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August 2012 - Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

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Bekanntmachungen<br />

In der 1. Hauptausschusssitzung am 12. Juni <strong>2012</strong> der Gemeinde<br />

<strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> wurden folgende Beschlüsse gefasst<br />

öffentlicher Teil<br />

Beschluss-Nr. 01 – 01/<strong>2012</strong><br />

Der Hauptausschuss der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> genehmigt<br />

lt. § 42 (2) ThürKO die Niederschrift der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />

vom 23. Februar <strong>2012</strong> – öffentlicher Teil.<br />

mehrheitlich beschlossen<br />

Beschluss-Nr. 02 – 01/<strong>2012</strong><br />

Der Hauptausschuss der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> beschließt<br />

die Rückzahlung der Zuwendung für den FNP <strong>Teichwolframsdorf</strong><br />

in Höhe von 15.338,76 Euro entsprechend des Bescheides<br />

vom Thüringer Landesverwaltungsamt zuzüglich des gesondert festgestellten<br />

und festgesetzten Zinsanspruches für die Verzinsung des Erstattungsbetrages<br />

entsprechend Bescheid.<br />

einstimmig beschlossen<br />

Beschluss-Nr. 03 – 01/<strong>2012</strong><br />

Der Hauptausschuss der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />

empfiehlt dem Gemeinderat die Planungsleistungen für die Neuaufstellung<br />

Flächennutzungsplan an das Planungsbüro GÖL mbH aus<br />

Weida zur Gesamtauftragssumme von 75.814,28 Euro zu vergeben.<br />

einstimmig beschlossen<br />

nichtöffentlicher Teil<br />

Beschluss-Nr. 04 – 01/<strong>2012</strong><br />

Der Hauptausschuss der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> genehmigt<br />

lt. § 42 (2) ThürKO die Niederschrift der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />

vom 23. Februar <strong>2012</strong> - nichtöffentlicher Teil.<br />

mehrheitlich beschlossen<br />

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung<br />

der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />

vom 21.05.<strong>2012</strong><br />

Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde-<br />

und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – (ThürKO) vom<br />

16. <strong>August</strong> 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />

vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt zeitgleich mit Wirkung<br />

zum 01.01.<strong>2012</strong> geändert durch Artikel 8 des Thüringer Gesetzes<br />

zur Regelung der Versorgung der Beamten und Richter sowie zur Änderung<br />

weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni 2011 (GVBl.<br />

6/2011 S. 99, 134) und Artikel 2 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes<br />

<strong>2012</strong> vom 21.12.2011 (GVBl. 12/2011 S. 531, 532) hat der Gemeinderat<br />

der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> in der Sitzung<br />

vom 08. Mai <strong>2012</strong> folgende Änderungssatzung beschlossen:<br />

§ 1 – Satzungsänderung<br />

Die Hauptsatzung der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> vom<br />

04.01.<strong>2012</strong> (Amtsblatt der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />

Nr. 2 des Jahrgangs <strong>2012</strong> vom Erscheinungstag Mittwoch, den<br />

01.02.<strong>2012</strong>) wird wie folgt geändert:<br />

1. § 4 Abs. 3 Satz 4 erhält folgende Fassung:<br />

Die Wahl der weiteren Mitglieder der Ortschaftsräte erfolgt nach<br />

folgenden Regelungen:<br />

a) für das aktive und passive Wahlrecht finden die Bestimmungen<br />

des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der<br />

Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) der jeweils geltenden<br />

Fassung entsprechend Anwendung, wobei an die Stelle<br />

des Begriffs „Gemeinde“ der Begriff „Ortschaft“ tritt.<br />

b) Die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats erfolgt entsprechend<br />

den Vorschriften für die Wahl der Gemeinderatsmit-<br />

Seite 2<br />

glieder gemäß dem ThürKWG und der ThürKWO in der jeweils<br />

geltenden Fassung.<br />

2. Es wird ein § 4a mit folgendem Inhalt eingefügt:<br />

In den Ortsteilen, die bis zum 31.12.2011 bestanden haben, können<br />

Ortssprecher von den Bürgern des jeweiligen Ortsteils gewählt werden.<br />

Die Ortssprecher werden für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit<br />

des Gemeinderats gewählt.<br />

Der Ortssprecher hat ausschließlich beratende Funktion.<br />

Die Wahl der Ortssprecher erfolgt nach den Regelungen des § 4<br />

Abs. 3 dieser Hauptsatzung.<br />

3. Der § 8 Abs. 2 Nr. 2 wird gestrichen.<br />

4. Der § 10 wird wie folgt geändert:<br />

a) Der Abs. 1 wird gestrichen.<br />

b) Die verbleibenden Absätze 2, 3 und 4 werden neu durchnummeriert<br />

zu Absätzen 1, 2 und 3.<br />

5. Der § 12 Abs. 5 erhält folgende Fassung:<br />

„Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hierdurch<br />

entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen erhalten<br />

eine zusätzliche monatliche Entschädigung:<br />

– der Vorsitzende eines Ausschusses 10,00 Euro<br />

– der Vorsitzende einer Gemeinderatsfraktion 10,00 Euro<br />

Für die Wahrnehmung der Funktion des Ortsteilsprechers und die<br />

hierdurch entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen<br />

erhalten die gewählten Ortsteilsprecher eine Entschädigung von<br />

– monatlich 100,00 Euro.“<br />

6. Der in § 12 Abs. 6 enthaltene monatliche Aufwandsentschädigungsbetrag<br />

für den ehrenamtlichen Beigeordneten von „200,00 Euro“<br />

wird ersetzt durch den Betrag „243,75 Euro“.<br />

7. In § 13 Abs. 4 Satz 1 werden vor dem Wort „ersatzweise“ die Wörter<br />

„in dringenden Fällen“ eingefügt.<br />

§ 2 – Neubekanntmachung<br />

Der Bürgermeister der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> wird<br />

ermächtigt, die vom Inkrafttreten des § 1 an geltende Satzungsfassung<br />

im Amtsblatt der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> bekannt zu<br />

machen.<br />

§ 3 – Inkrafttreten<br />

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

<strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong>, den 21.05.<strong>2012</strong><br />

Häckert, Bürgermeister – Siegel<br />

Hinweis nach § 21 Abs. 4 ThürKO<br />

„Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

die in der ThürKO enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden<br />

sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie<br />

nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber<br />

der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt<br />

nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung<br />

oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine<br />

Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in<br />

Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“<br />

Dorferneuerung Kahmer und Gottesgrün<br />

Beratungsbedarf zum Zweck der Antragstellung auf Förderung<br />

privater Maßnahmen<br />

Es besteht für Eigentümer an Grundstücken und Gebäuden in den<br />

Ortsteilen Gottesgrün und Kahmer die Möglichkeit, Beratungsbedarf<br />

zur Fördermittelbeantragung über die Gemeindeverwaltung anzumelden.<br />

Die Beratung erfolgt durch das Planungsbüro Metzner, Ignazcak<br />

und Partner aus Gera und ist gebührenfrei.

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