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Biosicherheit in Rinderhaltungen - Landestierärztekammer ...

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Leitfaden<br />

<strong>Biosicherheit</strong> <strong>in</strong> R<strong>in</strong>derhaltungen<br />

Stand: 30. Januar 2013


Inhalt<br />

1. E<strong>in</strong>leitung<br />

2. Grundlagen<br />

Leitfaden<br />

<strong>Biosicherheit</strong> <strong>in</strong> R<strong>in</strong>derhaltungen<br />

3. „Bauste<strong>in</strong>e“ für <strong>Biosicherheit</strong> <strong>in</strong> R<strong>in</strong>derhaltungen<br />

3.1 Personen- und Fahrzeugverkehr<br />

(Management der Kontakte mit Personen u. Fahrzeugen)<br />

3.2 Tierverkehr<br />

(Management der Kontakte mit Tieren)<br />

3.3 Tiergesundheits-Management<br />

(Zusammenarbeit von Tierhalter u. Tierarzt)<br />

3.4 Landwirtschaftliches Bauen<br />

(Informationen für Planung von Stall-Neubauten)


1. E<strong>in</strong>leitung<br />

Warum ist <strong>Biosicherheit</strong> wichtig? Wie ist es zur Entwicklung des Leitfadens gekommen ?<br />

Die <strong>Biosicherheit</strong> beschäftigt sich mit der Analyse bestehender Gefahren der Erregere<strong>in</strong>schleppung <strong>in</strong><br />

Tierhaltungen sowie der Entwicklung von Maßnahmen, um dieses Risiko zu verkle<strong>in</strong>ern oder zu<br />

verh<strong>in</strong>dern. Das Thema <strong>Biosicherheit</strong> wird zukünftig <strong>in</strong> den R<strong>in</strong>der haltenden Betrieben e<strong>in</strong>e größere<br />

Rolle spielen als dies bisher der Fall war.<br />

Von Tierhaltern wurden und werden erhebliche Aufwendungen betrieben, um die R<strong>in</strong>der von<br />

verschiedenen Krankheiten wie z.B. BHV1 oder BVD zu sanieren. Der Sanierungsstand <strong>in</strong> den<br />

niedersächsischen R<strong>in</strong>derhaltungen ist <strong>in</strong>zwischen weit fortgeschritten. E<strong>in</strong> Neu-E<strong>in</strong>trag von Erregern<br />

<strong>in</strong> die Herden könnte daher zu e<strong>in</strong>er schnellen und heftigen Ausbreitung der jeweiligen Infektion<br />

führen. Auch die wachsenden Tierzahlen je Bestand sowie die vielfältigen Außenkontakte<br />

begünstigen e<strong>in</strong>e rasche Infektionsausbreitung <strong>in</strong> der R<strong>in</strong>derhaltung. Für die Erhaltung e<strong>in</strong>es<br />

gesunden und leistungsfähigen R<strong>in</strong>derbestandes gilt es daher, den erreichten Gesundheitsstatus zu<br />

sichern und Neu- oder Re<strong>in</strong>fektionen durch die Etablierung von <strong>Biosicherheit</strong>smaßnahmen<br />

vorzubeugen.<br />

Auch seitens der Rechtssetzung wird dem Schutz von Tierhaltungen vor der E<strong>in</strong>schleppung von<br />

Tierkrankheiten zukünftig e<strong>in</strong>e größere Rolle beigemessen. Die Kommission der Europäischen Union<br />

hat 2007 die so genannte Tiergesundheitsstrategie mit dem Motto „Vorbeugen ist die beste Mediz<strong>in</strong>“<br />

entwickelt. In e<strong>in</strong>em Entwurf für e<strong>in</strong> Tiergesundheitsgesetz sieht die EU-Kommission vor, dass der<br />

Tierhalter verantwortlich für die Gesundheit der Tiere ist und diese vor übertragbaren Seuchen zu<br />

schützen hat. Der Zugang zu öffentlichen Mitteln im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung kann<br />

zukünftig von der Beachtung der <strong>Biosicherheit</strong>sgrundsätze abhängig werden.<br />

Im Gegensatz zur Schwe<strong>in</strong>ehaltung existiert gegenwärtig ke<strong>in</strong>e Rechtsvorschrift zur <strong>Biosicherheit</strong> <strong>in</strong><br />

der R<strong>in</strong>derhaltung. Erste Ansätze von Regelungsversuchen scheiterten bislang an der Akzeptanz bei<br />

den beteiligten Fachkreisen aufgrund e<strong>in</strong>er als mangelhaft e<strong>in</strong>gestuften Praktikabilität. Es ersche<strong>in</strong>t<br />

daher zielführend, die Verantwortlichen für <strong>Biosicherheit</strong> <strong>in</strong> R<strong>in</strong>derhaltungen (R<strong>in</strong>derhalter, Tierärzte,<br />

Tierzuchttechniker, Klauenpfleger, Viehhändler, Bau-Fachleute) selbst die Risiken analysieren und<br />

Gegenmaßnahmen ausarbeiten zu lassen. Diese Empfehlungen können dann den betroffenen<br />

Berufsgruppen als Orientierung zur Umsetzung betriebsspezifischer <strong>Biosicherheit</strong>spläne dienen. Die<br />

eigenverantwortliche E<strong>in</strong>zelfallkonzeption kann letztlich effektiver als e<strong>in</strong>e vere<strong>in</strong>heitlichende<br />

Rechtsvorschrift se<strong>in</strong>.<br />

Die Freiheit von Seuchen (z.B. der Maul- und Klauenseuche) sichert ungeh<strong>in</strong>derte Handelsströme<br />

und bee<strong>in</strong>flusst so <strong>in</strong>direkt Vermarktbarkeit (und Preis) aller tierischen Produkte. Im Rahmen der<br />

<strong>Biosicherheit</strong> geht es jedoch nicht nur um die Abwehr von Seuchen. Gerade die alltäglichen,<br />

schadensreichen Infektionskrankheiten der R<strong>in</strong>der machen es sehr lohnenswert, sich auf die<br />

Thematik e<strong>in</strong>zulassen und zu prüfen, welche Maßnahmen für den eigenen Betrieb wichtig und richtig<br />

s<strong>in</strong>d. Infektiöse R<strong>in</strong>dererkrankungen bedeuten e<strong>in</strong>en hohen ökonomischen Schaden durch<br />

unplanmäßige Abgänge, dauerhafte M<strong>in</strong>derleistung, Behandlungs- und Betreuungskosten. Die<br />

Verh<strong>in</strong>derung von Neu<strong>in</strong>fektionen dient der Reduktion des Arzneimittelverbrauches (z.B. Antibiotika)<br />

und dem Tierschutz gleichermaßen. Damit tragen <strong>Biosicherheit</strong>smaßnahmen dazu bei, Forderungen<br />

der Gesellschaft an die Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft zu erfüllen.<br />

Ziele des Leitfadens<br />

Auf Initiative der Tierärztekammer Niedersachsen hat e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>äre Arbeitsgruppe (s.S.2.) aus<br />

den oben genannten Gründen den vorliegenden Leitfaden erarbeitet. Die AG hat dar<strong>in</strong> die zu<br />

berücksichtigenden Risiken und die möglichen Maßnahmen gegen e<strong>in</strong>e Erregerverschleppung und -<br />

ausbreitung zusammengetragen. In die Zusammenstellung s<strong>in</strong>d zahlreiche praktische Erfahrungen<br />

und spezielle Kenntnisse der R<strong>in</strong>derhalter und ihrer Vertretungen, der Tierärzte, der<br />

Tierzuchttechniker, der Viehhändler, der Experten für landwirtschafliches Bauen, der buiatrischen<br />

Wissenschaft und der Überwachungsbehörden e<strong>in</strong>gegangen. Der Leitfaden stellt damit e<strong>in</strong>e<br />

umfassende Informationssammlung für die betroffenen Berufsgruppen dar und soll durch das<br />

Aufzeigen von angepassten Reaktionsmöglichkeiten zur Ause<strong>in</strong>andersetzung mit der Materie und zur<br />

Entwicklung betriebsspezifischer <strong>Biosicherheit</strong>skonzepte motivieren.


