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Kooperationserklärung des Landwirts - Landwirtschaftskammer ...

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<strong>Kooperationserklärung</strong> <strong>des</strong> <strong>Landwirts</strong><br />

Kooperativer Gewässerschutz im<br />

Einzugsgebiet <strong>des</strong> Halterner Stausees<br />

sowie der ausgewiesenen und angrenzenden Wasserschutzgebiete<br />

Ich verfüge über landwirtschaftliche Nutzflächen im Einzugsgebiet der Stever und/oder in angrenzenden<br />

Wasserschutzgebieten. Sofern ich die folgenden Regeln einhalte, habe ich Anspruch auf<br />

angemessene Beratung durch die <strong>Landwirts</strong>chaftskammer hinsichtlich <strong>des</strong> Umgangs mit Nährstoffen<br />

und Pflanzenschutzmitteln. Die Bestimmungen A bis D finden nur für landwirtschaftliche Nutzflächen<br />

in Wasserschutzgebieten Anwendung.<br />

1. Die gesetzlichen Regelungen (z.B. Düngeverordnung, Bodenschutzgesetz, Wassergesetze)<br />

und die Regeln der guten fachlichen Praxis halte ich ein.<br />

2. Punktförmige Einleitungen von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln in den Wasserhaushalt<br />

(z.B. über Hofabläufe) vermeide ich.<br />

3. Ich führe geeignete, schlagbezogene jährliche Aufzeichnungen über den Pflanzenschutz<br />

nach den Empfehlungen der Kooperation und der betreffenden Wasserversorgungsunternehmen<br />

und gewähre dem Kooperationsberater der <strong>Landwirts</strong>chaftskammer auf Anfrage<br />

Einblick. Bei Bedarf dienen diese Aufzeichnungen der Erfolgskontrolle bzw. in Problemfällen<br />

der Ursachenforschung im Kooperationsgebiet. Die vorgenannte Verpflichtung kann<br />

auch über gleichwertige Aufzeichnungen erfüllt werden, die ich bereits aufgrund gesetzlicher<br />

Vorgaben erstelle.<br />

4. Soweit mit betrieblichen Belangen vereinbar, nutze ich technische Fortschritte (z.B. gewässerverträglichere<br />

Wirkstoffe, Maschinentechnik, verträglichere Düngemittel) und vermeide<br />

die Anwendung problematischer Wirkstoffe.<br />

5. An Förderprogrammen zum Schutz der natürlichen Wasserressourcen (z.B. hinsichtlich Uferrandstreifen,<br />

Pflanzenschutzspritzen, Waschplätzen, Güllebehälter, Nmin-Programm)<br />

nehme ich teil, soweit dies mit meinen betrieblichen Belangen vereinbar ist.<br />

( Nachfolgende Bestimmungen gelten nur in Wasserschutzgebieten ! ! ! )<br />

A. In Übereinstimmung mit der novellierten Rahmenvereinbarung zwischen dem Bun<strong>des</strong>verband<br />

der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW), Lan<strong>des</strong>gruppe NRW, und den <strong>Landwirts</strong>chaftskammern<br />

Rheinland und Westfalen-Lippe vom 2. Mai 2002 verzichte ich auf die<br />

Ausbringung von Wirtschaftsdüngern und stickstoffhaltigen Sekundärrohstoffdüngern im<br />

Herbst/Winter auf Ackerflächen nach der Ernte der Hauptfrucht bis zum 15. Februar; auf Dauergrünland,<br />

bei Zwischenfrucht, Ackerfutter- und Winterrapsanbau ist eine begrenzte Wirtschaftsdüngerausbringung,<br />

bei Zwischenfrucht und Winterrapsanbau auch eine begrenzte<br />

Sekundärrohstoffdüngerausbringung bis zum 1. Oktober möglich. Stallmist darf nach der Ernte<br />

der Hauptfrucht ausgebracht werden, auf abschwemmungsgefährdeten Flächen ist er unverzüglich<br />

einzuarbeiten.<br />

Einzelbetriebliche Ausnahmen sind möglich bei Vorlage verbindlicher betrieblicher Maßnahmen-<br />

und Sanierungspläne sowie bei flächenspezifischer Einzelberatung durch die Kooperationsberatung.<br />

