Frauen im Landsknechtstroß - Landsknechte Bretten
Frauen im Landsknechtstroß - Landsknechte Bretten
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<strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> Landsknechtstross<br />
Tross<br />
Die Holzschnitte Albrecht Altdorfers „Der Tross“ vermitteln uns eindrucksvoll Aussehen und<br />
Ausmaß eines Landsknechtstrosses.<br />
Dieser schwerfällige Haufen, der in seiner Stärke mindestens so groß war wie die eigentliche<br />
Kampftruppe, war ein großes, aber zur damaligen Zeit nicht lösbares Problem.<br />
Wer ein Feldheer aufstellte, war lediglich für Organisation (Befehlsleute), Soldzahlung,<br />
und wenn erforderlich für Artillerie und Belagerungsgerät verantwortlich, d.h. die Gestalt des<br />
Trosses richtete sich nach den Bedürfnissen der <strong>Landsknechte</strong>.<br />
Er war für Verpflegung und Versorgung zuständig, war Lazarett und Verbandsplatz und<br />
schuf auf dem Markt die Möglichkeit zu kaufen und tauschen.<br />
Führer des Trosses war der Tross- oder Hurenwaibel, ein erfahrener Kriegsmann, der für<br />
den taktischen Einsatz des Trosses verantwortlich war.
Einflussreicher war jedoch der Profos. Als „Staatsanwalt“ versah er das oberste<br />
Ordnungsamt über alle Angehörigen des Trosses.<br />
Mindestens genau so wichtig war seine Verantwortung für die Regulierung des<br />
Warenmarktes – die Festsetzung von An- und Verkaufspreisen, die Überwachung von Maß<br />
und Gewicht und der allgemeinen Ordnung <strong>im</strong> Lagermarkt.
Landsknechtsfrauen<br />
bildeten die größte Gruppe innerhalb des Landsknechtstrosses.<br />
Sie stammten aus den verschiedensten Gegenden und waren unterschiedlicher Herkunft.<br />
Als Ehefrauen, Töchter oder Gefährtinnen errichteten sie Feldlager, sammelten<br />
Brennmaterial, kochten und wuschen und sorgten für die <strong>Landsknechte</strong>. Pflegten<br />
Verwundete und bestatteten die Toten.<br />
Die <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> Tross wurden ebenso zu militärischen Leistungen wie Schanzen,<br />
Fuhrdiensten und Kundschaften herangezogen.<br />
Einige Artikelbriefe bezeichnen die Landsknechtsfrauen als „Huren“ oder „Beyschlaf“<br />
Es wäre aber falsch, jede weibliche Trossangehörige als Prostituierte zu bezeichnen.<br />
Viele <strong>Landsknechte</strong> waren mit ihren <strong>Frauen</strong> offiziell, kirchlich verheiratet. Die Mehrzahl der<br />
<strong>Frauen</strong> aber lebten in quasi – ehelichen Beziehungen, zeitlich begrenzt und von Kirche und<br />
Obrigkeit wohl oder übel geduldet.<br />
Es waren die die sogenannten „Maienehen“, wie ein Zeitgenosse zutreffend sagt:<br />
„Im Meyen gehen hurn und bueben zu kirchen …Im Winter so sie weder hauß noch hof<br />
haben, laufet eins hie das ander dort hinauß. Deren Meyen ehe haben auch viel die<br />
frommen Landtsknecht“
Ihr „Mann“ unterhält sie, daneben erfüllt sie die sexuellen und anderen Verpflichtungen wie<br />
Waschen, Kochen oder Transport der mobilen Habe und bewacht während des Gefechtes<br />
das gemeinsame Eigentum.<br />
Delbrück zitiert in „Geschichte der Kriegskunst“ aus einem handschriftlichen Kriegsbuch:<br />
„Es ist wol zu vermerken, dass die Römer kein Weib inn iren Feldzügen weder hohes noch<br />
niedriges standtspersonen gestattet, welches in unseren Zeiten vornehmlich bei unserer<br />
Nation und den Wallonen wol zu desiderieren. Weil es aber in so großem Abuß und<br />
müßbrauch kommen, daran nit allein die gemeinen Soldaten, sondern vil die hohe officier<br />
und der kriegsher selbst schuldig…<br />
…Wiewohl die Teutschen weiber den Soldaten beuorab in Ungarn mit tragender notturft<br />
sowol in wartung in kranckheiten denen Soldaten sehr nützlich sein. Im tragen findet man<br />
selten eine, die under 50 oder 60 Pfundt tragt; da etwan der Soldat mit Victualien oder ander<br />
vergleichen tragende wahren versehen, so ladet er ihr Stroh und Holz daruor auf, zu<br />
geschweigen, dass manche ein, zwei oder mehr Kinder auf dem Ruckhen tregt“ ….
