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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf dem Gebiet der ...

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§ 7<br />

6<br />

In-Kraft-Treten, Kündigung<br />

(1) Diese <strong>Vereinbarung</strong> tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den<br />

Regierungsbezirk Düsseldorf, frühestens jedoch am 01.01.2002, in Kraft.<br />

(2) Diese <strong>Vereinbarung</strong> gilt bis zum 31.12.2016. Sie verlängert sich jeweils um fünf<br />

Jahre, wenn sie nicht spätestens zwei Jahre vor Abl<strong>auf</strong> schriftlich gekündigt wird.<br />

Düsseldorf, den 3. Dezember 2001<br />

Für die Landeshauptstadt Düsseldorf:<br />

Erwin<br />

Oberbürgermeister<br />

Neuss, den 14. November 2001<br />

Für den Kreis Neuss:<br />

Mettmann, den 5. Dezember 2001<br />

Für den Kreis Mettmann:<br />

Mönchengladbach, den 14. November 2001<br />

Für die Stadt Mönchengladbach:<br />

Nieß-Mache<br />

Beigeordnete<br />

Patt<br />

Landrat<br />

Petrauschke<br />

Kreisdirektor<br />

Hendele<br />

Landrat<br />

Fabian<br />

Dezernent<br />

Bartsch<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Schmitz<br />

Beigeordneter

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