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Was sind Agrargemeinschaften? Was hat die NÖ ...

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Entscheidung von Streitigkeiten aus dem Gemeinschaftsverhältnis<br />

Erteilung von Bestätigungen über <strong>die</strong> Zeichnungsberechtigung einzelner Organe (des Obmanns).<br />

Welche Anträge kann man stellen? <strong>Was</strong> muss man<br />

mitschicken? Wo <strong>sind</strong> sie einzubringen?<br />

a) Trennung eines Anteilsrechts von einer Stammsitzliegenschaft<br />

Darunter versteht man <strong>die</strong> Übertragung des Anteilsrechts von der bisherigen Grundbucheinlage in eine Neue.<br />

Das bewilligt <strong>die</strong> <strong>NÖ</strong> Agrarbezirksbehörde unter der Voraussetzung, dass das Anteilsrecht<br />

(1) von einem bereits bestehenden Mitglied oder der Agrargemeinschaft selbst erworben wird (im zweiten Fall<br />

erlischt das Anteilsrecht) oder<br />

(2) mit einer bisher unbeteiligten Grundbuchseinlage verbunden werden soll (also von einem bisher Fremden<br />

erworben wird), und wenn in <strong>die</strong>sem Fall <strong>die</strong> Agrargemeinschaft zustimmt .<br />

Schicken Sie uns dazu bitte<br />

einen formlosen Antrag (siehe aber bitte auch weiter unten: "Übertragung auf Antrag"!)<br />

den Originalvertrag mit einer Kopie<br />

im Fall der obigen Ziffer (2) einen Nachweis über <strong>die</strong> Zustimmung der Agrargemeinschaft<br />

(Kopie/Abschrift des Vollversammlungsbeschlusses)<br />

Übertragung auf Antrag:<br />

Wenn Sie nur das Anteilsrecht (ohne Grundflächen) übertragen wollen, können Sie sich zur Durchführung<br />

<strong>die</strong>ser Übertragung auch direkt an <strong>die</strong> <strong>NÖ</strong> Agrarbezirksbehörde wenden. Füllen Sie dazu bitte das Formular<br />

"Antragsformular auf Anteilsrechtsübertragung" (pdf, 95KB), das Sie unter den "weiterführenden<br />

Informationen" herunter laden können, aus und stellen Sie damit einen entsprechenden Antrag bei der<br />

Behörde. Beachten Sie dabei aber bitte unbedingt <strong>die</strong> Hinweise auf der zweiten Seite des Formulars.<br />

b) Veräußerung/Belastung agrargemeinschaftlicher Grundstücke<br />

Schicken Sie uns dazu bitte<br />

einen formlosen Antrag<br />

den Originalvertrag mit einer Kopie<br />

einen Nachweis über <strong>die</strong> Zustimmung der Agrargemeinschaft (Kopie/Abschrift des<br />

Vollversammlungsbeschlusses)<br />

Kein derartiger Antrag ist erforderlich, wenn es sich um folgende Formen von Belastungen und<br />

Veräußerungen handelt:<br />

Belastungen in Form von Dienstbarkeiten<br />

Veräußerungen von Grundflächen bis zu einem Ausmaß von 4000 m 2<br />

, oder<br />

Tausch von Grundflächen<br />

Anträge schicken Sie bitte - je nach Verwaltungsbezirk, in dem <strong>die</strong> Agrargemeinschaft ihren Sitz <strong>hat</strong> -<br />

an eine der folgenden Adressen:<br />

<strong>NÖ</strong> Agrarbezirksbehörde, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten , wenn <strong>die</strong> Agrargemeinschaft in einem der<br />

folgenden Verwaltungsbezirke liegt:<br />

Amstetten<br />

Gmünd

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