Gemeinderatssitzung vom 05.02.2013 - Gemeinde Moosthenning
Gemeinderatssitzung vom 05.02.2013 - Gemeinde Moosthenning
Gemeinderatssitzung vom 05.02.2013 - Gemeinde Moosthenning
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Niederschrift zur öffentlichen Sitzung am <strong>05.02.2013</strong> Seite 10<br />
Niederschrift<br />
über die<br />
öffentliche Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Moosthenning</strong><br />
Tag und Ort: <strong>05.02.2013</strong> im Rathaus in Unterhollerau<br />
Vorsitzender: 1. Bürgermeister Markus Baierl<br />
Schriftführer: Herr Kintsch, Verwaltungsrat<br />
Frau Steinberger, VAe<br />
Der Vorsitzende erklärte die anberaumte Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellte fest,<br />
dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und dass Ort, Zeit und<br />
Tagesordnung für die Sitzung gemäß Art. 52 Bayerische <strong>Gemeinde</strong>ordnung (GO) bekannt<br />
gemacht worden ist.<br />
Von den 17 Mitgliedern (einschließlich des 1. Vorsitzenden) des <strong>Gemeinde</strong>rates sind 14<br />
anwesend.<br />
Es fehlen entschuldigt: 2. Bürgermeister Müller, GR Gruber und GR Stierstorfer<br />
GR Krumpholz erschien um 19:02 Uhr zur Sitzung.<br />
Es fehlen unentschuldigt:<br />
Der Vorsitzende stellte fest, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat nach Art. 47 Abs. 2 und 3 GO<br />
beschlussfähig ist.<br />
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr<br />
Ende der Sitzung: 19:15 Uhr<br />
Mit der Niederschrift <strong>vom</strong> 15.01.2013 besteht Einverständnis.<br />
14 dafür - 0 dagegen<br />
GEMEINDE MOOSTHENNING<br />
Unterhollerau, Rathausweg 2, 84164 <strong>Moosthenning</strong>
Niederschrift zur öffentlichen Sitzung am <strong>05.02.2013</strong> Seite 11<br />
Öffentlicher Teil:<br />
Tagesordnung<br />
1. Bauantrag Weikl Alois und Irene, Dornwang<br />
- Wohnhausaufstockung -<br />
2. Bauantrag Strohmeier Andreas, Ottering<br />
- Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle -<br />
3. Erlass einer Einbeziehungssatzung für die Grundstücke Fl.Nrn. 1389/4, 1393/1<br />
und 1394/2, Gemarkung Ottering<br />
- Ergebnis der öffentlichen Auslegung, Satzungsbeschluss -<br />
4. Antrag auf Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Pfarrhaus Dornwang<br />
5. Wünsche und Anträge
Niederschrift zur öffentlichen Sitzung am <strong>05.02.2013</strong> Seite 12<br />
TOP 1 Bauantrag Weikl Alois und Irene, Dornwang<br />
- Wohnhausaufstockung -<br />
Vortrag:<br />
Die Eheleute Alois und Irene Weikl beantragen die Erteilung der Genehmigung zur<br />
Aufstockung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 49/7,<br />
Gemarkung Dornwang.<br />
Das Baugrundstück befindet sich innerhalb des im räumlichen Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteiles Dornwang. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens<br />
beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das geplante Vorhaben ist nach dieser Vorschrift<br />
zulässig.<br />
Die notwendigen Nachbarunterschriften sind vorhanden.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat erklärt sich mit der Erteilung der Genehmigung zur Aufstockung<br />
des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 49/7, Gemarkung<br />
Dornwang, einverstanden.<br />
13 dafür – 0 dagegen
Niederschrift zur öffentlichen Sitzung am <strong>05.02.2013</strong> Seite 13<br />
TOP 2 Bauantrag Strohmeier Andreas, Ottering<br />
- Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle -<br />
Vortrag:<br />
Herr Andreas Strohmeier beantragt die Erteilung der Genehmigung zum Neubau<br />
(Ersatzbau) einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 25,<br />
Gemarkung Ottering. Das Baugrundstück befindet sich innerhalb des im räumlichen<br />
Zusammenhang bebauten Ortsteiles von Ottering.<br />
Die planungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Vorhabens beurteilt sich nach §<br />
34 BauGB. Das Vorhaben ist nach dieser Vorschrift zulässig, da es sich<br />
