Was ist eine inklusive Schule - Lebenshilfe-Gifhorn
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Inklusive <strong>Schule</strong>?!<br />
Ihre Umsetzung in Niedersachen<br />
Seite 1
Gliederung des Vortrags<br />
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UN-Behindertenrechtskonvention: Folgerungen für<br />
die <strong>Schule</strong><br />
Wie kann <strong>inklusive</strong> Bildung aussehen?<br />
Schlüsselelemente <strong>inklusive</strong>r Bildung: 4-A-Schema<br />
im Vergleich mit dem Niedersächsischen Schulgesetz<br />
Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 2
Artikel 24: Bildung<br />
verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zur Errichtung <strong>eine</strong>s in<br />
Bezug auf Schüler mit Behinderungen <strong>inklusive</strong>n Schulsystems,<br />
in dem der gemeinsame Unterricht von Schülern mit und ohne<br />
Behinderungen der Regelfall <strong>ist</strong>.<br />
Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 3
Artikel 8: Bewusstseinsbildung<br />
verwe<strong>ist</strong> auf die hohe Bedeutung des Bildungssystems bei der<br />
Umsetzung von Inklusion<br />
Rolle der Lehrkräfte und ihrer Haltung<br />
Bedeutung gezielter Fortbildung für sie<br />
Bedeutung des gemeinsamen Lebens und Lernens von Anfang<br />
an<br />
Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 4
Offene Fragen zu Artikel 24<br />
Frage der rechtlichen Geltung der UN-Konvention: Völkerrecht<br />
vs. Individualrecht?<br />
Zusatzprotokoll ermöglicht Individualbeschwerde;<br />
Hohe Hürden: innerstaatlicher Rechtsweg muss ausgeschöpft<br />
sein.<br />
Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 5
Offene Fragen<br />
Frage der rechtlichen Anwendbarkeit: Innerstaatliche<br />
Ausgestaltung in den Schulgesetzen<br />
Ausgestaltung des ‚Rechts auf <strong>inklusive</strong> und hochwertige<br />
Bildung‘ in Schulgesetzen <strong>ist</strong> nötig<br />
Gerichte können schon jetzt die Konvention zu Rate ziehen<br />
Argumentationspflichten werden neu verteilt:<br />
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Die Argumentation des Ressourcenvorbehalts <strong>ist</strong> nicht mehr ausreichend;<br />
Zeitplan zur Umsetzung der geforderten Maßnahmen könnte verlangt<br />
werden.<br />
Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 6
Das heißt für Eltern:<br />
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Gegen <strong>eine</strong> ablehnende Stellungnahme der Schulbehörde kann<br />
man sich gerichtlich wehren<br />
Aber auch: eventuell muss man sich wehren<br />
Es <strong>ist</strong> noch unklar, wie die <strong>inklusive</strong> <strong>Schule</strong> ausgestaltet<br />
werden muss, damit sie für alle Kinder angemessene<br />
Bedingungen bietet<br />
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Das bedeutet hohe Hürden<br />
Das bedeutet oft <strong>eine</strong> sog ‚freiwillige‘ Entscheidung für die Förderschule<br />
Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 7
Offene Fragen<br />
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Frage des politischen Monitoring der schrittweisen<br />
Nationaler Aktionsplan/ Aktionspläne der Länder<br />
Wie soll <strong>eine</strong> Umsetzung geschehen?<br />
Welche Interessengruppen werden einbezogen?<br />
Wie erfolgt Abstimmung von Bund und Ländern?<br />
zügige Umsetzung <strong>ist</strong> erforderlich.<br />
Umsetzung:<br />
Staatenberichtsverfahren:<br />
2011 hat Deutschland den ersten Bericht vorgelegt.<br />
Die Aussagen zu <strong>Schule</strong> sind unbefriedigend-<br />
Der UN-Ausschuss kann andere Quellen heranziehen.<br />
kritische Alternativberichterstattung durch Selbsthilfeverbände,<br />
unterstützt durch Institut für Menschenrechte.<br />
Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 8
Inklusive Bildung: Strukturelemente<br />
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Adaptierbarkeit (adaptability)<br />
Akzeptabilität (acceptability)<br />
Zugänglichkeit (access)<br />
Verfügbarkeit (availability)<br />
(entwickelt von Katharina Tomasevski, Sonderbeauftragte der<br />
UN, in den 1990er Jahren)<br />
Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 9
Adaptierbarkeit<br />
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Bildung muss sich an die wandelnden Erfordernisse von<br />
Gesellschaften und Gemeinwesen anpassen.<br />
Bildung muss sich auch den Bedürfnissen des Individuums<br />