2. Grundlagen<br />

2.1. Def<strong>in</strong>ition<br />

Mit <strong>Biosicherheit</strong> s<strong>in</strong>d die Maßnahmen geme<strong>in</strong>t, die getroffen werden, um Krankheiten von<br />

Tierpopulationen, Beständen oder Gruppen fern zu halten, <strong>in</strong> denen sie bislang nicht auftreten, oder<br />

um die Ausbreitung der Krankheit <strong>in</strong>nerhalb des Bestandes zu beschränken.<br />

Bezogen auf die R<strong>in</strong>derhaltung beschreibt die <strong>Biosicherheit</strong> alle Maßnahmen deren Ziel die<br />

Verh<strong>in</strong>derung der Kontam<strong>in</strong>ation unserer Bestände mit Krankheitserregern ist, oder die e<strong>in</strong>e<br />

Ausbreitung der Erreger, ausgehend von <strong>in</strong>fizierten Tieren, verh<strong>in</strong>dern helfen.<br />

2.2. biologische Grundlagen<br />

Krankheitserreger können auf vielen verschiedenen Wegen übertragen werden. Für viele<br />

Krankheitserreger s<strong>in</strong>d die Infektionswege spezifisch.<br />

Man unterscheidet dabei grundsätzlich zwischen direkter und <strong>in</strong>direkter Infektion. Bei der direkten<br />

Infektion gelangt der Krankheitserreger ohne Zwischenschritte von Tier zu Tier. Beispiele für diese Art<br />

der Erregerübertragung s<strong>in</strong>d die aerogenen Tröpfchen<strong>in</strong>fektionen oder Kontakt<strong>in</strong>fektionen. E<strong>in</strong>e<br />

Übertragung von Keimen via ausgeschiedener Se- und Exkrete erfolgt teilweise auch auf direktem<br />

Wege. Direkte Infektionen durch Tierkontakte s<strong>in</strong>d die häufigste Ursache der Übertragung von<br />

Tierseuchen (s.Abb.1)<br />

Voraussetzung für e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>direkte Übertragung von Krankheitserregern ist die Existenz von<br />

Überträgern oder Vektoren. Man unterscheidet zwischen belebten Vektoren (Personen, Tiere anderer<br />

Arten, Wildtierpopulationen, Schadnager, Zecken, Stechmücken etc.) und unbelebten Vektoren<br />

(Fahrzeuge, Geräte und Instrumente, Futter und Wasser).<br />

Abb.1:<br />

Anteile verschiedener<br />

Übertragungswege an den<br />

Infektionsursachen für Tierseuchen<br />

Quelle:<br />

FLI, Wusterhausen<br />

Dr. Jürgen Teufert, Dr. Matthias Kramer<br />

2007<br />

Um die Risiken der Infektionsübertragung besser managen zu können, beschäftigt sich die<br />

<strong>Biosicherheit</strong> mit folgenden drei Fragen:<br />

a) Durch wen oder was können Erreger neu <strong>in</strong> den R<strong>in</strong>derbestand e<strong>in</strong>geschleppt werden und wie<br />

wird die E<strong>in</strong>schleppung erschwert?<br />

b) Wie kann der Neue<strong>in</strong>trag e<strong>in</strong>er Infektion möglichst rasch erkannt werden, um Gegenmaßnahmen<br />

zu ergreifen?<br />

c) Wie kann die Vorbeugung gegen Infektionsübertragungen günstigstenfalls gestaltet werden?<br />

Bei der Analyse der E<strong>in</strong>schleppungsgefahr von Krankheitserregern s<strong>in</strong>d vor allem der Tierverkehr<br />

sowie der Personen- und Fahrzeugverkehr, sowie der Kontakt zu Wildtieren zu betrachten. Der<br />

Früherkennung von Seuchen und anderen Infektionen dient e<strong>in</strong> gutes Tiergesundheitsmanagement.<br />

E<strong>in</strong> vorbeugender Infektionsschutz wird am besten zu realisieren se<strong>in</strong>, wenn schon beim<br />

landwirtschaftlichen Bauen auf Aspekte der <strong>Biosicherheit</strong> Wert gelegt wird.


2.3. vorhandene Unterlagen und Quellen<br />

Bereits <strong>in</strong> der Vergangenheit wurden Anforderungen an die <strong>Biosicherheit</strong> formuliert. Diese Konzepte<br />

haben sich jedoch <strong>in</strong> der Praxis nicht durchgesetzt. Bei der Erarbeitung dieses Leitfadens mit<br />

neuartigem Ansatz wurden gesichtet:<br />

a) Richtl<strong>in</strong>ie zur Bekämpfung und zum Schutz vor BHV1 – und BVDV-Infektionen sowie zur<br />

Seuchenvorbeugung <strong>in</strong> R<strong>in</strong>der haltenden Betrieben<br />

Jan. 2000 (Niedersachsen)<br />

Die niedersächsische Richtl<strong>in</strong>ie (RL) wurde im Jahr 2000 erlassen und hatte neben e<strong>in</strong>er<br />

Anlage zur BHV1 und e<strong>in</strong>er Anlage zur BVD Bekämpfung, e<strong>in</strong>e dritte Anlage <strong>in</strong> der<br />

Hygieneanforderungen für R<strong>in</strong>der haltende Betriebe formuliert wurden. Ziel der RL war es die<br />

Seuchenverschleppung zu verh<strong>in</strong>dern sowie die Früherkennung von Infektionen <strong>in</strong> den<br />

Betrieben zu verbessern. Die Maßnahmen zum Erreichen e<strong>in</strong>es betriebsspezifischen<br />

Hygieneplanes wurden auf der Grundlage der Tierzahl, dem Nutzungszweck und den örtlichen<br />

Gegebenheiten ausgerichtet. Es wurden Anforderungen zu den baulichen E<strong>in</strong>richtungen, der<br />

Betriebsführung und e<strong>in</strong>em Tiergesundheitsprogramm formuliert.<br />

Der Beitritt erfolgte durch e<strong>in</strong>e Verpflichtungserklärung. Bis zum Jahr 2005 hatten sich <strong>in</strong><br />

Niedersachsen <strong>in</strong> fünf Landkreisen <strong>in</strong>sgesamt 234 Betrieben angeschlossen. Lediglich e<strong>in</strong><br />

Landkreis hatte <strong>in</strong> 60 Betrieben Kontrollen durchgeführt, bei denen es zu ke<strong>in</strong>en<br />

Beanstandungen kam.<br />

b) Leitl<strong>in</strong>ie über hygienische Anforderungen beim Halten von R<strong>in</strong>dern (LL RdHaltHyg), März<br />

2007 (Mecklenburg-Vorpommern)<br />

Die Leitl<strong>in</strong>ie über hygienische Anforderungen beim Halten von R<strong>in</strong>dern wurde im Jahr 2007 <strong>in</strong><br />

Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet. Grundlage war der Auftrag der<br />

Länderarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft Gesundheitlicher Verbraucherschutz (LAGV). Die Leitl<strong>in</strong>ie trat nie <strong>in</strong><br />

Kraft, da e<strong>in</strong> Konsens mit den Wirtschaftsverbänden nicht erzielt werden konnte.<br />

Die Leitl<strong>in</strong>ie stellt die Eigenverantwortung des Tierhalters heraus, dafür Sorge zu tragen se<strong>in</strong>en<br />

Bestand vor Infektions- und Übertragungsrisiken zu schützen. Die Anforderungen an die<br />

Betriebe erhöhen sich mit e<strong>in</strong>er steigenden Tierzahl.<br />

c) Richtl<strong>in</strong>ie über <strong>Biosicherheit</strong>smaßnahmen und Frühwarnsystem <strong>in</strong> R<strong>in</strong>derhaltungen,<br />

März 2007 (Sachsen-Anhalt)<br />

Der ursprüngliche Entwurf der Richtl<strong>in</strong>ie über <strong>Biosicherheit</strong>smaßnahmen und<br />

Frühwarnsystem <strong>in</strong> R<strong>in</strong>derhaltungen aus dem M<strong>in</strong>isterium für Landwirtschaft und Umwelt <strong>in</strong><br />

Sachsen-Anhalt wurde als Empfehlungen zu <strong>Biosicherheit</strong>smaßnahmen und Frühwarnsystem<br />

<strong>in</strong> R<strong>in</strong>derhaltungen im Jahr 2007 veröffentlicht. Die Empfehlungen gelten für alle Betriebe, die<br />

R<strong>in</strong>der zur Zucht sowie zur Milch- oder Fleischerzeugung halten. Die freiwillige Umsetzung der<br />

Empfehlungen soll zu e<strong>in</strong>er Verbesserung des Hygieneniveaus und zu e<strong>in</strong>em<br />

Tierseuchenschutz <strong>in</strong> den R<strong>in</strong>derbeständen führen. Dabei ist der Betriebsleiter für die<br />

Umsetzung verantwortlich. Inhaltlich ergeben sich vergleichbare Anforderungen an die<br />

baulichen Voraussetzungen und die Betriebsführung. E<strong>in</strong>e Differenzierung <strong>in</strong> Nutzungsrichtung<br />

oder Betriebsgröße erfolgt allerd<strong>in</strong>gs nicht.<br />

F<strong>in</strong>anzielle Vorbehalte sowie die Befürchtungen erhebliche Auflagen erfüllen zu müssen, haben<br />

zu e<strong>in</strong>er mäßigen Annahme der Empfehlungen geführt.<br />

Während der Arbeit am Leitfaden (Juni 2012) legt das Bundesm<strong>in</strong>isterium für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz e<strong>in</strong>en Entwurf für Leitl<strong>in</strong>ien für hygienische Anforderungen<br />

an das Halten von Wiederkäuern vor. Bei dieser Leitl<strong>in</strong>ie stehen neben Bestimmungen zur<br />

<strong>Biosicherheit</strong> <strong>in</strong> R<strong>in</strong>derbetrieben auch Aspekte der allgeme<strong>in</strong>en Tierbetreuung, des Tierwohls und<br />

vor allem die Sanierungsmaßnahmen im H<strong>in</strong>blick auf Paratuberkulose und Q-Fieber im Focus.<br />

Alle gesichteten Quellen erfüllen nach Me<strong>in</strong>ung der Arbeitsgruppe nicht die notwendigen<br />

Anforderungen an die Praktikabilität und damit an die Akzeptanz <strong>in</strong>nerhalb der betroffenen<br />

Berufsgruppen. Dem wird der hier vorgelegte Leitfaden mit e<strong>in</strong>em Drei-Stufen-Konzept besser<br />

gerecht.


