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und Entgeltvereinbarungen.pdf - Kinder- und Jugenddorf ...

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Unsere Leistungs- <strong>und</strong> <strong>Entgeltvereinbarungen</strong><br />

ab 01.03.2013<br />

Auf der folgenden Seite finden Sie eine Inhaltsübersicht. Die blauen Markierungen<br />

sind mit den jeweiligen Dokumenten verlinkt. Mit Klick auf die Markierung kommen Sie<br />

auf die erste Seite des gesuchten Dokumentes. Zurück zur ersten Seite kommen Sie<br />

am schnellsten mit STRG+POS1.<br />

Gr<strong>und</strong>lagen:<br />

Im <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong> Marienpflege in 73479 Ellwangen an der Jagst (Baden-Württemberg)<br />

leben zur Zeit etwa 105 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im stationären Bereich.<br />

Daneben bietet die Rupert-Mayer-Schule über 180 Schülern einen täglichen Lernort.<br />

Weitere 55 <strong>Kinder</strong> besuchen Ganztageskindergarten <strong>und</strong> Ganztageskrippe, <strong>und</strong> die<br />

Psychologische Erziehungsberatungsstelle begleitet <strong>und</strong> berät jährlich etwa 160 Familien.<br />

Über 20 Familien werden von uns durch ambulante Dienste wöchentlich in Erziehungsfragen<br />

begleitet. R<strong>und</strong> 220 Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter auf etwa 150 Stellen sind für das Wohl<br />

der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Familien tätig.<br />

Eine systemisch-familienorientierte Arbeitsweise ist verbindendes gr<strong>und</strong>legendes<br />

Arbeitskonzept in der Arbeit mit Klienten <strong>und</strong> deren Angehörigen, mit Auftraggebern <strong>und</strong><br />

weiteren Netzwerken. Die systemischen Denk- <strong>und</strong> Handlungsansätze werden auch in der<br />

Personal- <strong>und</strong> Organisationsentwicklung umgesetzt.<br />

Für die gesamte Marienpflege gibt es abgestimmte Konzepte <strong>und</strong> Verfahren zum<br />

<strong>Kinder</strong>schutz, zur Prävention <strong>und</strong> Verhinderung von Gewalt <strong>und</strong> sexuellem Missbrauch<br />

sowie zu Beteiligungs- <strong>und</strong> Beschwerdewegen für <strong>Kinder</strong>, Jugendliche, Familien <strong>und</strong><br />

Mitarbeitende.<br />

Das „<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong> Marienpflege Ellwangen“ ist eine kirchliche Stiftung privaten<br />

Rechts. Organe sind der Aufsichtsrat <strong>und</strong> der Vorstand. Die Stiftungsaufsicht übt der Bischof<br />

der Diözese Rottenburg-Stuttgart über das Bischöfliche Ordinariat in Rottenburg aus. Wir<br />

sind dem Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart angeschlossen.<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong> Marienpflege, Dalkinger Str. 2, 73479 Ellwangen an der Jagst<br />

Telefon: 07961 884-0, Fax -222, E-Mail: r.klein-jung@marienpflege.de


Unsere Leistungs- <strong>und</strong><br />

<strong>Entgeltvereinbarungen</strong><br />

1 AnsprechpartnerInnen<br />

2 Übersicht<br />

Entgelte<br />

AGB<br />

3 Innenwohngruppen<br />

Entgeltvereinbarung<br />

Leistungsvereinbarung<br />

4<br />

5<br />

6<br />

Intensivgruppe (Haus 7)<br />

Entgeltvereinbarung<br />

Leistungsvereinbarung<br />

Dezentrale Wohngruppen<br />

Entgeltvereinbarung<br />

Leistungsvereinbarung<br />

Betreutes Jugendwohnen<br />

Entgeltvereinbarung<br />

Leistungsvereinbarung<br />

7 Tagesgruppen<br />

Entgeltvereinbarung<br />

Leistungsvereinbarung<br />

8<br />

9<br />

Rupert-Mayer-Schule/Schule für<br />

Erziehungshilfe<br />

Entgeltvereinbarung<br />

Leistungsvereinbarung<br />

IZL – Individuelle Zusatzleistungen<br />

Leistungsverzeichnis IZL<br />

Stationäre Leistungsmodule<br />

Anlage 1 zur stationären Leistungsvereinbarung)<br />

10 HPR – Heilpädagogisches Reiten<br />

Rückfragen an: Ralf Klein-Jung, Tel. 07961 884-100<br />

Die jeweils aktuellste Fassung finden Sie unter www.marienpflege.de im Bereich „Service -<br />

Downloads“.


AnsprechpartnerInnen<br />

Aufnahmeanfragen können Sie an alle genannten Bereichsleitungen richten -<br />

oder über unsere Zentrale unter 07961 884-0, die Sie gerne an eine anwesende<br />

Bereichsleitung weiter verbindet.<br />

Unsere Pforte ist werktags besetzt von 8 bis 12 <strong>und</strong> 13 bis 17 Uhr. Alternativ<br />

können Sie auch ganztags ein Fax senden mit ersten Informationen, wir rufen<br />

Sie umgehend zurück.<br />

Stationäre Hilfen<br />

Berthold Engelke<br />

- Intensivgruppe Haus 7, Inobhutnahme, Häuser 8 <strong>und</strong> 14 -<br />

Telefon 07961 884-124<br />

Telefax 07961 884-222<br />

Dalkinger Str. 2<br />

73479 Ellwangen<br />

Mail: b.engelke@marienpflege.de<br />

Michael Gassmann<br />

- Dezentrale Wohngruppen, Haus 5 -<br />

Telefon 07961 884-118<br />

Telefax 07961 884-222<br />

Dalkinger Str. 2<br />

73479 Ellwangen<br />

Mail: m.gassmann@marienpflege.de<br />

Stephan Sittler<br />

- Häuser 12, 13 <strong>und</strong> 16,<br />

Ganztageskindergarten Biberburg,<br />

Ganztageskrippe Igelnest-<br />

Telefon 07961 884-115<br />

Telefax 07961 884-222<br />

Dalkinger Str. 2, 73479 Ellwangen<br />

Mail: s.sittler@marienpflege.de<br />

Kathrin Vaas<br />

- Häuser 4, 11 <strong>und</strong> 15<br />

Telefon 07961 884-117<br />

Telefax 07961 884-222<br />

Dalkinger Str. 2, 73479 Ellwangen<br />

Mail: k.vaas@marienpflege.de


Ambulante/ teilstationäre Hilfen<br />

Uwe Grimmeisen<br />

- Flexible Gruppe, SPFH/FU, BJW, Erziehungsbeistandschaften,<br />

SGA, TG, Betreuter/Begleiteter Umgang -<br />

Telefon 07961 884-119<br />

Telefax 07961 884-222<br />

Dalkinger Str. 2<br />

73479 Ellwangen<br />

Mail: u.grimmeisen(at)marienpflege.de<br />

Leistungsabrechnung<br />

Sonja Thum<br />

- Leistungsabrechnung -<br />

Telefon 07961 884-106<br />

Telefax 07961 884-222<br />

Dalkinger Str. 2<br />

73479 Ellwangen<br />

Mail: s.thum@marienpflege.de<br />

Sie erreichen Frau Thum MO bis MI 7 bis 14/15 Uhr.<br />

Vertragswesen, Gr<strong>und</strong>satzfragen<br />

Christine Veile<br />

- Verwaltungsleitung -<br />

Telefon 07961 884-101<br />

Telefax 07961 884-222<br />

Dalkinger Str. 2<br />

73479 Ellwangen<br />

Mail: c.veile@marienpflege.de<br />

Ralf Klein-Jung<br />

- Vorstand -<br />

Telefon 07961 884-100<br />

Telefax 07961 884-222<br />

Dalkinger Str. 2<br />

73479 Ellwangen<br />

Mail: r.klein-jung@marienpflege.de<br />

Stand: 01.03.2013, Rückfragen an: Ralf Klein-Jung, Tel. 07961 884-100<br />

Die jeweils aktuellste Fassung finden Sie unter www.marienpflege.de im<br />

Bereich „Ansprechpartner“.<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong> Marienpflege, Dalkinger Str. 2, 73479 Ellwangen<br />

Telefon: 07961 884-0, Fax -222, E-Mail: c.veile@marienpflege.de


Übersicht<br />

über die Entgelte der<br />

Marienpflege Ellwangen<br />

(ab 01.01.2013)<br />

Leistungsangebot Anmerkungen<br />

Wohngruppen (<strong>Kinder</strong>dorfgruppen<br />

<strong>und</strong> dezentrale Wohngruppen)<br />

145,68 €/tgl.<br />

Inobhutnahme im Heim 90,66 €/tgl.<br />

zusätzlich zum Regelentgelt<br />

„Gruppe“ s.o.<br />

Intensivgruppe 193,76 €/tgl.<br />

Individuelle Zusatzleistungen<br />

Laut Rahmenvertrag, siehe<br />

eigene Dateien<br />

Modul Eltern- <strong>und</strong> Familienarbeit 2,42 €/tgl.<br />

Modul Essstörungen 30,87 €/tgl.<br />

Modul Autistische <strong>Kinder</strong>/<br />

Kommunikationsstörungen<br />

35,16 €/tgl.<br />

Modul Kleinkind 16,45 €/tgl.<br />

entspricht 31,97 bzw 32,45<br />

€ an 185 Schultagen<br />

entspricht 2.102,47 bzw.<br />

Modul Sozialintegratives Training 11,66 €/tgl. 2134,00 € Maßnahmepauschale<br />

220 Öffnungstage, als<br />

Tagesgruppe 2.314,40 €/ monatlich Monatspauschale in 11<br />

Monaten abgerechnet<br />

Rupert-Mayer-Schule (E-Schule) 9,92 € an 185 Schultagen<br />

St<strong>und</strong>ensatz für<br />

Sozialpädagogische<br />

Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaften<br />

u.ä.<br />

44,33 €<br />

z.B. Sozialpädagogen/innen(Fachleistungsst<strong>und</strong>e<br />

45 Minuten)<br />

z.B. Erzieher/-innen,<br />

St<strong>und</strong>ensatz für<br />

Familienunterstützende Hilfe<br />

38,83 €<br />

Jugend- u. Heimerzieher/innen(Fachleistungsst<strong>und</strong>e<br />

45 Minuten)<br />

Betreutes Jugendwohnen 1 : 3 2.108,62 € Monatspauschale<br />

Betreutes Jugendwohnen 1 : 4 1581,47 € Monatspauschale<br />

Betreutes Jugendwohnen 1 : 6 1052,82 € Monatspauschale<br />

Betreutes Jugendwohnen 1 : 10 632,18 € Monatspauschale<br />

Heilpädagogisches Reiten Siehe eigene Dateien<br />

Für alle Leistungsbereiche sind entsprechende Vereinbarungen mit dem Jugendamt<br />

des Ostalbkreises bzw. dem KVJS in Stuttgart abgeschlossen. Download möglich<br />

unter www.marienpflege.de im Bereich „Service - Downloads“.<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong> Marienpflege, Dalkinger Str. 2, 73479 Ellwangen an der Jagst<br />

Telefon: 07961 884-0, Fax -222, E-Mail: info@marienpflege.de<br />

[Entgelte ab 01.01.2013]


QM-Handbuch der Marienpflege<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong> Marienpflege -<br />

Gr<strong>und</strong>sätzliche Voraussetzungen für alle Betreuungs- <strong>und</strong> Unterbringungsverträge<br />

Die jeweils aktuellen Leistungs- <strong>und</strong> <strong>Entgeltvereinbarungen</strong> sind auf der Homepage der Marienpflege<br />

(www.marienpflege.de) im Bereich „Service“/ „Für Jugendämter“ zum PDF-Download hinterlegt.<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage dieser AGB sind immer das SGB VIII <strong>und</strong> der baden-württembergische Rahmenvertrag<br />

nach § 78f SGB VIII.<br />

Berechnungstage<br />

Das <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong> Marienpflege, Zentrum für <strong>Kinder</strong>, Jugendliche <strong>und</strong> Familien, bietet stationäre<br />

Gruppen, Tagesgruppen, Betreutes Wohnen, Flexible Gruppe, Begleiteten Umgang, Sozialpädagogische<br />

Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, individuelle sozialpädagogische Einzelbetreuung <strong>und</strong> individuelle<br />

Zusatzleistungen an. Entsprechend der Vereinbarungen mit dem Kommunalverband für Jugend <strong>und</strong> Soziales<br />

gelten für stationäre Gruppen jeweils alle Kalendertage des Jahres als Berechnungstage. Für Tagesgruppen<br />

gelten 220 Berechnungstage pro Kalenderjahr.<br />

Für das Betreute Wohnen gelten zur Berechnung der Leistungen für volle Betreuungsmonate die vereinbarten<br />

vier Monatspauschalen. Bei einem St<strong>und</strong>enumfang, der zwischen zwei vereinbarten Pauschalen liegt,<br />

wird die Differenz zwischen der niedrigeren Pauschale <strong>und</strong> dem vereinbarten St<strong>und</strong>enumfang nach Fachleistungsst<strong>und</strong>en<br />

berechnet. Neben der in der Entgeltvereinbarung vereinbarten Betreuungspauschale fallen<br />

für den einzelnen Hilfeempfänger noch weitere Kosten an: Hilfe zum Lebensunterhalt, Mehrbedarfszuschlag,<br />

Miete, Mietnebenkosten <strong>und</strong> Kaution u.ä.<br />

Individuelle Leistungen werden nach Fachleistungsst<strong>und</strong>en entsprechend der Tabelle des KVJS berechnet,<br />

mindestens jedoch mit dem im Entgeltverfahren vereinbarten St<strong>und</strong>ensatz.<br />

Alle Öffnungstage sind gr<strong>und</strong>sätzlich verpflichtend. Der Betreuungsumfang wird in den Hilfeplangesprächen<br />

rechtsverbindlich festgelegt.<br />

Eine außerschulische Betreuung bzw. Vorschulbetreuung in den Wohngruppen am Vormittag von 185<br />

Schultagen erfolgt nur gegen zusätzliche Vergütung (§ 6 Abs. 2b RV), da in der Kalkulation der Leistungs-<br />

<strong>und</strong> Entgeltvereinbarung von 8.30 bis 11.30 Uhr keine personelle Besetzung der Wohngruppen enthalten ist.<br />

Hilfeplangespräche/ vom Jugendamt angesetzte Gespräche<br />

Die Hilfeplangespräche finden i.d.R. in der Marienpflege statt. Bei auswärtigen Gesprächen (z.B. Hilfeplänen<br />

im Heimatort/ Heimatjugendamt, Krisengesprächen, Kindeswohl-Bewertungsteams, im Hilfeplan vereinbarten<br />

Gesprächen mit <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendpsychiatrien oder anderen Hilfepartnern) oder bei begleiteten Heimfahrten<br />

wird der zusätzliche Aufwand (Mitarbeiterst<strong>und</strong>en nach Anlage 2 RV für die Fahrzeit, nicht aber Gesprächszeiten,<br />

sowie die km-Pauschale – aktuell 30 Cent/km) in Rechnung gestellt.<br />

Aufnahmeverfahren <strong>und</strong> -entscheidung<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage einer Anfrage des Jugendamtes wird die Leitung des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong>es über die<br />

Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen entscheiden. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt ist<br />

fester Bestandteil des gesamten Prozesses der Arbeit mit den <strong>Kinder</strong>n, Jugendlichen <strong>und</strong> deren Eltern. In<br />

dieser Kooperation wird auch über eventuelle individuelle oder modulare Leistungen beraten <strong>und</strong> entschieden.<br />

Mitwirkung <strong>und</strong> Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten<br />

Die Erziehungsberechtigten werden vor der Aufnahme vom Jugendamt schriftlich über deren eventuelle<br />

Kostenbeteiligung <strong>und</strong> deren Mitwirkung am Hilfeprozess informiert.<br />

Vertragspartner <strong>und</strong> Zahlungsmodalitäten<br />

Vertragspartner sind das <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong> Marienpflege <strong>und</strong> das unterbringende Jugendamt.<br />

Das Jugendamt weist die monatliche Rechnung innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungsdatum zur Überweisung<br />

an. Im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung schuldet das Jugendamt ohne weitere Aufforderung für jeden<br />

1300 AGB Marienpflege Seite 1 von 2<br />

© Marienpflege Ellwangen 2011 &1312kj-01, gültig ab 01.03.2012


QM-Handbuch der Marienpflege<br />

Tag der Säumnis den von der Hausbank des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong>es festgesetzten Überziehungskostenbetrag<br />

auch ohne Inanspruchnahme eines Überziehungskredits als Vertragsstrafe.<br />

Abwesenheitsregelungen<br />

Laut baden-württembergischem Rahmenvertrag wird bei Abwesenheiten ab 4 vollen Tagen (Ab- <strong>und</strong> Anreisetag<br />

werden als je 1 Anwesenheitstag gerechnet) ein „Bettengeld“ berechnet. Dies errechnet sich aus<br />

100% des Investitionskostenanteils <strong>und</strong> 75% des restlichen Entgeltes.<br />

Tagesgruppen, Betreutes Jugendwohnen<br />

Bei Abwesenheiten, die nicht durch das Heim verantwortet sind (z.B. Schullandheimaufenthalt, Klinikaufenthalt)<br />

oder die aus pädagogischen Gründen erfolgen <strong>und</strong> mit dem Jugendamt abgestimmt sind (z.B. Integrationsversuch<br />

in die Familie), bezahlt das Jugendamt 100 % des Entgeltes sofern eine Freihaltung des Platzes<br />

erforderlich ist.<br />

Stationäre Gruppen<br />

Bei Abwesenheiten ab 4 vollen Tagen, die durch Schullandheimaufenthalte, Klinikaufenthalte <strong>und</strong> externe<br />

Ferienfreizeiten begründet sind, werden das „Bettengeld“ in Rechnung gestellt. In allen anderen Fällen (insbesondere<br />

bei Integrationsversuchen in die Familie, Familienteile, Pflegefamilien oder Adoptionsfamilien),<br />

bezahlt das Jugendamt 100 % des Entgeltes sofern eine Freihaltung des Platzes erforderlich ist.<br />

Inobhutnahmen<br />

Hierzu bestehen spezielle Verträge mit dem Ostalbkreis. Die dort festgelegten Konditionen gelten identisch<br />

auch für andere unterbringende Jugendämter.<br />

Territorialprinzip / Sonderaufwendungen<br />

Das Territorialprinzip ist im § 78e SGB VIII verankert. Das unterbringende Jugendamt bezahlt die vom <strong>Kinder</strong>-<br />

<strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong> Marienpflege mit dem Ostalbkreis <strong>und</strong>/oder dem Kommunalverband für Jugend <strong>und</strong><br />

Soziales vereinbarten täglichen oder monatlichen Entgelte <strong>und</strong> Fachleistungsst<strong>und</strong>en, die Sonderkosten<br />

entsprechend dem nachgewiesenen Aufwand sowie monatlich die Pauschale für Sonderaufwendungen nach<br />

§ 12 SGB RV-BaWü.<br />

Nachdem die Sonderaufwendungen nicht mehr Bestandteil des Rahmenvertrages nach § 78f SGB VIII für<br />

Baden-Württemberg sondern kommunale Empfehlungen sind, kommt nur noch eine analoge Anwendung<br />

des § 78e SGB VIII in Betracht.<br />

Taschengeld <strong>und</strong> Kleidergeld sind im Entgelt nicht enthalten. Sie werden entsprechend den Richtlinien des<br />

Kommunalverbandes für Jugend <strong>und</strong> Soziales gesondert in Rechnung gestellt. Zielsetzung des Territorialprinzips<br />

ist die finanzielle Gleichstellung aller jungen Menschen innerhalb einer Einrichtung. Wird beispielsweise<br />

ein junger Mensch aus Bayern in einer Einrichtung in Baden-Württemberg untergebracht, so gelten für<br />

seine Sonderaufwendungen die baden-württembergischen Empfehlungen. Insbesondere bei der Höhe von<br />

Barbeträgen gibt es länderspezifische Abweichungen; die jungen Menschen würden unterschiedliche Taschengeldbeträge<br />

erhalten. Dies ist schwer zu vermitteln <strong>und</strong> wird als ungerecht empf<strong>und</strong>en.<br />

Quelle: Empfehlungen zu den Sonderaufwendungen, gemeinsames R<strong>und</strong>schreiben vom 19.12.2007 des<br />

Kommunalverbandes für Jugend <strong>und</strong> Soziales (Nr. Dez.4-34/2007), dem Landkreistag Baden- Württemberg<br />

(Nr. 995/2007) <strong>und</strong> dem Städtetag Baden-Württemberg (Nr. R 12933/2007) sowie R<strong>und</strong>schreiben KVJS<br />

Dez.4-09/2008, Dez. 4-10/2011, Dez. 4-21/2011.<br />

Forderungen von Kostenträgern<br />

Forderungen von Kostenträgern, deren Forderungsgr<strong>und</strong> mehr als 12 Monate zurück liegt, sind gegenstandslos.<br />

Sonstiges<br />

An Stelle eines Jugendamtes kann auch ein anderer Kostenträger treten. Für ihn gelten die AGB entsprechend.<br />

Vereinbarungen, die von den AGB abweichen, bedürfen der Schriftform.<br />

Sollten einzelne Teile dieser AGB gegen geltendes oder zukünftiges Recht oder die übliche Rechtsprechung<br />

verstoßen ersetzt diese den entsprechenden Abschnitt dieser AGB. Die anderen Regelungen dieser AGB<br />

bleiben davon unberührt. Mit der Übersendung der Kostenzusage gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

als anerkannt.<br />

Ellwangen, den 01.03.2012<br />

Ralf Klein-Jung, Vorstand<br />

1300 AGB Marienpflege Seite 2 von 2<br />

© Marienpflege Ellwangen 2011 &1312kj-01, gültig ab 01.03.2012


Entgeltvereinbarung Innenwohngruppen <strong>und</strong> Module, Marienpflege Ellwangen goltig ab 01.03.2012<br />

Entgeltvereinbarung<br />

nach§ 78b Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag<br />

nach§ 78f SGB VIII für Baden-Württemberg<br />

zwischen dem Träger der Einrichtung<br />

Stiftung <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong><br />

Marienpflege<br />

Dalkinger Str. 2<br />

73479 Ellwangen<br />

(Leistungserbringer)<br />

<strong>und</strong> dem örtlich zuständigen Träger der Jugendhilfe<br />

Ostalbkreis<br />

Jugend <strong>und</strong> Familie<br />

Stuttgarter Straße 41<br />

73430 Aalen<br />

(Leistungsträger}<br />

unter Beteiligung des<br />

Kommunalverband für Jugend <strong>und</strong> Soziales<br />

Baden-Württemberg<br />

entsprechend der Kommunalen Vereinbarung<br />

für die Einrichtung<br />

<strong>Kinder</strong>· <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong><br />

Marie n pflege<br />

Dalkinger Str. 2<br />

73479 Ellwangen<br />

(Le istungserbri ng er)<br />

für das Leistungsangebot<br />

Stationäre Hilfe zur Erziehung<br />

in Innenwohngruppen<br />

Entgeltvereinbarung vom 23.02.2012 Seite 114


Entgeltvereinbarung Innenwohngruppen <strong>und</strong> Module, Marienpflege Ellwangen gültig ab 01.03.2012<br />

§ 1 Leistungsangebot<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage der zwischen den Vertragsparteien für den Leistungsbereich geschlossenen<br />

Leistungsvereinbarung vom 23.02.2012 werden für das Leistungsangebot<br />

8 Innenwohngruppen mit je 8 Plätzen in der Dalkinger Str. 2, 73479<br />

Ellwangen<br />

- 8 Plätze in Haus 4, in der Dalkinger Str. 2, 73479 Ellwangen<br />

- 8 Plätze in Haus 5, in der Dalkinger Str. 2, 73479 Ellwangen<br />

- 8 Plätze in Haus 8, in der Dalkinger Str. 2, 73479 Ellwangen<br />

- 8 Plätze in Haus 11, in der Dalkinger Str. 2, 73479 Ellwangen<br />

- 8 Plätze in Haus 13, in der Dalkinger Str. 2, 73479 Ellwangen<br />

- 8 Plätze in Haus 14, in der Dalkinger Str. 2, 73479 Ellwangen<br />

- 8 Plätze in Haus 15, in der Dalkinger Str. 2, 73479 Ellwangen<br />

- 8 Plätze in Haus 16, in der Dalkinger Str. 2, 73479 Ellwangen<br />

für junge Menschen zwischen 0 <strong>und</strong> 18 Jahren die in § 2 dieser Vereinbarung genannten<br />

Entgelte vereinbart.<br />

§ 2 Entgelte<br />

vom 01.03.2012 bis 31.08.2012<br />

Entgelt für Regelleistungen:<br />

Nachrichtlich:<br />

ln diesem Entgeltbetrag sind 5,50 € pro Tag für ergänzende Betreuung<br />

oder ergänzende Leistungen enthalten<br />

Investitionsbetrag nachrichtlich:<br />

Gesamtentgelt:<br />

vom 01.09.2012 bis 31.05.2013<br />

Entgelt für Regelleistungen<br />

Nachrichtlich:<br />

ln diesem Entgeltbetrag sind 5,64 € pro Tag für ergänzende Betreuung<br />

oder ergänzende Leistungen enthalten<br />

Investitionsbetrag nachrichtlich:<br />

Gesamtentgeft:<br />

Entgeltvereinbarung vom 23.02.2012<br />

130,72 €/pro Kalendertag<br />

11,69 €1 pro Kalendertag<br />

142,41 € pro Kalendertag<br />

133,99 €/pro Kalendertag<br />

11,69 €/ pro Kalendertag<br />

145,68 € pro Kalendertag<br />

Seite 2/4


Entgeltvereinbarung Innenwohngruppen <strong>und</strong> Module, Marienpflege Ellwangen gültig ab 01.03.2012<br />