anpassen, denn nicht nur die Erfüllung gesellschaftlicher<br />
Erfordernisse, sondern ebenso die freie Entfaltung der<br />
Persönlichkeit in ihrer Einzigartigkeit und Einmaligkeit sind das<br />
Ziel von Bildung.<br />
Adaptierbarkeit bedeutet also, dass Bildungssysteme flexibel<br />
sein müssen.<br />
Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 10
Adaptierbarkeit<br />
Für die schulische Bildung folgt daraus:<br />
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Curricula und Bildungsgänge müssen flexibler werden.<br />
z.B. durch gestufte Curricula<br />
Inklusive Bildung heißt nicht, dass alle immer gemeinsam<br />
lernen: es muss ausprobiert werden: was geht zusammen, was<br />
geht besser getrennt, was einzeln, was in Lerngruppen.<br />
Die Verantwortung und Zuständigkeit muss aber bei den<br />
Klassenlehrkräften bleiben.<br />
Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 11
<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> <strong>eine</strong> <strong>inklusive</strong> <strong>Schule</strong> ?<br />
(in Bezug auf Adaptierbarkeit)<br />
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Sie darf nicht sagen: dies Kind passt nicht zu uns.<br />
Sie muss fragen: was brauchen wir, damit dies Kind hier lernen<br />
kann und alle sich wohl fühlen.<br />
Sie muss sich anpassen an verschiedene Kinder.<br />
Auch an Kinder mit schweren Behinderungen, Pflegebedarf und<br />
schwierigem Verhalten.<br />
Sie muss soziales Lernen für alle Schüler/innen höher bewerten.<br />
Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 12
Dies sind die Aussagen hierzu entsprechend<br />
der letzten Schulgesetzänderung (17.7.2012):<br />
§ 4 ‚Inklusive <strong>Schule</strong>‘ Abs. 1, NSchG:<br />
„Die öffentlichen <strong>Schule</strong>n ermöglichen allen Schülerinnen und<br />
Schülern <strong>eine</strong>n barrierefreien und gleichberechtigten Zugang<br />
und sind damit <strong>inklusive</strong> <strong>Schule</strong>n. Welche Schulform die<br />
Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die<br />
Erziehungsberechtigten (§ 59 Abs. 1 Satz 1).“<br />
§ 14 ‚Förderschule‘, Abs 2, NSchG:<br />
„In <strong>eine</strong>r Förderschule können Schülerinnen und Schüler, die auf<br />
sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, in<br />
unterschiedlichen Förderschwerpunkten gemeinsam<br />
unterrichtet werden, wenn dadurch <strong>eine</strong> bessere Förderung zu<br />
erwarten <strong>ist</strong>.“<br />
Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 13
Dies sind die Aussagen hierzu entsprechend<br />
der letzten Schulgesetzänderung (17.7.2012):<br />
§ 59 ‚Wahl des Bildungsweges, Versetzung, Überweisung und<br />
Ausschluss‘ Abs. 5, NSchG)<br />
„Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Vorschlag der <strong>Schule</strong><br />
durch die Schulbehörde an die <strong>Schule</strong> <strong>eine</strong>r anderen, für sie<br />
oder ihn geeigneten Schulform überwiesen werden, wenn sie<br />
oder er auch unter Beachtung der Anforderungen an <strong>eine</strong><br />
<strong>inklusive</strong> <strong>Schule</strong> (§ 4) nur an der anderen <strong>Schule</strong> hinreichend<br />
gefördert werden kann und ihr oder sein Kindeswohl den<br />
Schulwechsel erfordert.“<br />
Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 14
Dies sind die Aussagen hierzu entsprechend<br />
der letzten Schulgesetzänderung (17.7.2012):<br />
§ 69 ‚Schulpflicht in besonderen Fällen‘, Abs. 2, NSchG:<br />
„Schülerinnen und Schüler können auf Vorschlag der <strong>Schule</strong><br />
von der Schulbehörde an <strong>eine</strong> <strong>Schule</strong> <strong>eine</strong>r für sie geeigneten<br />
Schulform überwiesen werden, wenn sie die Sicherheit von<br />
Menschen ernstlich gefährden oder den Schulbetrieb<br />
nachhaltig und schwer beeinträchtigen.“<br />
Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 15
Welche Gründe führen in Zukunft in die Förderschule?<br />
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Manche Eltern werden weiter die Förderschule ‚freiwillig<br />
wählen‘ müssen, weil die „<strong>inklusive</strong> <strong>Schule</strong>“ (§4) ihrem Kind<br />
nicht gerecht wird!<br />
Die <strong>Schule</strong> schafft kein angemessenes Angebot, und die<br />
Schulverwaltung sieht das Kindeswohl durch Überforderung<br />
gefährdet.<br />
Das Kind zeigt Verhalten, dass als ‚die Sicherheit gefährdend‘<br />