B. Jährlich führe ich eine Bilanzierung und Düngeplanung nach den Vorgaben der Düngeverordnung<br />

sowie jährliche schlagbezogene Aufzeichnungen über die Düngung und lege diese der<br />

<strong>Landwirts</strong>chaftskammer bei Bedarf vor; bei der Erstellung ist der Kooperationsberater der<br />

<strong>Landwirts</strong>chaftskammer behilflich. Bei Bedarf dienen diese Aufzeichnungen der Erfolgskontrolle<br />

bzw. in Problemfällen der Ursachenforschung im Kooperationsgebiet.<br />

C. Ich strebe einen maximalen Nährstoffüberschuss von 100 Kilogramm Stickstoff je Hektar und<br />

Jahr an. Andernfalls lasse ich mich verstärkt von der <strong>Landwirts</strong>chaftskammer beraten (Maßnahmenkatalog,<br />

überbetriebliche Verwertung, Ratschläge zur Senkung).<br />

D. Ich strebe für Phosphat gemäß Düngeverordnung einen maximalen Nährstoffüberschuss von<br />

50 Kilogramm je Hektar und Jahr an und strebe die Phosphor- und Kaliversorgungsstufe C<br />

gemäß Empfehlung der <strong>Landwirts</strong>chaftskammer (7/1997) an.<br />

...<br />

Vorsitzender der Kooperation:<br />

Anton Holz<br />

Stellv. Vorsitzender:<br />

Hans-Werner Hadick<br />

Geschäftsführerin:<br />

Marianne Lammers<br />

FA Coesfeld Steuer-Nr.:<br />

5337/5914/0780<br />

Umsatzst.-IdNr.:<br />

DE 126118293<br />

Bankverbindung:<br />

WGZ-Bank Münster<br />

Volksbank Bonn-Rhein-Sieg eG<br />

BLZ:<br />

400 600 00<br />

380 601 86<br />

Konto:<br />

403 213<br />

2 100 771 015


<strong>Kooperationserklärung</strong> <strong>des</strong> <strong>Landwirts</strong><br />

- Seite 2 -<br />

Durch Einhaltung der oben genannten Regeln erwerbe ich das Recht, folgende von der<br />

Wasserwirtschaft finanziell geförderte Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen:<br />

⇒ Kostenfreie Gruppen- und Einzelberatungen in allen Fragen zu Düngung, Pflanzenschutz<br />

und Umweltschutz<br />

⇒ Teilnahme an Informationsveranstaltungen zum Bereich Düngung, Pflanzenschutz<br />

und Umweltschutz<br />

⇒ Kostenminderung bei Teilnahme am N-min Programm zu Mais<br />

⇒ Beteiligung an geförderten Programmen zum Gewässerschutz<br />

⇒ Zusendung von Info-Faxen mit aktuellen Empfehlungen Ihrer Kreisstelle zum Pflanzenbau<br />

und Pflanzenschutz<br />

Vorsitzender der Kooperation:<br />

Anton Holz<br />

Stellv. Vorsitzender:<br />

Hans-Werner Hadick<br />

-<br />

Ich erkläre hiermit, dass ich Flächen im Kooperationsgebiet bewirtschafte.<br />

Diese Vereinbarung kann schriftlich widerrufen werden.<br />

RÜCKFAX bitte an die Geschäftsstelle der Kooperation Stevertalsperre<br />

(Kreisstelle Coesfeld der <strong>Landwirts</strong>chaftskammer NRW) faxen: 02541/ 910-279<br />

Name, Vorname:<br />

Straße:<br />

PLZ, Ort:<br />

Tel. Nr.:<br />

Fax Nr.: (für Info-Fax)<br />

E-Mail: (für Info-Mail)<br />

Arbeitskreismitglied: ja nein<br />

Unternehmensnummer:<br />

Datum:<br />

Unterschrift:<br />

Geschäftsführerin:<br />

Marianne Lammers<br />

FA Coesfeld Steuer-Nr.:<br />

5337/5914/0780<br />

Umsatzst.-IdNr.:<br />

DE 126118293<br />

Bankverbindung:<br />

WGZ-Bank Münster<br />

Volksbank Bonn-Rhein-Sieg eG<br />

BLZ:<br />

400 600 00<br />

380 601 86<br />

Konto:<br />

403 213<br />

2 100 771 015

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