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Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Oberhof

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(6) Der Verlust e<strong>in</strong>er Gästekarte ist sofort beim Wohnungsgeber (Vermieter)<br />

anzuzeigen.<br />

§ 8<br />

Erstattung des <strong>Kurbeitrages</strong><br />

Bricht <strong>der</strong> Beitragspflichtige se<strong>in</strong>en Aufenthalt vorzeitig ab, so erhält er auf Antrag<br />

gegen Vorlage <strong>der</strong> Gästekarte und <strong>der</strong> Abmeldebesche<strong>in</strong>igung des Wohnungsgebers<br />

den entrichteten Kurbeitrag anteilig erstattet. Der Wohnungsgeber<br />

(Vermieter) hat <strong>die</strong>s sowohl auf <strong>der</strong> Gästekarte als auch auf dem Meldesche<strong>in</strong> zu<br />

vermerken. Der Antrag muss bis zum Ende des Kalen<strong>der</strong>jahres, <strong>in</strong> dem <strong>der</strong> Aufenthalt<br />

abgebrochen worden ist, bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung e<strong>in</strong>gehen, an<strong>der</strong>enfalls<br />

erlischt <strong>der</strong> Erstattungsanspruch.<br />

§ 9<br />

E<strong>in</strong>zug und Abführung des <strong>Kurbeitrages</strong>, Haftung<br />

(1) Die gewerblichen Wohnungsvermieter, <strong>die</strong> Inhaber von Hotels und Gaststätten<br />

sowie alle Wohnungs<strong>in</strong>haber, <strong>die</strong> gegen Entgelt vor<strong>über</strong>gehend Zimmer<br />

zur Verfügung stellen ( Wohnungsgeber), s<strong>in</strong>d verpflichtet, jeden Ortsfremden<br />

zur Entrichtung des <strong>Kurbeitrages</strong> an -und abzumelden.<br />

(2) Der Wohnungsgeber (Vermieter) hat den satzungsgemäßen Kurbeitrag von<br />

den Beitragspflichtigen im Voraus für <strong>die</strong> Aufenthaltsdauer e<strong>in</strong>zuziehen und<br />

an <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung abzuführen.<br />

(3) Der Wohnungsgeber (Vermieter) haftet neben den Beitragspflichtigen für <strong>die</strong><br />

rechtzeitige und vollständige E<strong>in</strong>ziehung und Abführung des <strong>Kurbeitrages</strong><br />

als Gesamtschuldner.<br />

(4) Beansprucht <strong>der</strong> Beitragspflichtige Ausschluss, Ermäßigung o<strong>der</strong> Befreiung<br />

vom Kurbeitrag, so muss er ergänzend <strong>die</strong> zur Darlegung <strong>der</strong> satzungsgemäßen<br />

Voraussetzungen erfor<strong>der</strong>lichen Angaben machen (z.B. <strong>über</strong> das Alter<br />

<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>, <strong>die</strong> Teilnahme an Tagungen, Lehrgängen, Sem<strong>in</strong>aren und Kongressen,<br />

se<strong>in</strong>en Beruf mit Arbeitgeber und dessen konkrete Ausübung im <strong>Erhebung</strong>sgebiet<br />

) und unterschreiben.<br />

(5) Der Wohnungsgeber (Vermieter) hat <strong>die</strong> Meldeformulare fortlaufend zu führen.<br />

Sie s<strong>in</strong>d 4 Jahre nach <strong>der</strong> letzten E<strong>in</strong>tragung aufzubewahren.<br />

§ 10<br />

Straf- und Bußgeldvorschriften<br />

(1) Gemäß § 16 ThürKAG wird wegen Abgabenh<strong>in</strong>terziehung mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu zwei Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft, wer

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