Kooperationserklärung des Landwirts - Landwirtschaftskammer ...
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<strong>Kooperationserklärung</strong> <strong>des</strong> <strong>Landwirts</strong><br />
Kooperativer Gewässerschutz im<br />
Einzugsgebiet <strong>des</strong> Halterner Stausees<br />
sowie der ausgewiesenen und angrenzenden Wasserschutzgebiete<br />
Ich verfüge über landwirtschaftliche Nutzflächen im Einzugsgebiet der Stever und/oder in angrenzenden<br />
Wasserschutzgebieten. Sofern ich die folgenden Regeln einhalte, habe ich Anspruch auf<br />
angemessene Beratung durch die <strong>Landwirts</strong>chaftskammer hinsichtlich <strong>des</strong> Umgangs mit Nährstoffen<br />
und Pflanzenschutzmitteln. Die Bestimmungen A bis D finden nur für landwirtschaftliche Nutzflächen<br />
in Wasserschutzgebieten Anwendung.<br />
1. Die gesetzlichen Regelungen (z.B. Düngeverordnung, Bodenschutzgesetz, Wassergesetze)<br />
und die Regeln der guten fachlichen Praxis halte ich ein.<br />
2. Punktförmige Einleitungen von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln in den Wasserhaushalt<br />
(z.B. über Hofabläufe) vermeide ich.<br />
3. Ich führe geeignete, schlagbezogene jährliche Aufzeichnungen über den Pflanzenschutz<br />
nach den Empfehlungen der Kooperation und der betreffenden Wasserversorgungsunternehmen<br />
und gewähre dem Kooperationsberater der <strong>Landwirts</strong>chaftskammer auf Anfrage<br />
Einblick. Bei Bedarf dienen diese Aufzeichnungen der Erfolgskontrolle bzw. in Problemfällen<br />
der Ursachenforschung im Kooperationsgebiet. Die vorgenannte Verpflichtung kann<br />
auch über gleichwertige Aufzeichnungen erfüllt werden, die ich bereits aufgrund gesetzlicher<br />
Vorgaben erstelle.<br />
4. Soweit mit betrieblichen Belangen vereinbar, nutze ich technische Fortschritte (z.B. gewässerverträglichere<br />
Wirkstoffe, Maschinentechnik, verträglichere Düngemittel) und vermeide<br />
die Anwendung problematischer Wirkstoffe.<br />
5. An Förderprogrammen zum Schutz der natürlichen Wasserressourcen (z.B. hinsichtlich Uferrandstreifen,<br />
Pflanzenschutzspritzen, Waschplätzen, Güllebehälter, Nmin-Programm)<br />
nehme ich teil, soweit dies mit meinen betrieblichen Belangen vereinbar ist.<br />
( Nachfolgende Bestimmungen gelten nur in Wasserschutzgebieten ! ! ! )<br />
A. In Übereinstimmung mit der novellierten Rahmenvereinbarung zwischen dem Bun<strong>des</strong>verband<br />
der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW), Lan<strong>des</strong>gruppe NRW, und den <strong>Landwirts</strong>chaftskammern<br />
Rheinland und Westfalen-Lippe vom 2. Mai 2002 verzichte ich auf die<br />
Ausbringung von Wirtschaftsdüngern und stickstoffhaltigen Sekundärrohstoffdüngern im<br />
Herbst/Winter auf Ackerflächen nach der Ernte der Hauptfrucht bis zum 15. Februar; auf Dauergrünland,<br />
bei Zwischenfrucht, Ackerfutter- und Winterrapsanbau ist eine begrenzte Wirtschaftsdüngerausbringung,<br />
bei Zwischenfrucht und Winterrapsanbau auch eine begrenzte<br />
Sekundärrohstoffdüngerausbringung bis zum 1. Oktober möglich. Stallmist darf nach der Ernte<br />
der Hauptfrucht ausgebracht werden, auf abschwemmungsgefährdeten Flächen ist er unverzüglich<br />
einzuarbeiten.<br />
Einzelbetriebliche Ausnahmen sind möglich bei Vorlage verbindlicher betrieblicher Maßnahmen-<br />
