August 2012 - Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
August 2012 - Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
August 2012 - Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
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Bekanntmachungen<br />
In der 1. Hauptausschusssitzung am 12. Juni <strong>2012</strong> der Gemeinde<br />
<strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> wurden folgende Beschlüsse gefasst<br />
öffentlicher Teil<br />
Beschluss-Nr. 01 – 01/<strong>2012</strong><br />
Der Hauptausschuss der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> genehmigt<br />
lt. § 42 (2) ThürKO die Niederschrift der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />
vom 23. Februar <strong>2012</strong> – öffentlicher Teil.<br />
mehrheitlich beschlossen<br />
Beschluss-Nr. 02 – 01/<strong>2012</strong><br />
Der Hauptausschuss der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> beschließt<br />
die Rückzahlung der Zuwendung für den FNP <strong>Teichwolframsdorf</strong><br />
in Höhe von 15.338,76 Euro entsprechend des Bescheides<br />
vom Thüringer Landesverwaltungsamt zuzüglich des gesondert festgestellten<br />
und festgesetzten Zinsanspruches für die Verzinsung des Erstattungsbetrages<br />
entsprechend Bescheid.<br />
einstimmig beschlossen<br />
Beschluss-Nr. 03 – 01/<strong>2012</strong><br />
Der Hauptausschuss der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />
empfiehlt dem Gemeinderat die Planungsleistungen für die Neuaufstellung<br />
Flächennutzungsplan an das Planungsbüro GÖL mbH aus<br />
Weida zur Gesamtauftragssumme von 75.814,28 Euro zu vergeben.<br />
einstimmig beschlossen<br />
nichtöffentlicher Teil<br />
Beschluss-Nr. 04 – 01/<strong>2012</strong><br />
Der Hauptausschuss der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> genehmigt<br />
lt. § 42 (2) ThürKO die Niederschrift der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />
vom 23. Februar <strong>2012</strong> - nichtöffentlicher Teil.<br />
mehrheitlich beschlossen<br />
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung<br />
der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />
vom 21.05.<strong>2012</strong><br />
Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde-<br />
und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – (ThürKO) vom<br />
16. <strong>August</strong> 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />
vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt zeitgleich mit Wirkung<br />
zum 01.01.<strong>2012</strong> geändert durch Artikel 8 des Thüringer Gesetzes<br />
zur Regelung der Versorgung der Beamten und Richter sowie zur Änderung<br />
weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni 2011 (GVBl.<br />
6/2011 S. 99, 134) und Artikel 2 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes<br />
<strong>2012</strong> vom 21.12.2011 (GVBl. 12/2011 S. 531, 532) hat der Gemeinderat<br />
der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> in der Sitzung<br />
vom 08. Mai <strong>2012</strong> folgende Änderungssatzung beschlossen:<br />
§ 1 – Satzungsänderung<br />
Die Hauptsatzung der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> vom<br />
04.01.<strong>2012</strong> (Amtsblatt der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />
Nr. 2 des Jahrgangs <strong>2012</strong> vom Erscheinungstag Mittwoch, den<br />
01.02.<strong>2012</strong>) wird wie folgt geändert:<br />
1. § 4 Abs. 3 Satz 4 erhält folgende Fassung:<br />
Die Wahl der weiteren Mitglieder der Ortschaftsräte erfolgt nach<br />
folgenden Regelungen:<br />
a) für das aktive und passive Wahlrecht finden die Bestimmungen<br />
des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der<br />
Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) der jeweils geltenden<br />
Fassung entsprechend Anwendung, wobei an die Stelle<br />
des Begriffs „Gemeinde“ der Begriff „Ortschaft“ tritt.<br />
b) Die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats erfolgt entsprechend<br />
den Vorschriften für die Wahl der Gemeinderatsmit-<br />
Seite 2<br />
glieder gemäß dem ThürKWG und der ThürKWO in der jeweils<br />
geltenden Fassung.<br />
2. Es wird ein § 4a mit folgendem Inhalt eingefügt:<br />
In den Ortsteilen, die bis zum 31.12.2011 bestanden haben, können<br />
Ortssprecher von den Bürgern des jeweiligen Ortsteils gewählt werden.<br />
Die Ortssprecher werden für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit<br />
des Gemeinderats gewählt.<br />
Der Ortssprecher hat ausschließlich beratende Funktion.<br />
Die Wahl der Ortssprecher erfolgt nach den Regelungen des § 4<br />
Abs. 3 dieser Hauptsatzung.<br />
3. Der § 8 Abs. 2 Nr. 2 wird gestrichen.<br />
4. Der § 10 wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Abs. 1 wird gestrichen.<br />
b) Die verbleibenden Absätze 2, 3 und 4 werden neu durchnummeriert<br />
zu Absätzen 1, 2 und 3.<br />
5. Der § 12 Abs. 5 erhält folgende Fassung:<br />
„Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hierdurch<br />
entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen erhalten<br />
eine zusätzliche monatliche Entschädigung:<br />
– der Vorsitzende eines Ausschusses 10,00 Euro<br />
– der Vorsitzende einer Gemeinderatsfraktion 10,00 Euro<br />
Für die Wahrnehmung der Funktion des Ortsteilsprechers und die<br />
hierdurch entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen<br />
erhalten die gewählten Ortsteilsprecher eine Entschädigung von<br />
– monatlich 100,00 Euro.“<br />
6. Der in § 12 Abs. 6 enthaltene monatliche Aufwandsentschädigungsbetrag<br />
für den ehrenamtlichen Beigeordneten von „200,00 Euro“<br />
wird ersetzt durch den Betrag „243,75 Euro“.<br />
7. In § 13 Abs. 4 Satz 1 werden vor dem Wort „ersatzweise“ die Wörter<br />
„in dringenden Fällen“ eingefügt.<br />
§ 2 – Neubekanntmachung<br />
Der Bürgermeister der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> wird<br />
ermächtigt, die vom Inkrafttreten des § 1 an geltende Satzungsfassung<br />
im Amtsblatt der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> bekannt zu<br />
machen.<br />
§ 3 – Inkrafttreten<br />
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
<strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong>, den 21.05.<strong>2012</strong><br />
Häckert, Bürgermeister – Siegel<br />
Hinweis nach § 21 Abs. 4 ThürKO<br />
„Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
die in der ThürKO enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden<br />
sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie<br />
nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber<br />
der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt<br />
nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung<br />
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine<br />
Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in<br />
Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“<br />
Dorferneuerung Kahmer und Gottesgrün<br />
Beratungsbedarf zum Zweck der Antragstellung auf Förderung<br />
privater Maßnahmen<br />
Es besteht für Eigentümer an Grundstücken und Gebäuden in den<br />
Ortsteilen Gottesgrün und Kahmer die Möglichkeit, Beratungsbedarf<br />
zur Fördermittelbeantragung über die Gemeindeverwaltung anzumelden.<br />
Die Beratung erfolgt durch das Planungsbüro Metzner, Ignazcak<br />
und Partner aus Gera und ist gebührenfrei.