Ludwig-Thoma-Gymnasium Prien
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<strong>Ludwig</strong>-<strong>Thoma</strong>-<strong>Gymnasium</strong><br />
naturwissenschaftlich - technologisches und sprachliches <strong>Gymnasium</strong><br />
<strong>Prien</strong> am Chiemsee<br />
im September 2012<br />
Informationen aus dem LTG<br />
zum Schuljahr 2012/2013<br />
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,<br />
mit einem herzlichen Willkommen begrüße wir Sie / Euch zum neuen Schuljahr 2012/2013.<br />
Möge es viele große und kleine Erfolge, schöne Erfahrungen und gewinnbringende Erkenntnisse<br />
ermöglichen.<br />
Am 13.9. hat für fünf 5. Klassen mit 124 Schülerinnen und Schülern die gymnasiale Schullaufbahn<br />
begonnen. Sie und alle anderen neuen Schüler mit ihren Eltern begrüßen wir am<br />
LTG besonders herzlich.<br />
Wie immer möchten wir Sie zu Beginn des Schuljahrs mit diesem kleinen Leitfaden über die<br />
Unterrichtssituation am <strong>Ludwig</strong>-<strong>Thoma</strong>-<strong>Gymnasium</strong>, wichtige Termine in den kommenden<br />
Monaten sowie allgemein Wissens- und Beachtenswertes informieren. Wir hoffen hierdurch<br />
gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus zu erleichtern.<br />
Wir wünsche allen Schülern, dass sie mit Lust auf Neues und Freude an Wissen in dieses<br />
Schuljahr gehen und dass wir diese Haltung durch ein geeignetes Umfeld, in der Bildung<br />
sich entfalten kann, unterstützen.<br />
1. Lehrer und Unterrichtssituation<br />
Fast 1000 Schüler, genau 995 Kinder und Jugendliche besuchen das LTG im Schuljahr<br />
2012/2013. Die Jahrgangsstufen 5 bis 10 belegen alle Klassenzimmer im Trakt 1 bis 4, die<br />
Kurse der Qualifikationsphase 11 und 12 sind hauptsächlich im <strong>Ludwig</strong>-<strong>Thoma</strong>-Haus untergebracht.<br />
In den Jahrgangsstufen 5 bis 9 und 12 wird fünfzügig unterrichtet, in Jahrgangsstufe 10 vierzügig<br />
und in Jahrgangsstufe 11 sechszügig. Die durchschnittliche Klassenstärke beträgt in 5<br />
bis 10 26,5 Schüler, in 11/12 20,3 Schüler und insgesamt von 5 bis 12 24,8 Schüler.<br />
Die Lehrerversorgung ist für das <strong>Ludwig</strong>-<strong>Thoma</strong>-<strong>Gymnasium</strong> angemessen. Es kann der gesamte<br />
Pflichtunterricht abgedeckt werden, und wir haben alle Intensivierungsstunden und<br />
Profilstunden vergeben, so dass die Schüler in den Klassen 5 bis 8 auch geteilte Gruppen<br />
oder kleine Gruppen (Latein, Französisch) vorfinden. In Klasse 8 und 10 wird Mathematik<br />
bzw. Deutsch mit vier statt drei Stunden unterrichtet. Das Angebot des Wahlunterrichts<br />
musste allerdings ein wenig reduziert werden.<br />
Neben einigen Referendaren haben wir letztes Schuljahr auch einen Stammlehrer verabschiedet.<br />
Unser Schulpsychologe Herr <strong>Thoma</strong> wurde auf eigenen Wunsch nach Rosenheim<br />
versetzt. Ihm sei an dieser Stelle nochmals für seinen Einsatz an der Schule gedankt.<br />
In diesem Schuljahr können wir 21 neue Lehrkräfte begrüßen, neben den „Rückkehrerinnen“<br />
Frau Almer, Frau Binz, Frau Reicheneder und Frau Reichold folgende siebzehn Kollegen:<br />
LAssin Bauer Stefanie F, E<br />
StRin Binter Hannah K, E<br />
StRin Collas Carolin E, F<br />
StRin Häckh Anna D,F<br />
Lav Herger Natascha M<br />