insbesondere in die nähere Umgebung einfügt.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat erklärt sich mit der Erteilung der Genehmigung zum Neubau<br />
(Ersatzbau) einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 25,<br />
Gemarkung Ottering, einverstanden.<br />
14 dafür – 0 dagegen
Niederschrift zur öffentlichen Sitzung am <strong>05.02.2013</strong> Seite 14<br />
TOP 3 Erlass einer Einbeziehungssatzung für die Grundstücke Fl.Nrn. 1389/4,<br />
1393/1 und 1394/2, Gemarkung Ottering<br />
- Ergebnis der öffentlichen Auslegung, Satzungsbeschluss -<br />
Vortrag:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in der Sitzung am 18.12.2012 beschlossen, für die oben<br />
genannten Grundstücke eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB<br />
zu erlassen.<br />
In der Zeit <strong>vom</strong> 21.12.2012 bis 25.01.2013 wurde das öffentliche<br />
Auslegungsverfahren durchgeführt.<br />
Seitens der Träger öffentlicher Belange wurden folgende Stellungnahmen<br />
abgegeben:<br />
1. Landratsamt Dingolfing-Landau<br />
1.1 Kreisbaumeister<br />
„Mit der oben genannten Planung besteht aus städtebaulicher Sicht Einverständnis,<br />
wenn ein landschaftsgerechtes Bauen mit Satteldach erfolgt.“<br />
Anmerkung der Verwaltung:<br />
In § 3 der Einbeziehungssatzung ist als Dachform Satteldach festgelegt. Lediglich<br />
der Anbau darf mit einem Flachdach versehen werden.<br />
Insoweit ist den Forderungen des Kreisbaumeisters entsprochen.<br />
1.2 Immissionsschutz<br />
„Der Satzungsbereich am westlichen Ortsrand von Töding umfasst die Fl.Nrn.<br />
1389/4, 1393/1 und 1394/2 der Gemarkung Ottering und stellt die<br />
bauplanungsrechtliche Grundlage für ein dort vorgesehenes Wohnbauvorhaben dar.<br />
Immissionsschutzrechtlich beeinflusst wird der Bereich <strong>vom</strong> unmittelbar östlich<br />
angrenzenden landwirtschaftlichen Anwesen des Herrn Füßl, der vor Ort eine<br />
Getreidelagerung mit insbesondere während der Erntezeit erhöhten<br />
Lärmimmissionen (Fahrverkehr, Belüftung, eventuell Trocknung etc.) betreibt.<br />
Eine Wiederaufnahme der vor mehr als 20 Jahren aufgegebenen Tierhaltung ist<br />
nach einer telefonischen Aussage von Frau Füssl zwar aktuell nicht geplant, jedoch<br />
müsste aufgrund der aktuellen Rechtsprechung die ursprünglich rechtlich<br />
genehmigte Tierhaltung grundsätzlich zur weiteren fachtechnischen Beurteilung<br />
herangezogen werden.<br />
Im vorliegenden Fall kann allerdings auf eine nähere Betrachtung der möglichen<br />
Lärm- und Geruchseinwirkungen verzichtet werden, da die Landwirtschaft durch das<br />
zum überplanten Bereich südlich liegende Wohnhaus bereits<br />
immissionsschutzrechtlich beschränkt wird und durch die neu geplante Wohnnutzung<br />
bei gleichbleibender Gebietscharakteristik keine Verschlechterung stattfindet.<br />
Der Planung kann insofern zugestimmt werden.“
Niederschrift zur öffentlichen Sitzung am <strong>05.02.2013</strong> Seite 15<br />
1.3 Kreisarchäologie<br />
„Bei dem neuen Baugrundstück in der Ortschaft Töding handelt es sich um eine<br />
archäologische Verdachtsfläche.<br />
Die Kreisarchäologie kann daher der Überbauung nur zustimmen, wenn zumindest in<br />
den Flächen von Wohnhaus und Garage der Oberboden per Bagger mit<br />
Humusschaufel auf Kosten des Antragsstellers abgetragen wird. Dies muss etwa 2-3<br />
Wochen vor dem Baubeginn geschehen.“<br />
Beschluss:<br />
Wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgaben werden beachtet.<br />
14 dafür – 0 dagegen<br />
1.4 Sachgebiet Bauleitplanung<br />
„Aus baurechtlicher Sicht wird festgestellt, daß in keinem der beigefügten Lagepläne<br />
der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung eingezeichnet ist bzw. es<br />
gibt keine farbliche Kennzeichnung, so wie in § 1 der Satzung („rot umrandet“)<br />
festgelegt.<br />
Eine entsprechende (farbliche) Darstellung des Geltungsbereiches ist deshalb zu<br />
ergänzen.“<br />
Beschluss:<br />
Wird zur Kenntnis genommen. Die Pläne werden entsprechend ergänzt.<br />
14 dafür – 0 dagegen<br />
2. E.ON Bayern<br />
Mit der Planung besteht Einverständnis.
