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Urlaub für Auszubildende (Lehrlinge) Maler- und Lackiererhandwerk

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Teilurlaub / Voller <strong>Urlaub</strong> ?<br />

Normalerweise beginnen <strong>Lehrlinge</strong> im Laufe des Jahres, meist im Herbst, ihre Lehre.<br />

Anspruch auf vollen Jahresurlaub hat ein Lehrling aber erst, wenn er dem Betrieb<br />

mindestens 6 Monate angehört (Wartezeit).<br />

Seite 2 von 4<br />

Im „Rumpfjahr“ des Beginns der Lehre hat der neue Lehrling daher oft nur Anspruch auf<br />

Teilurlaub nach der „Zwölftelungs-Methode“ (= <strong>für</strong> jeden vollen Monat des Bestehen des<br />

Lehrverhältnisses 1/12 des vollen <strong>Urlaub</strong>sanspruchs).<br />

Beispiel: Lehrling, 17 Jahre am 01. Januar des Kalenderjahres,<br />

beginnt die Lehre am 01. September:<br />

voller <strong>Urlaub</strong>sanspruch: 25 Werktage = 21 Arbeitstage<br />

Dauer des Lehrverhältnisses im „Rumpfjahr“: 4 Monate<br />

<strong>Urlaub</strong>sanspruch im „Rumpfjahr“:<br />

21 Arbeitstage x 4/12 = 7 Arbeitstage<br />

Teilurlaubsansprüche entstehen nach dem B<strong>und</strong>esurlaubsgesetz (BUrlG), das auch <strong>für</strong><br />

<strong>Lehrlinge</strong> im <strong>Maler</strong>- <strong>und</strong> <strong>Lackiererhandwerk</strong> anzuwenden ist, gr<strong>und</strong>sätzlich aber nur in<br />

folgenden Fällen:<br />

• der Lehrling hat im Betrieb die 6-Monate-Wartezeit <strong>für</strong> vollen <strong>Urlaub</strong>sanspruch<br />

noch nicht erfüllt.<br />

• der Lehrling scheidet in der 1. Hälfte des Kalenderjahres aus dem Betrieb aus.<br />

Nur in diesen Fällen gilt die „Zwölftelungs-Methode“, sonst nicht ! In allen anderen<br />

Fällen, also z. B. bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte, erwirbt der Lehrling vollen<br />

Jahresurlaubsanspruch.<br />

<strong>Urlaub</strong>sentgelt<br />

Während des <strong>Urlaub</strong>s ist die monatliche Lehrlingsvergütung fortzuzahlen (<strong>Urlaub</strong>sentgelt).<br />

Zusätzliches <strong>Urlaub</strong>sgeld<br />

Das <strong>Urlaub</strong>sgeld beträgt 15 % einer monatlichen Ausbildungsvergütung (Tarif ab<br />

01.08.2011, zuvor Tarifempfehlung)<br />

Beispiel: Lehrling im 2. Lehrjahr, monatliche Ausbildungsvergütung 500 €:<br />

zusätzliches <strong>Urlaub</strong>sgeld: 15% von 500 € = 75 €.<br />

B<strong>und</strong>esverband Farbe Gestaltung Bautenschutz ● Hahnstraße 70 ● 60528 Frankfurt am Main ● www.farbe.de

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