1Z1 Es wurden folgende Leistungsmodule vereinbart:<br />

vom 01.03.2012 bis 31.08.2012<br />

Modul1: Eltern- <strong>und</strong> Familienarbeit<br />

Modul 2: Essstörungen<br />

Modul 3: Kommunikationsstörungen<br />

Modul 4: Vormittagsbetreuung (Kleinkind)<br />

Modul 5: Sozialintegratives Training<br />

vom 01.09.2012 bis 31.05.2013<br />

Modul 1: Eltern- <strong>und</strong> Familienarbeit<br />

Modul 2: Essstörungen<br />

Modul3: Kommunikationsstörungen<br />

Modul4: Vormittagsbetreuung (Kleinkind)<br />

Modul 5: Sozialintegratives Training<br />

§ 3 Zahlungs- <strong>und</strong> Kündigungsmodalitäten<br />

2,38 €/ pro Kalendertag<br />

30,42 €/ pro Kalendertag<br />

34,64 €/ pro Kalendertag<br />

31,97 €/ pro Schultag<br />

2102,47 € Maßnahmenpauschale<br />

2,41 €/ pro Kalendertag<br />

30,87 €/ pro Kalendertag<br />

35,15 €/ pro Kalendertag<br />

32,45 €/ pro Schultag<br />

2134,00 € Maßnahmenpauschale<br />

( 1) Die Rechnungslegung <strong>und</strong> das Zahlungsverfahren erfolgen in Abstimmung mit dem<br />

belegenden Jugendamt. Hierbei ist darauf zu achten, dass für die Einrichtung keine<br />

Liquiditätsprobleme entstehen. Es gelten die Verzugsregeln des BGB.<br />

(2) Der Aufnahmetag <strong>und</strong> der Entlassungstag werden voll in Anrechnung gebracht, bei<br />

Aufnahme in eine andere Einrichtung i.S. des SGB VIII oder SGB XII wird der Entlassungstag<br />

nicht mitberechnet<br />

(3) Die Hilfe wird beendet durch schriftliche Erklärung (Brief. Fax. Mail) des Jugendamtes<br />

gegenüber der Einrichtung. Die Beendigung erfolgt zu dem in der schriftlichen<br />

Erklärung genannten Datum, frühestens jedoch mit Eingang derselben bei der Einrichtung.<br />

(4) Im Übrigen wird auf die Regelungen zum Abrechnungsverfahren <strong>und</strong> bei Abwesenheit<br />

auf die §§ 15, 16 des Rahmenvertrages verwiesen.<br />

Entgeltvereinbarung vom 23.02.2012 Seite 3/4


Entgeltvereinbarung Innenwohngruppen <strong>und</strong> Module, Marienpflege Ellwangen<br />

§ 4 Laufzeit der Entgeltvereinbarung<br />

Die Vereinbarung gilt ab 01.03.2012.<br />

Die Vereinbarung hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31.05.2013.<br />

Ellwangen, den 23.02.2012<br />

Fur die Leistungsträger<br />

Örtlicher räger der Jugendhilfe<br />

Ostalbkreis<br />

Kommunalverband für Jugend <strong>und</strong> Soziales<br />

Baden-Wurttemberg als Beteiligter<br />

entsprechend der Kommunalen Vereinbarung<br />

Entgeltvereinbarung vom 23.02.2012<br />

Für den Leistungserbringer<br />

Träger der Einrichtung<br />

gOitig ab 01.03.2012<br />

Seite4/4


Leistungsvereinbarung Innenwohngruppen <strong>und</strong> Module, Marlenpflege Ellwangen gOitig ab 01.03.2012<br />

Leistungsvereinbarung<br />

nach§ 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag<br />

nach § 78f SGB VIII für Baden-Württemberg<br />

zw1schen dem Träger der Einrichtung<br />

Stiftung <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong><br />

Marienpflege<br />

Dalkinger Straße 2<br />

73479 Ellwangen<br />

( Leistu ngserbringer)<br />

<strong>und</strong> dem örtlich zuständigen Träger der Jugendhilfe<br />

Ostalbkreis<br />

Jugend <strong>und</strong> Familie<br />

Stuttgarter Straße 41<br />

73430 Aalen<br />

(Leistung sträg er)<br />

unter Beteiligung des<br />

Kommunalverbandes für Jugend <strong>und</strong> Soziales<br />

Baden-Württemberg<br />

entsprechend der Kommunalen Vereinbarung<br />

für die Einrichtung<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong><br />

Ma rien pflege<br />

Dalkinger Straße 2<br />

73479 Ellwangen<br />

(Leistungserbringer)<br />

für das Leistungsangebot<br />

Stationäre Hilfe zur Erziehung<br />

in Innenwohngruppen<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach§ 34 SGB VIII vom 23.02.2012 Seite 1/1 0


Leistungsvereinbarung Innenwohngruppen <strong>und</strong> Module, Marienpflege Ellwangen gültig ab 01.03.2012<br />

3. Zusammenarbeit /Kontakte (§ 6 Abs. 2b RV)<br />

4. Hilfe-/Erziehungsplanung/Fachdienst (§ 6 Abs. 2c RV)<br />

5. Regieleistungen (§ 6 Abs. 2d RV).<br />

(4) Individuelle Zusatz1eistungen<br />

Individuelle Zusatzleistungen- sofern nicht in Leistungsmodulen pauschaliert {Absatz<br />

5) - können im Rahmen der Hilfeplanung im Einzelfall nach Anlage 2 des Rahmenvertrages<br />

mit dem örtlichen Träger vereinbart werden.<br />

(5) Leistungsmodule<br />

Folgende Leistungsmodule sind Bestandteil dieses Leistungsangebotes<br />

1. Modul 1: Eltern- <strong>und</strong> Familienarbeit<br />

2. Modul 2: Essstörungen<br />

3. Modul 3: Kommunikationsstörungen<br />

4. Modul 4: Kleinkind (Vormittagsbetreuung)<br />

5. Modul 5: Sozialintegratives Training<br />

Die Leistungen im Rahmen der Module nach § 2 Abs. 5 sind in Anlage 1 ausführlich<br />

beschrieben <strong>und</strong> gelten für alle stationären Leistungsvereinbarungen der Marienpflege.<br />

§ 3 Personelle <strong>und</strong> sächliche Ausstattung der Regelleistung<br />

(1) Personelle Ausstattung<br />

1. Gr<strong>und</strong>betreuung <strong>und</strong> Zusammenarbeit/Kontakte,<br />

einschließlich der durch den Gruppendienst erbrachten<br />

Leistungen der Erziehungs- <strong>und</strong> Hilfeplanung<br />

2. Ergänzende Betreuung I ergänzende Leistungen<br />

3. Hilfe- <strong>und</strong> Erziehungsplanung I Fachdienst<br />

4. Regieleistungen<br />

-Leitung<br />

- Verwaltung<br />

-Hauswirtschaft<br />

(2) Sächliche Ausstattung<br />

4,10 VK<br />

0,30 VK<br />

0,29 VK<br />

0,27 VK<br />

0,20 VK<br />

1,14 VK<br />

Die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderliche sächliche Ausstattung wird<br />

von der Einrichtung im notwendigen Umfang <strong>und</strong> in der erforderlichen Qualität bereitgestellt.<br />

§ 4 Betriebsnotwendige Anlagen<br />

Das Leistungsangebot wird in folgenden Gebäuden <strong>und</strong> Anlagen erbracht:<br />

Voll ausgestattetes Wohnhaus mit Einzel- <strong>und</strong> Doppelzimmern. Mitnutzung der Infrastruktur<br />

des <strong>Kinder</strong>dorfes mit Heilpädagogischem Zentrum mit überdachten Sportanla-<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach§ 34 SGB VIII vom 23.02.2012 Seite 3/10


Leistungsvereinbarung Innenwohngruppen <strong>und</strong> Module, Marienpflege Eltwangen gültig ab 01.03.2012<br />

gen, großzügiges <strong>Kinder</strong>dorfgelände mit Spielplatz, Hartplatz <strong>und</strong> Rasenplatz, Vervvaltungsgebäude,<br />

Schulgebäude, Kloster mit Festsaal.<br />

II. Beschreibung des Leistungsangebotes<br />

§ 5 Auftrag I Zielsetzung<br />

Durch die Verbindung von Alltagserleben, pädagogischer Arbeit <strong>und</strong> therapeutischen<br />

Angeboten wird der gesetzliche Auftrag umgesetzt <strong>und</strong> die im Hilfeplan nach<br />

§ 36 SGB VIII vereinbarten Zielsetzungen verfolgt.<br />

Die Zielsetzungen des Leistungsangebotes sind insbesondere<br />

Die stationäre Erziehungshilfe innerhalb des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfezentrums Marianpflege<br />

fördert die Entwicklung des Kindes, Jugendlichen oder jungen Volljährigen durch<br />

eine Verbindung von<br />

• Alltagserleben<br />

• pädagogischer Arbeit <strong>und</strong><br />

• heilpädagogisch-therapeutischen Angeboten<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage eines beschriebenen <strong>und</strong> fortgeschriebenen Hilfeplanes bestehen<br />

folgende Optionen:<br />

• die Rückkehr des jungen Menschen in die Familie oder<br />

• die Vorbereitung der Erziehung in einer anderen Familie<br />

• eine auf längere Zeit angelegte Lebensform<br />

• zur Vorbereitung auf ein selbständiges Leben.<br />

Ziel ist, während dieser Zeiträume die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie<br />

zu verbessern. Dies schließt schulische <strong>und</strong> berufsbegleitende Hilfen ein.<br />

Der gesetzliche Auftrag konkretisiert sich im Hilfeplan, in dem die Zielsetzungen der<br />

Maßnahmen nach dem Bedarf im Einzelfall vereinbart werden. Diese münden, entsprechend<br />

unserer Konzeption, in Erziehungszielen <strong>und</strong> Aufträgen für die Umsetzung<br />

im Regelangebot sowie die evtl. im Rahmen des Hilfebedarfs vereinbarten individuellen<br />

Zusatzleistungen.<br />

Mit diesem Auftrag verbinden sich insbesondere folgende Ziele:<br />

• Neustrukturierung des Alltags der jungen Menschen<br />

• Entwicklung von Lebens- <strong>und</strong> Zukunftsperspektiven<br />

• Überwindung von Störungen <strong>und</strong> Entwicklungsdefiziten im Bereich emotionaler,<br />

psychosozialer, kognitiver <strong>und</strong> körperlicher Entwicklung. Abbau <strong>und</strong> Vermeidung<br />

von negativen Karrieren (Delinquenz, Sucht, etc.)<br />

• Mobilisierung der Ressourcen des jungen Menschen, Entfaltung der Persönlichkeit<br />

• Hilfe zur Selbsthilfe<br />

• Förderung des familiären Umfeldes <strong>und</strong> seiner Erziehungsbedingungen durch Eitern-<br />

<strong>und</strong> Familienarbeit<br />

• Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung wichtiger <strong>und</strong> förderlicher Bezüge außerhalb der Familie<br />

• schulische <strong>und</strong>/oder berufliche Integration, soziale Integration im Gemeinwesen<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach § 34 SGB VIII vom 23.02.2012 Seite 4/10


Leistungsvereinbarung Innenwohngruppen <strong>und</strong> Module, Marienptlege Ellwangen gOitig ab 01.03.2012<br />

§ 6 Zu betreuender Personenkreis (Zielgruppen)<br />

Zielgruppe sind <strong>Kinder</strong>, Jugendliche <strong>und</strong> junge Volljährige im Sinne des § 7 SGB VIII,<br />

bei denen eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet<br />

ist <strong>und</strong> für die eine stationäre Erziehungshilfe aufgr<strong>und</strong> der Indikationsstellung geeignet<br />

bzw. notwendig erscheint.<br />

Aufnahmealter von 0 Jahre bis 18 Jahre<br />

Das Leistungsangebot richtet sich an junge Menschen mit folgenden Indikationen:<br />

• für junge Menschen, bei denen die Ressourcen der Herkunftsfamilie <strong>und</strong> des sozialen<br />

Umfeldes nicht mehr ausreichen, um junge Menschen zu erziehen <strong>und</strong> zu<br />

fördern<br />

• für <strong>Kinder</strong>, Jugendliche <strong>und</strong> junge Volljährige mit Entwicklungsstörungen<br />

• Verhaltens- <strong>und</strong> emotionalen Störungen<br />

• reaktiven Störungen z.B. aufgr<strong>und</strong>familiärer Belastungen<br />

• Störungen im Bereich Intelligenz, des Sozial-, Arbeits- <strong>und</strong> Leistungsverhaltens<br />

• familiären Schwierigkeiten bei jungen Menschen nicht-deutseher Abstammung<br />

aufgr<strong>und</strong> religiöser, kultureller <strong>und</strong> mentalitätsbedingter Weltanschauungen<br />

• Störungen im Umfeld jugendpsychiatrischer Krankheitsbilder<br />

Nicht aufgenommen werden junge Menschen bei<br />

• Drogenabhängigkeit,<br />

• Störungen, die nur im Rahmen einer kinder-<strong>und</strong> jugendpsychiatrischen Klinik behandelt<br />

werden können,<br />

• fehlender Integrationsfähigkeit in eine Gruppeaufgr<strong>und</strong> massiver Selbst- <strong>und</strong><br />

Fremdgefährdung<br />

• mangelnder Bereitschaft zur Mitwirkung.<br />

§ 7 Inhalte <strong>und</strong> Umfang des Leistungsangebotes<br />

(1) Regelleistungen<br />

1. Gr<strong>und</strong>betreuung<br />

Die Gr<strong>und</strong>betreuung umfasst die geeigneten <strong>und</strong> notwendigen Leistungen im Bereich<br />

der Versorgung, Erziehung, Betreuung <strong>und</strong> Unterstützung für die Gesamtgruppe, die in<br />

Einfachbetreuung erbracht werden.<br />

Dazu gehören insbesondere:<br />

• Betreuung an 365 Tagen im Jahr<br />

• Gewährleistung der Aufsichtspflicht<br />

• Notwendige Betreuungsleistungen in der Nacht in Form von einer gruppenbezogenen<br />

Nachtbereitschaft<br />

• Gestaltung des Wohnumfeldes <strong>und</strong> der Gruppenatmosphäre<br />

• Alltagsgestaltung <strong>und</strong> Alltagsbewältigung:<br />

- Versorgung, Erziehung <strong>und</strong> Unterstützung der jungen Menschen<br />

- Befriedigung der existenziellen Gr<strong>und</strong>bedürfnisse<br />

Leistungsvereinbarung stationare Hilfen nach§ 34 SGB VIII vom 23.02.2012 Seite 5/10


Leistungsvereinbarung Innenwohngruppen <strong>und</strong> Module, Marienpflege Ellwangen<br />

gültig ab 01.03.2012<br />

Neben den Angeboten der Wohngruppe brauchen die <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen Entfaltungsmöglichkeiten<br />

entsprechend ihren Talenten <strong>und</strong> Neigungen. Daher besteht<br />

die Möglichkeit zur Teilnahme an Angeboten in Form von Neigungsgruppen <strong>und</strong><br />

Kleingruppen in wöchentlichen gruppenübergreifenden Angeboten.<br />

10 Tage a 10 St<strong>und</strong>en Ferienfreizeit<br />

60St<strong>und</strong>en Erlebnispädagogik<br />

Gesamt 0,1 VK<br />

3. Zusammenarbeit, Kontakte<br />

Die allgemeine Zusammenarbeit <strong>und</strong> Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie umfasst<br />

folgende Leistungen:<br />

• Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie:<br />

- Aktive Einbeziehung der Bezugspersonen aus dem Herkunftssystem bei der<br />

Aufnahmesituation <strong>und</strong> der Hilfe-/Erziehungsplanung.<br />

- die Unterstützung der <strong>Kinder</strong>/Jugendlichen bei Telefon- <strong>und</strong> Briefkontakten,<br />

- Initiieren gemeinsamer Aktivitäten, Alltagshandlungen <strong>und</strong> Freizeitunternehmungen,<br />

- Kontaktpflege bei Besuchen der Herkunftseltern in der Einrichtung,<br />

- die Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung selbständiger Besuche des Kindes /Jugendlichen<br />

in der Herkunftsfamilie,<br />

- Sicherung der Teilhabe der Herkunftselternt-familie an Festen <strong>und</strong> Feiern des<br />

Kindes/Jugendlichen.<br />

• allgemeine Kontaktpflege zu Schulen <strong>und</strong> Ausbildungsbetrieben<br />

• allgemeine Kontaktpflege zu Vereinen etc.<br />

• allgemeine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt<br />

4. Hilfe-/Erziehungsplanung, Diagnostik<br />

Zu den Leistungen der Hilfe- <strong>und</strong> Erziehungsplanung <strong>und</strong> Diagnostik gehören:<br />

• Management der Aufnahmeanfragen <strong>und</strong> der Aufnahme in das Leistungsangebot<br />

• Eingangs-, Verlaufs- <strong>und</strong> Abschlussdiagnostik<br />

• Leistungen der Erziehungs- <strong>und</strong> Hilfeplanung<br />

• Vermittlung der Ergebnisse in Hilfeplangesprächen <strong>und</strong> Fallbesprechungen<br />

• Regelmäßige <strong>und</strong> situationsbezogene Abstimmung des Erziehungsprozesses<br />

• Absprachen <strong>und</strong> Informationen im Rahmen der Hilfeplanung<br />

• Koordination <strong>und</strong> Umsetzung des vereinbarten Hilfekonzeptes<br />

Die Leistungen der Erziehungs- <strong>und</strong> Hilfeplanung <strong>und</strong> der Diagnostik werden mit unterschiedlichen<br />

Anteilen <strong>und</strong> spezifischen Schwerpunkten vom Gruppendienst <strong>und</strong> vom<br />

Fachdienst erbracht.<br />

Leistungen des <strong>Kinder</strong>schutzes nach§ 8a SGB VIII sind in einer eigenen Vereinbarung<br />

mit dem Jugendamt festgelegt.<br />

Leistungsvereinbarung Stationare Hilfen nach§ 34 SGB Vlll vom 23.02.2012 Seite 7/10


Leistungsvereinbarung Innenwohngruppen <strong>und</strong> Module, Marienpflege Ellwangen<br />

5. Regieleistungen<br />

Die Regieleistungen umfassen<br />

gültig ab 01.03.2012<br />

• Leistungen der Leitungsfunktionen:<br />

Wahrnehmung der Leitungsfunktion, Personalführung <strong>und</strong> -Steuerung, Organisation<br />

<strong>und</strong> Management der Einrichtung, Marketing, Leistungs- <strong>und</strong> Qualitätsentwicklung,<br />

Außenvertretung, Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung, Gremienarbeit, Öffentlichkeitsarbeit.<br />

• Leistungen der Verwaltung:<br />

Allgemeine Verwaltung, Personal- <strong>und</strong> Klientenverwaltung, Leistungsverwaltung<br />

<strong>und</strong> Rechnungswesen, EDV-Administration.<br />

• Leistungen der Hauswirtschaft.<br />

Bewirtschaftung der Wohn- <strong>und</strong> Funktionsräume, Einkauf, Lagerhaltung, Zubereitung<br />

von Mahlzeiten (Speiseversorgung), Kleidungspflege, Wäscheversorgung,<br />

Hausreinigung, Haustechnische Leistungen.<br />

• Unterstützende Leistungen des Fachdienstes:<br />

Beratung bei Aufnahmeanfragen, Aufnahmen, Koordination der Hilfeplanung <strong>und</strong><br />

der Umsetzung in der Einrichtung, Planung, Organisation <strong>und</strong> Begleitung des pädagogischen<br />

Prozesses, Vorbereitung der Ablösung, Reflexion, Kontrolle <strong>und</strong> Dokumentation<br />

der Erziehungsarbeit, Aufbau, Umsetzung <strong>und</strong> Weiterentwicklung des<br />

Qualitätsentwicklungskonzeptes, Beratung <strong>und</strong> Unterstützung der Mitarbeiter/innen,<br />

Praxisbegleitung <strong>und</strong> -beratung, Supervision, Organisation <strong>und</strong> Zusammenarbeit<br />

mit den Partnern im Hilfesystem (extern <strong>und</strong> intern), Zusammenarbeit mit<br />

dem Jugendamt in Arbeitskreisen, bei der Jugendhilfeplanung.<br />

(2) Individuelle Zusatzleistungen<br />

Individuelle Zusatzleistungen können im Rahmen der Anlage 2 RV angeboten <strong>und</strong> im<br />

Rahmen der Hilfeplanung nach§ 36 SGB VIII vereinbart werden.<br />

(3) Leistungsmodule<br />

Siehe Anlage 1<br />

§ 8 Qualität des Leistungsangebotes<br />

Die Qualität der Erziehungshilfe nach§ 34 SGB VIII umfasst:<br />

• die Strukturqualität des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfezentrums Marienpflege nach ihrer<br />

konzeptionellen Ausrichtung <strong>und</strong> ihrer Leistungs- <strong>und</strong> Organisationsstruktur<br />

• die Prozessqualität der Hilfegestaltung nach der Leistungsvereinbarung nach § 78b<br />

SGB VIII <strong>und</strong> der Hilfeplanung nach§ 36 SGB VIII<br />

• die Ergebnisqualität im Sinne der Zielerreichung nach dem im Hilfeprozess fortgeschriebenen<br />

Hilfeplan.<br />

Wir arbeiten nach dem internen Qualitätshandbuch <strong>und</strong> mit dem Institut für <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendhilfe in Mainz mit dem System EVAS (Evaluierung erzieherischer Hilfen).<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach§ 34 SGB VIII vom 23.02.2012 Seite 8/10


Leistungsvereinbarung Innenwohngruppen <strong>und</strong> Module, Marienpflege Ellwangen gültig ab 01.03.2012<br />

§ 9 Qualifikation des Personals<br />

Das vorgehaltene pädagogische <strong>und</strong> therapeutische Personal entspricht den Anforderungen<br />

des§ 21 LKJHG "Betreuungskräfte". Die Qualifikation umfasst im Bereich<br />

Gruppenpädagogischer Dienst:<br />

• Pädagogische <strong>und</strong> heilpädagogische Fachkräfte<br />

Fachdienst <strong>und</strong> andere gruppenergänzende Dienste<br />

• Pädagogische, heilpädagogische, psychologische <strong>und</strong> psychotherapeutische Fachkräfte<br />

• Sonstige Fachkräfte<br />

Leitung<br />

• Betriebswirtschaftliche <strong>und</strong> administrative Fachkräfte<br />

• Pädagogische <strong>und</strong> therapeutische Fachkräfte<br />

Verwaltung<br />

• Betriebswirtschaftliche <strong>und</strong> administrative Fachkräfte <strong>und</strong> sonstiges Personal<br />

Sonstige Bereiche<br />

• Fachkräfte <strong>und</strong> sonstiges Personal entsprechend den im Bereich gängigen Berufsprofilen<br />

<strong>und</strong> sonstige Kräfte.<br />

§ 10 Voraussetzungen der Leistungserbrlngung<br />

Die Einrichtung erbringt ihre Leistungen in dem hier beschriebenen Angebot unter den<br />

in diesem Vertrag beschriebenen Voraussetzungen.<br />

Das System der Hilfeplanung muss zwischen Jugendamt <strong>und</strong> Einrichtung einvernehmlich<br />

abgestimmt sein.<br />

Die Hilfeplangespräche finden i.d.R. in der Marienpflege statt.<br />

§ 11 Gewährleistung<br />

Der Leistungserbringer gewährleistet, dass die Leistungsangebote zur Erbringung der<br />

Leistungen nach§ 78a Abs. 1 SGB VIII geeignet sowie ausreichend, zweckmäßig <strong>und</strong><br />

wirtschaftlich sind.<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach§ 34 SGB VIII vom 23.02.2012 Seite 9/10


Entgeltvereinbarung Intensivgruppe <strong>und</strong> Module, Marienpflege Ellwangen gOilig ab 01.03.2012<br />

Entgeltvereinbarung<br />

nach§ 78b Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag<br />

nach§ 78f SGB VIII für Baden-Württemberg<br />

zwischen dem Träger der Einrichtung<br />

Stiftung <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong><br />

Marienpflege<br />

Dalkinger Str. 2<br />

73479 Ellwangen<br />

(Leistungserbringer)<br />

<strong>und</strong> dem örtlich zuständigen Träger der Jugendhilfe<br />

Ostalbkreis<br />

Jugend <strong>und</strong> Familie<br />

Stuttgarter Straße 41<br />

73430 Aalen<br />

(Leistungsträger)<br />

unter Beteiligung des<br />

Kommunalverband für Jugend <strong>und</strong> Soziales<br />

Baden-Württemberg<br />

entsprechend der Kommunalen Vereinbarung<br />

für die Einrichtung<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong><br />

Marienpflege<br />

Dalkinger Str. 2<br />

73479 Ellwangen<br />

( Leistu ngserbri nger)<br />

für das Leistungsangebot<br />

Stationäre Hilfe zur Erziehung<br />

in der Intensivgruppe<br />

Entgeltvereinbarung vom 23.02.2012 Seite 1/4


Entgeltvereinbarung Intensivgruppe <strong>und</strong> Module, Marienpflege Ellwangen gültig ab 01.03.2012<br />

§ 1 Leistungsangebot<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage der zwischen den Vertragsparteien für den Leistungsbereich<br />

geschlossenen Leistungsvereinbarung vom 23.02.2012 werden für das Leistungsangebot<br />

1 Intensivgruppe mit 6 Plätzen<br />

im Haus 7 in der Dalkinger Str. 2, 73479 Ellwangen<br />

für junge Menschen im Aufnahmealter von 6 bis 16 Jahren<br />

die in§ 2 dieser Vereinbarung genannten Entgelte vereinbart.<br />

§ 2 Entgelte<br />

vom 01.03.2012 bis 31.08.2012<br />

Entgelt für Regelleistungen:<br />

Nachrichtlich:<br />

ln diesem Entgeltbetrag sind 42,76 € pro Tag für ergänzende Betreuung<br />

oder ergänzende Leistungen enthalten<br />

Investitionsbetrag nachrichtlich:<br />

Gesamtentgelt:<br />

vom 01.09.2012 bis 31.05.2013<br />

Entgelt für Regelleistungen:<br />

Nachricht! ich:<br />

ln diesem Entgeltbetrag sind 43,10 € pro Tag für ergänzende Betreuung<br />

oder ergänzende Leistungen enthalten<br />

Investitionsbetrag nachrichtlich:<br />

Gesamtentgelt:<br />

Entgeltvereinbarung vom 23.02.2012<br />

177,61 €1 pro Kalendertag<br />

13,50 €1 pro Kalendertag<br />

191,11 €1 pro Kalendertag<br />

180,26 €/pro Kalendertag<br />

13,50 €/ pro Kalendertag<br />

193,76 €1 pro Kalendertag<br />

Seite 2/4


Entgeltvereinbarung Intensivgruppe <strong>und</strong> Module, Marienpflege Ellwangen<br />