StRef Kain <strong>Thoma</strong>s D, G<br />
StRef Kühnel Stefan Sm, M<br />
StRef Müller Dirk B, Ch<br />
StRin Obermeier Susanne E, Sk<br />
S. 1
StRefin Opitz Barbara D, G<br />
StRef Schaubert Sebastian K, Sm<br />
StRin Schmerreim Martina Ku<br />
Lav Schmidt <strong>Thoma</strong>s Mu<br />
StRefin Schording Meike D, Ek<br />
Lav Seidel-Pfitzer Evelyn F<br />
StR Unterstraßer Ralf M, Ph<br />
StRefin Wollinger Andrea K, D<br />
2. Informationen<br />
2.1. Mensa<br />
Am Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag kann in der Mensa ein Mittagsmenü für<br />
3,50 € eingenommen werden. Dies ist ohne Voranmeldung möglich. Kleinere Speisen und<br />
Getränke werden ebenfalls ausgegeben.<br />
2.2. Kopiergeld, Garderoben-/Fahrradversicherung<br />
Die Klassenleiter sammeln bis 2.10.2012 den Betrag von 7 € (6 € Kopiergeld, 1 € Garderoben-/Fahrradversicherung)<br />
ein. Bitte geben Sie das Geld bis spätestens nächsten Dienstag<br />
Ihrem Kind mit!<br />
2.3. Ferien<br />
Beachten Sie bitte bei Ihrer Planung der Ferien schon jetzt die Regelungen zur Ferienordnung:<br />
Allerheiligen: 29.10.12 – 03.11.12<br />
Weihnachten: 24.12.12 – 05.01.13<br />
Frühjahr: 11.02.13 – 15.02.13<br />
Ostern: 25.03.13 – 06.04.13<br />
Pfingsten: 21.05.13 – 31.05.13<br />
Sommer: 31.07.13 – 11.09.13<br />
2.4. Veranstaltungen für Eltern/Schüler<br />
Herzliche Einladung ergeht bereits jetzt zu den schulischen Veranstaltungen, deren Termine<br />
bereits jetzt feststehen (siehe Terminblatt). Sie werden auf sie und weitere aber auch noch<br />
gesondert hingewiesen. Bitte lassen Sie sich diese Informationen von Ihren Kindern aushändigen.<br />
2.5. Schüleraustausch<br />
In diesem Jahr gibt es wieder einen Schüleraustausch mit den Partnerstädten <strong>Prien</strong>s:<br />
Italien, Valdagno (gemeinsam mit der Realschule <strong>Prien</strong>) -- Betreuung am LTG: Frau StRin<br />
Seitz.<br />
Frankreich, Graulhet (gemeinsam mit der Realschule <strong>Prien</strong>) -- Auskünfte und Anmeldung bei<br />
Herrn StR F. Auer.<br />
2.6. Infoportal / Termine<br />
Wir bemühen uns, Sie über unsere Homepage so aktuell wie möglich zu informieren.<br />
Auf Seite www.ltgprien.de finden Sie oben in der Leiste den Link „Infoportal“. Mit diesem<br />
Link gelangen Sie zum Terminkalender, der alle wesentlichen schulischen Termine enthält<br />
(auch die Schulaufgaben, Abiturtermine etc.), ein Archiv der Elternrundschreiben und ein<br />
Archiv der einzelnen Fächer (z.B. Grundwissenskataloge).<br />
In der Leiste darunter finden Sie einen direkten Link zu den Terminen sowie Links zum Vertretungsplan<br />
der nächsten Tage, zum Sprechstundenplan aller Lehrkräfte und zum Stundenplan<br />
der Klassen (Schwarzes Brett/Daueraushang/Klassenplaene bzw. Oberstufenplaene).<br />
S. 2
2.7. Hausaufgabenbetreuung<br />
Auch in diesem Schuljahr bieten wir eine Hausaufgabenbetreuung an.<br />
An drei Tagen, Montag, Mittwoch und Donnerstag, besteht für die Schüler der Jahrgangsstufen<br />
5 – 7 die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben in kleinen Gruppen und unter Betreuung an der<br />
Schule zu erledigen. Als Betreuer engagieren sich Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen,<br />
die dafür qualifiziert wurden. Sie geben Hilfestellung und Anleitung zum selbstständigen<br />
