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Antrag auf Montageversicherung (AMoB) - OKV-online

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<strong>OKV</strong>212cs/090211<br />

Ostdeutsche<br />

Kommunalversicherung a. G. B<br />

Konrad-Wolf-Straße 91/92, 13055 Berlin, Telefon: 030 42152-0, Telefax: 030 42152-635, www.okv-<strong>online</strong>.com<br />

E-Mail: sach@ksa-okv.de, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB-Nr. 39889<br />

><br />

zurück an<br />

<strong>OKV</strong><br />

Ostdeutsche Kommunalversicherung<br />

<strong>auf</strong> Gegenseitigkeit/Abteilung Betrieb<br />

Konrad-Wolf-Straße 91/92<br />

13055 Berlin<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Montageversicherung</strong> (<strong>AMoB</strong>)<br />

Neuantrag Ersatz-/Änderungsantrag<br />

Versicherungsschein-Nr. Kunden-/Mitgliedsnummer Name des Vermittlers<br />

<strong>Antrag</strong>steller Straße, Nr.<br />

PLZ Ort Bundesland<br />

Einzugsermächtigung ja nein<br />

Bis <strong>auf</strong> Widerruf sind die fälligen Versicherungsbeiträge im Lastschriftverfahren einzuziehen von:<br />

Name/Ort des Geldinstituts Bankleitzahl Kontonummer<br />

Versicherungszeitraum<br />

1<br />

okv212<br />

Versicherungsdauer Vers.-summe (Neuwert)<br />

von bis einschl. Fracht-/Montagekosten<br />

Neumontage mit einmonatiger Erprobung EUR<br />

Verlängerung der Erprobung über einen Monat hinaus (Klausel TK 7218)<br />

Sonderfälle (Ausstellungen) EUR<br />

De- und Remontage (gebrauchte Sachen, Klausel TK 7106) EUR<br />

Reparaturen oder Umbauten (gebrauchte Sachen, Klausel TK 7106) EUR<br />

Angaben zum Besteller<br />

Name Betriebsart<br />

Anschrift Versicherungsort/Land


Ausschluss von Gefahren/Risiken<br />

Bitte prüfen Sie, ob für die versicherten Sachen bereits anderweitig Versicherungsschutz oder Garantieleistungen bestehen, um ggf. einzelne Gefahren<br />

auszuschließen.<br />

Welche anderen Versicherungen bestehen für das Montageobjekt (z. B. Feuer, Haftpflicht, Einbruchdiebstahl usw.)?<br />

Die nachfolgend angekreuzten Gefahren/Risiken sollen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.<br />

Feuer-/Explosionsrisiko (Klausel TK 7210) höhere Gewalt (Klausel TK 7212)<br />

Herstellerrisiko (Klausel TK 7211) Sonstige Einschränkungen<br />

Selbstbehalt<br />

Nach § 8 Nr. 7 Satz 1 <strong>AMoB</strong> gilt ein Selbstbehalt von 10 %, mindestens 250.00 EUR je Schadenfall, als vereinbart.<br />

Wird eine Änderung gewünscht? Nein Ja EUR je Schadenfall<br />

Bei beweglich eingesetzten Sachen gilt bei Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung ein Selbstbehalt von 25% von der Scha-<br />

denhöhe, mindestens jedoch 250 EUR, als vereinbart.<br />

Es wird Erweiterung der versicherten Interessen gewünscht:<br />

Mitversicherung des Bestellerinteresses an Unternehmerleistungen (Klausel TK 7364)<br />

Besteller als Versicherungsnehmer (Klausel TK 7365)<br />

Versicherungssummen<br />

1. Montageobjekt EUR<br />

+ Fracht- und Montagekosten EUR<br />

+ Zollkosten EUR<br />

Sonstige Lieferungen und Leistungen EUR<br />

Sonstige Vereinbarungen<br />

2<br />

okv212<br />

Gesamt EUR<br />

2. Montageausrüstung gemäß § 1 Nr. 2a <strong>AMoB</strong> 2008 EUR<br />

(Geräte, Werkzeuge und Hilfsmaschinen, Gerüste, Masten, Baubuden und Wohnbaracken;<br />

Eigentum des Montagepersonals ist nicht mitversichert.)<br />

3. Autokrane und sonstige Fahrzeuge EUR<br />

(Betriebsschäden sind nicht versichert/Klausel TK 7103)<br />

4. Fremde Sachen gemäß § 1 Nr. 2b <strong>AMoB</strong> 2008 EUR<br />

5. Zusätzliche Aufräumungs- und Bergungskosten über 2 v. H. der Vesicherungssumme gemäß § 7 Nr. 3c) u. d) <strong>AMoB</strong> EUR<br />

