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CLUB Satzung des LIONS - CLUB Arnstadt - Ilmenau - Lions-clubs.de

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Sinne <strong><strong>de</strong>s</strong> Art. 2 dieser <strong>Satzung</strong>. Die Gestaltung <strong>de</strong>r Veranstaltungen<br />

obliegt <strong>de</strong>m Präsi<strong>de</strong>nten bzw. <strong>de</strong>m Gastgeber.<br />

Veranstaltungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Clubs sind die Folgen<strong>de</strong>n:<br />

1. Clubaben<strong>de</strong><br />

sind Mitglie<strong>de</strong>raben<strong>de</strong>, die regelmäßig monatlich stattfin<strong>de</strong>n<br />

sollen.<br />

2. An<strong>de</strong>re Clubveranstaltungen<br />

sind Veranstaltungen, die aufgrund beson<strong>de</strong>rer Anlässe<br />

unregelmäßig durchgeführt wer<strong>de</strong>n, wie z. B. Besuche bei<br />

befreun<strong>de</strong>ten <strong>LIONS</strong>-Clubs o<strong>de</strong>r Ausflugsreisen.<br />

3. Kaminaben<strong>de</strong><br />

sind Freundschaftsrun<strong>de</strong>n im kleinen Kreis. Sie wer<strong>de</strong>n zweimal<br />

jährlich durch <strong>de</strong>n Sekretär aufgerufen.<br />

Art.12<br />

<strong>Satzung</strong>sän<strong>de</strong>rung<br />

1. Vorschläge für eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r <strong>Satzung</strong> müssen <strong>de</strong>n<br />

Mitglie<strong>de</strong>rn zusammen mit <strong>de</strong>r Tagesordnung für die<br />

Mitglie<strong>de</strong>rversammlung in schriftlich formulierter Fassung<br />

mitgeteilt wer<strong>de</strong>n.<br />

2. <strong>Satzung</strong>sän<strong>de</strong>rungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit <strong>de</strong>r<br />

anwesen<strong>de</strong>n und vertretenen aktiven Clubmitglie<strong>de</strong>r.<br />

Art.13<br />

Clubauflösung<br />

1. Über die Auflösung <strong><strong>de</strong>s</strong> Clubs entschei<strong>de</strong>t eine Mitglie<strong>de</strong>rversammlung,<br />

die nur beschlussfähig ist, wenn 2/3 <strong>de</strong>r aktiven<br />

Mitglie<strong>de</strong>r anwesend bzw. vertreten sind. Für die<br />

Beschlussfassung bedarf es wie<strong>de</strong>rum einer 2/3 Mehrheit <strong>de</strong>r<br />

anwesen<strong>de</strong>n bzw. vertretenen aktiven Mitglie<strong>de</strong>r.<br />

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