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Programm-Mezzanine: Anschlussfinanzierung gesucht

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eitrag<br />

» Eine Gesellschafterstellung<br />

von<br />

Banken an Unternehmen<br />

ist aufgrund von<br />

Interessenkonflikten<br />

und Haftungs risiken<br />

abzulehnen. «<br />

7 Vgl. Scheunemann/Hoffmann, db 2010, s. 983 ff.<br />

8 Vgl. Portisch: sanierung und insolvenz aus<br />

banken sicht, 2010, s. 100 ff.<br />

470<br />

12–01 / 2011 BankPraktiker<br />

die z. t. international unbekannten Firmen des<br />

deutschen Mittelstands zu investieren.<br />

3. Umwandlung in eine (Minderheits-)<br />

beteiligung<br />

eine weitere option bietet die umwandlung<br />

der Positionen in eine beteiligung am gesellschaftskapital<br />

im rahmen eines debt equity<br />

swaps (des). ob diese alternative aus bankensicht<br />

zu präferieren ist, wird im Folgenden<br />

untersucht: der des sieht lediglich einen<br />

tausch von Fremdkapital in eigenkapital vor.<br />

auf diese Weise kann bei einer Firma die eigenkapitalquote<br />

gesteigert und eine reduzierung<br />

von festen Liquiditätsabflüssen i. H. d. kapitaldienstes<br />

bewirkt werden.<br />

im rahmen der rückführung von <strong>Mezzanine</strong>kapital<br />

ist diese Lösung sowohl für die altgesellschafter<br />

als auch für die banken als <strong>Mezzanine</strong>geber<br />

problematisch. die Firmeneigner haben<br />

sich seinerzeit für die alternative des <strong>Mezzanine</strong>­kapitals<br />

entschieden, um keine kapitalanteile<br />

und keine Mitspracherechte abgeben zu<br />

müssen. daher werden diese einem des nicht<br />

positiv gegenüberstehen. Für kreditinstitute<br />

ist eine klassische gesellschafterstellung, u. u.<br />

bei einem existenzbedrohten unternehmen,<br />

aus mehreren gründen abzulehnen. im Vordergrund<br />

stehen der umsetzungsaufwand, mögliche<br />

Haftungsrisiken und interessenkonflikte.<br />

beim des wird die Forderung im rahmen einer<br />

sacheinlage in die gesellschaft eingebracht.<br />

daher ist die bewertung der einlage von relevanz,<br />

denn für den Fall einer Überbewertung<br />

besteht gem. § 9 gmbHg das risiko einer nachschusspflicht<br />

für den einleger in Höhe der<br />

bewertungsdifferenz 7 . es wird die erstellung<br />

eines kostenpflichtigen Wertgutachtens durch<br />

einen Wirtschaftsprüfer notwendig und bewertungsabschläge,<br />

die zu einer Wertkorrektur in<br />

der bankbilanz führen, sind bei unternehmen<br />

in Zahlungsschwierigkeiten vorprogrammiert.<br />

damit wird ein – künftig eventuell nicht auftretender<br />

Verlust – unverzüglich realisiert und<br />

u. u. sind weitere Mittel aufgrund der nachschussverpflichtung<br />

zu gewähren. auf seiten<br />

des unternehmens kann durch eine neubewertung<br />

ein buchgewinn entstehen, der eine<br />

liquiditätswirksame steuerzahlung nach sich<br />

zieht. dies kann eine bestehende krisenlage<br />

mit Liquiditätsenge noch verschärfen.<br />

Mit der umwandlung von <strong>Mezzanine</strong>n in gesellschaftskapital<br />

ist eine bank u. u. (neuer) eigentümer<br />

und gleichzeitig gläubiger aus bestehenden<br />

krediten 8 . dies führt zu risiken für neu<br />

gewährte und auch für stehengelassene darlehen.<br />

so gilt das sanierungsprivileg nur einmalig.<br />

es bedeutet, dass kredite einer bank, die zudem<br />

gesellschafterin ist, nur bei einem ersten sanierungsversuch<br />

nicht den regelungen der insolvenzordnung<br />

unterworfen sind. ein erneuter<br />

wirtschaftlicher Zusammenbruch führt zur<br />

nachrangigkeit aller darlehen gem. § 39 inso<br />

und dem Verlust der dafür gewährten Firmensicherheiten.<br />

bis zu einer beteiligungsgrenze von<br />

zehn Prozent gilt gem. § 39 abs. 5 inso allerdings<br />

das sog. „kleingesellschafterprivileg“.<br />

des Weiteren können interessenkonflikte entstehen,<br />

da sich eine bank aus der umfinanzierung<br />

von <strong>Mezzanine</strong>n an einem unternehmen<br />

beteiligt und eine andere Firma aus der gleichen<br />

branche, die zugleich kreditkunde der bank ist,<br />

eine Wettbewerbsverzerrung fürchtet. so kann<br />

der konkurrent ein besonderes interesse des<br />

kreditinstituts vermuten die beteiligungsfirma<br />

bei den kreditkonditionen oder der kreditvergabe<br />

zu bevorteilen. eine gesellschafterstellung<br />

von banken an unternehmen über einen<br />

des ist aufgrund von interessenkonflikten und<br />

Haftungsrisiken daher konsequent abzulehnen.<br />

4. Umschuldung über eine Kreditfinanzierung<br />

eine weitere alternative besteht in der umschuldung<br />

der <strong>Mezzanine</strong> in einen kredit. i. d. r.<br />

haben sowohl die <strong>Mezzanine</strong>­kapital geber als<br />

auch die weiteren gläubiger wie banken, Lieferanten<br />

und kreditversicherer kein interesse<br />

an einer durch eine blocktilgung erhöhten<br />

insolvenzgefahr bei Firmenkunden. daher ist<br />

zu prüfen, inwieweit eine umfinanzierung im<br />

rahmen einer Poollösung mit einer aufteilung<br />

der Finanzmittel auf mehrere gläubiger eine<br />

stabile Finanzierung gewährleisten kann.<br />

betroffen von der hohen rückführung aufgrund<br />

von <strong>Mezzanine</strong>n ist auch der weitere<br />

Finanziererkreis der Hausbanken und nebenbanken<br />

sowie der Lieferanten und kreditversicherer,<br />

da diese gelder nicht mehr für den laufenden<br />

kapitaldienst zur Verfügung stehen und<br />

bei einer Liquiditätsenge zudem insolvenzgefahr<br />

besteht. u. u. werden daher die übrigen

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