3. „Bauste<strong>in</strong>e“ für <strong>Biosicherheit</strong> <strong>in</strong> R<strong>in</strong>derhaltungen<br />

Das betriebseigene <strong>Biosicherheit</strong>skonzept muss Antworten geben auf die Frage nach den wichtigsten<br />

Risikoquellen für e<strong>in</strong>e Erregere<strong>in</strong>schleppung und geeignete Abwehr- bzw. Vorbeugemaßnahmen.<br />

Diese Kriterien der <strong>Biosicherheit</strong> werden im vorliegenden Leitfaden als Bauste<strong>in</strong>e bezeichnet und<br />

e<strong>in</strong>zeln analysiert.<br />

In allen R<strong>in</strong>derhaltungen ist dazu vor allem der Tierverkehr sowie der Personen- und<br />

Fahrzeugverkehr zu betrachten. Der Früherkennung von Infektionen (und Seuchen) dient e<strong>in</strong> gutes<br />

Tiergesundheitsmanagement. Selbiges wirkt auch vorbeugend, <strong>in</strong>dem e<strong>in</strong>e hochstehende<br />

Herdengesundheit e<strong>in</strong>e optimierte Infektionsabwehr der Tiere begründet, die Außenkontakte der<br />

Herde (z.B. zu Dienstleistern, Händlern, Zukaufstieren etc.) m<strong>in</strong>imiert und so die Neu<strong>in</strong>fektionsrisiken<br />

effektiv senkt.<br />

Alle Maßnahmen des vorbeugenden Infektionsschutzes werden am besten zu realisieren se<strong>in</strong>, wenn<br />

schon beim landwirtschaftlichen Bauen auf Aspekte der <strong>Biosicherheit</strong> Wert gelegt wird.<br />

In jedem Bauste<strong>in</strong> werden die biosicherheitsrelevanten Teilbereiche benannt. Jeder Teilbereich<br />

kennzeichnet e<strong>in</strong> gesondert zu bee<strong>in</strong>flussendes <strong>Biosicherheit</strong>srisiko. Jedem Teilbereich werden<br />

geeignete Maßnahmen zugeordnet.<br />

Maßnahmen zur Risikoabwehr, zur Infektionsfrüherkennung sowie zum vorbeugenden<br />

Gesundheitsschutz können <strong>in</strong> fast allen Teilbereichen mit unterschiedlicher Intensität betrieben<br />

werden. Der mit der jeweiligen Intensität verbundene Aufwand steht <strong>in</strong> enger Beziehung zum daraus<br />

zu erwartenden Niveau der <strong>Biosicherheit</strong>. Die Konzeption dieses Leitfadens sieht e<strong>in</strong> Drei-Stufen-<br />

Modell für die E<strong>in</strong>führung von <strong>Biosicherheit</strong>skonzepten vor.<br />

Das Niveau der Sicherheitsstufe I sollte von allen R<strong>in</strong>derhaltungen angestrebt werden. E<strong>in</strong>em<br />

erhöhten Risikopotenzial ist mit e<strong>in</strong>er Intensivierung der Sicherheits-Maßnahmen zu begegnen.<br />

Gründe für überdurchschnittliche <strong>Biosicherheit</strong>sbemühungen (<strong>Biosicherheit</strong>sstufen II oder III) können<br />

z.B. se<strong>in</strong>:<br />

Auftreten hoch<strong>in</strong>fektiöser Erkrankungen <strong>in</strong> der Region (z.B. Seuchenzüge),<br />

die Wertigkeit der zu schützenden Herde: z. B. abhängig von<br />

• dem genetischen Potential der Herde<br />

• dem Gesundheitsstatus der Herde nach erfolgreicher (kosten<strong>in</strong>tensiver) Sanierung<br />

(z.B. BHV I oder BVD)<br />

• der Anzahl gehaltener R<strong>in</strong>der<br />

die Abhängigkeit von e<strong>in</strong>em spezifischen Gesundheitsstatus für die Marktsicherheit der Produkte<br />

(Zucht-Vieh, Export-Vieh, Vorzugsmilch etc.).<br />

So soll es jedem Betrieb ermöglicht werden, das für ihn erforderliche Konzept bewusst wählen und<br />

nach se<strong>in</strong>en Möglichkeiten umsetzen zu können. Es soll auch deutlich werden, dass e<strong>in</strong>e def<strong>in</strong>ierte<br />

Sicherheitsstufe nur durch konsequente Anwendung der entsprechenden Empfehlungen über alle<br />

Bauste<strong>in</strong>e für <strong>Biosicherheit</strong> gleichermaßen zu erreichen ist. Punktuelle Anstrengungen bei<br />

gleichzeitiger Vernachlässigung anderer Risikobereiche schaffen nicht die angestrebte Sicherheit. Die<br />

<strong>Biosicherheit</strong>sstufe I wird als m<strong>in</strong>imal anzustrebende E<strong>in</strong>gangsstufe beschrieben.


3.1 Personen- und Fahrzeugverkehr<br />

(Management der Kontakte mit Personen u. Fahrzeugen)<br />

Das Risiko der Erregerübertragung durch Personen- und Fahrzeuge wird bestimmt durch:<br />

Erregerart und -menge am Ausgangsort (Stall, Weide, Strasse etc)<br />

Kontam<strong>in</strong>ationsrisiko und Erregerkontakt der Personen und Fahrzeuge<br />

am Ausgangsort<br />

Widerstandsfähigkeit und Übertragbarkeit des Erregers<br />

Art und Menge der Übertragungsmöglichkeiten im Empfängerbetrieb<br />

(Tierkontakt, Futterkontam<strong>in</strong>ation etc.)<br />

Empfänglichkeit der Tiere im Empfängerbetrieb<br />

Daraus ergeben sich folgende Grundsätze für den Personen- und Fahrzeugverkehr:<br />

Eigenverantwortung und Risikobewusstse<strong>in</strong> der Personen mit Übertragungsrisiko<br />

Regulierung des Personen- und Fahrzeugverkehrs im Betrieb<br />

Hygiene-Maßnahmen von Personen und Fahrzeugen beim Betreten / Befahren<br />

und beim Verlassen von r<strong>in</strong>derhaltenden Betrieben.<br />

Umsetzung von betriebsspezifischen <strong>Biosicherheit</strong>skonzepten<br />

Die Umsetzung erfolgt durch Maßnahmen gemäß folgender Tabelle:<br />

Tabelle 1: Risiken und Maßnahmen des Personen- und Fahrzeugverkehrs


Tabelle 1: Risiken und Maßnahmen des Personen- und Fahrzeugverkehrs<br />

Teilbereich Risiko<br />

Management-Maßnahmen<br />

Nr. Stufe I Stufe II Stufe III<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

Das Betreten des Betriebes durch<br />

unbefugte Personen stellt e<strong>in</strong><br />

unnötiges Übertragungsrisiko dar.<br />

Fahrzeuge, die zuvor Kontakt zu<br />

Krankheitserregern hatten, können<br />

diese <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Empfängebetrieb<br />

verschleppen.<br />

Personen und Fahrzeuge können<br />

auch <strong>in</strong>nerhalb des Betriebes<br />

Krankheitserreger aufnehmen<br />

(Kadaver-/Dung-Lager) und <strong>in</strong> zuvor<br />

unbelastete Bereiche (Stall)<br />

verschleppen (Kreuzkontam<strong>in</strong>ation)<br />

Jeder Zutritt von Personen zum<br />

Stallbereich birgt die Gefahr der<br />

E<strong>in</strong>schleppung von<br />

Krankheitserregern.<br />

E<strong>in</strong> besonderes Risiko bedeutet das<br />

Betreten des Stalles durch<br />

potentiell kontam<strong>in</strong>ierte Personen<br />

(z.B. Tierärzte, Tierzuchttechniker,<br />

Klauenpfleger, Viehhändler, Berater,<br />

Kontrolleure, Lieferanten)<br />

Auf das Verbot des unbefugten Betretens weist e<strong>in</strong><br />

Warnschild h<strong>in</strong>.<br />

Auf Sauberkeit der Fahrzeuge ist zu achten, weil<br />

dadurch die Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit e<strong>in</strong>er Kontam<strong>in</strong>ation<br />

mit Erregern reduziert ist.<br />

Kurze und direkte Wege verm<strong>in</strong>dern die Gefahr der<br />

betriebs<strong>in</strong>ternen Erreger-Verschleppung.<br />

Das Betreten des Stalles ist auf die autorisierten<br />

Personen zu beschränken.<br />

Diese Personen sollen bei Stallzutritt saubere<br />

Schutzkleidung tragen: gut gere<strong>in</strong>igtes Schuhwerk<br />

und äußerlich sichtbar saubere Kittel/Overalls<br />

reduzieren die Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit e<strong>in</strong>er Übertragung<br />

