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Stadt Lindenberg i. Allgäu Sitzungsvorlage

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Amt / Sachgebiet<br />

<strong>Stadt</strong>kämmerei<br />

zur Beratung im<br />

Haupt- und Finanzausschuss<br />

Betreff<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Lindenberg</strong> i. <strong>Allgäu</strong><br />

Aktenzeichen<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

(Nr. 03-2011)<br />

Status<br />

öffentlich<br />

Sachbearbeiter(in)<br />

Werner Stetter<br />

Sitzungsdatum<br />

28.06.2011<br />

Anlagen<br />

Datum<br />

15.06.2011<br />

Freigabe (HAL/BM)<br />

Anerkennung zusätzlicher Betreuungsplätze im Kinderhort der Arbeiterwohlfahrt sowie<br />

Anerkennung als Integrativeinrichtung und Genehmigung zusätzlicher Fachkraftstunden<br />

im Hortjahr 2011/12<br />

Sachverhalt<br />

Anerkennung zusätzlicher Betreuungsplätze:<br />

Im Kinderhort der Arbeiterwohlfahrt wurden seitens der <strong>Stadt</strong> <strong>Lindenberg</strong> ab<br />

01.09.2008 insgesamt 75 Hortplätze in der Grundschule und im Gebäude Rathausstraße<br />

10 als bedarfsnotwendig im Sinne von Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG anerkannt. Die<br />

verfügbaren Plätze reichten bislang aus, um den Betreuungsbedarf für Kinder aus<br />

<strong>Lindenberg</strong> zu decken.<br />

Nach den verbindlichen Anmeldezahlen für das Hortjahr 2011/12 liegen bereits<br />

36 neue Anmeldungen für eine Hortbetreuung vor. Da nur 17 Kinder den Hort verlassen<br />

werden, besteht aktuell ein Bedarf von 94 Betreuungsplätzen für Kinder aus <strong>Lindenberg</strong>.<br />

Bis zum Beginn des Schuljahres ist erfahrungsgemäß sogar noch mit weiteren<br />

Anmeldungen, z. B. durch Zuzüge, zu rechnen.<br />

Die Verwaltung schlägt daher vor, zur Sicherstellung eines ausreichenden Platzangebots<br />

ab 01.09.2011 insgesamt 100 Betreuungsplätze im Kinderhort der Arbeiterwohlfahrt<br />

als bedarfsnotwendig anzuerkennen. Mit der Bedarfsanerkennung legt die<br />

<strong>Stadt</strong> fest, welche Plätze zur Deckung des örtlichen Bedarfs notwendig und damit<br />

förderfähig sind. Eine Förderung erfolgt allerdings nur insoweit, als anerkannte Plätze<br />

auch tatsächlich von <strong>Lindenberg</strong>er Kindern belegt werden.<br />

Bei Zugrundelegung der derzeit gültigen Fördersätze und einer täglichen Betreuungszeit<br />

von 5-6 Stunden wäre je zusätzlichem anerkannten und belegtem Platz von<br />

Mehrkosten für die <strong>Stadt</strong> von 1.582 EUR auszugehen, also bei 25 zusätzlichen Plätzen<br />

von rd. 39.600 EUR. Der Freistaat Bayern fördert die anerkannten Plätze in derselben<br />

Höhe.<br />

Nachdem der Kinderhort derzeit lediglich eine Betriebserlaubnis für 84 Betreuungsplätze<br />

besitzt, kann die Bedarfsanerkennung durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Lindenberg</strong> nur vorbehaltlich<br />

der Erteilung einer erweiterten Betriebserlaubnis durch das Landratsamt Lin-


dau (Bodensee) ausgesprochen werden. Nach Einschätzung des Landratsamtes<br />

dürfte einer erweiterten Betriebserlaubnis jedoch nichts im Wege stehen, sofern ausreichend<br />

Räume zur Verfügung stehen.<br />

Aufgrund der Bedeutung der Hortbetreuung für die Grundschule und in Anbetracht<br />

des akuten Bedarfs an zusätzlichen Betreuungsplätzen hat die Schulleitung der<br />

Grundschule bereits zugesagt, dem Hort ggf. 2 zusätzliche Räume im Erweiterungsbau<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

Anerkennung als Integrativeinrichtung / Genehmigung zusätzlicher Fachkraftstunden:<br />

Der Kinderhort der Arbeiterwohlfahrt wurde erstmalig im Hortjahr 2009/10 von der<br />

