und Fahrzeugverkehr:<br />
Eigenverantwortung und Risikobewusstse<strong>in</strong> der Personen mit Übertragungsrisiko<br />
Regulierung des Personen- und Fahrzeugverkehrs im Betrieb<br />
Hygiene-Maßnahmen von Personen und Fahrzeugen beim Betreten / Befahren<br />
und beim Verlassen von r<strong>in</strong>derhaltenden Betrieben.<br />
Umsetzung von betriebsspezifischen <strong>Biosicherheit</strong>skonzepten<br />
Die Umsetzung erfolgt durch Maßnahmen gemäß folgender Tabelle:<br />
Tabelle 1: Risiken und Maßnahmen des Personen- und Fahrzeugverkehrs
Tabelle 1: Risiken und Maßnahmen des Personen- und Fahrzeugverkehrs<br />
Teilbereich Risiko<br />
Management-Maßnahmen<br />
Nr. Stufe I Stufe II Stufe III<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
Das Betreten des Betriebes durch<br />
unbefugte Personen stellt e<strong>in</strong><br />
unnötiges Übertragungsrisiko dar.<br />
Fahrzeuge, die zuvor Kontakt zu<br />
Krankheitserregern hatten, können<br />
diese <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Empfängebetrieb<br />
verschleppen.<br />
Personen und Fahrzeuge können<br />
auch <strong>in</strong>nerhalb des Betriebes<br />
Krankheitserreger aufnehmen<br />
(Kadaver-/Dung-Lager) und <strong>in</strong> zuvor<br />
unbelastete Bereiche (Stall)<br />
verschleppen (Kreuzkontam<strong>in</strong>ation)<br />
Jeder Zutritt von Personen zum<br />
Stallbereich birgt die Gefahr der<br />
E<strong>in</strong>schleppung von<br />
Krankheitserregern.<br />
E<strong>in</strong> besonderes Risiko bedeutet das<br />
Betreten des Stalles durch<br />
potentiell kontam<strong>in</strong>ierte Personen<br />
(z.B. Tierärzte, Tierzuchttechniker,<br />
Klauenpfleger, Viehhändler, Berater,<br />
Kontrolleure, Lieferanten)<br />
Auf das Verbot des unbefugten Betretens weist e<strong>in</strong><br />
Warnschild h<strong>in</strong>.<br />
Auf Sauberkeit der Fahrzeuge ist zu achten, weil<br />
dadurch die Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit e<strong>in</strong>er Kontam<strong>in</strong>ation<br />
mit Erregern reduziert ist.<br />
Kurze und direkte Wege verm<strong>in</strong>dern die Gefahr der<br />
betriebs<strong>in</strong>ternen Erreger-Verschleppung.<br />
Das Betreten des Stalles ist auf die autorisierten<br />
Personen zu beschränken.<br />
Diese Personen sollen bei Stallzutritt saubere<br />
Schutzkleidung tragen: gut gere<strong>in</strong>igtes Schuhwerk<br />
und äußerlich sichtbar saubere Kittel/Overalls<br />
reduzieren die Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit e<strong>in</strong>er Übertragung<br />
von Erregern.<br />
E<strong>in</strong> zusätzliches Tor an der Hofe<strong>in</strong>fahrt,<br />
welches bei Bedarf geschlossen werden<br />
kann, schafft die Möglichkeit kurzfristig<br />
unbefugte Personen am Betreten des<br />
Betriebsgeländes zu h<strong>in</strong>dern.<br />
Die Notwendigkeit des Befahrens (auch<br />
durch saubere Fahrzeuge ) ist im E<strong>in</strong>zelfall<br />
zu h<strong>in</strong>terfragen. Diese Beschränkung des<br />
Fahrzeugverkehrs verm<strong>in</strong>dert die Anzahl<br />
möglicher Verschleppungen durch<br />
Fahrzeuge.<br />
Die Analyse von Kontam<strong>in</strong>ationsquellen und<br />
besonders schützenswerten<br />
Betriebsbereichen ermöglicht die<br />
Festlegung s<strong>in</strong>nvoller Wege für den<br />
Personen und Fahrzeugverkehr.<br />
Vorgeschriebene Wege verh<strong>in</strong>dern so e<strong>in</strong>e<br />
betriebs<strong>in</strong>terne Erregerübertragung.<br />
Stallzutritt nur <strong>in</strong> Begleitung von<br />
Betriebspersonal ermöglicht e<strong>in</strong>e<br />
gezieltere und ggf. strengere Auswahl<br />
berechtigter Personen. Zudem kann die<br />
E<strong>in</strong>haltung von Hygieneregeln überwacht<br />
werden.<br />
Das Anlegen von betriebseigenem<br />
Schuhwerk (Gummistiefel (!)) und<br />
betriebseigener Kleidung (Kittel, besser:<br />
Overall)<br />
<strong>in</strong> separater Umkleidemöglichkeit (Sp<strong>in</strong>d,<br />
geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit)<br />
m<strong>in</strong>imiert e<strong>in</strong> Übertragungsrisiko<br />
weitgehend.<br />
E<strong>in</strong> verschlossenes Tor an der Hofe<strong>in</strong>fahrt<br />
ermöglicht dem Betriebsleiter die<br />
Beschränkung des Zutritts ausschließlich<br />
durch befugte Personen.<br />
E<strong>in</strong>e Erregerverschleppung durch<br />
unvermeidbaren Fahrzeugverkehr kann<br />
durch Re<strong>in</strong>igung und Des<strong>in</strong>fektion der<br />
Fahrzeuge <strong>in</strong> geeigneten Schleusen an<br />
der Hofe<strong>in</strong>fahrt weitgehend m<strong>in</strong>imiert<br />
werden.<br />
Größtmögliche Sicherheit bietet die<br />
Aufteilung des Betriebsgeländes <strong>in</strong><br />
"re<strong>in</strong>e Seite" und "unre<strong>in</strong>e Seite" (Weiß-<br />
Schwarz-Bereich). Personen- und<br />
Fahrzeugbewegungen von der unre<strong>in</strong>en <strong>in</strong><br />
die re<strong>in</strong>e Seite müssen ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Die Notwendigkeit des Stallzutritts von<br />