von Erregern.<br />

E<strong>in</strong> zusätzliches Tor an der Hofe<strong>in</strong>fahrt,<br />

welches bei Bedarf geschlossen werden<br />

kann, schafft die Möglichkeit kurzfristig<br />

unbefugte Personen am Betreten des<br />

Betriebsgeländes zu h<strong>in</strong>dern.<br />

Die Notwendigkeit des Befahrens (auch<br />

durch saubere Fahrzeuge ) ist im E<strong>in</strong>zelfall<br />

zu h<strong>in</strong>terfragen. Diese Beschränkung des<br />

Fahrzeugverkehrs verm<strong>in</strong>dert die Anzahl<br />

möglicher Verschleppungen durch<br />

Fahrzeuge.<br />

Die Analyse von Kontam<strong>in</strong>ationsquellen und<br />

besonders schützenswerten<br />

Betriebsbereichen ermöglicht die<br />

Festlegung s<strong>in</strong>nvoller Wege für den<br />

Personen und Fahrzeugverkehr.<br />

Vorgeschriebene Wege verh<strong>in</strong>dern so e<strong>in</strong>e<br />

betriebs<strong>in</strong>terne Erregerübertragung.<br />

Stallzutritt nur <strong>in</strong> Begleitung von<br />

Betriebspersonal ermöglicht e<strong>in</strong>e<br />

gezieltere und ggf. strengere Auswahl<br />

berechtigter Personen. Zudem kann die<br />

E<strong>in</strong>haltung von Hygieneregeln überwacht<br />

werden.<br />

Das Anlegen von betriebseigenem<br />

Schuhwerk (Gummistiefel (!)) und<br />

betriebseigener Kleidung (Kittel, besser:<br />

Overall)<br />

<strong>in</strong> separater Umkleidemöglichkeit (Sp<strong>in</strong>d,<br />

geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit)<br />

m<strong>in</strong>imiert e<strong>in</strong> Übertragungsrisiko<br />

weitgehend.<br />

E<strong>in</strong> verschlossenes Tor an der Hofe<strong>in</strong>fahrt<br />

ermöglicht dem Betriebsleiter die<br />

Beschränkung des Zutritts ausschließlich<br />

durch befugte Personen.<br />

E<strong>in</strong>e Erregerverschleppung durch<br />

unvermeidbaren Fahrzeugverkehr kann<br />

durch Re<strong>in</strong>igung und Des<strong>in</strong>fektion der<br />

Fahrzeuge <strong>in</strong> geeigneten Schleusen an<br />

der Hofe<strong>in</strong>fahrt weitgehend m<strong>in</strong>imiert<br />

werden.<br />

Größtmögliche Sicherheit bietet die<br />

Aufteilung des Betriebsgeländes <strong>in</strong><br />

"re<strong>in</strong>e Seite" und "unre<strong>in</strong>e Seite" (Weiß-<br />

Schwarz-Bereich). Personen- und<br />

Fahrzeugbewegungen von der unre<strong>in</strong>en <strong>in</strong><br />

die re<strong>in</strong>e Seite müssen ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Die Notwendigkeit des Stallzutritts von<br />

Personen ist im E<strong>in</strong>zelfall kritisch zu prüfen.<br />

Ausgewählte Personen, die zur<br />

Betriebsführung unerlässlich s<strong>in</strong>d, dürfen<br />

den Stall nur <strong>in</strong> Begleitung des<br />

Betriebspersonals betreten.<br />

E<strong>in</strong> vollständiger Wechsel der Kleidung<br />

(Straßenkleidung("unre<strong>in</strong>"), betriebseigene<br />

Stallkleidung ("re<strong>in</strong>")) mit Nutzung<br />

geeigneter Schleusen (Trennung von<br />

re<strong>in</strong>er und unre<strong>in</strong>er Seite, idealerweise mit<br />

Duschmöglichkeit) verh<strong>in</strong>dert den E<strong>in</strong>trag<br />

von Erregern durch Personen.<br />

Seite 1 von 2


Tabelle 1: Risiken und Maßnahmen des Personen- und Fahrzeugverkehrs<br />

Teilbereich Risiko<br />

Management-Maßnahmen<br />

Nr. Stufe I Stufe II Stufe III<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

7.1.<br />

7.2.<br />

Das Risiko der Erregerübertragung<br />

steigt mit der Zahl der Tierkontakte.<br />

Unnötige Tierkontakte s<strong>in</strong>d daher zu<br />

vermeiden.<br />

Instrumentarium mit direktem<br />

Kontakt mit Körper-Flüssigkeiten<br />

und -Ausscheidungen (z.B.<br />

Besamungskatheter, Götzekatheter)<br />

stellt e<strong>in</strong> erhöhtes Übertragungsrisiko<br />

dar.<br />

Fixation u. Markieren von E<strong>in</strong>zeltieren, die<br />

betriebsfremden Personen vorgestellt werden sollen<br />

(Besamung, Untersuchung und Behandlung etc.),<br />

verkürzt Wege und verr<strong>in</strong>gert die Zahl unnötiger<br />

Tierkontakte.<br />

Auch durch kontam<strong>in</strong>iertes Instrumentarium können Krankheitserreger übertragen werden.<br />

anderes Instrumentarium<br />

(z.B. Janetspritze) trägt e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>geres<br />

Übertragungsrisiko<br />

Durch Kontam<strong>in</strong>ation im Stall entsteht<br />

die Gefahr der Verschleppung von<br />

Infektionen aus dem Bestand.<br />

Die Reihenfolge planbarer<br />

Bestandsbesuche birgt das höchste<br />

Risiko für Übertragung von<br />

Krankheitserregern dann, wenn<br />

Betriebe mit niedrigerem<br />

Gesundheitsstatus vor Betrieben mit<br />

höherem Gesundheitsstatus<br />

aufgesucht werden.<br />

Gründliche Re<strong>in</strong>igung senkt die Keimbelastung<br />

maßgeblich.<br />

Die Separation von E<strong>in</strong>zeltieren umgeht<br />

den Kontakt betriebsfremder Personen mit<br />

der Herde.<br />

Durch Re<strong>in</strong>igung und Des<strong>in</strong>fektion dieses Instrumentariums vor Wiedergebrauch f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong>e<br />

weitestgehende Erreger-Elim<strong>in</strong>ierung statt. Erreger-Freiheit wird durch E<strong>in</strong>weg-Materialien<br />

garantiert.<br />

E<strong>in</strong>e Stiefelre<strong>in</strong>igung mithilfe von Wasserschlauch<br />

mit Düse und Bürste verr<strong>in</strong>gert die Keimzahl an<br />

Stiefelschaft und -sohle.<br />

E<strong>in</strong> Handwaschbecken mit warmem Wasser, Seife<br />

und Handtuch ist Voraussetzung für e<strong>in</strong>e<br />

ausreichende Re<strong>in</strong>igung der Hände und des<br />

Instrumentariums.<br />

Das Ziel e<strong>in</strong>er gründlichen Re<strong>in</strong>igung und -<br />

wo technisch möglich- Des<strong>in</strong>fektion o.<br />

E<strong>in</strong>wegschutz ist die Erregerfreiheit des<br />

Instrumentariums.<br />

wie Stufe I<br />

Durch Absonderung von Tieren <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Krankenabteil/Krankenstall wird e<strong>in</strong>e<br />

Übertragung von Krankheitserregern von<br />

den Kontakttieren auf die Herde für längere<br />

Zeit vermieden.<br />

wie Stufe I<br />

Durch betriebseigenes Instrumentarium<br />

und sonstiges Material ist das Risiko der<br />

betriebsübergreifenden Erreger-<br />

Verschleppung auszuschließen.<br />

wie Stufe II<br />

Die Verwendung betriebseigenen<br />

Instrumentariums und sonstigen Materials<br />

garantiert die Verh<strong>in</strong>derung<br />

betriebsübergreifender Keimverschleppung.<br />

E<strong>in</strong>e zusätzliche Des<strong>in</strong>fektions-Möglichkeit für Stiefel, Hände und Instrumentarium<br />

entfernt die Keimbelastung dieser weitgehend.<br />

Grundsätzlich sollen bei der Festlegung der Reihenfolge planbarer Betriebsbesuche Betriebe mit dem höheren Gesundheitsstatus denen mit<br />

niedrigerem Gesundheitsstatus, sowie Betriebe mit höherer Sicherheitsstufe denen mit niedrigerer Sicherheitsstufe vorangestellt werden.<br />

Besuche auf Betrieben der Sicherheitsstufe<br />

III sollten mit vorrangiger Priorität geplant<br />

werden.<br />

Seite 2 von 2


3.2 Tierverkehr<br />

(Management der Kontakte mit Tieren)<br />

Das Risiko der Erregerübertragung durch den Tierverkehr wird bestimmt durch:<br />

Gesundheitsstatus der Tiere im Herkunftsbetrieb<br />

Infektionsrisiko und Erregerkontakt der am Tierverkehr teilnehmenden R<strong>in</strong>der<br />

Übertragbarkeit des Erregers (Vermehrung im Wirt, Ausscheidung)<br />

Übertragungsmöglichkeiten im Empfängerbetrieb<br />

Empfänglichkeit der Tiere im Empfängerbetrieb<br />

Daraus ergeben sich folgende Grundsätze für den Tierverkehr:<br />

Verantwortung und Risikobewusstse<strong>in</strong> der im Tierverkehr verantwortlichen Personen<br />

Regulierung des Tierverkehrs<br />

Maßnahmen der vorbeugenden Gesundheitsüberwachung (Atteste, Untersuchungen)<br />

Umsetzung von betriebsspezifischen <strong>Biosicherheit</strong>skonzepten<br />

