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Ludwig-Thoma-Gymnasium Prien

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<strong>Ludwig</strong>-<strong>Thoma</strong>-<strong>Gymnasium</strong><br />

naturwissenschaftlich - technologisches und sprachliches <strong>Gymnasium</strong><br />

<strong>Prien</strong> am Chiemsee<br />

im September 2012<br />

Informationen aus dem LTG<br />

zum Schuljahr 2012/2013<br />

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,<br />

mit einem herzlichen Willkommen begrüße wir Sie / Euch zum neuen Schuljahr 2012/2013.<br />

Möge es viele große und kleine Erfolge, schöne Erfahrungen und gewinnbringende Erkenntnisse<br />

ermöglichen.<br />

Am 13.9. hat für fünf 5. Klassen mit 124 Schülerinnen und Schülern die gymnasiale Schullaufbahn<br />

begonnen. Sie und alle anderen neuen Schüler mit ihren Eltern begrüßen wir am<br />

LTG besonders herzlich.<br />

Wie immer möchten wir Sie zu Beginn des Schuljahrs mit diesem kleinen Leitfaden über die<br />

Unterrichtssituation am <strong>Ludwig</strong>-<strong>Thoma</strong>-<strong>Gymnasium</strong>, wichtige Termine in den kommenden<br />

Monaten sowie allgemein Wissens- und Beachtenswertes informieren. Wir hoffen hierdurch<br />

gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus zu erleichtern.<br />

Wir wünsche allen Schülern, dass sie mit Lust auf Neues und Freude an Wissen in dieses<br />

Schuljahr gehen und dass wir diese Haltung durch ein geeignetes Umfeld, in der Bildung<br />

sich entfalten kann, unterstützen.<br />

1. Lehrer und Unterrichtssituation<br />

Fast 1000 Schüler, genau 995 Kinder und Jugendliche besuchen das LTG im Schuljahr<br />

2012/2013. Die Jahrgangsstufen 5 bis 10 belegen alle Klassenzimmer im Trakt 1 bis 4, die<br />

Kurse der Qualifikationsphase 11 und 12 sind hauptsächlich im <strong>Ludwig</strong>-<strong>Thoma</strong>-Haus untergebracht.<br />

In den Jahrgangsstufen 5 bis 9 und 12 wird fünfzügig unterrichtet, in Jahrgangsstufe 10 vierzügig<br />

und in Jahrgangsstufe 11 sechszügig. Die durchschnittliche Klassenstärke beträgt in 5<br />

bis 10 26,5 Schüler, in 11/12 20,3 Schüler und insgesamt von 5 bis 12 24,8 Schüler.<br />

Die Lehrerversorgung ist für das <strong>Ludwig</strong>-<strong>Thoma</strong>-<strong>Gymnasium</strong> angemessen. Es kann der gesamte<br />

Pflichtunterricht abgedeckt werden, und wir haben alle Intensivierungsstunden und<br />

Profilstunden vergeben, so dass die Schüler in den Klassen 5 bis 8 auch geteilte Gruppen<br />

oder kleine Gruppen (Latein, Französisch) vorfinden. In Klasse 8 und 10 wird Mathematik<br />

bzw. Deutsch mit vier statt drei Stunden unterrichtet. Das Angebot des Wahlunterrichts<br />

musste allerdings ein wenig reduziert werden.<br />

Neben einigen Referendaren haben wir letztes Schuljahr auch einen Stammlehrer verabschiedet.<br />

Unser Schulpsychologe Herr <strong>Thoma</strong> wurde auf eigenen Wunsch nach Rosenheim<br />

versetzt. Ihm sei an dieser Stelle nochmals für seinen Einsatz an der Schule gedankt.<br />

In diesem Schuljahr können wir 21 neue Lehrkräfte begrüßen, neben den „Rückkehrerinnen“<br />

Frau Almer, Frau Binz, Frau Reicheneder und Frau Reichold folgende siebzehn Kollegen:<br />

