Unser Auftrag - Lebenshilfe-Gifhorn
Unser Auftrag - Lebenshilfe-Gifhorn
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Aufnahmevoraussetzungen:<br />
Der Besuch in einer unserer Schulen setzt voraus,<br />
dass durch eine Überprüfung ein sonderpädagogischer<br />
Förderbedarf mit dem Schwerpunkt geistige<br />
Entwicklung für die SchülerInnen festgestellt wird.<br />
<strong>Unser</strong>e Öffnungszeiten:<br />
Die Aller- und die Eichenwaldschule sind Ganztagsseinrichtungen.<br />
Sie sind montags bis freitags<br />
in der Zeit von 7:30 Uhr – 14:30 Uhr geöffnet.<br />
Fahrdienst:<br />
Die Beförderung der SchülerInnen wird vom<br />
Fahrdienst der Haus der <strong>Lebenshilfe</strong><br />
<strong>Gifhorn</strong> gGmbH organisiert. Die<br />
SchülerInnen werden von zu Hause<br />
abgeholt und wieder zurückgebracht.<br />
Finanzierung:<br />
Die Kosten der Betreuung und<br />
Förderung der SchülerInnen<br />
in unseren Schulen werden<br />
in voller Höhe vom Land<br />
Niedersachsen getragen.<br />
Die Rechtsgrundlage ist das<br />
Sozialgesetzbuch (SGB XII<br />
in Verbindung mit SGB IX).<br />
Die SchülerInnen erhalten ein<br />
warmes Mittagessen und ein<br />
Getränk. In Absprache mit den<br />
Eltern zahlen die SchülerInnen<br />
ein wöchentliches Frühstücks-<br />
und Klassengeld.<br />
Die Eltern müssen sich an den<br />
Kosten des Mittagessens in<br />
Höhe der häuslichen Ersparnisse<br />
nach dem Sozialgesetzbuch<br />
beteiligen.<br />
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