Die Umsetzung erfolgt durch Maßnahmen gemäß folgender Tabelle:<br />

Tabelle 2: Risiken und Maßnahmen des Tierverkehrs


Tabelle 2: Risiken und Maßnahmen des Tierverkehrs<br />

Teilbereich Risiko<br />

Management-Maßnahmen<br />

Nr. Stufe I Stufe II Stufe III<br />

1.<br />

1.1.<br />

1.2.<br />

1.3.<br />

1.4.<br />

Tierverkehr <strong>in</strong>nerhalb des Betriebes<br />

Bereits der Versatz von<br />

E<strong>in</strong>zeltieren zwischen<br />

Tiergruppen u.<br />

Gebäuden/Betriebsstätten<br />

(Abkalbung, Melken, Kälberstall)<br />

birgt die Gefahr der Übertragung<br />

von Krankheitserregern.<br />

Verstorbene Tiere stellen<br />

möglicherweise e<strong>in</strong> Reservoir an<br />

Krankheitserregern dar.<br />

Dem Umgang mit Falltieren<br />

kommt deshalb e<strong>in</strong>e besondere<br />

Bedeutung zu.<br />

E<strong>in</strong>e Erreger-Übertragung<br />

während des <strong>in</strong>nerbetrieblichen<br />

Transportes kann auch durch<br />

Kontakt mit Tiertransport-<br />

Fahrzeugen entstehen.<br />

E<strong>in</strong>e <strong>in</strong>nerbetriebliche Erreger-<br />

Übertragung kann auch durch<br />

Gerätschaften mit Tier- und<br />

Ausscheidungs-Kontakt<br />

(Masch<strong>in</strong>en, Klauenpflegestände,<br />

Futtermischwagen,<br />

Güllefahrzeuge u.ä.) erfolgen.<br />

Kranke Tiere dürfen nicht zu gesunden versetzt<br />

werden.<br />

E<strong>in</strong> separater Lagerplatz nahe der<br />

Betriebsgrenze schränkt den Kontakt anderer<br />

Tiere, Personen und Fahrzeuge mit dem<br />

potentiellen Erreger-Reservoir e<strong>in</strong>.<br />

Auch <strong>in</strong>nerbetriebliche Tiertransporte sollten<br />

ausschließlich <strong>in</strong> gere<strong>in</strong>igten, bei Betriebsübergreifender<br />

Fahrzeugnutzung auch wirksam<br />

des<strong>in</strong>fizierten Fahrzeugen, stattf<strong>in</strong>den.<br />

Betriebseigene Fahrzeuge s<strong>in</strong>d zu bevorzugen.<br />

Die o.g. Gerätschaften müssen sauber und<br />

gere<strong>in</strong>igt -bei betriebsübergreifender Nutzung<br />

des<strong>in</strong>fiziert- se<strong>in</strong> um e<strong>in</strong>er Erreger-Übertragung<br />

vorzubeugen.<br />

Die Separation kranker Tiere schützt die<br />

gesunden Tiere e<strong>in</strong>er Tiergruppe vor Ansteckung.<br />

E<strong>in</strong> Versatz der gesunden Tiere e<strong>in</strong>er Tiergruppe<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e andere birgt nur e<strong>in</strong> sehr ger<strong>in</strong>ges<br />

Übertragungsrisiko.<br />

E<strong>in</strong> weitgehender Schutz anderer Tiere,<br />

Personen und Fahrzeuge wird durch e<strong>in</strong>e<br />

befestigte Platte an der Betriebsgrenze mit<br />

Auffangmöglichkeit für Flüssigkeiten, feste<br />

Abdeckung und Re<strong>in</strong>igungsmöglichkeit<br />

erreicht.<br />

wie Stufe I<br />

E<strong>in</strong>e Des<strong>in</strong>fektion der Fahrzeuge sollte auch bei<br />

betriebsstättenübergreifender<br />

Fahrzeugnutzung durchgeführt werden.<br />

Die Bauweise der Fahrzeuge muss für e<strong>in</strong>e<br />

wirksame Re<strong>in</strong>igung und Des<strong>in</strong>fektion gut<br />

geeignet se<strong>in</strong>.<br />

wie Stufe I<br />

Auch bei betriebsstättenübergreifender<br />

Gerätenutzung muss (sofern möglich) wirksam<br />

des<strong>in</strong>fiziert werden. Betriebseigene Geräte s<strong>in</strong>d<br />

zu bevorzugen.<br />

Die Bauweise der Geräte muss für e<strong>in</strong>e<br />

wirksame Re<strong>in</strong>igung und Des<strong>in</strong>fektion gut<br />

geeignet se<strong>in</strong>.<br />

Die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es Isolierstalles m<strong>in</strong>imiert<br />

die Gefahr der Verbreitung von<br />

Krankheitserregern im gesamten Betrieb.<br />

Die Lagerung hat so zu erfolgen, dass ke<strong>in</strong>e Gefahr für Menschen, Tiere und die Umwelt entsteht.<br />

Die Tierkörperlagerung <strong>in</strong> verschließbaren<br />

Behältnissen/Gebäuden verh<strong>in</strong>dert vollständig<br />

den Kontakt unbefugter Personen und anderer<br />

Tiere (<strong>in</strong>kl. Wildtiere) zu den Falltieren. Die<br />

E<strong>in</strong>richtung des Pr<strong>in</strong>zips der re<strong>in</strong>en und<br />

unre<strong>in</strong>en Seite unterb<strong>in</strong>det<br />

Kreuzkontam<strong>in</strong>ationen. Durch Re<strong>in</strong>igung- und<br />

Des<strong>in</strong>fektion erfolgt e<strong>in</strong>e Erregerelim<strong>in</strong>ation <strong>in</strong><br />

der Kadaver-Lagerstätte nach Abtransport der<br />

Falltiere.<br />

Innerbetriebliche Tiertransporte s<strong>in</strong>d<br />

ausschließlich <strong>in</strong> betriebseigenen, gere<strong>in</strong>igten<br />

Fahrzeugen durchzuführen.<br />

Die Fahrzeuge müssen<br />

regelmäßig des<strong>in</strong>fiziert werden.<br />

E<strong>in</strong>e Re<strong>in</strong>igung und Des<strong>in</strong>fektion von<br />

Fahrzeugen bei Betriebsstätten-übergreifender<br />

Fahrzeug-Nutzung muss stets vor Verlassen<br />

des Betriebsstätte durchgeführte werden.<br />

Es s<strong>in</strong>d ausschließlich betriebseigene,<br />

gere<strong>in</strong>igte Geräte zu verwenden.<br />

E<strong>in</strong>e regelmäßige Geräte-Des<strong>in</strong>fektion muss<br />

durchgeführt werden.<br />

E<strong>in</strong>e Re<strong>in</strong>igung und Des<strong>in</strong>fektion bei<br />

Betriebsstätten-übergreifender Geräte-Nutzung<br />

muss stets vor Verlassen des Betriebsstätte<br />

durchgeführt werden.<br />

Seite 1 von 3


Tabelle 2: Risiken und Maßnahmen des Tierverkehrs<br />

Teilbereich Risiko<br />

Management-Maßnahmen<br />

Nr. Stufe I Stufe II Stufe III<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

Nachbarschaftliche Tierkontakte<br />

E<strong>in</strong>e Erregerübertragung<br />

zwischen Tieren<br />

nachbarschaftlicher Betriebe kann<br />

stattf<strong>in</strong>den bei:<br />

geme<strong>in</strong>schaftlicher Weidehaltung<br />

u./o. Nutzung von Treibewegen,<br />

sowie bei engem Tierkontakt an<br />

den geme<strong>in</strong>samen<br />

Betriebsgrenzen.<br />

Der Tierverkehr zwischen den<br />

Betrieben (direkter Handel und<br />

Händler-vermittelter Tierverkehr)<br />

birgt e<strong>in</strong> Risiko h<strong>in</strong>sichtlich der<br />

Verbreitung von<br />

Krankheitserregern aus dem<br />

abgebenden <strong>in</strong> den<br />

aufnehmenden Betrieb.<br />

E<strong>in</strong>e Infektion, die e<strong>in</strong><br />

zugekauftes Tier zum Überträger<br />

von Krankheitserregern macht,<br />

kann auch erst auf dem<br />

Transport u./o. auf<br />

Sammelstellen e<strong>in</strong>treten.<br />

Bei Kontakt von Tieren<br />

unterschiedlicher<br />

Herkunftsbetriebe treffen hier<br />

zahlreiche Erreger auf Tiere mit<br />

une<strong>in</strong>heitlichem Immunstatus.<br />

E<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>schaftliche Weidehaltung darf nur<br />

von Tieren mit e<strong>in</strong>heitlichem<br />

Gesundheitsstatus erfolgen.<br />

Der unbeabsichtigte Tierkontakt ist durch sichere<br />

E<strong>in</strong>zäunungen zu m<strong>in</strong>imieren.<br />

E<strong>in</strong> unmittelbarer Kontakt von Tieren mit<br />

unterschiedlichen Gesundheitsstatus (z.B. auf<br />

Treibewegen oder an Betriebsgrenzen) ist zu<br />

unterb<strong>in</strong>den, erforderlichenfalls ist Doppelzaun<br />

im Abstand von m<strong>in</strong>d. 2m e<strong>in</strong>zurichten.<br />

Um den E<strong>in</strong>trag von Tierkrankheiten zu<br />

vermeiden, müssen aufgenommene Tiere den<br />

gleichen oder e<strong>in</strong>en höheren<br />

Gesundheitsstatus (m<strong>in</strong>d. bezüglich der<br />

anzeigepflichtigen Krankheiten) wie die Tiere des<br />

aufnehmenden Betriebes haben .<br />

wie Stufe I<br />

e<strong>in</strong>e Betriebs-übergreifende Nutzung von<br />

Treibewegen und Weiden ist nach Möglichkeit<br />

zu vermeiden.<br />

Um den Gesundheitsstatus e<strong>in</strong>es zukaufenden<br />

Betriebes zu sichern, müssen aufgenommene<br />

Tiere über den Bereich der anzeigepflichtigen<br />

Krankheiten h<strong>in</strong>aus den gleichen oder<br />

höheren Gesundheitsstatus haben (z.B.<br />

Freiheit von kl<strong>in</strong>isch erkennbaren<br />

Atemwegs-, Darm-, Haut-, Eutererkrankungen<br />

u.ä.).<br />

Auf dem Transportweg (samt aller Zwischenstationen) soll e<strong>in</strong><br />