LAssin Bauer Stefanie F, E<br />

StRin Binter Hannah K, E<br />

StRin Collas Carolin E, F<br />

StRin Häckh Anna D,F<br />

Lav Herger Natascha M<br />

StRef Kain <strong>Thoma</strong>s D, G<br />

StRef Kühnel Stefan Sm, M<br />

StRef Müller Dirk B, Ch<br />

StRin Obermeier Susanne E, Sk<br />

S. 1


StRefin Opitz Barbara D, G<br />

StRef Schaubert Sebastian K, Sm<br />

StRin Schmerreim Martina Ku<br />

Lav Schmidt <strong>Thoma</strong>s Mu<br />

StRefin Schording Meike D, Ek<br />

Lav Seidel-Pfitzer Evelyn F<br />

StR Unterstraßer Ralf M, Ph<br />

StRefin Wollinger Andrea K, D<br />

2. Informationen<br />

2.1. Mensa<br />

Am Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag kann in der Mensa ein Mittagsmenü für<br />

3,50 € eingenommen werden. Dies ist ohne Voranmeldung möglich. Kleinere Speisen und<br />

Getränke werden ebenfalls ausgegeben.<br />

2.2. Kopiergeld, Garderoben-/Fahrradversicherung<br />

Die Klassenleiter sammeln bis 2.10.2012 den Betrag von 7 € (6 € Kopiergeld, 1 € Garderoben-/Fahrradversicherung)<br />

ein. Bitte geben Sie das Geld bis spätestens nächsten Dienstag<br />

Ihrem Kind mit!<br />

2.3. Ferien<br />

Beachten Sie bitte bei Ihrer Planung der Ferien schon jetzt die Regelungen zur Ferienordnung:<br />

Allerheiligen: 29.10.12 – 03.11.12<br />

Weihnachten: 24.12.12 – 05.01.13<br />

Frühjahr: 11.02.13 – 15.02.13<br />

Ostern: 25.03.13 – 06.04.13<br />

Pfingsten: 21.05.13 – 31.05.13<br />

Sommer: 31.07.13 – 11.09.13<br />

2.4. Veranstaltungen für Eltern/Schüler<br />

Herzliche Einladung ergeht bereits jetzt zu den schulischen Veranstaltungen, deren Termine<br />

bereits jetzt feststehen (siehe Terminblatt). Sie werden auf sie und weitere aber auch noch<br />

gesondert hingewiesen. Bitte lassen Sie sich diese Informationen von Ihren Kindern aushändigen.<br />

2.5. Schüleraustausch<br />

In diesem Jahr gibt es wieder einen Schüleraustausch mit den Partnerstädten <strong>Prien</strong>s:<br />

Italien, Valdagno (gemeinsam mit der Realschule <strong>Prien</strong>) -- Betreuung am LTG: Frau StRin<br />

Seitz.<br />

Frankreich, Graulhet (gemeinsam mit der Realschule <strong>Prien</strong>) -- Auskünfte und Anmeldung bei<br />

Herrn StR F. Auer.<br />

2.6. Infoportal / Termine<br />

Wir bemühen uns, Sie über unsere Homepage so aktuell wie möglich zu informieren.<br />

Auf Seite www.ltgprien.de finden Sie oben in der Leiste den Link „Infoportal“. Mit diesem<br />

Link gelangen Sie zum Terminkalender, der alle wesentlichen schulischen Termine enthält<br />

(auch die Schulaufgaben, Abiturtermine etc.), ein Archiv der Elternrundschreiben und ein<br />

Archiv der einzelnen Fächer (z.B. Grundwissenskataloge).<br />

In der Leiste darunter finden Sie einen direkten Link zu den Terminen sowie Links zum Vertretungsplan<br />

der nächsten Tage, zum Sprechstundenplan aller Lehrkräfte und zum Stundenplan<br />

der Klassen (Schwarzes Brett/Daueraushang/Klassenplaene bzw. Oberstufenplaene).<br />

S. 2


2.7. Hausaufgabenbetreuung<br />

Auch in diesem Schuljahr bieten wir eine Hausaufgabenbetreuung an.<br />

An drei Tagen, Montag, Mittwoch und Donnerstag, besteht für die Schüler der Jahrgangsstufen<br />

