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living in the ghetto - A.b.-Verein

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F REIZEITBESTIMMUNGEN<br />

1. Wir gehen davon aus, dass die Teilnehmer unserer Freizeiten bereit s<strong>in</strong>d, sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e christliche<br />

Lebensgeme<strong>in</strong>schaft e<strong>in</strong>zuordnen und sich nicht vom geme<strong>in</strong>samen Programm ausschließen.<br />

2. Anmeldung Mit der Freizeitanmeldung, welche ausschließlich schriftlich mit dem vorgedruckten<br />

Anmeldeformular erfolgen muss, erkennt die Teilnehmer<strong>in</strong>/der Teilnehmer (soweit<br />

diese/dieser m<strong>in</strong>derjährig ist, durch ihren/se<strong>in</strong>en gesetzlichen Vertreter) diese Freizeitbestimmungen<br />

an.<br />

3. Zahlungsbed<strong>in</strong>gungen Nach Erhalt der Freizeitbestätigung kann die Freizeitleitung e<strong>in</strong>e<br />

angemessene Anzahlung von m<strong>in</strong>destens 10 %, jedoch m<strong>in</strong>destens 25,00 € bis maximal<br />

250,00 € gegen Aushändigung e<strong>in</strong>es Reisepreissicherungssche<strong>in</strong>s anfordern. Der gesamte Freizeitpreis<br />

(Anzahlung und Restbetrag) ist zwei Wochen vor Freizeitbeg<strong>in</strong>n, jedoch frühestens<br />

nach erfolgter Anmeldebestätigung fällig.<br />

4. Rücktritt der Teilnehmer<strong>in</strong>/des Teilnehmers Tritt die Teilnehmer<strong>in</strong>/der Teilnehmer vor<br />

Freizeitbeg<strong>in</strong>n zurück oder die Freizeit nicht an, steht dem Freizeitveranstalter e<strong>in</strong>e pauschale<br />

Entschädigung zu. Diese beträgt: Bei e<strong>in</strong>em Rücktritt bis 30 Tage vor Freizeitbeg<strong>in</strong>n 10 %,<br />

jedoch m<strong>in</strong>destens 25,00 € Bearbeitungskosten; zwischen dem 29. und 15. Tag vor<br />

Freizeitbeg<strong>in</strong>n 30 % des Freizeitpreises; vom 14. Tag bis 7. Tag vor Freizeitbeg<strong>in</strong>n 60 % des<br />

Freizeitpreises; vom 6. Tag bis zum Reisebeg<strong>in</strong>n 90 % des Freizeitpreises.<br />

4.1. Bis zum Freizeitbeg<strong>in</strong>n kann die Teilnehmer<strong>in</strong>/der Teilnehmer verlangen, dass statt<br />

ihrer/se<strong>in</strong>er e<strong>in</strong> Dritter als Teilnehmer e<strong>in</strong>tritt. Die Freizeitleitung kann dem E<strong>in</strong>tritt des Dritten<br />

widersprechen, wenn se<strong>in</strong>er Teilnahme gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt e<strong>in</strong><br />

Dritter <strong>in</strong> den Vertrag e<strong>in</strong>, so haften er und die/der ursprüngliche Teilnehmer/<strong>in</strong> dem<br />

Freizeitveranstalter als Gesamtschuldner für den Freizeitpreis.<br />

5. Nicht <strong>in</strong> Anspruch genommene Leistungen Nimmt die Teilnehmer<strong>in</strong>/der Teilnehmer e<strong>in</strong>zelne<br />

Freizeitleistungen <strong>in</strong>folge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen<br />

Gründen nicht <strong>in</strong> Anspruch, so besteht von Seiten der Teilnehmer<strong>in</strong>/des Teilnehmers ke<strong>in</strong> Anspruch<br />

auf anteilige Rückerstattung. Der Veranstalter bezahlt an die Teilnehmer<strong>in</strong>/den Teilnehmer<br />

ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den e<strong>in</strong>zelnen Leistungsträgern<br />

tatsächlich an den Veranstalter zurückerstattet worden s<strong>in</strong>d.<br />

6. Rücktritt durch den Veranstalter Der Veranstalter kann <strong>in</strong> folgenden Fällen vor Antritt der<br />

Freizeit von der Freizeitmaßnahme zurücktreten oder nach Antritt der Freizeit diese beenden:<br />

a) Bis 4 Wochen vor der Freizeitmaßnahme bei Nichterreichen der M<strong>in</strong>destteilnehmerzahl. Der<br />

Veranstalter ist verpflichtet, die Teilnehmer<strong>in</strong>/den Teilnehmer unverzüglich nach E<strong>in</strong>tritt der<br />

Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Freizeit zu unterrichten und ihr/ihm die<br />

Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der Teilnehmer erhält den gezahlten Freizeitpreis unverzüglich<br />

zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.<br />

b) Ohne E<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>er Frist, wenn die Teilnehmer<strong>in</strong>/der Teilnehmer die Durchführung der<br />

Freizeit nachhaltig stört oder sich nicht an die Freizeitbestimmungen hält. Kommt es zu e<strong>in</strong>em<br />

vorzeitigen Ende der Teilnahme, behält der Veranstalter den Anspruch auf den Freizeitpreis.<br />

Mehrkosten für die Rückbeförderung der Teilnehmer<strong>in</strong>/des Teilnehmers trägt diese/dieser<br />

selbst.<br />

c) Ohne an e<strong>in</strong>e Frist gebunden zu se<strong>in</strong>, wenn die Durchführung der Freizeit <strong>in</strong>folge bei<br />

Anmeldung nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen etc.)<br />

erschwert, gefährdet oder bee<strong>in</strong>trächtigt ist.

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