30.04.2013 Aufrufe

Urlaub für Auszubildende (Lehrlinge) Maler- und Lackiererhandwerk

Urlaub für Auszubildende (Lehrlinge) Maler- und Lackiererhandwerk

Urlaub für Auszubildende (Lehrlinge) Maler- und Lackiererhandwerk

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(Rest-) <strong>Urlaub</strong> beim übernommenen Junggesellen: Der vom Betrieb im Laufe des<br />

Jahres übernommene Lehrling nimmt als gewerblicher Arbeitnehmer erst zum 1.<br />

Januar des nächsten Jahres am <strong>Urlaub</strong>skassen-Verfahren teil. Für die Zeit zwischen<br />

Ende Lehre/Beginn UK-Verfahren gilt:<br />

• Der Jahresurlaubsanspruch in Tagen ist unverändert (s.o.).<br />

• Wurde der <strong>Urlaub</strong>sanspruch bereits vollständig in der Lehrzeit genommen, hat der<br />

übernommene Junggeselle keinen weiteren Anspruch auf <strong>Urlaub</strong> in diesem Jahr.<br />

• Sind aus der Lehrzeit noch <strong>Urlaub</strong>stage offen, ist der Resturlaub in der<br />

Gesellenzeit zu gewähren.<br />

Berechnung der <strong>Urlaub</strong>svergütung:<br />

Arbeitsentgelt der letzten<br />

3 Monate vor <strong>Urlaub</strong>santritt<br />

<strong>Urlaub</strong>sentgelt = _________________________________________ x Zahl der <strong>Urlaub</strong>stage<br />

65<br />

Seite 4 von 4<br />

Zusätzl. <strong>Urlaub</strong>sgeld = 15 % vom <strong>Urlaub</strong>sentgelt<br />

(gemäss Rahmentarifvertrag/RTV gewerbliche Arbeitnehmer)<br />

Bei der Berechnung des Durchschnittsverdienstes der letzten 3 Monate ist<br />

immer von dem im Anschluß an die Lehre vereinbarten (höheren) Lohn<br />

auszugehen, Überst<strong>und</strong>enverdienste <strong>und</strong> einmalige Zuwendungen werden<br />

dagegen in das Arbeitsentgelt nicht eingerechnet (§ 11 BUrlG).<br />

Verwechseln Sie diese Berechnung nicht mit denen im <strong>Urlaub</strong>skassen-<br />

Verfahren.<br />

B<strong>und</strong>esverband Farbe Gestaltung Bautenschutz ● Hahnstraße 70 ● 60528 Frankfurt am Main ● www.farbe.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!