Es wurden folgende Leistungsmodule vereinbart:<br />

vom 01.03.2012 bis 31.08.2012<br />

Modul1: Eitern- <strong>und</strong> Familienarbeit<br />

Modul 2: Essstörungen<br />

Modul 3: Kommunikationsstörungen<br />

Modul4: Vormittagsbetreuung (Kleinkind)<br />

Modul 5: Sozialintegratives Training<br />

vom 01.09.2012 bis 31.05.2013<br />

Modul1 : Eitern- <strong>und</strong> Familienarbeit<br />

Modul2: Essstörungen<br />

Modul3: Kommunikationsstörungen<br />

Modul4: Vormittagsbetreuung (Kleinkind)<br />

Modul 5: Sozialintegratives Training<br />

§ 3 Zahlungs- <strong>und</strong> Kündigungsmodalitäten<br />

gültig ab 01.03.2012<br />

2,38 €1 pro Kalendertag<br />

30,42 €/ pro Kalendertag<br />

34,64 €/ pro Kalendertag<br />

31,97 €1 pro Schultag<br />

2102,47 € Maßnahmenpauschale<br />

2,41 €/ pro Kalendertag<br />

30,87 €/ pro Kalendertag<br />

35,15 €/ pro Kalendertag<br />

32,45 €/ pro Schultag<br />

2134,00 € Maßnahmenpauschale<br />

(1) Die Rechnungslegung <strong>und</strong> das Zahlungsverfahren erfolgen in Abstimmung mit dem<br />

belegenden Jugendamt. Hierbei ist darauf zu achten, dass für die Einrichtung keine<br />

Liquiditätsprobleme entstehen. Es gelten die Verzugsregeln des BGB.<br />

(2) Der Aufnahmetag <strong>und</strong> der Entlassungstag werden voll in Anrechnung gebracht, bei<br />

Aufnahme in eine andere Einrichtung i.S. des SGB VIII oder SGB XII wird der<br />

Entlassungstag nicht mitberechnet.<br />

(3) Die Hilfe wird beendet durch schriftliche Erklärung (Brief, Fax, Mail) des<br />

Jugendamtes gegenüber der Einrichtung. Die Beendigung erfolgt zu dem in der<br />

schriftlichen Erklärung genannten Datum, frühestens jedoch mit Eingang derselben<br />

bei der Einrichtung.<br />

(4) Im Übrigen wird auf die Regelungen zum Abrechnungsverfahren <strong>und</strong> bei<br />

Abwesenheit auf die §§ 15, 16 des Rahmenvertrages verwiesen.<br />

Entgeltvereinbarung vom 23.02.2012 Seite 3/4


Entgeltvereinbarung Intensivgruppe <strong>und</strong> Module, Marienpflege Ellwangen<br />

§ 4 Laufzeit der Entgeltvereinbarung<br />

Die Vereinbarung gilt ab 01.03.2012.<br />

Die Vereinbarung hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31.05.2013.<br />

Ellwangen, den 23.02.2012<br />

Für die Leistungsträger<br />

Örtlicher Trä<br />

Ostalbkreis<br />

Kommunalverband für Jugend <strong>und</strong> Soziales<br />

Baden-Württemberg als Beteiligter<br />

entsprechend der Kommunalen Vereinbarung<br />

Entgeltvereinbarung vom 23.02.2012<br />

Für den Leistungserbringer<br />

Träger der Einrichtung<br />

gültig ab 01.03.2012<br />

Seite4/4


Leistungsvereinbarung Intensivgruppe <strong>und</strong> Module, Marienpflege Ellwangen gültig ab 01.03.2012<br />

Leistungsvereinbarung<br />

nach § 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag<br />

nach§ 78f SGB VIII für Baden-Württemberg<br />

zwischen dem Träger der Einrichtung<br />

Stiftung <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong><br />

Marienpflege<br />

Dalkinger Straße 2<br />

73479 Ellwangen<br />

(Leistungserbringer)<br />

<strong>und</strong> dem örtlich zuständigen Träger der Jugendhilfe<br />

Ostalbkreis<br />

Jugend <strong>und</strong> Familie<br />

Stuttgarter Straße 41<br />

73430 Aalen<br />

(Leistungsträger)<br />

unter Beteiligung des<br />

Kommunalverbandes für Jugend <strong>und</strong> Soziales<br />

Baden-Württemberg<br />

entsprechend der Kommunalen Vereinbarung<br />

für die Einrichtung<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong><br />

Ma rien pflege<br />

Dalkinger Straße 2<br />

73479 Ellwangen<br />

(Leistungserbringer)<br />

für das Leistungsangebot<br />

Stationäre Hilfe zur Erziehung<br />

in der Intensivgruppe<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach § 34 SGB VIII vom 23.02.2012 Seite 1/10


Leistungsvereinbaru ng Intensivgruppe <strong>und</strong> Module, Marlenpflege Ellw'angen gOitig ab 01.03.2012<br />

Strukturdaten des Leistungsangebotes<br />

§ 1 Art des Leistungsangebotes<br />

[gJ Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform<br />

nach§ 34 SGB VIII,<br />

181 Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII mit Ausnahme der§§ 29, 30 <strong>und</strong><br />

33 SGB VIII ,<br />

181 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in teilstationären<br />

oder stationären Einrichtungen nach§ 35a SGB VIII,<br />

§ 2 Strukturdaten<br />

(1) Angebotsform <strong>und</strong> Platzzahl<br />

Das Leistungsangebot umfasst 6 Plätze<br />

in der Intensivgruppe Haus 7, Dalkinger Str. 2, 73479 Ellwangen<br />

(2) Öffnungszeit <strong>und</strong> Betreuungsumfang<br />

Das Leistungsangebot ist an 365 Tagen/Jahr mit einem Betreuungsumfang von<br />

24 St<strong>und</strong>en/ Tag einschließlich damit verb<strong>und</strong>ener Bereitschaftsdienste geöffnet.<br />

(3) Regelleistung<br />

Das Leistungsangebot umfasst<br />

1. Gr<strong>und</strong>betreuung (§ 6 Abs. 2 a RV)<br />

Die Nachtbereitschaft erfolgt in jeder Wohngruppe<br />

2. Ergänzende Betreuung/ergänzende Leistungen (§ 6 Abs. 2 e RV)<br />

a) gruppenübergreifende erlebnispädagogische Angebote <strong>und</strong> Freizeiten<br />

b) Doppelbesetzungen zur Ermöglichung von Teilgruppenbildung<br />

c} Soziales Kompetenztraining mit handlungs- <strong>und</strong> erlebnispädagogischen Inhalten<br />

d) Subsystemarbeit mit höher qualifizierten Mitarbeitenden<br />

3. Zusammenarbeit /Kontakte (§ 6 Abs. 2b RV)<br />

4. Hilfe-/Erziehungsplanungffachdienst (§ 6 Abs. 2c RV)<br />

5. Regieleistungen (§ 6 Abs. 2d RV).<br />

(4) Individuelle Zusatzleistungen<br />

Individuelle Zusatzleistungen- sofern nicht in Leistungsmodulen pauschaliert (Absatz<br />

5) - können im Rahmen der Hilfeplanung im Einzelfall nach Anlage 2 des Rahmenvertrages<br />

mit dem örtlichen Träger vereinbart werden.<br />

Leistungsvereinbarung Stationare Hilfen nach§ 34 SGB VIII vom 23.02.2012 Seite 2110


Leistungsvereinbarung Intensivgruppe <strong>und</strong> Module, Marlenpflege Ellwangen gOitig ab 01.03.2012<br />

(5) Leistungsmodule<br />

Folgende Leistungsmodule sind Bestandteil dieses Leistungsangebotes<br />

1. Modul 1: Eltern- <strong>und</strong> Familienarbeit<br />

2. Modul 2: Essstörungen<br />

3. Modul 3: Kommunikationsstörungen<br />

4. Modul4: Kleinkind (Vormittagsbetreuung)<br />

5. Modul 5: Sozialintegratives Training<br />

Die Leistungen im Rahmen der Module nach § 2 Abs. 5 sind in Anlage 1 ausführlich<br />

beschrieben <strong>und</strong> gelten für alle stationären Leistungsvereinbarungen der Marienpflege.<br />

§ 3 Personelle <strong>und</strong> sächliche Ausstattung der Regelleistung<br />

(1) Personelle Ausstattung<br />

1. Gr<strong>und</strong>betreuung <strong>und</strong> Zusammenarbeit/Kontakte,<br />

einschließlich der durch den Gruppendienst erbrachten<br />

Leistungen der Erziehungs- <strong>und</strong> Hilfeplanung<br />

2. Besondere Betreuung I Besondere Leistungen nach§ 6 Abs. 2 e<br />

durch pädagogisches Personal<br />

3. Hilfe- <strong>und</strong> Erziehungsplanung I Fachdienst<br />

4. Regieleistungen<br />

- Leitung<br />

- Verwaltung<br />

-Hauswirtschaft<br />

(2) Sächliche Ausstattung<br />

3,60 VK<br />

1,72 VK<br />

0,21 VK<br />

0,20 VK<br />

0,15 VK<br />

0,86 VK<br />

Die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderliche sächliche Ausstattung wird<br />

von der Einrichtung im notwendigen Umfang <strong>und</strong> in der erforderlichen Qualität bereitgestellt.<br />

§ 4 Betriebsnotwendige Anlagen<br />

Das Leistungsangebot wird in folgenden Gebäuden <strong>und</strong> Anlagen erbracht:<br />

Voll ausgestattetes Wohnhaus mit Einzel- <strong>und</strong> Doppelzimmern. Mitnutzung der Infrastruktur<br />

des <strong>Kinder</strong>dorfes mit Heilpädagogischem Zentrum mit überdachten Sportanlagen,<br />

großzügiges <strong>Kinder</strong>dorfgelände mit Spielplatz, Hartplatz <strong>und</strong> Rasenplatz, Verwaltungsgebäude,<br />

Schulgebäude, Kloster mit Festsaal.<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach § 34 SGB VIII vom 23.02.2012 Seite 3110


Leistungsvereinbarung Intensivgruppe <strong>und</strong> Module, Marienpflege Ellwangen gültig ab 01 .03.2012<br />

II. Beschreibung des Leistungsangebotes<br />

§ 5 Auftrag I Zielsetzung<br />

Durch die Verbindung von Alltagserleben, pädagogischer Arbeit <strong>und</strong> therapeutischen<br />

Angeboten wird der gesetzliche Auftrag umgesetzt <strong>und</strong> die im Hilfeplan nach<br />

§ 36 SGB VIII vereinbarten Zielsetzungen verfolgt.<br />

Die Intensivgruppe bietet einen Lebensraum für 6 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche. Die <strong>Kinder</strong><br />

<strong>und</strong> Jugendlichen haben einen erhöhten Bedarf an Betreuung <strong>und</strong> individueller Förderung,<br />

da sie in ihrer Entwicklung, ihrem Verhalten oder ihren Emotionen so tiefgreifend<br />

gestört sind, dass sie sowohl intensive sozialpädagogische Betreuung als auch intensive<br />

heilpädagogische/therapeutische Begleitung benötigen. Sie sind aufgr<strong>und</strong> ihres erhöhten<br />

pädagogischen <strong>und</strong> heilpädagogisch/therapeutischen Bedarfs nicht angemessen<br />

in einer Regelgruppe zu betreuen.<br />

Der gesetzliche Auftrag konkretisiert sich im Hilfe plan, in dem die Zielsetzungen der<br />

Maßnahmen nach dem Bedarf im Einzelfall vereinbart werden. Diese münden, entsprechend<br />

unserer Konzeption, in Erziehungszielen <strong>und</strong> Aufträgen für die Umsetzung<br />

im Regelangebot sowie die evtl. im Rahmen des Hilfebedarfs vereinbarten individuellen<br />

Zusatzleistungen.<br />

Die Zielsetzungen des Leistungsangebotes sind insbesondere:<br />

• Neustrukturierung des Alltages der jungen Menschen<br />

• Entwicklung von Lebens- <strong>und</strong> Zukunftsperspektiven<br />

• Überwindung von Störungen <strong>und</strong> Entwicklungsdefiziten im Bereich emotionaler,<br />

psychosozialer, kognitiver <strong>und</strong> körperlicher Entwicklung. Abbau <strong>und</strong> Vermeidung<br />

von negativen Karrieren (Delinquenz, Sucht, etc.)<br />

• Mobilisierung der Ressourcen des jungen Menschen, Entfaltung der Persönlichkeit<br />

• Hilfe zur Selbsthilfe<br />

• Förderung des familiären Umfeldes <strong>und</strong> seiner Erziehungsbedingungen durch EItarn-<br />

<strong>und</strong> Familienarbeit<br />

• Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung wichtiger <strong>und</strong> förderlicher Bezüge außerhalb der Familie<br />

• schulische <strong>und</strong>/oder berufliche Integration, soziale Integration im Gemeinwesen<br />

Die stationäre Erziehungshilfe innerhalb des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfezentrums Marianpflege<br />

fördert die Entwicklung des Kindes, Jugendlichen oder jungen Volljährigen durch<br />

eine Verbindung von<br />

• Alltagserleben<br />

• pädagogischer Arbeit <strong>und</strong><br />

• heilpädagogisch-therapeutischen Angeboten<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage eines beschriebenen <strong>und</strong> fortgeschriebenen Hilfeplanes bestehen<br />

folgende Optionen:<br />

• die Rückkehr des jungen Menschen in die Familie oder<br />

• die Vorbereitung der Erziehung in einer anderen Familie<br />

• eine auf längere Zeit angelegter Lebensform<br />

• zur Vorbereitung auf ein selbständiges Leben.<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach§ 34 SGB VIII vom 23.02.2012 Seite 4/10


Leistungsvereinbarung Intensivgruppe <strong>und</strong> Module, Marienpftege Ellwangen gOitig ab 01 .03.2012<br />

• Störungen, die nur im Rahmen einer kinder-<strong>und</strong> jugendpsychiatrischen Klinik behandelt<br />

werden können,<br />

• fehlender Integrationsfähigkeit in eine Gruppeaufgr<strong>und</strong> massiver Selbst- <strong>und</strong><br />

Fremdgefährdung<br />

• mangelnder Bereitschaft zur Mitwirkung.<br />

§ 7 Inhalte <strong>und</strong> Umfang des Leistungsangebotes<br />

(1) Regelleistungen<br />

1. Gr<strong>und</strong>betreuung<br />

Die Gr<strong>und</strong>betreuung umfasst die geeigneten <strong>und</strong> notwendigen Leistungen im Bereich<br />

der Versorgung, Erziehung, Betreuung <strong>und</strong> Unterstützung für die Gesamtgruppe, die in<br />

Einfachbetreuung erbracht werden.<br />

Dazu gehören insbesondere:<br />

• Betreuung an 365 Tagen im Jahr<br />

• Gewährleistung der Aufsichtspflicht<br />

• Notwendige Betreuungsleistungen in der Nacht in Form von einer gruppenbezogenen<br />

Nachtbereitschaft<br />

• Gestaltung des Wohnumfeldes <strong>und</strong> der Gruppenatmosphäre<br />

• Alltagsgestaltung <strong>und</strong> Alltagsbewältigung:<br />

- Versorgung, Erziehung <strong>und</strong> Unterstützung der jungen Menschen<br />

- Befriedigung der existenziellen Gr<strong>und</strong>bedürfnisse<br />

- Strukturierung des Tages-, Wochen- <strong>und</strong> Jahresablaufs (z.B. gemeinsamer<br />

Zeitrahmen, Mahlzeiten, Aktivitäten in der Gesamtgruppe)<br />

- Allgemeine Freizeitgestaltung mit der Gesamtgruppe<br />

- Feste <strong>und</strong> Feiern im Jahresablauf in der Gesamtgruppe<br />

• pädagogische Gr<strong>und</strong>leistungen <strong>und</strong> allgemeine Förderung im alltäglichen Zusammenleben<br />

der Gesamtgruppe:<br />

- ln die Situation der Gesamtgruppe rückgeb<strong>und</strong>ene Bearbeitung der Erziehungs-<br />

<strong>und</strong> Hilfebedarfe<br />

- allgemeine Förderung im sportlichen, musischen <strong>und</strong> praktischhandwerklichen<br />

Bereich (z.B. im Rahmen von Gruppenaktivitäten)<br />

- Beaufsichtigung <strong>und</strong> Unterstützung bei der Erledigung bei Hausaufgaben<br />

- Schaffung von Lern- <strong>und</strong> Übungsfeldern für die Gestaltung einer eigenständigen<br />

<strong>und</strong> eigenverantwortlichen Lebensführung<br />

- Unterstützung bei der praktischen Lebensbewältigung z.B. beim Einkaufen<br />

- Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Hygieneerziehung (z.B. Körperpflege, Vorsorge, ggfs. Arztbesuche)<br />

- Herstellung von Erfahrungsfeldern zum Einüben sozialer Wahrnehmung, sozialer<br />

Fertigkeiten <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

- Erzieherische Auseinandersetzung mit <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach§ 34 SGB VII! vom 23.02.2012 Seite 6/10


Leistungsvereinbarung Intensivgruppe <strong>und</strong> Module, Marlenpflege Ellwangen gOitig ab 01 .03.2012<br />

- Aufgreifen von Impulsen, Stimmungen, Bedürfnissen <strong>und</strong> Interessen der jungen<br />

Menschen<br />

2. Ergänzende Betreuung<br />

Die ergänzende Betreuung umfasst folgende Leistungen:<br />

a) Gruppenübe rgrelfen de erlebnispädagogische Angebote <strong>und</strong> Ferienfreizeiten<br />

Die Freizeit wird überwiegend im Rahmen <strong>und</strong> in Verantwortung der Wohngruppe<br />

gestaltet. Davon abzugrenzen sind die gruppenübergreifenden Angebote in den Ferienzeiten,<br />

die für unterschiedliche Alters- <strong>und</strong> Interessensgruppen ausgeschrieben<br />

werden. Diese dienen insbesondere der kulturellen <strong>und</strong> sportlichen EntwickJung<br />

sowie der Erfahrung der eigenen Möglichkeiten <strong>und</strong> Grenzen. Gleichzeitig sind die<br />

Freizeiten ein hervorragendes lebenspraktisches <strong>und</strong> soziales Lernfeld, da jeder<br />

mitwirkt, Verantwortung für andere Teilnehmer trägt <strong>und</strong> Rücksichtnahme lernen<br />

kann. Die Freizeiten haben auch einen bedeutenden präventiven Charakter.<br />

Neben den Angeboten der Wohngruppe brauchen die <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen Entfaltungsmöglichkeiten<br />

entsprechend ihren Talenten <strong>und</strong> Neigungen. Daher besteht<br />

die Möglichkeit zur Teilnahme an Angeboten in Form von Neigungsgruppen <strong>und</strong><br />

Kleingruppen in wöchentlichen gruppenübergreifenden Angeboten.<br />

Für diese Leistungen stehen 0, 07 VK je Gruppe zur Verfügung<br />

b) Doppelbesetzungen zur Ermöglichung von Teilgruppenbildung, 1,42 VK.<br />

c) Soziales Kompetenztraining mit handlungs-<strong>und</strong> erlebnispädagogischen lnhalten,<br />

0,16 VK<br />

d) Subsystemarbeit mit höher qualifizierten Mitarbeitenden, 0,07 VK<br />

3. Zusammenarbeit, Kontakte<br />

Die allgemeine Zusammenarbeit <strong>und</strong> Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie umfasst<br />

folgende Leistungen:<br />

• Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie:<br />

- Aktive Einbeziehung der Bezugspersonen aus dem Herkunftssystem bei der<br />

Aufnahmesituation <strong>und</strong> der Hilfe-/Erziehungsplanung.<br />

- die Unterstützung der <strong>Kinder</strong>/Jugendlichen bei Telefon- <strong>und</strong> Briefkontakten,<br />

- Initiieren gemeinsamer Aktivitäten, Alltagshandlungen <strong>und</strong> Freizeitunternehmungen,<br />

- Kontaktpflege bei Besuchen der Herkunftseitern in der Einrichtung,<br />

- die Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung selbständiger Besuche des Kindes /Jugendlichen<br />

in der Herkunftsfamilie,<br />

- Sicherung der Teilhabe der Herkunftseltern/-familie an Festen <strong>und</strong> Feiern des<br />

Kindes/Jugend Iichen.<br />

• allgemeine Kontaktpflege zu Schulen <strong>und</strong> Ausbildungsbetrieben<br />

• allgemeine Kontaktpflege zu Vereinen etc.<br />

• allgemeine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt<br />

4. Hilfe-/Erziehungsplanung, Diagnostik<br />

Zu den Leistungen der Hilfe- <strong>und</strong> Erziehungsplanung <strong>und</strong> Diagnostik gehören:<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach§ 34 SGB VIII vom 23.02.2012 Seite 7/10


Leistungsvereinbarung Intensivgruppe <strong>und</strong> Module, Marienpflege Ellwangen gültig ab 01.03.2012<br />

• Management der Aufnahmeanfragen <strong>und</strong> der Aufnahme in das Leistungsangebot<br />

• Eingangs-, Verlaufs- <strong>und</strong> Abschlussdiagnostik<br />

• Leistungen der Erziehungs- <strong>und</strong> Hilfeplanung<br />

• Vermittlung der Ergebnisse in Hilfeplangesprächen <strong>und</strong> Fallbesprechungen<br />

• Regelmäßige <strong>und</strong> situationsbezogene Abstimmung des Erziehungsprozesses<br />

• Absprachen <strong>und</strong> Informationen im Rahmen der Hilfeplanung<br />

• Koordination <strong>und</strong> Umsetzung des vereinbarten Hilfekonzeptes<br />

Die Leistungen der Erziehungs- <strong>und</strong> Hilfeplanung <strong>und</strong> der Diagnostik werden mit unterschiedlichen<br />

Anteilen <strong>und</strong> spezifischen Schwerpunkten vom Gruppendienst <strong>und</strong> vom<br />

Fachdienst erbracht.<br />

Leistungen des <strong>Kinder</strong>schutzes nach§ Ba SGB VIII sind in einer eigenen Vereinbarung<br />

mit dem Jugendamt festgelegt.<br />

5. Regieleistungen<br />

Die Regieleistungen umfassen<br />

• Leistungen der Leitungsfunktionen:<br />

Wahrnehmung der Leitungsfunktion, Personalführung <strong>und</strong> -Steuerung, Organisation<br />

<strong>und</strong> Management der Einrichtung, Marketing, Leistungs- <strong>und</strong> Qualitätsentwicklung,<br />

Außenvertretung, Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung, Gremienarbeit, Öffentlichkeitsarbeit.<br />

• Leistungen der Verwaltung:<br />

Allgemeine Verwaltung, Personal- <strong>und</strong> Klientenverwaltung, Leistungsverwaltung<br />

<strong>und</strong> Rechnungswesen, EDV-Administration.<br />

• Leistungen der Hauswirtschaft.<br />

Bewirtschaftung der Wohn- <strong>und</strong> Funktionsräume, Einkauf, Lagerhaltung, Zubereitung<br />

von Mahlzeiten (Speiseversorgung), Kleidungspflege, Wäscheversorgung,<br />

Haus rein ig u ng, Haustechnische Leistungen.<br />

• Unterstützende Leistungen des Fachdienstes:<br />

Beratung bei Aufnahmeanfragen, Aufnahmen, Koordination der Hilfeplanung <strong>und</strong><br />

der Umsetzung in der Einrichtung, Planung, Organisation <strong>und</strong> Begleitung des pädagogischen<br />

Prozesses, Vorbereitung der Ablösung, Reflexion, Kontrolle <strong>und</strong> Dokumentation<br />

der Erziehungsarbeit, Aufbau, Umsetzung <strong>und</strong> Weiterentwicklung des<br />

Qualitätsentwicklungskonzeptes, Beratung <strong>und</strong> Unterstützung der Mitarbeiter/innen,<br />

Praxisbegleitung <strong>und</strong> -beratung, Supervision, Organisation <strong>und</strong> Zusammenarbeit<br />

mit den Partnern im Hilfesystem (extern <strong>und</strong> intern), Zusammenarbeit mit<br />

dem Jugendamt in Arbeitskreisen, bei der Jugendhilfeplanung.<br />

(2) Individuelle Zusatzleistungen<br />

Individuelle Zusatzleistungen können im Rahmen der Anlage 2 RV angeboten <strong>und</strong> im<br />

Rahmen der Hilfeplanung nach§ 36 SGB VIII vereinbart werden.<br />

(3) Leistungsmodule<br />

Siehe Anlage 1<br />

§ 8 Qualität des Leistungsangebotes<br />

Die Qualität der Erziehungshilfe nach§ 34 SGB VIII umfasst:<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach§ 34 SGB VIII vom 23.02.2012 Seite 8/1 0


Leistungsvereinbarung Intensivgruppe <strong>und</strong> Module, Marienpflege Ellwangen gültig ab 01.03.2012<br />

• die Strukturqualität des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfezentrums Marienpflege nach ihrer<br />

konzeptionellen Ausrichtung <strong>und</strong> ihrer Leistungs- <strong>und</strong> Organisationsstruktur<br />

• die Prozessqualität der Hilfegestaltung nach der Leistungsvereinbarung nach § 78b<br />

SGB VIII <strong>und</strong> der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII<br />

• die Ergebnisqualität im Sinne der Zielerreichung nach dem im Hilfeprozess fortgeschriebenen<br />

Hilfeplan.<br />

Wir arbeiten nach dem internen Qualitätshandbuch <strong>und</strong> mit dem Institut für <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendhilfe in Mainz mit dem System EVAS (Evaluierung erzieherischer Hilfen).<br />

