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Was ist eine inklusive Schule - Lebenshilfe-Gifhorn

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Inklusive <strong>Schule</strong>?!<br />

Ihre Umsetzung in Niedersachen<br />

Seite 1


Gliederung des Vortrags<br />

<br />

<br />

<br />

UN-Behindertenrechtskonvention: Folgerungen für<br />

die <strong>Schule</strong><br />

Wie kann <strong>inklusive</strong> Bildung aussehen?<br />

Schlüsselelemente <strong>inklusive</strong>r Bildung: 4-A-Schema<br />

im Vergleich mit dem Niedersächsischen Schulgesetz<br />

Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 2


Artikel 24: Bildung<br />

verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zur Errichtung <strong>eine</strong>s in<br />

Bezug auf Schüler mit Behinderungen <strong>inklusive</strong>n Schulsystems,<br />

in dem der gemeinsame Unterricht von Schülern mit und ohne<br />

Behinderungen der Regelfall <strong>ist</strong>.<br />

Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 3


Artikel 8: Bewusstseinsbildung<br />

verwe<strong>ist</strong> auf die hohe Bedeutung des Bildungssystems bei der<br />

Umsetzung von Inklusion<br />

Rolle der Lehrkräfte und ihrer Haltung<br />

Bedeutung gezielter Fortbildung für sie<br />

Bedeutung des gemeinsamen Lebens und Lernens von Anfang<br />

an<br />

Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 4


Offene Fragen zu Artikel 24<br />

Frage der rechtlichen Geltung der UN-Konvention: Völkerrecht<br />

vs. Individualrecht?<br />

Zusatzprotokoll ermöglicht Individualbeschwerde;<br />

Hohe Hürden: innerstaatlicher Rechtsweg muss ausgeschöpft<br />

sein.<br />

Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 5


Offene Fragen<br />

Frage der rechtlichen Anwendbarkeit: Innerstaatliche<br />

Ausgestaltung in den Schulgesetzen<br />

Ausgestaltung des ‚Rechts auf <strong>inklusive</strong> und hochwertige<br />

Bildung‘ in Schulgesetzen <strong>ist</strong> nötig<br />

Gerichte können schon jetzt die Konvention zu Rate ziehen<br />

Argumentationspflichten werden neu verteilt:<br />

<br />

<br />

Die Argumentation des Ressourcenvorbehalts <strong>ist</strong> nicht mehr ausreichend;<br />

Zeitplan zur Umsetzung der geforderten Maßnahmen könnte verlangt<br />

werden.<br />

Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 6


Das heißt für Eltern:<br />

<br />

<br />

<br />

Gegen <strong>eine</strong> ablehnende Stellungnahme der Schulbehörde kann<br />

man sich gerichtlich wehren<br />

Aber auch: eventuell muss man sich wehren<br />

Es <strong>ist</strong> noch unklar, wie die <strong>inklusive</strong> <strong>Schule</strong> ausgestaltet<br />

werden muss, damit sie für alle Kinder angemessene<br />

Bedingungen bietet<br />

<br />

<br />

Das bedeutet hohe Hürden<br />

Das bedeutet oft <strong>eine</strong> sog ‚freiwillige‘ Entscheidung für die Förderschule<br />

Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 7


Offene Fragen<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Frage des politischen Monitoring der schrittweisen<br />

Nationaler Aktionsplan/ Aktionspläne der Länder<br />

Wie soll <strong>eine</strong> Umsetzung geschehen?<br />

Welche Interessengruppen werden einbezogen?<br />

Wie erfolgt Abstimmung von Bund und Ländern?<br />

zügige Umsetzung <strong>ist</strong> erforderlich.<br />

Umsetzung:<br />

Staatenberichtsverfahren:<br />

2011 hat Deutschland den ersten Bericht vorgelegt.<br />

Die Aussagen zu <strong>Schule</strong> sind unbefriedigend-<br />

Der UN-Ausschuss kann andere Quellen heranziehen.<br />

kritische Alternativberichterstattung durch Selbsthilfeverbände,<br />

unterstützt durch Institut für Menschenrechte.<br />

Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 8


Inklusive Bildung: Strukturelemente<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Adaptierbarkeit (adaptability)<br />

