Mieter Report 3-2009 - Landesverband hamburgischer Mieterschutz ...
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<strong>Mieter</strong> <strong>Report</strong><br />
Mitteilungsblatt des <strong>Landesverband</strong> <strong>hamburgischer</strong> <strong>Mieter</strong>schutz e.V.<br />
III. Quartal <strong>2009</strong> · Nr. 135/0006<br />
Auf den Spuren des „Wandsbecker Bothen“
Inhalt<br />
Umzüge<br />
vom Fachmann<br />
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Rabatt<br />
Mitglieder des LhM<br />
er halten bei Vorlage ihres<br />
Mitgliedsausweises<br />
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Tel.: 040 / 21 62 67 Fax: 040 / 219 20 51<br />
Zu unserem Titelbild<br />
Auf den Spuren des „Wandsbecker Bothen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
Kommentare<br />
Ein Unglück kommt selten allein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
Ziehen Sie um??? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
Kündigungen wegen Eigenbedarfs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
Entscheidungen in Kurzfassung:<br />
Lärmbelästigung durch Garagentor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
Arbeitsplatz in der Wohnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
Tipps unseres Juristen<br />
Und wer bezahlt mir den Anwalt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
Das Mietrecht ist gnädiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
Der Schuss in den Ofen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
Wiederkehrende juristische Abkürzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
BGH-Entscheidungen<br />
Wertersatz für überflüssige Endrenovierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
Lärmbeeinträchtigung aus der Oberwohnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
Ausbau einer neuen Dachgeschosswohnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
Tier des Jahres <strong>2009</strong><br />
Igel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
Wichtige Rufnummern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
LANDESVERBAND HAMBURGISCHER MIETERSCHUTZ E.V.<br />
Ottenser Hauptstraße 63 · 22765 Hamburg<br />
Telefon: 040 / 39 53 15 + 39 28 29 Telefax: 040 / 390 69 92<br />
Sprechzeiten: Montag bis Mittwoch 16.00 – 19.00 Uhr, Einlass ab 15.30 Uhr<br />
e-mail: info@mieterschutz-hamburg.de Internet: www.mieterschutz-hamburg.de<br />
Notfall-Telefon: 0174 615 94 21, Do. + Fr. 19.00 – 20.00 Uhr, Sa. 11.00 – 12.00 Uhr<br />
Bankverbindung: Hamburger Sparkasse · Konto-Nr. 1042 240 000, BLZ: 200 505 50<br />
2
Zu unserem Titelbild<br />
Wandsbek damals bis heute<br />
Auf den Spuren des „Wandsbecker Bothen“<br />
Der „Wandsbecker Bothe" wurde von Matthias Claudius in den<br />
Jahren 1771 bis 1775 herausgegeben. Er war ein Nachrichtenblatt,<br />
das in der Woche am Dienstag, Mittwoch, Freitag und<br />
Sonnabend erschien. Allen ist Matthias Claudius wohlbekannt<br />
als der Verfasser des Liedes „Der Mond ist aufgegangen“ und<br />
er war der wohl bekannteste Bürger Wandsbeks. Als ich vor<br />
Jahren einmal an das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek abgeordnet<br />
war, stieß ich auf das Faltblatt über einen historischen<br />
Rundgang durch Wandsbek (dessen einzelne Stationen Sie<br />
unter www.wandsbek.de/133.html.de nachlesen können).<br />
An dieses Faltblatt habe ich mich neulich erinnert und beschlossen,<br />
Ihnen heute etwas über Wandsbek zu berichten.<br />
Ausgangspunkt des Spaziergangs ist der U-Bahnhof Wandsbek<br />
Markt im Norden, direkt gegenüber der Christuskirche. Der<br />
Wandsbeker Marktplatz war der traditionelle Marktplatz in<br />
Wandsbek. Nach der Eröffnung des U-Bahnhofs im Jahr 1962<br />
wurde der Wochenmarkt an die Straße „Quarree“ verlegt, die<br />
dem heutigen großen Einkaufszentrum seinen Namen gab.<br />
Die Christus kirche ist zwischen 1953<br />
und 1955 erbaut und 1963 bis 1965<br />
durch den 70 m hohen Turm ergänzt<br />
worden. Bereits 1634 hatte es hier<br />
eine Kirche gegeben, die Drei faltigkeits<br />
kirche.<br />
Langjähriger Zweiter Bürgermeister<br />
von Wandsbek und 1906 zum Ehrenbürger<br />
ernannt worden war Friedrich<br />
Puvogel. Ihm setzte die Stadt ein<br />
