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Unser Auftrag - Lebenshilfe-Gifhorn

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Aufnahmevoraussetzungen:<br />

Der Besuch in einer unserer Schulen setzt voraus,<br />

dass durch eine Überprüfung ein sonderpädagogischer<br />

Förderbedarf mit dem Schwerpunkt geistige<br />

Entwicklung für die SchülerInnen festgestellt wird.<br />

<strong>Unser</strong>e Öffnungszeiten:<br />

Die Aller- und die Eichenwaldschule sind Ganztagsseinrichtungen.<br />

Sie sind montags bis freitags<br />

in der Zeit von 7:30 Uhr – 14:30 Uhr geöffnet.<br />

Fahrdienst:<br />

Die Beförderung der SchülerInnen wird vom<br />

Fahrdienst der Haus der <strong>Lebenshilfe</strong><br />

<strong>Gifhorn</strong> gGmbH organisiert. Die<br />

SchülerInnen werden von zu Hause<br />

abgeholt und wieder zurückgebracht.<br />

Finanzierung:<br />

Die Kosten der Betreuung und<br />

Förderung der SchülerInnen<br />

in unseren Schulen werden<br />

in voller Höhe vom Land<br />

Niedersachsen getragen.<br />

Die Rechtsgrundlage ist das<br />

Sozialgesetzbuch (SGB XII<br />

in Verbindung mit SGB IX).<br />

Die SchülerInnen erhalten ein<br />

warmes Mittagessen und ein<br />

Getränk. In Absprache mit den<br />

Eltern zahlen die SchülerInnen<br />

ein wöchentliches Frühstücks-<br />

und Klassengeld.<br />

Die Eltern müssen sich an den<br />

Kosten des Mittagessens in<br />

Höhe der häuslichen Ersparnisse<br />

nach dem Sozialgesetzbuch<br />

beteiligen.<br />

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