Akzeptabilität (acceptability)<br />

Zugänglichkeit (access)<br />

Verfügbarkeit (availability)<br />

(entwickelt von Katharina Tomasevski, Sonderbeauftragte der<br />

UN, in den 1990er Jahren)<br />

Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 9


Adaptierbarkeit<br />

<br />

<br />

<br />

Bildung muss sich an die wandelnden Erfordernisse von<br />

Gesellschaften und Gemeinwesen anpassen.<br />

Bildung muss sich auch den Bedürfnissen des Individuums<br />

anpassen, denn nicht nur die Erfüllung gesellschaftlicher<br />

Erfordernisse, sondern ebenso die freie Entfaltung der<br />

Persönlichkeit in ihrer Einzigartigkeit und Einmaligkeit sind das<br />

Ziel von Bildung.<br />

Adaptierbarkeit bedeutet also, dass Bildungssysteme flexibel<br />

sein müssen.<br />

Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 10


Adaptierbarkeit<br />

Für die schulische Bildung folgt daraus:<br />

<br />

Curricula und Bildungsgänge müssen flexibler werden.<br />

z.B. durch gestufte Curricula<br />

Inklusive Bildung heißt nicht, dass alle immer gemeinsam<br />

lernen: es muss ausprobiert werden: was geht zusammen, was<br />

geht besser getrennt, was einzeln, was in Lerngruppen.<br />

Die Verantwortung und Zuständigkeit muss aber bei den<br />

Klassenlehrkräften bleiben.<br />

Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 11


<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> <strong>eine</strong> <strong>inklusive</strong> <strong>Schule</strong> ?<br />

(in Bezug auf Adaptierbarkeit)<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Sie darf nicht sagen: dies Kind passt nicht zu uns.<br />

Sie muss fragen: was brauchen wir, damit dies Kind hier lernen<br />

kann und alle sich wohl fühlen.<br />

Sie muss sich anpassen an verschiedene Kinder.<br />

Auch an Kinder mit schweren Behinderungen, Pflegebedarf und<br />

schwierigem Verhalten.<br />

Sie muss soziales Lernen für alle Schüler/innen höher bewerten.<br />

Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 12


Dies sind die Aussagen hierzu entsprechend<br />

der letzten Schulgesetzänderung (17.7.2012):<br />

§ 4 ‚Inklusive <strong>Schule</strong>‘ Abs. 1, NSchG:<br />

„Die öffentlichen <strong>Schule</strong>n ermöglichen allen Schülerinnen und<br />

Schülern <strong>eine</strong>n barrierefreien und gleichberechtigten Zugang<br />

und sind damit <strong>inklusive</strong> <strong>Schule</strong>n. Welche Schulform die<br />

Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die<br />

Erziehungsberechtigten (§ 59 Abs. 1 Satz 1).“<br />

§ 14 ‚Förderschule‘, Abs 2, NSchG:<br />

„In <strong>eine</strong>r Förderschule können Schülerinnen und Schüler, die auf<br />

sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, in<br />

unterschiedlichen Förderschwerpunkten gemeinsam<br />

unterrichtet werden, wenn dadurch <strong>eine</strong> bessere Förderung zu<br />

erwarten <strong>ist</strong>.“<br />

Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 13


Dies sind die Aussagen hierzu entsprechend<br />

der letzten Schulgesetzänderung (17.7.2012):<br />

§ 59 ‚Wahl des Bildungsweges, Versetzung, Überweisung und<br />

Ausschluss‘ Abs. 5, NSchG)<br />

„Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Vorschlag der <strong>Schule</strong><br />