Personen ist im E<strong>in</strong>zelfall kritisch zu prüfen.<br />
Ausgewählte Personen, die zur<br />
Betriebsführung unerlässlich s<strong>in</strong>d, dürfen<br />
den Stall nur <strong>in</strong> Begleitung des<br />
Betriebspersonals betreten.<br />
E<strong>in</strong> vollständiger Wechsel der Kleidung<br />
(Straßenkleidung("unre<strong>in</strong>"), betriebseigene<br />
Stallkleidung ("re<strong>in</strong>")) mit Nutzung<br />
geeigneter Schleusen (Trennung von<br />
re<strong>in</strong>er und unre<strong>in</strong>er Seite, idealerweise mit<br />
Duschmöglichkeit) verh<strong>in</strong>dert den E<strong>in</strong>trag<br />
von Erregern durch Personen.<br />
Seite 1 von 2
Tabelle 1: Risiken und Maßnahmen des Personen- und Fahrzeugverkehrs<br />
Teilbereich Risiko<br />
Management-Maßnahmen<br />
Nr. Stufe I Stufe II Stufe III<br />
6.<br />
7.<br />
8.<br />
9.<br />
7.1.<br />
7.2.<br />
Das Risiko der Erregerübertragung<br />
steigt mit der Zahl der Tierkontakte.<br />
Unnötige Tierkontakte s<strong>in</strong>d daher zu<br />
vermeiden.<br />
Instrumentarium mit direktem<br />
Kontakt mit Körper-Flüssigkeiten<br />
und -Ausscheidungen (z.B.<br />
Besamungskatheter, Götzekatheter)<br />
stellt e<strong>in</strong> erhöhtes Übertragungsrisiko<br />
dar.<br />
Fixation u. Markieren von E<strong>in</strong>zeltieren, die<br />
betriebsfremden Personen vorgestellt werden sollen<br />
(Besamung, Untersuchung und Behandlung etc.),<br />
verkürzt Wege und verr<strong>in</strong>gert die Zahl unnötiger<br />
Tierkontakte.<br />
Auch durch kontam<strong>in</strong>iertes Instrumentarium können Krankheitserreger übertragen werden.<br />
anderes Instrumentarium<br />
(z.B. Janetspritze) trägt e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>geres<br />
Übertragungsrisiko<br />
Durch Kontam<strong>in</strong>ation im Stall entsteht<br />
die Gefahr der Verschleppung von<br />
Infektionen aus dem Bestand.<br />
Die Reihenfolge planbarer<br />
Bestandsbesuche birgt das höchste<br />
Risiko für Übertragung von<br />
Krankheitserregern dann, wenn<br />
Betriebe mit niedrigerem<br />
Gesundheitsstatus vor Betrieben mit<br />
höherem Gesundheitsstatus<br />
aufgesucht werden.<br />
Gründliche Re<strong>in</strong>igung senkt die Keimbelastung<br />
maßgeblich.<br />
Die Separation von E<strong>in</strong>zeltieren umgeht<br />
den Kontakt betriebsfremder Personen mit<br />
der Herde.<br />
Durch Re<strong>in</strong>igung und Des<strong>in</strong>fektion dieses Instrumentariums vor Wiedergebrauch f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong>e<br />
weitestgehende Erreger-Elim<strong>in</strong>ierung statt. Erreger-Freiheit wird durch E<strong>in</strong>weg-Materialien<br />
garantiert.<br />
E<strong>in</strong>e Stiefelre<strong>in</strong>igung mithilfe von Wasserschlauch<br />
mit Düse und Bürste verr<strong>in</strong>gert die Keimzahl an<br />
Stiefelschaft und -sohle.<br />
E<strong>in</strong> Handwaschbecken mit warmem Wasser, Seife<br />
und Handtuch ist Voraussetzung für e<strong>in</strong>e<br />
ausreichende Re<strong>in</strong>igung der Hände und des<br />
Instrumentariums.<br />
Das Ziel e<strong>in</strong>er gründlichen Re<strong>in</strong>igung und -<br />
wo technisch möglich- Des<strong>in</strong>fektion o.<br />
E<strong>in</strong>wegschutz ist die Erregerfreiheit des<br />
Instrumentariums.<br />
wie Stufe I<br />
Durch Absonderung von Tieren <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
Krankenabteil/Krankenstall wird e<strong>in</strong>e<br />
Übertragung von Krankheitserregern von<br />
den Kontakttieren auf die Herde für längere<br />
Zeit vermieden.<br />
wie Stufe I<br />
Durch betriebseigenes Instrumentarium<br />
und sonstiges Material ist das Risiko der<br />
betriebsübergreifenden Erreger-<br />
Verschleppung auszuschließen.<br />
wie Stufe II<br />
Die Verwendung betriebseigenen<br />
Instrumentariums und sonstigen Materials<br />
garantiert die Verh<strong>in</strong>derung<br />
betriebsübergreifender Keimverschleppung.<br />
E<strong>in</strong>e zusätzliche Des<strong>in</strong>fektions-Möglichkeit für Stiefel, Hände und Instrumentarium<br />
entfernt die Keimbelastung dieser weitgehend.<br />
Grundsätzlich sollen bei der Festlegung der Reihenfolge planbarer Betriebsbesuche Betriebe mit dem höheren Gesundheitsstatus denen mit<br />
niedrigerem Gesundheitsstatus, sowie Betriebe mit höherer Sicherheitsstufe denen mit niedrigerer Sicherheitsstufe vorangestellt werden.<br />
Besuche auf Betrieben der Sicherheitsstufe<br />
III sollten mit vorrangiger Priorität geplant<br />
werden.<br />
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3.2 Tierverkehr<br />
(Management der Kontakte mit Tieren)<br />
Das Risiko der Erregerübertragung durch den Tierverkehr wird bestimmt durch:<br />
Gesundheitsstatus der Tiere im Herkunftsbetrieb<br />
Infektionsrisiko und Erregerkontakt der am Tierverkehr teilnehmenden R<strong>in</strong>der<br />
Übertragbarkeit des Erregers (Vermehrung im Wirt, Ausscheidung)<br />
