Justus-von-Liebig-Gymnasium Neusäß
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Bei der Erteilung <strong>von</strong> Hausaufgaben wird die Belastung der Schüler/innen durch den Nachmittagsunterricht<br />
berücksichtigt. (Die Koordination ist Aufgabe des Klassenleiters.)<br />
In den Wochen vor den Weihnachtsferien sollen in den Jgst. 5-11 keine großen Leistungsnachweise<br />
(Schulaufgaben bzw. deren Ersatzformen) stattfinden.<br />
Stegreifaufgaben können sich auf zwei vorangehende Stunden beziehen; die Kurzarbeiten auf<br />
max. zehn.<br />
Es bleibt beim Zwischenzeugnis.<br />
! !<br />
Die neue Schulordnung begrenzt die Möglichkeit zum freiwilligen Rücktritt auf das Ende des<br />
Kalenderjahrs (Eingangsstempel 31.12.07).<br />
Über das Bestehen der Probezeit gem. § 63 GSO (neu) (s. Jahreszeugnis) entscheidet die Lehrerkonferenz<br />
am 17.12.07.<br />
Termine im 1. und 2. Schulhalbjahr<br />
Unterrichtsfreie Tage: 29.10.-02.11.07, 21.11.07, 24.12.07-04.01.08, 04.02.-08.02.08,<br />
17.03.-28.03.08, 13.05.-23.05.08, 04.08.-15.09.08<br />
09.10.07 1. Wandertag<br />
24.10.07 Klassenelternversammlung der 5. Klassen (18.00-19.30 Uhr)<br />
15.11.07 Klassenelternversammlung Jahrgangsstufe 6 bis 11 (18.00-19.00 Uhr)<br />
und allgemeiner Elternsprechtag für 5 bis 11 (19.00-21.00 Uhr)<br />
Skikursinformation für Eltern der Siebtklässler (17.00 Uhr)<br />
22.01.08 Kollegstufeninformation für die Eltern der Schüler der 11. Klassen (19.00 Uhr)<br />
15.02.08 Zwischenzeugnisse<br />
25.04.08 Beginn der Abiturprüfungen<br />
27.06.08 Abiturfeier<br />
Das Staatsministerium bittet mitzuteilen, dass die Allerheiligenferien im Schuljahr 2008/09 keine<br />
volle Woche ausmachen. Sie beschränken sich auf den 03. bis 05.11.08 (Gründe: „zum einen die<br />
für die Ferienplanung ungünstige kalendarische Lage der Feiertage. Das Staatsministerium hat<br />
zum anderen entschieden, einen Ferientag für Montag, den 05.01.09, zu verwenden, um einen<br />
zweiten isolierten Schultag im Anschluss an die Weihnachtsferien zu vermeiden.“).<br />
Sicherheit auf dem Schulweg<br />
Der gemeinsame Schulweg bzw. die gemeinsame Fahrt in einem Verkehrsmittel mit den<br />
Mitschülern/innen ist eine pädagogisch wertvolle Erfahrung für Ihre Kinder, die Sie ihnen nicht<br />
nehmen sollten. Wer dennoch sein Kind mit dem PKW bringen oder abholen will, wird gebeten,<br />
keinesfalls in den Bushaltebuchten zu warten und die Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Für<br />
den Ausstieg aus einem PKW am Morgen wurde auf der Nordseite ein eigener Weg zum<br />
Schulgelände gepflastert, so dass das Schulkind trockenen Fußes auf das Schulgelände gelangt.<br />
Wir danken für die Beachtung dieser Hinweise.<br />
Wir möchten alle Eltern, deren Kinder Fahrschüler sind, bitten, auf ihre Kinder einzuwirken: dass<br />
der Bahnhof <strong>Neusäß</strong> ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotential birgt und kein Ort für Mutproben<br />
ist. Immer wieder kommt es vor, dass sich Schüler hinter der Begrenzung aufhalten oder<br />
sogar auf die Gleise springen oder Gegenstände auf die Gleise legen, die dann <strong>von</strong> vorbeifahrenden<br />
Zügen weggeprellt werden.