5 – 7 die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben in kleinen Gruppen und unter Betreuung an der<br />

Schule zu erledigen. Als Betreuer engagieren sich Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen,<br />

die dafür qualifiziert wurden. Sie geben Hilfestellung und Anleitung zum selbstständigen<br />

Anfertigen der schriftlichen und mündlichen Hausaufgaben. Diese Stunde ist nicht als Nachhilfeunterricht<br />

gedacht, sondern soll feste Strukturen zur Verfügung stellen und so eine gezielte<br />

Arbeitsweise ermöglichen.<br />

Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.<br />

Die finanzielle Abwicklung wird vom Elternbeirat übernommen, die Schule organisiert und<br />

koordiniert den Ablauf. Verantwortlich hierfür ist Frau StRin Kasa (Elternbrief mit Anmeldeformular<br />

siehe Anlage).<br />

2.8. Handys und sonstige digitale Speichermedien<br />

Es gilt folgende Regelung für Handys zum Schutz der Schüler vor Gewaltdarstellungen: Im<br />

Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien,<br />

die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten.<br />

3. Leistungserhebungen<br />

3.1. Kleine Leistungsnachweise (§ 55 GSO)<br />

Dazu zählen mündliche Leistungsnachweise wie Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge<br />

und Referate sowie schriftliche Leistungsnachweise wie Stegreifaufgaben und<br />

Kurzarbeiten.<br />

Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt, beziehen sich auf höchstens zwei unmittelbar<br />

vorangegangene Unterrichtsstunden. Es soll auch Grundwissen abgefragt werden. Die Bearbeitungszeit<br />

soll höchstens 20 Minuten betragen. An Tagen mit Schulaufgaben finden am<br />

LTG (schulinterne Regelung!) keine Stegreifaufgaben bzw. Kurzarbeiten statt.<br />

Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt, beziehen sich auf höchstens<br />

zehn unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens<br />

30 Minuten betragen.<br />

3.2. Große Leistungsnachweise (§ 54 GSO)<br />

In den Fächern Deutsch und Mathematik sowie in den Fremdsprachen sind je Schuljahr<br />

mindestens drei, bei vier und mehr Wochenstunden mindestens vier schriftliche Schulaufgaben<br />

zu halten; in jeder modernen Fremdsprache muss in mindestens einer geeigneten Jahrgangsstufe<br />

davon eine Schulaufgabe oder ein Teil einer Schulaufgabe in Form einer mündlichen<br />

Prüfung abgehalten werden. In den übrigen Kernfächern sind je Schuljahr mindestens<br />

zwei Schulaufgaben zu halten.<br />

Aus diesen Bestimmungen der GSO ergibt sich folgende Regelung für das LTG:<br />

S. 3


Schulaufgaben in den Kernfächern (5-10) pro Schuljahr / Festlegung von Kurzarbeiten<br />