Übertragungsmöglichkeiten im Empfängerbetrieb<br />
Empfänglichkeit der Tiere im Empfängerbetrieb<br />
Daraus ergeben sich folgende Grundsätze für den Tierverkehr:<br />
Verantwortung und Risikobewusstse<strong>in</strong> der im Tierverkehr verantwortlichen Personen<br />
Regulierung des Tierverkehrs<br />
Maßnahmen der vorbeugenden Gesundheitsüberwachung (Atteste, Untersuchungen)<br />
Umsetzung von betriebsspezifischen <strong>Biosicherheit</strong>skonzepten<br />
Die Umsetzung erfolgt durch Maßnahmen gemäß folgender Tabelle:<br />
Tabelle 2: Risiken und Maßnahmen des Tierverkehrs
Tabelle 2: Risiken und Maßnahmen des Tierverkehrs<br />
Teilbereich Risiko<br />
Management-Maßnahmen<br />
Nr. Stufe I Stufe II Stufe III<br />
1.<br />
1.1.<br />
1.2.<br />
1.3.<br />
1.4.<br />
Tierverkehr <strong>in</strong>nerhalb des Betriebes<br />
Bereits der Versatz von<br />
E<strong>in</strong>zeltieren zwischen<br />
Tiergruppen u.<br />
Gebäuden/Betriebsstätten<br />
(Abkalbung, Melken, Kälberstall)<br />
birgt die Gefahr der Übertragung<br />
von Krankheitserregern.<br />
Verstorbene Tiere stellen<br />
möglicherweise e<strong>in</strong> Reservoir an<br />
Krankheitserregern dar.<br />
Dem Umgang mit Falltieren<br />
kommt deshalb e<strong>in</strong>e besondere<br />
Bedeutung zu.<br />
E<strong>in</strong>e Erreger-Übertragung<br />
während des <strong>in</strong>nerbetrieblichen<br />
Transportes kann auch durch<br />
Kontakt mit Tiertransport-<br />
Fahrzeugen entstehen.<br />
E<strong>in</strong>e <strong>in</strong>nerbetriebliche Erreger-<br />
Übertragung kann auch durch<br />
Gerätschaften mit Tier- und<br />
Ausscheidungs-Kontakt<br />
(Masch<strong>in</strong>en, Klauenpflegestände,<br />
Futtermischwagen,<br />
Güllefahrzeuge u.ä.) erfolgen.<br />
Kranke Tiere dürfen nicht zu gesunden versetzt<br />
werden.<br />
E<strong>in</strong> separater Lagerplatz nahe der<br />
Betriebsgrenze schränkt den Kontakt anderer<br />
Tiere, Personen und Fahrzeuge mit dem<br />
potentiellen Erreger-Reservoir e<strong>in</strong>.<br />
Auch <strong>in</strong>nerbetriebliche Tiertransporte sollten<br />
ausschließlich <strong>in</strong> gere<strong>in</strong>igten, bei Betriebsübergreifender<br />
Fahrzeugnutzung auch wirksam<br />
des<strong>in</strong>fizierten Fahrzeugen, stattf<strong>in</strong>den.<br />
Betriebseigene Fahrzeuge s<strong>in</strong>d zu bevorzugen.<br />
Die o.g. Gerätschaften müssen sauber und<br />
gere<strong>in</strong>igt -bei betriebsübergreifender Nutzung<br />
des<strong>in</strong>fiziert- se<strong>in</strong> um e<strong>in</strong>er Erreger-Übertragung<br />
vorzubeugen.<br />
Die Separation kranker Tiere schützt die<br />
gesunden Tiere e<strong>in</strong>er Tiergruppe vor Ansteckung.<br />
E<strong>in</strong> Versatz der gesunden Tiere e<strong>in</strong>er Tiergruppe<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e andere birgt nur e<strong>in</strong> sehr ger<strong>in</strong>ges<br />
Übertragungsrisiko.<br />
E<strong>in</strong> weitgehender Schutz anderer Tiere,<br />
Personen und Fahrzeuge wird durch e<strong>in</strong>e<br />
befestigte Platte an der Betriebsgrenze mit<br />
Auffangmöglichkeit für Flüssigkeiten, feste<br />
Abdeckung und Re<strong>in</strong>igungsmöglichkeit<br />
erreicht.<br />
wie Stufe I<br />
E<strong>in</strong>e Des<strong>in</strong>fektion der Fahrzeuge sollte auch bei<br />
betriebsstättenübergreifender<br />
Fahrzeugnutzung durchgeführt werden.<br />
Die Bauweise der Fahrzeuge muss für e<strong>in</strong>e<br />
wirksame Re<strong>in</strong>igung und Des<strong>in</strong>fektion gut<br />
geeignet se<strong>in</strong>.<br />
wie Stufe I<br />
Auch bei betriebsstättenübergreifender<br />
Gerätenutzung muss (sofern möglich) wirksam<br />
des<strong>in</strong>fiziert werden. Betriebseigene Geräte s<strong>in</strong>d<br />
zu bevorzugen.<br />
Die Bauweise der Geräte muss für e<strong>in</strong>e<br />
wirksame Re<strong>in</strong>igung und Des<strong>in</strong>fektion gut<br />
geeignet se<strong>in</strong>.<br />
Die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es Isolierstalles m<strong>in</strong>imiert<br />
die Gefahr der Verbreitung von<br />
Krankheitserregern im gesamten Betrieb.<br />
Die Lagerung hat so zu erfolgen, dass ke<strong>in</strong>e Gefahr für Menschen, Tiere und die Umwelt entsteht.<br />
Die Tierkörperlagerung <strong>in</strong> verschließbaren<br />
Behältnissen/Gebäuden verh<strong>in</strong>dert vollständig<br />
den Kontakt unbefugter Personen und anderer<br />
Tiere (<strong>in</strong>kl. Wildtiere) zu den Falltieren. Die<br />
E<strong>in</strong>richtung des Pr<strong>in</strong>zips der re<strong>in</strong>en und<br />
unre<strong>in</strong>en Seite unterb<strong>in</strong>det<br />
Kreuzkontam<strong>in</strong>ationen. Durch Re<strong>in</strong>igung- und<br />
Des<strong>in</strong>fektion erfolgt e<strong>in</strong>e Erregerelim<strong>in</strong>ation <strong>in</strong><br />
der Kadaver-Lagerstätte nach Abtransport der<br />
Falltiere.<br />
Innerbetriebliche Tiertransporte s<strong>in</strong>d<br />