Anfertigen der schriftlichen und mündlichen Hausaufgaben. Diese Stunde ist nicht als Nachhilfeunterricht<br />
gedacht, sondern soll feste Strukturen zur Verfügung stellen und so eine gezielte<br />
Arbeitsweise ermöglichen.<br />
Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.<br />
Die finanzielle Abwicklung wird vom Elternbeirat übernommen, die Schule organisiert und<br />
koordiniert den Ablauf. Verantwortlich hierfür ist Frau StRin Kasa (Elternbrief mit Anmeldeformular<br />
siehe Anlage).<br />
2.8. Handys und sonstige digitale Speichermedien<br />
Es gilt folgende Regelung für Handys zum Schutz der Schüler vor Gewaltdarstellungen: Im<br />
Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien,<br />
die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten.<br />
3. Leistungserhebungen<br />
3.1. Kleine Leistungsnachweise (§ 55 GSO)<br />
Dazu zählen mündliche Leistungsnachweise wie Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge<br />
und Referate sowie schriftliche Leistungsnachweise wie Stegreifaufgaben und<br />
Kurzarbeiten.<br />
Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt, beziehen sich auf höchstens zwei unmittelbar<br />
vorangegangene Unterrichtsstunden. Es soll auch Grundwissen abgefragt werden. Die Bearbeitungszeit<br />
soll höchstens 20 Minuten betragen. An Tagen mit Schulaufgaben finden am<br />
LTG (schulinterne Regelung!) keine Stegreifaufgaben bzw. Kurzarbeiten statt.<br />
Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt, beziehen sich auf höchstens<br />
zehn unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens<br />
30 Minuten betragen.<br />
3.2. Große Leistungsnachweise (§ 54 GSO)<br />
In den Fächern Deutsch und Mathematik sowie in den Fremdsprachen sind je Schuljahr<br />
mindestens drei, bei vier und mehr Wochenstunden mindestens vier schriftliche Schulaufgaben<br />
zu halten; in jeder modernen Fremdsprache muss in mindestens einer geeigneten Jahrgangsstufe<br />
davon eine Schulaufgabe oder ein Teil einer Schulaufgabe in Form einer mündlichen<br />
Prüfung abgehalten werden. In den übrigen Kernfächern sind je Schuljahr mindestens<br />
zwei Schulaufgaben zu halten.<br />
Aus diesen Bestimmungen der GSO ergibt sich folgende Regelung für das LTG:<br />
S. 3
Schulaufgaben in den Kernfächern (5-10) pro Schuljahr / Festlegung von Kurzarbeiten<br />
Jgst<br />
.<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
Fach<br />
D E L F NTG F<br />
3 +<br />
2 Tests<br />
(Gewichtung<br />
der Tests: 1:1)<br />
3 +<br />
Deutschtest<br />
+<br />
eigener Test<br />
(Gewichtung<br />
der Tests 1:1)<br />
3 +<br />
2 Tests<br />
(Gewichtung<br />
der Tests 1:1)<br />
3 +<br />
Deutschtest<br />
+<br />
eigener Test<br />
(Gewichtung<br />
der Tests 1:1)<br />
SG<br />
S. 4<br />
It<br />
SP<br />
M Ph C<br />
NTG C<br />
SG<br />
4 - - - - 4 - - - -<br />
3 +<br />
Englischtest<br />
+ eigener<br />
Test<br />
(Gewichtung<br />
der Tests 1:2)<br />
3 4<br />
2 +<br />
1 mündl.<br />
9 4 3 3 3<br />
4 4 - - 4 - - - -<br />
3 +<br />
1 mündl.<br />
4 4 4 -<br />
10 3 3 3 3 4<br />
NuT<br />
(Ph)<br />
- - 4 - - - 2 KA<br />
3 +<br />
1 mündl.<br />
Erläuterungen:<br />
mündl. = mündliche Schulaufgabe<br />
KA = Kurzarbeit<br />
NTG = Naturwissenschaftlich-technologisches <strong>Gymnasium</strong><br />
SG = Sprachliches <strong>Gymnasium</strong><br />