Jgst<br />

.<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

Fach<br />

D E L F NTG F<br />

3 +<br />

2 Tests<br />

(Gewichtung<br />

der Tests: 1:1)<br />

3 +<br />

Deutschtest<br />

+<br />

eigener Test<br />

(Gewichtung<br />

der Tests 1:1)<br />

3 +<br />

2 Tests<br />

(Gewichtung<br />

der Tests 1:1)<br />

3 +<br />

Deutschtest<br />

+<br />

eigener Test<br />

(Gewichtung<br />

der Tests 1:1)<br />

SG<br />

S. 4<br />

It<br />

SP<br />

M Ph C<br />

NTG C<br />

SG<br />

4 - - - - 4 - - - -<br />

3 +<br />

Englischtest<br />

+ eigener<br />

Test<br />

(Gewichtung<br />

der Tests 1:2)<br />

3 4<br />

2 +<br />

1 mündl.<br />

9 4 3 3 3<br />

4 4 - - 4 - - - -<br />

3 +<br />

1 mündl.<br />

4 4 4 -<br />

10 3 3 3 3 4<br />

NuT<br />

(Ph)<br />

- - 4 - - - 2 KA<br />

3 +<br />

1 mündl.<br />

Erläuterungen:<br />

mündl. = mündliche Schulaufgabe<br />

KA = Kurzarbeit<br />

NTG = Naturwissenschaftlich-technologisches <strong>Gymnasium</strong><br />

SG = Sprachliches <strong>Gymnasium</strong><br />

It SP = spätbeginnendes Italienisch<br />

3.3. Zentrale Tests<br />

2 +<br />

BMTest +<br />

eigener Test<br />

(Gewichtung<br />

der Tests 1:1)<br />

2 2 - -<br />

- 4 2 2 2 KA -<br />

3 +<br />

1 mündl.<br />

Schulaufgaben in der Qualifikationsphase pro Schuljahr<br />

11<br />

Regelung<br />

moderne<br />

Fremdsprachen<br />

E<br />

1 +<br />

1 mündl.<br />

12 2 2<br />

F<br />

1+<br />

1 mündl.<br />

3 2 2 2 KA -<br />

Zu Beginn eines jeden Schuljahres finden für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen<br />

6, 8 und 10 bayernweite zentrale Tests statt. Die Tests ermöglichen es, systematische<br />

Stärken und Schwächen einer Klasse zu erkennen und auf dieser Grundlage gezielt<br />

Förderschwerpunkte zu setzen. Außerdem gehen die Testergebnisse in die Jahresnoten ein.<br />

An unserer Schule hat der Deutschtest der Jahrgangsstufe 6 das Gewicht einer halben<br />

Schulaufgabe, der Englischtest in Jahrgangsstufe 6 zählt 33% einer Schulaufgabe, der Englischtest<br />

in Jahrgangsstufe 10 zählt als mündliche Note, der Test in Mathematik in Jahrgangsstufe<br />

8 hat das Gewicht einer halben Schulaufgabe und der Test in Mathematik in<br />

Jahrgangsstufe 10 hat das doppelte Gewicht einer Stegreifaufgabe.<br />

It<br />

S<br />

P<br />

2 2 in allen übrigen Fächern<br />

1+<br />

1 mündl.<br />

2 in allen übrigen Fächern<br />

Sonderregelung: eko 2 mündl. Prüf., phi 2 Schulaufgaben, bcp, KuA, pho 2 praktische Prüfungen


4. Hausaufgabenkonzept<br />

Die Hausaufgaben ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweils vorangegangenen Unterricht;<br />

eine besondere Betonung liegt auf Regelmäßigkeit und Nachhaltigkeit.<br />

Hinsichtlich des Umfangs erfolgt eine Orientierung an den früheren GSO-Festlegungen, die<br />

für die Unterstufe eine maximale Arbeitszeit von zwei Stunden für die gesamte häusliche<br />

Vorbereitung vorsah. Maßgeblich sind hierbei Schüler mit einem durchschnittlichen Arbeitstempo.<br />

Auf die Belastungen der Schüler am Nachmittag ist Rücksicht zu nehmen. Daher<br />

gilt in der 6. bis 10. Jahrgangsstufe für Tage mit Pflichtunterricht der gesamten Klasse am<br />

Nachmittag: In den Fächern, in denen Unterricht sowohl an einem Schultag mit Nachmittagsunterricht<br />

wie auch am Folgetag stattfindet, soll die gesamte häusliche Vorbereitung 60<br />

Minuten nicht übersteigen. Maßgeblich sind hierbei Schüler mit einem durchschnittlichen<br />

Arbeitstempo. Die Lehrer tragen die geschätzten Zeiten in das Klassenbuch ein. Wir versuchen<br />

auch, wenn möglich, Hausaufgaben langfristig zu geben, um die Arbeitszeiten besser<br />

planen zu können. Der Klassenleiter ist der Ansprechpartner bei Problemen mit der Arbeitszeit.<br />

Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe sind verpflichtet, ein Hausaufgabenheft<br />

zu führen.<br />

Empfehlungen an die Eltern der Schülerinnen und Schüler v.a. in der Unterstufe:<br />

• Kontrollieren Sie bitte die Anfertigung von Hausaufgaben: Vergleichen Sie mit dem<br />

Aufgabenheft und überprüfen Sie gelegentlich auch Inhalte und äußere Form der<br />