§ 9 Qualifikation des Personals<br />

Das vorgehaltene pädagogische <strong>und</strong> therapeutische Personal entspricht den Anforderungen<br />

des§ 21 LKJHG .,Betreuungskräfte". Die Qualifikation umfasst im Bereich<br />

Gruppenpädagogischer Dienst:<br />

• Pädagogische <strong>und</strong> heilpädagogische Fachkräfte<br />

Fachdienst <strong>und</strong> andere gruppenergänzende Dienste<br />

• Pädagogische, heilpädagogische, psychologische <strong>und</strong> psychotherapeutische Fachkräfte<br />

• Sonstige Fachkräfte<br />

Leitung<br />

• Betriebswirtschaftliche <strong>und</strong> administrative Fachkräfte<br />

• Pädagogische <strong>und</strong> therapeutische Fachkräfte<br />

Verwaltung<br />

• Betriebswirtschaftliche <strong>und</strong> administrative Fachkräfte <strong>und</strong> sonstiges Personal<br />

Sonstige Bereiche<br />

• Fachkräfte <strong>und</strong> sonstiges Personal entsprechend den im Bereich gängigen Berufsprofilen<br />

<strong>und</strong> sonstige Kräfte.<br />

§ 10 Voraussetzungen der Leistungserbringung<br />

Die Einrichtung erbringt ihre Leistungen in dem hier beschriebenen Angebot unter den<br />

in diesem Vertrag beschriebenen Voraussetzungen.<br />

Das System der Hilfeplanung muss zwischen Jugendamt <strong>und</strong> Einrichtung einvernehmlich<br />

abgestimmt sein.<br />

Die Hilfeplangespräche finden i.d.R. in der Marienpflege statt<br />

Leistungsvereinbarung stationare Hilfen nach § 34 SGB VIII vom 23.02.2012 Seite 9/10


Entgeltvereinbarung Dezentrale Wohngruppen <strong>und</strong> Module, Marienpflege Ellwangen gOitig ab 01.03.2012<br />

Entgeltvereinbarung<br />

nach§ 78b Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag<br />

nach§ 78f SGB VIII für BadenwWürttemberg<br />

zwischen dem Träger der Einrichtung<br />

Stiftung <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendort<br />

Marienpflege<br />

Dalkinger Str. 2<br />

73479 Ellwangen<br />

(Leistungserbringer)<br />

<strong>und</strong> dem örtlich zuständigen Träger der Jugendhilfe<br />

Ostalbkreis<br />

Jugend <strong>und</strong> Familie<br />

Stuttgarter Straße 41<br />

73430 Aalen<br />

(Leistungsträger)<br />

unter Beteiligung des<br />

Kommunalverband für Jugend <strong>und</strong> Soziales<br />

Baden-Württemberg<br />

entsprechend der Kommunalen Vereinbarung<br />

für die Einrichtung<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendort<br />

Marienpflege<br />

Dalkinger Str. 2<br />

73479 Ellwangen<br />

(Leistungserbringer)<br />

für das Leistungsangebot<br />

Stationäre Hilfe zur Erziehung<br />

in Dezentrale Wohngruppen<br />

Entgeltvereinbarung vom 23.02.2012 Seite 1/4


Entgeltvereinbarung Dezentrale Wohngruppen <strong>und</strong> Module, Marlenpflege Ellwangen gOitig ab 01.03.2012<br />

§ 1 Leistungsangebot<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage der zwischen den Vertragsparteien für den Leistungsbereich geschlossenen<br />

Leistungsvereinbarung vom 01.03.2012 werden für das Leistungsangebot<br />

3 Dezentrale Wohngruppen mit je 6/8 Plätzen aufgeteilt in:<br />

6 Plätze in der Dezentralen Wohngruppe Wolfgangsklinge 12,<br />

73479 Ellwangen,<br />

8 Plätze in der Dezentralen Wohngruppe Burgstraße 45,<br />

73479 Ellwangen,<br />

6 Plätze in der Dezentralen Wohngruppe Lessingstraße 24,<br />

73479 Ellwangen,<br />

für junge Menschen zwischen 6 <strong>und</strong> 18 Jahren die in § 2 dieser Vereinbarung genannten<br />

Entgelte vereinbart.<br />

§ 2 Entgelte<br />

vom 01.03.2012 bis 31.08.2012<br />

Entgelt für Regelleistungen:<br />

Nachrichtlich:<br />

ln diesem Entgeltbetrag sind 5,50 € pro Tag für ergänzende Betreuung<br />

oder ergänzende Leistungen enthalten<br />

Investitionsbetrag nachrichtlich:<br />

Gesamtentgelt:<br />

vom 01.09.2012 bis 31.05.2013<br />

Entgelt für Regelleistungen<br />

Nachrichtlich:<br />

ln diesem Entgeltbetrag sind 5,64 € pro Tag für ergänzende Betreuung<br />

oder ergänzende Leistungen enthalten<br />

Investitionsbetrag nachrichtlich:<br />

Gesamtentgelt:<br />

Entgeltvereinbarung vom 23.02.2012<br />

130,72 €/pro Kalendertag<br />

11,69 €/ pro Kalendertag<br />

142,41 € pro Kalendertag<br />

133,99 €/pro Kalendertag<br />

11 ,69 €/ pro Kalendertag<br />

145,68 € pro Kalendertag<br />

Seite 214


Entgeltvereinbarung Dezentrale Wohngruppen <strong>und</strong> Module, Marlenpflege Ellwangen<br />

§ 4 Laufzeit der Entgeltvereinbarung<br />

Die Vereinbarung gilt ab 01.03.2012.<br />

Die Vereinbarung hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31.05.2013.<br />

Ellwangen, den 23.02.2012<br />

Für die Leistungsträger<br />

Örtlicher Träger der Jugendhilfe<br />

Ostalbkreis<br />

Kommunalverband für Jugend <strong>und</strong> Soziales<br />

Baden-Württemberg als Beteiligter<br />

entsprechend der Kommunalen Vereinbarung<br />

Entgeltvereinbarung vom 23.02.2012<br />

Für den Leistungserbringer<br />

Träger der Einrichtung<br />

gUitig ab 01.03.2012<br />

Seite 414


Leistungsvereinbarung Dezentrale Wohngruppen <strong>und</strong> Module, Marienpflege Ellwangen gültig ab 01.03.2012<br />

Leistungsvereinbarung<br />

nach§ 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag<br />

nach§ 78f SGB VIII für Baden-Württemberg<br />

zwischen dem Träger der Einrichtung<br />

Stiftung <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong><br />

Marienpflege<br />

Dalkinger Straße 2<br />

73479 Ellwangen<br />

(Leistungserbringer)<br />

<strong>und</strong> dem örtlich zuständigen Träger der Jugendhilfe<br />

Ostalbkreis<br />

Jugend <strong>und</strong> Familie<br />

Stuttgarter Straße 41<br />

73430 Aalen<br />

(Leistung sträg er)<br />

unter Beteiligung des<br />

Kommunalverbandes für Jugend <strong>und</strong> Soziales<br />

Baden-Württemberg<br />

entsprechend der Kommunalen Vereinbarung<br />

für die Ein ri chtung<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong><br />

Marienpflege<br />

Dalkinger Straße 2<br />

73479 Ellwangen<br />

(Leistung se rbri nger)<br />

für das Leistungsangebot<br />

Stationäre Hilfe zur Erziehung<br />

in dezentralen Wohngruppen<br />

Leistungsvereinbarung Stationare Hilfen nach§ 34 SGB VIII vom 23.02.2012 Seite 1/10


Leistungsvereinbarung Dezentrale Wohngruppen <strong>und</strong> Module, Marienpflege EUwangen gültig ab 01.03.2012<br />

(4) Individuelle Zusatzleistungen<br />

Individuelle Zusatzleistungen- sofern nicht in Leistungsmodulen pauschaliert (Absatz<br />

5) - können im Rahmen der Hilfeplanung im Einzelfall nach Anlage 2 des Rahmenvertrages<br />

mit dem örtlichen Träger vereinbart werden.<br />

(5) Leistungsmodule<br />

Folgende Leistungsmodule sind Bestandteil dieses Leistungsangebotes<br />

1. Modul 1: Eitern- <strong>und</strong> Familienarbeit<br />

2. Modul2: Essstörungen<br />

3. Modul 3: Kommunikationsstörungen<br />

4. Modul 4: Kleinkind (Vormittagsbetreuung)<br />

5. Modul 5: Sozialintegratives Training<br />

Die Leistungen im Rahmen der Module nach § 2 Abs. 5 sind in Anlage 1 ausführlich<br />

beschrieben <strong>und</strong> gelten für alle stationären Leistungsvereinbarungen der Marienpflege.<br />

§ 3 Personelle <strong>und</strong> sächliche Ausstattung der Regelleistung<br />

(1) Personelle Ausstattung<br />

1. Gr<strong>und</strong>betreuung <strong>und</strong> Zusammenarbeit/Kontakte,<br />

einschließlich der durch den Gruppendienst erbrachten<br />

Leistungen der Erziehungs- <strong>und</strong> Hilfeplanung<br />

2. Ergänzende Betreuung I ergänzende Leistungen<br />

3. Hilfe- <strong>und</strong> Erziehungsplanung I Fachdienst<br />

4. Regieleistungen<br />

- Leitung<br />

- Verwaltung<br />

- Hauswirtschaft<br />

(2) Sächliche Ausstattung<br />

3,60VK<br />

0,22VK<br />

0,21 VK<br />

0,20VK<br />

0,15 VK<br />

0,86 VK<br />

Die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderliche sächliche Ausstattung wird<br />

von der Einrichtung im notwendigen Umfang <strong>und</strong> in der erforderlichen Qualität bereitgestellt.<br />

§ 4 Betriebsnotwendige Anlagen<br />

Das Leistungsangebot wird in folgenden Gebäuden <strong>und</strong> Anlagen erbracht:<br />

Voll ausgestattetes Wohnhaus mit Einzel- <strong>und</strong> Doppelzimmern. Mitnutzung der Infrastruktur<br />

des <strong>Kinder</strong>dorfes mit Heilpädagogischem Zentrum mit überdachten Sportanlagen,<br />

großzügiges <strong>Kinder</strong>dorfgelände mit Spielplatz, Hartplatz <strong>und</strong> Rasenplatz, Verwaltungsgebäude,<br />

Schulgebäude, Kloster mit Festsaal.<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach§ 34 SGB VIII vom 23.02.2012 Seite 3/10


Leistungsvereinbarung Dezentrale Wohngruppen <strong>und</strong> Module, Marienpflege Eßwangen g Oitig ab 01 .03.2012<br />

II. Beschreibung des Leistungsangebotes<br />

§ 5 Auftrag I Zielsetzung<br />

Durch die Verbindung von Alltagserleben, pädagogischer Arbeit <strong>und</strong> therapeutischen<br />

Angeboten wird der gesetzliche Auftrag umgesetzt <strong>und</strong> die im Hilfeplan nach<br />

§ 36 SGB VIII vereinbarten Zielsetzungen verfolgt.<br />

Die Zielsetzungen des Leistungsangebotes sind insbesondere<br />

Die stationäre Erziehungshilfe innerhalb des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfezentrums Marianpflege<br />

fördert die Entwicklung des Kindes, Jugendlichen oder jungen Volljährigen durch<br />

eine Verbindung von<br />

• Alltagserleben<br />

• pädagogischer Arbeit <strong>und</strong><br />

• heilpädagogisch-therapeutischen Angeboten<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage eines beschriebenen <strong>und</strong> fortgeschriebenen Hilfeplanes bestehen<br />

folgende Optionen:<br />

• die Rückkehr des jungen Menschen in die Familie oder<br />

• die Vorbereitung der Erziehung in einer anderen Familie<br />

• eine auf längere Zeit angelegte Lebensform<br />

• zur Vorbereitung auf ein selbständiges Leben.<br />

Ziel ist, während dieser Zeiträume die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie<br />

zu verbessern. Dies schließt schulische <strong>und</strong> berufsbegleitende Hilfen ein.<br />

Der gesetzliche Auftrag konkretisiert sich im Hilfeplan, in dem die Zielsetzungen der<br />

Maßnahmen nach dem Bedarf im Einzelfall vereinbart werden. Diese münden, entsprechend<br />

unserer Konzeption, in Erziehungszielen <strong>und</strong> Aufträgen für die Umsetzung<br />

im Regelangebot sowie die evtl. im Rahmen des Hilfebedarfs vereinbarten individuellen<br />

Zusatzleistungen.<br />

Mit diesem Auftrag verbinden sich insbesondere folgende Ziele:<br />

• Neustrukturierung des Alltags der jungen Menschen<br />

• Entwicklung von Lebens- <strong>und</strong> Zukunftsperspektiven<br />

• Überwindung von Störungen <strong>und</strong> Entwicklungsdefiziten im Bereich emotionaler,<br />

psychosozialer, kognitiver <strong>und</strong> körperlicher Entwicklung. Abbau <strong>und</strong> Vermeidung<br />

von negativen Karrieren (Delinquenz, Sucht, etc.)<br />

• Mobilisierung der Ressourcen des jungen Menschen, Entfaltung der Persönlichkeit<br />

• Hilfe zur Selbsthilfe<br />

• Förderung des familiären Umfeldes <strong>und</strong> seiner Erziehungsbedingungen durch Eltern-<br />

<strong>und</strong> Familienarbeit<br />

• Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung wichtiger <strong>und</strong> förderlicher Bezüge außerhalb der Familie<br />

• schulische <strong>und</strong>/oder berufliche Integration, soziale Integration im Gemeinwesen<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach§ 34 5GB VIII vom 23.02.201 2 Seite 4/10


Leistungsvereinbarung Dezentrale Wohngruppen <strong>und</strong> Module, Marienpflege Ellwangen gültig ab 01 .03.2012<br />

§ 6 Zu betreuender Personenkreis (Zielgruppen)<br />

Zielgruppe sind <strong>Kinder</strong>, Jugendliche <strong>und</strong> junge Volljährige im Sinne des§ 7 SGB VIII,<br />

bei denen eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet<br />

ist <strong>und</strong> für die eine stationäre Erziehungshilfe aufgr<strong>und</strong> der Indikationsstellung geeignet<br />

bzw. notwendig erscheint.<br />

Aufnahmealter von 6 Jahren bis 18 Jahren .<br />

Das Leistungsangebot richtet sich an junge Menschen mit folgenden Indikationen:<br />

• für junge Menschen, bei denen die Ressourcen der Herkunftsfamilie <strong>und</strong> des sozialen<br />

Umfeldes nicht mehr ausreichen, um junge Menschen zu erziehen <strong>und</strong> zu<br />

fördern<br />

• für <strong>Kinder</strong>, Jugendliche <strong>und</strong> junge Volljährige mit Entwicklungsstörungen<br />

• Verhaltens- <strong>und</strong> emotionalen Störungen<br />

• reaktiven Störungen z.B. aufgr<strong>und</strong>familiärer Belastungen<br />

• Störungen im Bereich Intelligenz, des Sozial-, Arbeits- <strong>und</strong> Leistungsverhaltens<br />

• familiären Schwierigkeiten bei jungen Menschen nicht-deutseher Abstammung<br />

aufgr<strong>und</strong> religiöser, kultureller <strong>und</strong> mentalitätsbedingter Weltanschauungen<br />

• Störungen im Umfeld jugendpsychiatrischer Krankheitsbilder<br />

Nicht aufgenommen werden junge Menschen bei<br />

• Drogenabhängigkeit,<br />

• Störungen, die nur im Rahmen einer kinder-<strong>und</strong> jugendpsychiatrischen Klinik behandelt<br />

werden können,<br />

• fehlender Integrationsfähigkeit in eine Gruppeaufgr<strong>und</strong> massiver Selbst- <strong>und</strong><br />

F remdg efäh rdung<br />

• mangelnder Bereitschaft zur Mitwirkung.<br />

§ 7 Inhalte <strong>und</strong> Umfang des Leistungsangebotes<br />

( 1 ) Regelleistungen<br />

1. Gr<strong>und</strong>betreuung<br />

Die Gr<strong>und</strong>betreuung umfasst die geeigneten <strong>und</strong> notwendigen Leistungen im Bereich<br />

der Versorgung, Erziehung, Betreuung <strong>und</strong> Unterstützung für die Gesamtg ruppe, die in<br />

Einfachbetreuung erbracht werden.<br />

Dazu gehören insbesondere:<br />

• Betreuung an 365 Tagen im Jahr<br />

• Gewährleistung der Aufsichtspflicht<br />

• Notwendige Betreuungsleistungen in der Nacht in Form von einer gruppenbezogenen<br />

Nachtbereitschaft<br />

• Gestaltung des Wohnumfeldes <strong>und</strong> der Gruppenatmosphäre<br />

• Alltagsgestaltung <strong>und</strong> Alltagsbewältigung:<br />

- Versorgung, Erziehung <strong>und</strong> Unterstützung der jungen Menschen<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach§ 34 SGB VIII vom 23.02.2012 Seite 5/10


Leistungsvereinbarung Dezentrale Wohngruppen <strong>und</strong> Module, Marienpflege EUwangen gültig ab 01.03.2012<br />

- Befriedigung der existenziellen Gr<strong>und</strong>bedürfnisse<br />

- Strukturierung des Tages-, Wochen- <strong>und</strong> Jahresablaufs (z.B. gemeinsamer<br />

Zeitrahmen, Mahlzeiten, Aktivitäten in der Gesamtgruppe)<br />

- Allgemeine Freizeitgestaltung mit der Gesamtgruppe<br />

- Feste <strong>und</strong> Feiern im Jahresablauf in der Gesamtgruppe<br />

• pädagogische Gr<strong>und</strong>leistungen <strong>und</strong> allgemeine Förderung im alltäglichen Zusammenleben<br />

der Gesamtgruppe:<br />

- ln die Situation der Gesamtgruppe rückgeb<strong>und</strong>ene Bearbeitung der Erziehungs-<br />

<strong>und</strong> Hilfebedarfe<br />

- allgemeine Förderung im sportlichen, musischen <strong>und</strong> praktischhandwerklichen<br />

Bereich (z.B. im Rahmen von Gruppenaktivitäten)<br />

- Beaufsichtigung <strong>und</strong> Unterstützung bei der Erledigung bei Hausaufgaben<br />

- Schaffung von Lern- <strong>und</strong> Übungsfeldern für die Gestaltung einer eigenständigen<br />

<strong>und</strong> eigenverantwortlichen Lebensführung<br />

- Unterstützung bei der praktischen Lebensbewältigung z.B. beim Einkaufen<br />

- Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Hygieneerziehung (z.B. Körperpflege Vorsorge, ggfs. Arztbesuche)<br />

- Herstellung von Erfahrungsfeldern zum Einüben sozialer Wahrnehmung, sozialer<br />

Fertigkeiten <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

- Erzieherische Auseinandersetzung mit <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

- Aufgreifen von Impulsen, Stimmungen, Bedürfnissen <strong>und</strong> Interessen der jungen<br />

Menschen<br />

2. Ergänzende Betreuung<br />

Die ergänzende Betreuung umfasst folgende Leistungen:<br />

a) Verdichtete Betreuung zur alters- <strong>und</strong> geschlechtsspezifischen Gruppendifferenzierung<br />

insbesondere in Form von<br />

• Arbeit in Teilgruppen, z.B. Jungen-Mädchen-Arbeit, in Gruppenkonferenzen<br />

u.ä.<br />

• für wert- <strong>und</strong> sinnstiftende Angebote z.B. im Bereich der religionssensiblen Erziehung<br />

(Mitwirkung im Projekt www.in-huelle-<strong>und</strong>-fuelle.de), in der Sozialkompetenz,<br />

in der Sexualpädagogik (Mitwirkung im b<strong>und</strong>esweiten BVKE-Projekt<br />

"Verhinderung <strong>und</strong> Prävention sexueller Gewalt")<br />

• für sozialpädagogische <strong>und</strong> schulische Lernförderung unter der Perspektive<br />

"Lernen lernen" (nicht: "Nachhilfe")<br />

Das Angebot findet an 37 Schulwochen ca. 6,3 St<strong>und</strong>en pro Woche statt.<br />

b) Gruppenübergreifende erlebnispädagogische Angebote <strong>und</strong> Freizeiten durch<br />

einen Freizeit- <strong>und</strong> Erlebnispädagogen.<br />

Die Freizeit wird überwiegend im Rahmen <strong>und</strong> in Verantwortung der Wohngruppe<br />

gestaltet. Davon abzugrenzen sind die gruppenübergreifenden Angebote in den Ferienzeiten,<br />

die fOr unterschiedliche Alters- <strong>und</strong> Interessensgruppen ausgeschrieben<br />

werden. Diese dienen insbesondere der kulturellen <strong>und</strong> sportlichen Entwicklung<br />

sowie der Erfahrung der eigenen Möglichkeiten <strong>und</strong> Grenzen. Gleichzeitig sind die<br />

Freizeiten ein hervorragendes lebenspraktisches <strong>und</strong> soziales Lernfeld, da jeder<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach§ 34 SGB VIII vom 23.02.2012 Seite 6/10


Leistungsvereinbarung Dezentrate Wohngruppen <strong>und</strong> Module, Manenpflege Ellwangen gOltig ab 01.03.2012<br />

mitwirkt, Verantwortung für andere Teilnehmer trägt <strong>und</strong> Rücksichtnahme lernen<br />

kann. Die Freizeiten haben auch einen bedeutenden präventiven Charakter.<br />

Neben den Angeboten der Wohngruppe brauchen die <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen Entfaltungsmöglichkeiten<br />

entsprechend ihren Talenten <strong>und</strong> Neigungen. Daher besteht<br />

die Möglichkeit zur Teilnahme an Angeboten in Form von Neigungsgruppen <strong>und</strong><br />

Kleingruppen in wöchentlichen gruppenübergreifenden Angeboten.<br />

10 Tage a 10 St<strong>und</strong>en Ferienfreizeit<br />

60St<strong>und</strong>en Erlebnispädagogik<br />

Gesamt 0,07 VK<br />

3. Zusammenarbeit, Kontakte<br />

Die allgemeine Zusammenarbeit <strong>und</strong> Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie umfasst<br />

folgende Leistungen:<br />

• Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie:<br />

- Aktive Einbeziehung der Bezugspersonen aus dem Herkunftssystem bei der<br />

Aufnahmesituation <strong>und</strong> der Hilfe-/Erziehungsplanung.<br />

- die Unterstützung der <strong>Kinder</strong>/Jugendlichen bei Telefon- <strong>und</strong> Briefl


Leistungsvereinbarung Dezentrale Wohngruppen <strong>und</strong> Module, Marienpflege Ellwangen gOitig ab 01.03.2012<br />

Leistungen des <strong>Kinder</strong>schutzes nach§ 8a SGB VIII sind in einer eigenen Vereinbarung<br />

mit dem Jugendamt festgelegt.<br />

5. Regieleistungen<br />

Die Regieleistungen umfassen<br />

• Leistungen der Leitungsfunktionen:<br />

Wahrnehmung der Leitungsfunktion, Personalführung <strong>und</strong> -Steuerung, Organisation<br />

<strong>und</strong> Management der Einrichtung, Marketing, Leistungs- <strong>und</strong> Qualitätsentwicklung,<br />

Außenvertretung, Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung, Gremienarbeit, Öffentlichkeitsarbeit.<br />

• Leistungen der Verwaltung:<br />

Allgemeine Verwaltung, Personal- <strong>und</strong> Klientenverwaltung, Leistungsverwaltung<br />

<strong>und</strong> Rechnungswesen, EDV-Administration.<br />

• Leistungen der Hauswirtschaft.<br />

Bewirtschaftung der Wohn- <strong>und</strong> Funktionsräume, Einkauf, Lagerhaltung, Zubereitung<br />

von Mahlzeiten {Speiseversorgung), Kleidungspflege, Wäscheversorgung,<br />

Hausreinigung, Haustechnische Leistungen.<br />

• Unterstützende Leistungen des Fachdienstes:<br />

Beratung bei Aufnahmeanfragen, Aufnahmen, Koordination der Hilfeplanung <strong>und</strong><br />

der Umsetzung in der Einrichtung, Planung, Organisation <strong>und</strong> Begleitung des pädagogischen<br />

Prozesses, Vorbereitung der Ablösung, Reflexion, Kontrolle <strong>und</strong> Dokumentation<br />

der Erziehungsarbeit, Aufbau, Umsetzung <strong>und</strong> Weiterentwicklung des<br />

Q uatitätsentwickl u ng skonze ptes, Beratung <strong>und</strong> Unterstützung der Mitarbeiter/innen,<br />

Praxisbegleitung <strong>und</strong> -beratung, Supervision, Organisation <strong>und</strong> Zusammenarbeit<br />

mit den Partnern im Hilfesystem (extern <strong>und</strong> intern), Zusammenarbeit mit<br />

dem Jugendamt in Arbeitskreisen, bei der Jugendhilfeplanung.<br />

(2) Individuelle Zusatzleistungen<br />

Individuelle Zusatzleistungen können im Rahmen der Anlage 2 RV angeboten <strong>und</strong> im<br />

Rahmen der Hilfeplanung nach§ 36 SGB VIII vereinbart werden.<br />

(3) Leistungsmodule<br />

Siehe Anlage 1<br />

§ 8 Qualität des Leistungsangebotes<br />

Die Qualität der Erziehungshilfe nach§ 34 SGB VIII umfasst:<br />

• die Strukturqualität des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfezentrums Marienpflege nach ihrer<br />

konzeptionellen Ausrichtung <strong>und</strong> ihrer Leistungs- <strong>und</strong> Organisationsstruktur<br />

• die Prozessqualität der Hilfegestaltung nach der Leistungsvereinbarung nach § 78b<br />

SGB VIII <strong>und</strong> der Hilfeplanung nach§ 36 SGB VIII<br />

• die Ergebnisqualität im Sinne der Zielerreichung nach dem im Hilfeprozess fortgeschriebenen<br />

Hilfeplan.<br />

Leistungsvereinbarung Stationare Hilfen nach§ 34 SGB VIII vom 23.02.2012 Seite 8/ 10


Leistungsvereinbarung Dezentrale Wohngruppen <strong>und</strong> Module, Marienpflege Ellwangen gOitig ab 01.03.2012<br />

Wir arbeiten nach dem internen Qualitätshandbuch <strong>und</strong> mit dem Institut für <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendhilfe in Mainz mit dem System EVAS (Evaluierung erzieherischer Hilfen).<br />