ausschließlich <strong>in</strong> betriebseigenen, gere<strong>in</strong>igten<br />
Fahrzeugen durchzuführen.<br />
Die Fahrzeuge müssen<br />
regelmäßig des<strong>in</strong>fiziert werden.<br />
E<strong>in</strong>e Re<strong>in</strong>igung und Des<strong>in</strong>fektion von<br />
Fahrzeugen bei Betriebsstätten-übergreifender<br />
Fahrzeug-Nutzung muss stets vor Verlassen<br />
des Betriebsstätte durchgeführte werden.<br />
Es s<strong>in</strong>d ausschließlich betriebseigene,<br />
gere<strong>in</strong>igte Geräte zu verwenden.<br />
E<strong>in</strong>e regelmäßige Geräte-Des<strong>in</strong>fektion muss<br />
durchgeführt werden.<br />
E<strong>in</strong>e Re<strong>in</strong>igung und Des<strong>in</strong>fektion bei<br />
Betriebsstätten-übergreifender Geräte-Nutzung<br />
muss stets vor Verlassen des Betriebsstätte<br />
durchgeführt werden.<br />
Seite 1 von 3
Tabelle 2: Risiken und Maßnahmen des Tierverkehrs<br />
Teilbereich Risiko<br />
Management-Maßnahmen<br />
Nr. Stufe I Stufe II Stufe III<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
Nachbarschaftliche Tierkontakte<br />
E<strong>in</strong>e Erregerübertragung<br />
zwischen Tieren<br />
nachbarschaftlicher Betriebe kann<br />
stattf<strong>in</strong>den bei:<br />
geme<strong>in</strong>schaftlicher Weidehaltung<br />
u./o. Nutzung von Treibewegen,<br />
sowie bei engem Tierkontakt an<br />
den geme<strong>in</strong>samen<br />
Betriebsgrenzen.<br />
Der Tierverkehr zwischen den<br />
Betrieben (direkter Handel und<br />
Händler-vermittelter Tierverkehr)<br />
birgt e<strong>in</strong> Risiko h<strong>in</strong>sichtlich der<br />
Verbreitung von<br />
Krankheitserregern aus dem<br />
abgebenden <strong>in</strong> den<br />
aufnehmenden Betrieb.<br />
E<strong>in</strong>e Infektion, die e<strong>in</strong><br />
zugekauftes Tier zum Überträger<br />
von Krankheitserregern macht,<br />
kann auch erst auf dem<br />
Transport u./o. auf<br />
Sammelstellen e<strong>in</strong>treten.<br />
Bei Kontakt von Tieren<br />
unterschiedlicher<br />
Herkunftsbetriebe treffen hier<br />
zahlreiche Erreger auf Tiere mit<br />
une<strong>in</strong>heitlichem Immunstatus.<br />
E<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>schaftliche Weidehaltung darf nur<br />
von Tieren mit e<strong>in</strong>heitlichem<br />
Gesundheitsstatus erfolgen.<br />
Der unbeabsichtigte Tierkontakt ist durch sichere<br />
E<strong>in</strong>zäunungen zu m<strong>in</strong>imieren.<br />
E<strong>in</strong> unmittelbarer Kontakt von Tieren mit<br />
unterschiedlichen Gesundheitsstatus (z.B. auf<br />
Treibewegen oder an Betriebsgrenzen) ist zu<br />
unterb<strong>in</strong>den, erforderlichenfalls ist Doppelzaun<br />
im Abstand von m<strong>in</strong>d. 2m e<strong>in</strong>zurichten.<br />
Um den E<strong>in</strong>trag von Tierkrankheiten zu<br />
vermeiden, müssen aufgenommene Tiere den<br />
gleichen oder e<strong>in</strong>en höheren<br />
Gesundheitsstatus (m<strong>in</strong>d. bezüglich der<br />
anzeigepflichtigen Krankheiten) wie die Tiere des<br />
aufnehmenden Betriebes haben .<br />
wie Stufe I<br />
e<strong>in</strong>e Betriebs-übergreifende Nutzung von<br />
Treibewegen und Weiden ist nach Möglichkeit<br />
zu vermeiden.<br />
Um den Gesundheitsstatus e<strong>in</strong>es zukaufenden<br />
Betriebes zu sichern, müssen aufgenommene<br />
Tiere über den Bereich der anzeigepflichtigen<br />
Krankheiten h<strong>in</strong>aus den gleichen oder<br />
höheren Gesundheitsstatus haben (z.B.<br />
Freiheit von kl<strong>in</strong>isch erkennbaren<br />
Atemwegs-, Darm-, Haut-, Eutererkrankungen<br />
u.ä.).<br />
Auf dem Transportweg (samt aller Zwischenstationen) soll e<strong>in</strong><br />
Kontakt zu Tieren mit niedrigerem Gesundheitsstatus<br />
bezüglich der anzeigepflichtigen Tierseuchen<br />
sowie zu Tieren mit sichtbaren Anzeichen e<strong>in</strong>er übertragbaren Krankheit vermieden werden.<br />
wie Stufe I<br />
e<strong>in</strong>e Betriebs-übergreifende Nutzung von<br />
Treibewegen und Weiden ist auszuschließen.<br />
wie Stufe II<br />
Die Feststellung des spezifischen<br />
Gesundheitsstatus der aufgenommen Tiere<br />
durch gesonderte Untersuchungen empfiehlt<br />
sich, um den vom aufnehmenden Betrieb<br />
def<strong>in</strong>ierten Gesundheitsstatus der Herde zu<br />
sichern (z.B. Freiheit von Staph. aureus).<br />
Andernfalls dürfen Tiere nur nach Durchlaufen<br />
von Quarantäne-Maßnahmen <strong>in</strong> den Betrieb<br />
aufgenommen werden.<br />
E<strong>in</strong> Kontakt zu Tieren mit niedrigerem oder<br />
unbekanntem Gesundheitsstatus muss<br />
ausgeschlossen se<strong>in</strong><br />
Andernfalls dürfen Tiere nur nach Durchlaufen<br />
von Quarantäne-Maßnahmen <strong>in</strong> den Betrieb<br />
aufgenommen werden.<br />
Seite 2 von 3
Tabelle 2: Risiken und Maßnahmen des Tierverkehrs<br />
Teilbereich Risiko<br />
Management-Maßnahmen<br />
Nr. Stufe I Stufe II Stufe III<br />
5.<br />
6.<br />
7.<br />
8.<br />
Grundsätzlich birgt der<br />
Tierverkehr über Ausstellungen<br />
