Gemeindeblatt Dezember 2010 - Neuschönau
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Winterdienst <strong>2010</strong>/2011<br />
Einteilung der Räumbezirke<br />
<strong>Neuschönau</strong> Nord<br />
<strong>Neuschönau</strong>, nördlich des Bauhofes<br />
Altschönau<br />
Waldhäuser<br />
Fahrer Riedl Manfred<br />
<strong>Neuschönau</strong> Süd<br />
<strong>Neuschönau</strong> (ohne Nordteil)<br />
Grünbach/Katzberg<br />
Forstwald<br />
Fahrer Biebl Hans<br />
<strong>Neuschönau</strong> Ortskern<br />
verschiedene Engstellen und Parkplätze<br />
Ladereinsatz und Bauhofmitarbeiter<br />
Schönanger<br />
Schönanger<br />
Vogl Lothar<br />
Dieser Räumbezirk wird im Einzelfall auch durch<br />
<strong>Neuschönau</strong> Süd mit betreut.<br />
Für die Fahrer steht ein Ersatzfahrer zum Durchwechseln<br />
bereit. Im Einzelfall kann auch auf Leihgeräte<br />
und Maschinen zurückgegriffen werden.<br />
Hinweis:<br />
Sollte es Probleme oder Hinweise für den Winterdienst<br />
(z.B. Beschädigungen, fehlende Schneezeichen,<br />
leere Streukisten u.a.) geben, bitte dies nicht<br />
den einzelnen Winterdienstfahrern sondern ausschließlich<br />
der Gemeindeverwaltung (Tel.<br />
08558/9603-0) melden!<br />
<strong>Neuschönau</strong>, den 12.11.<strong>2010</strong><br />
Gemeinde <strong>Neuschönau</strong><br />
Heinz Wolf<br />
1.Bürgermeister<br />
Koishüttler <strong>Gemeindeblatt</strong><br />
6<br />
Schnee- und Loipenzeichen sind Gemeindeeigentum!<br />
Alle Jahre müssen mit einem erheblichen Kostenaufwand<br />
mehrere hundert Schneezeichen und auch<br />
Pflöcke für die Loipenaussteckung beschafft werden.<br />
Die Schneezeichen sind für die Winterdienstfahrer<br />
unerlässlich; gerade bei Nacht und Schneetreiben<br />
sind sie eine unerlässliche Orientierungshilfe.<br />
Schneezeichen fallen um, werden im Einzelfall auch<br />
durch die Fahrzeuge oder den Räumschnee abgebrochen<br />
aber teilweise auch mutwillig entfernt.<br />
Wir bitten daher die Anlieger derartige Schneezeichen<br />
möglichst wieder einzusetzen oder zumindest an<br />
Gebäude, Zäune oder Sträucher anzulehnen, damit<br />
sie wieder nachgesetzt werden können.<br />
Es kommt aber auch vor, dass sich einzelne Anlieger<br />
ie abgebrochen<br />
sind, kann sie die Gemeinde immer noch verwenden.<br />
Das dies auch strafrechtliche Konsequenzen haben<br />
könnte, sollte diesen Leuten auch bewusst sein!<br />
Streukisten nicht zuschaufeln!<br />
Die Gemeinde stellt im Bereich von Steigungen/Kreuzungen,<br />
also an Stellen, die für den Fußgänger<br />
gefährlich werden können, Streukisten auf.<br />
Für die Sicherheit der Fußgänger, also entsprechender<br />
Gehwege oder Streifen auf Fahrbahnen sind die<br />
Anlieger zuständig!<br />
Die Streukisten werden aufgestellt, um eben diesen<br />
Anliegern die Möglichkeit zu geben, Splitt zu entnehmen<br />
und im Bedarfsfall auch zu streuen!<br />
Doch was passiert:<br />
Immer wieder werden Fälle beobachtet oder gemeldet,<br />
dass Kisten gerade von diesen Anliegern zugeschaufelt<br />
werden, anstelle diese für den Eigengebrauch<br />
bzw. die auferlegte Verpflichtung freizuhalten!<br />
Muss das sein!