Jahresprogramm 2013 - Lebenshilfe Tübingen
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Zur Infomation<br />
Kosten für Reisen<br />
Die Gesamtkosten setzen sich in der Regel zusammen aus den Beiträgen<br />
für:<br />
Unterkunft, Verpflegung, Programm und<br />
betreuungsbedingtem Aufwand<br />
Betreuung/Assistenz (Personalkosten: Sach- und Gehaltskosten,<br />
Verwaltungskosten)<br />
An- und Abreisetag werden dabei jeweils als ein Tag berechnet. Hinzu<br />
kommt ein Taschengeld.<br />
Die Betreuungskosten können abgerechnet werden über:<br />
Verhinderungspflege. Anspruch haben alle Personen der<br />
Pflegestufen 1-3. Ein Anspruch in der Pflegestufe 0 besteht,<br />
wenn eine Bewilligung für „zusätzliche Betreuungsleistungen“<br />
vorliegt. Die Verhinderungspflege beträgt 1550 € pro Jahr.<br />
„zusätzliche Betreuungsleistungen“. Anspruch können alle<br />
TeilnehmerInnen der Pflegestufen 0-3 haben, wenn ein er-<br />
höhter Betreuungsbedarf über die Pflegekasse festgestellt ist.<br />
Die Höhe liegt bei 100 € oder 200 € pro Monat.<br />
Die Betreuungskosten müssen über die Familie zusammen mit der<br />
Abretungserklärung bei der Kasse eingereicht werden.<br />
Wochenenden können ggf. über die Eingliederungshilfe (Freizeitpädagogische<br />
Maßnahmen) abgerechnet werden.<br />
Die Sachkosten können u.U. über die „zusätzlichen Betreuungsleistungen“<br />
finanziert werden. Auskunft kann hier die zuständige Pflegekasse<br />
erteilen. Ansonsten sind diese privat zu finanzieren.<br />
Bei Fragen der Finanzierung und zur Abrechnung beraten wir Sie gerne.<br />
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bemühen wir uns um Finanzhilfen. Rufen Sie uns hierzu einfach an!<br />
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