und Auktionen (u.a.<br />
Verkaufsveranstaltungen) e<strong>in</strong><br />
hohes Risiko des<br />
Erregeraustausches zwischen<br />
Tieren unterschiedlicher Herkunft.<br />
E<strong>in</strong> besonders hohes<br />
Infektionsrisiko besteht beim<br />
Tierverkehr über Kl<strong>in</strong>iken, da<br />
hier üblicherweise mit erhöhtem<br />
Erreger-Vorkommen gerechnet<br />
werden muss.<br />
Auch über den Verkehr mit<br />
Tierprodukten<br />
(Sperma, Embryonen…) können<br />
Krankheitserreger verschleppt<br />
werden.<br />
E<strong>in</strong>e Gefahr des Erreger-<br />
Austausches ergibt sich auch aus<br />
dem Verkehr von<br />
Tierausscheidungen (z.B.Gülle,<br />
Mist, Biogas-Substraten;<br />
Nutzung betriebsfremden<br />
Materials)<br />
Ausgestellte Tiere müssen m<strong>in</strong>desten den<br />
geforderten Gesundheitsstatus bezüglich der<br />
anzeigepflichtigen Krankheiten haben.<br />
E<strong>in</strong>e Attestierung u. kl<strong>in</strong>ische<br />
E<strong>in</strong>gangsuntersuchung der E<strong>in</strong>zeltiere soll<br />
e<strong>in</strong>e Erregerverbreitung ausgehend von kranken<br />
Tieren verh<strong>in</strong>dern.<br />
Das Risiko des Verkehrs von Tieren, die sich <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>er Krankheits<strong>in</strong>kubation bef<strong>in</strong>den, wird durch<br />
die Zusicherung e<strong>in</strong>es kl<strong>in</strong>ischen<br />
Gesundheitsstatus im Ursprungsbetrieb<br />
verr<strong>in</strong>gert.<br />
Im Bereich der Tierseuchen dürfen ke<strong>in</strong>e<br />
Erkrankungen im Ursprungsbestand zur<br />
amtlichen Kenntnis gelangt se<strong>in</strong>.<br />
wie Stufe I<br />
Wenn e<strong>in</strong>zelne aufzunehmende Tiere e<strong>in</strong>en<br />
spezifischen (vom Veranstalter und Käufer<br />
vere<strong>in</strong>barten) Gesundheitsstatus haben,<br />
verr<strong>in</strong>gert sich dadurch für den Käufer das Risiko<br />
der E<strong>in</strong>schleppung bestimmter Erkrankungen<br />
(Beispiel: Staph. aureus Infektionen)<br />
In Kl<strong>in</strong>iken e<strong>in</strong>gestellte u./o.behandelte Tiere müssen m<strong>in</strong>desten den geforderten<br />
Gesundheitsstatus bezüglich der anzeigepflichtigen Krankheiten haben<br />
Betriebsfremdes Material sollte nur außerhalb<br />
der aufnehmenden Betriebsstätte gelagert<br />
werden.<br />
Futter sollte von Flächen, auf denen potentiell<br />
<strong>in</strong>fektiöses Material ausgebracht wurde, nur nach<br />
angemessener Wartezeit gewonnen werden.<br />
wie Stufe I<br />
E<strong>in</strong>e Ausbr<strong>in</strong>gung betriebsfremder Substrate<br />
auf Futterflächen sollte nach Möglichkeit<br />
vermieden werden.<br />
wie Stufe I<br />
Über den Gesundheitsstatus bezüglich der<br />
anzeigepflichtigen Krankheiten h<strong>in</strong>aus, müssen<br />
alle ausgestellten Tiere e<strong>in</strong>en spezifischen<br />
(vom Veranstalter und Käufer vere<strong>in</strong>barten)<br />
Gesundheitsstatus haben, um für den Käufer<br />
das Risiko der E<strong>in</strong>schleppung bestimmter<br />
Erkrankungen zu verr<strong>in</strong>gern (Beispiel:<br />
Schmallenberg-Virus-Infektionen)<br />
Wenn die Freiheit von spezifischen Erkrankungen<br />
bei Zukaufstieren nicht sichergestellt werden<br />
kann, dürfen Tiere nur nach Durchlaufen von<br />
Quarantäne-Maßnahmen <strong>in</strong> den Betrieb<br />
aufgenommen werden.<br />
wie Stufe I<br />
Quarantäne-Maßnahmen müssen im<br />
rücknehmenden Betrieb sichergestellt werden,<br />
um unerkannte Infektionen aus dem<br />
Kl<strong>in</strong>ikaufenthalt von der Stammherde<br />
fernzuhalten.<br />
Produkte müssen von Stationen stammen, die <strong>in</strong> Deutschland amtlich zugelassen oder von der EU gelistet s<strong>in</strong>d.<br />
wie Stufe I<br />
E<strong>in</strong>e Ausbr<strong>in</strong>gung betriebsfremder Substrate<br />
auf Futterflächen ist zu vermeiden.<br />
Seite 3 von 3
3.3 Tiergesundheits-Management<br />
(Zusammenarbeit von Tierhalter u. Tierarzt)<br />
Die Bedeutung des Tiergesundheits-Managements für die <strong>Biosicherheit</strong> besteht <strong>in</strong> der:<br />
Kont<strong>in</strong>uierlichen Sicherung und Verbesserung des Gesundheitsstatus der Herde<br />
• Tiergesundheit als Ziel von <strong>Biosicherheit</strong>s-Maßnahmen<br />
(Reduktion von Tier- und Personen-Verkehr)<br />
• Tiergesundheit als Vorraussetzung für <strong>Biosicherheit</strong><br />
(Reduktion von Erreger-Quellen)<br />
Früherkennung neu e<strong>in</strong>geschleppter Infektionskrankheiten<br />
Daraus ergeben sich folgende Grundsätze für das Tiergesundheitsmanagement:<br />
Sicherung e<strong>in</strong>es hohen Aus- und Fortbildungsniveaus <strong>in</strong> Fragen der Tiergesundheit<br />
und Hygiene aller an der Tierbetreuung beteiligten Personen<br />
enge Zusammenarbeit aller an der Tierbetreuung beteiligten Personen<br />
Entwicklung und Umsetzung von vorbeugenden Gesundheitskonzepten<br />
fristgerechte und vollständige Umsetzung von vorgeschriebenen Maßnahmen der<br />