Denkmal, den so genannten Puvogel-<br />
3<br />
Brunnen, der den Morgen symboli sieren soll. Der Brunnen ist<br />
noch er halten und in ein Blumenbeet integriert worden.<br />
Von dort gehen wir weiter zu unserem nächsten Ziel, die Wand -<br />
se-Brücke an der Litzowstraße. Auf dem Weg dorthin kom men<br />
wir an dem unter Denkmalschutz stehenden Friedhof vorbei,<br />
der von 1637 bis 1886 von der jüdischen Gemeinde genutzt<br />
wurde und der mehr als 1240 Grabstätten beherbergt.<br />
An der Kattunbleiche 19 ist<br />
seit 1998 das Staatsarchiv<br />
belegen. Es dient der Aufbe -<br />
wahrung, Pflege und Nut z ung<br />
des gesamten Hamburger Archiv<br />
gutes. Der Bau be steht<br />
aus einem Verwaltungsge -<br />
bäude und einem eigenwillig<br />
anmutenden fensterlosen<br />
Qua der, der durch seine grellblauen Fassaden ins Auge sticht.<br />
In die sem Teil befinden sich die klimatisierten Archive mit<br />
den wert vollen Urkunden und Dokumenten.<br />
Man könnte auf die Idee kommen, dass sich der Name „Wandsbek“<br />
von dem Flüsschen „Wandse“, das den Stadtteil durchfließt,<br />
herleite. Diese Annahme ist indes keinesfalls ge sichert,<br />
denn erst seit ungefähr 1820 führt der ursprünglich „Müh -<br />
lenbek“ genannte Fluss offiziell den heutigen Namen. Einer<br />
Theorie zufolge hatte ein Mann namens Wanto am dortigen<br />
Bach (Bek) ein Dorf gegründet, das dann schließlich Wandsbek<br />
genannt wurde. Die Wandse, so wie wir sie kennen, entspringt<br />
westlich der Ortschaft Siek im Kreis Stormarn und mündet im
Zu unserem Titelbild<br />
Zentrum Hamburgs in die Alster. Es gibt auch den Wandse-Wanderweg,<br />
der sich an vielen Stellen durch höchst idyllisches Terrain<br />
am Ufer des Flusses entlangzieht. Die Wandse führte<br />
früher bedeutend mehr Wasser als heute und betrieb seit<br />
dem 14. Jahrhundert sechs Wassermühlen im Gutsbereich<br />
Wandsbek. Wenn Sie auf<br />
der Höhe des Karstadt-<br />
Gebäudes auf dem vor<br />
kurzem neu gestalteten<br />
Platz in Richtung Busbahnhof<br />
gehen, passieren<br />
Sie zwei dort wachende<br />
Löwen aus Stein. Sie hatten früher am Eingang der Auffahrt<br />
zum Wandsbeker Schloss in Höhe der Straße „Schloßgarten“<br />
ihren Standort. Im Osten des Platzes sind die beiden Sandsteinvasen<br />
zu sehen, die zu den Resten des heute nicht mehr<br />
bestehenden Schlosses gehören. Heinrich Graf von Schimmelmann<br />
hatte die Vasen 1757 bei seiner Übersiedelung von<br />
Dresden nach Hamburg mitgebracht.<br />
An der Schloßstraße 60 befindet sich das heutige Bezirksamt<br />
im so genannten Stormarnhaus. Die Affinität zu Stormarn ist<br />
aus dem Wandsbeker Wappen ersichtlich, auf dem neben<br />
Tasche, Hut und Stock Matthias Claudius’<br />
auf blauem Grund auch der Stormarner<br />
Schwan auf rotem Grund zu sehen sind.<br />
Der Architekt des Gebäudes ist übrigens<br />
kein ge ringerer als Fritz Höger, der u.a. auch<br />
das Chilehaus und den Sprinkenhof erbaut<br />
hat. Wir gehen nun durch das herrliche Naher<br />
holungsgebiet „Wandsbeker Gehölz“,<br />
das 1860 durch Ankauf von der damaligen<br />
Fleckenverwaltung vor Rodung hat gerettet werden können,<br />
zum Bahnhof Wandsbek. Er entstand 1865 mit dem Bau der<br />
4<br />
Eisenbahn zwischen Ham -<br />
burg und Lübeck. Heute beherbergt<br />
er ein vielgelobtes<br />
Szene-Lokal mit dem Namen<br />
der amerikanischen Eisenbahn<br />
linie „Amtrak“.<br />
Christian Bove, ein Wandsbeker<br />
Bürger, kehrte als wohlhabender Mann aus Argentinien zurück<br />
und errichtete 1861 in der Bovestraße 4 eine respektable<br />
Villa, die später dem Wandsbeker Oberbürgermeister Rodig als<br />
Dienstwohnung diente und heute zum Bürohaus umgewidmet<br />
ist. Das Gebäude in der Böhmestraße 20 wurde um 1870<br />
errichtet und diente als Altenwohnstift. Heute hat hier das<br />
Heimatmuseum seinen Platz gefunden. Eindrucksvoll ist die<br />
Fassade des Amtsgerichts Wandsbek in der Schädlerstraße 28.<br />
Leider kommt sie wegen der Enge der Straße nicht so recht zur<br />
Geltung. Der Gerichtsbetrieb wurde hier mit der Baufertig -<br />
stellung im Jahr 1908 aufgenommen. Wir nähern uns dem<br />
Ende unseres Rundgangs durch Wandsbek, der zugleich der<br />