Beitragsberechnung<br />

Gesamt-Versicherungssumme EUR<br />

Beitragssatz Versicherungsbeginn Versicherungsende Versicherungssumme<br />

Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr<br />

‰ EUR<br />

Beitrag EUR<br />

zzügl. der gesetzlichen Versicherungssteuer % EUR<br />

Gesamtbeitrag EUR


Vertragsgrundlagen/Verantwortlichkeit<br />

1. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung der <strong>OKV</strong> – Ostdeutsche Kommunalversicherung<br />

<strong>auf</strong> Gegenseitigkeit, dem <strong>Antrag</strong>, den Allgemeinen <strong>Montageversicherung</strong>s-Bedingungen (<strong>AMoB</strong> 2008) sowie den getroffenen besonderen Vereinbarungen.<br />

2. Der <strong>Antrag</strong>steller ist allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Tatsachen verantwortlich, auch wenn eine andere Person deren Niederschrift<br />

vornimmt. Striche und sonstige Zeichen der Nichtbeantwortung vorstehender Fragen nach Gefahren umständen sowie arglistiges Verschweigen<br />

auch sonstiger Gefahrenumstände können den Versicherer berechtigen, den Versicherungsschutz zu versagen.<br />

3. Auf das Versicherungsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.<br />

4. Die für Beschwerden zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs<strong>auf</strong>sicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt,<br />

nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen<br />

nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung<br />

jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />

Ostdeutsche Kommunalversicherung a. G., Konrad-Wolf-Straße 91/92, 13055 Berlin, Fax: 030/42152-510, E-Mail: betrieb@ksa-okv.de<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den <strong>auf</strong> die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden<br />

Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der <strong>auf</strong> die<br />

Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um den jeweils zeitanteilig nach Tagen gekürzten<br />

(pro rata temporis nach 1/360-System) im Versicherungsschein ausgewiesenen Jahresbeitrag zuzüglich der gesetzlichen Versicherungssteuer. Die Erstattung<br />

zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem<br />

Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)<br />

herauszugeben sind.<br />

Besondere Hinweise<br />

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag <strong>auf</strong> Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr<br />

Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />

Datenschutzklausel<br />

Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den <strong>Antrag</strong>sunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge,<br />

Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung<br />

sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen<br />

bei anderweitig beantragten (Ver sicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen. Wir willigen ferner ein, dass der Versicherer, soweit dies der ordnungsgemäßen<br />

Durchführung ihrer Versicherungsangelegenheiten dient, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen<br />

Datensammlungen der Versicherer Kommunaler Schadenausgleich (KSA) und Ostdeutsche Kommunalversicherung a. G. (<strong>OKV</strong>) führen und an einen<br />

für die Versicherungsnehmerin zuständigen Vermittler sowie an Unternehmen, die mit Serviceleistungen be<strong>auf</strong>tragt sind, weitergeben kann. Diese<br />

Einwilligung gilt nur, wenn ich die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise vom Inhalt des vom Versicherer bereitgehaltenen Merkblattes zur Datenverarbeitung<br />

Kenntnis zu nehmen.<br />

Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers (§ 19 - 21 vvG)<br />

Die Regelungen zur Anzeigepflicht und deren Rechtsfolgen gemäß Seite 4 wurden zur Kenntnis genommen.<br />

Bestätigung<br />

Hiermit bestätige ich, dass mir die Allgemeinen <strong>Montageversicherung</strong>s-Bedingungen (<strong>AMoB</strong> 2008), die Klauseln zu den <strong>AMoB</strong> 2008 sowie das Kundeninformationsblatt<br />

vor der <strong>Antrag</strong>sunterzeichnung ausgehändigt worden sind.<br />

Ort, Datum Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers<br />

3<br />

okv212<br />

<strong>Antrag</strong><br />

Ort, Datum Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers


<strong>OKV</strong>350cs/090710<br />

Zusätzliche Informationen zu Ihrem <strong>Antrag</strong><br />

Vorvertragliche Anzeigepflichten und ihre Folgen<br />

Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer<br />

Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht<br />

Damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen<br />

können, ist es notwendig, dass Sie die im <strong>Antrag</strong> und in evtl.<br />

weiteren Fragebögen gestellten Fragen wahrheitsgemäß und<br />

vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben,<br />

denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.<br />

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz<br />

gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben<br />

machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung<br />

der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information<br />

entnehmen.<br />

Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?<br />

Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet,<br />

alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach<br />

denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und<br />

vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung,<br />

aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen<br />

Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur<br />

Anzeige verpflichtet.<br />

Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche<br />

Anzeigepflicht verletzt wird?<br />

1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes<br />

Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir<br />

vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.<br />

Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir<br />

kein Rücktrittsrecht,<br />

wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten<br />

Umstände, wenn auch<br />

zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.<br />

Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären<br />

wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles,<br />

bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen,<br />

dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand<br />

- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles<br />

- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer<br />

Leistungspflicht<br />

ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn<br />

Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.<br />

Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher<br />

der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgel<strong>auf</strong>enen<br />

