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Tagesbetreuungsförderung - Antrag Zur Förderung - Das Land ...

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www.noe.gv.at<br />

Home » Gesellschaft & Soziales / Kinderbetreuung » Tagesbetreuung » <strong>Tagesbetreuungsförderung</strong> - <strong>Antrag</strong><br />

<strong>Tagesbetreuungsförderung</strong> - <strong>Antrag</strong><br />

(gültig seit 1.1.2003)<br />

Beschreibung: <strong>Antrag</strong>stellung für die NÖ <strong>Tagesbetreuungsförderung</strong> - Hilfe für Berufstätige Eltern,<br />

die ihre Kinder in Tagesbetreuungseinrichtungen betreuen lassen.<br />

Eine <strong>Antrag</strong>stellung mittels Online-Formular ist derzeit nicht möglich.<br />

Formular: <strong>Antrag</strong>sformular (pdf, 200kb) zum Herunterladen<br />

Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar.<br />

Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer<br />

Voraussetzungen:<br />

Notwendige<br />

Unterlagen:<br />

Weiters erhalten Sie kostenlose <strong>Antrag</strong>sformulare auf allen Gemeindeämtern und<br />

Bezirkshauptmannschaften<br />

österreichische Staatsbürger oder Staatsbürger anderer EU- bzw. EWR<br />

Staaten<br />

Hauptwohnsitz der Familie in Niederösterreich<br />

Einkommensgrenze (wobei die Familiengröße berücksichtigt wird)<br />

beide Elternteile müssen berufstätig sein<br />

Meldezettel aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder<br />

Geburtsurkunde aller Kinder<br />

aktuelle Einkommensnachweise (keine Lohnbestätigungen)<br />

Nachweis über Kinderbetreuungsgeld, Pachterlöse, Unterhaltszahlungen<br />

(Alimente) oder ähnliche Zahlungen<br />

Besondere<br />

Hinweise: Die <strong>Förderung</strong> kann für maximal 3 Monate rückwirkend bewilligt werden. Die<br />

Auszahlung des Zuschusses erfolgt monatlich im Nachhinein auf das vom<br />

<strong>Antrag</strong>steller bekannt gegebene Konto.<br />

<strong>Zur</strong> <strong>Förderung</strong><br />

Auf die <strong>Förderung</strong> besteht kein Rechtsanspruch.<br />

Jede Änderung in den Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses<br />

muss dem Familienreferat unverzüglich schriftlich bekannt gegeben werden.<br />

Unrechtmäßig bezogene Zuschüsse müssen vom <strong>Förderung</strong>sempfänger<br />

unverzüglich rückerstattet werden.<br />

Bitte den ausgefüllten, unterschriebenen und bestätigten <strong>Antrag</strong> an die unten<br />

angeführte Adresse senden.


<strong>Zur</strong> <strong>Förderung</strong><br />

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN<br />

Ihre Kontaktstelle des <strong>Land</strong>es für die <strong>Tagesbetreuungsförderung</strong><br />

Amt der NÖ <strong>Land</strong>esregierung<br />

Abteilung Allgemeine <strong>Förderung</strong>, Familienreferat<br />

NÖ Familienhotline, E-Mail: familienreferat@noel.gv.at<br />

Tel: 02742/9005-1-9005, Fax: 02742/9005-13335<br />

3109 St. Pölten, <strong>Land</strong>hausplatz 1, Haus 9<br />

Lageplan, Adressen aller Dienststellen

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