Ausgangspunkt war, der Christus kirche. An ihrer westlichen<br />
Seite gelangen wir durch den alten Friedhof zum Mausoleum.<br />
Heinrich Carl Graf von Schimmelmann, ein Wandsbeker Gutsbesitzer<br />
und reicher Handelsherr, verfügte testamentarisch<br />
den Bau einer Grabkapelle für sich. Sie wurde 1787 bis 1791 im<br />
klassizistischen Stil erbaut und kann als das bedeutendste<br />
Baudenkmal in der ehemaligen Stadt Wandsbek gelten.<br />
Ich muss gestehen, ich hätte kaum gewagt, gerade über<br />
Wandsbek zu schreiben, wenn ich nicht zufällig auf den<br />
„Historischen Rundgang“ gestoßen wäre. Erst hierdurch habe<br />
ich erfahren, dass gerade in diesem Stadtteil Vergangenheit<br />
und Gegenwart besonders nah beieinander zu liegen<br />
scheinen.<br />
Rainer Bastenhorst
Kommentare<br />
EIN UNGLÜCK KOMMT<br />
SELTEN ALLEIN<br />
Bericht von Rechtsanwalt<br />
Erich R. Bartram, Hamburg<br />
Wenn Sie auf dem Wege von oder zur<br />
Arbeitsstelle einen Unfall erleiden,<br />
muss die gesetzliche Unfallversicherung<br />
(Berufsgenossenschaft) ein -<br />
tre ten (§ 8 11 Nr. 1 SGB VII). Dieser<br />
Schutz ist besonders dann wertvoll,<br />
wenn Sie – aus welchen Gründen auch<br />
immer – Ihren Unfallgegner nicht auf<br />
Schadensersatz (gemäß § 823 BGB<br />
und/oder § 7 StVG) in Anspruch nehmen<br />
können. Geschützt ist aber nur<br />
der unmittelbare Weg nach und von<br />
dem Ort der beruflichen Tätigkeit. Eine<br />
geringfügige Unterbrechung ist mitversichert.<br />
Auf dem Heimweg eines Arbeitnehmers<br />
kollidierte ein Außenspiegel seines<br />
Pkws mit einem Außenspiegel<br />
eines entgegenkommenden Pkws. Er<br />
fuhr zunächst ein Stück weiter und<br />
wartete, ob der Unfallgegner herüberkomme.<br />
Als dies nicht geschah, wendete<br />
er sein Fahrzeug, parkte es hinter<br />
dem gegenüber abgestellten Wagen<br />
des Unfallgegners und begab sich<br />
zwischen die beiden Fahrzeuge. Bevor<br />
es zu einem Gespräch mit dem Unfallgegner<br />
kam, fuhr ein weiterer Pkw<br />
auf sein Fahrzeug auf, klemmte ihn<br />
zwischen den parkenden Wagen ein<br />
und verletzte ihn erheblich.<br />
Der gesetzliche Unfallschutz wurde<br />
versagt. Das Bundessozialgericht befand,<br />
der Unglücksrabe habe seinen<br />
Heimweg mehr als geringfügig unterbrochen.<br />
Sobald nämlich die Richtung<br />
des Pkws umgekehrt werde, werde<br />
„sowohl nach ihrer Zielrichtung als<br />
auch nach ihrer Zweckbestimmung“<br />
von dem zunächst zurückgelegten<br />
Heimweg abgewichen.<br />
Da die Spiegel-Kollision auf dem unmittelbaren<br />
Heimweg erfolgte und<br />
unser Arbeitnehmer nichts anderes<br />
tat, als sich verkehrsgerecht um die<br />
Re gulierung des Kollisionsschadens<br />
zu kümmern, sollte es eigentlich<br />
nicht darauf ankommen, ob er seinen<br />
Wagen noch in Richtung Heimat oder<br />
gegenüber in umgekehrter Richtung<br />
abgestellt hat. Aber Juristen denken<br />
eben manchmal sehr feinsinnig (BSG<br />
Urteil vom 17.02.<strong>2009</strong> - B 2 U 26/07).<br />
5<br />
ZIEHEN SIE UM???<br />
Dann benachrichtigen<br />
Sie bitte Ihren<br />
<strong>Landesverband</strong><br />
<strong>hamburgischer</strong> <strong>Mieter</strong>schutz<br />
Ottenser Hauptstraße 63<br />
22765 Hamburg<br />
Achtung:<br />
Namen und Mitglieds-Nummer<br />
nicht vergessen!<br />
GEHEN SIE<br />
„ONLINE“?<br />
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Kontakte ein Formular, das<br />
Sie sogleich ausfüllen und abschicken<br />
können.<br />
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Arbeit der Einwohnermeldamt-Anfragen<br />
(kurz: EMA)<br />
und sich die Kosten.<br />
Danke sagt das LhM-Team
Kommentare<br />
KÜNDIGUNG WEGEN<br />
EIGENBEDARFS<br />
Bericht von Rechtsanwältin<br />
Dr. Antraud Ashölter, Hamburg<br />
Bekanntlich ist die Kündigung eines<br />
Mietverhältnisses durch den Vermieter<br />
grundsätzlich zulässig, wenn dieser<br />
sich berechtigterweise auf den so<br />
genannten Eigenbedarf beruft, d.h. die<br />
Wohnung für sich oder einen Ange -<br />
hörigen benötigt. Nun hat es zu dieser<br />
Frage, unter welchen Voraussetzungen<br />
ein Eigenbedarf des Vermieters begründet<br />
ist, in der Vergangenheit schon<br />
