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Begründung im PDF-Format - Lilienthal

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Die äußere Verkehrsanbindung des Teilbereiches A (Baugebiete) erfolgt durch die Ortsentlastungsstraße<br />

(<strong>Lilienthal</strong>er Allee) und durch die Moorhauser Landstraße (K 8). Hierdurch ist<br />

das Plangebiet mit den anderen Teilen der Gemeinde verbunden und auch an das überregionale<br />

Straßennetz angebunden.<br />

Der Teilbereich A liegt südlich der Ortsentlastungsstraße und westlich der Straße Hilligenwarf.<br />

Die Anbindung des Plangebietes an die Ortsentlastungsstraße erfolgt über die Verlängerung<br />

der Straße Be<strong>im</strong> neuen Damm und die Moorhauser Landstraße.<br />

Die weitere innere Erschließung erfolgt über die Verlängerung der Edisonstraße (festgesetzt<br />

<strong>im</strong> Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Moorhausen“, 1. Änderung), die vorhandenen<br />

Straßen Hilligenwarf, Scheeren, In den Theilen, Goebelstraße und die Straße Am Wolfsberg.<br />

Die Gemeindestraße Hilligenwarf selbst erhält <strong>im</strong> südlichen Teil keine Anbindung an die<br />

Ortsentlastungsstraße. (s. folgende Abb. 2). In Verlängerung dieser Straße ist für Fußgänger<br />

und Radfahrer ein 3 m breiter Weg festgesetzt, der die Ortsentlastungsstraße quert und über<br />

den der sich anschließende landwirtschaftliche Weg erreicht werden kann.<br />

Abbildung 2 (Ausschnitt aus der Straßenplanung <strong>im</strong> Bereich Hilligenwarf - Querung der <strong>Lilienthal</strong>er Allee,<br />

Kleberg + Partner, Ritterhude, 2005)<br />

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