§ 9 Qualifikation des Personals<br />

Das vorgehaltene pädagogische <strong>und</strong> therapeutische Personal entspricht den Anforderungen<br />

des § 21 LKJHG .,Betreuungskräfte". Die Qualifikation umfasst im Bereich<br />

Gruppenpädagogischer Dienst:<br />

• Pädagogische <strong>und</strong> heilpädagogische Fachkräfte<br />

Fachdienst <strong>und</strong> andere gruppenergänzende Dienste<br />

• Pädagogische, heilpädagogische, psychologische <strong>und</strong> psychotherapeutische Fachkräfte<br />

• Sonstige Fachkräfte<br />

Leitung<br />

• Betriebswirtschaftliche <strong>und</strong> administrative Fachkräfte<br />

• Pädagogische <strong>und</strong> therapeutische Fachkräfte<br />

Verwaltung<br />

• Betriebswirtschaftliche <strong>und</strong> administrative Fachkräfte <strong>und</strong> sonstiges Personal<br />

Sonstige Bereiche<br />

• Fachkräfte <strong>und</strong> sonstiges Personal entsprechend den im Bereich gängigen Berufsprofilen<br />

<strong>und</strong> sonstige Kräfte.<br />

§ 10 Voraussetzungen der Leistungserbringung<br />

Die Einrichtung erbringt ihre Leistungen in dem hier beschriebenen Angebot unter den<br />

in diesem Vertrag beschriebenen Voraussetzungen.<br />

Das System der Hilfeplanung muss zwischen Jugendamt <strong>und</strong> Einrichtung einvernehmlich<br />

abgestimmt sein.<br />

Die Hilfeplangespräche finden i.d.R. in der Marienpflege statt.<br />

§ 11 Gewährleistung<br />

Der Leistungserbringer gewährleistet, dass die Leistungsangebote zur Erbringung der<br />

Leistungen nach§ ?Ba Abs. 1 SGB VIII geeignet sowie ausreichend, zweckmäßig <strong>und</strong><br />

wirtschaftlich sind.<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach§ 34 SGB VIII vom 23.02.2012 Seite 9/10


Entgeltvereinbarung BJW, Marienpflege gOitig ab 01.03.2012<br />

§ 1 Leistungsangebot<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage der zwischen den Vertragsparteien für den Leistungsbereich geschlossenen<br />

Leistungsvereinbarung vom 28.02.2012 werden für das Leistungsangebot<br />

Betreutes Jugendwohnen (BJW) die in § 2 dieser Vereinbarung genannten Entgelte<br />

vereinbart.<br />

§ 2 Entgelte (Betreuungspauschalen)<br />

Für die in dieser Vereinbarung vereinbarten Leistungen werden folgende<br />

Betreuungspauschalen für Regelleistungen vereinbart:<br />

a) Anfangs-llntensivbetreuung - Betreuungsschlüssel 1 : 3<br />

b) Training- Betreuungsschlüssel 1 : 4<br />

c) Konsolidierung- Betreuungsschlüssel1 : 6<br />

d) Individuell im Rahmen der Hilfeplanung vereinbarte<br />

Ablösephase - Betreuungsschlüssel 1 : 10<br />

§ 3 Zahlungs- <strong>und</strong> Kündigungsmodalitäten<br />

2.108,62 € pro Monat<br />

1.581,47 € pro Monat<br />

1.052,82 € pro Monat<br />

632, 18 € pro Monat<br />

(1 ) Die Rechnungslegung <strong>und</strong> das Zahlungsverfahren erfolgen in Abstimmung mit dem<br />

belegenden Jugendamt. Hierbei ist darauf zu achten, dass für die Einrichtung keine<br />

Liquiditätsprobleme entstehen. Es gelten die Verzugsregeln des 8GB.<br />

(2) Der Aufnahmetag <strong>und</strong> der Entlassungstag werden voll in Anrechnung gebracht, bei<br />

Aufnahme in eine andere Einrichtung i.S. des SGB VIII oder SGB XII wird der Entlassungstag<br />

nicht mitberechnet<br />

(3) Die Hilfe wird beendet durch schriftliche Erklärung (Brief, Fax, Mail) des Jugendamtes<br />

gegenüber der Einrichtung . Die Beendigung erfolgt zu dem in der schriftlichen<br />

Erklärung genannten Datum, frühestens jedoch mit Eingang derselben bei der Einrichtung.<br />

(4) Im Übrigen wird auf die Regelungen zum Abrechnungsverfahren <strong>und</strong> bei Abwesenheit<br />

auf die §§ 15, 16 des Rahmenvertrages verwiesen.<br />

Entgeltvereinbarung vom 28.02.2012 Seite 2/3


Entgeltvereinbarung BJW, Marienpflege<br />

§ 4 Laufzeit der Entgeltvereinbarung<br />

Die Vereinbarung gilt ab 01.03.2012.<br />

Die Vereinbarung hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31.05.2013<br />

Ellwangen den 28.02.2012<br />

Für die Leistungsträger Für den Leistungserbringer<br />

Örtlicher Träger der Jugendhilfe<br />

Kommunalverband für Jugend <strong>und</strong> Soziales Baden-Württemberg<br />

als Beteiligter entsprechend der Kommunalen Vereinbarung<br />

Entgeltvereinbarung vom 28.02.2012<br />

goltig ab 01.03.2012<br />

Seite 3/3


Leistungsvereinbarung BJW, Manenpflege Ellwangen gültig ab 01 .03.2012<br />

Leistungsvereinbarung<br />

nach§ 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag<br />

nach§ 78f SGB VIII für Baden-Württemberg<br />

zwischen dem Träger der Einrichtung<br />

Stiftung <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong> Marienpflege<br />

Dalkinger Straße 2<br />

73479 Ellwangen<br />

(Leistungserbringer)<br />

<strong>und</strong> dem örtlich zuständigen Träger der Jugendhilfe<br />

Ostalbkreis<br />

Stuttgarter Straße 41<br />

73430 Aalen<br />

(Leistungsträger)<br />

unter Beteiligung des<br />

Kommunalverbandes für Jugend <strong>und</strong> Soziales<br />

Baden-Württemberg<br />

entsprechend der Kommunalen Vereinbarung<br />

für die Einrichtung<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong> Marienpflege<br />

Dalkinger Straße 2-4<br />

73479 Ellwangen<br />

(Leistungserbringer)<br />

für das Leistungsangebot<br />

Betreutes Jugendwohnen (BJW)<br />

Leistungsvereinbarung BJW vom 28,02.2012 Seite 1/10


Leistungsvereinbarung BJW, Marienpflege<br />

Strukturdaten des Leistungsangebotes<br />

§ 1 Art des Leistungsangebotes<br />

gültig ab 01.03.2012<br />

1&1 Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform<br />

nach§ 34 SGB VIII,<br />

1&1 Hilfen für junge Volljährige nach§ 41 SGB VIII,<br />

1&1 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in<br />

teilstationären oder stationären Einrichtungen nach§ 35a SGB VIII,<br />

§ 2 Strukturdaten<br />

(1) Angebotsform <strong>und</strong> Platzzahl<br />

Das Leistungsangebot umfasst insgesamt 8 Plätze, davon derzeit vier Plätze, in einer<br />

einrichtungseigenen Wohnung, zwei von uns angernieteten Wohnungen <strong>und</strong> einer von<br />

einem jungen Erwachsenen selbst angernieteten Wohnung.<br />

Betreutes Jugendwohnen umfasst das Wohnen junger Menschen in einer Wohnung<br />

entweder alleine (Einzelwohnen} oder mit anderen zusammen (gemeinsames Wohnen),<br />

jedoch nicht als Wohngruppe.<br />

Betreutes Jugendwohnen als Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII soll darüber<br />

hinaus seelisch behinderten jungen Menschen oder von einer solchen Behinderung<br />

bedrohten Jugendlichen <strong>und</strong> jungen Volljährigen die Teilhabe am gesellschaftlichen<br />

Leben ermöglichen.<br />

(2) Öffnungszeit <strong>und</strong> Betreuungsumfang<br />

Das Leistungsangebot wird bedarfsgerecht während des gesamten Kalenderjahres<br />

erbracht.<br />

(3) Regelleistung<br />

Das Leistungsangebot umfasst<br />

Gr<strong>und</strong>betreuung (§ 6 Abs. 2 a RV)<br />

Zusammenarbeit <strong>und</strong> Kontakte (§ 6Abs. 2b RV)<br />

Hilfe-/Erziehungsplanung (§ 6 Abs. 2c RV)<br />

Regieleistungen (§ 6 Abs. 2d RV)<br />

(4) Individuelle Zusatzleistungen<br />

Individuelle Zusatzleistungen- sofern nicht in Leistungsmodulen pauschaliert<br />

(Absatz 5) - können im Rahmen der Hilfeplanung im Einzelfall nach Anlage 2<br />

des Rahmenvertrages mit dem örtlichen Träger vereinbart werden.<br />

Leistungsvereinbarung BJW vom 28.02.2012 Seite 2/10


Leistungsvereinbarung BJW, Marienpflege<br />

(5) Leistungsmodule<br />

Es wurden keine Leistungsmodule vereinbart.<br />

§ 3 Personelle <strong>und</strong> sächliche Ausstattung der Regelleistung<br />

(Betreuungspauschalen)<br />

(1) Personelle Ausstattung:<br />

a) Anfangs- oder Intensivbetreuung- Betreuungsschlüssel1 : 3<br />

b) Training- Betreuungsschlüssel 1 : 4<br />

c) Konsolidierung - Betreuungsschlüssel 1 : 6<br />

d) Ablösung - Betreuungsschlüssel 1 : 10<br />

2) Sächliche Ausstattung<br />

gUitig ab01.03.2012<br />

Die weitere, zur Erbringuns der vereinbarten Leistung erforderliche sächliche Ausstattung<br />

(wie z.B. Büroräume) wird von der Einrichtung im notwendigen Umfang <strong>und</strong> in der<br />

erforderlichen Qua I ität bereitgestellt.<br />

§ 4 Betriebsnotwendige Anlagen<br />

Das Leistungsangebot wird in folgenden Gebäuden <strong>und</strong> Anlagen erbracht:<br />

• Anlauf- <strong>und</strong> Kontaktstelle I BJW-Büro, Dalkinger Str. 2-4, 73479 Ellwangen<br />

• Wohnung 1, Kari-Stirner-Str. 62/5, 73479 Ellwangen<br />

• Wohnung 2, Ohmstr. 22, 73479 Ellwangen, EG<br />

• Wohnung 3, Hohfeldstr. 17,73434 Aalen-Fachsenfeld<br />

• Wohnung 4, Ohmstr. 22, 73479 Ellwangen, OG<br />

II. Beschreibung des Leistungsangebotes<br />

§ 5 Auftrag I Zielsetzung<br />

Durch die Verbindung von Alltagserleben, pädagogischer Arbeit <strong>und</strong> therapeutischen<br />

Angeboten wird der gesetzliche Auftrag umgesetzt <strong>und</strong> die im Hilfeplan nach<br />

§ 36 SGB VIII vereinbarten Zielsetzungen verfolgt.<br />

Die Zielsetzungen des Leistungsangebotes sind insbesondere Verselbstständiguns<br />

<strong>und</strong> die Übernahme von Eigenverantwortung. Damit sind insbesondere weitere Ziele<br />

verb<strong>und</strong>en wie z.B.<br />

Stabilisierung <strong>und</strong> Erwerb von Alltagskompetenzen/allgemeine Lebensführung<br />

Organisation der Haushaltsführung<br />

Ausbildung <strong>und</strong> Beschäftigung zu Erlangen<br />

Leistungsvereinbarung BJW vom 28.02. 2012 Seite 3/10


Leistungsvereinbarung BJW, Marienpflege gOitig ab 01 .03.2012<br />

Suizidgefährdung oder anderen psychischen Erkrankungen <strong>und</strong> mit geistig/körperlicher<br />

Behinderung, welche die Betreuung in einer spezialisierten Einrichtung notwendig<br />

machen.<br />

§ 7 Inhalte <strong>und</strong> Umfang des Leistungsangebotes<br />

(1) Regelleistungen<br />

1. Gr<strong>und</strong>betreuung<br />

Die Gr<strong>und</strong>betreuung umfasst fo lgende alltagspädagogische <strong>und</strong> sozialpädagogische<br />

Leistungen; z.B.<br />

a) Anfangs- oder Intensivbetreuung- Betreuungsschlüssel1 : 3<br />

Die Betreuung umfasst hier die in b) genannten Inhalte. Wesentliche Unterschiede<br />

bestehen in der verstärkten Betreuungsdichte<br />

in der Anfangs- <strong>und</strong> Kennenlernphase, z.B. persönliches Kennenlernen des<br />

jungen Menschen, durch Wohnungsbeschaffung <strong>und</strong> -ausstattung,<br />

Unterstützung beim Aufbau einer adäquaten Tagesstruktur im neuen<br />

Lebensumfeld. ln dieser Phase wird i.d.R ein Monat des Schlüssels 1 : 3<br />

gewährt.<br />

in einer lntensivbetreuung, aufgr<strong>und</strong>noch fehlender persönlicher Reife für diese<br />

eig enverantwo rtl iche Lebensform, a ufg r<strong>und</strong> des niedrigen Lebensalters<br />

<strong>und</strong>/oder aufgr<strong>und</strong>einer seelischen Behinderung nach §35a SGB VIII. Inhalte<br />

<strong>und</strong> Dauer dieser Intensivbetreuung sind individuell zu vereinbaren,<br />

b) Training - Betreuungsschlüssel 1 : 4<br />

Sicherung der materiellen Existenz (Wohnen <strong>und</strong> Leben)<br />

Begleitung <strong>und</strong> Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen zur<br />

Finanzierung des Lebensunterhaltes<br />

Hilfe bei der Finanzplanung, Schuldentilgung, Hilfe im Umgang mit Geld<br />

Hilfe im Umgang <strong>und</strong> bei der Kontaktaufnahme mit Behörden, Institutionen,<br />

Vermietern, Nachbarschaft , Einhaltung mietvertraglicher Verpflichtungen<br />

Anleitung bei hauswirtschaftliehen Tätigkeiten sowie Selbstversorgung<br />

Praktische Hilfen (z.B. Ausstattung Wohnung)<br />

Hilfeste II ung zur Berufsfind u ng, Ausbildungs- Arbeitsplatzsuche,<br />

Bewerbungstraining<br />

Unterstützung beim Aufbau einer adäquaten Tagesstruktur<br />

Hilfen in der Bewältigung der neuen Lebenssituation, mit Alleinsein <strong>und</strong> Einsamkeit,<br />

Anleitung zur Selbständigkeit<br />

Krisenmanagement, Vermittlung externer Hilfen<br />

Beratung <strong>und</strong> Unterstützung bezüglich Fre<strong>und</strong>schaft I Beziehung I Partnerschaft,<br />

Sexualität <strong>und</strong> Fragen der Verhütung<br />

Unterstützung bei der Freizeitgestaltung<br />

Beratung bei Körperpflege <strong>und</strong> Hygiene<br />

Leistungsvereinbarung BJW vom 28.02.2012 Seite 5/1 0


Leistungsvereinbarung BJW, Marienpflege gilltig ab 01.03.2012<br />

Begleitung zu Ärzten<br />

Unterstützung in der Entwicklung eines positiven Selbstbildes im Sinne von<br />

Gleichberechtigung <strong>und</strong> unter Berücksichtigung von Genderaspekten<br />

Begleitung <strong>und</strong> Unterstützung bei der Wohnungssuche <strong>und</strong>-vermittlungbei<br />

Hilfeende<br />

Beteiligung in allen Angelegenheiten, die den jungen Menschen betreffen<br />

Hilfe <strong>und</strong> Unterstützung beim Umgang I Kontakt mit der Herkunftsfamilie (bei<br />

Konflikten zwischen dem jungen Menschen <strong>und</strong> Familienmitgliedern, z.B. in Form<br />

von gemeinsamen Gesprächen I bei Ablösungsprozessen von der Familie I<br />

Klärung der Form des gewünschten Kontaktes zur Familie)<br />

c) Konsolidierung- Betreuungsschlüssel1 : 6<br />

Die Betreuung umfasst hier die in b) genannten Inhalte, aber bei bereits<br />

abgesenkter Betreuungsdichte aufgr<strong>und</strong> der vermehrten eigenverantwortlichen<br />

Umsetzung der Trainingsinhalte durch den jungen Menschen.<br />

d) Ablösung- individuell im Rahmen der Hilfeplanung vereinbarte<br />

Schlussphase der Hilfe- Betreuungsschlüssel1 : 10<br />

Die Hilfen nach a) bis c) werden entsprechend dem Entwicklungsstand des jungen<br />

Menschen auch in der Ablösung vorgehalten <strong>und</strong> in Teilbereichen angeboten. Der<br />

Hilfeprozess sollte aber soweit fortgeschritten sein, dass ein weitgehend selbständiges<br />

Wohnen <strong>und</strong> Leben möglich ist.<br />

Der Schwerpunkt der Betreuung liegt in der Ablösephase insbesondere in<br />

folgenden Bereichen:<br />

Sicherung der materiellen Existenz (Wohnen <strong>und</strong> Leben)<br />

Begleitung <strong>und</strong> Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen zur<br />

Finanzierung des Lebensunterhaltes<br />

Hilfe bei der Finanzplanung, Schuldentilgung, Hilfe im Umgang mit Geld<br />

Hilfe im Umgang <strong>und</strong> bei der Kontaktaufnahme mit Behörden, Institutionen,<br />

Vermietern, Nachbarschaft, Einhaltung mietvertraglicher Verpflichtungen<br />

Begleitung <strong>und</strong> Unterstützung bei der Wohnungssuche <strong>und</strong>-vermittlungbei<br />

Hilfeende<br />

Stabilisierung von Ausbildungs- oder Arbeitsplatzsituation<br />

Vermittlung externer Hilfen<br />

2. Zusammenarbeit, Kontakte<br />

ln Absprache mit dem jungen Menschen erfolgt die Zusammenarbeit mit der<br />

Herkunftsfamilie. Dabei geht es in erster Linie um die Aufarbeitung der eigenen<br />

E rfah ru ngen.<br />

Die allgemeine Zusammenarbeit <strong>und</strong> Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie, soweit<br />

dies vom jungen Menschen gewünscht <strong>und</strong> von Seiten der Herkunftsfamilie möglich ist,<br />

umfasst folgende Leistungen:<br />

Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie:<br />

Leistungsvereinbarung BJW vom 28.02.20 12 Seite 6/10


Leistungsvereinbarung BJW, Marienpflege gültig ab 01 .03.2012<br />

Aktive Einbeziehung der Bezugspersonen aus dem Herkunftssystem bei der<br />

Aufnahmesituation <strong>und</strong> der Hilfe-/ Erziehungsplanung.<br />

Die Unterstützung der Jugendlichen bei Telefon- <strong>und</strong> Briefkontakten,<br />

Initiieren gemeinsamer Aktivitäten, Alltagshandlungen <strong>und</strong><br />

Freizeitunternehmungen,<br />

Kontaktpflege bei Besuchen der Herkunftseltern in der Einrichtung,<br />

Die Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung selbständiger Besuche der Jugendlichen in der<br />

Herkunftsfamilie,<br />

Sicherung der Teilhabe der Herkunftseltern /-Familie an Festen <strong>und</strong> Feiern der<br />

Jugendlichen.<br />

Allgemeine Kontaktpflege zur Schule <strong>und</strong> Ausbildungsbetrieben<br />

Allgemeine Kontaktpflege zu Vereinen etc.<br />

Allgemeine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt<br />

3. H ilfe/E rzleh u ngspla nun g<br />

Zu den Leistungen der Hilfe- <strong>und</strong> Erziehungsplanung <strong>und</strong> Diagnostik gehören:<br />

Management der Aufnahmeanfragen <strong>und</strong> der Aufnahme in das Leistungsangebot<br />

Eingangs- , Verlaufs- <strong>und</strong> Abschlussdiagnostik<br />

Leistungen der ErziehungsR <strong>und</strong> Hilfeplanung<br />

Vermittlung der Ergebnisse in Hilfeplangesprächen <strong>und</strong> Fallbesprechungen<br />

Regelmäßige <strong>und</strong> situationsbezogene Abstimmung des Erziehungsprozesses<br />

Absprachen <strong>und</strong> Informationen im Rahmen der Hilfeplanung<br />

Koordination <strong>und</strong> Umsetzung des vereinbarten Hilfekonzeptes<br />

Die Leistungen der Erziehungs- <strong>und</strong> Hilfeplanung <strong>und</strong> der Diagnostik werden mit unterschiedlichen<br />

Anteilen <strong>und</strong> spezifischen Schwerpunkten von den Mitarbeitenden im<br />

BJW <strong>und</strong> vom Fachdienst erbracht.<br />

Leistungen des <strong>Kinder</strong>schutzes nach§ 8 a SGB VIII sind in einer eigenen Vereinbarung<br />

mit dem Jugendamt festgelegt.<br />

4. Regie1eistungen<br />

Die Regieleistungen umfassen<br />

• Leistungen der Leitungsfunktionen:<br />

Wahrnehmung der Leitungsfunktion, Personalführung <strong>und</strong> -steuerung, Organisation<br />

<strong>und</strong> Management der Einrichtung, Marketing, Leistungs- <strong>und</strong> Qualitätsentwicklung,<br />

Außenvertretung, Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung, Gremienarbeit,<br />

Öffentlichkeitsarbeit.<br />

• Leistungen der Verwaltung:<br />

Allgemeine Verwaltung, Personal- <strong>und</strong> Klientenverwaltung, Leistungsverwaltung<br />

<strong>und</strong> Rechnungswesen, EDV-Administration, Wohnungsverwaltung.<br />

• Unterstützende Leistungen des Fachdienstes:<br />

Beratung bei Aufnahmeanfragen, Aufnahmen, Koordination der Hilfeplanung <strong>und</strong><br />

der Umsetzung in der Einrichtung, Planung, Organisation <strong>und</strong> Begleitung des päda-<br />

Leistungsvereinbarung BJW vom 28.02.2012 Seite 7110


Leistungsvereinbarung BJW, Marienpflege gOitig ab 01.03.2012<br />

gogischen Prozesses, Vorbereitung der Ablösung, Reflexion, Kontrolle <strong>und</strong> Dokumentation<br />

der Erziehungsarbeit, Aufbau, Umsetzung <strong>und</strong> Weiterentwicklung des<br />

Qualitätsentwicklungskonzeptes, Beratung <strong>und</strong> Unterstützung der Mitarbeitenden,<br />

Praxisbegleitung <strong>und</strong> -beratung, Supervision, Organisation <strong>und</strong> Zusammenarbeit<br />

mit den Partnern im Hilfesystem (extern <strong>und</strong> intern), Zusammenarbeit mit dem<br />

Jugendamt in Arbeitskreisen, bei der Jugendhilfeplanung.<br />

(2) Individuelle Zusatzleistungen<br />

Individuelle Zusatzleistungen können im Rahmen der Anlage 2 RV angeboten <strong>und</strong> im<br />

Rahmen der Hilfeplanung nach§ 36 SGB VIII vereinbart werden.<br />

§ 8 Qualität des Leistungsangebotes<br />

Die Qualität der Erziehungshilfe nach§ 34 SGB VIII umfasst:<br />

• die Strukturqualität des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfezentrums Marienpflege nach ihrer<br />

konzeptionellen Ausrichtung <strong>und</strong> ihrer Leistungs- <strong>und</strong> Organisationsstruktur<br />

• die Prozessqualität der Hilfegestaltung nach der Leistungsvereinbarung nach<br />

§ 78b SGB VIII <strong>und</strong> der Hilfeplanung nach§ 36 SGB VIII<br />

• die Ergebnisqualität im Sinne der Zielerreichung nach dem im Hilfeprozess<br />

fortgeschriebenen Hilfeplan.<br />

§ 9 Qualifikation des Personals<br />

Das vorgehaltene pädagogische <strong>und</strong> therapeutische Personal entspricht den Anforderungen<br />

des§ 21 LKJHG "Betreuungskräfte". Die Qualifikation umfasst im Bereich<br />

Gruppenpädagogischer Dienst:<br />

• Pädagogische <strong>und</strong> heilpädagogische Fachkräfte<br />

Fachdienst <strong>und</strong> andere gruppenergänzende Dienste<br />

• Pädagogische, heilpädagogische, psychologische <strong>und</strong> psychotherapeutische<br />

Fachkräfte<br />

• Sonstige Fachkräfte<br />

Leitung<br />

• Betriebswirtschaftliche <strong>und</strong> administrative Fachkräfte<br />

• Pädagogische <strong>und</strong> therapeutische Fachkräfte<br />

Verwaltung<br />

• Betriebswirtschaftliche <strong>und</strong> administrative Fachkräfte <strong>und</strong> sonstiges Personal<br />

Leistungsvereinbarung ß.JW vom 28.02.2012 Seite 8/1 0


Leistungsvereinbarung BJW, Marienpflege gültig ab 01 .03.2012<br />

§ 10 Voraussetzungen der Leistungserbrlngung<br />

Die Einrichtung erbringt ihre Leistungen in dem hier beschriebenen Angebot unter den<br />

in diesem Vertrag beschriebenen Voraussetzungen. Die Aufnahme kann nur dann<br />

erfolgen, wenn alle an der Hilfe Beteiligten einverstanden sind <strong>und</strong> ein Hilfeplan vorliegt.<br />

§ 11 Gewährleistung<br />

Der Leistungserbringer gewährleistet, dass die Leistungsangebote zur Erbringung der<br />

Leistungen nach§ 78a Abs. 1 SGB VIII geeignet sowie ausreichend, zweckmäßig <strong>und</strong><br />

wirtschaftlich sind.<br />

111 Schlussbestimmungen<br />

§ 12 Gr<strong>und</strong>lage dieser Vereinbarung<br />

Der Rahmenvertrag nach§ 78f SGB VIII vom 08.12.2006 für Baden-Württemberg in<br />

der jeweils gültigen Fassung ist Gr<strong>und</strong>lage dieser Vereinbarung.<br />

§ 13 Beginn, Ende <strong>und</strong> Kündigung des Leistungsverhältnisses<br />

