Programm-Mezzanine: Anschlussfinanzierung gesucht
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eitrag<br />
» Eine Gesellschafterstellung<br />
von<br />
Banken an Unternehmen<br />
ist aufgrund von<br />
Interessenkonflikten<br />
und Haftungs risiken<br />
abzulehnen. «<br />
7 Vgl. Scheunemann/Hoffmann, db 2010, s. 983 ff.<br />
8 Vgl. Portisch: sanierung und insolvenz aus<br />
banken sicht, 2010, s. 100 ff.<br />
470<br />
12–01 / 2011 BankPraktiker<br />
die z. t. international unbekannten Firmen des<br />
deutschen Mittelstands zu investieren.<br />
3. Umwandlung in eine (Minderheits-)<br />
beteiligung<br />
eine weitere option bietet die umwandlung<br />
der Positionen in eine beteiligung am gesellschaftskapital<br />
im rahmen eines debt equity<br />
swaps (des). ob diese alternative aus bankensicht<br />
zu präferieren ist, wird im Folgenden<br />
untersucht: der des sieht lediglich einen<br />
tausch von Fremdkapital in eigenkapital vor.<br />
auf diese Weise kann bei einer Firma die eigenkapitalquote<br />
gesteigert und eine reduzierung<br />
von festen Liquiditätsabflüssen i. H. d. kapitaldienstes<br />
bewirkt werden.<br />
im rahmen der rückführung von <strong>Mezzanine</strong>kapital<br />
ist diese Lösung sowohl für die altgesellschafter<br />
als auch für die banken als <strong>Mezzanine</strong>geber<br />
problematisch. die Firmeneigner haben<br />
sich seinerzeit für die alternative des <strong>Mezzanine</strong>kapitals<br />
entschieden, um keine kapitalanteile<br />
und keine Mitspracherechte abgeben zu<br />
müssen. daher werden diese einem des nicht<br />
positiv gegenüberstehen. Für kreditinstitute<br />
ist eine klassische gesellschafterstellung, u. u.<br />
bei einem existenzbedrohten unternehmen,<br />
aus mehreren gründen abzulehnen. im Vordergrund<br />
stehen der umsetzungsaufwand, mögliche<br />
Haftungsrisiken und interessenkonflikte.<br />
beim des wird die Forderung im rahmen einer<br />
sacheinlage in die gesellschaft eingebracht.<br />
daher ist die bewertung der einlage von relevanz,<br />
denn für den Fall einer Überbewertung<br />
besteht gem. § 9 gmbHg das risiko einer nachschusspflicht<br />
für den einleger in Höhe der<br />
bewertungsdifferenz 7 . es wird die erstellung<br />
eines kostenpflichtigen Wertgutachtens durch<br />
einen Wirtschaftsprüfer notwendig und bewertungsabschläge,<br />
die zu einer Wertkorrektur in<br />
der bankbilanz führen, sind bei unternehmen<br />
in Zahlungsschwierigkeiten vorprogrammiert.<br />
damit wird ein – künftig eventuell nicht auftretender<br />
Verlust – unverzüglich realisiert und<br />
u. u. sind weitere Mittel aufgrund der nachschussverpflichtung<br />
zu gewähren. auf seiten<br />
des unternehmens kann durch eine neubewertung<br />
ein buchgewinn entstehen, der eine<br />
liquiditätswirksame steuerzahlung nach sich<br />
zieht. dies kann eine bestehende krisenlage<br />
mit Liquiditätsenge noch verschärfen.<br />
Mit der umwandlung von <strong>Mezzanine</strong>n in gesellschaftskapital<br />
ist eine bank u. u. (neuer) eigentümer<br />
und gleichzeitig gläubiger aus bestehenden<br />
krediten 8 . dies führt zu risiken für neu<br />
gewährte und auch für stehengelassene darlehen.<br />
so gilt das sanierungsprivileg nur einmalig.<br />
es bedeutet, dass kredite einer bank, die zudem<br />
gesellschafterin ist, nur bei einem ersten sanierungsversuch<br />
nicht den regelungen der insolvenzordnung<br />
unterworfen sind. ein erneuter<br />
wirtschaftlicher Zusammenbruch führt zur<br />
nachrangigkeit aller darlehen gem. § 39 inso<br />
und dem Verlust der dafür gewährten Firmensicherheiten.<br />
bis zu einer beteiligungsgrenze von<br />
zehn Prozent gilt gem. § 39 abs. 5 inso allerdings<br />
das sog. „kleingesellschafterprivileg“.<br />
des Weiteren können interessenkonflikte entstehen,<br />
da sich eine bank aus der umfinanzierung<br />
von <strong>Mezzanine</strong>n an einem unternehmen<br />
beteiligt und eine andere Firma aus der gleichen<br />
branche, die zugleich kreditkunde der bank ist,<br />
eine Wettbewerbsverzerrung fürchtet. so kann<br />
der konkurrent ein besonderes interesse des<br />
kreditinstituts vermuten die beteiligungsfirma<br />
bei den kreditkonditionen oder der kreditvergabe<br />
zu bevorteilen. eine gesellschafterstellung<br />
von banken an unternehmen über einen<br />
des ist aufgrund von interessenkonflikten und<br />
Haftungsrisiken daher konsequent abzulehnen.<br />
4. Umschuldung über eine Kreditfinanzierung<br />
eine weitere alternative besteht in der umschuldung<br />
der <strong>Mezzanine</strong> in einen kredit. i. d. r.<br />
haben sowohl die <strong>Mezzanine</strong>kapital geber als<br />
auch die weiteren gläubiger wie banken, Lieferanten<br />
und kreditversicherer kein interesse<br />
an einer durch eine blocktilgung erhöhten<br />
insolvenzgefahr bei Firmenkunden. daher ist<br />
zu prüfen, inwieweit eine umfinanzierung im<br />
rahmen einer Poollösung mit einer aufteilung<br />
der Finanzmittel auf mehrere gläubiger eine<br />
stabile Finanzierung gewährleisten kann.<br />
betroffen von der hohen rückführung aufgrund<br />
von <strong>Mezzanine</strong>n ist auch der weitere<br />
Finanziererkreis der Hausbanken und nebenbanken<br />
sowie der Lieferanten und kreditversicherer,<br />
da diese gelder nicht mehr für den laufenden<br />
kapitaldienst zur Verfügung stehen und<br />
bei einer Liquiditätsenge zudem insolvenzgefahr<br />
besteht. u. u. werden daher die übrigen