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Gemeindeblatt Dezember 2010 - Neuschönau

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Winterdienst <strong>2010</strong>/2011<br />

Einteilung der Räumbezirke<br />

<strong>Neuschönau</strong> Nord<br />

<strong>Neuschönau</strong>, nördlich des Bauhofes<br />

Altschönau<br />

Waldhäuser<br />

Fahrer Riedl Manfred<br />

<strong>Neuschönau</strong> Süd<br />

<strong>Neuschönau</strong> (ohne Nordteil)<br />

Grünbach/Katzberg<br />

Forstwald<br />

Fahrer Biebl Hans<br />

<strong>Neuschönau</strong> Ortskern<br />

verschiedene Engstellen und Parkplätze<br />

Ladereinsatz und Bauhofmitarbeiter<br />

Schönanger<br />

Schönanger<br />

Vogl Lothar<br />

Dieser Räumbezirk wird im Einzelfall auch durch<br />

<strong>Neuschönau</strong> Süd mit betreut.<br />

Für die Fahrer steht ein Ersatzfahrer zum Durchwechseln<br />

bereit. Im Einzelfall kann auch auf Leihgeräte<br />

und Maschinen zurückgegriffen werden.<br />

Hinweis:<br />

Sollte es Probleme oder Hinweise für den Winterdienst<br />

(z.B. Beschädigungen, fehlende Schneezeichen,<br />

leere Streukisten u.a.) geben, bitte dies nicht<br />

den einzelnen Winterdienstfahrern sondern ausschließlich<br />

der Gemeindeverwaltung (Tel.<br />

08558/9603-0) melden!<br />

<strong>Neuschönau</strong>, den 12.11.<strong>2010</strong><br />

Gemeinde <strong>Neuschönau</strong><br />

Heinz Wolf<br />

1.Bürgermeister<br />

Koishüttler <strong>Gemeindeblatt</strong><br />

6<br />

Schnee- und Loipenzeichen sind Gemeindeeigentum!<br />

Alle Jahre müssen mit einem erheblichen Kostenaufwand<br />

mehrere hundert Schneezeichen und auch<br />

Pflöcke für die Loipenaussteckung beschafft werden.<br />

Die Schneezeichen sind für die Winterdienstfahrer<br />

unerlässlich; gerade bei Nacht und Schneetreiben<br />

sind sie eine unerlässliche Orientierungshilfe.<br />

Schneezeichen fallen um, werden im Einzelfall auch<br />

durch die Fahrzeuge oder den Räumschnee abgebrochen<br />

aber teilweise auch mutwillig entfernt.<br />

Wir bitten daher die Anlieger derartige Schneezeichen<br />

möglichst wieder einzusetzen oder zumindest an<br />

Gebäude, Zäune oder Sträucher anzulehnen, damit<br />

sie wieder nachgesetzt werden können.<br />

Es kommt aber auch vor, dass sich einzelne Anlieger<br />

ie abgebrochen<br />

sind, kann sie die Gemeinde immer noch verwenden.<br />

Das dies auch strafrechtliche Konsequenzen haben<br />

könnte, sollte diesen Leuten auch bewusst sein!<br />

Streukisten nicht zuschaufeln!<br />

Die Gemeinde stellt im Bereich von Steigungen/Kreuzungen,<br />

also an Stellen, die für den Fußgänger<br />

gefährlich werden können, Streukisten auf.<br />

Für die Sicherheit der Fußgänger, also entsprechender<br />

Gehwege oder Streifen auf Fahrbahnen sind die<br />

Anlieger zuständig!<br />

Die Streukisten werden aufgestellt, um eben diesen<br />

Anliegern die Möglichkeit zu geben, Splitt zu entnehmen<br />

und im Bedarfsfall auch zu streuen!<br />

Doch was passiert:<br />

Immer wieder werden Fälle beobachtet oder gemeldet,<br />

dass Kisten gerade von diesen Anliegern zugeschaufelt<br />

werden, anstelle diese für den Eigengebrauch<br />

bzw. die auferlegte Verpflichtung freizuhalten!<br />

Muss das sein!

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