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SEITE 9 VON 9 dem Vorbehalt <strong>des</strong> Abschlusses der Redaktionsverhandlungen stehen; von Angaben für das<br />

Jahr 2009 wird zunächst abgesehen.<br />

Für den Zusatzbeitrag zur freiwilligen Versicherung nach Maßgabe <strong>des</strong> § 39 Abs. 1 ATV<br />

gelten vorläufig folgende Grenzbeträge; der Klammerzusatz bezieht sich jeweils auf den Monat<br />

der Zahlung der Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD:<br />

Abrechnungsverband West<br />

Abrechnungsverband<br />

Ost<br />

ab 1. Januar 2008<br />

1. Januar bis<br />

31. März 2008<br />

ab 1. April 2008<br />

5.881,06 € 5.439,98 € 5.881,06 €<br />

(9.409,70 €) (8.527,54 €)<br />

Für die zusätzliche Umlage zur Pflichtversicherung nach Maßgabe <strong>des</strong> § 39 Abs. 2 ATV<br />

ergeben sich vorläufig folgende Grenzbeträge; der Klammerzusatz bezieht sich jeweils auf<br />

den Monat der Zahlung der Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD:<br />

Abrechnungsverband West<br />

Abrechnungsverband<br />

Ost<br />

ab 1. Januar 2008<br />

1. Januar bis<br />

31. März 2008<br />

ab 1. April 2008<br />

5.934,06 € 5.527,91 € 5.756,05 €<br />

(9.494,51 €)<br />

(8.346,27 €)<br />

Im Auftrag<br />

Bredendiek

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