Vertragszeit entspricht.<br />

2. Kündigung<br />

Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die<br />

vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder<br />

4<br />

B<br />

schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung<br />

einer Frist von einem Monat kündigen.<br />

Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag<br />

auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn<br />

auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.<br />

3. Vertragsänderung<br />

Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den<br />

Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände,<br />

wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen<br />

hätten, werden die anderen Bedingungen <strong>auf</strong> unser Verlangen<br />

Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig<br />

verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend<br />

Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos<br />

verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der l<strong>auf</strong>enden<br />

Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.<br />

Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr<br />

als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den<br />

nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag<br />

innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über<br />

die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht<br />

werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.<br />

4. Ausübung unserer Rechte<br />

Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder<br />

zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich<br />

geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem<br />

wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns<br />

geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei<br />

der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben,<br />

<strong>auf</strong> die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung<br />

können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn<br />

für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.<br />

Wir können uns <strong>auf</strong> die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung<br />

oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den<br />

nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der<br />

Anzeige kannten.<br />

Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung<br />

erlöschen mit Abl<strong>auf</strong> von fünf Jahren nach Vertragsschluss.<br />

Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Abl<strong>auf</strong><br />

dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre,<br />

wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt<br />

haben.<br />

5. Stellvertretung durch eine andere Person<br />

Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere<br />

Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des<br />

Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der<br />

Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis<br />

und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis<br />

und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich dar<strong>auf</strong>, dass<br />

die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt<br />

worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter<br />

noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.


<strong>OKV</strong>377CS/010211<br />

Kunden-/Mitgliederinformation<br />

nach § 1 der VVG - Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV)<br />

Identität des Versicherers<br />

Versicherer ist die Ostdeutsche Kommunalversicherung a. G., Registergericht<br />

Amtsgericht Charlottenburg, Handelsregisternummer HRB 39889.<br />

Sitz des Unternehmens:<br />

Konrad-Wolf-Straße 91/92<br />

13055 Berlin<br />

Ladungsfähige Anschrift<br />

Die ladungsfähige Anschrift der <strong>OKV</strong> lautet:<br />

<strong>OKV</strong> a. G.<br />

Konrad-Wolf-Straße 91/92<br />

13055 Berlin<br />

vertreten durch den Vorstand: Dr. Bernd Kathe und Jürgen Meier.<br />

Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers und Anschrift der<br />

Aufsichtsbehörde<br />

In unserer Hauptgeschäftstätigkeit sind wir <strong>auf</strong> Versicherungen für folgende<br />

Einrichtungen spezialisiert:<br />

1. Kommunen, Ämter, Samt- und Verbandsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften<br />

von Gemeinden, Kreise, Sparkassen, Zweckverbände und<br />

sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts<br />

2. Juristische Personen des privaten Rechts, wenn mindestens 50 v. H. 100<br />

des Kapitals sich in öffentlicher Hand befindet oder die zur Erfüllung ihrer<br />

Aufgaben Zuwendung aus öffentlichen Haushalten zu mehr als die Hälfte<br />

ihrer eigenen Haushaltsmittel erhalten, wenn sie in ihrem Hauptzweck<br />

Aufgaben wahrnehmen, die sonst der öffentlichen Hand obliegen würden.<br />

3. Kommunalen Spitzen- und Fachverbänden<br />

4. Mildtätigen und kirchlichen Einrichtungen<br />

5. Gemeinnützig anerkannte Einrichtungen in der Gesundheitspflege und<br />

Fürsorge der Jugend und Altenpflege sowie als gemeinnützig anerkannte<br />

Einrichtung, die der Förderung der Wissenschaft, Kunst und Religion der<br />

Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz dem Heimatgedanken der<br />

Erziehungs-, Volks- und Berufsbildung dienen und sonstige Einrichtungen,<br />

die dem allgemeinen Besten <strong>auf</strong> materialem geistigen und sittlichen<br />