Tierseuchenbekämpfung (Monitor<strong>in</strong>g, Impfungen etc.)<br />
Entwicklung und Umsetzung betriebsspezifischer <strong>Biosicherheit</strong>skonzepte<br />
Die Umsetzung erfolgt durch Maßnahmen gemäß folgender Tabelle:<br />
Tabelle 3: Ziele und Maßnahmen des Tiergesundheits-Managements
Tabelle 3: Ziele und Maßnahmen des Tiergesundheits-Managements<br />
Teilbereich Ziele<br />
Management-Maßnahmen<br />
Nr. des Tiergesundheits-Managements Stufe I Stufe II Stufe III<br />
1.<br />
2.<br />
1.1.<br />
1.2.<br />
E<strong>in</strong>e regelmäßige Tierbeobachtung trägt zu<br />
e<strong>in</strong>er Früherkennung von<br />
Krankheitsanzeichen bei.<br />
Produktionsbiologische Daten s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong><br />
Indikator für die Tiergesundheit.<br />
2.1. fachliche Begleitung<br />
2.2. H<strong>in</strong>zuziehung von Experten-Wissen<br />
2.3.<br />
Beurteilung der allgeme<strong>in</strong>en Tiergesundheit<br />
ganzheitliches und<br />
prophylaktisches Vorgehen<br />
Es erfolgt e<strong>in</strong>e tägliche Tierbeobachtung<br />
durch den Tierhalter.<br />
- / -<br />
E<strong>in</strong> frühzeitiges H<strong>in</strong>zuziehen von<br />
Fachleuten (z.B. Tierärzte, Futterberater,<br />
Melkberater ...) zur Ursachen-Feststellung<br />
und Entwicklung von Maßnahmenplänen<br />
bei gesundheitlichen Störungen trägt zum<br />
Erhalt sowie ggf. zur Verbesserung der<br />
Tiergesundheit bei.<br />
E<strong>in</strong>e tägliche risikoorientierte<br />
Tierbeobachtung der e<strong>in</strong>zelnen<br />
Nutzungsgruppen<br />
Der Erhalt und die Verbesserung der Tiergesundheit wird durch Betriebsbesuche von Fachpersonal erreicht.<br />
(Kälber, frisch Abgekalbte, gesundheitlich<br />
auffällige Tiere usw.) ist gewährleistet.<br />
Jeder Tierhalter sollte se<strong>in</strong>en Bestand tierärztlich betreuen zu lassen.<br />
Die tierärztliche Betreuung umfasst neben e<strong>in</strong>er qualifizierten Diagnostik und Behandlung<br />
sowie e<strong>in</strong>er kont<strong>in</strong>uierlichen Beratung auch :<br />
E<strong>in</strong>e tägliche risikoorientierte<br />
Tierbeobachtung der e<strong>in</strong>zelnen<br />
Nutzungsgruppen<br />
(Kälber, frisch Abgekalbte, gesundheitlich<br />
auffällige Tiere usw.)<br />
mit e<strong>in</strong>er geeigneten Dokumentation ist<br />
gewährleistet.<br />
E<strong>in</strong>e regelmäßige H<strong>in</strong>zuziehung von Fachleuten<br />
(auch nicht anlassbezogen) stellt den Erhalt sowie ggf. die Verbesserung der Tiergesundheit<br />
sicher.<br />
Empfehlenswert ist die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er<br />
Integrierten Tierärztlichen Bestandsbetreuung (ITB).<br />
Die Erfassung und Auswertung produktionsbiologischer Daten<br />
(Abgangsrate, Abgangsgründe, Aborte/Totgeburten/Missbildungen, Aufzuchtverluste,<br />
Fruchtbarkeitskennzahlen…) lässt Rückschlüsse auf die Tiergesundheit zu.<br />
Sie sollte regelmäßig durchgeführt und mit Tierärzten und anderen Fachkräften<br />
analysiert werden<br />
- e<strong>in</strong>e aktive Begleitung betrieblicher Sanierungsprogramme (siehe auch 3.1.)<br />
- die Durchführung amtlich angewiesener Untersuchungen (siehe 3.1.) und<br />
- die E<strong>in</strong>flussnahme auf notwendige tiergesundheitliche, tierseuchenprophylaktische und tierhygienische Maßnahmen.<br />
E<strong>in</strong>e Integrierte Tierärztliche<br />
Bestandsbetreuung (ITB) wird durchgeführt.<br />
Seite 1 von 2
Tabelle 3: Ziele und Maßnahmen des Tiergesundheits-Managements<br />
Teilbereich Ziele<br />
Management-Maßnahmen<br />
Nr. des Tiergesundheits-Managements Stufe I Stufe II Stufe III<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
3.1.<br />
3.2.<br />
Früherkennung von Tierseuchen und Tierkrankheiten<br />
E<strong>in</strong>e wiederholte Beobachtung,<br />
Untersuchung und Bewertung (Monitor<strong>in</strong>g)<br />
des Tierbestandes hilft e<strong>in</strong>en Überblick über<br />
den Gesundheitsstatus zu erlangen.<br />
Es bedarf besonderer Reaktionen<br />
- bei Verdacht e<strong>in</strong>er seuchenhaften Erkrankung im<br />
Bestand,<br />
- bei plötzlichen Leistungse<strong>in</strong>brüchen,<br />
- bei gravierenden Qualitätsmängeln der Rohmilch<br />
(Zellzahl, Milch<strong>in</strong>haltsstoffe),<br />
- bei gehäuften fieberhaften Erkrankungen,<br />
Aborten/Totgeburten/Missbildungen sowie<br />
- bei gehäuften Todesfällen<br />
Der Vorbeuge vor E<strong>in</strong>schleppung von<br />
Tierseuchen/Tierkrankheiten<br />
durch Schädl<strong>in</strong>ge dient die<br />
Schädl<strong>in</strong>gsbekämpfung.<br />
(Nager, Insekten, Vögel …)<br />
5.1. Re<strong>in</strong>igung<br />
5.2. Des<strong>in</strong>fektion<br />
Die regelmäßige Durchführung der rechtlich vorgegebenen Untersuchungen verm<strong>in</strong>dert das Risiko, dass Tierkrankheiten unerkannt<br />
bleiben.<br />
E<strong>in</strong>e anlassbezogene Re<strong>in</strong>igung verr<strong>in</strong>gert<br />
die Keimbelastung <strong>in</strong> dem gere<strong>in</strong>igten<br />
Betriebsteil.<br />
