Tagesbetreuungsförderung - Antrag Zur Förderung - Das Land ...
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Home » Gesellschaft & Soziales / Kinderbetreuung » Tagesbetreuung » <strong>Tagesbetreuungsförderung</strong> - <strong>Antrag</strong><br />
<strong>Tagesbetreuungsförderung</strong> - <strong>Antrag</strong><br />
(gültig seit 1.1.2003)<br />
Beschreibung: <strong>Antrag</strong>stellung für die NÖ <strong>Tagesbetreuungsförderung</strong> - Hilfe für Berufstätige Eltern,<br />
die ihre Kinder in Tagesbetreuungseinrichtungen betreuen lassen.<br />
Eine <strong>Antrag</strong>stellung mittels Online-Formular ist derzeit nicht möglich.<br />
Formular: <strong>Antrag</strong>sformular (pdf, 200kb) zum Herunterladen<br />
Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar.<br />
Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer<br />
Voraussetzungen:<br />
Notwendige<br />
Unterlagen:<br />
Weiters erhalten Sie kostenlose <strong>Antrag</strong>sformulare auf allen Gemeindeämtern und<br />
Bezirkshauptmannschaften<br />
österreichische Staatsbürger oder Staatsbürger anderer EU- bzw. EWR<br />
Staaten<br />
Hauptwohnsitz der Familie in Niederösterreich<br />
Einkommensgrenze (wobei die Familiengröße berücksichtigt wird)<br />
beide Elternteile müssen berufstätig sein<br />
Meldezettel aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder<br />
Geburtsurkunde aller Kinder<br />
aktuelle Einkommensnachweise (keine Lohnbestätigungen)<br />
Nachweis über Kinderbetreuungsgeld, Pachterlöse, Unterhaltszahlungen<br />
(Alimente) oder ähnliche Zahlungen<br />
Besondere<br />
Hinweise: Die <strong>Förderung</strong> kann für maximal 3 Monate rückwirkend bewilligt werden. Die<br />
Auszahlung des Zuschusses erfolgt monatlich im Nachhinein auf das vom<br />
<strong>Antrag</strong>steller bekannt gegebene Konto.<br />
<strong>Zur</strong> <strong>Förderung</strong><br />
Auf die <strong>Förderung</strong> besteht kein Rechtsanspruch.<br />
Jede Änderung in den Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses<br />
muss dem Familienreferat unverzüglich schriftlich bekannt gegeben werden.<br />
Unrechtmäßig bezogene Zuschüsse müssen vom <strong>Förderung</strong>sempfänger<br />
unverzüglich rückerstattet werden.<br />
Bitte den ausgefüllten, unterschriebenen und bestätigten <strong>Antrag</strong> an die unten<br />
angeführte Adresse senden.
<strong>Zur</strong> <strong>Förderung</strong><br />
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN<br />
Ihre Kontaktstelle des <strong>Land</strong>es für die <strong>Tagesbetreuungsförderung</strong><br />
Amt der NÖ <strong>Land</strong>esregierung<br />
Abteilung Allgemeine <strong>Förderung</strong>, Familienreferat<br />
NÖ Familienhotline, E-Mail: familienreferat@noel.gv.at<br />
Tel: 02742/9005-1-9005, Fax: 02742/9005-13335<br />
3109 St. Pölten, <strong>Land</strong>hausplatz 1, Haus 9<br />
Lageplan, Adressen aller Dienststellen