eine Fülle von höchstrichterlichen Entscheidungen<br />
gegeben. Gleichwohl gibt<br />
es jedoch auch zu diesem Punkt immer<br />
wieder neue tatsächliche Facetten, die<br />
dann den Rechtsweg bis zum Bundesgerichtshof<br />
(BGH) durchlaufen. Es soll<br />
daher von 3 dazu jüngst ergangenen<br />
Entscheidungen berichtet werden:<br />
Zunächst hatte sich der BGH im vergangenen<br />
Jahr mit der Frage zu beschäftigen,<br />
ob ein Vermieter auch verpflichtet<br />
ist, eine später frei werdende<br />
Alternativwohnung dem gekündigten<br />
<strong>Mieter</strong> anzubieten. Hintergrund war,<br />
dass der Vermieter in einem Mehrfamilienhaus<br />
eine im 5. Stock gelegene<br />
Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt<br />
hatte, der <strong>Mieter</strong> nach Ablauf der<br />
Kündigungsfrist aber nicht auszog,<br />
sondern sich vom Vermieter auf Räumung<br />
verklagen ließ. Noch während<br />
der laufenden Kündigungsfrist erhielt<br />
der Vermieter dann die Kündigung<br />
eines <strong>Mieter</strong>s, der in diesem Hause<br />
eine vergleichbare Wohnung im 4. Ober -<br />
geschoss angemietet hatte. Die Kün -<br />
digungsfrist dieses <strong>Mieter</strong>s aus dem 4.<br />
Obergeschoss endete jedoch<br />
2 Monate später als die vom Vermieter<br />
ausgesprochene Eigenbedarfskündigung<br />
für den <strong>Mieter</strong> aus dem 5. Ober -<br />
geschoss. Dieser <strong>Mieter</strong> vertrat nun<br />
die Auffassung, den Vermieter treffe<br />
eine Verpflichtung, ihm diese später<br />
frei werdende Wohnung anzubieten.<br />
Diese Auffassung hat der BGH (NJW<br />
<strong>2009</strong>, 1141) jedoch nicht geteilt:<br />
Der BGH weist nämlich zutreffenderweise<br />
darauf hin, dass der <strong>Mieter</strong> –<br />
den geltend gemachten Eigenbedarf<br />
des Vermieters unterstellt – bei recht -<br />
mä ßigem Verhalten seine Wohnung<br />
bereits zu einem Zeitpunkt hätte räumen<br />
müssen, als die im darunter<br />
liegenden Stockwerk liegende Alternativwohnung<br />
noch gar nicht frei war.<br />
Wenn der Eigenbedarf des Vermieters<br />
nämlich begründet ist, dann wäre der<br />
6<br />
<strong>Mieter</strong> aus dem 5. Obergeschoss nach<br />
dem <strong>Mieter</strong>vertrag verpflichtet, zum<br />
Ablauf der Kündigungsfrist seine Wohnung<br />
geräumt an den Vermieter herauszugeben.<br />
Die vom klagenden <strong>Mieter</strong><br />
angeführte Begründung, ihm hätte die<br />
kurz darauf frei werdende Wohnung<br />
im 4. Obergeschoss vom Vermieter an -<br />
geboten werden müssen, würde daher<br />
die rechtliche Wirkung der Kündigung<br />
unzulässig unterlaufen.<br />
In einer weiteren Entscheidung des<br />
BGH (NJW <strong>2009</strong>, 1139) ging es um<br />
die Frage, ob eine wiederholte Eigen -<br />
bedarfskündigung des Vermieters<br />
rechtsmissbräuchlich war.<br />
In diesem Fall ging es darum, dass ein<br />
Vermieter ein bereits viele Jahre laufendes<br />
Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs<br />
gekündigt hatte, weil seine Tochter<br />
demnächst ihr Studium beende und<br />
in ihre Heimatstadt zurückkehren werde.<br />
Diese Eigenbedarfskündigung des<br />
Vermieters wurde abgewiesen, weil der<br />
Eigenbedarf des Vermieters zu diesem<br />
Zeitpunkt vom Gericht noch nicht für<br />
gegeben erachtet worden war. Kurze<br />
Zeit später kündigte der Vermieter dann<br />
jedoch erneut die Wohnung wegen<br />
Eigenbedarfs, weil seine Tochter nun<br />
tatsächlich in ihre Heimatstadt zu -<br />
rückgekommen und gezwungen war,
Kommentare<br />
in der beengten Wohnung ihrer Eltern<br />
zu wohnen. Für diesen Fall hat der BGH<br />
nun entschieden, dass der vom Vermieter<br />
mit der zweiten Kündigung geltend<br />
gemachte Eigenbedarf gegeben sei<br />
und das vorangegangene klagabweisende<br />
Urteil ihn nicht daran gehindert<br />
habe, erneut wegen Eigenbedarfs zu<br />
kündigen. In der ersten Gerichtsentscheidung<br />
habe das Gericht nämlich lediglich<br />
darauf hingewiesen, dass zu<br />
dem damaligen Zeitpunkt der Eigenbedarf<br />
des Vermieters noch nicht hinreichend<br />
begründet gewesen sei. Dies sei<br />
jedoch bei Ausspruch der zweiten Eigenbedarfskündigung<br />
der Fall gewesen.<br />