durch die Schulbehörde an die <strong>Schule</strong> <strong>eine</strong>r anderen, für sie<br />

oder ihn geeigneten Schulform überwiesen werden, wenn sie<br />

oder er auch unter Beachtung der Anforderungen an <strong>eine</strong><br />

<strong>inklusive</strong> <strong>Schule</strong> (§ 4) nur an der anderen <strong>Schule</strong> hinreichend<br />

gefördert werden kann und ihr oder sein Kindeswohl den<br />

Schulwechsel erfordert.“<br />

Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 14


Dies sind die Aussagen hierzu entsprechend<br />

der letzten Schulgesetzänderung (17.7.2012):<br />

§ 69 ‚Schulpflicht in besonderen Fällen‘, Abs. 2, NSchG:<br />

„Schülerinnen und Schüler können auf Vorschlag der <strong>Schule</strong><br />

von der Schulbehörde an <strong>eine</strong> <strong>Schule</strong> <strong>eine</strong>r für sie geeigneten<br />

Schulform überwiesen werden, wenn sie die Sicherheit von<br />

Menschen ernstlich gefährden oder den Schulbetrieb<br />

nachhaltig und schwer beeinträchtigen.“<br />

Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 15


Welche Gründe führen in Zukunft in die Förderschule?<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Manche Eltern werden weiter die Förderschule ‚freiwillig<br />

wählen‘ müssen, weil die „<strong>inklusive</strong> <strong>Schule</strong>“ (§4) ihrem Kind<br />

nicht gerecht wird!<br />

Die <strong>Schule</strong> schafft kein angemessenes Angebot, und die<br />

Schulverwaltung sieht das Kindeswohl durch Überforderung<br />

gefährdet.<br />

Das Kind zeigt Verhalten, dass als ‚die Sicherheit gefährdend‘<br />

oder ‚den Schulbetrieb störend‘ eingestuft wird:<br />

In allen Fällen wird das Problem wieder ‚ins Kind‘<br />

verlagert!<br />

In allen Fällen besteht es aber auch darin, dass die <strong>Schule</strong> sich<br />

nicht ausreichend anpassen kann!<br />

Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 16


Akzeptierbarkeit<br />

Die Akzeptierbarkeit von Bildung<br />

<br />

<br />

zielt auf die Form und den Inhalt der Bildung ab, die relevant,<br />

kulturell angemessen und hochwertig sein soll;<br />

orientiert sich an Bildungszielen, die sich zwar in den<br />

Mitgliedsstaaten unterscheiden können, für die die<br />

Menschenrechte jedoch den allgem<strong>eine</strong>n Orientierungsrahmen<br />

bilden.<br />

Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 17


Akzeptierbarkeit<br />

Für die schulische Bildung folgt daraus:<br />

<br />

<br />

<br />

Die Form muss kulturell angemessen sein, d.h.: <strong>inklusive</strong><br />

Bildung als Grundprinzip<br />

Das Fehlen von Schulabschlüssen unterhalb des<br />

Förderschulabschlusses ‚Lernen‘ <strong>ist</strong> nicht akzeptabel!<br />

Die Inhalte müssen kulturell angemessen sein, d.h.<br />

relevante Themen<br />

K<strong>eine</strong> vorschnellen Urteile über Bildungsinteressen<br />

Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 18


<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> <strong>eine</strong> <strong>inklusive</strong> <strong>Schule</strong> ?<br />

(in Bezug auf Akzeptierbarkeit)<br />

<br />

<br />

<br />

Man lernt dort wichtige Dinge: jede(r) lernt so viel er/sie kann;<br />

z.B. lesen, Schreiben, Rechnen, Umgang mit Geld, mit dem<br />

Computer, Englisch auch für sog. ge<strong>ist</strong>ig behinderte Kinder;<br />