Die hier beschriebenen Leistungen werden ab dem Aufnahmetag des jungen Menschen<br />

erbracht.<br />

Die Leistungserbringung endet mit der Beendigung des Leistungsverhältnisses durch<br />

das Jugendamt.<br />

Leistungsvereinbarung BJW vom 28.02.2012 Seite 9/10


Leistungsvereinbarung BJW, Marienpflege<br />

§ 14 Laufzeit der Leistungsvereinbarung<br />

Die Vereinbarung gilt ab 01.03.2012.<br />

Die Vereinbarung hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31 .05.2013.<br />

Ellwangen, den 28.02.2012<br />

Für die Leistungsträger<br />

Landratsamt Ostalbkreis<br />

Örtlicher<br />

Ostalbkreis<br />

Für den Leistungserbringer<br />

Kommunalverband für Jugend <strong>und</strong> Soziales Baden-WOrttemberg<br />

als Beteiligter entsprechend der Kommunalen Vereinbarung<br />

Leistungsvereinbarung BJW vom 28 02 2012<br />

gOitig ab 01.03.2012<br />

Seite 10/1 D


Entgeltvereinbarung Tagesgruppen der Marienpflege Gültig ab 01.03.2012<br />

Entgeltvereinbarung<br />

nach§ 78b Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag<br />

nach§ 78f SGB VIII für Baden-Württemberg<br />

Entgeltvereinbarung vom 22.02.2012<br />

zwischen dem Träger der Einrichtung<br />

Stiftung <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendort<br />

Marienpflege<br />

Dalkinger Str. 2<br />

73479 Ellwangen<br />

(Leistungserbringer)<br />

<strong>und</strong> dem örtlich zuständigen Träger der Jugendhilfe<br />

Ostalbkreis<br />

Jugend <strong>und</strong> Familie<br />

Stuttgarter Straße 41<br />

73430 Aalen<br />

(Leistungsträger)<br />

unter Beteiligung des<br />

Kommunalverband für Jugend <strong>und</strong> Soziales<br />

Baden-Württemberg<br />

entsprechend der Kommunalen Vereinbarung<br />

für die Einrichtung<br />

Stiftung <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendort<br />

Marienpflege<br />

Dalkinger Str. 2-4<br />

73479 Ellwangen<br />

(Leistungserbringer)<br />

für das Leistungsangebot<br />

Tagesgruppen<br />

Seite 1/4


Entgeltvereinbarung Tagesgruppen der Marlenpflege GOitig ab 01 .03.2012<br />

§ 1 Leistungsangebot<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage der zwischen den Vertragsparteien für den Leistungsbereich<br />

geschlossenen Leistungsvereinbarung vom 22.02.2012 werden für das<br />

Leistungsangebot<br />

2 Gruppe mit je 10 Plätze in Tagesgruppe, Dalkinger Straße 2 in 73479<br />

Ellwangen,<br />

für junge Menschen im Aufnahmealter ab 6 Jahren<br />

die in§ 2 dieser Vereinbarung genannten Entgelte vereinbart.<br />

§ 2 Entgelte<br />

Das Entgelt wurde berechnet auf die 220 Öffnungstage, nicht auf Kalendertage.<br />

vom 01.03.2012 bis 31.08.2012<br />

Entgelt für Regelleistungen:<br />

Nachrichtlich:<br />

ln diesem Entgeltbetrag sind 11,87 € pro Tag für ergänzende Betreuung<br />

oder ergänzende Leistungen enthalten<br />

Investitionsbetrag nachrichtlich:<br />

Modul Intensive Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie<br />

Gesamtentgelt<br />

als verpflichtendes Modul<br />

90,71 €/pro Tag<br />

9,38 €/ pro Tag<br />

14,12 €1 pro Tag<br />

114,21 €/pro Tag<br />

entspricht (auf 11 Monate, ohne August) 2.284,20 €/ Monatspauschale<br />

Entgeltvereinbarung vom 22.02.2012 Seite 2/4


Entgeltvereinbarung Tagesgruppen der Marienpflege<br />

vom 01.09.2012 bis 31.05.2013<br />

Entgelt für Regelleistungen:<br />

Nachrichtlich:<br />

ln diesem Entgeltbetrag sind ; 1 ,89 € pro Tag fOr erganzende Betreuung<br />

oder ergänzende Leistungen enthalten<br />

Investitionsbetrag nachrichtlich:<br />

Modul Intensive Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie<br />

Gesamtentgelt<br />

als verpflichtendes Modul<br />

GUitig ab 01 .03.2012<br />

92,06 €/pro Tag<br />

9,38 €1 pro Tag<br />

14,28 €1 pro Tag<br />

115,72 €1 pro Tag<br />

entspricht (auf 11 Monate, ohne August) 2.314,40 €/ Monatspauschale<br />

§ 3 Zahlungs- <strong>und</strong> Kündigungsmodalitäten<br />

(1) Die Rechnungslegung <strong>und</strong> das Zahlungsverfahren erfolgen in Abstimmung mit dem<br />

belegenden Jugendamt. Hierbei ist darauf zu achten. dass für die Einrichtung keine<br />

Liquiditätsprobleme entstehen. Es gelten die Verzugsregeln des BGB.<br />

(2) Der Aufnahmetag <strong>und</strong> der Entlassungstag werden voll in Anrechnung gebracht, bei<br />

Aufnahme in eine andere Einrichtung i.S. des SGB VIII oder SGB XII wird der<br />

Entlassungstag nicht mitberechnet<br />

{3) Die Hilfe wird beendet durch schriftliche Erklärung (Brief, Fax, Mail) des<br />

Jugendamtes gegenüber der Einrichtung. Die Beendigung erfolgt zu dem in der<br />

schriftlichen Erklärung genannten Datum, frühestens jedoch mit Eingang derselben<br />

bei der Einrichtung.<br />

(4) Im Übrigen wird auf die Regelungen zum Abrechnungsverfahren <strong>und</strong> bei<br />

Abwesenheit auf die §§ 15, 16 des Rahmenvertrages verwiesen.<br />

Entgeltvereinbarung vom 22.02.2012 Seite 314


Leistungsvereinbarung<br />

nach § 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag<br />

nach § 78f SGB VIII für Baden-Württemberg<br />

Leistungsvereinbarung vom 22.02.2012<br />

zwischen dem Träger der Einrichtung<br />

Stiftung <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong> Marienpflege<br />

Dalkinger Str. 2-4<br />

73479 Ellwangen<br />

(Leistungserbringer)<br />

<strong>und</strong> dem örtlich zuständigen Träger der Jugendhilfe<br />

Ostalbkreis<br />

Jugend <strong>und</strong> Familie<br />

Stuttgarter Str. 41<br />

73430 Aalen<br />

(Leistungsträger)<br />

unter Beteiligung des<br />

Kommunalverbandes für Jugend <strong>und</strong> Soziales<br />

Baden-Württemberg<br />

entsprechend der Kommunalen Vereinbarung<br />

für die Einrichtung<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong><br />

Marlenpflege<br />

Dalkinger Str. 2-4<br />

für das Leistungsangebot<br />

Tagesgruppen<br />

Seite 1/9


Leistungsvereinbarung Tagesgruppen der Marienpflege Gültig ab 01 .03.2012<br />

Strukturdaten des Leistungsangebotes<br />

§ 1 Art des Leistungsangebotes<br />

1. Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe nach§ 32 SGB VIII,<br />

2. Teilstationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />

nach§ 35a SGB VIII<br />

§ 2 Strukturdaten<br />

(1) Angebotsform <strong>und</strong> Platzzahl<br />

Das Leistungsangebot umfasst<br />

2 Gruppen mit insgesamt 20 Plätzen.<br />

Adresse: Dalkinger Str. 2-4, 73479 Ellwangen<br />

(2) Öffnungszeit <strong>und</strong> Betreuungsumfang<br />

Das Leistungsangebot ist an 220 Tagen/Jahr mit einem Betreuungsumfang von durchschnittlich<br />

5 St<strong>und</strong>en/Tag geöffnet. Die Tagesgruppe ist an 5 Tagen geöffnet <strong>und</strong> steht<br />

in dieser Zeit mit ihrem Leistungsangebot zur Verfügung.<br />

(3) Regelleistung<br />

Das Leistungsangebot umfasst<br />

Gr<strong>und</strong>betreuung (§ 6 Abs. 2 a RV)<br />

Ergänzende Betreuung/Leistungen(§ 6 Abs. 2 e RV)<br />

· für Ferienfreizeiten<br />

Zusammenarbeit /Kontakte (§ 6 Abs. 2b RV)<br />

Hilfe-/Erziehungsplanung/Fachdienst (§ 6 Abs. 2c RV)<br />

Regieleistungen (§ 6 Abs. 2d RV).<br />

(4) Individuelle Zusatzleistungen<br />

Individuelle Zusatzleistungen - sofern nicht in Leistungsmodulen pauschaliert (Absatz<br />

5) - können im Rahmen der Hilfeplanung im Einzelfall nach Anlage 2 des Rahmenvertrages<br />

mit dem örtlichen Träger vereinbart werden.<br />

Leistungsvereinbarung vom 22.02.2012 Seite 2/9


Leistungsvereinbarung Tagesgruppen der Marlenpflege GOitig ab 01.03.2012<br />

(5) Leistungsmodule<br />

Folgende Leistungsmodule sind Bestandteil dieses Leistungsangebotes<br />

Qualifizierte Eltern- <strong>und</strong> Familienarbeit als ein mit der RegeJieistung verbindlich<br />

verknüpftes Modul.<br />

§ 3 Sächliche <strong>und</strong> personelle Ausstattung der Regelleistung<br />

(1) Personelle Ausstattung für je 10 Plätze<br />

)> Gr<strong>und</strong>betreuung <strong>und</strong> Zusammenarbeit/Kontakte,<br />

einschließlich der durch den Gruppendienst erbrachten<br />

Leistungen der Erziehungs- <strong>und</strong> Hilfeplanung<br />

Ergänzende Betreuung/Leistungen<br />

Hilfe- <strong>und</strong> Erziehungsplanung, Fachdienstleistungen<br />

Regieleistungen<br />

- Leitung<br />

- Verwaltung<br />

-Hauswirtschaft<br />

)> Leistungsmodul<br />

Eltern- <strong>und</strong> Familienarbeit,<br />

als ein mit der Regelleistung verbindlich verknüpftes Modul<br />

(2) Sächliche Ausstattung<br />

2,08 VK<br />

0,08VK<br />

0,31 VK<br />

0,20 VK<br />

0,25 VK<br />

0,29VK<br />

0,47 VK<br />

Die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderliche sächliche Ausstattung wird<br />

von der Einrichtung im notwendigen Umfang <strong>und</strong> in der erforderlichen Qualität bereitgestellt.<br />

§ 4 Betriebsnotwendige Anlagen<br />

Das Leistungsangebot wird in folgenden Gebäuden <strong>und</strong> Anlagen erbracht<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong> Marienpflege in den Häusern 2 <strong>und</strong> 3 mit der kompletten Infrastruktur<br />

des <strong>Kinder</strong>dorfes (Spielplätze, Sportanlagen, Hallen u.ä.)<br />

II. Beschreibung des Leistungsangebotes<br />

§ 5 Auftrag I Zielsetzung<br />

Hilfe zur Erziehung in unseren Tagesgruppen unterstützt durch pädagogische <strong>und</strong> therapeutische<br />

Leistung, durch soziales Lernen in der Gruppe <strong>und</strong> durch schulische Be-<br />

Leistungsvereinbarung vom 22.02.2012 Seite 3/9


Leistungsvereinbarunq Tagesgruppen der Marlenpflege GOitig ab 01.03.2012<br />

gleitung <strong>und</strong> Förderung die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen <strong>und</strong> ermöglicht<br />

so den Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie. Dies schließt<br />

die Versorgung des Kindes oder des Jugendlichen mit ein.<br />

Die Zielsetzungen des Leistungsangebotes sind insbesondere<br />

• die Überwindung von Störungen <strong>und</strong> Entwicklungsdefiziten im Bereich emotionaler,<br />

psychosozialer, kognitiver <strong>und</strong> körperlicher Entwicklung<br />

• die Stabilisierung des familiären Umfeldes<br />

• die Mobilisierung der erzieherischen Ressourcen der Ettern bzw. der Sorgeberechtigten<br />

• der Erhalt <strong>und</strong> die Entwicklung wichtiger <strong>und</strong> förderlicher Bezüge des jungen Menschen<br />

zu seinem sozialen Umfeld<br />

• die schulische Integration <strong>und</strong> ggf. Vorbereitung auf das Berufsleben <strong>und</strong><br />

• die soziale Integration im Lebensfeld.<br />

§ 6 Zu betreuender Personenkreis (Zielgruppen)<br />

Zielgruppe des Leistungsangebots sind <strong>Kinder</strong>, Jugendliche <strong>und</strong> deren Familien. die in<br />

solch betasteter Situation leben, dass eine ambulante Hilfe (pädagogische <strong>und</strong> damit<br />

verb<strong>und</strong>ene therapeutische Leistungen) nicht ausreicht; die familiären Beziehungen<br />

sich aber noch als so tragfähig zeigen, dass ein Verbleib der <strong>Kinder</strong>/Jugendlichen in ihrer<br />

Familie mit entsprechender sozial- <strong>und</strong> heilpädagogischer Hilfestellung möglich erscheint.<br />

Voraussetzung für die Hilfe ist die gr<strong>und</strong>sätzliche Mitwirkungsbereitschaft der<br />

Ettern bzw. Sorgeberechtigten mit dem Ziel einer tragfähigen Kooperation.<br />

Das Leistungsangebot richtet sich an junge Menschen im Aufnahmealter von 6 Jahren<br />

bis i.d.R. 16 Jahren mit folgender Indikation:<br />

Probleme der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen äußern sich u.a. in:<br />

• Entwicklungsrückständen <strong>und</strong> -Störungen<br />

• Verhaltensauffälligkeiten <strong>und</strong> -Störungen wie z.B. Aggression, Streunen, Diebstahl,<br />

Autoaggression, sozialer Rückzug <strong>und</strong> Isolation, usw.<br />

• Beziehungs-, Konflikt- <strong>und</strong> Gruppenunfähigkeit<br />

• Lern- <strong>und</strong> Leistungsproblematik sowie Schulangst bzw. Schulverweigerung,<br />

• Identitätsprobleme z.B. durch Leben in zwei Kulturen<br />

Probleme der Eltern bzw. der Familie zeigen sich u.a. in:<br />

• einer generellen Überforderung der persönlichen Lebenssituation (soziale Ausgrenzung<br />

durch Zugehörigkeit zu kulturellen bzw. ethnischen Minderheiten oder Randgruppen,<br />

materielle <strong>und</strong> psychische Belastungen, Krankheit, Sucht, Gewalterfahrungen,<br />

Trennungserlebnisse, eigene defiziente Sozialisation, etc.) <strong>und</strong><br />

• daraus resultierend einer Beeinträchtigung der Fürsorge- <strong>und</strong> Erziehungskompetenz<br />

für das Kind bzw. den Jugendlichen (Vernachlässigung im emotionalen <strong>und</strong> im<br />

Versorgungsbereich, mc.ngelnde Verbindlichkeit, Mangel an Struktur im Tages-,<br />

Wochen- <strong>und</strong> Jahresablauf, widersprOchlicher <strong>und</strong>/ oder gewalttätiger Erziehungsstil<br />

- hilfloses Gewähren lassen oder erzieherische Überreaktion, Informations- <strong>und</strong><br />

Kommunikationsdefizite)<br />

Nicht aufgenommen werden junge Menschen mit<br />

• Drogenabhängigkeit, die klinisch behandlungsbedOrftig ist,<br />

• Störungen, die ausschließlich im Rahmen einer kinder-<strong>und</strong> jugendpsychiatrischen<br />

Klinik behandelt werden können,<br />

• fehlender Integrations- <strong>und</strong> Gruppenfähigkeit aufgr<strong>und</strong> massiver Selbst- bzw.<br />

Fremdgefährdung.<br />

Leistungsvereinbarung vom 22.02.201 2 Seite 4/9


Leistungsvereinbarung Tagesgruppen der Marienpflege GOitig ab 01 .03.2012<br />

§ 7 Inhalte <strong>und</strong> Umfang des Leistungsangebotes<br />

(1) Regelleistungen<br />

1. Gr<strong>und</strong>betreuung<br />

Die Gr<strong>und</strong>betreuung umfasst folgende Leistungen:<br />

• Betreuung an den 185 Schultagen <strong>und</strong> 35 schulfreien Tagen, insgesamt 220 Öffnungstage<br />

mit einer Öffnungszeit von durchschnittlich 5 St<strong>und</strong>en<br />

• Betreuung, Erziehung <strong>und</strong> Förderung in der Gesamt- <strong>und</strong> Teilgruppe<br />

• Versorgung (Mittagessen, Imbiss) während der Betreuungszeiten<br />

• Gestaltung des Alltags in der Tagesgruppe, Entwicklung von Alltagsstrukturen<br />

• Sozialpädagogische Leistungen in der Betreuung <strong>und</strong> Förderung von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong><br />

Jugendlichen<br />

• Förderung im sportlichen, musischen <strong>und</strong> praktisch-handwerklichen, sowie im<br />

hauswirtschaftlichen, versorgenden Bereich<br />

• Soziales Lernen, Herstellung von Erfahrungsfeldern zum Einüben sozialer Wahrnehmung,<br />

sozialer Fertigkeiten <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

• Begleitung <strong>und</strong> Unterstützung bei Hausaufgaben, Förderung der schulischen Entwicklung<br />

• Betreuung <strong>und</strong> Begleitung eines Schülers oder Auszubildenden im Verlauf des<br />

Schulbesuchs oder der Ausbildung, Bearbeiten von Schulängsten, Aufarbeiten von<br />

Schulproblemen<br />

• Gestaltung von Freizeit-, Sport- <strong>und</strong> Spielangeboten, Festen, Ferienfreizeiten, erlebn<br />

ispädag og ischen Angeboten<br />

• Leistungen zur Sicherung der Partizipation der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

• Gewährleistung der Aufsichtspflicht<br />

2. Ergänzende Betreuung<br />

Die ergänzende Betreuung umfasst folgende Leistungen<br />

a. Ferienfreizeiten<br />

Mit den <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen wird je Schuljahr eine Ferienfreizeit außerhalb der<br />

Einrichtung im Umfang von 10 Tagen durchgeführt.<br />

Für die Ferienfreizeit werden berechnet 10 Tage x 10 Std. (Doppelbesetzung notwendig)<br />

= 100 Std. zzgl. 9 x 2,5 St<strong>und</strong>en Nachtbereitschaft = 22,5 St<strong>und</strong>en.<br />

Insgesamt somit 122,5 St<strong>und</strong>en pro Schuljahr = 0,077 VK.<br />

3. Zusammenarbeit, Kontakte<br />

Die allgemeine Zusammenarbeit <strong>und</strong> Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie umfasst<br />

folgende Leistungen:<br />

• Allgemeine Kontaktpflege, situationsbedingte Alltagskontakte<br />

• Aktive Einbeziehung der Bezugspersonen aus dem Herkunftssystem bei der Autoahmesituation<br />

<strong>und</strong> der Hilfe-/Erziehungsplanung.<br />

• Sicherung der Teilhabe der Herkunftselternt-familie an Festen <strong>und</strong> Feiern des Kindes/<br />

Jugendlichen.<br />

Leistungsvereinbarung vom 22.02.2012 Seite 5/9


Leistungsvereinbarung Tagesgruppen der Manenpflege GOitig ab 01 .03.2012<br />

Die allgemeine Zusammenarbeit im sozialen Umfeld umfasst<br />

• Allgemeine Kontakte mit dem sozialen Umfeld der Familie, z.B. Verwandtschaft,<br />

Nachbarschaft, Vereinen im Hinblick auf die Herstellung von Bezügen zum Lebensfeld<br />

• Allgemeine Zusammenarbeit mit der Schule<br />

• Allgemeine Kontaktpflege zu Vereinen etc.<br />

• Einbindung vorhandener lokaler Strukturen in die Arbeit der Tagesgruppe<br />

• Präsenz der Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter im Sozialraum vor Ort<br />

• Allgemeine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt<br />

Diese Leistungen werden im Rahmen der Öffnungs- <strong>und</strong> Betreuungszeiten der Tagesgruppe<br />

erbracht.<br />

4. Hilfe-/Erziehungsplanung, Diagnostik<br />

Zu den Leistungen der Hilfe- <strong>und</strong> Erziehungsplanung <strong>und</strong> Diagnostik gehören<br />

• Management der Aufnahmeanfragen <strong>und</strong> der Aufnahme in das Leistungsangebot<br />

• Eingangs-, Verlaufs- <strong>und</strong> Abschlussdiagnostik<br />

• Leistungen der Erziehungs- <strong>und</strong> Hilfeplanung<br />

• Vermittlung der Ergebnisse in Hilfeplangesprächen <strong>und</strong> Fallbesprechungen<br />

• Regelmäßige <strong>und</strong> situationsbezogene Abstimmung des Erziehungsprozesses<br />

• Absprachen <strong>und</strong> Informationen im Rahmen der Hilfeplanung<br />

• Koordination <strong>und</strong> Umsetzung des vereinbarten Hilfekonzeptes<br />

Die Leistungen der Erziehungs- <strong>und</strong> Hilfeplanung <strong>und</strong> der Diagnostik werden mit unterschiedlichen<br />

Anteilen <strong>und</strong> spezifischen Schwerpunkten vom Gruppendienst <strong>und</strong> vom<br />

Fachdienst erbracht.<br />

Leistungen des <strong>Kinder</strong>schutzes nach§ 8a SGB VIII sind in einer eigenen Vereinbarung<br />

mit dem Jugendamt festgelegt.<br />

5. Regieleistungen<br />

Die Regieleistungen umfassen<br />

Leistungen der Leitungsfunktionen:<br />

Wahrnehmung der Leitungsfunktion, Personalführung <strong>und</strong> -steuerung, Organisation<br />

<strong>und</strong> Management der Einrichtung, Marketing, Leistungs- <strong>und</strong> Qualitätsentwicklung,<br />

Außenvertretung, Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung, Gremienarbeit Öffentlichkeitsarbeit.<br />

Leistungen der Verwaltung:<br />

Allgemeine Verwaltung, Personal- <strong>und</strong> Klientenverwaltung, Leistungsverwaltung<br />

<strong>und</strong> Rechnungswesen, EDV-Administration.<br />

Leistungen der Hauswirtschaft.<br />

Bewirtschaftung der Gruppen- <strong>und</strong> Funktionsräume, Speiseversorgung, Hausreinigung,<br />

Haustechnische Leistungen.<br />

Leistungsvereinbarung vom 22.02.2012 Seite 619


Leistungsvereinbarung Tagesgruppen der Marienpflege GOitig ab 01 .03.2012<br />

Unterstützende Leistungen des Fachdienstes:<br />

Beratung bei Aufnahmeanfragen, Aufnahmen, Koordination der Hilfeplanung <strong>und</strong><br />

der Umsetzung in der Einrichtung, Planung, Organisation <strong>und</strong> Begleitung des pädagogischen<br />

Prozesses, Vorbereitung der Ablösung, Reflexion, Kontrolle <strong>und</strong> Dokumentation<br />

der Erziehungsarbeit, Aufbau, Umsetzung <strong>und</strong> Weiterentwicklung des<br />

Qualitätsentwicklungskonzeptes, Beratung <strong>und</strong> Unterstützung der Mitarbeiter/innen,<br />

Praxisbegleitung <strong>und</strong> -beratung, Supervision, Organisation <strong>und</strong> Zusammenarbeit<br />

mit den Partnern im Hilfesystem (extern <strong>und</strong> intern), Zusammenarbeit mit<br />

dem Jugendamt in Arbeitskreisen, bei der Jugendhilfeplanung.<br />

(2) Individuelle Zusatzleistungen<br />

Individuelle Zusatzleistungen können im Rahmen der Anlage 2 RV angeboten <strong>und</strong> im<br />

Rahmen der Hilfeplanung nach§ 36 SGB VIII vereinbart werden.<br />

(3) Leistungsmodule<br />

Die Leistungsmodule nach§ 2 Abs. 5 beinhalten folgende Leistungen:<br />

Modul "zielgerichtete Elternarbeit"<br />

in Form von Beratungsgesprächen <strong>und</strong> Unterstützungsarbeit in der Herkunftsfamilie<br />

oder in der Einrichtung. Diese beinhaltet insbesondere:<br />

Regelmäßigesystemische Eltern- <strong>und</strong> Familienberatung, bei Bedarf auch aufsuchend.<br />

Multifamilienberatung, d.h. die gleichzeitige systemische Familienberatung mit allen<br />

Familien der Tagesgruppe inklusive aller <strong>Kinder</strong>. Die Beziehungsdynamik wird<br />

dadurch aktiviert, dass durch den Einsatz von gezielten Übungen alle Familienmitglieder<br />

zur Kommunikation angeregt <strong>und</strong> damit Veränderungsprozesse initiiert werden.<br />

Erfahrungsaustausch, Problemanalysen <strong>und</strong> Strategien zur Bewältigung von akuten<br />

Krisen, konflikthaften Verhaltensweisen, erzieherischen Schwierigkeiten<br />

Stärkung der Erziehungskompetenz bzw. Eigenverantwortlichkeit Sensibilisierung für<br />

die Bedürfnisse des Kindes/Jugendlichen<br />

Stärkung der Beziehung zwischen Eltern <strong>und</strong> Kind/Jugendlichen<br />

Hilfestellung in der Wahrnehmung <strong>und</strong> Begleitung entwicklungsspezifischer Veränderungen<br />

Vermitteln von therapeutischen Angeboten<br />

Vermittlung zwischen Eltern <strong>und</strong> Schule<br />

Alltagspraktische Hilfen als Hilfe zur Selbsthilfe (Schulden- <strong>und</strong> Mietangelegenheiten,<br />

Behörden kontakte, Haushaltsorganisation etc.}<br />

Hausbesuche<br />

Vortragsreihe mit externen Referenten zu erzieherischen Themen<br />

Benötigt werden dazu 6 St<strong>und</strong>en x 12 Monate x 10 Familien = 720 St<strong>und</strong>en/Jahr.<br />