oder ‚den Schulbetrieb störend‘ eingestuft wird:<br />
In allen Fällen wird das Problem wieder ‚ins Kind‘<br />
verlagert!<br />
In allen Fällen besteht es aber auch darin, dass die <strong>Schule</strong> sich<br />
nicht ausreichend anpassen kann!<br />
Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 16
Akzeptierbarkeit<br />
Die Akzeptierbarkeit von Bildung<br />
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zielt auf die Form und den Inhalt der Bildung ab, die relevant,<br />
kulturell angemessen und hochwertig sein soll;<br />
orientiert sich an Bildungszielen, die sich zwar in den<br />
Mitgliedsstaaten unterscheiden können, für die die<br />
Menschenrechte jedoch den allgem<strong>eine</strong>n Orientierungsrahmen<br />
bilden.<br />
Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 17
Akzeptierbarkeit<br />
Für die schulische Bildung folgt daraus:<br />
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Die Form muss kulturell angemessen sein, d.h.: <strong>inklusive</strong><br />
Bildung als Grundprinzip<br />
Das Fehlen von Schulabschlüssen unterhalb des<br />
Förderschulabschlusses ‚Lernen‘ <strong>ist</strong> nicht akzeptabel!<br />
Die Inhalte müssen kulturell angemessen sein, d.h.<br />
relevante Themen<br />
K<strong>eine</strong> vorschnellen Urteile über Bildungsinteressen<br />
Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 18
<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> <strong>eine</strong> <strong>inklusive</strong> <strong>Schule</strong> ?<br />
(in Bezug auf Akzeptierbarkeit)<br />
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Man lernt dort wichtige Dinge: jede(r) lernt so viel er/sie kann;<br />
z.B. lesen, Schreiben, Rechnen, Umgang mit Geld, mit dem<br />
Computer, Englisch auch für sog. ge<strong>ist</strong>ig behinderte Kinder;<br />
Man kann <strong>eine</strong>n Abschluss machen. Wenn man den<br />
Hauptschulabschluss nicht schafft, gibt es andere Abschlüsse,<br />
die zeigen: dass kann jemand!<br />
Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 19
Zugänglichkeit<br />
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Für alle Menschen muss ohne irgend<strong>eine</strong> Unterscheidung<br />
hinsichtlich ihrer Person Zugang zu allgem<strong>eine</strong>n<br />
Bildungseinrichtungen und -programmen bestehen.<br />
Diskriminierungsfreie Zugänglichkeit bedeutet außerdem, dass<br />
das Menschenrecht auf Bildung unverzüglich und umfassend<br />
verwirklicht werden muss.<br />
Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 20
Zugänglichkeit<br />
Für die schulische Bildung folgt daraus:<br />
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Kein Ressourcenvorbehalt<br />
Kein Ausschluss von Menschen mit hohem<br />
Unterstützungsbedarf oder schwierigem Verhalten (k<strong>eine</strong><br />
‚Restgruppen‘ und ‚Restschulen‘).<br />
(Weiter)Entwicklung<br />
der schulischen Bildung für alle.<br />
Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 21
<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> <strong>eine</strong> <strong>inklusive</strong> <strong>Schule</strong> ?<br />
(in Bezug auf Zugänglichkeit)<br />
Es reicht nicht, auf Barrieren hinzuweisen – sie müssen<br />
abgebaut werden!<br />
Es reicht nicht zu sagen: „Das Kind <strong>ist</strong> überfordert, das<br />
Kindeswohl dadurch gefährdet, das Kind muss auf die<br />
Förderschule!“<br />
Es reicht nicht zu sagen: das Kind stört den Schulbetrieb.<br />
Es reicht nicht zu sagen: hier wird das Kind nicht ausreichend<br />
gefordert.<br />
Die <strong>Schule</strong> <strong>ist</strong> verpflichtet, <strong>eine</strong> Lösung zu finden!<br />
Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 22
<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> <strong>eine</strong> <strong>inklusive</strong> <strong>Schule</strong> ?<br />
(in Bezug auf Zugänglichkeit)<br />
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Es reicht auch nicht, wenn alle Kinder in <strong>eine</strong>m Klassenzimmer<br />
sind.<br />
Sie müssen wirklich beteiligt sein.<br />
Alle Kinder müssen lernen können, denn das bedeutet <strong>eine</strong><br />
Zugänglichkeit der Lerninhalte und des Curriculums.<br />
Das heißt auch: Es lernen nicht alle Kinder das Gleiche zur<br />
gleichen Zeit (das tun sie schon in Regelschulen nicht!)!<br />
Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 23
Verfügbarkeit<br />
