29.04.2013 Aufrufe

Aufwandsentschädigungen Ratsmitglieder - Lüneburg

Aufwandsentschädigungen Ratsmitglieder - Lüneburg

Aufwandsentschädigungen Ratsmitglieder - Lüneburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Entschädigung der Ratsfrauen, -herren und Ortsratsmitglieder<br />

in der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong><br />

Die Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> erhalten für<br />

ihre ehrenamtliche Arbeit eine pauschale, monatliche Aufwandsentschädigung,<br />

ein Sitzungsgeld für jede Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzung sowie eine<br />

Fahrtkostenpauschale.<br />

Ratsfrauen und Ratsherren, die daneben noch eine besondere, herausgehobene<br />

Funktion übernehmen, also das Amt des ehrenamtlichen Bürgermeisters oder des<br />

Fraktionsvorsitzenden ausüben, bekommen dafür monatlich eine zusätzliche<br />

pauschale Aufwandsentschädigung.<br />

Bürgermeister 500 Euro<br />

Fraktionsvorsitzender<br />

bis 5 Fraktionsmitglieder<br />

bis 10 Fraktionsmitglieder<br />

bis 15 Fraktionsmitglieder<br />

bis 20 Fraktionsmitglieder<br />

bis 25 Fraktionsmitglieder<br />

200 Euro<br />

300 Euro<br />

500 Euro<br />

600 Euro<br />

700 Euro<br />

Ratsmitglied 200 Euro<br />

Sitzungsgeld 20 Euro<br />

Fahrtkostenpauschale 28 Euro<br />

Übt eine Person gleichzeitig das Amt eines Bürgermeisters und des<br />

Fraktionsvorsitzenden aus, so reduziert sich die Summe aus diesen beiden<br />

<strong>Aufwandsentschädigungen</strong> um 20 Prozent.


Jede Fraktion bekommt für Sach- und Personalkosten, die bei der<br />

Geschäftsführung entstehen, monatlich einen Zuschuss.<br />

Hinzu kommen zusätzlich monatlich 20 Euro pro Ratsmitglied in der Fraktion.<br />

Fraktionskostenzuschüsse<br />

bei 2 bis 4 Fraktionsmitgliedern<br />

bei 5 bis 10 Fraktionsmitgliedern<br />

bei 11 bis 19 Fraktionsmitgliedern<br />

ab 20 Fraktionsmitgliedern<br />

200 Euro<br />

400 Euro<br />

600 Euro<br />

800 Euro<br />

Pro Ratsmitglied in der Fraktion 20 Euro<br />

Daneben können die Fraktionen für ihre Sitzungen kostenlos Räume im Rathaus<br />

nutzen.<br />

Die Mitglieder der Ortsräte in Oedeme und Ochtmissen erhalten monatlich<br />

folgende Aufwandsentschädigung:<br />

Ortsbürgermeister / Ortsvorsteher 300 Euro<br />

Stellvertr. Ortsbürgermeister 50 Euro<br />

Ortsratsmitglied 20 Euro<br />

Sitzungsgeld 20 Euro<br />

Die hier beschriebenen Aufwandentschädigungen regelt die „Satzung der<br />

Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> über die Entschädigung der Ratsfrauen und -herren,<br />

Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen vom 15.12.1994 in der Fassung<br />

der neunten Änderungssatzung vom 15.11.2012“.<br />

Aktuell hat jedoch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Satzung einer<br />

Stadt in Sachsen als rechtlich unzulässig zurückgewiesen. Die Finanzierung der<br />

Geschäftsführung von Ratsfraktionen, deren Höhe sich nur nach der jeweiligen<br />

Anzahl der Fraktionsmitglieder richtet, diskriminiere kleinere Fraktionen, so das<br />

BVerwG.<br />

Die Hansestadt prüft nun in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Städtetag<br />

sorgfältig, ob dieses Urteil Auswirkungen auf die <strong>Lüneburg</strong>er<br />

Entschädigungssatzung haben könnte.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!