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Begründung im PDF-Format - Lilienthal

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5. Denkmalschutz<br />

Im Plangebiet befinden sich zwei steinzeitliche Fundplätze (Fundstreuung) <strong>im</strong> Bereich Hilligenwarf<br />

und eine Altdeichtrasse der Alten Wörpe. Nach Aussage des Landesamtes für<br />

Denkmalpflege ist über die beiden Fundplätze wenig bekannt. Sie werden jedoch nicht als<br />

bedeutend eingeschätzt.<br />

Das in das Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommene Teilstück des alten Deichs befindet<br />

sich außerhalb des Plangebietes südöstlich der Wörpe an einer Wegeverbindung innerhalb<br />

des Flurstücks 20 der Flur 8 und wird durch die Planung nicht beeinträchtigt.<br />

Sollten <strong>im</strong> Plangebiet archäologische Funde gemacht werden, so sind diese Funde gemäß §<br />

14 Abs. 1 Nieders. Denkmalschutzgesetz meldepflichtig. Sie sind unverzüglich der Unteren<br />

Denkmalschutzbehörde be<strong>im</strong> Landkreis Osterholz, der Gemeinde <strong>Lilienthal</strong> oder dem Beauftragten<br />

der archäologischen Denkmalpflege anzuzeigen.<br />

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