It SP = spätbeginnendes Italienisch<br />
3.3. Zentrale Tests<br />
2 +<br />
BMTest +<br />
eigener Test<br />
(Gewichtung<br />
der Tests 1:1)<br />
2 2 - -<br />
- 4 2 2 2 KA -<br />
3 +<br />
1 mündl.<br />
Schulaufgaben in der Qualifikationsphase pro Schuljahr<br />
11<br />
Regelung<br />
moderne<br />
Fremdsprachen<br />
E<br />
1 +<br />
1 mündl.<br />
12 2 2<br />
F<br />
1+<br />
1 mündl.<br />
3 2 2 2 KA -<br />
Zu Beginn eines jeden Schuljahres finden für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen<br />
6, 8 und 10 bayernweite zentrale Tests statt. Die Tests ermöglichen es, systematische<br />
Stärken und Schwächen einer Klasse zu erkennen und auf dieser Grundlage gezielt<br />
Förderschwerpunkte zu setzen. Außerdem gehen die Testergebnisse in die Jahresnoten ein.<br />
An unserer Schule hat der Deutschtest der Jahrgangsstufe 6 das Gewicht einer halben<br />
Schulaufgabe, der Englischtest in Jahrgangsstufe 6 zählt 33% einer Schulaufgabe, der Englischtest<br />
in Jahrgangsstufe 10 zählt als mündliche Note, der Test in Mathematik in Jahrgangsstufe<br />
8 hat das Gewicht einer halben Schulaufgabe und der Test in Mathematik in<br />
Jahrgangsstufe 10 hat das doppelte Gewicht einer Stegreifaufgabe.<br />
It<br />
S<br />
P<br />
2 2 in allen übrigen Fächern<br />
1+<br />
1 mündl.<br />
2 in allen übrigen Fächern<br />
Sonderregelung: eko 2 mündl. Prüf., phi 2 Schulaufgaben, bcp, KuA, pho 2 praktische Prüfungen
4. Hausaufgabenkonzept<br />
Die Hausaufgaben ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweils vorangegangenen Unterricht;<br />
eine besondere Betonung liegt auf Regelmäßigkeit und Nachhaltigkeit.<br />
Hinsichtlich des Umfangs erfolgt eine Orientierung an den früheren GSO-Festlegungen, die<br />
für die Unterstufe eine maximale Arbeitszeit von zwei Stunden für die gesamte häusliche<br />
Vorbereitung vorsah. Maßgeblich sind hierbei Schüler mit einem durchschnittlichen Arbeitstempo.<br />
Auf die Belastungen der Schüler am Nachmittag ist Rücksicht zu nehmen. Daher<br />
gilt in der 6. bis 10. Jahrgangsstufe für Tage mit Pflichtunterricht der gesamten Klasse am<br />
Nachmittag: In den Fächern, in denen Unterricht sowohl an einem Schultag mit Nachmittagsunterricht<br />
wie auch am Folgetag stattfindet, soll die gesamte häusliche Vorbereitung 60<br />
Minuten nicht übersteigen. Maßgeblich sind hierbei Schüler mit einem durchschnittlichen<br />
Arbeitstempo. Die Lehrer tragen die geschätzten Zeiten in das Klassenbuch ein. Wir versuchen<br />
auch, wenn möglich, Hausaufgaben langfristig zu geben, um die Arbeitszeiten besser<br />
planen zu können. Der Klassenleiter ist der Ansprechpartner bei Problemen mit der Arbeitszeit.<br />
Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe sind verpflichtet, ein Hausaufgabenheft<br />
zu führen.<br />
Empfehlungen an die Eltern der Schülerinnen und Schüler v.a. in der Unterstufe:<br />
• Kontrollieren Sie bitte die Anfertigung von Hausaufgaben: Vergleichen Sie mit dem<br />
Aufgabenheft und überprüfen Sie gelegentlich auch Inhalte und äußere Form der<br />
Hausaufgaben.<br />
• Sehen Sie sich bitte regelmäßig das Aufgabenheft nach vorhandenen Einträgen an:<br />
Sind über einen längeren Zeitraum (z. B. eine Woche oder länger) keine Einträge<br />
vorhanden, ist wertvoll, Rücksprache mit den Fachlehrern aufzunehmen.<br />
