06.05.2013 Aufrufe

sterwe in-Wes - Landesmusikrat NRW

sterwe in-Wes - Landesmusikrat NRW

sterwe in-Wes - Landesmusikrat NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kategorie B3 BLECHBLÄSERENSEMBLES<br />

mit m<strong>in</strong>destens 10 Mitwirkenden<br />

Kategorie B4 POSAUNENCHÖRE<br />

mit m<strong>in</strong>destens 12 Mitwirkenden<br />

Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf (<strong>in</strong>kl.<br />

kurzfristiger Aushilfen) maximal 10 Prozent der Mitwirkenden<br />

betragen.<br />

Teilnahmeberechtigt s<strong>in</strong>d Posaunenchöre und Blechbläserensembles<br />

an Schulen, Musikschulen oder <strong>in</strong><br />

anderer/freier Trägerschaft. Für B4: Übergeme<strong>in</strong>dliche<br />

Posaunenchöre s<strong>in</strong>d zugelassen, sofern sie nicht<br />

überregional zusammengesetzt s<strong>in</strong>d.<br />

Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss<br />

m<strong>in</strong>destens 15 und darf nicht mehr als 25 M<strong>in</strong>uten<br />

re<strong>in</strong>e Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens<br />

wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Jedes Blechbläserensemble/Jeder Posaunenchor trägt<br />

m<strong>in</strong>destens zwei Werke (oder vollständige Sätze)<br />

unterschiedlichen Charakters vor, darunter e<strong>in</strong>e Komposition<br />

des 20./21. Jahrhunderts, komponiert <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

zeitgenössischen Tonsprache.<br />

Werke für Solo<strong>in</strong>strumente und Blechbläserensemble/Posaunenchor<br />

s<strong>in</strong>d nicht zugelassen.<br />

Alle Werke müssen mit m<strong>in</strong>destens 12 Mitwirkenden<br />

vorgetragen werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!