Amtsblatt - Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
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Bekanntmachungen<br />
Bekanntmachung über die erste Sitzung des Gemeindewahlausschusses<br />
der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> für die<br />
Wahl des Bürgermeister und des Gemeinderates der Gemeinde<br />
<strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> am 22.04.2012<br />
Der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />
tritt am Dienstag, dem 20. März 2012, um 18:00 Uhr im<br />
Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung <strong>Mohlsdorf</strong>-Teichwolfrmsdorf,<br />
Straße der Einheit 6, 07987 <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> zu<br />
seiner ersten Sitzung zusammen.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Verpflichtung der Mitglieder und Stellvertreter des Gemeindewahlausschusses<br />
2. Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Listenverbindungen<br />
sowie Beschlussfassung über ihre Zulassung<br />
Wurde ein Wahlvorschlag für ungültig erklärt und wurden von den<br />
Betroffenen dagegen Einwendungen erhoben, so tagt der Gemeindewahlausschuss<br />
zur nochmaligen Beschlussfassung über diese Wahlvorschläge<br />
am 27. März 2012, 18:00 Uhr im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung<br />
<strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong>, Straße der Einheit<br />
6, 07987 <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong>.<br />
Die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses sind öffentlich.<br />
<strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong>, 01.03.2012<br />
Annelie Lieder, Gemeindewahlleiterin<br />
Bürgerversammlungen März – April 2012<br />
06. März 2012 – Waltersdorf/Museum und Ferienhof Hempel<br />
13. März 2012 – Kleinreinsdorf „Heiterer Blick“<br />
16. März 2012 – Turnhalle/Reudnitz<br />
20. März 2012 – <strong>Teichwolframsdorf</strong> „Grünes Tal“<br />
22. März 2012 – Gottesgrün/Gemeinschaftshaus<br />
23. März 2012 – Kahmer/Gemeinschaftshaus<br />
27. März 2012 – Großkundorf „Gasthof Lucius“<br />
03. April 2012 – <strong>Mohlsdorf</strong> Jugendclub<br />
Beginn: jeweils 19:00 Uhr<br />
Richtlinie zur Stärkung der örtlichen<br />
Gemeinschaft beschlossen<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> hat<br />
auf seiner 2. Sitzung am 31. Januar 2012 beschlossen, die Richtlinie<br />
zur Stärkung der örtlichen Gemeinschaft, die in <strong>Mohlsdorf</strong> bereits<br />
seit 2011 erfolgreich in Kraft ist, auch auf das Gebiet der ehemaligen<br />
Gemeinde <strong>Teichwolframsdorf</strong> anzuwenden. Dieser Beschluss basiert<br />
auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Ortsteile unserer neuen<br />
Gemeinde und ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer attraktiven,<br />
familienfreundlichen Kommune.<br />
So werden allen Familien mit Kindern, aber auch Studenten mit<br />
Hauptwohnsitz finanzielle Unterstützung gewährt. Darüber hinaus<br />
sollen nicht mit Hauptwohnsitz gemeldete Auszubildende und Studenten<br />
dazu bewegt werden, ihren Lebensmittelpunkt wieder ins Gemeindegebiet<br />
zu verlegen.<br />
Anträge können ab sofort in den Bürgerbüros <strong>Mohlsdorf</strong> und <strong>Teichwolframsdorf</strong><br />
gestellt werden. Für Auskünfte steht Ihnen Frau Lieder<br />
zur Verfügung.<br />
Christian Häckert, Beauftragter<br />
Seite 2<br />
Richtlinie zur Stärkung der örtlichen<br />
Gemeinschaft<br />
1. Zielstellung<br />
Die Familie ist das Fundament jedes Einzelnen und unserer Gesellschaft.<br />
Die Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> sieht es<br />