• Sorgen Sie bitte für angemessene Rahmenbedingungen bei der Anfertigung der<br />
Hausaufgaben; hierzu gehört z. B. ein ungestörter Arbeitsplatz.<br />
• Erstellen Sie bitte mit Ihrem Kind anhand des Stundenplans und der außerunterrichtlichen<br />
Aktivitäten Ihres Kindes einen Zeitplan für die Erledigung der Hausaufgaben.<br />
5. Aufsichten und Unterrichtsausfall<br />
Ausfall bzw. Verlegung von einzelnen Stunden sowie Vertretungen durch andere Lehrkräfte<br />
sind leider immer wieder aus den unterschiedlichsten Gründen erforderlich. Alle Schüler/innen<br />
sind verpflichtet, sich an den in der Pausenhalle und im Internet einzusehenden<br />
Vertretungsplänen zu orientieren und sich auf die vorgesehenen Unterrichtsstunden so vorzubereiten<br />
wie auf reguläre Unterrichtsstunden.<br />
6. Telefonische Erreichbarkeit und Öffnungszeiten des Sekretariats<br />
Das Schulsekretariat (Raum Nr. 135 /1. Stock, Trakt 3) ist mit Frau Kotisch und Frau Weiser besetzt und zu folgenden<br />
Zeiten erreichbar:<br />
Montag bis Donnerstag 7:00 – 12:00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr<br />
Freitag 7:00 – 12.00 Uhr<br />
Telefon: 08051/964040 FAX 08051/96404100<br />
(außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet)<br />
E-Mail: sekretariat@ltgprien.de Homepage: www.ltgprien.de<br />
S. 5
7. Krankmeldungen und Beurlaubung<br />
7.1. Was ist zu tun bei Krankheit? Wunsch nach Beurlaubung?<br />
Ich möchte Sie, sehr verehrte Eltern, zunächst bitten, mit dazu beizutragen, dass Ihre Kinder<br />
den Schulbesuch als die zentrale Aufgabe dieses Lebensabschnittes ansehen. Gerade von<br />
Schülern, bei denen Gleichaltrige bereits im Beruf stehen, sollte eine professionelle Haltung<br />
gegenüber ihrer Aufgabe erwartet werden können. Schuleschwänzen, wiederholtes Zuspätkommen<br />
etc. sollten deswegen nicht verharmlost werden; und natürlich sollten Jugendliche<br />
nicht mehr Zeit beim Jobben als im Unterricht verbringen.<br />
7.2. Entschuldigung bei Krankheit<br />
Ist ein Schüler/eine Schülerin wegen Krankheit am Schulbesuch verhindert, so muss die<br />
Schule unverzüglich, d.h. vor oder unmittelbar nach Beginn der ersten Stunde unter Angabe<br />
des Grundes schriftlich (Antrag im Sekretariat erhältlich, aber auch formlos), durch Fax,<br />
durch Email oder telefonisch verständigt werden (§ 37 GSO). Bei telefonischer Entschuldigung<br />
bzw. Entschuldigung durch Email ist eine schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen<br />
nachzureichen.<br />
Postanschrift: <strong>Ludwig</strong>-<strong>Thoma</strong>-<strong>Gymnasium</strong>, Seestr.25, 83209 <strong>Prien</strong><br />
Telefon: 08051/964040 Fax: 08051/96404100 Email: sekretariat@ltgprien.de<br />
7.3. Für die Jahrgangsstufen 5-10 gilt:<br />
Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Kind bei Erkrankung unbedingt sofort, spätestens aber bis<br />
etwa 7:10 Uhr am Unterrichtstag telefonisch, mit Fax oder durch einen Mitschüler mitgegebene<br />
schriftliche Krankmeldung entschuldigt wird. Geben Sie uns bitte bei Änderungen Ihre<br />
private Telefonnummer an und - wenn möglich - eventuell auch die Nummer des Mobiltelefons<br />
oder eine Telefonnummer an Ihrem Arbeitsplatz, unter der Sie erreichbar sind, wenn wir<br />
bei der morgendlichen Anwesenheitskontrolle feststellen sollten, dass Ihr Kind unentschuldigt<br />
