Antrag auf Abschluss einer Haftpflichtversicherung - OKV-online
Antrag auf Abschluss einer Haftpflichtversicherung - OKV-online
Antrag auf Abschluss einer Haftpflichtversicherung - OKV-online
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<strong>OKV</strong>186cs/310812<br />
Ostdeutsche<br />
Kommunalversicherung a. G. B<br />
Konrad-Wolf-Straße 91/92, 13055 Berlin, Telefon: 030 42152-0, Telefax: 030 42152-510, www.okv-<strong>online</strong>.com<br />
E-Mail: betrieb@ksa-okv.de, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB-Nr. 39889<br />
><br />
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<strong>OKV</strong><br />
Ostdeutsche Kommunalversicherung<br />
<strong>auf</strong> Gegenseitigkeit/Abteilung Betrieb<br />
Konrad-Wolf-Straße 91/92<br />
13055 Berlin<br />
<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Abschluss</strong> <strong>einer</strong> <strong>Haftpflichtversicherung</strong><br />
für Wohnungsunternehmen<br />
Neuantrag Ersatz-/Änderungsantrag<br />
Versicherungsschein-Nr. Kunden-/Mitgliedsnummer Name des Vermittlers<br />
<strong>Antrag</strong>steller Straße, Nr.<br />
PLZ Ort Bundesland<br />
Einzugsermächtigung ja nein<br />
Bis <strong>auf</strong> Widerruf sind die fälligen Versicherungsbeiträge im Lastschriftverfahren einzuziehen von:<br />
Name/Ort des Geldinstituts Bankleitzahl Kontonummer<br />
Versicherungszeitraum<br />
Versicherungsbeginn Versicherungsende<br />
Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr<br />
Vorversicherung/Vorschäden<br />
00.00 Uhr 0 1 0 1 00.00 Uhr<br />
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung <strong>einer</strong> dreimonatigen Kün di gungsfrist<br />
vor dem jeweiligen Abl<strong>auf</strong> von einem der beiden Teile in Textform gekündigt wird. Dies gilt auch, wenn die Vertragsdauer nur deshalb we niger als<br />
ein Jahr beträgt, weil als Beginn der nächsten Versicherungsperiode ein vom Versicherungsbeginn abweichender Termin vereinbart worden ist.<br />
Hat ein Versicherer das Risiko gekündigt oder die Übernahme der Versicherung abgelehnt? nein ja<br />
Name des Versicherers Versicherungsschein-Nr. Kündigungs-/Ablehnungsgrund Abl<strong>auf</strong>datum<br />
Sind in den letzten 5 Jahren Schäden eingetreten, gegen die jetzt Versicherungsschutz beantragt wird?<br />
nein Ja, ausführliche Schaden<strong>auf</strong>stellung beifügen!<br />
Wann?<br />
An welchen Sachen?<br />
Wieviele? In welcher Höhe?<br />
EUR<br />
Was war die Ursache? Welcher Versicherer leistete?<br />
1<br />
okv186
Deckungssummen Betriebshaftpflicht<br />
Personen-/Sachschäden 2.000.000 EUR 5.000.000 EUR<br />
Vermögensschäden 100.000 EUR 200.000 EUR<br />
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der vereinbarten Deckungssumme. Abweichende Regelungen<br />
sind bei den betreffenden Vertragsbestimmungen vermerkt.<br />
Versicherungssummen Umwelthaftpflicht<br />
Umwelthaftpflicht-Basisversicherung<br />
Personen/Sachschäden 1.000.000 EUR abweichend möglich 2.500.000 EUR<br />
Vermögensschäden 100.000 EUR<br />
Die Versicherungssummen bilden auch die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.<br />
Umwelthaftpflichtversicherung<br />
Personen/Sachschäden 1.000.000 EUR abweichend möglich 2.500.000 EUR<br />
Vermögensschäden 100.000 EUR<br />
Die Versicherungssummen bilden auch die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.<br />
Beantragte Risikobausteine aus dem Umwelthaftpflichtmodell U beiliegender Zusatzantrag U<br />
2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7<br />
Deckungssummen Umweltschadens-Basisversicherung<br />
1.000.000 EUR Die Versicherungssumme steht je Versicherungsjahr einfach zur Verfügung.<br />
Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme stehen zur Verfügung:<br />
200.000 EUR für Ausgleichssanierungen. Die Versicherungssumme steht je Versicherungsjahr einfach zur Verfügung.<br />
Selbstbeteiligung Betriebshaftpflicht<br />
Keine Selbstbeteiligungsregelungen.<br />
Selbstbeteiligung Umwelthaftpflicht<br />
50.000 EUR für Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles je Störung des Betriebes oder behördlicher Anordnung,<br />
pro Versicherungsjahr jedoch nur 100.000 EUR<br />
Der Versicherungsnehmer hat bei jedem Versicherungsfall 10% der Schaden<strong>auf</strong>wendungen selbst zu tragen.<br />
Selbstbeteiligung Umweltschadens-Basisversicherung<br />
Der Versicherungsnehmer hat bei jedem Versicherungsfall von den gemäß Ziff. 5 USV-Basis versicherten Kosten 500 EUR und von den Aufwendungen<br />
vor Eintritt des Versicherungsfalles gemäß Ziff. 9.5 USV-Basis 10% selbst zu tragen.<br />
Fakultative Erweiterung des Versicherungsschutzes<br />
1. Berufshaftpflicht für angestellte Bauingenieure und beratende Ingenieure<br />
Deckungssummen EUR für Personenschäden<br />
EUR für Sonstige Schäden (Sach- u. Vermögensschäden)<br />
Maximierung der Deckungssumme einfach zweifach Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist <strong>auf</strong> die vereinbarte Deckungssumme beschränkt<br />
beträgt das Doppelte der vereinbarten Deckungssumme<br />
2.2 Beitragsberechnung Jahresnettobetrag<br />
