02.05.2013 Aufrufe

Amtsblatt - Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

Amtsblatt - Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

Amtsblatt - Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachung über die erste Sitzung des Gemeindewahlausschusses<br />

der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> für die<br />

Wahl des Bürgermeister und des Gemeinderates der Gemeinde<br />

<strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> am 22.04.2012<br />

Der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />

tritt am Dienstag, dem 20. März 2012, um 18:00 Uhr im<br />

Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung <strong>Mohlsdorf</strong>-Teichwolfrmsdorf,<br />

Straße der Einheit 6, 07987 <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> zu<br />

seiner ersten Sitzung zusammen.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Verpflichtung der Mitglieder und Stellvertreter des Gemeindewahlausschusses<br />

2. Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Listenverbindungen<br />

sowie Beschlussfassung über ihre Zulassung<br />

Wurde ein Wahlvorschlag für ungültig erklärt und wurden von den<br />

Betroffenen dagegen Einwendungen erhoben, so tagt der Gemeindewahlausschuss<br />

zur nochmaligen Beschlussfassung über diese Wahlvorschläge<br />

am 27. März 2012, 18:00 Uhr im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung<br />

<strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong>, Straße der Einheit<br />

6, 07987 <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong>.<br />

Die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses sind öffentlich.<br />

<strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong>, 01.03.2012<br />

Annelie Lieder, Gemeindewahlleiterin<br />

Bürgerversammlungen März – April 2012<br />

06. März 2012 – Waltersdorf/Museum und Ferienhof Hempel<br />

13. März 2012 – Kleinreinsdorf „Heiterer Blick“<br />

16. März 2012 – Turnhalle/Reudnitz<br />

20. März 2012 – <strong>Teichwolframsdorf</strong> „Grünes Tal“<br />

22. März 2012 – Gottesgrün/Gemeinschaftshaus<br />

23. März 2012 – Kahmer/Gemeinschaftshaus<br />

27. März 2012 – Großkundorf „Gasthof Lucius“<br />

03. April 2012 – <strong>Mohlsdorf</strong> Jugendclub<br />

Beginn: jeweils 19:00 Uhr<br />

Richtlinie zur Stärkung der örtlichen<br />

Gemeinschaft beschlossen<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> hat<br />

auf seiner 2. Sitzung am 31. Januar 2012 beschlossen, die Richtlinie<br />

zur Stärkung der örtlichen Gemeinschaft, die in <strong>Mohlsdorf</strong> bereits<br />

seit 2011 erfolgreich in Kraft ist, auch auf das Gebiet der ehemaligen<br />

Gemeinde <strong>Teichwolframsdorf</strong> anzuwenden. Dieser Beschluss basiert<br />

auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Ortsteile unserer neuen<br />

Gemeinde und ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer attraktiven,<br />

familienfreundlichen Kommune.<br />

So werden allen Familien mit Kindern, aber auch Studenten mit<br />

Hauptwohnsitz finanzielle Unterstützung gewährt. Darüber hinaus<br />

sollen nicht mit Hauptwohnsitz gemeldete Auszubildende und Studenten<br />

dazu bewegt werden, ihren Lebensmittelpunkt wieder ins Gemeindegebiet<br />

zu verlegen.<br />

Anträge können ab sofort in den Bürgerbüros <strong>Mohlsdorf</strong> und <strong>Teichwolframsdorf</strong><br />

