Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Oberhof
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(6) Der Verlust e<strong>in</strong>er Gästekarte ist sofort beim Wohnungsgeber (Vermieter)<br />
anzuzeigen.<br />
§ 8<br />
Erstattung des <strong>Kurbeitrages</strong><br />
Bricht <strong>der</strong> Beitragspflichtige se<strong>in</strong>en Aufenthalt vorzeitig ab, so erhält er auf Antrag<br />
gegen Vorlage <strong>der</strong> Gästekarte und <strong>der</strong> Abmeldebesche<strong>in</strong>igung des Wohnungsgebers<br />
den entrichteten Kurbeitrag anteilig erstattet. Der Wohnungsgeber<br />
(Vermieter) hat <strong>die</strong>s sowohl auf <strong>der</strong> Gästekarte als auch auf dem Meldesche<strong>in</strong> zu<br />
vermerken. Der Antrag muss bis zum Ende des Kalen<strong>der</strong>jahres, <strong>in</strong> dem <strong>der</strong> Aufenthalt<br />
abgebrochen worden ist, bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung e<strong>in</strong>gehen, an<strong>der</strong>enfalls<br />
erlischt <strong>der</strong> Erstattungsanspruch.<br />
§ 9<br />
E<strong>in</strong>zug und Abführung des <strong>Kurbeitrages</strong>, Haftung<br />
(1) Die gewerblichen Wohnungsvermieter, <strong>die</strong> Inhaber von Hotels und Gaststätten<br />
sowie alle Wohnungs<strong>in</strong>haber, <strong>die</strong> gegen Entgelt vor<strong>über</strong>gehend Zimmer<br />
zur Verfügung stellen ( Wohnungsgeber), s<strong>in</strong>d verpflichtet, jeden Ortsfremden<br />
zur Entrichtung des <strong>Kurbeitrages</strong> an -und abzumelden.<br />
(2) Der Wohnungsgeber (Vermieter) hat den satzungsgemäßen Kurbeitrag von<br />
den Beitragspflichtigen im Voraus für <strong>die</strong> Aufenthaltsdauer e<strong>in</strong>zuziehen und<br />
an <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung abzuführen.<br />
(3) Der Wohnungsgeber (Vermieter) haftet neben den Beitragspflichtigen für <strong>die</strong><br />
rechtzeitige und vollständige E<strong>in</strong>ziehung und Abführung des <strong>Kurbeitrages</strong><br />
als Gesamtschuldner.<br />
(4) Beansprucht <strong>der</strong> Beitragspflichtige Ausschluss, Ermäßigung o<strong>der</strong> Befreiung<br />
vom Kurbeitrag, so muss er ergänzend <strong>die</strong> zur Darlegung <strong>der</strong> satzungsgemäßen<br />
Voraussetzungen erfor<strong>der</strong>lichen Angaben machen (z.B. <strong>über</strong> das Alter<br />
<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>, <strong>die</strong> Teilnahme an Tagungen, Lehrgängen, Sem<strong>in</strong>aren und Kongressen,<br />
se<strong>in</strong>en Beruf mit Arbeitgeber und dessen konkrete Ausübung im <strong>Erhebung</strong>sgebiet<br />
) und unterschreiben.<br />
(5) Der Wohnungsgeber (Vermieter) hat <strong>die</strong> Meldeformulare fortlaufend zu führen.<br />
Sie s<strong>in</strong>d 4 Jahre nach <strong>der</strong> letzten E<strong>in</strong>tragung aufzubewahren.<br />
§ 10<br />
Straf- und Bußgeldvorschriften<br />
(1) Gemäß § 16 ThürKAG wird wegen Abgabenh<strong>in</strong>terziehung mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu zwei Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft, wer