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Überregionales - ADFC Rheinland-Pfalz

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Liebe Mitglieder,<br />

wenn Ihr die entsprechenden Blogs verfolgt,<br />

werdet Ihr eine Vielzahl von mehr oder<br />

weniger qualifizierten Meinungen zum<br />

Vorgehen des BMVBS finden. Diese beurteilen<br />

in ihrer Mehrzahl allerdings eindeutig<br />

die Arbeit des Ministeriums als schlampig<br />

und den Versuch, die fahrradfreundlichen<br />

Regelungen rückgängig zu machen, als<br />

nicht zeitgemäß. Der Bundesverband ist<br />

in Gesprächen / Verhandlungen und<br />

versucht zu retten, was zu retten ist. Ich<br />

halte die jetzige Initiative des Ministeriums<br />

für einen Rückschritt. Sofern Ihr die<br />

Möglichkeit habt, mit Landespolitikern oder<br />

Bundestagsabgeordneten zu reden, wäre<br />

es schön, wenn ihr darauf dringen würdet,<br />

dass die StVO Reparatur Verordnung<br />

nicht die Fortschritte für den Radverkehr<br />

zunichte macht. Im folgenden Text findet<br />

ihr die Mitteilung der Bundesgeschäftsstelle<br />

(Roland Huhn) zu eurer Information.<br />

Christian v. Staden<br />

Stand:23.4.2010 RH<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen in den<br />

Landesverbänden,<br />

Wegen einiger handwerklicher Fehler,<br />

unter anderem bei der Übergangsvorschrift<br />

zur Weitergeltung von Fußgängerampeln<br />

für Radfahrer, bereitete das BMVBS für<br />

den Herbst 2010 eine Verordnung zur<br />

Nachbesserung der StVO-Novelle vor.<br />

Inzwischen ist diese geplante StVO-<br />

Reparatur-Verordnung noch dringlicher<br />

geworden. Denn die StVO-Änderung vom<br />

September 2009 einschließlich der neuen<br />

Regeln für den Radverkehr ist nach Auffassung<br />

des Bundesverkehrsministers<br />

wegen eines Formfehlers von Anfang an<br />

unwirksam. Der Anlass war das Bemühen,<br />

die Weitergeltung alter Verkehrszeichen<br />

<strong>Überregionales</strong><br />

zu erreichen. Diese Verkehrsschilder<br />

wären wegen des Wegfalls einer<br />

Übergangsvorschrift zum 1. September<br />

2009 ungültig geworden. Obwohl das<br />

mit dem Radverkehr nichts zu tun hat,<br />

hat Bundesverkehrsminister Ramsauer<br />

zur Lösung des Schilderproblems einen<br />

Formfehler gesucht und gefunden<br />

(Rechtsgrundlagen der StVO-Novelle<br />

wurden falsch zitiert), der die gesamte<br />

StVO-Novelle erfasst. Dieser Verstoß gegen<br />

das grundgesetzliche „Zitiergebot“ war<br />

während der langjährigen Vorbereitung<br />

weder den Fachleuten im BMVBS noch den<br />

Ländervertretern im Bundesrat aufgefallen,<br />

der der Änderung zugestimmt hatte. Eine<br />

abschließende juristische Bewertung steht<br />

noch aus. Tatsache ist aber, dass auf der<br />

Homepage des BMVBS wieder die alte<br />

StVO aus der Zeit vor dem 1. September<br />

2009 veröffentlicht ist.<br />

Dem <strong>ADFC</strong> liegen Hinweise darauf vor, dass<br />

die nun fällige StVO-Reparatur-Verordnung<br />

genutzt werden soll, um die 2009 erreichten<br />

Fortschritte für den Radverkehr zum Teil<br />

wieder zunichte zu machen. Anhänger<br />

einer möglichst weit reichenden Radwegebenutzungspflicht<br />

setzen sich dafür<br />

ein, dass die gesetzlichen Anforderungen<br />

an die Anordnung benutzungspflichtiger<br />

Radwege gelockert werden. Eine solche<br />

Ausnahme ist gesetzestechnisch möglich<br />

und z. B. für die verkehrspolitisch gewollte<br />

Ausdehnung von Tempo 30-Zonen in Art.<br />

45 Abs. 9 StVO umgesetzt.<br />

Die <strong>ADFC</strong>-Landesvorstände sind aufgefordert,<br />

sich bei den Landesregierungen<br />

dafür einzusetzen, dass sein Vorschlag im<br />

Bund-Länder-Fachausschuss StVO/OWi<br />

und eventuell später im zustimmungspflichtigen<br />

Bundesrat keine Mehrheit findet.<br />

Roland Huhn, <strong>ADFC</strong>-Rechtsreferent<br />

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