Gebiet nutzen.<br />

6. Unternehmen oder Einrichtungen mit einer kommunalen Beteiligung<br />

von weniger als 50 % des Kapitals, sofern bei diesen eine angemessene<br />

kommunale Einflussnahme (in der Regel 25 % des Kapitals) sichergestellt<br />

ist und sie Aufgaben mit öffentlichem Zweck wahrnehmen.<br />

Dabei unterliegt die <strong>OKV</strong> als Versicherungsunternehmen der Aufsicht der<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs<strong>auf</strong>sicht (BaFin), Sektor Versicherungs<strong>auf</strong>sicht,<br />

Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn,<br />

E-Mail: poststelle@bafin.de, Telefon: 0228/4108-0, Fax: 0228/4108-1550.<br />

Vertragsgrundlagen<br />

Grundlagen des Versicherungsvertrages werden der <strong>Antrag</strong>, der Versicherungsschein<br />

und etwaige Nachträge. Es gelten die jeweils zu Grunde<br />

gelegten Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die vereinbarten Risikobeschreibungen,<br />

Besondere Bedingungen, Zusatzvereinbarungen und<br />

die Satzung der <strong>OKV</strong> sowie die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Versicherungsschutz<br />

Die <strong>OKV</strong> bietet Versicherungsschutz für folgende Versicherungssparten an:<br />

- Sachversicherungen<br />

- Technische Versicherungen<br />

- Haftpflichtversicherungen<br />

- Unfallversicherung<br />

- Vermögenseigenschadenversicherungen<br />

Die Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art,<br />

Umfang und Fälligkeit der Leistung können jeweils den <strong>Antrag</strong>sunterlagen<br />

entnommen werden.<br />

Versicherungsbeitrag<br />

Die Höhe des Beitrages kann den <strong>Antrag</strong>sunterlagen entnommen werden.<br />

Ändern sich Angaben im <strong>Antrag</strong>, kann sich auch der Beitrag ändern.<br />

Der Endbeitrag beinhaltet auch eventuelle Zu- und Abschläge sowie die<br />

Versicherungssteuer.<br />

5<br />

B<br />

Beitragszahlung<br />

Der erste oder einmalige Beitrag ist zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheines<br />

fällig. Er ist dann unverzüglich, d. h. innerhalb von zwei<br />

Wochen, zu zahlen. Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein<br />

oder in der Beitragsabrechnung angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig.<br />

Beginn des Versicherungsvertrages<br />

Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren <strong>Antrag</strong><br />

in der Regel durch Zugang des Versicherungsscheines annehmen.<br />

Beginn des Versicherungsschutzes<br />

Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein<br />

genannten fälligen Betrag gezahlt haben, jedoch nicht vor<br />

den vereinbarten Zeitpunkt des Versicherungsbeginns.<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe<br />

von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt,<br />

nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen<br />

einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren<br />

Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in<br />

Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung<br />

und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung<br />

der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der<br />

Widerruf ist zu richten an:<br />

Ostdeutsche Kommunalversicherung a. G.<br />

Konrad-Wolf-Straße 91/92<br />

13055 Berlin<br />

Fax: 030/42152-510.<br />

E-Mail: betrieb@ksa-okv.de.<br />

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz,<br />

und wir erstatten Ihnen den <strong>auf</strong> die Zeit nach Zugang des<br />

Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben,<br />

dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt.<br />

Den Teil der Prämie, der <strong>auf</strong> die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs<br />

entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um<br />

den jeweils zeitanteilig nach Tagen gekürzten (pro rata temporis nach<br />

1/360-System) im Versicherungsschein ausgewiesenen Jahresbeitrag<br />

zuzüglich der gesetzlichen Versicherungssteuer. Die Erstattung zurückzuzahlender<br />

Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang<br />

des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der<br />

Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene<br />

Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)<br />

herauszugeben sind.<br />

Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag <strong>auf</strong><br />

Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig<br />

erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />

Dauer des Vertrages<br />

Der Versicherungsvertrag wird regelmäßig für die Dauer von einem Jahr<br />

mit der Hauptfälligkeit am 01.01. eines jeweiligen Jahres abgeschlossen. Er<br />

verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate<br />

vor Abl<strong>auf</strong> durch einen Vertragspartner in Schriftform gekündigt wird.<br />

Beendigung des Vertrages<br />

Jede Partei kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Abl<strong>auf</strong><br />

des jeweiligen Versicherungsjahres in Schriftform kündigen.<br />

Anwendbares Recht<br />

Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland<br />

Anwendung.<br />

Vertragssprache<br />

Die Vertragssprache ist deutsch.<br />

Zuständiges Gericht<br />

Der Gerichtsstand regelt sich nach den jeweils zu Grunde gelegten Allgemeinen<br />

Versicherungsbedingungen.

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