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Gemeinderatssitzung vom 05.02.2013 - Gemeinde Moosthenning

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Niederschrift zur öffentlichen Sitzung am <strong>05.02.2013</strong> Seite 10<br />

Niederschrift<br />

über die<br />

öffentliche Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Moosthenning</strong><br />

Tag und Ort: <strong>05.02.2013</strong> im Rathaus in Unterhollerau<br />

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Markus Baierl<br />

Schriftführer: Herr Kintsch, Verwaltungsrat<br />

Frau Steinberger, VAe<br />

Der Vorsitzende erklärte die anberaumte Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellte fest,<br />

dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und dass Ort, Zeit und<br />

Tagesordnung für die Sitzung gemäß Art. 52 Bayerische <strong>Gemeinde</strong>ordnung (GO) bekannt<br />

gemacht worden ist.<br />

Von den 17 Mitgliedern (einschließlich des 1. Vorsitzenden) des <strong>Gemeinde</strong>rates sind 14<br />

anwesend.<br />

Es fehlen entschuldigt: 2. Bürgermeister Müller, GR Gruber und GR Stierstorfer<br />

GR Krumpholz erschien um 19:02 Uhr zur Sitzung.<br />

Es fehlen unentschuldigt:<br />

Der Vorsitzende stellte fest, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat nach Art. 47 Abs. 2 und 3 GO<br />

beschlussfähig ist.<br />

Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr<br />

Ende der Sitzung: 19:15 Uhr<br />

Mit der Niederschrift <strong>vom</strong> 15.01.2013 besteht Einverständnis.<br />

14 dafür - 0 dagegen<br />

GEMEINDE MOOSTHENNING<br />

Unterhollerau, Rathausweg 2, 84164 <strong>Moosthenning</strong>


Niederschrift zur öffentlichen Sitzung am <strong>05.02.2013</strong> Seite 11<br />

Öffentlicher Teil:<br />

Tagesordnung<br />

1. Bauantrag Weikl Alois und Irene, Dornwang<br />

- Wohnhausaufstockung -<br />

2. Bauantrag Strohmeier Andreas, Ottering<br />

- Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle -<br />

3. Erlass einer Einbeziehungssatzung für die Grundstücke Fl.Nrn. 1389/4, 1393/1<br />

und 1394/2, Gemarkung Ottering<br />

- Ergebnis der öffentlichen Auslegung, Satzungsbeschluss -<br />

4. Antrag auf Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Pfarrhaus Dornwang<br />

5. Wünsche und Anträge


Niederschrift zur öffentlichen Sitzung am <strong>05.02.2013</strong> Seite 12<br />

TOP 1 Bauantrag Weikl Alois und Irene, Dornwang<br />

- Wohnhausaufstockung -<br />

Vortrag:<br />

Die Eheleute Alois und Irene Weikl beantragen die Erteilung der Genehmigung zur<br />

Aufstockung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 49/7,<br />

Gemarkung Dornwang.<br />

Das Baugrundstück befindet sich innerhalb des im räumlichen Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteiles Dornwang. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens<br />

beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das geplante Vorhaben ist nach dieser Vorschrift<br />

zulässig.<br />

Die notwendigen Nachbarunterschriften sind vorhanden.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat erklärt sich mit der Erteilung der Genehmigung zur Aufstockung<br />

des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 49/7, Gemarkung<br />

Dornwang, einverstanden.<br />

13 dafür – 0 dagegen


Niederschrift zur öffentlichen Sitzung am <strong>05.02.2013</strong> Seite 13<br />

TOP 2 Bauantrag Strohmeier Andreas, Ottering<br />

- Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle -<br />

Vortrag:<br />

Herr Andreas Strohmeier beantragt die Erteilung der Genehmigung zum Neubau<br />

(Ersatzbau) einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 25,<br />

Gemarkung Ottering. Das Baugrundstück befindet sich innerhalb des im räumlichen<br />

Zusammenhang bebauten Ortsteiles von Ottering.<br />

Die planungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Vorhabens beurteilt sich nach §<br />

34 BauGB. Das Vorhaben ist nach dieser Vorschrift zulässig, da es sich<br />

insbesondere in die nähere Umgebung einfügt.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat erklärt sich mit der Erteilung der Genehmigung zum Neubau<br />

(Ersatzbau) einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 25,<br />

Gemarkung Ottering, einverstanden.<br />

14 dafür – 0 dagegen


Niederschrift zur öffentlichen Sitzung am <strong>05.02.2013</strong> Seite 14<br />