Bei diesen Anzeichen ist der Tierarzt frühzeitig h<strong>in</strong>zu zu ziehen.<br />
Über die rechtlich vorgegebenen Untersuchungen h<strong>in</strong>aus, s<strong>in</strong>d zur Früherkennung von Tierseuchen und Tierkrankheiten<br />
besondere Untersuchungen erforderlich.<br />
In diesen Fällen hat der Tierbesitzer unverzüglich die Ursachen tierärztlich feststellen zu lassen<br />
und alle weiteren Maßnahmen zu veranlassen.<br />
E<strong>in</strong>e planmäßige Schädl<strong>in</strong>gsbekämpfung ist durchzuführen.<br />
E<strong>in</strong>e Senkung des Infektionsdruckes (z.B. ausgehend von Stallungen, Gerätschaften zur Tierversorgung) wird erreicht durch folgende Maßnahmen:<br />
E<strong>in</strong>e anlassbezogene Des<strong>in</strong>fektion wirkt gezielt auf bestimmte Krankheitserreger e<strong>in</strong>,<br />
welche eventuell schon im Bestand nachgewiesen wurden und zu e<strong>in</strong>er spezifischen<br />
Erkrankung der Tiere geführt haben<br />
E<strong>in</strong>e planmäßige Schädl<strong>in</strong>gsbekämpfung<br />
durch IHK-geprüfte Fachleute ist<br />
durchzuführen.<br />
E<strong>in</strong>e planmäßige Re<strong>in</strong>igung im Betrieb führt zu e<strong>in</strong>er generellen Verm<strong>in</strong>derung von<br />
Krankheitserregern und senkt das Risiko, dass diese auf die Tiere übertragen werden.<br />
E<strong>in</strong>e planmäßige Des<strong>in</strong>fektion im Betrieb<br />
führt zu e<strong>in</strong>er generellen Verm<strong>in</strong>derung von<br />
Krankheitserregern und senkt das Risiko,<br />
dass diese auf die Tiere übertragen werden.<br />
Seite 2 von 2
3.4 Landwirtschaftliches Bauen<br />
(Informationen für Planung von Stall-Neubauten)<br />
Die Bedeutung des landwirtschaftlichen Bauens für die <strong>Biosicherheit</strong> besteht <strong>in</strong>:<br />
der Schaffung der Vorraussetzungen für die Umsetzung aller <strong>Biosicherheit</strong>smaßnahmen<br />
Daraus ergeben sich folgende Grundsätze für das landwirtschaftliche Bauen:<br />
Planung und Ausführung landwirtschaftlichen Bauens unter Berücksichtigung<br />
angestrebter <strong>Biosicherheit</strong>smaßnahmen<br />
enge Zusammenarbeit von Bauplanern und allen an der Tierbetreuung beteiligten<br />
Personen<br />
Bewertung von Kosten baulicher Maßnahmen unter Berücksichtigung der<br />
ökonomischen Vorteile e<strong>in</strong>er verbesserten Tiergesundheit<br />
Die Umsetzung erfolgt durch Maßnahmen gemäß folgender Tabelle:<br />
Tabelle 4: Empfehlungen für landwirtschaftliches Bauen
Tabelle 4: Empfehlungen für landwirtschaftliches Bauen<br />
Teilbereich Empfehlungen für<br />
Bau-Maßnahmen<br />
Nr. landwirtschaftliches Bauen Stufe I Stufe II Stufe III<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
2.1.<br />
2.2.<br />
2.3.<br />
Schon bei der Planung von Stallbauten wird der Grundste<strong>in</strong> für die spätere Umsetzung von <strong>Biosicherheit</strong>smaßnahmen gelegt.<br />
Bewegung auf dem<br />
Betriebsgelände<br />
Zutritt und Verlassen des<br />
Tierbereiches<br />
Gestaltung der<br />
Milchübergabestelle<br />
Empfohlen wird die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er Planungsphase, <strong>in</strong> der mit den Beteiligten (z.B. Tierarzt, Tierzuchttechniker, Klauenpfleger) der Bauentwurf<br />
speziell unter Gesichtspunkten der Tiergesundheit und <strong>Biosicherheit</strong> beurteilt wird.<br />
Von besonderer Bedeutung für die <strong>Biosicherheit</strong> s<strong>in</strong>d Zugangsbegrenzungen und optimierte Wegeführung:<br />
Die Schaffung von kurzen, direkten Wegen zum Stallbereich<br />
möglichst ohne Kreuzung kontam<strong>in</strong>ierter Wege und Flächen verm<strong>in</strong>dert die Gefahr der<br />
Übertragung von Krankheitserregern durch Personen und Fahrzeuge.<br />
Die Schaffung von Re<strong>in</strong>igungsmöglichkeiten<br />
an Zugängen zum Tierbereich für betriebsfremde<br />
Personen ist Voraussetzung für e<strong>in</strong>e<br />
Keimreduktion unmittelbar vor und nach dem<br />
Tierkontakt.<br />
Die Schaffung von Umkleidemöglichkeiten an<br />
Zugängen zum Tierbereich für betriebsfremde<br />
Personen ist Voraussetzung zur Nutzung<br />
betriebseigener Schutzkleidung.<br />
Im Tagesverlauf wechselt Betriebspersonal<br />
zwischen Tierbereich und Betriebsgelände ohne<br />
Umkleiden. Durch getrennte Zugänge für<br />
Betriebspersonal und betriebsfremde<br />
Personen wird e<strong>in</strong>e Kreuzkontam<strong>in</strong>ation im Zu-<br />
/Ausgangsbereich verh<strong>in</strong>dert.<br />
Hygiene-Maßnahmen (hier: Maßnahmen zur Keimreduktion) s<strong>in</strong>d nur mithilfe geeigneter baulicher Voraussetzungen effektiv.<br />
Die Zuwegung für betriebsfremde Fahrzeuge und<br />
Personen muss ohne Kreuzung kontam<strong>in</strong>ierter<br />
Wege und Flächen gewährleistet werden.<br />
E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>richtung von Schleusen an Zugängen zum<br />
Tierbereich für alle Personen ermöglicht die<br />
Umsetzung des Pr<strong>in</strong>zips der re<strong>in</strong>en und unre<strong>in</strong>en<br />