Um die Verfügbarkeit von Bildung zu gewährle<strong>ist</strong>en, bedarf es<br />
funktionsfähiger Bildungseinrichtungen und Curricula.<br />
<strong>Was</strong> für ihre Funktionsfähigkeit erforderlich <strong>ist</strong>, hängt<br />
allerdings von dem Entwicklungskontext ab, in dem sie<br />
wirksam werden.<br />
Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 24
Verfügbarkeit<br />
<br />
Für die schulische Bildung folgt daraus:<br />
Die Funktionsfähigkeit des allgem<strong>eine</strong>n Schulsystems <strong>ist</strong> für<br />
Menschen mit Behinderung zur Zeit – von Ausnahmen<br />
abgesehen nicht ausreichend gewährle<strong>ist</strong>et; diese Funktion<br />
übernimmt das Förderschulsystem.<br />
Aufgenommen ins Regelschulsystem werden v.a. Kinder, die<br />
sich gut anpassen können<br />
Kinder, die zielgleich unterrichtet werden<br />
Kinder mit angepasstem Verhalten<br />
Kinder aus bildungsinteressierten Elternhäusern<br />
Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 25
<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> <strong>eine</strong> <strong>inklusive</strong> <strong>Schule</strong> ?<br />
(in Bezug auf Verfügbarkeit)<br />
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Inklusive <strong>Schule</strong>n machen allen<br />
Bildungsangebote.<br />
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Kindern angemessene<br />
Dabei berücksichtigen sie unterschiedliche Lernund Le<strong>ist</strong>ungsvoraussetzungen.<br />
Sie berücksichtigen auch schwieriges Verhalten.<br />
Sie sorgen für ein angstfreies Unterrichts-<br />
Sie fühlen sich verantwortlich für den Lernerfolg.<br />
und Schulklima.<br />
Sie streben Erziehungspartnerschaften mit den Eltern an.<br />
Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 26
Dies sind die Aussagen zu Zugänglichkeit und Verfügbarkeit<br />
entsprechend der letzten Schulgesetzänderung (17.7.2012):<br />
§183c ‚Übergangsvorschriften zur <strong>inklusive</strong>n <strong>Schule</strong>‘<br />
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<br />
Beginn 2013 mit den Jahrgängen 1 und 5, aufsteigend.<br />
Beginn 2012 freiwillig (Schulträger entscheidet)<br />
Nicht alle <strong>Schule</strong>n, also nicht die gewünschte oder die<br />
Sprengelschule, sondern <strong>eine</strong> „unter zumutbaren Bedingungen<br />
erreichbare“ (§ 183c) muss inklusiv sein.<br />
Alle Grundschulen müssen Schüler im Förderschwerpunkt<br />
Lernen aufnehmen.<br />
Der Primarbereich des Förderschwerpunktes Lernen wird<br />
aufgelöst (§14).<br />
Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 27
Exklusion<br />
Kind als Problem<br />
Es <strong>ist</strong> anders als andere<br />
Kinder<br />
Es hat besondere Bedürfnisse<br />
Es reagiert nicht,<br />
kann nicht lernen<br />
Das Kind <strong>ist</strong> aus der<br />
<strong>Schule</strong> ausgeschlossen<br />
im Problemfokus der Inklusiven Pädagogik<br />
besondere<br />
Ausstattung<br />
besondere<br />
Umgebung<br />
besondere<br />
Lehrkräfte<br />
Schulsystem als<br />
Problem<br />
Es <strong>ist</strong> nicht so ausgestattet, dass<br />
es mit Verschiedenheit umgehen<br />
kann<br />
Es reagiert nicht;<br />
kann nicht unterrichten<br />
rigide Methoden<br />
rigider Lehrplan<br />
Eltern nicht<br />
involviert<br />
viele Schulabbrüche<br />
und<br />
Klassenwiederholungen<br />
Eine unzugängliche Lernumgebung<br />
schließt das Kind aus der <strong>Schule</strong><br />
aus
„Gewiss: Schonräume muss es geben. Die <strong>inklusive</strong><br />
Gesellschaft, auf die die Konvention zielt, muss <strong>eine</strong><br />
Gesellschaft sein, in der, bildhaft gesprochen, auch Nischen,<br />
Sofaecken und Ruhezonen ex<strong>ist</strong>ieren. Eine Gesellschaft ohne<br />
Schonräume wäre <strong>eine</strong> Horrorvorstellung. Es <strong>ist</strong> aber nicht<br />
einzusehen, dass man <strong>eine</strong>n Teil der Bevölkerung – nämlich<br />
Behinderte – pauschal in die Schonräume einwe<strong>ist</strong> und den<br />
Rest der Bevölkerung davon fernhält. Dies gilt gerade auch für<br />
das Bildungswesen“<br />
(H<strong>eine</strong>r Bielefeld, bis 2009 Leiter des Instituts für Menschenrechte, jetzt<br />
Professor für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik in Erlangen).<br />
Prof. Dr. Bettina Lindmeier Seite 29
Damit es gerecht <strong>ist</strong>, bekommen alle die gleiche<br />
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