Aufwandsentschädigungen Ratsmitglieder - Lüneburg
Aufwandsentschädigungen Ratsmitglieder - Lüneburg
Aufwandsentschädigungen Ratsmitglieder - Lüneburg
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Entschädigung der Ratsfrauen, -herren und Ortsratsmitglieder<br />
in der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong><br />
Die Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> erhalten für<br />
ihre ehrenamtliche Arbeit eine pauschale, monatliche Aufwandsentschädigung,<br />
ein Sitzungsgeld für jede Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzung sowie eine<br />
Fahrtkostenpauschale.<br />
Ratsfrauen und Ratsherren, die daneben noch eine besondere, herausgehobene<br />
Funktion übernehmen, also das Amt des ehrenamtlichen Bürgermeisters oder des<br />
Fraktionsvorsitzenden ausüben, bekommen dafür monatlich eine zusätzliche<br />
pauschale Aufwandsentschädigung.<br />
Bürgermeister 500 Euro<br />
Fraktionsvorsitzender<br />
bis 5 Fraktionsmitglieder<br />
bis 10 Fraktionsmitglieder<br />
bis 15 Fraktionsmitglieder<br />
bis 20 Fraktionsmitglieder<br />
bis 25 Fraktionsmitglieder<br />
200 Euro<br />
300 Euro<br />
500 Euro<br />
600 Euro<br />
700 Euro<br />
Ratsmitglied 200 Euro<br />
Sitzungsgeld 20 Euro<br />
Fahrtkostenpauschale 28 Euro<br />
Übt eine Person gleichzeitig das Amt eines Bürgermeisters und des<br />
Fraktionsvorsitzenden aus, so reduziert sich die Summe aus diesen beiden<br />
<strong>Aufwandsentschädigungen</strong> um 20 Prozent.
Jede Fraktion bekommt für Sach- und Personalkosten, die bei der<br />
Geschäftsführung entstehen, monatlich einen Zuschuss.<br />
Hinzu kommen zusätzlich monatlich 20 Euro pro Ratsmitglied in der Fraktion.<br />
Fraktionskostenzuschüsse<br />
bei 2 bis 4 Fraktionsmitgliedern<br />
bei 5 bis 10 Fraktionsmitgliedern<br />
bei 11 bis 19 Fraktionsmitgliedern<br />
ab 20 Fraktionsmitgliedern<br />
200 Euro<br />
400 Euro<br />
600 Euro<br />
800 Euro<br />
Pro Ratsmitglied in der Fraktion 20 Euro<br />
Daneben können die Fraktionen für ihre Sitzungen kostenlos Räume im Rathaus<br />
nutzen.<br />
Die Mitglieder der Ortsräte in Oedeme und Ochtmissen erhalten monatlich<br />
folgende Aufwandsentschädigung:<br />
Ortsbürgermeister / Ortsvorsteher 300 Euro<br />
Stellvertr. Ortsbürgermeister 50 Euro<br />
Ortsratsmitglied 20 Euro<br />
Sitzungsgeld 20 Euro<br />
Die hier beschriebenen Aufwandentschädigungen regelt die „Satzung der<br />
Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> über die Entschädigung der Ratsfrauen und -herren,<br />
Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen vom 15.12.1994 in der Fassung<br />
der neunten Änderungssatzung vom 15.11.2012“.<br />
Aktuell hat jedoch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Satzung einer<br />
Stadt in Sachsen als rechtlich unzulässig zurückgewiesen. Die Finanzierung der<br />
Geschäftsführung von Ratsfraktionen, deren Höhe sich nur nach der jeweiligen<br />
Anzahl der Fraktionsmitglieder richtet, diskriminiere kleinere Fraktionen, so das<br />
BVerwG.<br />
Die Hansestadt prüft nun in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Städtetag<br />
sorgfältig, ob dieses Urteil Auswirkungen auf die <strong>Lüneburg</strong>er<br />
Entschädigungssatzung haben könnte.