Niederschrift zur öffentlichen Sitzung am <strong>05.02.2013</strong> Seite 16<br />
3. Wasserzweckverband Mallersdorf<br />
„Mit der Planung besteht Einverständnis. Der Anschluss muss von der im Süden<br />
verlaufenden Ortsstraße genommen werden. Eine Anschlussnahme von der westlich<br />
verlaufenden Straße ist nicht möglich.<br />
Bezüglich der Löschwasserversorgung wird mitgeteilt, dass der Grundschutz nach W<br />
405 durch den Wasserzweckverband gestellt wird. Ein weitergehender Objektschutz,<br />
insbesondere bei brandgefährdeten Betrieben, müsste jeweils durch die<br />
Grundstückseigentümer selbst errichtet werden.<br />
Hinsichtlich des Grünordnungsplanes wird auf das DVGW-Regelwerk<br />
„Baumbepflanzungen im Innenbereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ GW 125<br />
verwiesen.“<br />
Beschluss:<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
14 dafür – 0 dagegen<br />
Die übrigen beteiligten Fachstellen haben sich nicht geäußert bzw. keine<br />
Einwendungen erhoben.<br />
Satzungsbeschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat erklärt sich mit der vorliegenden Einbeziehungssatzung nach<br />
Einarbeitung der vorstehenden Abwägungsvorschläge für die im beiliegenden<br />
Lageplan gekennzeichneten Grundstücke Fl.Nrn. 1389/4, 1393/1 und 1394/2,<br />
Gemarkung Ottering, einverstanden.<br />
14 dafür – 0 dagegen
Niederschrift zur öffentlichen Sitzung am <strong>05.02.2013</strong> Seite 17<br />
TOP 4 Antrag auf Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Pfarrhaus<br />
Dornwang<br />
Vortrag:<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 27.01.2013 beantragt der Katholische Frauenbund Dornwang die<br />
Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Pfarrhaus Dornwang. Der<br />
entsprechende Antrag ist in Kopie beigefügt.<br />
Vorschlag der Verwaltung:<br />
Der Zugang zum Pfarrhaus soll mit einer entsprechenden Rampe (Riffelstahl)<br />
ausgestattet werden. Es werden deshalb diesbezüglich Angebote von drei<br />
ortsansässigen Firmen eingeholt. Die Auftragsvergabe soll das wirtschaftlichste<br />
Angebot erhalten.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat erklärt sich mit der vorstehenden Vorgehensweise einverstanden.<br />
14 dafür – 0 dagegen
Niederschrift zur öffentlichen Sitzung am <strong>05.02.2013</strong> Seite 18<br />
TOP 5 Wünsche und Anträge<br />
a) Unzureichender Winterdienst, <strong>Moosthenning</strong> Auenweg (GR Krumpholz)<br />
Bürgermeister Baierl erinnert in diesem Zusammenhang, dass grundsätzlich<br />
zuerst Gefahrenstrecken bzw. Hauptstrecken geräumt werden. Reklamationen<br />
werden nachgegangen.<br />
Es besteht keine Notwendigkeit, den Räumplan zu ändern.<br />
b) Nachfrage zu den Planungen zur Heizungsanlage Sportheim Dornwang (GR<br />
Galliwoda)<br />
Die derzeit bestehende Heizung bleibt bis auf Weiteres bestehen. Eine<br />
Umstellung – voraussichtlich auf eine Pelletsheizung – wird zum gegebenen<br />
Zeitpunkt erfolgen. Die Vorgehensweise ist mit der DJK Dornwang abgesprochen<br />
bzw. mit der Heizungsbaufirma geregelt. Eine Mitversorgung des<br />
Feuerwehrgerätehauses ist vorgesehen.<br />
c) Vermutungen zur Einführung einer Kombiklasse in der Grundschule Ottering<br />
(GRin Kalteis)<br />
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand entbehren diese Vermutungen jeder<br />
Grundlage.<br />
d) Gefahrenstelle am Anwesen Pellkofer Rupert, Ottering – Anbringung von<br />
Sicherungsmaßnahmen (GRin Kalteis)<br />
Über eventuelle Sicherungsmaßnahmen soll im Rahmen einer Ortsbesichtigung<br />
entschieden werden.<br />
Für die Richtigkeit der Niederschrift:<br />
Baierl, 1. Bürgermeister Kintsch, Verwaltungsrat<br />
Steinberger, VAe