Nennen wir sie Sudlerin, Marketenderin, oder Trosserin, - ihre Anwesenheit war<br />
unverzichtbar in den Reg<strong>im</strong>entern der <strong>Landsknechte</strong>.<br />
Nicht selten wurden sie „umb leichter Ursachen willen jämmerlich geschlagen und<br />
getretten/wie ire blawmalige Augen stättig bezeugen“.<br />
Vielleicht waren für diese entbehrungsreiche Rolle überhaupt nur <strong>Frauen</strong> geeignet, die schon<br />
die üblen Seiten des Lebens kannten und bereits am Rande aller ständischen Normen<br />
lebten.<br />
Heirat brachte den Landsknechtsfrauen ein best<strong>im</strong>mtes Maß an Sicherheit und sozialem<br />
Ansehen, die allerdings auch den „anderen“ Landsknechtsfrauen unter gewissen<br />
Voraussetzungen zustanden.<br />
Kriegsordnung von Olnitz:
Item/so ein verstorbener knecht einen beyschlaf bey ihm hette/und von ihr kinder<br />
erzeugete/oder sie wissentlich gelassen hette/so sol die kind oder schwanger beyschlaf/ so<br />
fern er anderst anhe<strong>im</strong>isch kein ehelich weib und kind hette/die verlassene haab <strong>im</strong> feldt<br />
/und verdienete besoldung ererben.<br />
Landsknechtshuren<br />
Die Buhlerin, die die sexuellen Bedürfnisse der <strong>Landsknechte</strong> befriedigte, hatte außerhalb<br />
des Trosses ihr Gegenstück in der städtischen Prostitution.<br />
In den Städten war Prostitution eine der üblichen Optionen für eine elende Frau und Mutter,<br />
die keine Arbeit finden konnte, oder einer jungen Dienstmagd, die wegen Schwangerschaft<br />
oder schlechten Lebenswandels entlassen wurde.
Mit dem Weg ins Landsknechtslager entging die Prostituierte der Aufsicht des <strong>Frauen</strong>wirtes,<br />
der ja ihr Leben erheblich einschränkte und gewann mehr an persönlicher Freiheit und<br />
Prestige.<br />
Hier unterstanden sie der Aufsicht des Profos.<br />
Zitat des Regensburger Chronisten Leonhard Widmann:<br />
Den 15. Marci 1532 füret der profos ob 40 hurn ein, und darfft kaine hie umgeen, sy must<br />
sich <strong>im</strong> anzaigen und 1 gulden geben…..<br />
Auch hier wird versucht, die Prostitution zum Gegenstand einer Rechtsordnung zu machen,<br />
d.h. sie zuzulassen und über die Festsetzung von Gebühren zu verwalten.<br />
Olnitz, „Kriegs ordnung new gemacht“:<br />
Item soll man auch noch zwo oder drei frawen besolden/die yedermans weyb seindt /<br />
derhalben soll man kain eyfferung haben. Es soll auch der hauptmann den selben armen<br />
weibern gleichen vertrag /schutz und schirm halten / und keyner gedencken, das er sie allain<br />
haben wolt … darumb sollen sie ain zymlich frawen gelt nehmen /tags zweencreutzer. Darzu<br />
soll jhr yeder uber das alles der hauptmann all monat .. geben ein gulden … Es sollen auch<br />
die /so eeweiber haben / kain thayl an gemainem gut haben / der yetzt gemelten frawen /bey<br />
Gottes straf …<br />
Die Dirnen stehen somit unter dem ausdrücklichen Schutz einer Verfassung.<br />
Ihr Verdienst setzt sich zusammen aus einem bewusst niedrig gehaltenem Fixum und einem<br />
Dienstleistungsentgelt, das der Hauptmann auszuzahlen hatte.<br />
Der monatliche Gulden wurde finanziert durch Strafgelder, die die <strong>Landsknechte</strong> bei<br />
best<strong>im</strong>mten Vergehen zahlen mussten.<br />
Steck an den Schweinebraten, Drei Würfel und ein Karte<br />
Dazu die Hühner jung, Das ist mein Wappen frei<br />
Darauf wird uns geraten Sechs hübsche Fräulein zarte,