Überregionales - ADFC Rheinland-Pfalz
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Liebe Mitglieder,<br />
wenn Ihr die entsprechenden Blogs verfolgt,<br />
werdet Ihr eine Vielzahl von mehr oder<br />
weniger qualifizierten Meinungen zum<br />
Vorgehen des BMVBS finden. Diese beurteilen<br />
in ihrer Mehrzahl allerdings eindeutig<br />
die Arbeit des Ministeriums als schlampig<br />
und den Versuch, die fahrradfreundlichen<br />
Regelungen rückgängig zu machen, als<br />
nicht zeitgemäß. Der Bundesverband ist<br />
in Gesprächen / Verhandlungen und<br />
versucht zu retten, was zu retten ist. Ich<br />
halte die jetzige Initiative des Ministeriums<br />
für einen Rückschritt. Sofern Ihr die<br />
Möglichkeit habt, mit Landespolitikern oder<br />
Bundestagsabgeordneten zu reden, wäre<br />
es schön, wenn ihr darauf dringen würdet,<br />
dass die StVO Reparatur Verordnung<br />
nicht die Fortschritte für den Radverkehr<br />
zunichte macht. Im folgenden Text findet<br />
ihr die Mitteilung der Bundesgeschäftsstelle<br />
(Roland Huhn) zu eurer Information.<br />
Christian v. Staden<br />
Stand:23.4.2010 RH<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen in den<br />
Landesverbänden,<br />
Wegen einiger handwerklicher Fehler,<br />
unter anderem bei der Übergangsvorschrift<br />
zur Weitergeltung von Fußgängerampeln<br />
für Radfahrer, bereitete das BMVBS für<br />
den Herbst 2010 eine Verordnung zur<br />
Nachbesserung der StVO-Novelle vor.<br />
Inzwischen ist diese geplante StVO-<br />
Reparatur-Verordnung noch dringlicher<br />
geworden. Denn die StVO-Änderung vom<br />
September 2009 einschließlich der neuen<br />
Regeln für den Radverkehr ist nach Auffassung<br />
des Bundesverkehrsministers<br />
wegen eines Formfehlers von Anfang an<br />
unwirksam. Der Anlass war das Bemühen,<br />
die Weitergeltung alter Verkehrszeichen<br />
<strong>Überregionales</strong><br />
zu erreichen. Diese Verkehrsschilder<br />
wären wegen des Wegfalls einer<br />
Übergangsvorschrift zum 1. September<br />
2009 ungültig geworden. Obwohl das<br />
mit dem Radverkehr nichts zu tun hat,<br />
hat Bundesverkehrsminister Ramsauer<br />
zur Lösung des Schilderproblems einen<br />
Formfehler gesucht und gefunden<br />
(Rechtsgrundlagen der StVO-Novelle<br />
wurden falsch zitiert), der die gesamte<br />
StVO-Novelle erfasst. Dieser Verstoß gegen<br />
das grundgesetzliche „Zitiergebot“ war<br />
während der langjährigen Vorbereitung<br />
weder den Fachleuten im BMVBS noch den<br />
Ländervertretern im Bundesrat aufgefallen,<br />
der der Änderung zugestimmt hatte. Eine<br />
abschließende juristische Bewertung steht<br />
noch aus. Tatsache ist aber, dass auf der<br />
Homepage des BMVBS wieder die alte<br />
StVO aus der Zeit vor dem 1. September<br />
2009 veröffentlicht ist.<br />
Dem <strong>ADFC</strong> liegen Hinweise darauf vor, dass<br />
die nun fällige StVO-Reparatur-Verordnung<br />
genutzt werden soll, um die 2009 erreichten<br />
Fortschritte für den Radverkehr zum Teil<br />
wieder zunichte zu machen. Anhänger<br />
einer möglichst weit reichenden Radwegebenutzungspflicht<br />
setzen sich dafür<br />
ein, dass die gesetzlichen Anforderungen<br />
an die Anordnung benutzungspflichtiger<br />
Radwege gelockert werden. Eine solche<br />
Ausnahme ist gesetzestechnisch möglich<br />
und z. B. für die verkehrspolitisch gewollte<br />
Ausdehnung von Tempo 30-Zonen in Art.<br />
45 Abs. 9 StVO umgesetzt.<br />
Die <strong>ADFC</strong>-Landesvorstände sind aufgefordert,<br />
sich bei den Landesregierungen<br />
dafür einzusetzen, dass sein Vorschlag im<br />
Bund-Länder-Fachausschuss StVO/OWi<br />
und eventuell später im zustimmungspflichtigen<br />
Bundesrat keine Mehrheit findet.<br />
Roland Huhn, <strong>ADFC</strong>-Rechtsreferent<br />
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