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Justus-von-Liebig-Gymnasium Neusäß

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Im Zusammenhang mit den seltenen Fällen <strong>von</strong> Legasthenie bzw. Lese-/Rechtschreibschwäche<br />

möchten wir (Schulleitung und Fachlehrer) Sie um Entgegenkommen bitten. Auch wenn die<br />

Feststellung einer Legasthenie oder Lese-/Rechtschreibschwäche ein Ausnahmefall ist und wohl<br />

auch bleiben wird, macht bei einem eventuell positiven Befund die Umsetzung der damit<br />

verbundenen Bestimmungen erhebliche Mühe, wenn dies in der zweiten Schuljahreshälfte oder gar<br />

gegen Ende des Schuljahres geschehen muss.<br />

Deshalb bitten wir die wenigen Betroffenen, die Feststellung einer Legasthenie oder<br />

Lese-/Rechtschreibschwäche – falls wirklich nötig und pädagogisch sinnvoll – so frühzeitig in die<br />

Wege zu leiten, dass ein die Störung bzw. Schwäche bestätigendes Attest bereits am Anfang des<br />

Schuljahres vorliegt.<br />

Das Kultusministerium verweist darauf, dass die Kinder <strong>von</strong> Hartz IV-Empfängern die Kosten für<br />

mehrtägige Klassenfahrten vom Sozialamt ersetzt bekommen.<br />

Da das Kultusministerium sowohl einen zweiten Spanischlehrer zugewiesen als auch den Antrag<br />

der Schule auf zwei zusätzliche Sprachenfolgen (E-L-Sp; E-F-Sp) genehmigt hat, können die<br />

jetzigen Fünft- und Sechstklässler ab Herbst 2009 Spanisch als dritte Fremdsprache wählen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Christa Lacher<br />

Oberstudiendirektorin

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