Der <strong>Mieter</strong> könne sich auch nicht<br />
darauf berufen, die Wiederholung des<br />
identischen Kündigungsgrundes sei<br />
rechtsmissbräuchlich, denn der <strong>Mieter</strong><br />
habe aus dem Vorprozess bereits gewusst,<br />
dass der Vermieter in absehbarer<br />
Zeit für seine Tochter die Wohnung<br />
benötigen würde.<br />
Und schließlich soll noch von einem Fall<br />
berichtet werden, in welchem der BGH<br />
(AZ: VII ZR 231/07) darüber zu entscheiden<br />
hatte, welche Konsequenzen<br />
es mit sich bringt, wenn der Vermieter<br />
den im Rahmen der Kündigung geltend<br />
gemachten Eigenbedarf nur vorgetäuscht<br />
hatte.<br />
In dem entschiedenen Fall ging es darum,<br />
dass der Vermieter die gekündigte<br />
Wohnung angeblich für sich selbst benötigte<br />
und der <strong>Mieter</strong> dann „freiwillig"<br />
auszog. Einige Zeit später stellte der<br />
<strong>Mieter</strong> dann jedoch fest, dass die Immobilie<br />
kurz nach dem Auszug über einen<br />
Makler zum Verkauf angeboten<br />
wurde.<br />
In diesem Fall hat der BGH dann entschieden,<br />
dass der <strong>Mieter</strong> Anspruch auf<br />
Erstattung der Umzugskosten, der Renovierungskosten<br />
für die ehemalige<br />
Wohnung, die Maklerkosten sowie die<br />
Kosten der höheren Miete für die neue<br />
Wohnung hat. Die Argumentation des<br />
Vermieters, der <strong>Mieter</strong> sei „freiwillig"<br />
ausgezogen, sei nicht stichhaltig, denn<br />
der <strong>Mieter</strong> habe bei Ausspruch der Kündigung<br />
keinen Anlass gehabt, an der<br />
Richtigkeit der Angaben des Vermieters<br />
zu seinem angeblichen Eigenbedarf zu<br />
zweifeln. Der <strong>Mieter</strong> kann also grundsätzlich<br />
auch dann Schadenersatz von<br />
seinem ehemaligen Vermieter verlangen,<br />
wenn er sich der Eigenbedarfskündigung<br />
„freiwillig" beugt und auszieht,<br />
dann jedoch später feststellt,<br />
dass dieser Eigenbedarf nur wahrheitswidrig<br />
vorgetäuscht worden war.<br />
7<br />
Entscheidungen in Kurzfassung:<br />
LÄRMBELÄSTIGUNG<br />
DURCH GARAGENTOR<br />
Die Lärmbelästigung in der Wohnung,<br />
die vom defekten Garagentor der Tiefgarage<br />
des Mietwohngebäudes ausgeht,<br />
kann die Mietzinsminderung begründen.<br />
Die 15 %ige Minderung der<br />
Bruttowarmmiete wurde als berechtigt<br />
anerkannt.<br />
LG Hamburg,<br />
Beschluss vom 26.3:.<strong>2009</strong><br />
– 333 S 65/08 –<br />
ARBEITSPLATZ IN<br />
DER WOHNUNG<br />
Eine fristlose Kündigung des Wohnraummietvertrages<br />
ist nicht schon dadurch<br />
begründet, dass der <strong>Mieter</strong> Computer,<br />
Fax und Telefon als Arbeitsmittel<br />
in der Wohnung nutzt. Eine gewerbliche<br />
Nutzung der Wohnung stellt nämlich<br />
nur dann einen vertragswidrigen<br />
Gebrauch dar, wenn die Räume hierdurch<br />
stärker als durch das bloße Bewohnen<br />
abgenutzt werden oder wenn<br />
mit dieser Nutzung ein nicht nur unerheblicher<br />
Publikumsverkehr einhergeht.<br />
AG Hamburg,<br />
Urteil vom 24.3.<strong>2009</strong><br />
– 48 C 477/08 –
Tipps unseres Juristen<br />
UND WER BEZAHLT<br />
MIR DEN ANWALT?<br />
Von Rechtsanwalt<br />
Erich R. Bartram, Hamburg<br />
Wenn Ihr Vermieter Miete nachfordert,<br />
wozu er den Standpunkt vertritt,<br />
die von Ihnen geltend gemachte Minderung<br />
aufgrund von Wohnungsmängeln<br />
sei unberechtigt, werden<br />
Sie sich rechtlich beraten und<br />
vertreten lassen, z.B. durch<br />
Ihren Mietverein oder auch<br />
einen Rechtsanwalt. Stellt<br />
sich dann heraus, dass Ihre<br />
Minderung berechtigt war,<br />
weil etwa der aufgetretene<br />
Schimmel an mangelhafter<br />
Isolierung der Außenwand<br />
lag, nicht aber, wie<br />
der Hauswirt meinte, an<br />
fehlerhaftem Wohnverhalten Ihrerseits,<br />
hat Ihr Vermieter durch seine<br />
unberechtigte Forderung eine so genannte<br />
Pflichtverletzung begangen.<br />
Er schuldet Ihnen indes nur dann<br />
Schadensersatz, muss also nur dann<br />
die Ihnen entstandenen Rechtsanwaltskosten<br />
übernehmen, wenn er<br />
diese Pflichtverletzung zu vertreten,<br />
also seinen Rechtsstandpunkt mithin<br />
wenigstens fahrlässig eingenommen<br />
hat. Fahrlässigkeit liegt<br />