Hausaufgaben.<br />

• Sehen Sie sich bitte regelmäßig das Aufgabenheft nach vorhandenen Einträgen an:<br />

Sind über einen längeren Zeitraum (z. B. eine Woche oder länger) keine Einträge<br />

vorhanden, ist wertvoll, Rücksprache mit den Fachlehrern aufzunehmen.<br />

• Sorgen Sie bitte für angemessene Rahmenbedingungen bei der Anfertigung der<br />

Hausaufgaben; hierzu gehört z. B. ein ungestörter Arbeitsplatz.<br />

• Erstellen Sie bitte mit Ihrem Kind anhand des Stundenplans und der außerunterrichtlichen<br />

Aktivitäten Ihres Kindes einen Zeitplan für die Erledigung der Hausaufgaben.<br />

5. Aufsichten und Unterrichtsausfall<br />

Ausfall bzw. Verlegung von einzelnen Stunden sowie Vertretungen durch andere Lehrkräfte<br />

sind leider immer wieder aus den unterschiedlichsten Gründen erforderlich. Alle Schüler/innen<br />

sind verpflichtet, sich an den in der Pausenhalle und im Internet einzusehenden<br />

Vertretungsplänen zu orientieren und sich auf die vorgesehenen Unterrichtsstunden so vorzubereiten<br />

wie auf reguläre Unterrichtsstunden.<br />

6. Telefonische Erreichbarkeit und Öffnungszeiten des Sekretariats<br />

Das Schulsekretariat (Raum Nr. 135 /1. Stock, Trakt 3) ist mit Frau Kotisch und Frau Weiser besetzt und zu folgenden<br />

Zeiten erreichbar:<br />

Montag bis Donnerstag 7:00 – 12:00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr<br />

Freitag 7:00 – 12.00 Uhr<br />

Telefon: 08051/964040 FAX 08051/96404100<br />

(außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet)<br />

E-Mail: sekretariat@ltgprien.de Homepage: www.ltgprien.de<br />

S. 5


7. Krankmeldungen und Beurlaubung<br />

7.1. Was ist zu tun bei Krankheit? Wunsch nach Beurlaubung?<br />

Ich möchte Sie, sehr verehrte Eltern, zunächst bitten, mit dazu beizutragen, dass Ihre Kinder<br />

den Schulbesuch als die zentrale Aufgabe dieses Lebensabschnittes ansehen. Gerade von<br />

Schülern, bei denen Gleichaltrige bereits im Beruf stehen, sollte eine professionelle Haltung<br />

gegenüber ihrer Aufgabe erwartet werden können. Schuleschwänzen, wiederholtes Zuspätkommen<br />

etc. sollten deswegen nicht verharmlost werden; und natürlich sollten Jugendliche<br />

nicht mehr Zeit beim Jobben als im Unterricht verbringen.<br />

7.2. Entschuldigung bei Krankheit<br />

Ist ein Schüler/eine Schülerin wegen Krankheit am Schulbesuch verhindert, so muss die<br />

Schule unverzüglich, d.h. vor oder unmittelbar nach Beginn der ersten Stunde unter Angabe<br />

des Grundes schriftlich (Antrag im Sekretariat erhältlich, aber auch formlos), durch Fax,<br />

durch Email oder telefonisch verständigt werden (§ 37 GSO). Bei telefonischer Entschuldigung<br />

bzw. Entschuldigung durch Email ist eine schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen<br />

nachzureichen.<br />

Postanschrift: <strong>Ludwig</strong>-<strong>Thoma</strong>-<strong>Gymnasium</strong>, Seestr.25, 83209 <strong>Prien</strong><br />