Man kann <strong>eine</strong>n Abschluss machen. Wenn man den<br />

Hauptschulabschluss nicht schafft, gibt es andere Abschlüsse,<br />

die zeigen: dass kann jemand!<br />

Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 19


Zugänglichkeit<br />

<br />

<br />

Für alle Menschen muss ohne irgend<strong>eine</strong> Unterscheidung<br />

hinsichtlich ihrer Person Zugang zu allgem<strong>eine</strong>n<br />

Bildungseinrichtungen und -programmen bestehen.<br />

Diskriminierungsfreie Zugänglichkeit bedeutet außerdem, dass<br />

das Menschenrecht auf Bildung unverzüglich und umfassend<br />

verwirklicht werden muss.<br />

Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 20


Zugänglichkeit<br />

Für die schulische Bildung folgt daraus:<br />

<br />

<br />

<br />

Kein Ressourcenvorbehalt<br />

Kein Ausschluss von Menschen mit hohem<br />

Unterstützungsbedarf oder schwierigem Verhalten (k<strong>eine</strong><br />

‚Restgruppen‘ und ‚Restschulen‘).<br />

(Weiter)Entwicklung<br />

der schulischen Bildung für alle.<br />

Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 21


<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> <strong>eine</strong> <strong>inklusive</strong> <strong>Schule</strong> ?<br />

(in Bezug auf Zugänglichkeit)<br />

Es reicht nicht, auf Barrieren hinzuweisen – sie müssen<br />

abgebaut werden!<br />

Es reicht nicht zu sagen: „Das Kind <strong>ist</strong> überfordert, das<br />

Kindeswohl dadurch gefährdet, das Kind muss auf die<br />

Förderschule!“<br />

Es reicht nicht zu sagen: das Kind stört den Schulbetrieb.<br />

Es reicht nicht zu sagen: hier wird das Kind nicht ausreichend<br />

gefordert.<br />

Die <strong>Schule</strong> <strong>ist</strong> verpflichtet, <strong>eine</strong> Lösung zu finden!<br />

Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 22


<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> <strong>eine</strong> <strong>inklusive</strong> <strong>Schule</strong> ?<br />

(in Bezug auf Zugänglichkeit)<br />

<br />

Es reicht auch nicht, wenn alle Kinder in <strong>eine</strong>m Klassenzimmer<br />

sind.<br />

Sie müssen wirklich beteiligt sein.<br />

Alle Kinder müssen lernen können, denn das bedeutet <strong>eine</strong><br />

Zugänglichkeit der Lerninhalte und des Curriculums.<br />

Das heißt auch: Es lernen nicht alle Kinder das Gleiche zur<br />

gleichen Zeit (das tun sie schon in Regelschulen nicht!)!<br />

Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 23


Verfügbarkeit<br />

Um die Verfügbarkeit von Bildung zu gewährle<strong>ist</strong>en, bedarf es<br />

funktionsfähiger Bildungseinrichtungen und Curricula.<br />

<strong>Was</strong> für ihre Funktionsfähigkeit erforderlich <strong>ist</strong>, hängt<br />

allerdings von dem Entwicklungskontext ab, in dem sie<br />

wirksam werden.<br />

Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 24


Verfügbarkeit<br />

<br />

Für die schulische Bildung folgt daraus:<br />

Die Funktionsfähigkeit des allgem<strong>eine</strong>n Schulsystems <strong>ist</strong> für<br />

Menschen mit Behinderung zur Zeit – von Ausnahmen<br />

abgesehen nicht ausreichend gewährle<strong>ist</strong>et; diese Funktion<br />

übernimmt das Förderschulsystem.<br />

Aufgenommen ins Regelschulsystem werden v.a. Kinder, die<br />

sich gut anpassen können<br />

Kinder, die zielgleich unterrichtet werden<br />

Kinder mit angepasstem Verhalten<br />

Kinder aus bildungsinteressierten Elternhäusern<br />

Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 25


<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> <strong>eine</strong> <strong>inklusive</strong> <strong>Schule</strong> ?<br />