Seite.<br />
Die Schaffung aufgabenspezifischer Zugänge zum Stallgebäude<br />
für Personen ohne Tierkontakt (Milchtankwagenfahrer, Futterlieferant)<br />
verh<strong>in</strong>dert die Kontam<strong>in</strong>ation von Tierbetreuungspersonal und umgekehrt.<br />
Die Milch-Übergabestelle muss planbefestigt und leicht zu re<strong>in</strong>igen se<strong>in</strong>.<br />
Re<strong>in</strong>igungsmöglichkeiten s<strong>in</strong>d möglichst nach folgender Maßgabe auszuführen :<br />
- Mischbatterien für Warmwasser<br />
- ausreichend große Spülbecken<br />
- Ablagemöglichkeiten <strong>in</strong> der Nähe der Spülbecken<br />
- Möglichkeit zum Trocknen der Hände u. Geräte<br />
- Re<strong>in</strong>igungsmöglichkeit für Stiefel mit Schlauch, warmem Wasser und Bürste<br />
Des<strong>in</strong>fektionsmöglichkeiten<br />
für Hände, Stiefel und Geräte s<strong>in</strong>d zu schaffen.<br />
Re<strong>in</strong>igungs- und Des<strong>in</strong>fektionsmöglichkeiten<br />
für Fahrzeuge s<strong>in</strong>d zu schaffen.<br />
Seite 1 / 2
Tabelle 4: Empfehlungen für landwirtschaftliches Bauen<br />
Teilbereich Empfehlungen für<br />
Bau-Maßnahmen<br />
Nr. landwirtschaftliches Bauen Stufe I Stufe II Stufe III<br />
4.<br />
5.<br />
4.1.<br />
Behandlungen<br />
Operationen<br />
Klauenpflege<br />
Bestandsbesuche<br />
4.2. Tiergruppen<br />
4.3. Tierkörper<br />
4.4.<br />
E<strong>in</strong>e Selektion / Separation von E<strong>in</strong>zeltieren oder Tiergruppen erfordern bauseitige Vorbereitung.<br />
Tierkörperteile<br />
(z.B. Nachgeburten,<br />
Abortmaterial,<br />
Klauenpflegeabfall)<br />
Die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es Selbstfangbereiches<br />
ermöglicht die Ausführung vorstehender<br />
Tätigkeiten ohne unnötigen Tierkontakt.<br />
Zur Abgrenzung besonderer Risiko-Gruppen<br />
sollten möglichst die folgenden Bereiche<br />
e<strong>in</strong>gerichtet werden:<br />
- abgetrennter Abkalbebereich<br />
- abgetrennter Krankenbereich<br />
- abgetrennter Masttierbereich<br />
Die Lagerung hat so zu erfolgen,<br />
dass ke<strong>in</strong>e Gefahr für Menschen,<br />
Tiere und die Umwelt entsteht:<br />
E<strong>in</strong> separater Lagerplatz nahe der<br />
Betriebsgrenze ist vorzusehen und mit Schutz<br />
vor unberechtigtem Zugang zu versehen.<br />
Quarantäne-Maßnahmen erfordern besondere bauliche Voraussetzungen.<br />
5.1. Personalhygiene<br />
5.2. Ver- und Entsorgung - / -<br />
5.3. Unterbr<strong>in</strong>gung<br />
wie Stufe I<br />
zusätzlich ist e<strong>in</strong>zurichten:<br />
- getrennter Jungviehbereich<br />
(separater Stallbereich)<br />
E<strong>in</strong>e befestigte Platte an der Betriebsgrenze mit<br />
Auffangmöglichkeit für Flüssigkeiten ist zu<br />
schaffen.<br />
Die Lagerstätte für Falltiere ist mit e<strong>in</strong>er festen<br />
Abdeckung zu versehen. E<strong>in</strong>e<br />
Re<strong>in</strong>igungsmöglichkeit ist e<strong>in</strong>zurichten.<br />
Umkleide-, Re<strong>in</strong>igungs- und Des<strong>in</strong>fektionsmöglichkeiten<br />
für Personen und Geräte sollten vorgehalten werden.<br />
Die getrennte Ver- und Entsorgung sollte<br />
möglich se<strong>in</strong>.<br />
Die getrennte Aufstallung von E<strong>in</strong>gliederungstieren sollte möglich se<strong>in</strong>.<br />
Gesonderte Bereiche für vorstehende Tätigkeiten s<strong>in</strong>d zu schaffen.<br />
Die Bereiche müssen über ausreichende Anzahl an Fixationsstellen verfügen.<br />
Diese Bereiche müssen gut zu re<strong>in</strong>igen se<strong>in</strong>.<br />
wie Stufe II<br />
zusätzlich s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>zurichten:<br />
- getrennter Quarantänestall<br />
(<strong>in</strong>fektionsverdächtige Tiere)<br />
- ggf. getrennter E<strong>in</strong>gliederungsstall<br />
(Zukaufstiere)<br />
Verschließbare Behältnisse/Gebäude zur<br />
Kadaverlagerung s<strong>in</strong>d vorzuhalten.<br />
Dabei ist das Pr<strong>in</strong>zip der re<strong>in</strong>en und unre<strong>in</strong>en Seite<br />
e<strong>in</strong>zuhalten.<br />
E<strong>in</strong>e Re<strong>in</strong>igungs- und Des<strong>in</strong>fektionsmöglichkeit ist<br />
e<strong>in</strong>zurichten.<br />
Die Lagerung sollte <strong>in</strong> geschlossenen Behältnissen erfolgen und über die Tierkörperbeseitigung entsorgt werden.<br />
E<strong>in</strong> Quarantäne-Bereich erfordert<br />
Umkleide-, Re<strong>in</strong>igungs- und<br />
Des<strong>in</strong>fektionsmöglichkeiten für alle Personen und<br />
Geräte<br />
Getrennte Möglichkeiten zur Ver- und Entsorgung<br />
(z.B. Füttern, Tränken, Melken, Misten) s<strong>in</strong>d<br />
vorzuhalten.<br />
E<strong>in</strong> Quarantäne-Bereich ist <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Abstand zum Rest der Herde e<strong>in</strong>zurichten.<br />
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entstanden <strong>in</strong> Zusammenarbeit von ...<br />
Landesvere<strong>in</strong>igung der Milchwirtschaft Niedersachsen e. V.<br />
Niedersächsische Landgesellschaft mbH