Kontakt zu Tieren mit niedrigerem Gesundheitsstatus<br />

bezüglich der anzeigepflichtigen Tierseuchen<br />

sowie zu Tieren mit sichtbaren Anzeichen e<strong>in</strong>er übertragbaren Krankheit vermieden werden.<br />

wie Stufe I<br />

e<strong>in</strong>e Betriebs-übergreifende Nutzung von<br />

Treibewegen und Weiden ist auszuschließen.<br />

wie Stufe II<br />

Die Feststellung des spezifischen<br />

Gesundheitsstatus der aufgenommen Tiere<br />

durch gesonderte Untersuchungen empfiehlt<br />

sich, um den vom aufnehmenden Betrieb<br />

def<strong>in</strong>ierten Gesundheitsstatus der Herde zu<br />

sichern (z.B. Freiheit von Staph. aureus).<br />

Andernfalls dürfen Tiere nur nach Durchlaufen<br />

von Quarantäne-Maßnahmen <strong>in</strong> den Betrieb<br />

aufgenommen werden.<br />

E<strong>in</strong> Kontakt zu Tieren mit niedrigerem oder<br />

unbekanntem Gesundheitsstatus muss<br />

ausgeschlossen se<strong>in</strong><br />

Andernfalls dürfen Tiere nur nach Durchlaufen<br />

von Quarantäne-Maßnahmen <strong>in</strong> den Betrieb<br />

aufgenommen werden.<br />

Seite 2 von 3


Tabelle 2: Risiken und Maßnahmen des Tierverkehrs<br />

Teilbereich Risiko<br />

Management-Maßnahmen<br />

Nr. Stufe I Stufe II Stufe III<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

Grundsätzlich birgt der<br />

Tierverkehr über Ausstellungen<br />

und Auktionen (u.a.<br />

Verkaufsveranstaltungen) e<strong>in</strong><br />

hohes Risiko des<br />

Erregeraustausches zwischen<br />

Tieren unterschiedlicher Herkunft.<br />

E<strong>in</strong> besonders hohes<br />

Infektionsrisiko besteht beim<br />

Tierverkehr über Kl<strong>in</strong>iken, da<br />

hier üblicherweise mit erhöhtem<br />

Erreger-Vorkommen gerechnet<br />

werden muss.<br />

Auch über den Verkehr mit<br />

Tierprodukten<br />

(Sperma, Embryonen…) können<br />

Krankheitserreger verschleppt<br />

werden.<br />

E<strong>in</strong>e Gefahr des Erreger-<br />

Austausches ergibt sich auch aus<br />

dem Verkehr von<br />

Tierausscheidungen (z.B.Gülle,<br />

Mist, Biogas-Substraten;<br />

Nutzung betriebsfremden<br />

Materials)<br />

Ausgestellte Tiere müssen m<strong>in</strong>desten den<br />

geforderten Gesundheitsstatus bezüglich der<br />

anzeigepflichtigen Krankheiten haben.<br />

E<strong>in</strong>e Attestierung u. kl<strong>in</strong>ische<br />

E<strong>in</strong>gangsuntersuchung der E<strong>in</strong>zeltiere soll<br />

e<strong>in</strong>e Erregerverbreitung ausgehend von kranken<br />

Tieren verh<strong>in</strong>dern.<br />

Das Risiko des Verkehrs von Tieren, die sich <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er Krankheits<strong>in</strong>kubation bef<strong>in</strong>den, wird durch<br />

die Zusicherung e<strong>in</strong>es kl<strong>in</strong>ischen<br />

Gesundheitsstatus im Ursprungsbetrieb<br />

verr<strong>in</strong>gert.<br />

Im Bereich der Tierseuchen dürfen ke<strong>in</strong>e<br />

Erkrankungen im Ursprungsbestand zur<br />

amtlichen Kenntnis gelangt se<strong>in</strong>.<br />

wie Stufe I<br />

Wenn e<strong>in</strong>zelne aufzunehmende Tiere e<strong>in</strong>en<br />

spezifischen (vom Veranstalter und Käufer<br />

vere<strong>in</strong>barten) Gesundheitsstatus haben,<br />

verr<strong>in</strong>gert sich dadurch für den Käufer das Risiko<br />

der E<strong>in</strong>schleppung bestimmter Erkrankungen<br />

(Beispiel: Staph. aureus Infektionen)<br />

In Kl<strong>in</strong>iken e<strong>in</strong>gestellte u./o.behandelte Tiere müssen m<strong>in</strong>desten den geforderten<br />

Gesundheitsstatus bezüglich der anzeigepflichtigen Krankheiten haben<br />

Betriebsfremdes Material sollte nur außerhalb<br />

der aufnehmenden Betriebsstätte gelagert<br />

werden.<br />

Futter sollte von Flächen, auf denen potentiell<br />

<strong>in</strong>fektiöses Material ausgebracht wurde, nur nach<br />

angemessener Wartezeit gewonnen werden.<br />

wie Stufe I<br />

E<strong>in</strong>e Ausbr<strong>in</strong>gung betriebsfremder Substrate<br />

auf Futterflächen sollte nach Möglichkeit<br />

vermieden werden.<br />

wie Stufe I<br />

Über den Gesundheitsstatus bezüglich der<br />

anzeigepflichtigen Krankheiten h<strong>in</strong>aus, müssen<br />

alle ausgestellten Tiere e<strong>in</strong>en spezifischen<br />

(vom Veranstalter und Käufer vere<strong>in</strong>barten)<br />

Gesundheitsstatus haben, um für den Käufer<br />

das Risiko der E<strong>in</strong>schleppung bestimmter<br />

Erkrankungen zu verr<strong>in</strong>gern (Beispiel:<br />

Schmallenberg-Virus-Infektionen)<br />

Wenn die Freiheit von spezifischen Erkrankungen<br />

bei Zukaufstieren nicht sichergestellt werden<br />

kann, dürfen Tiere nur nach Durchlaufen von<br />

Quarantäne-Maßnahmen <strong>in</strong> den Betrieb<br />

aufgenommen werden.<br />

wie Stufe I<br />

Quarantäne-Maßnahmen müssen im<br />

rücknehmenden Betrieb sichergestellt werden,<br />

um unerkannte Infektionen aus dem<br />

Kl<strong>in</strong>ikaufenthalt von der Stammherde<br />

fernzuhalten.<br />

Produkte müssen von Stationen stammen, die <strong>in</strong> Deutschland amtlich zugelassen oder von der EU gelistet s<strong>in</strong>d.<br />

wie Stufe I<br />

E<strong>in</strong>e Ausbr<strong>in</strong>gung betriebsfremder Substrate<br />

auf Futterflächen ist zu vermeiden.<br />

Seite 3 von 3


3.3 Tiergesundheits-Management<br />

(Zusammenarbeit von Tierhalter u. Tierarzt)<br />

Die Bedeutung des Tiergesundheits-Managements für die <strong>Biosicherheit</strong> besteht <strong>in</strong> der:<br />

Kont<strong>in</strong>uierlichen Sicherung und Verbesserung des Gesundheitsstatus der Herde<br />

• Tiergesundheit als Ziel von <strong>Biosicherheit</strong>s-Maßnahmen<br />

(Reduktion von Tier- und Personen-Verkehr)<br />

• Tiergesundheit als Vorraussetzung für <strong>Biosicherheit</strong><br />

(Reduktion von Erreger-Quellen)<br />

Früherkennung neu e<strong>in</strong>geschleppter Infektionskrankheiten<br />

Daraus ergeben sich folgende Grundsätze für das Tiergesundheitsmanagement:<br />

Sicherung e<strong>in</strong>es hohen Aus- und Fortbildungsniveaus <strong>in</strong> Fragen der Tiergesundheit<br />

und Hygiene aller an der Tierbetreuung beteiligten Personen<br />

enge Zusammenarbeit aller an der Tierbetreuung beteiligten Personen<br />

Entwicklung und Umsetzung von vorbeugenden Gesundheitskonzepten<br />

fristgerechte und vollständige Umsetzung von vorgeschriebenen Maßnahmen der<br />

Tierseuchenbekämpfung (Monitor<strong>in</strong>g, Impfungen etc.)<br />

Entwicklung und Umsetzung betriebsspezifischer <strong>Biosicherheit</strong>skonzepte<br />