Bausumme/Gesamtbaukosten EUR EUR<br />
2. Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche gegen Mitarbeiter des Versicherungsnehmers aus bautechnischer Tätigkeit?<br />
gewünscht nein ja<br />
Deckungssumme EUR Jahresnettobeitrag EUR<br />
Maximierung der Deckungssumme einfach zweifach umseitig<br />
2<br />
okv186
Beitragsberechnung<br />
1. Betriebshaftpflicht und Haus- u. Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Wohnungsunternehmen<br />
Beitragsberechnung/Tarifgrundlage<br />
I. Betriebshaftpflichtversicherung<br />
Lohn- u. Gehaltssumme oder<br />
Wohn- u. Gewerbeeinheiten<br />
Beitragssatz Mindestbeitrag Beitrag<br />
EUR<br />
Bausumme aller eigenen und<br />
fremden Bauvorhaben<br />
‰ EUR EUR<br />
EUR ‰ EUR EUR<br />
II. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung<br />
■ Anzahl der Wohneinheiten<br />
■ Anzahl separater Garagen/<br />
Stellplätze<br />
EUR EUR EUR<br />
EUR EUR EUR<br />
■ Bruttojahresmiete für gewerblich<br />
genutzte Gebäude/Räume<br />
EUR ‰ EUR EUR<br />
Jeweils zum 1.1. eines Kalenderjahres wird ein Vorausbeitrag erhoben.<br />
Dieser wird <strong>auf</strong> der Basis der geschätzten Zahlung für das Jahr der<br />
<strong>Antrag</strong>stellung festgelegt. Der Versicherungsnehmer und der Versicherer<br />
können eine Anpassung bei geänderten Risikoverhältnissen<br />
verlangen. Nach Abl<strong>auf</strong> eines Kalenderjahres wird der Versicherungsnehmer<br />
die gültigen Zahlen zur Abrechnung mitteilen.<br />
Sonstige Vereinbarungen<br />
Vertragsgrundlagen/Verantwortlichkeit<br />
3<br />
okv186<br />
Summe EUR<br />
Versicherungssteuer % EUR<br />
Jahresbeitrag EUR<br />
1. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung der <strong>OKV</strong> – Ostdeutsche Kommunalversicherung<br />
<strong>auf</strong> Gegenseitigkeit, dem <strong>Antrag</strong>, den Allgemeinen Bedingungen für die <strong>Haftpflichtversicherung</strong> (AHB), Stand: April 2012, den Besonderen Bedingungen<br />
und Risikobeschreibungen für die <strong>Haftpflichtversicherung</strong> für Wohnungsunternehmen (BBR-W), Stand: Januar 2008, den Besonderen Bedingungen<br />
und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren (BBR-Architekten), den<br />
Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der<br />
Betriebs- und Berufs-<strong>Haftpflichtversicherung</strong> (Umwelthaftpflicht-Basisversicherung), Stand: Februar 2010, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />
für die Umweltschadens-Basisversicherung (USV-Basis) – Stand: Februar 2010 sowie den getroffenen besonderen Vereinbarungen.<br />
2. Der <strong>Antrag</strong>steller ist allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Tatsachen verantwortlich, auch wenn eine andere Person deren<br />
Niederschrift vornimmt. Striche und sonstige Zeichen der Nichtbeantwortung vorstehender Fragen nach Gefahren umständen sowie arglistiges Verschweigen<br />
auch sonstiger Gefahrenumstände können den Versicherer berechtigen, den Versicherungsschutz zu versagen.<br />
3. Auf das Versicherungsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.<br />
4. Die für Beschwerden zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs<strong>auf</strong>sicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
Widerrufsbelehrung<br />
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt,<br />
nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen<br />
nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung<br />
jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />
Ostdeutsche Kommunalversicherung a. G., Konrad-Wolf-Straße 91/92, 13055 Berlin, Fax: 030/42152-510, E-Mail: betrieb@ksa-okv.de<br />
Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den <strong>auf</strong> die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden<br />
Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der <strong>auf</strong> die<br />
Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um den jeweils zeitanteilig nach Tagen gekürzten<br />
(pro rata temporis nach 1/360-System) im Versicherungsschein ausgewiesenen Jahresbeitrag zuzüglich der gesetzlichen Versicherungssteuer. Die Erstattung<br />
zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem<br />
Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)<br />
herauszugeben sind.<br />
Besondere Hinweise<br />
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag <strong>auf</strong> Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr<br />
Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />
Datenschutzklausel<br />
Wir willigen ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den <strong>Antrag</strong>sunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge,<br />
Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung<br />
sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen<br />
bei anderweitig beantragten (Ver sicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen. Wir willigen ferner ein, dass der Versicherer, soweit dies der ordnungsgemäßen<br />
Durchführung ihrer Versicherungsangelegenheiten dient, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen<br />