Telefon: 08051/964040 Fax: 08051/96404100 Email: sekretariat@ltgprien.de<br />

7.3. Für die Jahrgangsstufen 5-10 gilt:<br />

Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Kind bei Erkrankung unbedingt sofort, spätestens aber bis<br />

etwa 7:10 Uhr am Unterrichtstag telefonisch, mit Fax oder durch einen Mitschüler mitgegebene<br />

schriftliche Krankmeldung entschuldigt wird. Geben Sie uns bitte bei Änderungen Ihre<br />

private Telefonnummer an und - wenn möglich - eventuell auch die Nummer des Mobiltelefons<br />

oder eine Telefonnummer an Ihrem Arbeitsplatz, unter der Sie erreichbar sind, wenn wir<br />

bei der morgendlichen Anwesenheitskontrolle feststellen sollten, dass Ihr Kind unentschuldigt<br />

fehlt. Auch die Angabe der Telefonnummer einer Vertrauensperson (Großeltern, Nachbarn<br />

etc.) könnte u. U. hilfreich sein. Können wir Sie nicht erreichen, muss die Schule je<br />

nach Lage des Falles evtl. die örtliche Polizeidienststelle verständigen!<br />

Bitte rechnen Sie auch damit, dass der Unterricht nach der 5. Stunde enden kann (Erkrankungen<br />

von Lehrkräften, „hitzefrei“ u.a.), wenn normalerweise der Unterrichtsschluss zum<br />

Ende der 6. Stunde vorgesehen ist. Geben Sie bitte Ihrem Kind für diesen Fall verbindliche<br />

Verhaltensanweisungen! Denn unsere Aufsichtspflicht endet mit der Entlassung der Schüler/innen<br />

nach Unterrichtsschluss. Machen Sie Ihr Kind bitte auf das öffentliche Telefon beim<br />

Sekretariat aufmerksam, damit es Sie eventuell verständigen kann.<br />

7.4. Ärztliches Zeugnis<br />

Bei Erkrankungen von mehr als 3 Unterrichtstagen oder bei Erkrankung am Tag eines angekündigten<br />

Leistungsnachweises kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses<br />

verlangen. Wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse häufen oder an der Erkrankung<br />

eines Schülers Zweifel bestehen, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder<br />

schulärztlichen Zeugnisses verlangen (§ 37(2) GSO). Das Zeugnis ist der Schule innerhalb<br />

von zehn Tagen, nachdem es verlangt wurde, vorzulegen; anderenfalls gilt das Fernbleiben<br />

als unentschuldigt.<br />

S. 6


Kann ein/e Schüler/in wegen körperlicher Beeinträchtigung am Sportunterricht nicht teilnehmen,<br />

muss er/sie hierüber ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Wenn die Sportunfähigkeit länger<br />

als vier Wochen andauert, kann die Schule die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses<br />

veranlassen. Beachten Sie bitte, dass die Nichtteilnahme am Sportunterricht nicht automatisch<br />

die Berechtigung einschließt, dass der Schüler/die Schülerin nach Hause gehen darf,<br />

da er/sie der Aufsichtspflicht unterliegt. Wenn bei Randstunden die vorzeitige Entlassung aus<br />

dem Unterricht gewünscht wird, ist rechtzeitig ein schriftlicher Antrag vorzulegen, die Schulleitung<br />

entscheidet jeweils im Einzelfall.<br />

7.5. Versäumnis von Leistungsnachweisen<br />

Schülerinnen und Schüler, die an der Teilnahme von Prüfungen (Schulaufgaben/Tests) ganz<br />

oder teilweise durch Krankheit verhindert sind, müssen ihre Erkrankung vor der Prüfung<br />

durch eine ausreichende Entschuldigung der Erziehungsberechtigten anzeigen. Bei Schülern<br />

und Schülerinnen der Oberstufe (11-12) ist der Nachweis der Prüfungsunfähigkeit durch ein<br />

ärztliches Zeugnis zu erbringen.<br />

Im Nachhinein erbrachte ärztliche Zeugnisse, in denen erklärt wird, der/die Schüler/in sei<br />

durch Erkrankung in seiner/ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt gewesen, können in keinem<br />

Fall anerkannt werden. Die Prüfungen, denen sich eine Schülerin/ein Schüler unterzogen<br />

hat, müssen dann in vollem Umfang gewertet werden.<br />

7.6. Beurlaubung<br />

Bei jeder Art von Beurlaubungswünschen legt der/die Erziehungsberechtigte bzw. der/die<br />

volljährige Schüler/in der Schule rechtzeitig, spätestens jedoch zwei Schultage vor dem gewünschten<br />

