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Arbeitsblätter für den Unterricht Sek. II. Das Privileg von 1111

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<strong>Arbeitsblätter</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Unterricht</strong>: <strong>Sek</strong>. <strong>II</strong><br />

Erarbeitet <strong>von</strong> Bernhard Kaas, VGD<br />

2. Die Rechte – und damit vor allem die Einkünfte – des Bischofs wer<strong>den</strong> geschmälert. Daher<br />

war es wichtig, die Zustimmung des Bischofs ausdrücklich in der Urkunde zu verankern. Die<br />

Urkunde bedeutet einen wichtigen Schritt der Ablösung des Bischofs <strong>von</strong> seinen Rechten über<br />

die Stadtbürger. Dies findet einen deutlichen symbolischen Ausdruck in der Inschrift, die<br />

ausgerechnet an der Bischofskirche angebracht wird.<br />

3. „Magna Charta“: Wie in der englischen Magna Charta <strong>von</strong> 1215 wer<strong>den</strong> grundlegende Rechte<br />

festgehalten, die eine Beschränkung der Macht des Herrn bedeuten – hier des Bischofs, dort<br />

des Königs. Auch die dauerhafte öffentliche Darstellung erhebt <strong>den</strong> Text zu etwas<br />

Besonderem, ja Konstitutivem.<br />

„Gründungsurkunde“: Der Text setzt einerseits bereits „Bürger“ (cives) voraus und gibt<br />

Zeugnis <strong>von</strong> deren vielfältigen wirtschaftlichen Aktivitäten. Eine Stadt als „Bürgerschaft“<br />

(civitas) besteht also bereits. Andererseits ist noch nicht <strong>von</strong> einer rechtlichen Vertretung der<br />

Bürger, einem „Rat“ die Rede, wie er <strong>für</strong> mittelalterliche Städte, die über eine gewisse<br />

politische Selbständigkeit verfügen, wesentlich ist. Immerhin wird aber <strong>von</strong> einem<br />

„gemeinsamen Beschluss der Bürger“ gesprochen. Von einer Gründungsurkunde sollte man<br />

daher nicht sprechen, wenngleich sie einen wichtigen Schritt in Richtung politischer<br />

Handlungsfähigkeit bedeutet.<br />

„Unabhängigkeitserklärung“: <strong>Das</strong> <strong>Privileg</strong> <strong>von</strong> <strong>1111</strong> ist allenfalls ein erster Schritt auf dem<br />

langen Weg <strong>von</strong> der Bischofsstadt zur freien Reichsstadt. Noch bleibt der Bischof Stadtherr, ja<br />

seine Gerichtshoheit wird ausdrücklich genannt. Daher ist diese Bezeichnung nicht sinnvoll.<br />

Historisches Museum der Pfalz Speyer<br />

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