TOP 3 Erlass einer Einbeziehungssatzung für die Grundstücke Fl.Nrn. 1389/4,<br />

1393/1 und 1394/2, Gemarkung Ottering<br />

- Ergebnis der öffentlichen Auslegung, Satzungsbeschluss -<br />

Vortrag:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in der Sitzung am 18.12.2012 beschlossen, für die oben<br />

genannten Grundstücke eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB<br />

zu erlassen.<br />

In der Zeit <strong>vom</strong> 21.12.2012 bis 25.01.2013 wurde das öffentliche<br />

Auslegungsverfahren durchgeführt.<br />

Seitens der Träger öffentlicher Belange wurden folgende Stellungnahmen<br />

abgegeben:<br />

1. Landratsamt Dingolfing-Landau<br />

1.1 Kreisbaumeister<br />

„Mit der oben genannten Planung besteht aus städtebaulicher Sicht Einverständnis,<br />

wenn ein landschaftsgerechtes Bauen mit Satteldach erfolgt.“<br />

Anmerkung der Verwaltung:<br />

In § 3 der Einbeziehungssatzung ist als Dachform Satteldach festgelegt. Lediglich<br />

der Anbau darf mit einem Flachdach versehen werden.<br />

Insoweit ist den Forderungen des Kreisbaumeisters entsprochen.<br />

1.2 Immissionsschutz<br />

„Der Satzungsbereich am westlichen Ortsrand von Töding umfasst die Fl.Nrn.<br />

1389/4, 1393/1 und 1394/2 der Gemarkung Ottering und stellt die<br />

bauplanungsrechtliche Grundlage für ein dort vorgesehenes Wohnbauvorhaben dar.<br />

Immissionsschutzrechtlich beeinflusst wird der Bereich <strong>vom</strong> unmittelbar östlich<br />

angrenzenden landwirtschaftlichen Anwesen des Herrn Füßl, der vor Ort eine<br />

Getreidelagerung mit insbesondere während der Erntezeit erhöhten<br />

Lärmimmissionen (Fahrverkehr, Belüftung, eventuell Trocknung etc.) betreibt.<br />

Eine Wiederaufnahme der vor mehr als 20 Jahren aufgegebenen Tierhaltung ist<br />

nach einer telefonischen Aussage von Frau Füssl zwar aktuell nicht geplant, jedoch<br />

müsste aufgrund der aktuellen Rechtsprechung die ursprünglich rechtlich<br />

genehmigte Tierhaltung grundsätzlich zur weiteren fachtechnischen Beurteilung<br />

herangezogen werden.<br />

Im vorliegenden Fall kann allerdings auf eine nähere Betrachtung der möglichen<br />

Lärm- und Geruchseinwirkungen verzichtet werden, da die Landwirtschaft durch das<br />

zum überplanten Bereich südlich liegende Wohnhaus bereits<br />

immissionsschutzrechtlich beschränkt wird und durch die neu geplante Wohnnutzung<br />

bei gleichbleibender Gebietscharakteristik keine Verschlechterung stattfindet.<br />

Der Planung kann insofern zugestimmt werden.“


Niederschrift zur öffentlichen Sitzung am <strong>05.02.2013</strong> Seite 15<br />

1.3 Kreisarchäologie<br />

„Bei dem neuen Baugrundstück in der Ortschaft Töding handelt es sich um eine<br />

archäologische Verdachtsfläche.<br />

Die Kreisarchäologie kann daher der Überbauung nur zustimmen, wenn zumindest in<br />

den Flächen von Wohnhaus und Garage der Oberboden per Bagger mit<br />

Humusschaufel auf Kosten des Antragsstellers abgetragen wird. Dies muss etwa 2-3<br />

Wochen vor dem Baubeginn geschehen.“<br />

Beschluss:<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgaben werden beachtet.<br />

14 dafür – 0 dagegen<br />

1.4 Sachgebiet Bauleitplanung<br />

„Aus baurechtlicher Sicht wird festgestellt, daß in keinem der beigefügten Lagepläne<br />

der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung eingezeichnet ist bzw. es<br />

gibt keine farbliche Kennzeichnung, so wie in § 1 der Satzung („rot umrandet“)<br />

festgelegt.<br />

Eine entsprechende (farbliche) Darstellung des Geltungsbereiches ist deshalb zu<br />

ergänzen.“<br />

Beschluss:<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die Pläne werden entsprechend ergänzt.<br />

14 dafür – 0 dagegen<br />

2. E.ON Bayern<br />

Mit der Planung besteht Einverständnis.


