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CLUB Satzung des LIONS - CLUB Arnstadt - Ilmenau - Lions-clubs.de

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Für die Wahl <strong><strong>de</strong>s</strong> Vorstan<strong><strong>de</strong>s</strong> ist durch die<br />

Mitglie<strong>de</strong>rversammlung ein aktives Mitglied als Wahlleiter zu<br />

bestimmen.<br />

3. Abstimmung und Beschlussfassung<br />

3.1 Je<strong><strong>de</strong>s</strong> aktive Mitglied hat in <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung eine<br />

Stimme. Vertretung durch ein an<strong>de</strong>res aktives Clubmitglied<br />

ist zulässig, jedoch nur für die vorher bekanntgegebene<br />

Tagesordnung. Die Vertretung bedarf <strong>de</strong>r schriftlichen<br />

Stimmrechtsübertragung, die mit <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift über die<br />

Mitglie<strong>de</strong>rversammlung aufzubewahren ist.<br />

3.2 Die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung ist beschlussfähig, wenn die<br />

Hälfte <strong>de</strong>r aktiven Mitglie<strong>de</strong>r anwesend o<strong>de</strong>r vertreten ist. Ist<br />

die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung beschlussunfähig, so beruft <strong>de</strong>r<br />

Vorstand unverzüglich eine zweite Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

mit <strong>de</strong>rselben Tagesordnung sowie <strong>de</strong>n nach Art.9 Abs. 2.3<br />

vorgesehenen Formalitäten und Fristen mit <strong>de</strong>rselben<br />

Tagesordnung sowie <strong>de</strong>m ausdrücklichen Hinweis ein, dass<br />

diese Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl <strong>de</strong>r<br />

anwesen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r vertretenen Mitglie<strong>de</strong>r beschlussfähig ist.<br />

3.3 Der Beschlussfassung unterliegen die in <strong>de</strong>r Tagesordnung<br />

bekanntgegebenen Punkte. Durch einstimmigen Beschluss<br />

<strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung kann die Tagesordnung geän<strong>de</strong>rt<br />

o<strong>de</strong>r erweitert wer<strong>de</strong>n, es sei <strong>de</strong>nn, es han<strong>de</strong>lt sich hierbei um<br />

die Beschlussfassung zur <strong>Satzung</strong>sän<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r<br />

Clubauflösung.<br />

3.4 Bei <strong>de</strong>r Beschlussfassung entschei<strong>de</strong>t die Mehrheit <strong>de</strong>r<br />

abgegebenen Stimmen, sofern diese <strong>Satzung</strong> nicht ein an<strong>de</strong>res<br />

Stimmenverhältnis vorschreibt. Bei Stimmengleichheit gibt<br />

die Stimme <strong><strong>de</strong>s</strong> Versammlungsleiters gem. Art.9 Abs. 2.4 <strong>de</strong>n<br />

Ausschlag.<br />

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