(in Bezug auf Verfügbarkeit)<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Inklusive <strong>Schule</strong>n machen allen<br />

Bildungsangebote.<br />

<br />

<br />

Kindern angemessene<br />

Dabei berücksichtigen sie unterschiedliche Lernund Le<strong>ist</strong>ungsvoraussetzungen.<br />

Sie berücksichtigen auch schwieriges Verhalten.<br />

Sie sorgen für ein angstfreies Unterrichts-<br />

Sie fühlen sich verantwortlich für den Lernerfolg.<br />

und Schulklima.<br />

Sie streben Erziehungspartnerschaften mit den Eltern an.<br />

Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 26


Dies sind die Aussagen zu Zugänglichkeit und Verfügbarkeit<br />

entsprechend der letzten Schulgesetzänderung (17.7.2012):<br />

§183c ‚Übergangsvorschriften zur <strong>inklusive</strong>n <strong>Schule</strong>‘<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Beginn 2013 mit den Jahrgängen 1 und 5, aufsteigend.<br />

Beginn 2012 freiwillig (Schulträger entscheidet)<br />

Nicht alle <strong>Schule</strong>n, also nicht die gewünschte oder die<br />

Sprengelschule, sondern <strong>eine</strong> „unter zumutbaren Bedingungen<br />

erreichbare“ (§ 183c) muss inklusiv sein.<br />

Alle Grundschulen müssen Schüler im Förderschwerpunkt<br />

Lernen aufnehmen.<br />

Der Primarbereich des Förderschwerpunktes Lernen wird<br />

aufgelöst (§14).<br />

Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 27


Exklusion<br />

Kind als Problem<br />

Es <strong>ist</strong> anders als andere<br />

Kinder<br />

Es hat besondere Bedürfnisse<br />

Es reagiert nicht,<br />

kann nicht lernen<br />

Das Kind <strong>ist</strong> aus der<br />

<strong>Schule</strong> ausgeschlossen<br />

im Problemfokus der Inklusiven Pädagogik<br />

besondere<br />

Ausstattung<br />

besondere<br />

Umgebung<br />

besondere<br />

Lehrkräfte<br />

Schulsystem als<br />

Problem<br />

Es <strong>ist</strong> nicht so ausgestattet, dass<br />

es mit Verschiedenheit umgehen<br />

kann<br />

Es reagiert nicht;<br />

kann nicht unterrichten<br />

rigide Methoden<br />

rigider Lehrplan<br />

Eltern nicht<br />

involviert<br />

viele Schulabbrüche<br />

und<br />

Klassenwiederholungen<br />

Eine unzugängliche Lernumgebung<br />

schließt das Kind aus der <strong>Schule</strong><br />

aus


„Gewiss: Schonräume muss es geben. Die <strong>inklusive</strong><br />

Gesellschaft, auf die die Konvention zielt, muss <strong>eine</strong><br />

Gesellschaft sein, in der, bildhaft gesprochen, auch Nischen,<br />

Sofaecken und Ruhezonen ex<strong>ist</strong>ieren. Eine Gesellschaft ohne<br />

Schonräume wäre <strong>eine</strong> Horrorvorstellung. Es <strong>ist</strong> aber nicht<br />

einzusehen, dass man <strong>eine</strong>n Teil der Bevölkerung – nämlich<br />

Behinderte – pauschal in die Schonräume einwe<strong>ist</strong> und den<br />

Rest der Bevölkerung davon fernhält. Dies gilt gerade auch für<br />

das Bildungswesen“<br />

(H<strong>eine</strong>r Bielefeld, bis 2009 Leiter des Instituts für Menschenrechte, jetzt<br />

Professor für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik in Erlangen).<br />

Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 29


Damit es gerecht <strong>ist</strong>, bekommen alle die gleiche<br />

Aufgabe: klettern Sie auf diesen Baum!

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