Die Umsetzung erfolgt durch Maßnahmen gemäß folgender Tabelle:<br />

Tabelle 3: Ziele und Maßnahmen des Tiergesundheits-Managements


Tabelle 3: Ziele und Maßnahmen des Tiergesundheits-Managements<br />

Teilbereich Ziele<br />

Management-Maßnahmen<br />

Nr. des Tiergesundheits-Managements Stufe I Stufe II Stufe III<br />

1.<br />

2.<br />

1.1.<br />

1.2.<br />

E<strong>in</strong>e regelmäßige Tierbeobachtung trägt zu<br />

e<strong>in</strong>er Früherkennung von<br />

Krankheitsanzeichen bei.<br />

Produktionsbiologische Daten s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong><br />

Indikator für die Tiergesundheit.<br />

2.1. fachliche Begleitung<br />

2.2. H<strong>in</strong>zuziehung von Experten-Wissen<br />

2.3.<br />

Beurteilung der allgeme<strong>in</strong>en Tiergesundheit<br />

ganzheitliches und<br />

prophylaktisches Vorgehen<br />

Es erfolgt e<strong>in</strong>e tägliche Tierbeobachtung<br />

durch den Tierhalter.<br />

- / -<br />

E<strong>in</strong> frühzeitiges H<strong>in</strong>zuziehen von<br />

Fachleuten (z.B. Tierärzte, Futterberater,<br />

Melkberater ...) zur Ursachen-Feststellung<br />

und Entwicklung von Maßnahmenplänen<br />

bei gesundheitlichen Störungen trägt zum<br />

Erhalt sowie ggf. zur Verbesserung der<br />

Tiergesundheit bei.<br />

E<strong>in</strong>e tägliche risikoorientierte<br />

Tierbeobachtung der e<strong>in</strong>zelnen<br />

Nutzungsgruppen<br />

Der Erhalt und die Verbesserung der Tiergesundheit wird durch Betriebsbesuche von Fachpersonal erreicht.<br />

(Kälber, frisch Abgekalbte, gesundheitlich<br />

auffällige Tiere usw.) ist gewährleistet.<br />

Jeder Tierhalter sollte se<strong>in</strong>en Bestand tierärztlich betreuen zu lassen.<br />

Die tierärztliche Betreuung umfasst neben e<strong>in</strong>er qualifizierten Diagnostik und Behandlung<br />

sowie e<strong>in</strong>er kont<strong>in</strong>uierlichen Beratung auch :<br />

E<strong>in</strong>e tägliche risikoorientierte<br />

Tierbeobachtung der e<strong>in</strong>zelnen<br />

Nutzungsgruppen<br />

(Kälber, frisch Abgekalbte, gesundheitlich<br />

auffällige Tiere usw.)<br />

mit e<strong>in</strong>er geeigneten Dokumentation ist<br />

gewährleistet.<br />

E<strong>in</strong>e regelmäßige H<strong>in</strong>zuziehung von Fachleuten<br />

(auch nicht anlassbezogen) stellt den Erhalt sowie ggf. die Verbesserung der Tiergesundheit<br />

sicher.<br />

Empfehlenswert ist die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er<br />

Integrierten Tierärztlichen Bestandsbetreuung (ITB).<br />

Die Erfassung und Auswertung produktionsbiologischer Daten<br />

(Abgangsrate, Abgangsgründe, Aborte/Totgeburten/Missbildungen, Aufzuchtverluste,<br />

Fruchtbarkeitskennzahlen…) lässt Rückschlüsse auf die Tiergesundheit zu.<br />

Sie sollte regelmäßig durchgeführt und mit Tierärzten und anderen Fachkräften<br />

analysiert werden<br />

- e<strong>in</strong>e aktive Begleitung betrieblicher Sanierungsprogramme (siehe auch 3.1.)<br />

- die Durchführung amtlich angewiesener Untersuchungen (siehe 3.1.) und<br />

- die E<strong>in</strong>flussnahme auf notwendige tiergesundheitliche, tierseuchenprophylaktische und tierhygienische Maßnahmen.<br />

E<strong>in</strong>e Integrierte Tierärztliche<br />

Bestandsbetreuung (ITB) wird durchgeführt.<br />

Seite 1 von 2


Tabelle 3: Ziele und Maßnahmen des Tiergesundheits-Managements<br />

Teilbereich Ziele<br />

Management-Maßnahmen<br />

Nr. des Tiergesundheits-Managements Stufe I Stufe II Stufe III<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

3.1.<br />

3.2.<br />

Früherkennung von Tierseuchen und Tierkrankheiten<br />

E<strong>in</strong>e wiederholte Beobachtung,<br />

Untersuchung und Bewertung (Monitor<strong>in</strong>g)<br />

des Tierbestandes hilft e<strong>in</strong>en Überblick über<br />

den Gesundheitsstatus zu erlangen.<br />

Es bedarf besonderer Reaktionen<br />

- bei Verdacht e<strong>in</strong>er seuchenhaften Erkrankung im<br />

Bestand,<br />

- bei plötzlichen Leistungse<strong>in</strong>brüchen,<br />

- bei gravierenden Qualitätsmängeln der Rohmilch<br />

(Zellzahl, Milch<strong>in</strong>haltsstoffe),<br />

- bei gehäuften fieberhaften Erkrankungen,<br />

Aborten/Totgeburten/Missbildungen sowie<br />

- bei gehäuften Todesfällen<br />

Der Vorbeuge vor E<strong>in</strong>schleppung von<br />

Tierseuchen/Tierkrankheiten<br />

durch Schädl<strong>in</strong>ge dient die<br />

Schädl<strong>in</strong>gsbekämpfung.<br />

(Nager, Insekten, Vögel …)<br />

5.1. Re<strong>in</strong>igung<br />

5.2. Des<strong>in</strong>fektion<br />

Die regelmäßige Durchführung der rechtlich vorgegebenen Untersuchungen verm<strong>in</strong>dert das Risiko, dass Tierkrankheiten unerkannt<br />

bleiben.<br />

E<strong>in</strong>e anlassbezogene Re<strong>in</strong>igung verr<strong>in</strong>gert<br />

die Keimbelastung <strong>in</strong> dem gere<strong>in</strong>igten<br />

Betriebsteil.<br />

Bei diesen Anzeichen ist der Tierarzt frühzeitig h<strong>in</strong>zu zu ziehen.<br />

Über die rechtlich vorgegebenen Untersuchungen h<strong>in</strong>aus, s<strong>in</strong>d zur Früherkennung von Tierseuchen und Tierkrankheiten<br />

besondere Untersuchungen erforderlich.<br />

In diesen Fällen hat der Tierbesitzer unverzüglich die Ursachen tierärztlich feststellen zu lassen<br />

und alle weiteren Maßnahmen zu veranlassen.<br />

E<strong>in</strong>e planmäßige Schädl<strong>in</strong>gsbekämpfung ist durchzuführen.<br />

E<strong>in</strong>e Senkung des Infektionsdruckes (z.B. ausgehend von Stallungen, Gerätschaften zur Tierversorgung) wird erreicht durch folgende Maßnahmen:<br />

E<strong>in</strong>e anlassbezogene Des<strong>in</strong>fektion wirkt gezielt auf bestimmte Krankheitserreger e<strong>in</strong>,<br />

welche eventuell schon im Bestand nachgewiesen wurden und zu e<strong>in</strong>er spezifischen<br />

Erkrankung der Tiere geführt haben<br />

E<strong>in</strong>e planmäßige Schädl<strong>in</strong>gsbekämpfung<br />

durch IHK-geprüfte Fachleute ist<br />

durchzuführen.<br />

E<strong>in</strong>e planmäßige Re<strong>in</strong>igung im Betrieb führt zu e<strong>in</strong>er generellen Verm<strong>in</strong>derung von<br />

Krankheitserregern und senkt das Risiko, dass diese auf die Tiere übertragen werden.<br />

E<strong>in</strong>e planmäßige Des<strong>in</strong>fektion im Betrieb<br />

führt zu e<strong>in</strong>er generellen Verm<strong>in</strong>derung von<br />

Krankheitserregern und senkt das Risiko,<br />

dass diese auf die Tiere übertragen werden.<br />

Seite 2 von 2


3.4 Landwirtschaftliches Bauen<br />

(Informationen für Planung von Stall-Neubauten)<br />

Die Bedeutung des landwirtschaftlichen Bauens für die <strong>Biosicherheit</strong> besteht <strong>in</strong>:<br />

der Schaffung der Vorraussetzungen für die Umsetzung aller <strong>Biosicherheit</strong>smaßnahmen<br />

Daraus ergeben sich folgende Grundsätze für das landwirtschaftliche Bauen:<br />

Planung und Ausführung landwirtschaftlichen Bauens unter Berücksichtigung<br />

angestrebter <strong>Biosicherheit</strong>smaßnahmen<br />

enge Zusammenarbeit von Bauplanern und allen an der Tierbetreuung beteiligten<br />

Personen<br />

Bewertung von Kosten baulicher Maßnahmen unter Berücksichtigung der<br />

ökonomischen Vorteile e<strong>in</strong>er verbesserten Tiergesundheit<br />

Die Umsetzung erfolgt durch Maßnahmen gemäß folgender Tabelle:<br />

Tabelle 4: Empfehlungen für landwirtschaftliches Bauen


Tabelle 4: Empfehlungen für landwirtschaftliches Bauen<br />

Teilbereich Empfehlungen für<br />

Bau-Maßnahmen<br />

Nr. landwirtschaftliches Bauen Stufe I Stufe II Stufe III<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