fehlt. Auch die Angabe der Telefonnummer einer Vertrauensperson (Großeltern, Nachbarn<br />
etc.) könnte u. U. hilfreich sein. Können wir Sie nicht erreichen, muss die Schule je<br />
nach Lage des Falles evtl. die örtliche Polizeidienststelle verständigen!<br />
Bitte rechnen Sie auch damit, dass der Unterricht nach der 5. Stunde enden kann (Erkrankungen<br />
von Lehrkräften, „hitzefrei“ u.a.), wenn normalerweise der Unterrichtsschluss zum<br />
Ende der 6. Stunde vorgesehen ist. Geben Sie bitte Ihrem Kind für diesen Fall verbindliche<br />
Verhaltensanweisungen! Denn unsere Aufsichtspflicht endet mit der Entlassung der Schüler/innen<br />
nach Unterrichtsschluss. Machen Sie Ihr Kind bitte auf das öffentliche Telefon beim<br />
Sekretariat aufmerksam, damit es Sie eventuell verständigen kann.<br />
7.4. Ärztliches Zeugnis<br />
Bei Erkrankungen von mehr als 3 Unterrichtstagen oder bei Erkrankung am Tag eines angekündigten<br />
Leistungsnachweises kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses<br />
verlangen. Wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse häufen oder an der Erkrankung<br />
eines Schülers Zweifel bestehen, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder<br />
schulärztlichen Zeugnisses verlangen (§ 37(2) GSO). Das Zeugnis ist der Schule innerhalb<br />
von zehn Tagen, nachdem es verlangt wurde, vorzulegen; anderenfalls gilt das Fernbleiben<br />
als unentschuldigt.<br />
S. 6
Kann ein/e Schüler/in wegen körperlicher Beeinträchtigung am Sportunterricht nicht teilnehmen,<br />
muss er/sie hierüber ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Wenn die Sportunfähigkeit länger<br />
als vier Wochen andauert, kann die Schule die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses<br />
veranlassen. Beachten Sie bitte, dass die Nichtteilnahme am Sportunterricht nicht automatisch<br />
die Berechtigung einschließt, dass der Schüler/die Schülerin nach Hause gehen darf,<br />
da er/sie der Aufsichtspflicht unterliegt. Wenn bei Randstunden die vorzeitige Entlassung aus<br />
dem Unterricht gewünscht wird, ist rechtzeitig ein schriftlicher Antrag vorzulegen, die Schulleitung<br />
entscheidet jeweils im Einzelfall.<br />
7.5. Versäumnis von Leistungsnachweisen<br />
Schülerinnen und Schüler, die an der Teilnahme von Prüfungen (Schulaufgaben/Tests) ganz<br />
oder teilweise durch Krankheit verhindert sind, müssen ihre Erkrankung vor der Prüfung<br />
durch eine ausreichende Entschuldigung der Erziehungsberechtigten anzeigen. Bei Schülern<br />
und Schülerinnen der Oberstufe (11-12) ist der Nachweis der Prüfungsunfähigkeit durch ein<br />
ärztliches Zeugnis zu erbringen.<br />
Im Nachhinein erbrachte ärztliche Zeugnisse, in denen erklärt wird, der/die Schüler/in sei<br />
durch Erkrankung in seiner/ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt gewesen, können in keinem<br />
Fall anerkannt werden. Die Prüfungen, denen sich eine Schülerin/ein Schüler unterzogen<br />
hat, müssen dann in vollem Umfang gewertet werden.<br />
7.6. Beurlaubung<br />
Bei jeder Art von Beurlaubungswünschen legt der/die Erziehungsberechtigte bzw. der/die<br />
volljährige Schüler/in der Schule rechtzeitig, spätestens jedoch zwei Schultage vor dem gewünschten<br />
Termin, einen schriftlichen Antrag vor.<br />