Termin, einen schriftlichen Antrag vor.<br />

Beurlaubungen vom Unterricht für medizinisch notwendige Erholung, sportliche Wettkämpfe<br />

und dgl. können nur in dringenden Fällen auf vorherigen Antrag erfolgen (Antragsformular im<br />

Sekretariat). Hierbei ist das Direktorat an die vom Kultusministerium erstellten Richtlinien<br />

gebunden und muss vom Grundsatz der Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler<br />

ausgehen.<br />

Um Ihnen eine Vorstellung davon zu geben, in welchen Fällen die Schulleitung beurlauben<br />

darf:<br />

Wichtige persönliche Gründe können sein: Eheschließungen, Jubiläen und Todesfälle im<br />

engeren Kreis der Familie, Wohnungswechsel, unaufschiebbare Arztbesuche (nach Möglichkeit<br />

sind sie außerhalb der Unterrichtszeit zu vereinbaren), Behördengänge oder die Führerscheinprüfung.<br />

Dagegen können Reise- oder Urlaubstermine der Erziehungsberechtigten<br />

grundsätzlich nicht als wichtiger persönlicher Grund in diesem Sinne gelten. Beachten Sie<br />

bitte auch, dass eine Beurlaubung zum Besuch kommerzieller Sprachinstitute im Ausland<br />

nicht möglich ist!<br />

7.7. Unterrichtsbefreiung<br />

Ein vorzeitiges Verlassen des Unterrichts, das durch eine plötzliche Erkrankung notwendig<br />

sein kann, muss vom Direktorat genehmigt werden. Dies gilt auch für Schüler und Schülerinnen<br />

der Oberstufe!<br />

7.8 Fotos aus dem Schulleben<br />

Fotos von Projekten, Exkursionen, Skilager usw. vermitteln auf unserer Homepage und im<br />

Jahresbericht ein lebendiges Bild vom Schulleben des LTG. Wir bitten die Eltern der 5. Klassen,<br />

uns zu unterstützen, indem Sie auf dem beiliegenden Formblatt uns die Erlaubnis zur<br />

S. 7


Veröffentlichung von Bildern und Texten geben. Wir bedanken uns bei den Jahrgangsstufen<br />

6 bis 12 für das bereits erteilte Einverständnis und bitten, gegebenenfalls aktiv einer Veröffentlichung<br />

zu widersprechen.<br />

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,<br />

wir wünschen Ihnen / Euch ein erfolgreiches, gewinnbringendes Schuljahr. Schule kann nur<br />

dann pädagogisch sinnvoll arbeiten, wenn es ein fruchtbares Miteinander zwischen Eltern,<br />

Schülern und Lehrern gibt.<br />

Wir versichern Ihnen, dass wir Ihnen und Ihren Kindern unsere Unterstützung bei schulischen<br />

Fragen und Problemen jederzeit anbieten. Lehrerkollegium und Schulleitung stehen<br />

gerne zu einer Aussprache zur Verfügung. Beachten Sie deswegen auch das Mitteilungsblatt<br />

der Beratungslehrer, das Ihnen die Vielzahl der Beratungsangebote aufzeigt.<br />

Wir sehen uns am LTG in der Verpflichtung, nicht nur Fachwissen zu vermitteln, sondern die<br />

Gesamtpersönlichkeit zu fördern. Wir alle wissen aber, dass keine Schule das Elternhaus<br />

ersetzen kann. Hier muss Wissens- und Charakterbildung beginnen.<br />

Mit freundlichem Gruß aus dem LTG<br />

Günther Madsack Verena Grillhösl<br />

(Schulleiter) (Stellvertr. Schulleiterin)<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Empfangsbestätigung<br />

Betrifft den/die Schüler (in) ________________________ Klasse ____<br />

Von der Elterninformation habe ich Kenntnis genommen.<br />

__________________________, den ______________<br />

Unterschrift eines Erziehungsberechtigten<br />

(Bitte diesen Abschnitt bis spätestens Dienstag, 2.10.2011 beim Klassenleiter abgeben lassen!)<br />

S. 8

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