2.1.<br />

2.2.<br />

2.3.<br />

Schon bei der Planung von Stallbauten wird der Grundste<strong>in</strong> für die spätere Umsetzung von <strong>Biosicherheit</strong>smaßnahmen gelegt.<br />

Bewegung auf dem<br />

Betriebsgelände<br />

Zutritt und Verlassen des<br />

Tierbereiches<br />

Gestaltung der<br />

Milchübergabestelle<br />

Empfohlen wird die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er Planungsphase, <strong>in</strong> der mit den Beteiligten (z.B. Tierarzt, Tierzuchttechniker, Klauenpfleger) der Bauentwurf<br />

speziell unter Gesichtspunkten der Tiergesundheit und <strong>Biosicherheit</strong> beurteilt wird.<br />

Von besonderer Bedeutung für die <strong>Biosicherheit</strong> s<strong>in</strong>d Zugangsbegrenzungen und optimierte Wegeführung:<br />

Die Schaffung von kurzen, direkten Wegen zum Stallbereich<br />

möglichst ohne Kreuzung kontam<strong>in</strong>ierter Wege und Flächen verm<strong>in</strong>dert die Gefahr der<br />

Übertragung von Krankheitserregern durch Personen und Fahrzeuge.<br />

Die Schaffung von Re<strong>in</strong>igungsmöglichkeiten<br />

an Zugängen zum Tierbereich für betriebsfremde<br />

Personen ist Voraussetzung für e<strong>in</strong>e<br />

Keimreduktion unmittelbar vor und nach dem<br />

Tierkontakt.<br />

Die Schaffung von Umkleidemöglichkeiten an<br />

Zugängen zum Tierbereich für betriebsfremde<br />

Personen ist Voraussetzung zur Nutzung<br />

betriebseigener Schutzkleidung.<br />

Im Tagesverlauf wechselt Betriebspersonal<br />

zwischen Tierbereich und Betriebsgelände ohne<br />

Umkleiden. Durch getrennte Zugänge für<br />

Betriebspersonal und betriebsfremde<br />

Personen wird e<strong>in</strong>e Kreuzkontam<strong>in</strong>ation im Zu-<br />

/Ausgangsbereich verh<strong>in</strong>dert.<br />

Hygiene-Maßnahmen (hier: Maßnahmen zur Keimreduktion) s<strong>in</strong>d nur mithilfe geeigneter baulicher Voraussetzungen effektiv.<br />

Die Zuwegung für betriebsfremde Fahrzeuge und<br />

Personen muss ohne Kreuzung kontam<strong>in</strong>ierter<br />

Wege und Flächen gewährleistet werden.<br />

E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>richtung von Schleusen an Zugängen zum<br />

Tierbereich für alle Personen ermöglicht die<br />

Umsetzung des Pr<strong>in</strong>zips der re<strong>in</strong>en und unre<strong>in</strong>en<br />

Seite.<br />

Die Schaffung aufgabenspezifischer Zugänge zum Stallgebäude<br />

für Personen ohne Tierkontakt (Milchtankwagenfahrer, Futterlieferant)<br />

verh<strong>in</strong>dert die Kontam<strong>in</strong>ation von Tierbetreuungspersonal und umgekehrt.<br />

Die Milch-Übergabestelle muss planbefestigt und leicht zu re<strong>in</strong>igen se<strong>in</strong>.<br />

Re<strong>in</strong>igungsmöglichkeiten s<strong>in</strong>d möglichst nach folgender Maßgabe auszuführen :<br />

- Mischbatterien für Warmwasser<br />

- ausreichend große Spülbecken<br />

- Ablagemöglichkeiten <strong>in</strong> der Nähe der Spülbecken<br />

- Möglichkeit zum Trocknen der Hände u. Geräte<br />

- Re<strong>in</strong>igungsmöglichkeit für Stiefel mit Schlauch, warmem Wasser und Bürste<br />

Des<strong>in</strong>fektionsmöglichkeiten<br />

für Hände, Stiefel und Geräte s<strong>in</strong>d zu schaffen.<br />

Re<strong>in</strong>igungs- und Des<strong>in</strong>fektionsmöglichkeiten<br />

für Fahrzeuge s<strong>in</strong>d zu schaffen.<br />

Seite 1 / 2


Tabelle 4: Empfehlungen für landwirtschaftliches Bauen<br />

Teilbereich Empfehlungen für<br />

Bau-Maßnahmen<br />

Nr. landwirtschaftliches Bauen Stufe I Stufe II Stufe III<br />

4.<br />

5.<br />

4.1.<br />

Behandlungen<br />

Operationen<br />

Klauenpflege<br />

Bestandsbesuche<br />

4.2. Tiergruppen<br />

4.3. Tierkörper<br />

4.4.<br />

E<strong>in</strong>e Selektion / Separation von E<strong>in</strong>zeltieren oder Tiergruppen erfordern bauseitige Vorbereitung.<br />

Tierkörperteile<br />

(z.B. Nachgeburten,<br />

Abortmaterial,<br />

Klauenpflegeabfall)<br />

Die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es Selbstfangbereiches<br />

ermöglicht die Ausführung vorstehender<br />

Tätigkeiten ohne unnötigen Tierkontakt.<br />

Zur Abgrenzung besonderer Risiko-Gruppen<br />

sollten möglichst die folgenden Bereiche<br />

e<strong>in</strong>gerichtet werden:<br />

- abgetrennter Abkalbebereich<br />

- abgetrennter Krankenbereich<br />

- abgetrennter Masttierbereich<br />

Die Lagerung hat so zu erfolgen,<br />

dass ke<strong>in</strong>e Gefahr für Menschen,<br />

Tiere und die Umwelt entsteht:<br />

E<strong>in</strong> separater Lagerplatz nahe der<br />

Betriebsgrenze ist vorzusehen und mit Schutz<br />

vor unberechtigtem Zugang zu versehen.<br />

Quarantäne-Maßnahmen erfordern besondere bauliche Voraussetzungen.<br />

5.1. Personalhygiene<br />

5.2. Ver- und Entsorgung - / -<br />

5.3. Unterbr<strong>in</strong>gung<br />

wie Stufe I<br />

zusätzlich ist e<strong>in</strong>zurichten:<br />

- getrennter Jungviehbereich<br />

(separater Stallbereich)<br />

E<strong>in</strong>e befestigte Platte an der Betriebsgrenze mit<br />

Auffangmöglichkeit für Flüssigkeiten ist zu<br />

schaffen.<br />

Die Lagerstätte für Falltiere ist mit e<strong>in</strong>er festen<br />

Abdeckung zu versehen. E<strong>in</strong>e<br />

Re<strong>in</strong>igungsmöglichkeit ist e<strong>in</strong>zurichten.<br />

Umkleide-, Re<strong>in</strong>igungs- und Des<strong>in</strong>fektionsmöglichkeiten<br />

für Personen und Geräte sollten vorgehalten werden.<br />

Die getrennte Ver- und Entsorgung sollte<br />

möglich se<strong>in</strong>.<br />

Die getrennte Aufstallung von E<strong>in</strong>gliederungstieren sollte möglich se<strong>in</strong>.<br />

Gesonderte Bereiche für vorstehende Tätigkeiten s<strong>in</strong>d zu schaffen.<br />

Die Bereiche müssen über ausreichende Anzahl an Fixationsstellen verfügen.<br />

Diese Bereiche müssen gut zu re<strong>in</strong>igen se<strong>in</strong>.<br />

wie Stufe II<br />

zusätzlich s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>zurichten:<br />

- getrennter Quarantänestall<br />

(<strong>in</strong>fektionsverdächtige Tiere)<br />

- ggf. getrennter E<strong>in</strong>gliederungsstall<br />

(Zukaufstiere)<br />

Verschließbare Behältnisse/Gebäude zur<br />

Kadaverlagerung s<strong>in</strong>d vorzuhalten.<br />

Dabei ist das Pr<strong>in</strong>zip der re<strong>in</strong>en und unre<strong>in</strong>en Seite<br />

e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

E<strong>in</strong>e Re<strong>in</strong>igungs- und Des<strong>in</strong>fektionsmöglichkeit ist<br />

e<strong>in</strong>zurichten.<br />

Die Lagerung sollte <strong>in</strong> geschlossenen Behältnissen erfolgen und über die Tierkörperbeseitigung entsorgt werden.<br />

E<strong>in</strong> Quarantäne-Bereich erfordert<br />

Umkleide-, Re<strong>in</strong>igungs- und<br />

Des<strong>in</strong>fektionsmöglichkeiten für alle Personen und<br />

Geräte<br />

Getrennte Möglichkeiten zur Ver- und Entsorgung<br />

(z.B. Füttern, Tränken, Melken, Misten) s<strong>in</strong>d<br />

vorzuhalten.<br />

E<strong>in</strong> Quarantäne-Bereich ist <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Abstand zum Rest der Herde e<strong>in</strong>zurichten.<br />

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entstanden <strong>in</strong> Zusammenarbeit von ...<br />

Landesvere<strong>in</strong>igung der Milchwirtschaft Niedersachsen e. V.<br />

Niedersächsische Landgesellschaft mbH

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