Das Modul ist aufgr<strong>und</strong>des gesetzlichen Auftrages der Tagesgruppe verbindlich<br />

mit dem Regelangebot verknüpft <strong>und</strong> deshalb nicht im Rahmen des Hilfeplanverfahrens<br />

nach§ 36 SGB VIII zu- oder abwählbar.<br />

Leistungsvereinbarung vom 22.02.2012 Seite 7/9


Leistungsvereinbarung Tagesgruppen der Manenpflege GOitig ab 01 .03.2012<br />

§ 8 Qualität des Leistungsangebotes<br />

Die Qualität der Erziehungshilfe nach§ 32 SGB VIII umfasst:<br />

• die Strukturqualität des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfezentrums Marienpflege nach ihrer<br />

konzeptionellen Ausrichtung <strong>und</strong> ihrer Leistungs- <strong>und</strong> Organisationsstruktur<br />

• die Prozessqualität der Hilfegestaltung nach der Leistungsvereinbarung nach<br />

§ 78b SGB VIII <strong>und</strong> der Hilfeplanung nach§ 36 SGB VIII<br />

• die Ergebnisqualität im Sinne der Zielerreichung nach dem im Hilfeprozess<br />

fortgeschriebenen Hilfeplan.<br />

§ 9 Qualifikation des Personals<br />

Das vorgehaltene pädagogische <strong>und</strong> therapeutische Personal entspricht den Anforderungen<br />

des§ 21 LKJHG "Betreuungskräfte". Die Qualifikation umfasst im Bereich:<br />

Gruppenpädagogischer Dienst:<br />

• pädagogische <strong>und</strong> heilpädagogische Fachkräfte<br />

Fachdienst <strong>und</strong> andere gruppenergänzende Dienste<br />

• pädagogische, heilpädagogische, psychologische <strong>und</strong> psychotherapeutische<br />

Fachkräfte<br />

• Sonstige Fachkräfte<br />

Leitung<br />

• Betriebswirtschaftliche <strong>und</strong> administrative Fachkräfte<br />

• pädagogische <strong>und</strong> therapeutische Fachkräfte<br />

Verwaltung<br />

• Betriebswirtschaftliche <strong>und</strong> administrative Fachkräfte <strong>und</strong> sonstiges Personal<br />

Sonstige Bereiche<br />

• Fachkräfte <strong>und</strong> sonstiges Personal entsprechend den im Bereich gängigen Berufsprofilen<br />

<strong>und</strong> sonstige Kräfte.<br />

§ 10 Voraussetzungen der Leistungserbringung<br />

Die Einrichtung erbringt ihre Leistungen in dem hier beschriebenen Angebot unter den<br />

in diesem Vertrag beschriebenen Voraussetzungen.<br />

§ 11 Gewährleistung<br />

Der Leistungserbringer gewährleistet, dass die Leistungsangebote zur Erbringung der<br />

Leistungen nach§ 78a Abs. 1 SGB VIII geeignet sowie ausreichend, zweckmäßig <strong>und</strong><br />

wirtschaftlich sind.<br />

Leistungsvereinbarung vom 22.02.2012 Seitests


Leistungsvereinbarung Tagesgruppen der Manenpflege Gültig ab 01.03.2012<br />

111 Schlussbestimmungen<br />

§ 12 Gr<strong>und</strong>lage dieser Vereinbarung<br />

Der Rahmenvertrag nach § 78f SGB VIII vom 08.12.2006 für Baden-Württemberg in<br />

der jeweils gültigen Fassung ist Gr<strong>und</strong>lage dieser Vereinbarung.<br />

§ 13 Beginn, Ende <strong>und</strong> Kündigung des Leistungsverhältnisses<br />

Die hier beschriebenen Leistungen werden ab dem Aufnahmetag des jungen Menschen<br />

erbracht.<br />

Die Leistungserbringung endet mit der Beendigung des Leistungsverhältnisse durch<br />

das Jugendamt.<br />

§ 14 Laufzeit der Leistungsvereinbarung<br />

Die Vereinbarung gilt ab 01.03.2012.<br />

Die Vereinbarung hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31.08.2013.<br />

Ellwangen, den 22.02.2012<br />

Für die Leistungsträger<br />

Landratsit Ostalbkreis<br />

-J gen md Famlliettga<br />

Straße f 1<br />

73 'OO-L1....-<br />

Örtlicher räger der Jugendhilfe Träger der Einrichtung<br />

Kommunalverband für Jugend <strong>und</strong> Soziales Baden-Württemberg<br />

als Beteiligter entsprechend der Kommunalen Vereinbarung<br />

Leistungsvereinbarung vom 22.02.2012 Seite 9/9


Entgeltvereinbarung<br />

nach § 78b Abs. 1 Nr.2 SGB VIII i.V.m. Rahmenvertrag nach § 78fSGB VIII<br />

für Baden-Württemberg<br />

zwischen<br />

dem örtlichen Träger der Jugendhilfe<br />

(Leistungsträger)<br />

Landratsamt Ostalbkreis<br />

Dezernat Jugend <strong>und</strong> Soziales<br />

73430 Aalen<br />

dem<br />

Kommunalverband für Jugend <strong>und</strong> Soziales<br />

Baden-Württemberg<br />

(gern. Kommunaler Vereinbarung)<br />

(Leistungsträger)<br />

<strong>und</strong><br />

dem Träger der Einrichtung<br />

Marienpflege Ellwangen<br />

Dalkinger Straße 2<br />

73479 Ellwangen<br />

(Leistungserbringer)<br />

für die die unter § 1 genannten Leistungsangebote<br />

im Kreisgebiet des vorgenannten örtlichen Trägers der Jugendhilfe<br />

Schule E ab 1.10.2008<br />

Seite 1/3


§ 1 Entgelt für das Leistungsangebot<br />

Zeitraum: 01.10.2008 bis 31.12.2008<br />

1. Betreutes Jugendwohnen/Monatspauschale<br />

BJW: 1:3<br />

BJW: 1:4<br />

BJW: 1:6<br />

BJW: 1:10<br />

1.997,27 €<br />

1.497,96 €<br />

997,22 €<br />

598,80 €<br />

2. Schule für Erziehungshilfe am Heim {Schule E)<br />

Regelleistung 2,35 €/BT<br />

"Die Erhöhung der Vergütung bei der Schule E erfolgt unter dem Vorbehalt der<br />

Berücksichtigung des Ergebnisses nach Abschluss des anhängigen<br />

Musterklageverfahrens."<br />

(Nachrichtlich: Investitionsbetrag 7,50 €/BT<br />

3. Tagesgruppe<br />

Platzzahl: 20 Plätze<br />

Öffnungstage:230 Tage/Jahr<br />

Regelleistung: 84,07 €/Tag<br />

Konzeptionsbedingte Leistung: 1,01 €/Tag<br />

(Nachrichtlich: Investitionsbetrag 9,38 €/Tag)<br />

Zeitraum: 01.01.2009-31.12.2009<br />

1. Betreutes Jugendwohnen/Monatspauschale<br />

BJW: 1:3<br />

BJW: 1:4<br />

BJW: 1:6<br />

BJW: 1:10<br />

2.057,19 €<br />

1.542,90 €<br />

1.027,14 €<br />

616,76 €<br />

Seite 2/3


2. Schule für Erziehungshilfe am Heim {Schule E)<br />

Regelleistung 2,42 €/BT<br />

"Die Erhöhung der Vergütung bei der Schule E erfolgt unter dem Vorbehalt der<br />

Berücksichtigung des Ergebnisses nach Abschluss des anhängigen<br />

Musterklageverfahrens."<br />

(Nachrichtlich: Investitionsbetrag 7,50 €/BT<br />

3. Tagesgruppe<br />

Platzzahl: 1 Gruppe mit 1 0 Plätzen<br />

Öffnungstage:230 Tage/Jahr<br />

Regelleistung: 86,60 €/Tag<br />

Konzeptionsbedingte Leistung: 1,04 €/Tag<br />

(Nachrichtlich: Investitionsbetrag 9,38 €/Tag)<br />

§ 2 Laufzeit<br />

Die Vereinbarung gilt ab 01.10.2008 bis 31.12.2009.<br />

Jede Vertragspartei kann frühestens zum 01.01.2010 zu Neuverhandlungen<br />

auffordern.<br />

Die Inanspruchnahme einer allgemeinen Erhöhung ist während der Laufzeit<br />

ausgeschlossen.<br />

(Ort, Datum)<br />

Für die Leistungsträger<br />

Örtlicher Träger der Jugendhilfe<br />

LRA Ostalbkreis<br />

Seite 3/3


Aus der Anlage 2 zum Verzeichnis individueller Zusatzleistungen gem. § 10 Abs. 2 des<br />

Rahmenvertrages nach § 78 f SGB VIII Baden-Württemberg<br />

LEISTUNGSVERZEICHNIS FÜR<br />

INDIVIDUELLE ZUSATZLEISTUNGEN<br />

gültig vom 01.05.2012 bis 30.04.2013<br />

Erforderliche Qualifikation Einzeln 2er 3er 4er 5er<br />

Heilerziehungspfleger, Logopäde, Beschäftigungstherapeut (oder vergl. Bildungsabschluss) 38,23 € 24,85 € 17,20 € 13,38 € 11,47 €<br />

Erzieher/Jugend- <strong>und</strong> Heimerzieher (oder vergleichbarer Bildungsabschluss) 46,66 € 30,33 € 21,00 € 16,33 € 14,00 €<br />

Heilpädagoge (oder vergleichbarer Bildungsabschluss) 46,66 € 30,33 € 21,00 € 16,33 € 14,00 €<br />

Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (oder vergleichbarer Bildungsabschluss) 52,85 € 34,35 € 23,78 € 18,50 € 15,85 €<br />

Lehrer (oder vergleichbarer Bildungsabschluss) 56,78 € 36,91 € 25,55 € 19,87 € 17,03 €<br />

Psychotherapeut (oder vergleichbarer Bildungsabschluss) 56,78 € 36,91 € 25,55 € 19,87 € 17,03 €<br />

Psychologe 62,96 € 40,92 € 28,33 € 22,04 € 18,89 €<br />

Arzt (Facharzt für Psychiatrie) 73,08 € 47,50 € 32,89 € 25,58 € 21,92 €<br />

gültig ab 01.05.2013<br />

Erforderliche Qualifikation Einzeln 2er 3er 4er 5er<br />

Heilerziehungspfleger, Logopäde, Beschäftigungstherapeut (oder vergl. Bildungsabschluss) 39,30 € 25,55 € 17,69 € 13,76 € 11,79 €<br />

Erzieher/Jugend- <strong>und</strong> Heimerzieher (oder vergleichbarer Bildungsabschluss) 47,97 € 31,18 € 21,58 € 16,79 € 14,39 €<br />

Heilpädagoge (oder vergleichbarer Bildungsabschluss) 47,97 € 31,18 € 21,58 € 16,79 € 14,39 €<br />

Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (oder vergleichbarer Bildungsabschluss) 54,33 € 35,31 € 24,45 € 19,01 € 16,30 €<br />

Lehrer (oder vergleichbarer Bildungsabschluss) 58,37 € 37,94 € 26,27 € 20,43 € 17,51 €<br />

Psychotherapeut (oder vergleichbarer Bildungsabschluss) 58,37 € 37,94 € 26,27 € 20,43 € 17,51 €<br />

Psychologe 64,72 € 42,07 € 29,12 € 22,65 € 19,42 €<br />

Arzt (Facharzt für Psychiatrie) 75,13 € 48,83 € 33,81 € 26,29 € 22,54 €


INDIVIDUELLE ZUSATZLEISTUNGEN im <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong> Marienpflege, Stand: 01.05.2012 Seite 2<br />

Die St<strong>und</strong>ensätze wurden von der Kommission <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfe Baden-Württemberg auf der Gr<strong>und</strong>lage der TVöD VKA<br />

berechnet <strong>und</strong> zuletzt am 30.04.2012 wie folgt erhöht: Erhöhung ab 01.05.2012 um 3,5 % <strong>und</strong> ab 01.05.2013 um 2,8 %. Die IZL-<br />

Sätze beinhalten die Bruttoaufwendungen des Arbeitgebers einschließlich pauschalierter Personalnebenkosten von 1,2 %,<br />

Gemeinkosten mit 20 % <strong>und</strong> Sachkosten (auch Fahrtkosten) mit 10 %. Die Entgeltsätze sind Verrechnungseinheit für eine<br />

Arbeitsst<strong>und</strong>e (60 Minuten) bei Individualleistung einschl. Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung. Sie reduzieren sich bei Leistungen in der Gruppe<br />

entsprechend der Anzahl der Teilnehmer. Je Teilnehmer reduziert sich der St<strong>und</strong>ensatz bei Leistungserbringung in der Zweier-Gruppe<br />

auf 65 %, Dreier-Gruppe auf 45 %, Vierer-Gruppe auf 35 %, Fünfer-Gruppe auf 30 % des Ausgangsst<strong>und</strong>ensatzes.<br />

Die Abrechnung der Individuellen Zusatzleistungen erfolgt zusammen mit dem Regelentgelt. Bei Abwesenheit (vgl. § 15 des<br />

Rahmenvertrages nach § 78f SGB VIII) können keine Individuellen Zusatzleistungen verrechnet werden. Die Vereinbarung von<br />

Entgelten für Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind, ist nur bei besonderem Hilfebedarf möglich.<br />

Die Marienpflege berechnet aufgr<strong>und</strong> der echten durchschnittlichen Bruttopersonalkosten der jeweiligen Berufsgruppe die oberen<br />

Werte.<br />

Ellwangen, den 07.05.2012<br />

Ralf Klein-Jung, Vorstand [120501 IZL Uebersicht St<strong>und</strong>ensatz]


INDIVIDUELLE ZUSATZLEISTUNGEN im <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong> Marienpflege, Stand: 01.05.2012 Seite 3<br />

Auszug aus Anlage 2 des RV 2007 Baden-Württemberg,<br />

verabschiedet 07.03.2008<br />

1 Verzeichnis der Individuellen Zusatzleistungen<br />

Die Individuellen Zusatzleistungen sind in diesem Verzeichnis festgelegt.<br />

Andere individuelle Zusatzleistungen können nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen vereinbart werden.<br />

1.1 Individuelle therapeutische, heilpädagogische, psychologische <strong>und</strong> sozialpädagogische Zusatzleistungen<br />

Pädagogische <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>ene therapeutische Leistungen sind wesentliche Bestandteile der Hilfe zur Erziehung (§ 27 Abs. 3 Satz 1 SGB<br />

VIII).<br />

So gehören auch therapeutische Verfahren zum Leistungsangebot. Der Einsatz von Therapien wird jedoch durch die primär pädagogische<br />

Zielsetzung, nämlich die Förderung der Entwicklung <strong>und</strong> der Erziehung zu einer eigenverantwortlichen <strong>und</strong> gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit,<br />

bestimmt. Der pädagogische Prozess soll durch (notwendige) therapeutische Leistungen unterstützt <strong>und</strong> gefördert werden.<br />

Die Feststellung der geeigneten Therapie <strong>und</strong> ihres Umfanges macht diagnostische Verfahren erforderlich.<br />

Therapien, die ausschließlich oder insbesondere der Heilung oder Linderung somatischer oder psychischer Störungen mit Krankheitswert dienen,<br />

sind nicht Leistungsbestandteil der Hilfe zur Erziehung. Solche Leistungen sind Gegenstand der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) oder<br />

anderer Sozialleistungsträger bzw. der Krankenhilfe (§ 40 SGB VIII).<br />

Individuelle Zusatzleistungen sind in diesem Bereich insbesondere:<br />

1. Therapeutische Hilfen<br />

z.B. Gesprächstherapie, Verhaltenstherapie, Gestalttherapie, Spieltherapie, Reittherapie, Musiktherapie<br />

2. Heilpädagogische Förderung<br />

z.B. heilpädagogische Übungsbehandlung, heilpädagogisches Werken, heilpädagogisches Reiten<br />

3. Förderung der Motorik<br />

z.B. Psychomotorik, Körperarbeit<br />

4. Rhythmik, Heileurythmie<br />

5. Sprachförderung, Logotherapie


INDIVIDUELLE ZUSATZLEISTUNGEN im <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong> Marienpflege, Stand: 01.05.2012 Seite 4<br />

6. Entspannungs- <strong>und</strong> Konzentrationstraining<br />

z.B. Autogenes Training<br />

7. sozialpädagogische Trainingsmaßnahmen<br />

z.B. Anti-Aggressions-Training<br />

8. über die allgemeine pädagogische Arbeit hinausgehende besondere pädagogische Leistungen bei akuter Fremd- <strong>und</strong><br />

Selbstgefährdung (besondere Krisenintervention)<br />

1.2 Individuelle Zusatzleistungen der Eltern- oder Familienarbeit <strong>und</strong> der Familientherapie nach allgemein anerkannten Verfahren <strong>und</strong><br />

Konzepten<br />

Leistungen in der Zusammenarbeit mit Eltern sind zum einen Teil der Regelleistung (Kontaktpflege) <strong>und</strong> zum anderen ein Teil der Individuellen<br />

Zusatzleistung (zielgerichtete Eltern- <strong>und</strong> Familienarbeit; Familientherapie).<br />

Individuelle Zusatzleistungen der Eltern- oder Familienarbeit <strong>und</strong> der Familientherapie umfassen die zielgerichteten, im Hilfeplan spezifisch zu<br />

vereinbarenden Beratungs- <strong>und</strong> Unterstützungs- <strong>und</strong> Therapieleistungen die sich auf den spezifischen Erziehungs- <strong>und</strong> Hilfebedarf des jungen<br />

Menschen in der Herkunftsfamilie beziehen, die zur Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie beitragen <strong>und</strong>/oder die<br />

positive Lebensbedingungen in der Familie <strong>und</strong> ihrem sozialen Umfeld erhalten oder schaffen.<br />

Individuelle Zusatzleistungen im Bereich der Eltern- oder Familienarbeit oder Familientherapie werden nach allgemein anerkannten Verfahren <strong>und</strong><br />

Konzepten geplant <strong>und</strong> durchgeführt.<br />

Sie umfassen insbesondere:<br />

1. Eltern- <strong>und</strong> Familienarbeit<br />

z.B. Beratungs- <strong>und</strong> Unterstützungsarbeit in der Einrichtung oder in der Herkunftsfamilie<br />

2. Familientherapie<br />

z.B. systemische Familientherapie<br />

3. Angebote der Eltern- <strong>und</strong> Familienbildung <strong>und</strong> Eltertrainings<br />

z.B. Elternseminare oder –kurse, Trainingsprogramme<br />

1.3 Individuelle Zusatzleistungen zur Unterstützung der schulischen Förderung, der Berufsfindung, Berufsvorbereitung, Ausbildung <strong>und</strong><br />

Beschäftigung<br />

Im Rahmen des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes zum 01.10.2005 wurde in § 10 Abs. 1 SGB VIII klargestellt, dass die<br />

Aufgaben der Schule durch das SGB VIII nicht berührt werden. Zu den Aufgaben der Schule gehört es, dafür zu sorgen, durch besondere


INDIVIDUELLE ZUSATZLEISTUNGEN im <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong> Marienpflege, Stand: 01.05.2012 Seite 5<br />

Fördermaßnahmen Hilfe zu leisten. Leistungen zur Unterstützung der schulischen Förderung durch die Jugendhilfe werden auf diesem<br />

Hintergr<strong>und</strong> durch die primär pädagogische Zielsetzung, nämlich die Förderung der Entwicklung <strong>und</strong> der Erziehung zu einer<br />

eigenverantwortlichen <strong>und</strong> gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, bestimmt.<br />

Leistungen der Ausbildung <strong>und</strong> Beschäftigung sind ein ebenfalls wichtiger Beitrag zur Sozialisation benachteiligter Jugendlicher. In den letzten<br />

Jahren haben sich verschiedene Formen der Kombination von Ausbildungs- <strong>und</strong> Beschäftigungsmaßnahmen entwickelt. § 27 Abs. 3 Satz 2<br />

SGB VIII verpflichtet im ambulanten wie stationären Bereich zur Vorhaltung von Hilfeformen, die die Hilfe zur Erziehung mit diesen Maßnahmen<br />

koppeln. Wenn keine Ausbildungs- <strong>und</strong> Beschäftigungsmaßnahmen nach SGB II oder III gewährt werden, ergeben sich Leistungsansprüche im<br />

Sinne von § 13 Abs. 2 SGB VIII. Individuelle Zusatzleistungen zur Unterstützung der schulischen Förderung, der Berufsfindung,<br />

Berufsvorbereitung, Ausbildung <strong>und</strong> Beschäftigung umfassen auf diesem Hintergr<strong>und</strong> alle erzieherisch bedingten zielgerichteten<br />

Integrationshilfen für die Vorbereitung <strong>und</strong> stützende Begleitung von schulischen <strong>und</strong> beruflichen Ausbildungen. Dazu gehören auch auf den<br />

jungen Menschen bezogene Leistungen der Berufsfindung <strong>und</strong> Berufsvorbereitung sowie Leistungen der kontinuierlichen Zusammenarbeit <strong>und</strong><br />

Abstimmung mit der externen Schule <strong>und</strong> dem externen Ausbildungs- oder Beschäftigungsbetrieb.<br />

Dazu gehören insbesondere:<br />

4. Unterstützung zur Teilhabe <strong>und</strong> Sicherung des Schul- oder Berufsausbildungsalltages<br />

z.B. besondere Betreuung <strong>und</strong> Begleitung eines Schülers oder Auszubildenden im Verlauf des Schulbesuchs oder der Ausbildung<br />

5. Unterstützung zur Erreichung eines ressourcenorientierten Schul- oder Berufsabschlusses<br />

z.B. Nachhilfe, Stütz- oder Fördermaßnahmen.<br />

2 Entgelte<br />

Das Entgelt für Individuelle Zusatzleistungen ist die leistungsgerechte Vergütung für individuelle, im Hilfeplan vereinbarte Leistungen im Einzelfall.<br />

Die Entgelte für die Individuellen Zusatzleistungen sind in diesem Verzeichnis festgelegt.<br />

Entgelte für Leistungsmodule nach § 12 Abs. 1b RV werden im Rahmen der Leistungs- <strong>und</strong> Entgeltverhandlung vereinbart.<br />

Die hier genannten Entgeltspannen bilden den verbindlichen Rahmen für die Vereinbarung Individueller Zusatzleistungen, wenn die Individuellen<br />

Zusatzleistungen von Fachkräften entsprechend nachgenannter Qualifikationen erbracht werden. Werden Individuelle Zusatzleistungen von<br />

anderen Personen erbracht, können auch St<strong>und</strong>ensätze außerhalb der unten genannten Entgeltspannen vereinbart werden. Für die Berechnung<br />

der St<strong>und</strong>ensätze ist maßgeblich, welche erforderliche Qualifikation für die Erbringung der Individuellen Zusatzleistung vereinbart wurde.<br />

Mit den festgelegten Entgeltsätzen sind alle Aufwendungen des Leistungserbringers/Leistungsnehmers einschließlich der Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung<br />

sowie der notwendigen Leistungsdokumentation abgedeckt.