aber keineswegs schon dann vor,<br />
wenn er einfach nicht erkennt, dass<br />
seine Forderung in der Sache nicht<br />
berechtigt ist. Er muss nur prüfen,<br />
ob seine Forderung plausibel ist.<br />
Unser oberstes Zivilgericht hat für<br />
die Vorwerfbarkeit also eine hohe<br />
Schwelle gesetzt. In der<br />
Praxis werden Sie deshalb<br />
sehr häufig auf<br />
Ihren Anwaltskosten<br />
sitzen bleiben. Die<br />
Über legung, ob es nicht auch<br />
ein Schreiben Ihres <strong>Mieter</strong>schutzvereins<br />
tut, bevor Sie<br />
sich durch einen Anwalt wehren,<br />
kann also etwas wert<br />
sein. Andererseits: Warten<br />
Sie einfach die Klage Ihres Vermieters<br />
ab und wird diese dann abgewiesen,<br />
hat er Ihnen die Prozessvertretungs -<br />
kosten zu erstatten, und zwar aufgrund<br />
Prozessrechts (BGH Urteil v.<br />
16.01.<strong>2009</strong> - V ZR 133/08 in NJW-<br />
Spezial <strong>2009</strong>, 172).<br />
8<br />
DAS MIETRECHT<br />
IST GNÄDIGER<br />
Von Rechtsanwalt<br />
Erich R. Bartram, Hamburg<br />
Auch Sie haben wohl davon gehört<br />
oder gelesen, dass nach 30-jähriger<br />
Betriebszugehörigkeit einer Kassier -<br />
erin fristlos gekündigt wurde, da die<br />
Umstände dafür sprachen, dass sie<br />
einen liegengebliebenen Leergutbon<br />
im Wert von 1,30 € zu Gunsten des<br />
eigenen Portemonnaies eingelöst hatte.<br />
Vom Wert her eine Bagatelle. Bewiesen<br />
war im Übrigen nichts; es bestand<br />
nur ein begründeter Verdacht.<br />
Müssen Sie befürchten, im Falle eines<br />
geringfügigen Verstoßes gegen Ihren<br />
Mietvertrag ebenso vor die Tür gesetzt<br />
zu werden?<br />
Erfreulicherweise nein: Zu einer<br />
ordentlichen Kündigung bedarf es<br />
immerhin einer schuldhaften, nicht<br />
unerheblichen Verletzung Ihrer vertraglichen<br />
Pflichten, zu einer frist -<br />
losen gar eines so erheblichen Verstoßes,<br />
dass Ihrem Vermieter das<br />
Abwarten der Kündigungsfrist nicht<br />
mehr zugemutet werden kann.<br />
Darüber hinaus: Es reicht nicht der
Tipps unseres Juristen<br />
Verdacht; Ihr Fehlverhalten muss<br />
Ihnen bewiesen werden. Klingt un -<br />
logisch, ist es aber nicht: Im Arbeitsrecht<br />
steht das zerstörte Vertrauen<br />
im Vordergrund. Im Mietrecht die<br />
Erheblichkeit der Pflichtverletzung<br />
(§§ 543, 573 BGB).<br />
DER SCHUSS<br />
IN DEN OFEN<br />
Von Rechtsanwalt<br />
Erich R. Bartram, Hamburg<br />
Ältere Zentralheizungsanlagen werden<br />
häufig nur deshalb nicht erneuert,<br />
weil die Wartungs- und Bedienungskosten<br />
der älteren Anlage über die<br />
Betriebskostenabrechnung auf die<br />
<strong>Mieter</strong> abwälzbar sind, während die<br />
Anschaffungskosten einer mo dernen<br />
und damit wartungsarmen und möglicherweise<br />
völlig bedienungs freien<br />
Anlage vom Vermieter zu tragen sind<br />
(es sei denn, dass eine so genannte<br />
Wertverbesserung vorliegt, die zur<br />
Er hebung eines Wert verbesserungs -<br />
zuschlages berechtigt).<br />
Da wähnte sich ein Hauswirt be son -<br />
ders pfiffig, indem er die unumgäng-<br />
lich gewordene<br />
moderne Zentralheizungsanlage<br />
nicht kaufte, sondern<br />
leaste (mietete).<br />
Bei den so<br />
genannten Leasing-Raten handele es<br />
sich ja um laufend wiederkehrende<br />
Ausgaben, die mit dem Betrieb der<br />
Zentralheizung zu tun haben, ganz<br />
abgesehen davon, dass dadurch ja<br />
Wartungs- und/oder Bedienungskos<br />
ten eingespart würden, die mög -<br />
lich erweise wegen des Alters der<br />
früh eren Anlage sogar höher ausfielen<br />
als nunmehr die Leasingraten.<br />
Diese Überlegung war, um im Bilde zu<br />
bleiben, ein Schuss in den Ofen: Der<br />
Bundesgerichtshof (BGH) urteilte<br />
kurz und knapp, welche Kosten des<br />
Betriebes einer zentralen Heizungsanlage<br />
umlagefähig seien, sei in § 7<br />
Abs. 2 HeizkostenV abschließend geregelt.<br />
Dort stünde nichts von Leasingkosten<br />
für Brenner, Öltank und<br />
Verbindungsleitungen. Also handele<br />
es sich bei diesen Ausgaben nicht um<br />
abwälzbare laufende Aufwendungen<br />
(BGH Urteil v. 17.12.2008 - VIII ZR<br />
92/08 in NJW <strong>2009</strong>, 667).<br />
9<br />
Wiederkehrende<br />
