Begründung im PDF-Format - Lilienthal
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5. Denkmalschutz<br />
Im Plangebiet befinden sich zwei steinzeitliche Fundplätze (Fundstreuung) <strong>im</strong> Bereich Hilligenwarf<br />
und eine Altdeichtrasse der Alten Wörpe. Nach Aussage des Landesamtes für<br />
Denkmalpflege ist über die beiden Fundplätze wenig bekannt. Sie werden jedoch nicht als<br />
bedeutend eingeschätzt.<br />
Das in das Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommene Teilstück des alten Deichs befindet<br />
sich außerhalb des Plangebietes südöstlich der Wörpe an einer Wegeverbindung innerhalb<br />
des Flurstücks 20 der Flur 8 und wird durch die Planung nicht beeinträchtigt.<br />
Sollten <strong>im</strong> Plangebiet archäologische Funde gemacht werden, so sind diese Funde gemäß §<br />
14 Abs. 1 Nieders. Denkmalschutzgesetz meldepflichtig. Sie sind unverzüglich der Unteren<br />
Denkmalschutzbehörde be<strong>im</strong> Landkreis Osterholz, der Gemeinde <strong>Lilienthal</strong> oder dem Beauftragten<br />
der archäologischen Denkmalpflege anzuzeigen.<br />
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