Datensammlungen der Versicherer Kommunaler Schadenausgleich (KSA) und Ostdeutsche Kommunalversicherung a. G. (<strong>OKV</strong>) führen und an einen<br />
für die Versicherungsnehmerin zuständigen Vermittler sowie an Unternehmen, die mit Serviceleistungen be<strong>auf</strong>tragt sind, weitergeben kann. Diese<br />
Einwilligung gilt nur, wenn ich die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise vom Inhalt des vom Versicherer bereitgehaltenen Merkblattes zur Datenverarbeitung<br />
Kenntnis zu nehmen.<br />
Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers (§ 19 - 21 vvG)<br />
Die Regelungen zur Anzeigepflicht und deren Rechtsfolgen gemäß Seite 5 wurden zur Kenntnis genommen.<br />
Bestätigung<br />
Hiermit bestätige ich, dass mir die Allgemeinen Bedingungen für die <strong>Haftpflichtversicherung</strong> (AHB), Stand:April 2012, die Besonderen Bedingungen und<br />
Risikobeschreibungen für die <strong>Haftpflichtversicherung</strong> für Wohnungsunternehmen (BBR-W), Stand: Januar 2008, die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen<br />
für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren (BBR-Architekten), die Besonderen<br />
Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs- und Berufs-<br />
<strong>Haftpflichtversicherung</strong> (Umwelthaftpflicht-Basisversicherung), Stand: Februar 2010, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Umweltschadens-<br />
Basisversicherung (USV-Basis) – Stand: Februar 2010 sowie das Kundeninformationsblatt vor der <strong>Antrag</strong>sunterzeichnung ausgehändigt worden sind.<br />
Ort, Datum Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers<br />
4<br />
okv186<br />
<strong>Antrag</strong><br />
Ort, Datum Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers
<strong>OKV</strong>350cs/090710<br />
Zusätzliche Informationen zu Ihrem <strong>Antrag</strong><br />
Vorvertragliche Anzeigepflichten und ihre Folgen<br />
Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen <strong>einer</strong><br />
Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht<br />
Damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen<br />
können, ist es notwendig, dass Sie die im <strong>Antrag</strong> und in evtl.<br />
weiteren Fragebögen gestellten Fragen wahrheitsgemäß und<br />
vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben,<br />
denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.<br />
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz<br />
gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben<br />
machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen <strong>einer</strong> Verletzung<br />
der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information<br />
entnehmen.<br />
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?<br />
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet,<br />
alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach<br />
denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und<br />
vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung,<br />
aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen<br />
Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur<br />
Anzeige verpflichtet.<br />
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche<br />
Anzeigepflicht verletzt wird?<br />
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes<br />
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir<br />
vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen,<br />
dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.<br />
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir<br />
kein Rücktrittsrecht,<br />
wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten<br />
Umstände, wenn auch<br />
zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.<br />
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären<br />
wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles,<br />
bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen,<br />
dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand<br />
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles<br />
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer<br />
Leistungspflicht<br />
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn<br />
Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.<br />
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher<br />
der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgel<strong>auf</strong>enen<br />
Vertragszeit entspricht.<br />
2. Kündigung<br />
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die<br />
vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder<br />
5<br />
B<br />
schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung<br />
<strong>einer</strong> Frist von einem Monat kündigen.<br />
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag<br />
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn<br />
auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.<br />
3. Vertragsänderung<br />
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den<br />
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände,<br />
wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen<br />
hätten, werden die anderen Bedingungen <strong>auf</strong> unser Verlangen<br />
Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig<br />
verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend<br />
Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos<br />
verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der l<strong>auf</strong>enden<br />
Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.<br />
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr<br />
als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den<br />
nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag<br />
innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über<br />
die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht<br />
werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.<br />
4. Ausübung unserer Rechte<br />
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder<br />
zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich<br />
geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem<br />
wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns<br />
geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei<br />
der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben,<br />
<strong>auf</strong> die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung<br />
können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn<br />
für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.<br />
Wir können uns <strong>auf</strong> die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung<br />
oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den<br />
nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der<br />
Anzeige kannten.<br />
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung<br />
erlöschen mit Abl<strong>auf</strong> von fünf Jahren nach Vertragsschluss.<br />
Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Abl<strong>auf</strong><br />
dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre,<br />
wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt<br />
haben.<br />
5. Stellvertretung durch eine andere Person<br />
Lassen Sie sich bei <strong>Abschluss</strong> des Vertrages durch eine andere<br />
Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des<br />
Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der<br />
Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis<br />
und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis<br />
und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich dar<strong>auf</strong>, dass<br />
die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt<br />
worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter<br />
noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
<strong>OKV</strong>377CS/010211<br />
Kunden-/Mitgliederinformation<br />
nach § 1 der VVG - Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV)<br />
Identität des Versicherers<br />
Versicherer ist die Ostdeutsche Kommunalversicherung a. G., Registergericht<br />
Amtsgericht Charlottenburg, Handelsregisternummer HRB 39889.<br />
Sitz des Unternehmens:<br />
Konrad-Wolf-Straße 91/92<br />
13055 Berlin<br />
Ladungsfähige Anschrift<br />
Die ladungsfähige Anschrift der <strong>OKV</strong> lautet:<br />
<strong>OKV</strong> a. G.<br />
Konrad-Wolf-Straße 91/92<br />
13055 Berlin<br />
vertreten durch den Vorstand: Dr. Bernd Kathe und Jürgen Meier.<br />
Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers und Anschrift der<br />
Aufsichtsbehörde<br />
In unserer Hauptgeschäftstätigkeit sind wir <strong>auf</strong> Versicherungen für folgende<br />
Einrichtungen spezialisiert:<br />
1. Kommunen, Ämter, Samt- und Verbandsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften<br />
von Gemeinden, Kreise, Sparkassen, Zweckverbände und<br />
sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts<br />
2. Juristische Personen des privaten Rechts, wenn mindestens 50 v. H. 100<br />
des Kapitals sich in öffentlicher Hand befindet oder die zur Erfüllung ihrer<br />
Aufgaben Zuwendung aus öffentlichen Haushalten zu mehr als die Hälfte<br />
ihrer eigenen Haushaltsmittel erhalten, wenn sie in ihrem Hauptzweck<br />
Aufgaben wahrnehmen, die sonst der öffentlichen Hand obliegen würden.<br />
3. Kommunalen Spitzen- und Fachverbänden<br />
4. Mildtätigen und kirchlichen Einrichtungen<br />
5. Gemeinnützig anerkannte Einrichtungen in der Gesundheitspflege und<br />
Fürsorge der Jugend und Altenpflege sowie als gemeinnützig anerkannte<br />
Einrichtung, die der Förderung der Wissenschaft, Kunst und Religion der<br />
Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz dem Heimatgedanken der<br />
Erziehungs-, Volks- und Berufsbildung dienen und sonstige Einrichtungen,<br />
die dem allgemeinen Besten <strong>auf</strong> materialem geistigen und sittlichen<br />
Gebiet nutzen.<br />
6. Unternehmen oder Einrichtungen mit <strong>einer</strong> kommunalen Beteiligung<br />
von weniger als 50 % des Kapitals, sofern bei diesen eine angemessene<br />
kommunale Einflussnahme (in der Regel 25 % des Kapitals) sichergestellt<br />