juristische Abkürzungen:<br />
WuM Zeitschrift für<br />
Wohnungswirtschaft<br />
und Mietrecht<br />
WM wie vor<br />
ZMR Zeitschrift für<br />
Miet- und Raumrecht<br />
AG Amtsgericht<br />
LG Landgericht<br />
OLG Oberlandesgericht<br />
BGH Bundesgerichtshof<br />
BVerfG Bundesverfassungsgericht<br />
KG Kammergericht (das ist<br />
das OLG in Berlin)<br />
GE-Berlin Zeitschrift der Grundeigentümervereine<br />
in Berlin<br />
GE-Hamburg Zeitschrift des hamburgischenGrundeigentümervereins<br />
Schmidt/Futterer/Langenberg:<br />
Ein Kommentar zum Mietrecht<br />
Langenberg – Betriebskostenrecht der<br />
Wohn- und Gewerberaummiete<br />
Die Fundstellen werden grundsätzlich<br />
zunächst mit dem Jahrgang und dann<br />
mit der Seitenzahl angegeben (z.B.<br />
Jahrgang 2000, Seite 150 = 2000, 150)
BGH-Entscheidungen<br />
WERTERSATZ FÜR<br />
ÜBERFLÜSSIGE<br />
ENDRENOVIERUNG<br />
§ §<br />
fällt ihnen dann aber manchmal doch<br />
§<br />
Oftmals streiten Vermieter und <strong>Mieter</strong><br />
darüber, ob Schönheitsreparaturen<br />
bei Beendigung des Mietverhältnisses<br />
durchzuführen sind oder nicht. Viele<br />
<strong>Mieter</strong> wollen dies umgehen und renovieren<br />
die Wohnung deshalb. Hinterher<br />
auf, dass sie trotz einer Endreno -<br />
vierungsklausel dazu gar nicht verpflichtet<br />
waren und wollen nunmehr<br />
vom Vermieter die Aufwendungen ersetzt<br />
bekommen.<br />
Wie die Rechtslage aussieht, wenn der<br />
<strong>Mieter</strong> Schönheitsreparaturen ausführt,<br />
obwohl die Endrenovierungsklausel<br />
unwirksam ist, hat der BGH<br />
nunmehr am 27. Mai <strong>2009</strong> zum Aktenzeichen<br />
VIII ZR 302/07 entschieden:<br />
a) Ein <strong>Mieter</strong>, der auf Grund einer unerkannt<br />
unwirksamen Endrenovierungsklausel<br />
Schönheitsreparaturen in der<br />
Mietwohnung vornimmt, führt damit<br />
kein Geschäft des Vermieters, sondern<br />
wird nur im eigenen Rechts- und Interessenkreis<br />
tätig, weil er eine Leistung<br />
erbringen will, die rechtlich und wirtschaftlich<br />
Teil des von ihm für die Gebrauchsüberlassung<br />
an der Wohnung<br />
geschuldeten Entgelts ist.<br />
b) Der nach § 818 Abs. 2 BGB geschuldete<br />
Wertersatz, den der Vermieter<br />
an einen <strong>Mieter</strong> zu leisten hat, der<br />
die Mietwohnung vor seinem Auszug<br />
auf Grund einer unwirksamen Endreno<br />
vierungsklausel in Eigenleistung<br />
renoviert hat, bemisst sich üblicherweise<br />
nur nach dem, was der <strong>Mieter</strong><br />
billigerweise neben einem Einsatz an<br />
freier Zeit als Kosten für das notwendige<br />
Material sowie als Vergütung für<br />
die Arbeitsleistung seiner Helfer aus<br />
dem Verwandten- und Bekanntenkreis<br />
aufgewendet hat oder hätte aufwenden<br />
müssen.<br />
LÄRMBEEIN TRÄCHTIGUNG<br />
AUS DER OBERWOHNUNG<br />
DURCH TRITTSCHALL<br />
Zum Aktenzeichen VIII ZR 131/08 hat<br />
der BGH am 17. Juni <strong>2009</strong> folgendermaßen<br />
entschieden:<br />
Eine Mietwohnung in einem älteren Gebäude<br />
weist, wenn nicht vertraglich etwas<br />
anderes vereinbart ist, in schall-<br />
10<br />
schutztechnischer Hinsicht keinen<br />
Mangel auf, sofern der Trittschallschutz<br />
den zurzeit der Errichtung des Gebäudes<br />
geltenden DIN-Normen entspricht.<br />
Das gilt auch dann, wenn während der<br />
Mietzeit in der Wohnung darüber der<br />
Fußbodenbelag ausgetauscht wird und<br />
sich dadurch der Schallschutz gegenüber<br />
dem Zustand bei Anmietung der<br />
Wohnung verschlechtert (Abgrenzung<br />
zu Senatsurteil vom 6. Oktober 2004 –<br />
VIII ZR 355/03, NJW 2005, 218).<br />
AUSBAU EINER NEUEN<br />
DACHGESCHOSSWOHNUNG<br />
Mit der vorstehend erwähnten Entscheidung<br />
des BGH vom 6.10.04<br />
wurde darüber entschieden, dass der<br />
Vermieter nach Ausbau des Dachgeschosses<br />
verpflichtet war, eine Trittschalldämmung<br />
einzubauen, die den<br />
im Zeitpunkt der Aufstockung hierfür<br />
geltenden technischen Anforderungen<br />
entspricht.<br />
Sachlage der Entscheidung war, dass<br />
der von der Oberwohnung ausgehende<br />
Trittschall von 58,5 dB die Grenzwerte<br />
von 53 dB für normalen und von 46 dB<br />
für erhöhten Schallschutz überstieg.