<strong>Stadt</strong> als integrative Einrichtung anerkannt. Die Zahl der betreuten Kinder, denen<br />

gemäß § 35a SGB VIII ein Bescheid über Eingliederungshilfe erteilt wurde und die<br />

demnach nach dem BayKiBiG als „behindert“ einzustufen sind, stieg seither stetig<br />

an.<br />

Nachdem im Hortjahr 2010/11 bereits 10 Kinder mit Behinderung (darunter 5 Gastkinder)<br />

den Hort besuchten ist nach den Anmeldungen für das Hortjahr 2011/12 von<br />

12 Kindern mit Behinderung (darunter 3 Gastkinder) auszugehen.<br />

Nach Art. 2 Abs. 3 BayKiBiG gilt der Kinderhort damit auch im Hortjahr 2011/12 als<br />

integrative Einrichtung, da er von mindestens 3 Kindern mit Behinderung besucht<br />

wird. Nachdem es ein besonderes Anliegen des BayKiBiG ist, die Integration von<br />

Kindern mit Behinderung zu fördern, wurde für diese Kinder gesetzlich bereits ein<br />

erhöhter Gewichtungsfaktor (Faktor 4,5) zur Deckung des intensiveren Betreuungsbedarfes<br />

vorgesehen. Sowohl der Grad der Behinderung wie auch die Zahl der Kinder<br />

mit Behinderung können allerdings die Einstellung von zusätzlichem Personal<br />

erforderlich machen. Um dies finanziell zu ermöglichen, kann ein über den Faktor 4,5<br />

hinausgehender Gewichtungsfaktor (sog. x-Faktor) gewährt werden.<br />

In den von der Regierung von Schwaben veröffentlichten „Qualitätssicherungsmerkmalen<br />

zur Integration von behinderten Kindern in Kindertageseinrichtungen“ wird<br />

empfohlen, pro Integrationsplatz 5 bis 8 zusätzliche Fachkraftstunden anzusetzen,<br />

bei 12 Kindern mit Behinderung wären dies 60-96 Wochenstunden, umgerechnet<br />

also 1,5-2,5 zusätzliche Stellen für Erzieher/innen.<br />

Bezug nehmend auf die vorgenannten Empfehlungen bittet die Arbeiterwohlfahrt für<br />

das Hortjahr 2011/12 um Anerkennung des Hortes als Integrativeinrichtung und Genehmigung<br />

von 60 zusätzlichen Fachkraftstunden pro Woche (1,5 Stellen).<br />

Die Kosten für die zusätzlichen Fachkraftstunden würden sich auf rd. 52.500 EUR<br />

belaufen. Die Vergütung der Fachkräfte erfolgt nach dem Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt<br />

Bayern (TV AWO-Bayern).<br />

Die Mehrkosten von 52.500 EUR wären in Höhe von 80% (42.000 EUR) je zur Hälfte<br />

von der Kommune und dem Freistaat Bayern über den erhöhten Gewichtungsfaktor<br />

zu finanzieren. Auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Lindenberg</strong> und die Gastgemeinden würden demnach<br />

Kosten von 21.000 EUR zukommen, die entsprechend den Buchungszeiten der Kinder<br />

auf die beteiligten Gemeinden umgelegt werden (<strong>Lindenberg</strong> 15.750 EUR; Gastgemeinden<br />

5.250 EUR).


Beschlussvorschlag<br />

1) Für den Kinderhort der Arbeiterwohlfahrt werden vorbehaltlich der Erteilung einer<br />

erweiterten Betriebserlaubnis durch das Landratsamt Lindau ab 01.09.2011 insgesamt<br />

100 Betreuungsplätze als bedarfsnotwendig im Sinne von Art. 7 Abs. 2<br />

BayKiBiG anerkannt.<br />

2) Der Bürgermeister wird ermächtigt, in Einzelfällen über die Bedarfsnotwendigkeit<br />

von Betreuungsplätzen in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.<br />

3) Der Kinderhort der Arbeiterwohlfahrt wird im Hortjahr 2011/12 als integrative Einrichtung<br />

gem. Art. 2 Abs. 3 BayKiBiG anerkannt.<br />

4) Dem Kinderhort wird für das Hortjahr 2011/12 ein erhöhter Gewichtungsfaktor zur<br />

Finanzierung zusätzlicher Fachkraftstunden im Wert von 52.500 EUR bewilligt.

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