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RIS EUROPA - access group gmbh

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4.0 Prüfungskriterien<br />

Das StrongRail System erfordert regelmäßige, dokumentierte Überprüfungen.<br />

Vor und nach Verwendung<br />

Am StrongRail System operierende und arbeitende Personen müssen das System vor<br />

jeder Nutzung überprüfen und jegliche Fehlfunktionen oder Beschädigungen sofort<br />

berichten. Außerdem muss das System unverzüglich mit einem Gefahrenschild versehen<br />

werden und eine weitere Nutzung verwehrt werden, bis die Mängel behoben sind.<br />

Jährliche technische Überprüfung<br />

Das StrongRail System unterliegt einer jährlichen Überprüfung durch einen ausgebildeten<br />

und autorisierten Monteur oder ausgebildeten <strong>RIS</strong> / <strong>access</strong> <strong>group</strong> Vertreter.<br />

Prüfungen sind zwar nicht darauf begrenzt, müssen aber die folgenden Kriterien<br />

beinhalten:<br />

Visuelle Prüfung aller Schweißstellen, Bolzen, Zwischenelemente, Lager sowie die Prüfung<br />

des Sicherheitsläufers.<br />

Belastungstest aller chemisch oder friktioniert montierten Elemente auf minimal 7,5 kN.<br />

<strong>RIS</strong> <strong>EUROPA</strong><br />

<strong>access</strong> <strong>group</strong> <strong>gmbh</strong> Tel: (49) 7531 4571 980<br />

Rudolf-Diesel Str. 9, 78465 Konstanz, Fax: (49) 7531 4571 989<br />

E-mail: info@<strong>access</strong>-<strong>group</strong>.de www.<strong>access</strong>-<strong>group</strong>.de<br />

Geschäftsführer: Wolfgang Haberbosch, Handelsregister Konstanz HRB 381952<br />

Umsatzsteuer – Ident – Nr: DE225415946<br />

Bemerkungen:<br />

<strong>RIS</strong> kann die Dachkonstruktion nicht gewährleisten. Das Gebäude oder das<br />

Tragwerk müssen von einem Ingenieur bewertet werden, ausgenommen es<br />

wurde von einem Sachverständigen zugesichert, dass das Ankersystem<br />

strukturell passend ist.<br />

Im Zweifelsfall beauftragen Sie einen Ingenieur oder den Architekten oder<br />

Konstrukteur um vor der Aufbringung festzustellen ob das System strukturell<br />

passend ist.<br />

Es wird empfohlen das alle Ankerpunkte nur von einer sachverständigen<br />

Person angebracht werden. Alle Ankerpunkte müssen nach gesetzlichen<br />

Vorgaben von einer sachverständigen Person abgenommen werden, bevor sie<br />

in Dienst genommen werden.<br />

Jährliche Überprüfungen von einer sachverständigen Person sind gesetzlich<br />

vorgeschrieben nach Absatz 9 der AS/NZS 1891.4.2000.<br />

Sidney - Head Office<br />

130 Gilba Road<br />

Girraween NSW 2145<br />

Tel: (02) 9896 8644<br />

Fax: (02) 9896 8650<br />

sydney@<strong>RIS</strong>safety.com

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