Anlage 1<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen<br />

für Individuelle Zusatzleistungen<br />

in Form von<br />

Leistungsmodulen<br />

(Stand: 01.03.2012)<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugenddorf</strong> Marienpflege<br />

Dalkinger Str. 2<br />

73479 Ellwangen<br />

Tel. 07961 884-0<br />

E-Mail: info@marienpflege.de<br />

Internet: www.marienpflege.de<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach §34 SGB VIII, Anlage 1 „Leistungsmodule“ Seite 1/10


Leistungsmodule, Marienpflege Ellwangen gültig ab 01.03.2012<br />

Gliederung<br />

Leistungsbeschreibung für Leistungsmodule....................................................... 3<br />

Vorbemerkung zu allen Leistungsmodulen ........................................................... 3<br />

1. Modul Eltern- <strong>und</strong> Familienarbeit ....................................................................... 3<br />

1.1 Zielgruppe.................................................................................................... 3<br />

1.2 Ziele............................................................................................................. 3<br />

1.3 Leistungen ................................................................................................... 3<br />

1.4 Personal/Umfang/Laufzeit............................................................................ 3<br />

2. Modul Essstörungen........................................................................................ 4<br />

2.1 Zielgruppe.................................................................................................... 4<br />

2.2 Ziele............................................................................................................. 4<br />

2.3 Leistungen ................................................................................................... 4<br />

2.4 Personal/Umfang/Laufzeit............................................................................ 5<br />

3. Modul <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche mit besonderen Kommunikations- <strong>und</strong><br />

Beziehungsstörungen ..................................................................................... 6<br />

3.1 Zielgruppe.................................................................................................... 6<br />

3.2 Ziele............................................................................................................. 6<br />

3.3 Leistungen ................................................................................................... 6<br />

3.4 Personal/Umfang/Laufzeit............................................................................ 7<br />

4. Modul Kleinkind ............................................................................................... 8<br />

4.1 Zielgruppe.................................................................................................... 8<br />

4.2 Ziele............................................................................................................. 8<br />

4.3 Leistungen ................................................................................................... 8<br />

4.4 Personal/Umfang/Laufzeit............................................................................ 8<br />

5. Modul Sozialintegratives Training .................................................................. 9<br />

5.1 Zielgruppe.................................................................................................... 9<br />

5.2 Ziele............................................................................................................. 9<br />

5.3 Leistungen ................................................................................................... 9<br />

5.4 Personal/Umfang/Laufzeit.......................................................................... 10<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach §34 SGB VIII, Anlage 1 „Leistungsmodule“ Seite 2/10


Leistungsmodule, Marienpflege Ellwangen gültig ab 01.03.2012<br />

Leistungsbeschreibung für Leistungsmodule<br />

Vorbemerkung zu allen Leistungsmodulen<br />

Gemäß §10 SGB VIII ist im Vorfeld aller Maßnahmen generell zu prüfen, ob andere<br />

Leistungsträger vorrangig leistungspflichtig sind. Alle nachfolgend genannten Modulleistungen<br />

gehen über die bislang beschriebenen Regelleistungen hinaus <strong>und</strong> sind<br />

individuelle zusätzliche Leistungen.<br />

1. Modul Eltern- <strong>und</strong> Familienarbeit<br />

Die systemische Eltern- <strong>und</strong> Familienarbeit geht über die „Kontaktpflege“ nach §6<br />

Abs. 2 b RV 2007 hinaus.<br />

1.1 Zielgruppe<br />

Familien, die motiviert sowie zeitlich <strong>und</strong> räumlich in der Lage sind, intensiv an<br />

der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Familie mitzuarbeiten<br />

Familien in Trennungs- <strong>und</strong> Scheidungssituationen<br />

1.2 Ziele<br />

Verbesserung der Erziehungs- <strong>und</strong> Entwicklungsbedingungen in der Familie<br />

Förderung/Klärung der Beziehungen des jungen Menschen zur Herkunftsfamilie<br />

(Eltern, Geschwistern u.a.)<br />

1.3 Leistungen<br />

Entwicklung eines funktionsfähigen Erziehungssystems<br />

Mit Hilfe von systemischen Instrumenten wird an der Entwicklung eines funktionsfähigen<br />

Erziehungssystems gearbeitet. Ziel ist eine gemeinsame kooperative erzieherische<br />

Haltung mit möglichst wenigen Konkurrenzgefühlen zu entwickeln.<br />

Stabilisierung <strong>und</strong> Neustrukturierung des Familiensystems durch interne<br />

systemische Intervention <strong>und</strong> Beratung<br />

Eine Entwicklung <strong>und</strong> Neustrukturierung des (erweiterten) familiären Bezugssystems<br />

ist in der Regel sinnvoll <strong>und</strong> notwendig <strong>und</strong> wird deshalb angestrebt. Dies erfolgt mit<br />

systemischen Therapieinstrumenten mit der ganzen Bezugsfamilie.<br />

Bei Trennung <strong>und</strong> Scheidung wird der außerhalb des Bezugssystems lebende Eltern-/<br />

Familienteil so weit möglich zeitweise einbezogen.<br />

1.4 Personal/Umfang/Laufzeit<br />

Leistung Personal Zeit<br />

Systemische Eltern- <strong>und</strong> Familienarbeit<br />

Laufzeit: 12 Monate<br />

höher qualifizierte<br />

Mitarbeitende<br />

1,5 Std. x 12 Monate<br />

= 18 Std.<br />

18 St<strong>und</strong>en<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach §34 SGB VIII, Anlage 1 „Leistungsmodule“ Seite 3/10


Leistungsmodule, Marienpflege Ellwangen gültig ab 01.03.2012<br />

2. Modul Essstörungen<br />

2.1 Zielgruppe<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche mit Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Adipositas, Binge-<br />

Eating), die durch einen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendpsychiater diagnostiziert (ICD 10 - F 50)<br />

ist <strong>und</strong> bei denen die medizinische Indikation nicht mehr im Vordergr<strong>und</strong> steht.<br />

2.2 Ziele<br />

Gewichtszunahme/Gewichtsabnahme<br />

ges<strong>und</strong>es Essverhalten<br />

Erweiterung der Sozialen Kompetenzen<br />

Auflösen von destruktiver Selbstisolation<br />

Aufbau von Selbstwert<br />

2.3 Leistungen<br />

Intensive individuelle Betreuung<br />

Wochenstrukturierungsplan bezüglich Essenszeiten, verpflichtenden Gruppenaktivitäten,<br />

Frei- <strong>und</strong> Entspannungszeiten, der im Alltag regelmäßig reflektiert <strong>und</strong> kontrolliert<br />

wird.<br />

Ausreichend Zeit für Gespräche aufgr<strong>und</strong> des erhöhten Gesprächsbedarfs.<br />

Esstraining: Der junge Mensch übt mit Unterstützung <strong>und</strong> Begleitung einer Fachkraft<br />

die Einnahme einer Zwischenmahlzeit in einem Café oder einer Hauptmahlzeit in<br />

einem Restaurant. Die hier auftretenden Gefühle werden in einem Gespräch reflektiert<br />

<strong>und</strong> weitere Übungsfelder werden daraus entwickelt.<br />

Beratung <strong>und</strong> Training in Kleingruppen<br />

Kochkurse<br />

In regelmäßig durchgeführten Kochkursen werden den <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

theoretische Inhalte bezüglich ausgewogener Ernährung im Blick auf den Energiegehalt<br />

der Speisen, Hauptnährstoffen, Vitaminen <strong>und</strong> den wichtigsten Mineralstoffen<br />

vermittelt. Sie setzen sich mit der Auswahl <strong>und</strong> Zubereitung von Haupt- <strong>und</strong> Zwischenmahlzeiten<br />

auseinander <strong>und</strong> erfahren Anleitung beim kreativen Anrichten der<br />

einzelnen Speisen. Hierbei soll die Erfahrung von Lust <strong>und</strong> Genuss beim Umgang<br />

<strong>und</strong> Verzehr von Lebensmitteln geweckt werden.<br />

Freizeitgestaltung:<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche mit Essstörungen neigen zur Selbstisolierung. Durch freiwillige<br />

<strong>und</strong> verpflichtende Freizeitangebote können die <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen neue<br />

Erfahrungen mit sich <strong>und</strong> im Miteinander machen.<br />

Gruppenberatung/Therapie:<br />

In regelmäßigen Abständen treffen sich betroffene <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche um mit<br />

dem Thema Essstörungen zu arbeiten. Hierbei werden die Ressourcen <strong>und</strong> Energien<br />

der Gruppe für den therapeutischen Prozess genutzt.<br />

Individuelle heilpädagogische, psychologische <strong>und</strong> therapeutische Hilfen<br />

Der junge Mensch erhält eine individuelle unterstützende Förderung durch höher<br />

qualifizierte MitarbeiterInnen. Aufgr<strong>und</strong> vielfältiger Zusatzausbildungen der MitarbeiterInnen<br />

kann ein breites Spektrum an Hilfen angeboten werden, z.B.<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach §34 SGB VIII, Anlage 1 „Leistungsmodule“ Seite 4/10


Leistungsmodule, Marienpflege Ellwangen gültig ab 01.03.2012<br />

Systemische Beratung/Therapie<br />

Heilpädagogisches Reiten / Voltigieren<br />

Kunsttherapie<br />

Musiktherapie<br />

Heilpädagogische Einzelförderung<br />

Gesprächstherapie<br />

Eltern- <strong>und</strong> Familienarbeit/Familientherapie<br />

Die Eltern/Familien, die mit dem Thema Essstörung konfrontiert sind, haben erlebt,<br />

dass sie ihre familiären Strukturen einschneidend verändert haben. Dies wirkt sich<br />

auch auf die Familienatmosphäre <strong>und</strong> den familiären Umgang miteinander aus. Die<br />

im Kontext der Essstörung veränderten Muster innerhalb der Familie gilt es in der<br />

Familienberatung zu überprüfen <strong>und</strong> ggf. so zu verändern, dass alle Familienmitglieder<br />

gut damit zurecht kommen.<br />

Begleitete strukturierte Elternkontakte in der Einrichtung<br />

intensive Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung der Wochenend- <strong>und</strong> Ferienheimfahrten mit<br />

den Eltern<br />

Hausbesuche in den Herkunftsfamilien<br />

Familienberatung<br />

bei Rückführung: Intensive Vorbereitung der Gesamtfamilie auf die bevorstehende<br />

Rückkehr des jungen Menschen in den familiären Haushalt unter Einbeziehung<br />

der relevanten Helfersysteme.<br />

2.4 Personal/Umfang/Laufzeit<br />

Leistung Personal Zeit<br />

Einzelzuwendung im Grup- Pädagogische/r<br />

1 Std. x 185 Tage pro<br />

penalltag<br />

Mitarbeiter/in<br />

Jahr = 185 Std.<br />

Individuelle Förderung höher qualifizierte/r 1,5 Std. x 40 Wochen<br />

Mitarbeiter/in<br />

= 60 Std.<br />

Systemische Familienbera- höher qualifizierte/r 2,5 Std. x 12 Termine /<br />

tung<br />

Mitarbeiter/in<br />

Jahr = 30 Std.<br />

Gesamt 275 St<strong>und</strong>en/ Jahr<br />

Laufzeit: 12 Monate<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach §34 SGB VIII, Anlage 1 „Leistungsmodule“ Seite 5/10


Leistungsmodule, Marienpflege Ellwangen gültig ab 01.03.2012<br />

3. Modul <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche mit besonderen<br />

Kommunikations- <strong>und</strong> Beziehungsstörungen<br />

3.1 Zielgruppe<br />

Zielgruppe sind <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche mit tief greifenden Entwicklungsstörungen,<br />

denen komplexe Störungen des Zentralnervensystems, insbesondere im Bereich der<br />

Wahrnehmungsverarbeitung, zugr<strong>und</strong>e liegen (z.B. autistische Störungsbilder wie<br />

autistisches Syndrom, High-functioning-Autismus, Asperger-Syndrom). Deren Auswirkungen<br />

behindern auf vielfältige Weise die Beziehungen zur Umwelt, die Teilnahme<br />

am Leben in der Gemeinschaft <strong>und</strong> die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft,<br />

da sowohl kognitive als auch sprachliche, motorische, emotionale <strong>und</strong> interaktionale<br />

Funktionen betroffen sind.<br />

3.2 Ziele<br />

Soziale Interaktionsfähigkeit <strong>und</strong> Teilnahme am Leben in Gemeinschaft<br />

3.3 Leistungen<br />

Intensive individuelle Betreuung<br />

Die <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen können Regeln in zwischenmenschlichen Beziehungen<br />

nur unter großen Schwierigkeiten befolgen. Dennoch sind sie nicht in dem Sinne<br />

asozial, dass sie nach antisozialen Normen oder Eingebungen handeln. Eher stehen<br />

sie den Regeln der Psychologie des Sozialen verständnislos gegenüber. Im Mittelpunkt<br />

der pädagogisch-therapeutischen Arbeit steht der Gedanke der Integration <strong>und</strong><br />

Teilhabe an der Gesellschaft.<br />

Auch die Fähigkeiten im lebenspraktischen Bereich sind meist deutlich eingeschränkt.<br />

Dies betrifft, je nach Alter mehr oder weniger, den Umgang mit Geld, die<br />

Vorsorge für die eigene Ges<strong>und</strong>heit, die Fähigkeit die eigenen Erkrankungen oder<br />

Störungen realistisch einzuschätzen, sich in einer neuen Umgebung zurecht zu finden,<br />

komplexe Alltagsabläufe zu bewältigen sowie eine meist sehr einseitige Freizeitgestaltung.<br />

Schwerpunkte sind:<br />

Wecken von Interesse an sozialer Interaktion,<br />

Hilfe zum Verständnis sozialer Regeln<br />

Schaffung eines Raumes für soziale Erfahrungen im zwischenmenschlichen Bereich.<br />

Ein sprachvermitteltes Training zum Verständnis sozialer Situationen <strong>und</strong> Interaktionen<br />

Reflektion von krisenhaft verlaufenen Interaktionen, Erarbeitung alternativer Verhaltensweisen<br />

<strong>und</strong> Einüben derselben<br />

Ressourcen- <strong>und</strong> entwicklungsorientierte pädagogische Arbeit im Alltag;<br />

Einzelarbeit <strong>und</strong> Training lebenspraktischer Fähigkeiten;<br />

Eine wertschätzende Akzeptanz der individuellen Entwicklungsgrenzen.<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach §34 SGB VIII, Anlage 1 „Leistungsmodule“ Seite 6/10


Leistungsmodule, Marienpflege Ellwangen gültig ab 01.03.2012<br />

Individuelle heilpädagogische, psychologische <strong>und</strong> therapeutische Hilfen<br />

Entsprechend der Diagnose erhält der junge Mensch eine individuelle unterstützende<br />

Förderung durch höher qualifizierte MitarbeiterInnen. Aufgr<strong>und</strong> vielfältiger Zusatzausbildungen<br />

der MitarbeiterInnen kann ein breites Spektrum an Fördermaßnahmen<br />

angeboten werden im Sinne des §27 Abs. 3 SGB VIII, z.B.<br />

Verhaltenstherapeutische Verfahren<br />

Systemische Beratung <strong>und</strong> Therapie<br />

Spieltherapie<br />

Gesprächstherapeutische Verfahren<br />

Psychomotorik/ Körpertherapeutische Verfahren<br />

Kunsttherapie<br />

Musiktherapie<br />

Heilpädagogisches Reiten / Voltigieren<br />

Eltern- <strong>und</strong> Familienarbeit/Familientherapie<br />

Die Zusammenarbeit mit den Eltern bzw. den Familien der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

ist uns ein großes Anliegen, da wir wissen, wie wichtig familiäre Wurzeln <strong>und</strong> die<br />

Auseinandersetzung mit den eigenen Familienstrukturen sind. Im Hinblick auf Erhalt<br />

<strong>und</strong> Stärkung des familiären Systems sowie eine evtl. geplante Rückkehr in dieses<br />

bieten wir, ergänzend zu den Regelleistungen, folgendes an:<br />

Hospitation der Eltern in der Gruppe. Unter Begleitung von höher qualifizierten<br />

MitarbeiterInnen lernen die Eltern einen bestmöglichen Umgang mit ihrem Kind.<br />

Sie werden in erfolgreichen Erziehungs- <strong>und</strong> Verstärkerprogrammen angeleitet<br />

<strong>und</strong> dabei unterstützt, diese Modelle auch im häuslichen Umfeld umzusetzen;<br />

Intensive Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung der Wochenend- <strong>und</strong> Ferienheimfahrten mit<br />

den Eltern;<br />

Begleitete Besuche innerhalb <strong>und</strong> auch außerhalb der Einrichtung <strong>und</strong> Hausbesuche<br />

durch die MitarbeiterInnen der Gruppe;<br />

Symptom- <strong>und</strong> lösungsorientierte Elternberatung bzw. Familientherapie;<br />

Bei Rückführung: Intensive Vorbereitung der Gesamtfamilie auf die bevorstehende<br />

Rückkehr des jungen Menschen in den familiären Haushalt unter Einbeziehung<br />

der relevanten Helfersysteme.<br />

3.4 Personal/Umfang/Laufzeit<br />

Leistung Personal Zeit<br />

Einzelzuwendung im Gruppen- Pädagogische/r 1,0 Std. x 185 Tage pro<br />

alltag <strong>und</strong> bei Nichtbeschulbarkeit Mitarbeiter/in Jahr = 185 Std.<br />

Individuelle Förderung höher qualifizierte/r 2 Std. x 40 Wochen pro<br />

Mitarbeiter/in Jahr = 80 Std.<br />

Systemische Familienberatung höher qualifizierte/r 2,5 Std. x 12 Termine pro<br />

Mitarbeiter/in Jahr = 30 Std.<br />

Begleitete Hospitation höher qualifizierte/r 2 Std. x 6 Termine pro<br />

Mitarbeiter/in Jahr = 12 Std.<br />

Gesamt 307 Std. /Jahr<br />

Laufzeit: 12 Monate<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach §34 SGB VIII, Anlage 1 „Leistungsmodule“ Seite 7/10


Leistungsmodule, Marienpflege Ellwangen gültig ab 01.03.2012<br />

4. Modul Kleinkind<br />

4.1 Zielgruppe<br />

In der Regel kommen kleine <strong>Kinder</strong> nur aus schwerwiegenden Gründen ins Heim<br />

<strong>und</strong> wenn die Unterbringung in einer Pflegefamilie nicht indiziert ist. Meist handelt es<br />

sich um <strong>Kinder</strong> aus äußerst belastenden Familienbedingungen, die im Rahmen einer<br />

Krisenintervention untergebracht werden.<br />

<strong>Kinder</strong> mit traumatisierenden Erfahrungen durch massive <strong>und</strong> dauerhafte Vernachlässigung,<br />

Misshandlungen oder sexuelle Übergriffe.<br />

<strong>Kinder</strong> mit Entwicklungsdefiziten, mangelndem Selbstwertgefühl oder angehenden<br />

Persönlichkeitsentwicklungsstörungen.<br />

<strong>Kinder</strong> mit unsicherer Bindung.<br />

<strong>Kinder</strong>, deren Eltern aufgr<strong>und</strong> stationärer Behandlungen oder Inhaftierung vorübergehend<br />

nicht selbst für ihre <strong>Kinder</strong> sorgen können<br />

Geschwisterkinder: Bei Aufnahme mehrerer Geschwisterkinder, da sie nicht in<br />

verschiedene Familien oder Einrichtungen getrennt werden können.<br />

<strong>Kinder</strong> von 0-3 Jahren<br />

4.2 Ziele<br />

Sicherstellung des erhöhten Betreuungs- <strong>und</strong> Pflegebedarfs<br />

Schaffen einer Gr<strong>und</strong>lage für eine ges<strong>und</strong>e körperliche, geistige <strong>und</strong> seelische<br />

Entwicklung<br />

Förderung des familiären Zusammenhaltes der Geschwisterkinder<br />

4.3 Leistungen<br />

Die Gruppe im Heim mit den professionellen Bezugspersonen ermöglicht korrigierende,<br />

neue Erfahrungen. Es kann sich das Vertrauen aufbauen, dass andere Menschen<br />

nicht belastend, vernachlässigend oder bedrohlich sind. Damit die Erwachsenen<br />

als zugewandt, hilfreich <strong>und</strong> gleich bleibend zuverlässig erlebt werden können,<br />

sind garantierte Zeiten für Einzelbetreuung für Ernährung, Pflege <strong>und</strong> Durchführung<br />

der Vorsorgeuntersuchungen unerlässlich.<br />

Der ritualisierte <strong>und</strong> strukturierte Alltag bietet nicht nur verlässliche Versorgung, Pflege<br />

<strong>und</strong> Ernährung, sondern im Miteinander von Bezugsperson <strong>und</strong> Kleinkind bzw.<br />

von Gruppenkindern <strong>und</strong> Kleinkind kann ein Gefühl von Sicherheit erlebt werden als<br />

Gr<strong>und</strong>lage für eine positive Entwicklung.<br />

Die Kleinkinder werden in einer Gruppe betreut, in der die MitarbeiterInnen Erfahrung<br />

mit dieser Altersgruppe mitbringen <strong>und</strong> die durch Ausstattung <strong>und</strong> Atmosphäre die<br />

altersentsprechenden Entwicklungsanreize bietet.<br />

4.4 Personal/Umfang/Laufzeit<br />

Leistung Personal Zeit<br />

Vormittagsbetreuung an 46<br />

Schultagen<br />

Pädagogische/r<br />

Mitarbeiter/in<br />

Laufzeit: 12 Monate, berechnet mit Teiler 4<br />

3,5 Std. x 185 Schultage=<br />

648 Std.<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach §34 SGB VIII, Anlage 1 „Leistungsmodule“ Seite 8/10


Leistungsmodule, Marienpflege Ellwangen gültig ab 01.03.2012<br />

5. Modul Sozialintegratives Training<br />

5.1 Zielgruppe<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche, die im Umgang mit Anderen erhebliche Schwierigkeiten haben,<br />

so dass sie einer besonderen Unterstützung bedürfen, die über die Regelbetreuung<br />

hinausgeht. Die Schwierigkeiten zeigen sich in extremen Auffälligkeiten,<br />

z.B. besonders aggressiven <strong>und</strong> grenzüberschreitenden Verhaltensweisen oder im<br />

anderen Extrem durch besondere Schüchternheit <strong>und</strong> Selbstunsicherheit <strong>und</strong> die<br />

Tendenz, ständig in Opferrollen zu geraten.<br />

5.2 Ziele<br />

Mit Hilfe dieses Moduls sollen Eskalationen verhindert <strong>und</strong> der Verbleib in einer Regelgruppe<br />

ermöglicht bzw. die Verlegung in eine Spezialgruppe vermieden werden.<br />

Lerninhalte ergeben sich auch aus den Anforderungen des Alltages. Die Erfahrung,<br />

den Alltag gemeistert zu haben, gibt neuen Lebensoptimismus. Diese Erlebnisse ermöglichen<br />

den Jugendlichen, innerhalb ihrer Lebensbezüge Perspektiven zu entwickeln<br />

<strong>und</strong> dafür notwendige Wege einzuschlagen.<br />

Diese Integration setzt vor allem soziale Kompetenzen voraus, die für ein verträgliches<br />

<strong>und</strong> angemessenes Miteinander erforderlich sind.<br />

5.3 Leistungen<br />

Intensive individuelle Betreuung in enger Anbindung an den Gruppenalltag<br />

spezielle Strukturhilfen im Alltag, lerntheoretisch ausgerichtete Verhaltenspläne<br />

ressourcenorientierte Pädagogik: gezielte Förderung von Begabungen, die nicht<br />

über gruppenübergreifende Angebote abgedeckt werden können<br />

Gespräche zur Aufarbeitung von life-events (belastende Ereignisse wie heftige<br />

Konflikte, kriminelle Handlungen)<br />

Einüben von hilfreichen Konfliktlösungsstrategien<br />

Einüben sozialer Kompetenzen in Kleingruppen<br />

Das Soziale Kompetenztraining erfolgt mittels handlungs- <strong>und</strong> erlebnisorientierter<br />

Elemente. Erlebnispädagogische Elemente halten wir für die Entwicklung von sozialen<br />

Kompetenzen besonders geeignet, da durch Erfahrungen aus erster Hand Einsichten<br />

gefördert werden, die auf andere Situationen übertragen werden können. Mit<br />

dem erlebnispädagogischen Ansatz steigen die Chancen, dass junge Menschen ihr<br />

Leben eigenverantwortlicher, selbständiger <strong>und</strong> zufriedener in die Hand nehmen.<br />

Erlebnisorientierte <strong>und</strong> natursportliche Aktivitäten konfrontieren den Jugendlichen mit<br />

unbekannten Anforderungen, die er unter Begleitung des Betreuers bewältigt. Diese<br />

positiven Erlebnisse vermitteln als Lernerfahrung Selbstvertrauen <strong>und</strong> stärken das<br />

Selbstwertgefühl. Die Jugendlichen benötigen diese "Ich-kann-Erlebnisse", "Ich pack<br />

es" <strong>und</strong> "Ich bin etwas wert". Die Selbstwirksamkeit kann erfolgreich erfahren werden.<br />

Bei Jugendlichen mit Gewaltneigung kann die Kleingruppenarbeit z.B. auch als<br />

Anti-Aggressivitäts-Training oder Coolness-Training durchgeführt werden.<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach §34 SGB VIII, Anlage 1 „Leistungsmodule“ Seite 9/10


Leistungsmodule, Marienpflege Ellwangen gültig ab 01.03.2012<br />

Subsystemarbeit<br />

Mit Unterstützung der höher qualifizierten MitarbeiterInnen wird der Erziehungsprozess<br />

regelmäßig mit einem Bezugserzieher <strong>und</strong> dem jungen Menschen gemeinsam<br />

reflektiert <strong>und</strong> modifiziert:<br />

auf der Inhaltsebene als regelmäßige Reflexion <strong>und</strong> Überprüfung der Wirkung<br />

einzelner pädagogischer Interventionen,<br />

auf der Beziehungsebene als Entwicklung einer für das pädagogische Handeln<br />

möglichst wirkungsvollen Beziehung zwischen dem jungen Menschen <strong>und</strong> der<br />

Erziehungsperson unter Anwendung von systemischen Instrumenten.<br />

Dieses Angebot erfolgt in enger Anbindung an die pädagogische Arbeit in der Gruppe.<br />

5.4 Personal/Umfang/Laufzeit<br />

Leistung Personelle Ausstattung Zeit<br />

Intensive individuel- Pädagogische/r<br />

2 Std. x 18 Wochen = 36 Std.<br />

le Betreuung Mitarbeiter/in<br />

Training in Klein- Pädagogische/r<br />

2 Wochenenden à 20 Std. =<br />

gruppen<br />

Mitarbeiter/in<br />

40 Std.<br />

6 Termine à 2 Std. = 12 Std.<br />

Erlebnispädagoge/ Gesamt:<br />

Erlebnispädagogin 52 Std. in 4er Gruppen = 13<br />

St<strong>und</strong>en/ je Kind/Jugendlicher<br />

Subsystemarbeit höher qualifizierte/r 5 Termine à 1,0 St<strong>und</strong>en= 5<br />

Mitarbeiter/in<br />

Std.<br />

Gesamt 93 St<strong>und</strong>en für jedes Kind/<br />

Jugendlichen = 54 St<strong>und</strong>en<br />

MitarbeiterInnenaufwand<br />

Die Leistungen dieses Moduls werden in einem Zeitraum von einem halben Jahr erbracht.<br />

Leistungsvereinbarung stationäre Hilfen nach §34 SGB VIII, Anlage 1 „Leistungsmodule“ Seite 10/10


Preise für Heilpädagogisches Reiten in der Marienpflege<br />

Neue Preise ab 01.03.2012<br />

Kalkulatorischer St<strong>und</strong>enpreis Preis je Kind bei Gruppengröße von ...<br />

Dauer 1 (100%) 2 (65%) 3 (45%) 4 (35%)<br />

Heilpädagogische Reittherapie 60 Minuten 60,00 €<br />

... In 2er Gruppe 60 Minuten - €<br />

39,00 €<br />

... in 3er oder 4er Gruppe 60 Minuten 27,00 €<br />

... in 3er oder 4er Gruppe 60 Minuten 21,00 €<br />

Preis pro Einheit Preis je Kind bei Gruppengröße von ...<br />

Dauer 1 (100%) 2 (65%) 3 (45%) 4 (35%)<br />

Heilpädagogische Reittherapie 45 Minuten 45,00 €<br />

... In 2er Gruppe 60 Minuten 60,00 €<br />

39,00 €<br />

... in 3er Gruppe 90 Minuten 40,50 €<br />

... in 4er Gruppe 90 Minuten 31,50 €<br />

Abrechnung nach den tatsächlich erbrachten <strong>und</strong> dokumentierten Einheiten<br />

Die Staffelung der St<strong>und</strong>ensätze nach Teilnehmerzahl entspricht dem Rahmenvertrag<br />

Baden-Württemberg, Anlage 2 / Indiv. Zusatzleistungen<br />

St<strong>und</strong>ensatz Herleitung<br />

Sr. Marie-Sophie IZL 45,00 €<br />

zusätzliche Sachkosten Pferd 15,00 €<br />

60,00 €<br />

Reitunterricht (Freizeit) durch die Betreiberin des Pferdehofes<br />

18,00 € pro 60 Minuten in der Dreiergruppe<br />

27,00 € pro 60 Minuten in der Dreiergruppe<br />

54,00 € pro 60 Minuten einzeln<br />

01.03.2012 R. Klein-Jung<br />

www.marienpflege.de<br />

Suchwort: Reiten

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