ist und sie Aufgaben mit öffentlichem Zweck wahrnehmen.<br />
Dabei unterliegt die <strong>OKV</strong> als Versicherungsunternehmen der Aufsicht der<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs<strong>auf</strong>sicht (BaFin), Sektor Versicherungs<strong>auf</strong>sicht,<br />
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn,<br />
E-Mail: poststelle@bafin.de, Telefon: 0228/4108-0, Fax: 0228/4108-1550.<br />
Vertragsgrundlagen<br />
Grundlagen des Versicherungsvertrages werden der <strong>Antrag</strong>, der Versicherungsschein<br />
und etwaige Nachträge. Es gelten die jeweils zu Grunde<br />
gelegten Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die vereinbarten Risikobeschreibungen,<br />
Besondere Bedingungen, Zusatzvereinbarungen und<br />
die Satzung der <strong>OKV</strong> sowie die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Versicherungsschutz<br />
Die <strong>OKV</strong> bietet Versicherungsschutz für folgende Versicherungssparten an:<br />
- Sachversicherungen<br />
- Technische Versicherungen<br />
- <strong>Haftpflichtversicherung</strong>en<br />
- Unfallversicherung<br />
- Vermögenseigenschadenversicherungen<br />
Die Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art,<br />
Umfang und Fälligkeit der Leistung können jeweils den <strong>Antrag</strong>sunterlagen<br />
entnommen werden.<br />
Versicherungsbeitrag<br />
Die Höhe des Beitrages kann den <strong>Antrag</strong>sunterlagen entnommen werden.<br />
Ändern sich Angaben im <strong>Antrag</strong>, kann sich auch der Beitrag ändern.<br />
Der Endbeitrag beinhaltet auch eventuelle Zu- und Abschläge sowie die<br />
Versicherungssteuer.<br />
6<br />
B<br />
Beitragszahlung<br />
Der erste oder einmalige Beitrag ist zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheines<br />
fällig. Er ist dann unverzüglich, d. h. innerhalb von zwei<br />
Wochen, zu zahlen. Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein<br />
oder in der Beitragsabrechnung angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig.<br />
Beginn des Versicherungsvertrages<br />
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren <strong>Antrag</strong><br />
in der Regel durch Zugang des Versicherungsscheines annehmen.<br />
Beginn des Versicherungsschutzes<br />
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein<br />
genannten fälligen Betrag gezahlt haben, jedoch nicht vor<br />
den vereinbarten Zeitpunkt des Versicherungsbeginns.<br />
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe<br />
von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt,<br />
nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen<br />
einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren<br />
Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in<br />
Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung<br />
und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung<br />
der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der<br />
Widerruf ist zu richten an:<br />
Ostdeutsche Kommunalversicherung a. G.<br />
Konrad-Wolf-Straße 91/92<br />
13055 Berlin<br />
Fax: 030/42152-510.<br />
E-Mail: betrieb@ksa-okv.de.<br />
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz,<br />
und wir erstatten Ihnen den <strong>auf</strong> die Zeit nach Zugang des<br />
Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben,<br />
dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt.<br />
Den Teil der Prämie, der <strong>auf</strong> die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs<br />
entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um<br />
den jeweils zeitanteilig nach Tagen gekürzten (pro rata temporis nach<br />
1/360-System) im Versicherungsschein ausgewiesenen Jahresbeitrag<br />
zuzüglich der gesetzlichen Versicherungssteuer. Die Erstattung zurückzuzahlender<br />
Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang<br />
des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der<br />
Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene<br />
Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)<br />
herauszugeben sind.<br />
Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag <strong>auf</strong><br />
Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig<br />
erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />
Dauer des Vertrages<br />
Der Versicherungsvertrag wird regelmäßig für die Dauer von einem Jahr<br />
mit der Hauptfälligkeit am 01.01. eines jeweiligen Jahres abgeschlossen. Er<br />
verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate<br />
vor Abl<strong>auf</strong> durch einen Vertragspartner in Schriftform gekündigt wird.<br />
Beendigung des Vertrages<br />
Jede Partei kann den Vertrag mit <strong>einer</strong> Frist von drei Monaten zum Abl<strong>auf</strong><br />
des jeweiligen Versicherungsjahres in Schriftform kündigen.<br />
Anwendbares Recht<br />
Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland<br />
Anwendung.<br />
Vertragssprache<br />
Die Vertragssprache ist deutsch.<br />
Zuständiges Gericht<br />
Der Gerichtsstand regelt sich nach den jeweils zu Grunde gelegten Allgemeinen<br />
Versicherungsbedingungen.