als wichtige Aufgabe an, die Verbundenheit der örtlichen Gemeinschaft<br />
mit den in ihr lebenden Kindern, Jugendlichen und deren<br />
Eltern zu stärken.<br />
2. Bewilligungsvoraussetzungen für die Gewährung einer Geldzuwendung<br />
Geldzuwendungen zur Stärkung der örtlichen Gemeinschaft können<br />
Ehepaaren, Lebensgemeinschaften sowie Alleinerziehenden<br />
für die Geburt eines Kindes, die Einschulung eines Kindes sowie<br />
für die Vollendung des 14. Lebensjahres eines Kindes gewährt<br />
werden. Die Gewährung einer Geldzuwendung ist dabei nicht<br />
auf eine bestimmte Anzahl von Kindern beschränkt. Darüber hinaus<br />
können auch Studenten, die das 21. Lebensjahr noch nicht<br />
vollendet haben, für die erstmalige Aufnahme eines Studiums<br />
eine Zuwendung erhalten. Voraussetzung für die Gewährung einer<br />
Geldzuwendung zur Stärkung der örtlichen Gemeinschaft ist, dass<br />
die Zuwendungsberechtigten ihren Hauptwohnsitz mindestens seit<br />
3 Monaten in der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> inne<br />
haben. Dieser muss auch für weitere 3 Jahre beibehalten werden.<br />
Zudem wird die Zuwendung nur dann gewährt, soweit die dauernde<br />
Leistungsfähigkeit der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong> dadurch nicht gefährdet<br />
wird. Auf die Gewährung einer Geldzuwendung zur Stärkung<br />
der örtlichen Gemeinschaft besteht kein Rechtsanspruch.<br />
3. Höhe der Zuwendungen zur Stärkung der örtlichen Gemeinschaft<br />
Ehepaare, Lebensgemeinschaften sowie Alleinerziehende können<br />
für die Geburt eines Kindes: 200,00 €, für die Einschulung eines<br />
Kindes: 150,00 € und für die Vollendung des 14. Lebensjahres eines<br />
Kindes: 150,00 € erhalten. Studenten/Studentinnen kann eine jährliche<br />
Zuwendung in Höhe von 100,00 € gewährt werden, soweit sie<br />
ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />
haben. Anstelle der jährlichen Zuwendung in Höhe von 100,00 € besteht<br />
aber auch die Möglichkeit, die Zweitwohnungssteuer bis zu einer<br />
Höhe von 200,00 € pro Jahr erstattet zu bekommen.<br />
4. Antragsverfahren<br />
Eine Zuwendung zur Stärkung der örtlichen Gemeinschaft wird<br />
nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist schriftlich bei der Gemeinde<br />
<strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> einzureichen. Dem Antrag sind<br />
alle für die Beurteilung notwendigen Unterlagen (wie z.B. die Geburtsurkunde,<br />
die Meldebescheinigung, die Studienbescheinigung,<br />
die Bescheinigung über die Zahlung einer Zweitwohnsteuer etc.)<br />
beizufügen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt der Reihe nach,<br />
also so wie die Anträge eingehen.<br />
5. Inkrafttreten<br />
Die Richtlinie tritt ab 01. Januar 2012 in Kraft.<br />
Häckert, Beauftragter (Siegel)<br />
<strong>Mohlsdorf</strong>, 31. Januar 2012<br />
Stellenausschreibung<br />
In der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> mit Sitz in 07987<br />
<strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong>, Steinberg 1 ist die Stelle der/des<br />
Schwimmmeisterin/Schwimmmeisters für das Freibad im OT<br />
<strong>Teichwolframsdorf</strong> zu besetzen.<br />
Hierbei handelt es sich um einen Saisonarbeitsplatz für<br />
die Zeit vom 15.05. bis 15.09.2012. Gesucht wird ein/eine<br />
ausgebildeter/-e und zugelassener/-e Schwimmmeister/-in oder<br />
Schwimmmeistergehilfe/-in oder eine Fachkraft für Bäderwesen.<br />
Zu den Aufgaben gehören u.a.:<br />
– Überwachung des ordnungsgemäßen Badebetriebes<br />
– Aufbereitung der Schwimmwasserbecken<br />
– Kontrolle und Überwachung der Hygiene in den Sanitäranlagen<br />
und im Gelände des Freibades<br />
– Abrechnung der Tageseinnahmen