Begründung im PDF-Format - Lilienthal
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Die äußere Verkehrsanbindung des Teilbereiches A (Baugebiete) erfolgt durch die Ortsentlastungsstraße<br />
(<strong>Lilienthal</strong>er Allee) und durch die Moorhauser Landstraße (K 8). Hierdurch ist<br />
das Plangebiet mit den anderen Teilen der Gemeinde verbunden und auch an das überregionale<br />
Straßennetz angebunden.<br />
Der Teilbereich A liegt südlich der Ortsentlastungsstraße und westlich der Straße Hilligenwarf.<br />
Die Anbindung des Plangebietes an die Ortsentlastungsstraße erfolgt über die Verlängerung<br />
der Straße Be<strong>im</strong> neuen Damm und die Moorhauser Landstraße.<br />
Die weitere innere Erschließung erfolgt über die Verlängerung der Edisonstraße (festgesetzt<br />
<strong>im</strong> Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet Moorhausen“, 1. Änderung), die vorhandenen<br />
Straßen Hilligenwarf, Scheeren, In den Theilen, Goebelstraße und die Straße Am Wolfsberg.<br />
Die Gemeindestraße Hilligenwarf selbst erhält <strong>im</strong> südlichen Teil keine Anbindung an die<br />
Ortsentlastungsstraße. (s. folgende Abb. 2). In Verlängerung dieser Straße ist für Fußgänger<br />
und Radfahrer ein 3 m breiter Weg festgesetzt, der die Ortsentlastungsstraße quert und über<br />
den der sich anschließende landwirtschaftliche Weg erreicht werden kann.<br />
Abbildung 2 (Ausschnitt aus der Straßenplanung <strong>im</strong> Bereich Hilligenwarf - Querung der <strong>Lilienthal</strong>er Allee,<br />
Kleberg + Partner, Ritterhude, 2005)<br />
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