Beurlaubungen vom Unterricht für medizinisch notwendige Erholung, sportliche Wettkämpfe<br />
und dgl. können nur in dringenden Fällen auf vorherigen Antrag erfolgen (Antragsformular im<br />
Sekretariat). Hierbei ist das Direktorat an die vom Kultusministerium erstellten Richtlinien<br />
gebunden und muss vom Grundsatz der Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler<br />
ausgehen.<br />
Um Ihnen eine Vorstellung davon zu geben, in welchen Fällen die Schulleitung beurlauben<br />
darf:<br />
Wichtige persönliche Gründe können sein: Eheschließungen, Jubiläen und Todesfälle im<br />
engeren Kreis der Familie, Wohnungswechsel, unaufschiebbare Arztbesuche (nach Möglichkeit<br />
sind sie außerhalb der Unterrichtszeit zu vereinbaren), Behördengänge oder die Führerscheinprüfung.<br />
Dagegen können Reise- oder Urlaubstermine der Erziehungsberechtigten<br />
grundsätzlich nicht als wichtiger persönlicher Grund in diesem Sinne gelten. Beachten Sie<br />
bitte auch, dass eine Beurlaubung zum Besuch kommerzieller Sprachinstitute im Ausland<br />
nicht möglich ist!<br />
7.7. Unterrichtsbefreiung<br />
Ein vorzeitiges Verlassen des Unterrichts, das durch eine plötzliche Erkrankung notwendig<br />
sein kann, muss vom Direktorat genehmigt werden. Dies gilt auch für Schüler und Schülerinnen<br />
der Oberstufe!<br />
7.8 Fotos aus dem Schulleben<br />
Fotos von Projekten, Exkursionen, Skilager usw. vermitteln auf unserer Homepage und im<br />
Jahresbericht ein lebendiges Bild vom Schulleben des LTG. Wir bitten die Eltern der 5. Klassen,<br />
uns zu unterstützen, indem Sie auf dem beiliegenden Formblatt uns die Erlaubnis zur<br />
S. 7
Veröffentlichung von Bildern und Texten geben. Wir bedanken uns bei den Jahrgangsstufen<br />
6 bis 12 für das bereits erteilte Einverständnis und bitten, gegebenenfalls aktiv einer Veröffentlichung<br />
zu widersprechen.<br />
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,<br />
wir wünschen Ihnen / Euch ein erfolgreiches, gewinnbringendes Schuljahr. Schule kann nur<br />
dann pädagogisch sinnvoll arbeiten, wenn es ein fruchtbares Miteinander zwischen Eltern,<br />
Schülern und Lehrern gibt.<br />
Wir versichern Ihnen, dass wir Ihnen und Ihren Kindern unsere Unterstützung bei schulischen<br />
Fragen und Problemen jederzeit anbieten. Lehrerkollegium und Schulleitung stehen<br />
gerne zu einer Aussprache zur Verfügung. Beachten Sie deswegen auch das Mitteilungsblatt<br />
der Beratungslehrer, das Ihnen die Vielzahl der Beratungsangebote aufzeigt.<br />
Wir sehen uns am LTG in der Verpflichtung, nicht nur Fachwissen zu vermitteln, sondern die<br />
Gesamtpersönlichkeit zu fördern. Wir alle wissen aber, dass keine Schule das Elternhaus<br />
ersetzen kann. Hier muss Wissens- und Charakterbildung beginnen.<br />
Mit freundlichem Gruß aus dem LTG<br />
Günther Madsack Verena Grillhösl<br />
(Schulleiter) (Stellvertr. Schulleiterin)<br />
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Empfangsbestätigung<br />
Betrifft den/die Schüler (in) ________________________ Klasse ____<br />
Von der Elterninformation habe ich Kenntnis genommen.<br />
__________________________, den ______________<br />
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten<br />
(Bitte diesen Abschnitt bis spätestens Dienstag, 2.10.2011 beim Klassenleiter abgeben lassen!)<br />
S. 8