gestellt werden. Für Auskünfte steht Ihnen Frau Lieder<br />

zur Verfügung.<br />

Christian Häckert, Beauftragter<br />

Seite 2<br />

Richtlinie zur Stärkung der örtlichen<br />

Gemeinschaft<br />

1. Zielstellung<br />

Die Familie ist das Fundament jedes Einzelnen und unserer Gesellschaft.<br />

Die Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> sieht es<br />

als wichtige Aufgabe an, die Verbundenheit der örtlichen Gemeinschaft<br />

mit den in ihr lebenden Kindern, Jugendlichen und deren<br />

Eltern zu stärken.<br />

2. Bewilligungsvoraussetzungen für die Gewährung einer Geldzuwendung<br />

Geldzuwendungen zur Stärkung der örtlichen Gemeinschaft können<br />

Ehepaaren, Lebensgemeinschaften sowie Alleinerziehenden<br />

für die Geburt eines Kindes, die Einschulung eines Kindes sowie<br />

für die Vollendung des 14. Lebensjahres eines Kindes gewährt<br />

werden. Die Gewährung einer Geldzuwendung ist dabei nicht<br />

auf eine bestimmte Anzahl von Kindern beschränkt. Darüber hinaus<br />

können auch Studenten, die das 21. Lebensjahr noch nicht<br />

vollendet haben, für die erstmalige Aufnahme eines Studiums<br />

eine Zuwendung erhalten. Voraussetzung für die Gewährung einer<br />

Geldzuwendung zur Stärkung der örtlichen Gemeinschaft ist, dass<br />

die Zuwendungsberechtigten ihren Hauptwohnsitz mindestens seit<br />

3 Monaten in der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> inne<br />

haben. Dieser muss auch für weitere 3 Jahre beibehalten werden.<br />

Zudem wird die Zuwendung nur dann gewährt, soweit die dauernde<br />

Leistungsfähigkeit der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong> dadurch nicht gefährdet<br />

wird. Auf die Gewährung einer Geldzuwendung zur Stärkung<br />

der örtlichen Gemeinschaft besteht kein Rechtsanspruch.<br />

3. Höhe der Zuwendungen zur Stärkung der örtlichen Gemeinschaft<br />

Ehepaare, Lebensgemeinschaften sowie Alleinerziehende können<br />

für die Geburt eines Kindes: 200,00 €, für die Einschulung eines<br />

Kindes: 150,00 € und für die Vollendung des 14. Lebensjahres eines<br />

Kindes: 150,00 € erhalten. Studenten/Studentinnen kann eine jährliche<br />

Zuwendung in Höhe von 100,00 € gewährt werden, soweit sie<br />

ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />

haben. Anstelle der jährlichen Zuwendung in Höhe von 100,00 € besteht<br />

aber auch die Möglichkeit, die Zweitwohnungssteuer bis zu einer<br />

Höhe von 200,00 € pro Jahr erstattet zu bekommen.<br />

4. Antragsverfahren<br />

Eine Zuwendung zur Stärkung der örtlichen Gemeinschaft wird<br />

nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist schriftlich bei der Gemeinde<br />

<strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> einzureichen. Dem Antrag sind<br />

alle für die Beurteilung notwendigen Unterlagen (wie z.B. die Geburtsurkunde,<br />

die Meldebescheinigung, die Studienbescheinigung,<br />

die Bescheinigung über die Zahlung einer Zweitwohnsteuer etc.)<br />

beizufügen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt der Reihe nach,<br />

also so wie die Anträge eingehen.<br />

5. Inkrafttreten<br />

Die Richtlinie tritt ab 01. Januar 2012 in Kraft.<br />

Häckert, Beauftragter (Siegel)<br />

<strong>Mohlsdorf</strong>, 31. Januar 2012<br />

Stellenausschreibung<br />

In der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> mit Sitz in 07987<br />

<strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong>, Steinberg 1 ist die Stelle der/des<br />

Schwimmmeisterin/Schwimmmeisters für das Freibad im OT<br />

<strong>Teichwolframsdorf</strong> zu besetzen.<br />

Hierbei handelt es sich um einen Saisonarbeitsplatz für<br />

die Zeit vom 15.05. bis 15.09.2012. Gesucht wird ein/eine<br />

ausgebildeter/-e und zugelassener/-e Schwimmmeister/-in oder<br />

Schwimmmeistergehilfe/-in oder eine Fachkraft für Bäderwesen.<br />

Zu den Aufgaben gehören u.a.:<br />

– Überwachung des ordnungsgemäßen Badebetriebes<br />

– Aufbereitung der Schwimmwasserbecken<br />

– Kontrolle und Überwachung der Hygiene in den Sanitäranlagen<br />

und im Gelände des Freibades<br />

– Abrechnung der Tageseinnahmen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!