Tier des Jahres<br />
Eigentlich ist unser Igel heute<br />
überall zu Hause, obwohl er<br />
ursprünglich zweifellos ein<br />
Waldtier war. Wir können ihn<br />
auf den Feldern und Wiesen<br />
wie in den Gärten und Parkanlagen,<br />
ja mitten in den<br />
Dörfern und Städten treffen,<br />
und er ist überall dasselbe<br />
harmlose Nachttier, das sich uns durch die Vertilgung von Drahtwürmern<br />
und Schnecken, Engerlingen und Käfern recht nützlich<br />
macht, hier und dort wohl auch einmal ein Mäusenest ausbuddelt,<br />
eine Kreuzotter stellt und nebenbei noch Frösche und Kröten,<br />
Blindschleichen und Ringelnattern verzehrt, das Fallobst nicht<br />
verschmäht und sich leider auch für frische Vogeleier und Jungvögel<br />
interessiert.<br />
Igel Erinaceus europaeus (Familie: Igel Erinaceidae, Ordnung: Insektenfresser<br />
Insectivora) Europa, abgesehen vom äußersten<br />
Norden, 20-29 cm, Schwanz 2,5 cm, Körper dick, kurz und gedrungen,<br />
Rüssel spitz und vorn gekerbt, Maul weit gespalten, Ohren<br />
breit, Augen klein und schwarz, sein rauer Pelz ist am Hals und<br />
Bauch lichtrotgelb oder weißgrau, seine sehr spitzen Stacheln<br />
sind am Grunde bräunlich, in der Mitte gelblich, an der Spitze<br />
schwarz oder dunkelbraun.<br />
Rollt sich bei Gefahr blitzschnell zusammen, bildet dann einen eiförmigen<br />
Klumpen, der mit Gewalt kaum aufzubrechen ist, hat<br />
sehr empfindliche Geruchswerkzeuge, spürt mit der triefenden<br />
– Igel –<br />
Tier des Jahres <strong>2009</strong><br />
11<br />
Nase an der Erde, schnauft und schnüffelt dabei hörbar, hasst<br />
Lärm, zeigt sich durchaus nicht tölpisch oder langsam, vermag<br />
vielmehr blitzschnell anzugreifen, sehr zielsicher zuzubeißen,<br />
sammelt seine Erfahrungen, zeigt sich anpassungsfähig.<br />
Er paart sich im Mai/Juni, das Weibchen wirft zwischen Juni-<br />
August nach etwa 4- bis 6-wöchiger Tragzeit 3-7 nackte, blinde,<br />
weiße, knapp 6,5 cm lange Junge, denen die weißen Stacheln noch<br />
tief in der aufgeschwollenen Haut liegen, sie werden ungefähr<br />
6-8 Wochen lang gesäugt, vermögen schon bald selbständig und<br />
schmatzend Nahrung aufzunehmen, folgen der Mutter noch den<br />
ganzen Sommer hindurch. Zum Winterschlaf zieht sich der Igel im<br />
Herbst in eine tiefe, selbstgegrabene oder vorgefundene Höhle<br />
zurück, die er warm mit Stroh, Heu, Laub und Moos polstert,<br />
schläft ohne Nahrung bis zum März.<br />
Quelle:<br />
Pflanzen und Tiere in Deutschland von H. W. Smolik, erschienen<br />
1985 bei Naumann & Göbel, Köln<br />
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:<br />
• Pressetext „Igel gefunden – was tun?“<br />
Die wenigsten Igel brauchen wirklich Hilfe",<br />
aus: animal 3/2007<br />
• Pro Igel e. V. (www.pro-igel.de)<br />
• Tasso e. V. (www.tiernotruf.org)<br />
• Schutzgemeinschaft Deutsches Wild (www.sdwi.de)
Wichtige Rufnummern<br />
Polizei 110<br />
Schreibtelefon f. Gehörlose 428 65 55 42<br />
Feuerwehr/Rettungsdienst 112<br />
Ärztlicher Notdienst 22 80 22<br />
Zahnärztlicher Notdienst 33 11 55<br />
Tierärztlicher Notdienst 43 43 79<br />
+ 0171-682 71 00<br />
Apotheken Notdienst<br />
Die für Ihren Stadtteil in Hamburg zuständige Apotheke<br />
können Sie über den „Ärztlichen Notdienst“ ermitteln.<br />
Aids-Hilfe Hamburg e.V. 194 11<br />
Gift-Info-Zentrale (05 51) 192 40 + 38 31 80<br />
Telefonseelsorge ev. 0800-111 01 11*<br />
Telefonseelsorge kath. 0800-111 02 22*<br />
Kinder- und Jugendnotdienst<br />
(Tag u. Nacht erreichbar) 428 49 – 0<br />
Kinder- u. Jugendtelefon 0800-131 03 33*<br />
Arbeitslosentelefonhilfe 0800-111 04 44*<br />
Beratung für Kriminalitätsopfer,<br />
Weißer Ring e.V. 0180-334 34 34<br />
Heilsarmee 86 23 05<br />
Krankenbeförderung 19 221 + 19 223<br />
ASB-Behindertenbeförderung 79 68 58 29<br />
Anwaltlicher Notdienst<br />
(Strafsachen) 0171-610 59 49<br />
Störungsdienste:<br />
Vattenfall-Strom 01801-43 94 39<br />
Vattenfall-Fernwärme 63 96 28 71<br />
e.on Hanse 0180-1 61 66 61<br />
HWW 78 19 51<br />
ADAC-Pannenhilfe<br />
Deutschland 0180-2 22 22 22<br />
Alle Mobilnetze 22 22 22<br />
* kostenfreie Servicenummer<br />
<strong>Landesverband</strong> hamb. <strong>Mieter</strong>schutz e.V. · Ottenser Hauptstr. 63 · 22765 · Hamburg<br />
C 10640 F · Postvertriebsstück · DPAG · Entgelt bezahlt<br />
Impressum<br />
Herausgeber und Verlag:<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>hamburgischer</strong><br />
<strong>Mieter</strong>schutz e.V.<br />
Der Bezugspreis ist im Mitglieds -<br />
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