und Sanierungspläne sowie bei flächenspezifischer Einzelberatung durch die Kooperationsberatung.<br />
B. Jährlich führe ich eine Bilanzierung und Düngeplanung nach den Vorgaben der Düngeverordnung<br />
sowie jährliche schlagbezogene Aufzeichnungen über die Düngung und lege diese der<br />
<strong>Landwirts</strong>chaftskammer bei Bedarf vor; bei der Erstellung ist der Kooperationsberater der<br />
<strong>Landwirts</strong>chaftskammer behilflich. Bei Bedarf dienen diese Aufzeichnungen der Erfolgskontrolle<br />
bzw. in Problemfällen der Ursachenforschung im Kooperationsgebiet.<br />
C. Ich strebe einen maximalen Nährstoffüberschuss von 100 Kilogramm Stickstoff je Hektar und<br />
Jahr an. Andernfalls lasse ich mich verstärkt von der <strong>Landwirts</strong>chaftskammer beraten (Maßnahmenkatalog,<br />
überbetriebliche Verwertung, Ratschläge zur Senkung).<br />
D. Ich strebe für Phosphat gemäß Düngeverordnung einen maximalen Nährstoffüberschuss von<br />
50 Kilogramm je Hektar und Jahr an und strebe die Phosphor- und Kaliversorgungsstufe C<br />
gemäß Empfehlung der <strong>Landwirts</strong>chaftskammer (7/1997) an.<br />
...<br />
Vorsitzender der Kooperation:<br />
Anton Holz<br />
Stellv. Vorsitzender:<br />
Hans-Werner Hadick<br />
Geschäftsführerin:<br />
Marianne Lammers<br />
FA Coesfeld Steuer-Nr.:<br />
5337/5914/0780<br />
Umsatzst.-IdNr.:<br />
DE 126118293<br />
Bankverbindung:<br />
WGZ-Bank Münster<br />
Volksbank Bonn-Rhein-Sieg eG<br />
BLZ:<br />
400 600 00<br />
380 601 86<br />
Konto:<br />
403 213<br />
2 100 771 015
<strong>Kooperationserklärung</strong> <strong>des</strong> <strong>Landwirts</strong><br />
- Seite 2 -<br />
Durch Einhaltung der oben genannten Regeln erwerbe ich das Recht, folgende von der<br />
Wasserwirtschaft finanziell geförderte Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen:<br />
⇒ Kostenfreie Gruppen- und Einzelberatungen in allen Fragen zu Düngung, Pflanzenschutz<br />
und Umweltschutz<br />
⇒ Teilnahme an Informationsveranstaltungen zum Bereich Düngung, Pflanzenschutz<br />
und Umweltschutz<br />
⇒ Kostenminderung bei Teilnahme am N-min Programm zu Mais<br />
⇒ Beteiligung an geförderten Programmen zum Gewässerschutz<br />
⇒ Zusendung von Info-Faxen mit aktuellen Empfehlungen Ihrer Kreisstelle zum Pflanzenbau<br />
und Pflanzenschutz<br />
Vorsitzender der Kooperation:<br />
Anton Holz<br />
Stellv. Vorsitzender:<br />
Hans-Werner Hadick<br />
-<br />
Ich erkläre hiermit, dass ich Flächen im Kooperationsgebiet bewirtschafte.<br />
Diese Vereinbarung kann schriftlich widerrufen werden.<br />
RÜCKFAX bitte an die Geschäftsstelle der Kooperation Stevertalsperre<br />
(Kreisstelle Coesfeld der <strong>Landwirts</strong>chaftskammer NRW) faxen: 02541/ 910-279<br />
Name, Vorname:<br />
Straße:<br />
PLZ, Ort:<br />
Tel. Nr.:<br />
Fax Nr.: (für Info-Fax)<br />
E-Mail: (für Info-Mail)<br />
Arbeitskreismitglied: ja nein<br />
Unternehmensnummer:<br />
Datum:<br />
Unterschrift:<br />
Geschäftsführerin:<br />
Marianne Lammers<br />
FA Coesfeld Steuer-Nr.:<br />
5337/5914/0780<br />
Umsatzst.-IdNr.:<br />
DE 126118293<br />
Bankverbindung:<br />
WGZ-Bank Münster<br />
Volksbank Bonn-Rhein-Sieg eG<br />
BLZ:<br />
400 600 00<br />
380 601 86<br />
Konto:<br />
403 213<br />
2 100 771 015