Niederschrift zur öffentlichen Sitzung am <strong>05.02.2013</strong> Seite 16<br />

3. Wasserzweckverband Mallersdorf<br />

„Mit der Planung besteht Einverständnis. Der Anschluss muss von der im Süden<br />

verlaufenden Ortsstraße genommen werden. Eine Anschlussnahme von der westlich<br />

verlaufenden Straße ist nicht möglich.<br />

Bezüglich der Löschwasserversorgung wird mitgeteilt, dass der Grundschutz nach W<br />

405 durch den Wasserzweckverband gestellt wird. Ein weitergehender Objektschutz,<br />

insbesondere bei brandgefährdeten Betrieben, müsste jeweils durch die<br />

Grundstückseigentümer selbst errichtet werden.<br />

Hinsichtlich des Grünordnungsplanes wird auf das DVGW-Regelwerk<br />

„Baumbepflanzungen im Innenbereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ GW 125<br />

verwiesen.“<br />

Beschluss:<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

14 dafür – 0 dagegen<br />

Die übrigen beteiligten Fachstellen haben sich nicht geäußert bzw. keine<br />

Einwendungen erhoben.<br />

Satzungsbeschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat erklärt sich mit der vorliegenden Einbeziehungssatzung nach<br />

Einarbeitung der vorstehenden Abwägungsvorschläge für die im beiliegenden<br />

Lageplan gekennzeichneten Grundstücke Fl.Nrn. 1389/4, 1393/1 und 1394/2,<br />

Gemarkung Ottering, einverstanden.<br />

14 dafür – 0 dagegen


Niederschrift zur öffentlichen Sitzung am <strong>05.02.2013</strong> Seite 17<br />

TOP 4 Antrag auf Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Pfarrhaus<br />

Dornwang<br />

Vortrag:<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 27.01.2013 beantragt der Katholische Frauenbund Dornwang die<br />

Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Pfarrhaus Dornwang. Der<br />

entsprechende Antrag ist in Kopie beigefügt.<br />

Vorschlag der Verwaltung:<br />

Der Zugang zum Pfarrhaus soll mit einer entsprechenden Rampe (Riffelstahl)<br />

ausgestattet werden. Es werden deshalb diesbezüglich Angebote von drei<br />

ortsansässigen Firmen eingeholt. Die Auftragsvergabe soll das wirtschaftlichste<br />

Angebot erhalten.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat erklärt sich mit der vorstehenden Vorgehensweise einverstanden.<br />

14 dafür – 0 dagegen


Niederschrift zur öffentlichen Sitzung am <strong>05.02.2013</strong> Seite 18<br />

TOP 5 Wünsche und Anträge<br />

a) Unzureichender Winterdienst, <strong>Moosthenning</strong> Auenweg (GR Krumpholz)<br />

Bürgermeister Baierl erinnert in diesem Zusammenhang, dass grundsätzlich<br />

zuerst Gefahrenstrecken bzw. Hauptstrecken geräumt werden. Reklamationen<br />

werden nachgegangen.<br />

Es besteht keine Notwendigkeit, den Räumplan zu ändern.<br />

b) Nachfrage zu den Planungen zur Heizungsanlage Sportheim Dornwang (GR<br />

Galliwoda)<br />

Die derzeit bestehende Heizung bleibt bis auf Weiteres bestehen. Eine<br />

Umstellung – voraussichtlich auf eine Pelletsheizung – wird zum gegebenen<br />

Zeitpunkt erfolgen. Die Vorgehensweise ist mit der DJK Dornwang abgesprochen<br />

bzw. mit der Heizungsbaufirma geregelt. Eine Mitversorgung des<br />

Feuerwehrgerätehauses ist vorgesehen.<br />

c) Vermutungen zur Einführung einer Kombiklasse in der Grundschule Ottering<br />

(GRin Kalteis)<br />

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand entbehren diese Vermutungen jeder<br />

Grundlage.<br />

d) Gefahrenstelle am Anwesen Pellkofer Rupert, Ottering – Anbringung von<br />

Sicherungsmaßnahmen (GRin Kalteis)<br />

Über eventuelle Sicherungsmaßnahmen soll im Rahmen einer Ortsbesichtigung<br />

entschieden werden.<br />

Für die Richtigkeit der Niederschrift:<br />

Baierl, 1. Bürgermeister Kintsch, Verwaltungsrat<br />

Steinberger, VAe

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